Smartwatch ist nur ein Beispiel welches dort explizit genannt wird. Es sind wesentlich mehr Dinge verboten.
Mir ist auch klar, dass das im Moment nur explizit bei der ZP10 dort steht.
Ich sehe aber keinen Grund, warum man das nicht analog bei allen Prüfungen machen könnte, wenn es bei der ZP10 doch rechtlich auch geht. Also bei allen schriftlichen Arbeiten. Dann bei allen schriftlichen Tests, dann bei allen mündlichen Prüfungen und dann auch analog bei allen "Prüfungen"/"Fragen", die ich im Unterricht stelle. Schließlich bewerte ich da einen Schüler. Vom Sinn her wüsste ich nicht, warum man es nicht auf (fast) jeden Unterricht beziehen kann. Und dann wird es einfach unpraktisch, wenn man in die Schule kommt und seine Smartwatch erstmals im Fach/Schrank/... einschließen muss, bevor man einen Raum betritt, wo ein Lehrer dem Schüler fragen stellt und der Lehrer diese Antworten bewertet (Egal ob ZP10 oder Unterricht).