Nur weil es bei Teilzeitkräften schwerer (oder gar nicht) möglich ist, ist das kein Argument dies bei Vollzeitkräften dann (negativ) durchführen zu können.
Wer meine Texte genau gelesen hat, hat ja bemerkt, dass ich Punkte für und gegen die Veröffentlichung genannt habe. Ich bin mir selbst nicht sicher was das Beste ist und bin in der "guten" Position dies auch gar nicht entscheiden zu müssen.
Wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht wären, dann würde ich eher zur kompletten Veröffentlichung tendieren.
Unter der Hand laufen da oft komische Dinge. Beispiel: Ein Lehrer hat sich (sinnvoll begründet) gewünscht die 1. Stunde frei zu haben und dies auch über Jahre erhalten. Ist dann aber nach einigen Jahren durch Kollegium gerannt und hat sich über den Stundenplaner beschwert, dass der immer so schlechte Pläne macht, weil andere Kollegen ja die ausgeruhten Schüler in der 1. Stunde bekommen und er selbst seine Schüler immer erst später hat. Und als "Beweis" auf seine Pläne verwiesen, wo er seine (gewünschten!) 1. Stunden frei hatte.
Insofern: Ich bin hier für komplette Offenlegung.
Ich könnte da Anekdoten erzählen, die mich nicht mehr schlafen lassen.