Beiträge von Seph

    So wie du schon schreibst, entspricht das auf die einzelnen Schulen heruntergebrochen durchaus den Verhältnissen in NDS. Je nach Anzahl der Schüler kann es dabei leichte Verschiebungen geben, insbesondere bei der Anzahl der Koordinatoren. Und ja, die Teilzeitquoten spielen natürlich auch eine Rolle.

    In Thüringen wiederum wirst du nahezu keine Oberstudienräte und Studiendirektoren finden, da dort nahezu alle Funktionsstellen außer der eigentlichen Schulleitung abgeschafft wurden.

    Welche Schuld trägt das Ministerium, das uns in solche Haftungsfallen hinein treibt? Wo ist der Schulminister, der sich vor seine Leute stellt und der Bevölkerung klipp und klar sagt, dass bei der aktuellen Personalsituation und bei so überbordenden Haftungsanforderungen Klassenfahrten in Zukunft nicht mehr durchführbar sind und er einen entsprechenden Erlass verfasst, der Klassenfahrten generell untersagt, so dass auch meuternde Eltern den Lehrer nicht mehr in der Schulkonferenz eine solche Fahrt abnötigen können?

    Das ist doch wirklich Quatsch. Hier liegt überhaupt keine Haftungs"falle" vor. Bereits ein geringes Mindestmaß an Sorgfalt durch die Lehrkräfte hätte hier zu einem ganz anderen Ausgang geführt! Deine Schlussfolgerung, die beteiligten Lehrkräfte wären hier an "überbordenden Haftungsanforderungen" gescheitert, ist eine deutliche Verdrehung der Tatsachen!

    Dann habe ich gelesen, dass die Elternzeit (Beginn oder Ende) als beamtete Lehrkraft in NRW immer den Abstand zu den Ferien haben muss, wie die Dauer der jeweiligen Ferien auch ist. D.h. wenn ich meine Elternzeit vor den Herbstferien beenden möchte, dann muss ich das 2 Wochen vor den Ferien machen, sodass ich die Herbstferien nicht "ausspare". Habe ich das richtig verstanden?

    Das stimmt so nur bedingt. Wenn zum Beispiel der Elterngeldbezug nach genau 12 Lebensmonaten ausläuft, dieses Ende zu Beginn der Ferien liegt und daher die Elternzeit passend zum Bezugsende enden soll, dann kann das in dem Fall auch zufällig und zulässig mit den Ferien zusammenfallen bzw. nahe dran sein.

    Wenn jedoch die Elternzeit kurz vor Ferienbeginn enden und mit Ferienende ein weiterer Abschnitt wieder beginnen soll, ist das i.d.R. als rechtsmissbräuchlich einzustufen.

    Auch wenn da auf der Fahrt einiges wirklich unvorstellbar hanebüchen ablief, denke ich schon, dass dieses Urteil zu einer weiteren Aufsichtsverschärfung und zu einem schnelleren Ausschluss kranker Kinder führen wird.

    Nein, warum sollte das so sein? Mit einer Vorabfrage von Erkrankungen (die Standard sein sollte) und dem Nichtignorieren deutlicher Symptome und Bitten von Mitschülerinnen über eine lange Zeit seitens der Kolleginnen hätte das bereits verhindert werden können. Eine Verschärfung bisheriger Regelungen ist überhaupt nicht notwendig und es muss auch kein Ausschluss von Kindern mit Vorerkrankungen erfolgen.

    Das Urteil ist einfach nur eine Mahnung daran, dass bestimmte Mindeststandards der Sorgfalt bei Vorbereitung und Durchführung von Fahrten auch wirklich einzuhalten sind.

    Ich finde beachtlich, woher auf einmal die ganzen Lehrkräfte kommen, die noch vor einem Jahr zahlreich gefehlt haben. Man hat anscheinend irgendeinen Zaubertrick gefunden, der ist aber an den Schulen so überhaupt nicht zu sehen oO

    Das ist doch im Ausgangsartikel ziemlich detailliert beschrieben worden. Das gilt auch für die Grenzen dieser Prognosen.

    Jetzt mal im Ernst, mit dem Ganztagsanspruch, den hohen Abbruchquoten, den vielen zukünftigten pensionierten Lehrkräften, den zurückgehenden StudentInnen-Quoten, den momentanen vorhandenen Mangel, der sicherlich nicht 2024 bewältigt ist (wie gesagt, woher kommen diese Lehrkräfte auf einmal?), etc. das glauben die doch selber nicht, oder?

    Auch hier: Es wird sehr deutlich beschrieben, dass der Bedarf an Neueinstellungen zu Beginn der 2030er Jahre voraussichtlich stark abnehmen wird. Es ist keineswegs die Rede davon, dass der Mangel ab 2024 bereits beseitigt wäre.

    So meinte ich es nicht. Aber derzeit scheint mir, dass Inklusion ein dem Bildungssystem aufgezwungener Ansatz ist, der spätestens mit dem Übertritt in den Arbeitsmarkt mehrheitlich ohnehin sein Ende findet. Ist das wirklich Teilhabe oder nur eine staatlich verordnete Scheinteilhabe? Ich frage mich halt, ob die ganzen mit schulischer Inklusion verbundenen Anstrengungen angemessen und zu rechtfertigen sind, wenn die Menschen mit Förderbedarf nach Ende der Schulzeit dann trotzdem in der gleichen Lebenssituation und in den gleichen Beschäftigungsverhältnissen ankommen, wie vorher auch.

    Ich will - und kann es auch nicht - gar nicht beurteilen, ob das Aufwand-/Nutzenverhältnis hier angemessen ist. Gleichzeitig sehe ich in der täglichen Arbeit aber doch immer mal wieder Beispiele, bei denen gerade die Möglichkeit zum Besuch einer "Regel-"Schule doch zu einer deutlich besseren Perspektive aufgrund eines besseren Abschlusses führt.

    Schlimm ist daran, dass Eltern, deren Kind nicht mit seiner Note zufrieden ist, sich bei der Schulleitung beschweren und diese dann ruckzuck Klassen neu verteilt, damit bloß keine Beschwerde weiter kommt.


    Ich finde die Zustände äußerst sonderbar, das Rückgrat der SL gummiweich und wenn niemand im Kollegium auf deiner Seite ist, Zahori , würde ich auch perspektivisch gucken wollen, ob ich mich in dieser Schule noch wohlfühlen kann. Zuerst aber würde ich das Thema wahrscheinlich in einer Konferenz auf die Tagesordnung setzen und da mal generell drüber reden wollen.

    Es ging doch überhaupt nicht um eine ad hoc abgeänderte Unterrichtsverteilung! Laut TE wurde lediglich zum neuen Schuljahr für den TE unerwartet die Unterrichtsverteilung geändert. Über die Gründe hierfür kann man nur spekulieren und wie hier schon mehrfach beschrieben, kann das auch viele andere banale Ursachen haben. Hier wird erheblich zuviel herein interpretiert.

    Keine SL ändert ohne Not mitten im Schuljahr die Unterrichtsverteilung, nur weil sich wenige Eltern unzufrieden mit den (immer noch guten) Noten ihrer lieben Kleinen zeigen.

    Und was wäre daran jetzt schlimm?
    Besser/einfacher kannst du nervige Klassen nicht loswerden.

    Den Gedanken hatte ich auch ;) Im Ernst: man öffnet Tür und Tor für weitere solcher Eskapaden, wenn man diesen Befindlichkeiten von Eltern nachgibt. Von daher Transparenz in den Anforderungen und der Bewertung sicherstellen und damit sollte es auch gut sein. Wenn dann immer noch das Vertrauen in die weitere Zusammenarbeit fehlt, ist es halt so.

    Ich hatte letztes Jahr ein Gespräch mit meinem Chef wegen einer Klasse, der meine Noten nicht gut genug waren. Zusammengefasst: Die Kinder sind nicht mehr motiviert weil die Noten zu schlecht sind. Das hat mich schon schockiert, denn die Durchschnitte waren ganz normal, so wie ich das für eine 7. Klasse kenne (zwischen 2,3 und 2,7) und im Unterricht konnte ich mich auch nicht über mangelnde Beteiligung oder Motivation beschweren. Sogar eher im Gegenteil und mündlich waren die Kinder auch fast alle (noch) besser.

    Komischer Chef, mir fiele es aber ziemlich einfach, in einem solchen Gespräch transparent zu machen, warum ein Leistungsbild in der Klasse so aussieht, wie von mir eingeschätzt.

    Ich habe versucht gegenzusteuern aber die Klasse trotz meines Wunsches nicht noch wie üblich ein zweites Jahr bekommen.

    Nur als kurzer Gedanke: das kann auch vielfältige andere Gründe haben, die zu zwingenden Änderungen der Unterrichtsverteilung führen können (Zu- und Abgänge von Kollegen, blockierte Stundenlagen durch zu viele Zeitwünsche usw.) und muss überhaupt nichts mit dem Gespräch zu tun haben.

    Es scheint nun so, dass sich dies an der Schule herumgesprochen hat, denn der Schüler einer anderen Klasse sagte mir neulich wörtlich "Wenn Sie uns keine guten Noten geben, bekommen wir einen neuen Lehrer."

    Das sollte einem als gestandene Lehrkraft nicht mehr als ein müdes Lächeln und ein Schulterzucken abringen können. Mit Sicherheit führt ein solcher unbedachter Satz eines Schülers nicht zu einer Veränderung der Maßstäbe.

    Meine Frage zielt ausschließlich darauf ab, dass es sich hier um zwei verschiedene Versorgungssysteme handelt: Rente und Pension.

    Und wenn ich es richtig verstanden habe (korrigiert mich gerne), dann birgt das für den verbeamteten Part (und das bin in dem Fall ich) erhebliche Nachteile.

    Ja, das ist korrekt. Details dazu hatte ich ja weiter oben bereits dargestellt. Von daher kann es durchaus sinnvoll sein, über den Punkt Versorgungsausgleich gemeinsam (!) genau nachzudenken. Ein Modell wäre, diesen zwar im Ehevertrag zu streichen, dafür dort aber gleichzeitig ein anderes Versorgungssystem vorzusehen. Das kann z.B. eine private Zusatzversicherung für den geringer verdienenden Partner finanziert durch den besser verdienenden sein, um dennoch einen fairen Ausgleich zu schaffen ohne in die Problematik des Übertrags der verschiedenen Versorgungssysteme zu kommen.

    In Thüringen wird die Erhöhung zur Amtsangemessenen Besoldung von Anfang 2023 auf den Abschluss angerechnet, was direkt die Verfassungswidrigkeit der Besoldung für 2024 mit sich bringt. Aber da muss man ja erstmal Widerspruch erheben und klagen....

    Das ist eine steile These (und m.E. unhaltbar) in Anbetracht dessen, dass Thüringens Beamtenbesoldung auch unter Berücksichtigung dieser Anrechnung noch immer eines der Bundesländer mit eher überdurchschnittlicher Besoldung bei gleichzeitig unterdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten ist.

    Ich kann mich nun mal nicht teilen, wenn das ESE Kind steil geht bleibt nun mal keine Zeit für die anderen .. das ist für die anderen eigentlich ein Raub an deren Recht auf angemessenen Unterrichtszeit..

    Das Argument ist zwar plausibel, wirklich zwingend ist es nicht. Die Unterrichtszeit (genauer: die Zeit, in der konzentriertes Arbeiten für alle möglich ist) wird - wie wir alle wissen - nicht nur durch Kinder mit ES-Förderschwerpunkt verkürzt. Wo zieht man also die Schwelle, wer teilnahmeberechtigt ist und wer nicht?

    Hm, ich hätte nun genau innere Emigration empfohlen.

    Ich definitiv nicht und das meine ich gar nicht aus systemischer Sicht, sondern tatsächlich aus Perspektive von sich selbst. Die innere Emigration geht doch gerade einher mit Frustration und Unzufriedenheit im Beruf. Ich bin da voll bei CDL :

    Frustration hat oft auch etwas mit zumindest gefühlter Hilflosigkeit zu tun. Aktiv zu werden, zu kämpfen, etwas tun zu können, um eine Verbesserung durch eigenes Handeln herbeiführen zu können hilft mir persönlich immer enorm, damit mein Frust möglichst umgewandelt werden kann in konstruktive Handlungsenergie.

    Es mag ja sein, dass es da Konfliktpotential und Gefahrenquellen gibt, aber was haben wir damit zu schaffen? Das ist öffentlicher Raum und damit eine Frage für die Polizei.

    Auch von der oben verlinkten Seite: "Außerhalb des Schulgeländes muss ein räumlichfunktionaler Zusammenhang zwischen Bushaltestelle einerseits und Schulbetrieb andererseits gegeben sein."

    Ein "räumlichfunktionaler Zusammenhang". Jetzt fang auch ich an das ganze lächerlich zu finden.

    Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Ich habe oben doch schon den Unterschied zwischen einer "normalen" Bushhaltestelle des Linienverkehrs in Laufweite der Schule, bei der einige Schüler aus- und zusteigen sowie einer Bushaltestelle direkt an der Schule, die rein der Schülerbeförderung dient und von sehr vielen Schülern der Schule genutzt wird, dargestellt. Nichts anderes ist mit "räumlichfunktionaler Zusammenhang" gemeint.

    Im ersten Fall bedarf es keiner spezifischen Aufsichtsführung durch die Schule, im letzten Fall hingegen schon. Die Formel "öffentlicher Raum -> keine Zuständigkeit der Schule" funktioniert so pauschal jedenfalls nicht, wie hier bereits mehrfach aufgezeigt wurde.

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