arbeitslose sommerferien

  • ich habe zur zeit einen vertretungsvertrag, der nun zu den sommerferien ausläuft. bin dann also mindestens 6 wochen arbeitslos... welches geld steht mir vom amt zu? welche bedingungen muss ich erfüllen, sprich jobs annehmen, an schulungen teilnehmen, nicht in den urlaub gehen,...??? DANKE!!!

  • Hallo,
    ich hab die gleiche Situation. Was ich bisher weiß: du bekommst nur ALG, wenn du ein Jahr gearbeitet hast. Naja, logischerweise hab ich das nicht, denn ein Schuljahr ist ja weniger als ein Jahr. Das heißt, ich hab keine 12 Monate voll und bekomm kein ALG.


    Die Alternative, wäre Hartz4 zu beantragen. Das bekommt man aber nur, wenn man "arm genug" ist, sprich wenn der Partner nicht zu viel verdient oder man zu viele Rücklagen hat.


    Gruß...

  • wie viel darf denn der partner verdienen und wie viele rücklagen darf man haben, dass man es bekommt?
    mal angenommen, man beantragt gar nix, sondern lebt vom ersparten oder vom partner in der zeit, wie ist man dann krankenversichert???

  • Wieviel der Partner verdienen darf und wie das mit den Rücklagen, weiß ich leider nicht. Ich war in den letzten Ferien in der gleichen Situation und hab gar nicht erst probiert Hartz 4 zu beantragen - von daher kann ich dir diesbezüglich nicht weiterhelfen.
    Ich hab mich aber bei meiner Krankenkasse arbeitslos melden müssen (ist ja klar). Die haben mich dann in den "Hausfrauentarif" (so haben die das genannt) eingestuft. Das ist wohl der günstigste Tarif, den es gibt, den man aber trotzdem komplett aus eigener Tasche von-welchem-Geld-auch-immer zahlen darf!


    Ist echt ne große Sauerei, das mit den Verträgen bis zu den Sommerferien!!!

  • Hi!
    Also wenn du verheiratet bist, dann kannst du in der Zeit familienversichert sein. Sofern dein Mann denn gesetzlich versichert ist, kostet das dann nichts zusätzlich.
    Ob das so oder so ähnlich auch geht, wenn man unverheiratet zusammenlebt, weiß ich allerdings nicht.


    VG

  • wie viel hat denn der "hausfrauentarif" :) gekostet?


    weiß jmd nähreres, ob man sich auch beim partner mitversichern kann, wenn man unverheiratet ist?


    ZUSATZ: oder kann man sich irgendwie über die eltern mitversichern lassen?

  • Richtig ist, dass, wenn Sie 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, Sie Anspruch auf ALG I haben. Dann müssen Sie sich mindestens 3 Monate vor dem Auslauf Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden.
    Bekommen Sie nach den Sommerferien wieder einen neuen Vertrag, können Sie davon ausgehen, dass Sie normalerweise nicht an Maßnahmen o.ä. teilnehmen müssen.
    Haben Sie keine 12 Monate am Stück gearbeitet, besteht die Möglichkeit, ALG II (auf Grundlage des so genannten Hartz IV Gesetztes) zu beziehen. Hier werden in der Tat Vermögen und mögliche Hilfeleistungen Dritter (Ehepartner) mitangerechnet.


    Ich würde mich auf jeden Fall bei der Agentur für Arbeit melden und mich genau beraten lassen. Es ist Ihnen bestimmt dort niemand böse, wenn Sie in bestimmten Fällen dann auf ALG II verzichten.


    Denken Sie auch daran, dass jede unterlassene Meldung über Arbeitslosigkeit Ihren Kultusminister wieder in die Lage versetzt zu behaupte, es seien gar nicht so viele Lehrer, die durch befristete Arbeitsverträge regelmäßig jobsuchend sind.


    Ich fände es übrigens gut, wenn man sich hier um die korrekten Begrifflichkeiten (also nicht ALG und Hartz IV, sondern ALG I und II) bemüht.

    Und der Mann spürte das Wissen bis an die Haarspitzen, als ihm das Konversationslexikon auf den Kopf fiel. (Uli Keuler)

    4 Mal editiert, zuletzt von Nicht_wissen_macht_auch_nic ()

  • so, das habe ich zur krankenversicherung gefunden:


    Wird man arbeitslos, so bleibt der Versicherungsschutz der Krankenkasse einen weiteren Monat bestehen. Damit kommt die Krankenkasse ihrer Nachversicherungspflicht nach. Ab dem zweiten Monat übernimmt dann das Arbeitsamt die Zahlungen der Beiträge, bis der Arbeitslose wieder in das Berufsleben integriert ist. Wer also arbeitslos wird, sollte möglichst schnell Meldung beim nächsten Arbeitsamt machen und die diversen Anträge stellen - denn sonst bekommt er weder Geld, noch ist er krankenversichert - was in Deutschland nun mal verboten ist.

  • Zitat

    Original von julia242
    noch ist er krankenversichert - was in Deutschland nun mal verboten ist.


    Es ist in Deutschland für nicht abhängig Beschäftigte nicht verboten, ohne Krankenversicherung zu sein. Jetzt sind die Kassen aber verpflichtet, Bürger ohne Krankenversicherung wieder aufzunehmen...

    Und der Mann spürte das Wissen bis an die Haarspitzen, als ihm das Konversationslexikon auf den Kopf fiel. (Uli Keuler)

  • Mhhh, das mit den 4 Wochen Nachversicherungspflicht von der Krankenkasse wusste ich schon. Aber ich dachte, das gilt nur, wenn man innerhalb oder am Ende dieser 4 Wochen eine neue Stelle hat, sprich danach wieder gesetzlich pflichtversichert ist.


    Aber ich muss nochmal nachfragen: auch wenn man keine 12 Monate gearbeitet hat und somit keinen Anspruch auf ALG I hat, übernimmt die Agentur für Arbeit den Krankenkassenbeitrag?!?
    Davon wusste ich nämlich nichts - auch bei der Agentur für Arbeit hat mir das keiner gesagt - und ich hab meine Krankenversicherung in den letzten Ferien für die kompletten 6 Wochen selber zahlen müssen!!!! X(

  • Vor vier Jahren kostete die freiwillige Pflichtversicherung ca. 120 Euro (so heißt der Hausfrauentarif).


    Vermögen, dass man für ALG2 haben darf liegt ca. bei 1000-2000Euro, auf jeden Fall nicht viel. Wenn du allerdings Versicherungen hast (Lebensversicherung...) musst du diese erst kündigen und davon leben.


    Wie viel dein Partner verdienen muss, um für dich sorgen zu müssen, kannst du sicher googeln.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Ja, freiwillige GKV kostet mittlerweile um die 140€ so ca.


    Und das mit den Ersparnissen fürs ALG 2 stimmt so nicht, etwas mehr als 1000 - 2000€ ist es schon, nämlich genau 150€ pro Lebensjahr (kann sich dann ja jeder selbst ausrechnen ;)).

  • Ich zahle bei der BKK 130 Euro als freiwillig versicherte Person. Die müsste die Arge bei einem positiven H4-Bescheid auch zahlen. Die Beratung im Arbeitsamt ist auch sehr mangelhaft, gerade wenn es um Lehrer und Kurzzeitarbeitslose geht. Normalerweise haben sie kaum mit Lehrern zu tun und sind gänzlich überfordert. Aber mach gleich klar, dass du einen Arbeitsvertrag fürs neue Schuljahr hast - dann geht meistens (!!!) alles klar.


    Du kannst als Option auch einfach nur eine Meldung über deine Arbeitslosigkeit ohne einen Antrag stellen. Wenn dein Partner auch nur ein kleines Einkommen hat, wird das angerechnet und ihr müsst über euer komplettes Vermögen berichtet. Den Antrag auszufüllen ist schon ein Ding für sich.


    Ciau Elli

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