Beiträge von Seph

    Gründe für die Nichtbewährung können z.B. mit Blick auf Fälle der Vergangenheit sein:

    -> erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten i.V.m. einer nicht absehbaren Verbesserung, die zu Zweifeln der gesundheitlichen Eignung führen

    -> deutliche Grenzüberschreitungen im schulischen Kontext

    -> Falsche Angaben zum Gesundheitsstatus bei der Einstellungsuntersuchung, die später auffliegen (können auch nach der Lebenszeitverbeamtung zur Rücknahme der Ernennung führen)

    -> (auch außerschulische) Straftaten, die zu Zweifeln an der (charakterlichen) Eignung führen

    -> Verwehrung der Mitwirkung bei der Bewährungsfeststellung (z.B. Verweigerung der Unterrichtsbesuche)

    Das waren aber alles erhebliche und gut dokumentierte Fälle, eine gewisse Abneigung zwischen SL und Lehrkraft führt jedenfalls nicht einfach so zur Nichtbewährung. Insbesondere wenn die eigene Akte "sauber" ist, gibt es da nichts zu befürchten.

    Soll man lachen oder weinen?

    Fortschritt oder weitere Deprofessionalisierung?

    An den Hochschulen gibt es eine solche Doppelspitze ja bereits. Der Kanzler ist dabei Leiter der Verwaltung und auch Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen Personals, während der Rektor halt für Forschung und Lehre verantwortlich ist. Diese Systeme sind aber auch erheblich größer.

    An den Sek II Schulen übernehmen ja i.d.R. die Koordinatoren eine ganze Reihe von Verwaltungstätigkeiten ( wie Haushaltsplanung, Angelegenheiten rund um die Liegenschaften usw.) mit. Bereits jetzt bestünde die Möglichkeit, diese Aufgaben weitgehend bei einer Person zu bündeln, nur dass das bis jetzt immer eine Lehrkraft sein muss. Der Vorschlag zielt ja in die Richtung, dafür nichtpädagogisches Personal zu nutzen, was zwar denkbar ist, in der Praxis aber sicher die Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte weiter einschränken würde.

    Die Frage ist halt: Was ist, wenn ich mich mit den Krankheiten der Schüler auseinandersetze und zu dem Schluß komme, daß ich es nicht verantworten kann einzelne Schüler aufgrund ihrer Vorerkrankungen mitzunehmen?

    Diabetes ist i.d.R. eine gut eingestellte Erkrankung, was man im Rahmen der Auseinandersetzung damit vermutlich ebenso leicht mitbekommen kann, wie typische Symptome einer akuten Verschlechterung. Dann ruft man als medizinischer Laie natürlich sofort ärztliche Unterstützung hinzu....wie auch in jedem anderen Fall, in dem Schüler akute schwerwiegende Symptome zeigen.

    Gerne noch einmal: diese Kurse liegen mitnichten nur am Nachmittag, sondern es gibt einen abgesprochenen Leistenplan, sodass insbesondere die Leistungskurse auch 2x wöchentlich morgens stattfinden. Der Austausch erfolgt dabei vor allem, aber nicht nur in Fächern, für die die einzelnen Schulen selbst keine Angebote bereitstellen. Das sind teils die o.g., aber insbesondere auch die Fremdsprachen, deren Angebotsbreite dadurch wesentlich erhöht ist. Nicht selten gibt es aber auch Austausche in Fächern, die die eigene Schule zwar anbietet, die aber im Leistenplan mit anderen Wünschen des Schülers kollidieren und bei denen keine Umwahl gewünscht wird.

    Es gibt in unserer Stadt Fälle, bei denen mehrere Schulen einen gemeinsamen LK anbieten, Musik z. B.

    Die Unterrichtszeit ist halt nachmittags.

    Das gemeinsame Angebot von Kursen mehrerer Schulen ist hier in der Region auch Usus und wird durch einen weitgehend gemeinsamen Stundenplan der Schulen im Sek 2 Bereich flankiert. Damit sind die Unterrichtszeiten auch gut verteilt und finden durchaus auch morgens oder mittags statt. Organisatorisch ist das zwar nicht ganz ohne, dafür sind für alle Schülerinnen und Schüler der Region auch Angebote möglich, die sonst die einzelnen Schulen schlicht nicht abbilden könnten.

    Nunja, die verlockend hohen Diäten sind im Kontrast zum doch eher geringen Arbeitsaufwand quasi Bürgergeld auf Steroiden. ;)

    Geringer Arbeitsaufwand bei Spitzenpolitikern? Ich fürchte, du machst dir da etwas oberflächliche Vorstellungen vom Umfang der Tätigkeiten in diesem Beruf. Der ist ebenso wenig mit einigen Sitzungen im Bundestag und im Kabinett erledigt wie unser Job mit einigen Dienstbesprechungen.

    Es hat doch Tradition bei Besprechungen bisschen was aufzutischen.
    Glaube auch kaum, dass sich jemand durch Kaffee und Kuchen auch nur ansatzweise mildestimmen lässt.

    "Tradition" führt aber tatsächlich schnell zu einer Erwartungshaltung und der Befürchtung, bei Nichtbeachtung Nachteile in der Bewertung hinnehmen zu müssen. Als Anwärter hat man am Prüfungstag aber sicher besseres zu tun, als sich auch noch um das Catering zu kümmern.

    Ich begrüße es sehr, dass das für uns zuständige Studienseminar hier auch ganz strikt vorgegeben hat, auf keinen Fall für die Bewirtung der Prüfer zu sorgen. Das gilt selbst dann, wenn nicht die Anwärter selbst, sondern andere Personen dies organisieren möchten.

    Doch, es erspart dir erheblich viel Arbeit.

    Ein "ist sinvoll, da bequemer" ist noch lange kein zwingend notwendiges Vorgehen. Je nach Komplexität der Reise kann das durchaus angezeigt sein, wobei das Austüfteln der Details mit dem Anbieter manchmal auch nicht viel einfacher ist, als die direkte Buchung. Für unkomplizierte Fahrten mit selbst gestaltetem Programm kann das direkte Buchen der Teilkomponenten manchmal gar einfacher sein...übrigens auch die Stornoregeln. Wir haben hier die letzten Jahre ganz gute Erfahrungen mit Reisen per Bahn und Hostel über eine der größeren Plattformen gemacht. Die Buchung und ggf. Teilstornierung dauert jeweils nur wenige Minuten und ist am Ende oft deutlich günstiger und flexibler.

    Auf jeden Fall einen Reiseveranstalter beauftragen und alle Zusatzversicherungen abschließen!

    Ersteres ist nicht nötig und letzteres eine Entscheidung der Eltern.

    ichts über das private Konto laufen lassen und alle Eventualitäten (chronische Krankheiten abklären, Abholung durch die Eltern bei Regelmissachtung, etc.) unterschreiben lassen.

    Das hingegen teile ich und sollte eine Selbstverständlichkeit sein...auch wenn wir hier öfter erleben, dass dies nicht der Fall ist.

    Grundsätzlich dürfte nur die SL für die Schule zeichnungsberechtigt sein. Aus Perspektive der Lehrkraft würde ich auch dringend empfehlen, davon die Finger zu lassen, wenn man nicht tatsächlich eine schriftliche Dienstanweisung hierzu in der Hand hätte (wogegen ich persönlich auch remonstrieren würde). Dann wiederum könnte auch gleich die SL rechtssicher entsprechende Verträge unterzeichnen und alle Beteiligten ersparen sich viel Ärger.

    Bei uns unterschreibt übrigens nicht die Schulleiterin alle Verträge daselbst, sondern überlässt das mit der Genehmigung der jeweiligen Lehrerin.

    Das wundert mich dann ehrlich gesagt doch. Aber das mag wieder einmal bundeslandabhängig sein. Für NDS ist im Erlass Schulfahrten unmissverständlich geregelt, dass die erforderlichen Verträge der Schriftform und der Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters bedürfen.

    Es mag sein, dass dir das schwer vorstellbar erscheint. Aber genau so läuft das zum Teil schon lange immer wieder so und es wird nicht (oder später per Zufall) bemerkt. Angefangen bei professionellen Schachspielern, über Führerscheinprüfungen bis hin zu Gewinnspielteilnehmern. Man findet entsprechende Artikel immer wieder in der Presse. Zu glauben, es käme in der Schule nicht analog vor ist blauäugig.

    Und wie gesagt: Das wird jetzt schon mündlich gemacht, wenn der Nachbar es vorsagt. In der ersten Reihe merke ich das vermutlich immer. Aber wenn ich jemanden aus der letzten Reihe frage, dann möchte ich nicht wissen, wie oft ich selbst diesen einfach Trick nicht gemerkt habe. Und mit Smartwatch und AirPod bekomme ich es selbst in der ersten Reihe nicht mehr mit. Der Trick ist auch nicht super aufwendig. Geht sehr schnell. Und nur weil ein Schüler ein paar Sekunden nachdenkt, ist das noch kein Hinweis, dass es ein anderer Vorgesagt hat. Ich denke machmal auch länger nach bevor ich antworte.

    Bei meinem einstündigem Physikunterricht in der Sek. I kann ich nicht immer lange Argumentationsketten verlangen. Wenn ich das machen würde, dann hätte ich streng genommen vielleicht 2 gute Schüler pro Klasse und wenn ich mal die "echte" Leistung bewerten würde, dann dürfte die bei über 90% der Schüler bei mangelhaft oder ungenügend liegen. Die verstehen doch oft gar nichts und sagen maximal etwas auswendig auf, was sie gar nicht verstanden haben.

    Noch einmal: Du konstruierst hier ein Problem, welches es so gar nicht geben muss, wenn sich die Bewertung der sonstigen Mitarbeit nicht ausschließlich auf die Kurzabfrage einfacher Wiedergaben stützt...was sie ohnehin nicht sollte. Das was du beschreibst mag theoretisch möglich sein und im Einzelfall auch mal ausprobiert worden sein, von einer flächendeckenden und gleichzeitig unauffälligen Nutzung kann überhaupt keine Rede sein. Und ja: mir fallen bei meinen Schülern Earpods durchaus auf...genauso, wie dass jemand hinten in der Ecke ins Telefon oder die Smartwatch flüstert. Die Geräte sind dann für den Tag weg und gut ist.

    Gut, vielen Dank für die schnellen und eindeutigen Rückmeldungen! Dann werde ich trotz der deutlich höheren Kosten einen renommierten Veranstalter damit beauftragen, um abgesichert zu sein.

    Darum geht es nicht. Wir haben auch schon öfter Fahrten ohne die renommierten Veranstalter gemacht und uns die einzelnen Punkte wie Unterkunft, Anreise und Programm selbst "zusammengestückelt". Die eigentlichen Verträge zeichnet aber die SL im Auftrag des Bundeslandes und nicht die Lehrkraft selbst.

    Deshalb meine Frage. Falls man einfach nicht 2 Jahre mit Gewissheit so akribisch durchplanen kann, kann man wenigstens hoffen, dass ein Verlängerungsantrag durchgeht?


    Hat denn jemand Erfahrungen mit einem Verlängerungsantrag?

    Es besteht dann halt kein grundsätzlicher Anspruch auf Genehmigung des Verlängerungsantrags, was einem bewusst sein sollte. Der Dienstherr muss dann dienstliche Interessen und die Interessen des Beschäftigten gegeneinander abwägen und im Falle der Ablehnung diese begründen. Ob dann bei dir im konkreten Einzelfall hinreichende Ablehnungsgründe vorliegen oder nicht, können wir hier wohl kaum beurteilen.

    Mit Smartwatch und AirPod ist das anders. Wenn ich da einen Schüler frage und jemand in einer anderen Ecke/Seite des Raumes/Reihe das in seine Smartwatch sagt und die gefragte Person das über AirPods hört, dann habe ich kaum noch eine Chance das zu erkennen.

    Das mag theoretisch zwar denkbar sein, eine wirkliche Gefahr bezüglich der Bewertbarkeit sehe ich darin schon deswegen nicht, weil die Bewertung der sonstigen Mitarbeit auf weit mehr beruht, als auf kurzen Abfragen von Fakten....viel mehr lässt sich nämlich selbst auf diesem technisch aufwändigem Weg kaum vorsagen. Spätestens bei etwas längeren Argumentationen und Begründungen ist das vorbei und dass auf eine direkte Frage im Gespräch erst einmal jemand anderes etwas in seine Uhr erzählt, die andere Person das hören, verarbeiten und wiedergeben muss und das gleichzeitig unerkannt bleiben soll, ist schwer vorstellbar.

    Ich weiß jetzt nicht was daran albern sein soll. Ist deine mündliche Bewertung im Unterricht albern?

    Zum Einen sind in Arbeitsphasen die digitalen Endgeräte nicht selten ein zur Verfügung stehendes Arbeitsmittel und insofern die Nutzung dieser nicht nur unkritisch, sondern teils explizit gewünscht. Zum Anderen fällt es schon auf, wenn man gerade im Gespräch mit einem Schüler ist und dieser erst einmal auf seiner Smartwatch "rumfummelt" ;) Und das weißt du doch genau, also was soll diese Scheinargumentation?

    Selbstverständlich dürfen die Geräte bei schriftlichen Klausuren nicht genutzt werden und sind insofern genauso wie Smartphones u.ä. zu behandeln.

    Im Ergebnis also Verbot der Nutzung in entsprechenden Situationen, aber kein Verbot des Mitführens in der Schule generell.

    Und zwar wegen der fehlenden schriftlichen Abfrage, wegen der die beiden Lehrerinnen, die die Fahrt organisiert haben, nun verurteilt worden sind. Hätte die vorgelegen, hätten die Lehrerinnen anders reagiert und der Todesfall hätte vermieden werden können. Offensichtlich haben sie sich selbst entsprechend eingelassen, was der Richter als Geständnis gewertet hat.

    Ja, wichtig scheint mir aber hier auch, dass - anders als von einigen geäußert - die Verurteilung mit hoher Sicherheit nicht ausschließlich aufgrund der fehlenden schriftlichen Abfrage erfolgte, sondern mit dieser groben Pflichtverletzung lediglich die ursprüngliche Annahme, als medizinische Laien seien sie nicht in der Lage gewesen, den Ernst der Situation zu erkennen und daher nicht zur Verantwortung zu ziehen, entkräftet wurde.

    Es geht darum, etwas im Nachhinein zum Gesetz zu erheben, das vorher keins war. Wir alle können einfach froh sein, dass auf einer unserer Fahrten bislang nichts derartiges passiert ist. Hältst du dich davor gefeit? Ich kenne unsere SuS sehr gut, weil die Klassen so klein sind und selbstredend würde ich mich über andere SuS genauestens informieren, bevor ich mit ihnen irgendwohin fahre. Aber es kann immer etwas Schwerwiegendes passieren, wir hatten zum Beispiel eine Suizidankündigung. Wenn die Person vor den Zug gesprungen wäre, hätten die Lehrkräfte auch eine Mitverantwortung im Sinne von "hätten die Betreuenden vorher abfragen müssen" zugesprochen bekommen?

    Noch einmal: eine entsprechende Sorgfaltspflicht bei der Vorbereitung und der Durchführung von Schulfahrten (wie auch des Unterrichts an sich) ist überhaupt nichts neues und wird gerade nicht "im Nachhinen zum Gesetz erhoben". Man kann sich vor so groben Fehlern wie hier durchaus schützen, indem man diese Standards auch einhält.

    Was man leider nicht vollkommen ausschließen kann, sind Unfälle und andere unvorhergesehene Ereignisse innerhalb von Schulen und auch auf Schulfahrten. Wenn man dabei jedoch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt hat, wird man damit auch keine juristischen Probleme erhalten. Und ja, bzgl. einer Suizidankündigung hätte ich vorher sicher nicht mit den Achseln gezuckt und nichts unternommen, sondern allermindestens das ein oder andere Gespräch geführt und dokumentiert.

    Ich bin mir da nicht so sicher. Nicht darin, dass Klassenfahrten angeordnet werden, sondern eben in der Begründung im Urteil, dass Vorabfragen zwingend notwendig seien. Wenn Lehrkräften in diesem formalen Punkt der Prozess gemacht wird, dann sollte dafür das Ministerium die Verantwortung übernehmen. Denn genau das könnte doch in anderen Fällen auch passieren. Fürs Schwimmen gibt's sooo genaue Anweisungen und wenn man sich an alle hält und dann trotzdem etwas passiert, ist man nicht persönlich haftbar. Wenn sich das durch dieses Urteil geändert hätte und Lehrkräften eine persönliche Teilschuld zugesprochen werden kann, weil sie nicht im Vorfeld an irgendwas anderes gedacht haben, das bislang niemand verlangt hat, dann haben wir halt schon ein Problem. Genau darum geht es mir zumindest.

    Ganz ehrlich: Die Vorabfrage von Erkrankungen gehört genau wie Regelungen rund um die Aufsichtspflichten und wie man sich bei Erkrankungen von Personen, für die man die Garantenpflicht hat, verhält, zum schulrechtlichen "kleinen 1x1" und wird bereits in den Studienseminaren vermittelt. Das ist nun wirklich nichts überraschendes und man muss nicht so tun, als seien die Kolleginnen hier durch eine formal bestehende, aber allen unbekannte Regelung aufs Glatteis geführt worden. Nebenbei: Die schriftliche Urteilsbegründung liegt m.W.n. überhaupt noch nicht vor. Jedenfalls ist sie weder beim LG selbst noch in den entsprechenden Datenbanken bislang aufzufinden.

    Auch wenn das - mal wieder - abhängig vom Bundesland sein dürfte (welches?), hängt eine solche Einrichtung wohl immer auch an folgenden Punkten:

    -> Anzahl der Interessierten (zu kleine Kurse sind kaum finanzierbar)

    -> Potential für die Weiterführung in allen Jahrgängen (nur einmalig eingerichtete Kurse sind problematisch bzgl. Wiederholern)

    -> Anzahl Lehrkräfte für dieses Fach mit Fakultas (hier brauchen wir i.d.R. mind. 3)

    -> bereits bestehende Kurse und Passung zu bestimmten Profilen (müssen etablierte Kurse dafür entfallen?)

    -> Angebotsbreite umliegender Schulen (hier sind ggf. Absprachen für gemeinsame Kurse sinnvoll)

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