Oh ja, das ist bei mir im Kollegium Dauerthema (da wir sehr viele Teilzeitbeschäftigte haben) und betrifft mich auch gerade.
Die Allgemeine Dienstordnung besagt:
(1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrer und
Lehrerinnen (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben)
soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.
(2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrer und Lehrerinnen
erstreckt sich auch auf die Klassenleitung und die Teilnahme an Konferenzen
und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z. B. Vertretungen,
Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen
und Schulfahrten kann sich die Reduzierung nur auf die Anzahl der Veranstaltungen
beziehen.
(3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht
werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen
und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung
durch Springstunden sollte vermieden werden.
Quelle: Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen
(ADO) §15
Das bedeutet, dass du auf jeden Fall verhandeln solltest und dir eigentlich ermöglicht werden muss, dass du entweder früher die Konferenz verlässt oder nicht an jeder Konferenz (sondern z.B. nur an jeder zweiten) teilnimmst (im Protokoll nachlesen, was besprochen wurde musst du natürlich trotzdem).
Bei uns gibt es aber auch immer mehr und auch nicht wirklich kürzere Konferenzen und jede Menge Unmut darüber.
Viele Grüße