Beiträge von Seph

    ... und das ist natürlich durch Gebot vom Sinai herab verboten und gar fürchterlich-schrecklich weil?

    Dir wird sicher aus dem Kontext heraus bewusst sein, dass Kris24 damit nicht auf die Ablehnung von Kollegen zielt, die nicht nur "einen Stock im Arsch" haben, sondern dass damit Personen gemeint sind, die alles an Schule ziemlich lax sehen und bei denen der Anteil effektiver Lernzeit im Unterricht erheblich reduziert ist. Warum das nicht so sinnvoll ist, sollte sich dir als Lehrkraft leicht erschließen.

    Wenn das dann aber öfter vorkommt, 1x pro Woche oder zumindest alle 2 Wochen, könnte es vom Vertretungsbüro auch zur Schulleitung gehen. Das Problem ist, dass man dann aus der 1. Stunde ausgeplant wird und ein Kollege oder Kollegin aus der Vertretungsbereitschaft aktiviert wird, in die Stunde zu gehen. Auch dann, wenn es sich nur um wenige Minuten handelt. Sowas könnte der Schulleitung dann auch zu Ohren kommen.

    Bislang, unter der alten Schulleitung, war das nie ein Problem. Die hat maximal geflunkert: jetzt aber flink. Unter der neuen Schulleitung wird gleich mit Dienstgespräch gedroht und jeden Morgen geschaut wann wer kommt. Das ist doch das Problem.

    Wenn ein Kollege 1x pro Woche zu spät kommt, dann MUSS die SL davon nicht nur erfahren, sondern auch klar intervenieren.

    Ich entnehme den Beitragen, dass die von mir eingangs geschilderten Situationen (gelegentlich je nach Verkehr 3-4 Minuten zu spät kommen oder die Sache mit technischen Mängeln im Vorabi) an anderen Schulen nicht vorkommen? Das kann ich mir gar nicht vorstellen.

    Doch, das kommt im Einzelfall vor und auch Fehler können mal passieren. Und dann wird da natürlich drüber gesprochen und kommt anschließend im Regelfall nicht mehr vor. Bei "gelegentlich" sind wir aber schon bei einem Verhalten, bei dem billigend ein zuspät kommen in Kauf genommen wird und hier muss der entsprechende Kollege definitiv seine Orga (und vermutlich auch Haltung) verändern. Das Problem liegt hier weniger in einer aufmerksamen Schulleitung, sondern in einem durchaus abmahnungswürdigem Verhalten.

    Wenn dann wieder ein Zuspätkommen droht, weil wieder der Müllwagen die Straße blockiert wäre die Folge: Anruf und krank melden, um das unangenehme Abfangen zu vermeiden. Ob die SL damit so viel gewonnen hätte?

    Durch Übertreibung wird es auch nicht besser. Wer so knapp fährt, dass bereits ein Müllwagen (die Blockade dauert da i.d.R. keine Minute) zum Zuspätkommen führt, hat einen Organisationsfehler gemacht. Und wenn wirklich mal wieder die Straßen länger verstopft sind (z.B. früher spontane Klebeaktionen von Demonstranten, aber auch Rettungswageneinsätze o.ä.) ruft man halt kurz an und sagt, dass man aus Grund X leider heute ausnahmsweise etwas zu spät kommt und ob jemand kurz nach der Klasse schauen kann. Das sind dann aber wirklich superseltene Ausnahmen und keine "gelegentlichen" Regelfälle.

    1) Chef lädt zum Gespräch, Kollege zeigt sich einsichtig oder auch nicht.

    2) Nächstes Gespräch mit Protokoll und Akteneintrag: Kollege stachelt intern gegen den Chef, untergräbt seine Position subtil bei Schülern und Kollegen.

    Eine Schulleitung, die stillschweigend darüber hinwegsieht, wie Kollegen oft zu spät zu ihrem Unterricht erscheinen, untergräbt die eigene Position sicher nicht dadurch, dieses Fehlverhalten klar zu benennen und Abstellung einzufordern.

    Alle, die keine Klassenlehrer/innen sind, müssen auch kommen und sind teilweise in Doppelbesetzung mit eingeteilt.

    Wenn sie in Doppelbesetzung nach Stundenplan an bestimmte Klassen gebunden sind, sind das natürlich auch in vollem Umfang anzurechnende Stunden.

    Methodentage: 3 Tage, an denen Methoden mit den Schülern geübt werden sollen (Präsentieren von Plakaten, Lesemethoden zur Texterschließung, Mindmaps erstellen...)

    Same business: das ist ganz klar Unterricht und der ist anzurechnen.

    an unserer Schule gibt es häufiger Klassenlehrerunterricht, dann müssen alle Lehrer/innen anwesend sein (auch die Nicht-Klassenlehrer/innen), unabhängig davon, ob man unterrichtsfrei hätte und dadurch zusätzliche Stunden anwesend ist. Diese Stunden dürfen wir gemäß Schulleitung nicht als Mehrarbeit abrechnen. Ist das wirklich alles rechtens?

    Wieso sollten Nichtklassenlehrkräfte an Tagen mit Klassenlehrerunterricht zwingend anwesend sein? Ansonsten zählt der laut Vertretungsplan/Stundenplan ausgewiesene Einsatz innerhalb eines zugewiesenen Stundensettings natürlich auch als gehaltene Unterrichtsstunden.

    -eine Stunde Klassenlehrerunterricht, in der die Schüleri/innen hre Zeugnisse bekommen

    -der komplette letzte Tag vor den Sommerferien, weil Unterricht im Klassenverband angeordnet ist

    Eindeutig anrechenbarer Unterricht.

    -Methodentage

    Was genau ist mit Methodentage gemeint?

    - ein Schultag, an dem man mit den Schüler/innen in einen anderen Klassenraum umzieht und mit der Klasse nur aufräumt etc.

    Mit hoher Sicherheit ebenfalls Unterricht, da vermutlich ebenfalls eine Zuweisung von Lehrkraft X zu Klasse Y nach Plan erfolgt.

    Kann ich mich, wenn mir keine der ausgeschriebenen Schulen zusagt, einfach gar nicht weiter bemühen? Ich habe derzeit eine Anstellung und möchte nicht "irgendwo hin" wechseln.

    Bist du derzeit bereits als Lehrkraft beschäftigt? In welcher Form liegt diese Beschäftigung vor? Das hat unter Umständen Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren.

    "Damit erklären Sie sich bereit, alle Stellen in dem jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt anzunehmen."

    Du gehst damit noch keine Verpflichtung zur Annahme einer konkret vorgeschlagenen Stelle an einer Schule ein. Wenn du dann nicht gleichzeitig andere Angebote hast, gehst du in der Runde leer aus. Solltest du ein Stellenangebot hingegen annehmen und anschließend widerrufen, fliegst du insgesamt aus dem Verfahren zu diesem Einstellungstermin.

    Der Korrekturaufwand zwischen Sprache/Gesellschaftswissenschaften und Mathematik/Naturwissenschaften ist definitiv nicht vergleichbar. Die entsprechenden Arbeitszeitstudien (PhV, etc.) kommen da auch zu vergleichbaren Schlüssen. Ich habe mit Mathematik jedes Jahr ca. einen Korrekturaufwand von 160 Stunden (10' pro Klausur/Klassenarbeit gerechnet, 2' pro Test). Welcher Kollege mit Sprachen schafft denn diese Zeiten? Ich hab letztes Jahr die Mathe LK Klausuren im Abitur in derselben Zeit korrigiert, in der ich Geschichte EF (9 Schreiber) geschafft habe. :P

    Mir kommen in der Diskussion rund um den Korrekturaufwand immer die anderen mit Fächern verbundenen Aufwände zu kurz. Der Klassiker ist der Blick auf die Sportkollegen, die für ihr Fach (bis auf Sporttheorie in der Sek II) de facto keinen Korrekturaufwand haben. Nur verliert man dabei leicht aus dem Blick, dass diese immer die ersten Ansprechpartner für alle möglichen ganztägigen Turniere usw. sind. Der reine Blick auf den Korrekturaufwand als (einzigen auszugleichenden) vergleichenden Belastungsfaktor zwischen den Fächern ist deutlich zu eingeschränkt.

    Auch wenn der Artikel beim MDR vom 23.02.2026 ist und damit suggeriert, der Wegfall des Sonderbedarfs für bestimmte Regionen und das Lehramt GS sei erst sehr kurzfristig bekannt gegeben worden, muss man fairerweise dazu sagen, dass das Kultusministerium Sachsen das bereits im Herbst kommuniziert hatte und nach eigenen Angaben auch bereits im Zulassungsverfahren für die aktuellen Bewerbungen darüber informiert haben will. Wie weit fortgeschritten das Bewerbungsverfahren zu diesem Zeitpunkt war, kann ich allerdings nicht beurteilen.

    Ich denke da insbesondere an Aufsichten in der Mittagspause, Hausaufgabenstunde (wo die SuS selbstständig unter Aufsicht ihre Aufgaben erledigen können), Trainingsraum, Vertretungsstunde mit gestellten Aufgaben, Begleitung auf Tagesausflüge etc.

    Es gibt bei uns durchaus pädagogische Mitarbeitende, die u.a. solchen Tätigkeiten nachgehen. Einige der Aufgaben sind aber in der Praxis derart zerstückelt, dass sich dafür separates Personal nicht rechnet. Wer kommt schon 3x am Tag, um jeweils 15-20min Aufsicht zu führen und dazwischen keine bezahlte Arbeitszeit zu haben?

    Korrekturen sind wohl der Klassiker unter den besonderen unterrichtlichen Belastungen und mit Sicherheit mit dieser Formulierung im Gesetz abgedeckt

    Nein, die "normalen" Korrekturen in einem Fach sind im Regelfall keine besonderen unterrichtlichen Belastungen. Das kann im Einzelfall anders aussehen, insbesondere bei deutlich größeren Kursen als im Durchschnitt. Auch eine außerordentlich hohe Heterogenität und damit deutlich erhöhter Aufwand bei der Differenzierung im Vergleich zu "normal" zusammengesetzten Klassen kann eine besondere unterrichtliche Belastung begründen.

    Klar gibt es die "flexiblen" Elternhäuser: Papi verdient genug, so dass Mami nicht arbeiten muss bzw. es arbeitet keiner von beiden oder man hat die Großeltern in der Nähe.

    ...oder die Familien organisieren untereinander Gruppenbetreuungen

    ...oder jemand kann doch parallel im Homeoffice arbeiten

    ...oder die Kids können doch mit auf Arbeit kommen

    ...oder die Eltern halten ihre Kinder für selbständig genug, mal einige Stunden alleine zu Hause zu überleben

    ...oder oder oder....

    ... und hinzu kommt: Der SEK I Kollege kann im Sommer noch nicht mal eine Entlastungsstunde erhalten, da er seine Aufgabe für ein Beförderungsamt macht.

    Der "Witz" bei dieser Argumentation liegt durchaus darin, dass hier vor der Anhebung auf "A13 für alle" immer betont wurde, die anderen sollen sich nicht so haben, niemand verliere etwas dabei. Und tatsächlich verliert auch der von dir angesprochene Kollege noch immer nichts. Er führt genau dieselbe Tätigkeit in genau derselben Stufe und zu denselben Konditionen wie vorher aus.

    Kostenlos mag das ja begeisternd sein, bei Preisen von 60-80 Cent pro einzelner Schülerarbeit ist das letztlich Abzocke. Und auch die Darstellung der problemlosen Datenschutzkonformität ist fraglich, wird doch im Hintergrund mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dennoch auf eines der größeren LLMs zurückgegriffen.

    Letztlich dürfte das einfach ein nach einiger Entwicklungsarbeit gut eingestellter KI-Assistent sein, der bereits mit Kerncurricula und zig Arbeiten inklusive Erwartungshorizonten trainiert wurde. Grundsätzlich lässt sich so etwas auch relativ einfach selbst erstellen.

    Um das zu verdeutlichen: Der Assistent muss so oder so noch mit dem eigenen Material (also Arbeit, Erwartungshorizont, Gutachtenstil usw.) gefüttert werden. Ob man das nun in einem eigenen Assistenten macht oder für ca. 25€ pro Klausurensatz dort, muss man wohl selbst wissen.

    Um das vlt. mal an einem Beispiel zu machen: Die Aufgabe "Organisatorische Betreuung von Wettbewerben" kann z.B. an einer Schule A bedeuten, dass sich eine Lehrkraft X darum kümmert, 1x im Jahr nach Interessenten für Matheolympiade o.ä. zu fragen und die von Kollegen zusammengetragenen Listen zur Anmeldung weiterzuleiten, eine Lehrkraft Y einen Debattierwettbewerb durchführt usw. Das nimmt jeweils nur wenige Stunden Zeitaufwand im Jahr ein und ist eine klassische außerunterrichtliche Aufgabe, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in das reguläre Deputat passen dürfte. An Schule B kann diese Aufgabe aber vlt. bedeuten, dass sich ein und dieselbe Lehrkraft Z fächerübergreifend um die Organisation vieler Wettbewerbe kümmert und daraus ein schulisches Leistungsförderungskonzept entwickelt und dessen Umsetzung in der Schule koordiniert. Diese Aufgabe ist (trotz gleicher Benennung an den beiden Schulen) wesentlich umfangreicher und wäre wohl eher zu entlasten.


    PS: An beiden Schulen sei diese Aufgabe mit mittelhoher Priorität versehen und soll nicht entfallen. Nur ist diese einmal auf mehrere Schultern verteilt und damit eher nicht mit Entlastungsstunden zu versehen und einmal konzentriert bei einer Person, die dafür möglicherweise Entlastungsstunden erhält oder eine Funktionsstelle innehat.

    plattyplus

    Da steckt aber irgendwie noch immer die Vorstellung drin, jede außerunterrichtliche Aufgabe löse einen solchen Zusatzaufwand aus, dass man diesen mit Entlastungsstunden ausgleichen müsse. Das stimmt nur nicht. Die Entlastungsstunden sind dafür da, besondere Belastungssituationen auszugleichen. Diese können selbstverständlich durch besonders umfangreiche Aufgaben entstehen, aber auch durch Konzentration vieler kleiner Aufgaben auf wenigen Personen.

    Mögliche Lösungen dafür können neben der Zuweisung von Entlastungstunden auch die von dir vorgeschlagene Priorisierung von Aufgaben, aber auch deren Umverteilung sein.


    Palim Das tritt wie o.g. vor allem dann auf, wenn besonders umfangreiche Aufgaben übernommen werden oder wenn viele Aufgaben auf sehr wenigen Personen konzentriert werden. Weil wir das hier im Forum schon öfter als Ausgangspunkt für Streitigkeiten hatten: eine scheinbar gleiche Aufgabe kann an verschiedenen Schulen sehr unterschiedlich aufwendige Ausprägungen annehmen. Das ist auch der Grund, warum die Schulen ihre Entlastungsstunden sehr unterschiedlich verteilen.

    "Meiner Rechtsauffassung nach befinden sich die KollegInnen, die bereits nach A13 befördert wurden, in einem solchen Beförderungsamt, was ihnen trotz der Angleichung nicht genommen werden kann.
    Auf dieser Basis könnte man nun argumentieren, dass diese KollegInnen ihre Zusatzaufgaben nicht abgeben dürfen."

    Es geht doch gar nicht um die Frage, ob ihnen das Beförderungsamt genommen werden kann.
    Es geht darum, dass sie es von sich aus abgeben können und dann auch nicht mehr an die Aufgabe gebunden sind bzw. dann Entlastung für die Aufgabe erhlaten können.

    Natürlich kann eine freiwillige Rückernennung erfolgen. Nur ist das eben nicht zwingend mit der Abgabe der Aufgabe oder dem Erhalt von Entlastungsstunden dafür verbunden. Die SL ist bei der Zuweisung von Aufgaben und auch bei der Verteilung von Entlastungsstunden für besondere Belastungen weitgehend frei.

    Bolzbold Was hältst Du von meinem Vorschlag alle Entlastungsstunden einzukassieren, eine Liste aller Aufgaben mit absteigender Priorität zu erstellen, die Aufgaben dann von oben nach unten mit Entlastungsstunden zu hinterlegen und die Stunden dann komplett neu zu verteilen?

    Die Aufgaben ganz unten auf der Liste, für die keine Entlastung mehr übrig geblieben ist, stehen dann automatisch zur Disposition ob sie überhaupt noch notwendig sind.

    Bei allen Aufgaben ist es sinnvoll, deren Notwendigkeit regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Die Verknüpfung von Priorität und Entlastungsstunden ist schon deswegen wenig sinnvoll, da es einerseits sehr wichtige Aufgaben mit geringem Zeitumfang gibt und andersherum auch sehr zeitaufwendige, weniger wichtige Aufgaben existieren...die aber dennoch nicht zwingend entfallen sollen.


    Entlastet werden besondere Belastungssituationen im Kollegium und nicht einzelne Aufgaben.

    Ach, wenn das eh von jedem die Pflicht ist sich in der Schulentwicklung zu engagieren, dann können wir die Beförderungen der Gymnasien von 65% einfach gleichmäßig auf alle Schulformen verteilen. Dabei ändert sich ja anscheinend nichts. Müssen die SL nur die Entlastungsstunden besser verteilen.😎

    Auch an anderen Schulformen wäre es sicher sinnvoll und notwendig, eine entsprechende Anzahl von Beförderungsstellen zur Verfügung zu stellen. Aber auch hier gilt: das bedeutet gerade nicht, dass alle Lehrkräfte im Einstiegsamt keinerlei außerunterrichtlicher Aufgaben wahrzunehmen hätten.

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