Beiträge von Seph

    Wie wird denn in Niedersachsen am Ende der Erprobungszeit über die Bewährung entschieden? Ist dann nochmal ein neuer Unterrichtsbesuch fällig? Oder setzt die SL dann einfach einen Zweizeiler auf...

    Es erfolgt keine weitere Überprüfung. Im Regelfall der Bewährung im übertragenen Amt reicht eine kurze Rückmeldung an das regionale Landesamt (ob das ein Zweizeiler ist oder doch ein Formular, weiß ich gerade spontan nicht) und die betreffende Person erhält dann ihre Ernennungsurkunde. Sollte sich abgezeichnet haben, dass keine Bewährung erfolgt, gab es vorher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Gespräche.

    Die auch nach eingehender Befragung fehlende oder unbegründete Nichtzahlung könnte eine Vermeidung der Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung und somit eine Schulpflichtverletzung darstellen, insofern wird hier die Schulvewrwaltung aktiv und nennt die Frist für die ausstehende Zahlung, die zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit zur Überprüfung des Zahlungseingangs auf ein städtisches Konto erfolgt.

    Und warum sollte das in diesem Fall dann doch über ein Konto des Schulträgers funktionieren und sonst nicht bereits im Regelfall?

    Frage mich, wie das quasi alles Berufsfeuerwehren mit ihren 24-Stunden-Dienst hinbekommen. Die haben zwar Abends Bereitschaft, aber wenn der Alarm geht, müssen die trotzdem los.

    Für Feuerwehren gelten tarifvertragliche Ausnahmeregelungen gemäß §7 Abs. 2a ArbZG gerade mit Blick auf die Erfordernis von Schichtdiensten und dem in diese Arbeitszeit regelmäßig fallenden Bereitschaftsdienst in erheblichem Umfang.

    Ein Dienstplan ist zumindest unbestritten die professionelle Variante der Fahrtengestaltung. Die Abendaufsicht muss dann morgens halt erst um 11h oder 12h zum Rest dazustoßen und wer von morgens an betreut, hat entsprechend freie Abende, dann sollte es doch für alle passen.

    Ganz genauso. Und dann plant man die Tagesaktivitäten auch entsprechend um die Einsatzmöglichkeit von Lehrkräften herum und auf einmal sind Klassenfahrten auch innerhalb bestehender Arbeitszeitvorgaben möglich.

    Aber Musik ist vielerorts Mangelfach. Ich sehe die Chancen als ganz gut an.

    Dafür, dass man an einer Grundschule, die nicht selten eher wenige Züge haben und an denen Lehrkräfte mit möglichst vielen Stunden in den Klassen sein sollen, nur Musik unterrichtet? Die Einschätzung teile ich nicht. Man ist als Leitung auch nicht gut darin beraten, ein ganzes Fach von nur einer Person abhängig zu machen. Dann bietet sich ergänzend eher der fachfremde Einsatz anderer Interessierter an.

    Du vergibst also mdl. Noten rein anhand der Quantität der Meldungen? Ich glaube nicht, dass das so tragbar ist.

    Mdl. Noten sollten vor allem die Qualität der geleisteten Beiträge wiederspiegeln.

    Was sind denn deine Bewertungskriterien? Welche Deskriptoren benutzt du?

    Das kann man etwas bösartig so herauslesen, wurde von der TE aber keinesfalls so beschrieben. Sie hatte allerdings angemerkt, dass sie Englisch-Lehrerin sei und es würde mich wenig verwundern, wenn sich gerade in einer Fremdsprache die Messung von Qualität auch auf Sprechleistungen stützt.

    Könnt ihr mir vllt Tipps geben, wie ich mit dieser Mutter umgehen soll? Vllt habt ihr das ja auch mal selbst erlebt?

    Danke vorab für eure wertvollen Tipps!🙏🏻😊

    Ich habe ganz gute Erfahrung damit gemacht, die zugrunde liegenden Bewertungskriterien (vorab) bekannt zu geben, anhand dieser Kriterien kurz die Einschätzung zu erläutern und damit verbunden gleich Tipps mitzugeben, was jeweils konkret im Unterricht getan werden kann, um sich kriteriengeleitet zu verbessern.

    Na ja, ich habe 300 € mehr bekommen. Das hat nicht ansatzweise die Mehrkosten gedeckt. Wenn ich die Kinder hintereinander bekommen hätte, hätte ich viele dieser Kosten nicht gehabt und trotzdem doppeltes Elterngeld bekommen.

    Dafür hättest du zweimal unabhängig voneinander den Verdienstausfall, der durch das Elterngeld ja nur ansatzweise kompensiert wird.

    Doch. Die sind nämlich nicht in der Schublade gelandet, sondern in der Mülltonne.

    Nochmal: es ergibt wenig Sinn, in den 2020er Jahren Technik aus den 1960er Jahren nachbauen zu wollen. Die grundlegende Technologie für geeignete Trägersysteme zum Mond wäre allerdings da. Nur geht es schon lange nicht mehr darum, einfach 2-3 Menschen für wenige Tage zum Mond zu transportieren, sondern perspektivisch um dauerhafte Basen vor Ort. Das wiederum erfordert die Neuentwicklung leistungsfähigerer Trägersystem für entsprechende Nutzlasten, was derzeit auch gerade geschieht.

    Für mich das beste Beispiel für diese verschwundenen Erfindungen sind im negativen Sinn die Mondflüge in den 1960ern. Heute haben wir nicht einmal mehr die Baupläne für die Saturn 5 Rakete, die Apollo-Kapsel und die Mondfähre. Selbst wenn wir wollten, wir kämen nicht mehr zum Mond.

    Mit der Technik der 60er-70er Jahre möchtest du heute auch gar nicht mehr auf den Mond fliegen ;) Es ist im Übrigen nicht so, dass man die Technologie verloren hätte, bis zum Mond zu fliegen, sondern dass das in den letzten Jahrzehnten einfach kein vielversprechender (Forschungs-)Ansatz war. Warum auch Menschen aufwändig zur Erkundung hinschicken, wenn Rover das wesentlich günstiger konnten.

    Gleichzeitig sind gerade in einigen Ländern wieder bemannte Mondmissionen in Planung. Dabei geht es auch um wesentlich größere Nutzlasten und längere Aufenthalte als bei Apollo.

    Bislang nur für Beamte, für die das auch das 1. Beförderungsamt darstellt...also i.d.R. Gymnasiallehrkräfte.

    Man beachte das einleitende Wort.

    Ansonsten ist für NDS zu beachten, dass mit der Anhebung der bisherigen A12er auf A13 nicht automatisch eine Anhebung der A13-Funktionsstellen auf A14 einhergeht. Das wird zwar u.a. für die Jahrgangs- und Fachbereichsleitungen an den IGS wirklich vorgenommen, für Schulleitungen kleinerer Schulen oder auch für Realschullehrkräfte bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten wird es jedoch nur eine Amtszulage geben.

    Hingegen wäre meine Antwort auf die Propagierung von Sonderzeichen, offensiv für das generische Maskulinum einzutreten.

    Damit würdest du allerdings gegen die gesetzliche Vorgabe des LGG NRW verstoßen. Immerhin bemerkenswert mit Blick auf frühere Kommentare von dir, man möge sich als Lehrkraft doch an geltende (gesetzliche) Vorgaben halten ;)... was übrigens selbstverständlich sein sollte, es aber scheinbar doch nicht ist.

    Der Rat der deutschen Rechtschreibung gibt Empfehlungen ab, bindend für unser Handeln sind Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Und wie gesagt: konkret für NRW gibt es ein Gesetz, welches in Behörden (dazu gehören explizit auch Schulen) die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Kommunikation vorschreibt.

    Die von dir weiter oben propagierte Beibehaltung des generischen Maskulinums würde insofern viel eher eine Dienstpflichtverletzung begründen, als die Verwendung gendergerechter Sprache, die explizit nicht verboten ist.

    Das ist deine persönliche Meinung. Als Staatsdiener sollte man sich den Regeln anpassen, die der Staat aufstellt. Der Weg, den du und andere geht, führt in letzter Konsequenz in die Anarchie.

    Nochmal: bitte benenne konkrete rechtliche Normen, die die Verwendung von Gendersprache in NRW verbieten, wenn du schon die Behauptung aufstellst, es gäbe solche.

    Es sei noch einmal darauf verwiesen, dass es diese nicht gibt, sondern vielmehr eine Norm, die explizit die Abbildung beider Geschlechter in behördlicher Kommunikation verlangt.

    Also es gibt hier im Forum schon einige, die sich für besonders klug halten. Es ist erstaunlich, dass kaum substanzielle Argumente gebracht werden, sondern hauptsächlich Polemik ad hominem verwendet wird.

    Ein substantielles Argument wäre zum Beispiel die Benennung konkreter Normen, die für den von dir andiskutierten Fall Klarheit darüber bringen, ob die beteiligten Lehrkräfte wirklich Verletzungen von Dienstpflichten begangen haben oder solcher, die Rechtsgrundlage für deren handeln waren. Ich gehe vorab schon einmal davon aus, dass du keine Norm angeben können wirst, die für NRW die Nutzung gendergerechter Sprache in Schule verbietet.

    Dafür gibt es aber eine Norm, die explizit anregt, auch in der dienstlichen Kommunikation die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten (vgl. §4 Landesgleichstellungsgesetz NRW). Abgesehen von Vordrucken gibt es dazu keine näheren Regelungen, wie das genau zu geschehen hat. In Bezug auf Schule ist die genaue Ausgestaltung derzeit freigestellt.

    Ich vermute mal nicht, dass es so gemeinte ist, aber die Re-Integration von NS-Eliten als selbstverständlich oder alternativlos zu betrachten (à Adenauers "dreckiges Wasser"), oder als "das haben doch alle gemacht" zu bagatellisieren, erscheint mir verharmlosend.

    Da vermutest du genau richtig. Und wie du leicht nachvollziehen kannst, tauchen in der Summe auch relativ wenige der früheren NSDAP-Mitglieder später in den anderen Parteien auf...aus gutem Grund. Wenn man sich die Liste mal etwas genauer anschaut, findet man darunter auch Politiker, die bereits zur NS-Zeit wieder aus der NSDAP austraten und dementsprechend als "Volksverräter" galten. Dennoch werden auch diese als frühere NSDAP-Mitglieder gelistet.

    Das wichtigste Argument gegen die AfD scheint zu sein, dass diese angeblich alle Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund ausweisen wolle. An der Ausweisung von Ausländern stört man sich dabei noch gar nicht, aber Deutsche - das geht nun aber doch zu weit!

    Nein, das wichtigste Argument gegen die AfD sind die klar verfassungsfeindlichen Tendenzen innerhalb der Partei. Das betrifft u.a. die Positionen zu Grundrechten wie der Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Pressefreiheit u.v.m.

    Ausländerfeindlichen Nationalismus nur bei der AfD zu verorten ist ungefähr so, als würde man sagen, dass Hitler allein schuld sei am NS.

    Ausländerfeindlicher Nationalismus gehört zweifelsfrei immer eindeutig benannt und es muss immer dagegen vorgegangen werden...natürlich auch bei der AfD.

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