Beiträge von Ufer-der_Nacht

    Zitat.....und genau das geht bei uns nicht... Man wird schnell zwangsberuhestandet ... Da geht die Angst um und niemand so schnell zum Arzt. Aber SL wissen, wie sie das ausnutzen können...Klingt so, als könnte das die Idee sein - lang- oder kurzfristiges Ziel: Vorruhestand und Ersatz durch jemand anderen (pflegeleichteren, gesünderen...)Das löst aber das Rechtsproblem nicht, hier brauchst Du dann doch juristische Hilfe. Ich würde aus meinen bescheidenen Kenntnissen des Schulrechts heraus zunächst einmal vermuten, dass die SL zu solchen und ähnlichen Anweisungen durchaus berechtigt ist. Allerdings wäre ja in Deinem Fall die besondere Situation "Wiedereingliederung" zu bedenken, sodass hier besondere - und seltene - Bedingungen gelten dürften (die wiederum rechtlich kodifiziert sein können der nicht).Jedenfalls: Unbedingt den Personalrat einschalten.

    Nicht falsch verstehen, in unserem Schulamt wird schnell tabula rasa gemacht, und deshalb gehen wir wenig zum Arzt. Die betriebliche Eingliederung nach schwereren Sachen kann nur in den Zwangsruhestand führen, wenn die Dienstfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, bzw. nicht in einem bestimmten Zeitraum (bei mir 6 Monate). Es gibt auch eine Teildienstfähigkeit, wenn es mit Vollzeit nicht klappt.


    Der SL braucht jede Schachfigur - sonst kracht sein Kartenhaus zusammen, leider vertraut er den Kollegen nicht. Er handelt nach dem Prinzip "teile und herrsche" mit Wahnsinnsdruck, den er auf jeden einzelnen ausübt.

    Zitat von »Ufer-der_Nacht«Ich geb's auf, Susannea. Manch einer liest und versteht nur, was er lesen und verstehen will.Dann beantwortet doch einfach die Frage, denn dies tust du ja genau nicht und ich finde nicht, dass man das zwischen den Zeilen lesen muss.

    Mir gefällt dein "Ton" nicht, ich habe alles, was ich sagen konnte gesagt. Ich wollte lediglich wissen, ob in meiner konkreten zu diesem Zeitpunkt noch krankgeschriebenen Situation eine Nacharbeit rechtens ist. Ich wollte nicht angeklagt werden, sondern Hilfe.Ich hätte auch ohne Arzt und ohne Schein einen Karenztag nehmen können, das wäre rechtens. Wieso sollte ich schlechter gestellt sein, weil ich nur ne Karenzstunde genommen habe. Ich hab's mir ja nicht ausgesucht, ich wollte ja in die Schule. Es wäre viel leichter gewesen, nen Karenztag zu nehmen. Im Übrigen bin ich ab Montag wieder voll dienstfähig und der Chef muss auch dann mit diesen Attacken rechnen.


    Und so, wie Ufer-dN hier den Fall beschreibt, ist das ein Fall von persönlicher Abneigung des Schulleiters. Da brauche ich keine Info mehr, Susannea. Bist du "Schulleitung"? SL haben auch oft die Zwangsvorstellung, Fehlverhalten von Amtskollegen rechtfertigen zu müssen.


    Grins, nicht ganz,SL ist immer und zu jedem so "nett"... Er ist willkürlich, was heute gesagt wurde, gilt morgen schon lange nicht mehr. Die Stunden werden nach Gutdünken zugeschanzt, wer am besten schleimt und zuträgt, hat die wenigste Aufsicht... Und so weiter. Er benutzt und wie Schachfiguren, keiner darf gehen, jedes Jahr sehr viele Umsetzungsanträge. Wir sind ein Kollegium mit vielen Spezialfähigkeiten, die er alle für seine Aussenwirkung nutzt. Diese Auseinandersetzung war schlimm, weil er sich nicht unter Kontrolle hatte so Ende des Schuljahres und sehr unbeherrscht war.

    Nein, ich konkretisiere und der Inhalt ist noch immer der Gleiche.
    Ich hab von Anfang an geschrieben, dass ich in der Wiedereingliederung bin. Das bedeutet: dienstunfähig.
    Wenn man wegen geringen Unpässlichkeiten zu Hause bleiben kann und man diesen Karenztag nicht mit einem Schein belegen muss, was das Ganze sonst ad absurdum führen würde, dann stellt sich mir schon die Frage, warum ich für meinen Einsatz hier bestraft werden soll, denn ich hab nicht verschlafen ,
    sondern eine paroxysmale Tachycardie mit einem Ruhepuls von 138 gehabt. Ich habe gehofft, dass der Betablocker anschlägt und ich in der Schule kurz vorm Ende nicht ausfalle. Niemand aus dem Kollegium, der wegen Glätte, Autobatterie oder weiß der Kuckuck was, später kam, bekam dafür eine Minusstunde, geschweige denn, musste nacharbeiten.
    Mein SLwill nicht aus Fürsorgegründen einen Arztbesuch, sondern er unterstellt grundsätzlich - auch beim Karenztag - den blauen Montag. Im Übrigen ist mein SL amtsärztlich darüber
    Informiert, dass ich a) unter Antikoagulation stehe , weil ich b) gelegentlich anfallsartiges Vorhofflimmern habe. Er muss mich also weder zum Arzt schicken, noch muss er mir was unterstellen.
    Und jaaaa, ohne Amtsarzt geht Wiedereingliederung nicht. Ich war die ganze Zeit unter den Fittichen der Amtsärztin. Aber auch das
    hat nichts mit der Willkür an meiner Schule zu tun. Hier geht es nur um Recht oder Unrecht.


    Und neiiiiin, ich hab mich nicht einfach verspätet oder bin ferngeblieben - ich habe, nachdem ich wieder anrufen konnte, lange vor
    Unterrichtsbeginn angerufen und Bescheid gesagt, was los ist, ich ne entsprechende Tablette nehme, so wie mit Kardiologen
    besprochen, und hoffe, dass sie anschlagen wird. Hätte sie es nicht, hätte ich eh ins Khs gemusst.

    :wink_1: Ne zusätzliche Krankschreibung brauchte ich, als ich an Grippe erkrankt war. Um diese drei Wochen
    wurde die Wiedereingliederung verlängert. Urlaub in dem Sinne haben wir ja nicht. Wäre ich aus einem Grund


    unpässlich gewesen, der mit der Wiedereingliederung zusammenhängt, hätte ich keinen Schein gebraucht, womöglich


    wäre sie dann geplatzt.

    Du

    Frag doch mal hier nach:


    Es ist ein Onlineforum des VBE. Hier musst du dich anmelden und kannst dann deinen Fall schilder. In der REgel bekommt man sehr schnell Antwort:


    http://lehrerforum.de/

    Zitat von »Bonzo21«...Vielleicht hat der SL gute Gründe, dich etwas härter anzufassen....Viele Schulleiter brauchen keine Gründe, um Allmachtsphantasien auszuleben, liebes Bonzo. Wenn denen dann die Nase eines Kollegen nicht passt, reicht das oft schon. Vielleicht ist er ja einer von diesen hier: Auffällig viele Psychopathen werden ChefLG Pia

    Pia, da bist du sehr nah an der Wahrheit... Und wenn man dann in anderer Hinsicht noch spezielle, aussenwirksame Qualifikationen hat, mit denen sich ne Schule schmücken kann, dann wird man eben weiter verheizt, nicht weggelassen und unter Druck gesetzt. Aber in diesem Fall nicht, weil die Nase nicht passt, sondern weil man bestimmte Fähigkeiten ausnutzen will.

    :engel:

    Hallo,
    bei diesem Hiiiiiiiilfeeee-Gebrülle gibt es ja wohl eine Vorgeschichte, die du verschweigst.
    Vielleicht hat der SL gute Gründe, dich etwas härter anzufassen.
    Ciao

    Natürlich, wenn du das brauchst, um eine eindeutige Frage zu beantworten:
    Wie ich schrieb, Wiedereingliederung! Ich werde nicht ins Detail gehen, ich weiß nicht, wer hier
    mitliest. Ich habe in diesem Schuljahr ein Halbjahr wegen Krankheit gefehlt - es war kein Husten! Seit dem zweiten Halbjahr bin ich im
    Hamburger Modell. In diesem Halbjahr hatte ich eine Grippe, 1 Fehltag wegen eines Todesfalls und die besagten 30 Minuten.
    Wenn ich hier die Frage nach der Rechtmässigkeit einer angeordneten Nacharbeit eines noch dienstunfähigen Landesbeamten stelle, geht es nicht um
    eine Ermessensentscheidung des SL, sondern um die konkrete Rechtslage. Deinen Beitrag empfinde ich als befremdlich und anmaßend.

    Was ich wirklich wissen möchte, gibt' es
    eine Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Nacharbeit eines Dienst-
    unfähigen??
    Es gibt bei uns ja auch Karenztage, an denen einem auch
    ohne Schein "schlecht" sein darf. Warum sollte ich dann, mit Schein,
    Arbeit erprobend nacharbeiten müssen. Geht in meinen Kopf nicht rein.
    Ich hab ja nicht verschlafen oder so.

    Liebe Forumsgemeinde,


    eigens für dieses Problem habe ich mich angemeldet, weil ich mir trotz Hirnzergrübeln keinen
    Rat weiß.


    Situation:
    Wiedereingliederung kurz vor dem Ende, sprich: volle DF erlangt/
    Landesbeamter/
    an einem Schultag x in der Schule angerufen, dass Beamter später kommt,
    weil kurz vor Verlassen des Hauses anfallsartiges Herzrasen mit Atemnot und
    Schwindel auftrat.
    Der Beamte warf Betablocker (Herzrhythmusstörungen sind nicht unbekannt) ein und
    hoffte auf Runtergehen des Pulses, um schnell zur Schule zu kommen. Als Besserung eintrat,
    fuhr der Beamte zur Schule, kam ca. 30 Minuten später. Es wurde ihm mitgeteilt, dass er zum SL
    müsse, wegen dieser Sache. Den Inhalt des Gesprächs gebe ich hier nicht wieder.
    Das Ergebnis: dem Beamten wird offensichtlich Schulbummelei unterstellt
    (Beamter befindet sich derzeit noch im Hamburger Modell= Stufenweise Wiedereingliederung /Arbeiterprobung bei Dienstunfähigkeit!!!)
    und das Bestreben des Beamten, die Schule schnellstmöglich mit Anwesenheit (5 Unterrichtsstunden) zu beglücken, völlig verkannt,
    der Beamte hätte lieber fernbleiben und zum Arzt gehen sollen. Fürs Erscheinen nach 30' gibt's die Strafe
    --> 1 Stunde nacharbeiten - auch wenn man eigentlich sowieso dienstunfähig ist.


    So, nun seid ihr dran.

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