Beiträge von WM2014

    Hallo zusammen,

    in BW gibt es seit letztem Jahr die pauschale Beihilfe.

    Problem: Innerhalb von wenigen Monaten beantragten, sonst nie wieder.


    Ich habe die Frist leider verpasst.

    Ja, da bin ich selber Schuld dran und ja, ich hätte alle Mitteilungen im LBV Kundenportal bis auf die letzte Seite lesen müssen.

    Durch die Medien oder auch an meiner Schule habe ich es nicht mitbekommen.

    Nun zahle ich für immer weiter den Höchstbetrag in meiner GKV.


    Ich möchte hier nicht diskutieren, ob es für mich sinnvoller wäre in die PKV zu wechseln(was ich aus verschiedenen Gründen nicht machen werde) oder wie wichtig es doch ist jedes Dokument bis zum letzten Punkt zu lesen. Ich habe die Beihilfeinfos bisher immer nur überflogen, da es ja bisher immer die PKV betroffen hat (in der besagten Infomail von November 2022 ging es erst auf Seite 7 darum, dass es auch die GKV betrifft).

    Auch brauche ich kein "selber Schuld" oder so.


    Da diese Rubrik für Ärger und Frust ist, musste ich das hier einfach posten. Ich weiß von weiteren Personen, die die Frist verpasst haben. Vielleicht geht es hier jemanden ähnlich.


    Die Frage:

    Warum macht man da überhaupt eine Frist? Gerade aus diesem Grund?


    Viele Grüße

    und erholsame Ferien, an alle, die da heute reinstarten!

    Thema Versetzung könnte mich auch positiv "treffen": Aufgrund der Rahmenbedingungen wollen viele verbeamtete Lehrkräfte von unserer Schule weg, aber "natürlich" gibt es hier einen Stop seitens der ADD. Ich kann aber kündigen, so ich eine "bessere" Schule gefunden habe.

    Das sehe ich definitiv als Vorteil.

    Ich bin in der GKV geblieben, obwohl ich verbeamtet bin.

    Nachdem ich mittlerweile fünf erfolglose Versetzungsanträge (trotz familiärer Gründe) gestellt habe, überlege ich mich wieder entamten zu lassen.

    Als Angestellter komme ich wohl eher in meine Wunschregion, dann aber wohl an einer Privatschule. Bin daher froh über meine GKV.

    Bundesland: BW

    Hi,

    da du für jeden Input dankbar bist:

    Es gibt in einigen Bundesländern ein "Altersgeld", welches mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird.

    (Ich glaube in Bayern war es zumindest mal Thema im Landtag; ich weiß aber nicht, ob es eingeführt wurde.)

    Dies erhalten Beamte, die z.B. einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst gestellt haben.

    Jedoch muss der Beamte eine gewisse Mindestdienstzeit erreicht haben.

    Zitat

    Mir gehts vor allem darum, ob formal ausser der Entlassung selbst etwas beantragt werden muss (z.B. hinsichtlich Pensionsansprüchen)?

    Ich glaube, dass man sich da rechtzeitig drum kümmern sollte, wenn man den Schritt in die "Entamtung" gehen will. Soweit ich weiß muss man das selbst beantragen.

    Spiele auch immer wieder mit dem Gedanken mich "entamten" zu lassen.

    Gruß

    WM2014

    So hier mal mein erstes Zwischenfazit:
    Meine HS-Leute (6) arbeiten wie die WRS-Schüler mit dem 10er Buch. Allerdings differenziere ich bei den Aufgaben.
    Da gibt es meist Aufgaben auf einem einfachen Grundniveau und Aufgaben mit etwas höherem Anspruch. (Arbeiten und Tests zu differenzieren ist ja das kleinste Problem)
    Zusätzlich nutze ich die Fördermaterialien für die HS'ler. Auch wenn das jetzt im unterricht recht gut läuft ist es dennoch schwer beide Gruppen auf unterschiedlichem Niveau auf die Prüfungen vorzubereiten.
    Besonders schwer wirds ab Januar. Die WRS'ler haben bei uns in BW keinen "Listening-Teil" in der schriftlichen Abschlussprüfung. Die HS's ler schon.
    Naja und die eine Gruppe im Unterricht der anderen Gruppe mit ner Listening CD auf die Prüfung vorzubereiten stell ich mir noch etwas kompliziert vor.
    100% zufrieden bin ich da noch nicht. Hoffe in Zukunft wird da mal mehr drüber nachgedacht. Schließe mich hier deinem Zitat auch nochmal an.
    Sehe das genauso:


    absolut unbefriedigend und eine schwachsinnige Idee, 2 Abschlüsse in einer Klasse zu vereinen.

    Hi,
    ich muss eine 10 Klasse auf ihre Werkrealabschlussprüfung (Baden-Württemberg) vorbereiten.
    In der gleichen Klasse sitzen einige SuS. die ich auf ihren Hauptschulabschluss vorbereite, da sie den in Klasse 9 nicht erhalten haben.
    Befindet sich jemand in der selben Situation und kann mir ein paar Tipps geben?
    Kann ja schlecht beide einfach mit dem 10er Buch unterrichten, da im 9er Buch die Inhalte für die Hauptschulabschlussprüfung sind.
    (Diese werden die SuS. mit dem Ziel Hauptschulabschluss dann aber zum 2. mal hören.)
    Generell finde ich es sehr schwer beiden Gruppen in einem gemeinsamen Unterricht gerecht zu werden.
    Würde mich freuen, wenn jemand seine gemachten Erfahrungen mit mir teilt.

    Hey,
    also ich hatte so ein Gespräch in BW zu beginn des Studiums.
    Bin auch in einer Freikirche.
    Sollte in dem Gespräch grob meinen "geistlichen Werdegang" schildern, etwas zur Freikirche sagen wo ich Mitglied bin und mir wurden in einem lockerne Gespräch ein paar Fragen zur Landeskirche gestellt.
    Es wird auch sicherlich über die Voraussetzungen gesprochen (Ka ob das in nem anderen Bundesland anders ist):
    - Du bist getauft (nicht zweimal!)
    - Du bist nie aus der Landeskirche ausgetreten
    - Deine Freikirche befindet sich in der "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland befindet"(ACK).


    Letztendlich will man sichergehen, dass du deinen RU nach den allgemeinen Grundsätzen der Landeskirche richtest.
    Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Kann natürlich sein, dass es bei dir ganz anders ist^^



    Allgemein finde ich: Jeder werdender RU Lehrer sollte ein solches Gespräch zu Beginn des Studiums haben.
    Es gibt Leute, die stehen als Mitglied mit ihrem Namen in der Landeskirche und haben aber allgemein mit Religion nichts am Hut.
    (Relipraktikum: Die Studentin fragt mich, was nochmal an Ostern passiert war.....)

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