Beiträge von Seph

    Gute Frage. Interessant ist es meiner Meinung nach, wie es bei "dauerhafter Mehrarbeit" dann bei der Berechnung der Rente/Pension ist. Kommt da jemand mit 12 Stunden regulär + dauerhaft 2 Stunden Mehrarbeit auf den gleichen Faktor wie jemand, der 14 Stunden regulär arbeitet? Wenn das nicht der Fall ist, dann wäre das etwas unfair.

    Das muss nicht unfair sein, wenn die Mehrarbeit durch spätere Minderarbeit ausgeglichen wird. Was bei Auszahlung der Mehrarbeit genau passiert, frage ich mich allerdings auch gerade.

    Jetzt darf man die Schüler schon nicht mehr schlagen und dann soll auch noch die Beziehungsebene vor den Drohungen kommen? Dieser Beruf ist echt nicht mehr das, was er mal war.

    Ja...schon schade, dass der Rohrstock ausgedient hat. Ich habe sogar mal Gerüchte gehört, dass man inzwischen keinen Schlüsselbund mehr auf Schüler werfen soll. Aber das war vermutlich wieder nur unhaltbares Gemunkel im Lehrerzimmer ;)

    Ich würde einen dauerhaften Einsatz in einer bestimmten Lerngruppe über das normale Deputat hinaus auch als Deputatserhöhung für das betreffende Halbjahr lesen, welches natürlich auch im Krankheitsfall als "gehaltene Unterrichtsstunden" anzurechnen wäre.

    Anders sieht das möglicherweise aus, wenn ich jemanden für den nächsten Tag zur Vertretung einplane, die Person aber dann doch nicht da ist. Dann dürfte die ursprünglich geplante Vertretungsstunde nicht anzurechnen sein...die übernimmt dann jemand anderes.

    Ich kann klar von der Debeka abraten. Es muss ja auch einen Grund haben, dass die einen so aufdringlich werben, dass sie das nötig haben. Hier ist das die einzige Versicherung, die es wagt bei der Verbeamtung aufzutauchen und einen bis ins Schulhaus verfolgt und mitteilt, man wäre jetzt verbeamtet und sie die einzige sinnvolle Versicherung.

    Das hatten wir schon öfter. Dein Abraten hängt damit zusammen, dass du im persönlichen Umfeld einen Fall kennst, dem Leistungen aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Anzeigenpflichten aberkannt wurden. Das wiederum handhaben alle Versicherer genau so.

    Mir geht es eher um die Möglichkeiten - inwieweit kann ein Praktikant eventuell doch agieren und was sollte er dabei auf keinen Fall tun - sodass sein Versicherungsschutz aufrechterhalten und er rechtlich im möglichst grünen Bereich bleibt. Da vermisse nach wie vor konkrete und begründete Aussagen. Also ein "geht nicht" ist mir zu wenig.

    Auch das wurde bereits beantwortet. Auch wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Begriff "Versicherungsschutz" hier in die Irre führt. Für von beauftragten Personen verursachte Schäden haftet so oder so zunächst der Auftraggeber. Dieser kann im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress nehmen. Das alles hat aber nichts mit einer Versicherung im landläufigen Sinne zu tun, sondern liegt im Schuldrecht begründet.

    Daher noch einmal: natürlich darf ein Praktikant nicht dazu verpflichtet werden, als Vertretungslehrkraft einzuspringen und zu agieren. Andersherum ist es aber auch überhaupt nicht verboten, dies zu tun. Zumindest der Praktikant setzt sich dadurch nicht in die Nesseln, es sei denn, er führt vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden herbei. Dazu hatte ich auch bereits ein Beispiel geliefert: die Anleitung von (gefährlichen) Sportarten durch nicht qualifiziertes Personal könnte eine solche grobe Fahrlässigkeit im Schadensfall darstellen. Analog lässt sich das u.a. auch auf die Durchführung von (gefährlichen) Experimenten in den Naturwissenschaften ohne Berücksichtigung der zugehörigen Gefahrenabschätzung übertragen. Das gilt jeweils unabhängig vom Status als Praktikant.

    Da ist die Frage, wo genau das steht. Denn rein arbeitsrechtlich ist es nicht so solange das alles mit Sachgrund befristete Verträge waren.

    Vollkommen korrekt, dass es keinen solchen Automatismus gibt. Dennoch geht das BAG bei einer hohen Anzahl von Befristungen über lange Dauer hinweg von institutionellem Rechtsmissbrauch aus. So wurde ein solcher Missbrauch bei einem Fall mit 13 Befristungen in 11 Jahren bejaht, bei einem anderen Fall mit 4 Befristungen in knapp 8 Jahren hingegen nicht.

    Ich gehe davon aus, dass die öffentlichen Arbeitgeber insofern lieber nicht mit dem Feuer spielen wollen und daher verwaltungsinterne Vorschriften formuliert haben dürften, wann sie lieber keinen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abschließen möchten. Das kann im Ergebnis auf die genannten 5 Jahre hinauslaufen.

    Das einzige was mir spontan als möglicher Nachteil einfällt, ist das "Einfrieren" der bisherigen Teilzeitquote. Wenn man also bislang einen befristeten Arbeitsvertrag mit nur 50% Umfang hat, wird nach erfolgreicher Entfristungsklage auch der unbefristete Arbeitsvertrag nur 50% Umfang haben. Auf der anderen Seite ist das im öffentlichen Dienst eigentlich nicht das riesen Problem, die Quote im Nachgang dann anzupassen.

    Edit: Susannea war schneller ;)

    Der OHP/Laptop/Ipad der Schule fällt auf den Boden und ist defekt. Passiert das einem Lehrer, ist das Risiko über den Dienstherr versichert, passiert das dem Praktikanten greift diese Versicherung nicht und die private Haftpflicht wird einspringen müssen und ggf. Nachfragen stellen müssen.

    Selbstverständlich sind Praktikanten, die auf Weisung Tätigkeiten ausführen, über den Arbeitgeber "versichert". Der AG haftet auch hier zunächst vollumfänglich für alle verursachten Schäden und wird auch Praktikanten gegenüber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz vollen Regress nehmen können.

    Ergänzung zum kurz vorher geposteten Beispiel:

    Es geht mir um Fälle, wie oben mit der Prügelei erklärt, wo ein Praktikant aus versehen in den Verantwortung gerät/geraten könnte.

    Der Praktikant dürfte - anders als reguläre Lehrkräfte - keine Garantenstellung für die Schüler einnehmen müssen. Insofern ist in einem solchen Fall bestenfalls Nothilfe zu leisten, es muss sich aber nicht selbst in Gefahr begeben werden und daraus kann einem dann auch kein Strick gedreht werden. Idealerweise holt man also einfach Unterstützung hinzu, wenn eine direkte Ansprache der Beteiligten nicht bereits fruchtet.

    Also ich wäre da sehr an einer aufklärenden Differenzierung für dieses "ihr seid da nicht versichert" interessiert.

    Schön, dass du da von vorneherein differenziert drauf schaust. Dein Bauchgefühl ist richtig: die Aussage ist so pauschal vollkommener Quatsch. Probleme könnten allenfalls auftreten, wenn Tätigkeiten übernommen werden, für die spezielle Qualifikationen notwendig sind, ich denke hierbei v.a. an Sportunterricht in bestimmten Konstellationen. Wenn man hier z.B. als nichtqualifizierte Person mal eben Schwimmunterricht erteilt und dort etwas passiert, könnte es wirklich haarig werden. Das wiederum gilt jedoch nicht nur für Studenten im Praktikum oder nur für Vertretungsstunden, sondern ist auch bei "gestandenen" Lehrkräften zu beachten.

    Die reine Erteilung von Vertretungsunterricht (z.B. in Deutsch) ist unkritisch und auch unproblematisch bzgl. der "Versicherung" dieser Tätigkeit. Dass Praktikanten sicher nicht dafür da sind, Ausfälle von regulärem Personal aufzufangen, steht erst einmal auf einem anderen Blatt.

    Weil selbst in Zeiten von ChatGPT das bisschen Aufwand in keiner Relation zum Nutzen steht. Nach ein paar Durchgängen hat man seine Förderempfehlungen für den Rest der Schulkarriere sowieso "fertig" und tauscht nur noch Namen aus.

    Dann steht das ja doch in guter Relation zum Nutzen und ist mit Sicherheit kein Grund, auf die korrekte Ausweisung der tatsächlich (nicht) erbrachten Leistung zu verzichten.

    Seit den Weihnachtsferien: 1x pädagogischer Halbtag, 2x Zeugniskonferenzen, 1x Abi-Simulation, 1x BOB (Berufsorientierungsbörse).

    Das kommt alles on top und muss ja von den Teilzeitkräften im gleichen Umfang wahrgenommen werden wie von den Vollzeitkräften.

    So etwas kenne ich in keinem anderen Beruf.

    Das hat weniger mit dem Beruf zu tun als mit einem offensichtlich fehlendem oder zumindest ungenügendem Teilzeitkonzept. Während Zeugniskonferenzen tatsächlich zu den unteilbaren Aufgaben gehören, gilt das für Veranstaltungen wie Abi-Simulation und BOB mit Sicherheit nicht. Beim pädagogischen Halbtag ist dies zumindest fraglich.

    Eine besonders erstaunliche Leistung der Regierung ist allerdings, dass sie es geschafft hat, in nur 2 Jahren das Schienennetz der DB zu zerstören, Autobahnbrücken und Schulgebäude marode werden zu lassen und die Erderwärmung voranzutreiben. Das ham' se schon Klasse hinbekommen.

    Mir ist klar, dass das sarkastisch gemeint ist, ich hoffe, den anderen hier auch :) Frühere Verkehrsminister finden sich interessanterweise gerade in einer kleinen Schwesterpartei, die jetzt mit am lautesten über diesen Befund pöbelt.

    Er brüskiert vor allem durch sein Nichtstun und Nichtssagen. Mir fallen eine Menge anderer Politiker ein, die auch keine grossartigen Lautsprecher sind aber erheblich mehr zu sagen haben.

    Das mag so scheinen, tatsächlich muss er (und tut es auch) das Kunststück vollbringen, eine Regierung aus sehr unterschiedlichen Lagern zusammenzuhalten. Das geht nicht, indem man ständig auf den Tisch haut und den anderen haargenau sagt, was zu tun und zu lassen ist. Dass er das dennoch kann, hat man bereits einige Male erleben dürfen, z.B. beim Streit um den Weiterbetrieb der AKW 2022.

    Hab’s auch schon bekommen. Das LBV hatte irgendwo geschrieben, dass sie es nicht mit den Bezügen auszahlen wollen, sondern wie einen Abschlag behandeln, da das schneller geht (meine ich jedenfalls).

    Das ist wirklich plausibel. Für eine Abschlagszahlung - die ja theoretisch durch Gegenrechnung auch rückgefordert werden könnte - ist noch keine Gesetzesanpassung nötig. Vermutlich sind sie deswegen doch so schnell gewesen.

    Mir ist das klar, aber es wird nun auch Menschen geben, die denken, dass 300 Lehrer Konten verwalten, statt Unterricht zu machen.

    Global betrachtet ist das für den Steuerzahler ja auch so und es ist nur schwer vermittelbar, warum auf der einen Seite (derzeit noch) massiv Lehrkräfte fehlen sollen, diese aber gleichzeitig mit einem nicht unerheblichem Anteil ihrer Arbeitszeit einfache Hilfstätigkeiten ausführen sollen.

    Vermutlich hast du Recht. Mich irritiert die Unterscheidung "inklusive Schule" vs. "Regelschule" sehr. Hier in NDS ist inzwischen jede Schule gleichzeitig auch inklusive Schule in dem Sinne, dass sie grundsätzlich auch Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in allen Jahrgängen von 1-13 offen stehen.

    Was "lohnt" sich? Also mal ganz grundsätzlich ist die Aufnahme von Geflüchteten doch kein Geschäft, um irgendwelche Läden am Laufen zu halten.

    Doch, irgendwie schon. Die gezielte Qualifizierung von zugewanderten Personen und die anschließende Integration in den Arbeitsmarkt ist letztlich mit Blick auf die demographische Entwicklung in Deutschland die einzige Chance "den Laden am Laufen zu halten". Das gilt sowohl auf Ebene der einzelnen Betriebe wie auch volkswirtschaftlich betrachtet.

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