Ich glaube nicht, dass es dafür eine Vorschrift gibt.
Wenn man mit der Note auf dem Zeugnis unzufrieden ist, kann man entweder nach dem Zeugnis nochmal den Lehrer fragen oder notfalls Einspruch einlegen. Ist dann aber etwas Arbeit für den Lehrer, weil er dann schriftlich belegen muss. Daher ist ggf. eine schnelle mündliche Besprechung vorher sinnvoll, weil sich der Lehrer so viel Arbeit ersparen kann.
Ich kann mich aber erinnern, dass ich die ersten ~10 Jahre nie Noten vorher besprochen oder vorgelesen habe. Ich habe in den über 20 Jahren auch nur einmal eine Note geändert, weil ich es tatsächlich falsch auf das Zeugnis geschrieben hatte und vorher nicht besprochen hatte.
Ich kann mich auch an eine Kollegin erinnern, die die Noten vorher nie besprochen hatte und in jedem Jahr hatte sie sich dann mindestens 10 mal "verschrieben" und ich musste die Zeugnisse neu drucken.