Mitglied der Katholischen Kirche wird man auch nicht via "Mitgliedsantrag".
Das mit dem Taufbecken war als übertriebener Witz gemeint. "Mitgliedsantrag" umgangssprachlich.
Aber mal im Ernst (Ich bin übrigens noch immer "Mitglied" und war nie ausgetreten). Ich habe es wieder vergessen, wann ich denn jetzt genau "Mitglied" geworden bin. Mit der Geburt (beide Eltern RK und zahlen Kirchensteuer), bei meiner Taufe, meiner Kommunion oder bei meiner Firmung? Wirklich schriftlich festgehalten habe ich das selbst doch erst bei der Einstellung ins Berufsleben. Dort habe ich RK angegeben und seit dem werden mir die Steuern abgezogen. Wenn ich das damals bei der Einstellung nicht angegeben hätte, hätte mir man dann nicht die Steuern abgezogen und wäre ich dann kein "Mitglied" mehr in der Kirche?
Und wird eine andere Person Mitglied ohne Taufe, wenn sie bei der Einstellung RK angibt?
Ich erinnere mich an die Diskussion im Studienseminar. Wir unterhielten uns darüber, wie man am Besten eine Stuererklärung macht, als eine ER-Lehramtsanwärterin ernsthaft fragte, welche Bedeutung "RK" auf ihrer Lohnabrechnung hat. Nachdem ich es ihr gesagt hatte, war es ihr zu peinlich das zu melden. Hat sie meines Wissens nach nie geändert.