HI!
Es gibt ja die sogenannten harten und die weichen Kriterien. Die harten müssen erfüllt sein und die weichen sollten.
Bei den weichen Kriterien steht oft sowas wie "bevorzugt eingeladen werden..."; und da stehen dann oft auch nochmal eine oder mehrere Zusatzqualis d.h. da haben die Schulen dann Entscheidungsspielraum und müssen da nicht mehr unbedingt nach Ordnungsgruppe einladen - öfter habe ich auch spwas gelesen wie "Die Anzahl der erfüllten Kriterien bestimmt die Reihenfolge der Einladung"; also je mehr der angegebenen Zusatzqualis aufgeführt sind, desto eher wird man eingeladen.
Dann gibt es ja im unteren Teil des Ausschreibungstextes noch den Bereich Hinweise und Erwartungen (oder so ähnlich) und das ist laut VBE der "wünsch dir was-Teil", da können Schulen alles mögliche reinschreiben, was man noch können und machen sollte, das hat dann aber mit den Einladungen nicht mehr wirklich was zu tun.
Ich habe aber auch noch eine Frage zu den Einstellungen bei selbstständigen Schulen. Vielleicht sollte ich dafür besser einen neuen Thread starten, aber evt. weiß ja auch hier jemand Bescheid: Wie ist das mit der Verbeamtung an selbstständigen Schulen? Die selbstständigen Schulen stellen ja eigenverantwortlich ein und haben auch ein eigenes Budget für Personal, richtig? Wird man dann immer nur als Angestellter beschäftigt oder ist auch eine Verbeamtung möglich?
Ersteres fände ich problematisch, denn wenn ich das richtig sehe, verbessert sich dadurch meine Ordnungsgruppe ja nicht; d.h. ich hätte dann schlechte Karten überhaupt jemals noch verbeamtet zu werden.
Und was ist, wenn das Modellprojekt der selbstständigen Schulen scheitert? Könnte ich dann entlassen werden?
VG