Wie wird denn in Niedersachsen am Ende der Erprobungszeit über die Bewährung entschieden? Ist dann nochmal ein neuer Unterrichtsbesuch fällig? Oder setzt die SL dann einfach einen Zweizeiler auf...
Es erfolgt keine weitere Überprüfung. Im Regelfall der Bewährung im übertragenen Amt reicht eine kurze Rückmeldung an das regionale Landesamt (ob das ein Zweizeiler ist oder doch ein Formular, weiß ich gerade spontan nicht) und die betreffende Person erhält dann ihre Ernennungsurkunde. Sollte sich abgezeichnet haben, dass keine Bewährung erfolgt, gab es vorher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Gespräche.