Gründe für die Nichtbewährung können z.B. mit Blick auf Fälle der Vergangenheit sein:
-> erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten i.V.m. einer nicht absehbaren Verbesserung, die zu Zweifeln der gesundheitlichen Eignung führen
-> deutliche Grenzüberschreitungen im schulischen Kontext
-> Falsche Angaben zum Gesundheitsstatus bei der Einstellungsuntersuchung, die später auffliegen (können auch nach der Lebenszeitverbeamtung zur Rücknahme der Ernennung führen)
-> (auch außerschulische) Straftaten, die zu Zweifeln an der (charakterlichen) Eignung führen
-> Verwehrung der Mitwirkung bei der Bewährungsfeststellung (z.B. Verweigerung der Unterrichtsbesuche)
Das waren aber alles erhebliche und gut dokumentierte Fälle, eine gewisse Abneigung zwischen SL und Lehrkraft führt jedenfalls nicht einfach so zur Nichtbewährung. Insbesondere wenn die eigene Akte "sauber" ist, gibt es da nichts zu befürchten.