Bei Klemmbausteinen bin ich auch dabei wie teils bekannt sein dürfte. Ansonsten Musik, PC-Spiele und einige Sportarten, die vor allem in die wärmere Jahreszeit gehören wie z.B. Segeln.
Beiträge von Seph
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Danke euch für die Erläuterung, an die BKs habe ich tatsächlich nicht gedacht, sondern wieder mal nur mit der Brille "allgemeinbildende Schule" geschaut.
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Bei uns sind viele VZ-Lehrkräfte in drei Klassen Klassenlehrer. Wieso sollten TZ-Kräfte dann überhaupt keine Klassenlehrerschaft übernehmen? Das macht keinen Sinn. Natürlich muss man als TZ-Kraft auch eine Klassenlehrerschaft akzeptieren. Klar, nicht drei wie die VZ-Kollegen. Aber eine bis zwei, je nach Höhe des Deputats muss schon drin sein.
Mir fehlt offen gestanden die Vorstellungskraft, wie man als Klassenlehrkraft für 3 Klassen verantwortlich sein kann oder das notwendig sein sollte. Bei uns ist es eher umgekehrt. Hier hat jede Klasse 2-3 Klassenlehrkräfte, die auch nicht noch in anderen Klassen ein solches Amt übernehmen.
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Es gibt auch die Reihenfolge rot - grün - braun - lila - blau - von oben nach unten.
Genau, das ist keineswegs einheitlich in allen Behörden. Und für Schulen gibt es eine solche generelle Regelung schlicht nicht. Die typischen Entscheidungsprozesse innerhalb einer Schule lassen sich auch ohne Farbcode ziemlich gut nachverfolgen.
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Dass das grundsätzlich geht, kann man sich schnell klar machen, wenn man sich eine Schule mit nur TZ Kräften vorstellt, was durchaus denkbar wäre. Ein mögliches Modell wäre zum Beispiel, statt einer VZ-Klassenlehrkraft zwei TZ-Klassenlehrkräfte zu stecken, die sich bestimmte Aufgaben untereinander aufteilen. Auch der Einsatz bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Elterngespräche usw. kann dann gut anteilig zur TZ-Quote aufgeteilt werden.
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Da das hier mehrfach kam: die außergerichtliche Rechtsberatung in konkreten Fällen ist gesetzlich reglementiert und darf grundsätzlich nur durch bestimmte Personengruppen vorgenommen werden. In der Regel sind das Volljuristen. Ausgenommen hiervon sind u.a. Beratungen in engen persönlichen Beziehungen oder Beratungen, die in den eigenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich fallen.
Daher können wir hier im Forum zwar schulrechtliche Fragestellungen i.d.R. problemlos auch ziemlich konkret diskutieren, nicht jedoch Beratungen in einem konkreten versicherungsrechtlichen Fall leisten.
PS: Dass bei einem Schaden an der Frontscheibe erst einmal grundsätzlich die Teilkasko bis auf einen Eigenanteil leistet und vom Dienstherrn daher ggf. nur dieser zu erstatten wäre, ist ein allgemeiner Hinweis und nicht an einen konkreten Einzelfall gebunden.
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Blödsinnige Regeln haben sich noch nie bewährt. Keiner konnte bisher vernünftige Gründe für ein Mützenverbot anführen. Persönliche Befindlichkeiten der Lehrkraft sind keine.
Der Erziehungsauftragsauftrag von Schulen i.V.m. gesellschaftlichen Gepflogenheiten durchaus. Dass ein solches "Verbot" keine zwingende gesetzliche Grundlage hat, steht dem noch nicht unbedingt entgegen. Es gibt im Übrigen auch kaum vernünftige Gründe, warum man in geschlossenen Räumen unbedingt eine Mütze tragen müsste.
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Ah ok, dann kann ich das nachvollziehen. Wir haben da im weiterführenden Bereich deutlich andere Zahlen und vermutlich auch Budgets. Schulbücher werden mindestens für volle Jahrgänge gleichzeitig angeschafft und mich irritiert offen gestanden auch, dass z.B. Klasse "A" schon die neuen Bücher bekommen soll, "B" und "C" aber mit veralteten weiterarbeiten sollen.
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Dann reden wir bei 3 Klassensätzen aber doch schnell mal von 3x30 Büchern á 25-30€. Und mal ehrlich: das beschafft ihr doch nicht ernsthaft in 3 separaten Chargen, nur um das als Direktauftrag vergeben zu können.
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In der Regel nicht, weil du die einfach splittest indem du einige Sachen direkt beim Verlag z.B. bestellst usw.
Wenn ich auch nur zwei Klassensätze Lehrbücher bestelle, bin ich schon über 1000€ unterwegs. Das mag ja an 1-zügigen Grundschulen mit zeitversetzten Anschaffungen noch funktionieren, ich kenne jedoch keine weiterführende Schule, die solche Aufträge auf 5-10 verschiedene Auftragnehmer splittet. Das wäre im Übrigen auch ziemlich affig, da die Vergabeverfahren nach UVgO auch nicht so kompliziert sind, wie sie auf den ersten Blick scheinen.
PS: Bei Klassenfahrten splittet ihr sicher auch nicht auf mehrere Anbieter auf, um unter 1000€ Auftragsvolumen zu bleiben, oder?
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Wenn die Schulen das einzeln kaufen, dann kommen sie nur niemals auf einmal auf die Summen, die eine Ausschreibung notwendig macht, hat ja einen Grund, dass es so gemacht wird.
Dass auch unterhalb von 10.000€ Vergabeverfahren - dann nur nicht EU-weit - notwendig sind, hatte ich mit Verweis auf die entsprechend einschlägige Verordnung hier bereits beschrieben. Ebenso hatte ich mit diesem Verweis bereits auf die 1000€ Grenze für Direktaufträge hingewiesen. Diese sprengt man mit Schulbuchbestellungen allerdings in der Regel.
Ergänzung: Das spielt zum Beispiel auch bei der Planung von Schulfahrten eine nicht zu unterschätzende Rolle. Hierbei sprengt man spätestens mit Jahrgangsfahrten, wie sie an nicht wenigen Schulen vorkommen, auch schnell die 10.000€ Grenze.
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ch nehme mal ein Buch mit in de Klassenraum. Kein Problem.
Warum ist es dann ein Problem, ein Tablet oder leichtes Notebook mitzutragen? Der Unterschied zum Buch ist sowohl in Format als auch Gewicht kaum nennenswert.
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Staatliche Schulen sind in Trägerschaft der öffentlichen Hand und daher grundsätzlich auch an die Vorgaben des Vergaberechts gebunden. Dass sich daran bislang fast niemand hält und es bislang auch relativ wenig Klagen nicht berücksichtigter Mitbewerber gab, heißt nicht, dass das Vorgehen so in Ordnung ist und weiterhin gut gehen wird. Das einzig gute: das muss einen als "normale" Lehrkraft zunächst nicht weiter interessieren.
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Und ich kenne Fälle in NRW wo explizit gefragt wird: "Möchte jemand?"
Das sollte eigentlich immer der erste Schritt sein und ist es vermutlich an den meisten Schulen auch. Neben den bereits erwähnten Kriterien mit Blick auf das eigene Kollegium spielt (zumindest in NDS) zumindest der Bedarf möglicher aufnehmender Schulen eine noch größere Rolle. Wenn es dort also irgendwo an z.B. Sportstunden mangelt, dann müssen eben wenn möglich Sportstunden abgeordnet werden, was den Kreis möglicher Personen noch einmal einschränken kann.
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… und non-binäre ignoriert. Laut Urteil des Bundesverfasssungsgerichts müssen wir auch diese sprachlich beachten.
Kann es sein, dass du da sprachliche Regelungen mit Eintragungen in behördliche Register verwechselst?
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Glücklicherweise sind hier in BW die Grünen als Teil der Regierung sicherlich nicht zu gewinnen für ein derartiges Verbot. Andernfalls wäre das aber auch etwas, wo ich mir sehr gründlich überlegen müsste, ob ich das einhalten möchte.
Wobei man wirklich sagen muss, dass "Verbot" hier heißt, dass eine andere Sprachregelung, die ebenfalls beide Geschlechter berücksichtigt oder noch besser von vorneherein geschlechtsneutral gehalten ist, zu bevorzugen ist. Es geht also gerade nicht um ein "zurück zum generischen Maskulinum".
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Also warum erst auf die UN schauen?
Weil
Zitat„Bevorzugt soll die Verbindung der weiblichen und männlichen Form verwendet werden, wobei die feminine Form grundsätzlich voranzustellen ist“
sicher nicht ansatzweise mit dem Vorsitz von Saudi-Arabien in der Kommission zur Frauenförderung vergleichbar ist.
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Nun - der Computer ist auch eine "Schreibmaschine". Vorteil der Spirit-Carbon-Matrizen:
Damit lassen sich VIEL günstiger Farbkopien erstellen.Da mache ich mit Blick auf die Kosten entsprechenden Papiers und der gleichzeitigen Existenz von Druckern mit Tintentanks statt Patronen ein großes Fragezeichen dran.
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Unzureichende Technik ist uns ständig im Weg. Eigentlich ist das noch schlimmer als gar keine Technik zu haben, weil man sich doch irgendwie darauf verlässt. Da bedarf es dann nicht mal eines Ausfalls der Energieversorgung.
Das mag an deiner Schule so sein und erklärt vielleicht auch deine ablehnende Haltung hierzu, kann ich für meine jedoch so gar nicht bestätigen. Die Technik hier hat eine sehr hohe Verfügbarkeit. In den letzten knapp 4 Jahren hatte ich vlt. 2-3 Tage, an denen es mal stundenweise WLAN-Probleme gab, das war gut verschmerzbar.
Aber dass man ohne ein Gerät nicht arbeiten könne, erscheint mir doch eine Stufe weiter.
Da bin ich wie schon geschrieben voll bei dir. Das trifft sicher nicht zu. Hinderlich wäre es dennoch.
Dass man dazu einen Laptop ständig herumträgt, ginge mir doch auf den Keks.
Wie gesagt: das magst du persönlich so sehen und musst dich sicher nicht genötigt fühlen, das so zu handhaben. Ich persönlich trage mein Convertible ganz gerne mit herum und nutze die deutlich zeitersparenden Möglichkeiten, die ich für meinen persönlichen Workflow damit habe.
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Auch unterhalb dieser Schwelle kann nicht einfach "frei hand" beauftragt werden. Einschlägig ist dann die Unterschwellenvergabeverordnung. Auch diese sieht vor, dass öffentliche Aufträge im Wettbewerb zu vergeben sind und schreibt bestimmte Vorgehensweisen vor. Direktaufträge sind lediglich bei Auftragswerten bis 1000€ (ohne USt) zulässig. Diese Grenze sprengt man mit Schulbuchbestellungen aber sehr schnell, sofern man mehr als einen Klassensatz bestellt.
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