Beiträge von Seph

    NRW

    Genau..

    Das sehe ich nicht so, das Sport, egal wie man es benennt oder wo es stattfindet.. was, wenn sich jemand sein Fuß bricht? Wer ost dann verantwortlich? Jemand, der sich mit den Sicherheitsregeln nicht auskennt?

    Deswegen wird ja unterschieden zwischen verschiedenen Bewegungsfeldern. Diejenigen mit besonderem Gefahrenpotential erfordern zurecht entsprechende Qualifizierungsnachweise. Aber noch einmal: Das Beaufsichtigen eines Ausdauerlaufs o.ä. erfordert nun wirklich kein Sportstudium. Im Verletzungsfall springt hier i.d.R. die zuständige Gemeindeunfallversicherung ein, über die die Schüler versichert sind.

    Bei einem Bewerbungsgespräch hat mich eine Schulleiterin gefragt, was ich unterrichtet habe, als ich Englisch gesagt habe, meinte sie"wie? Englisch? Das darfst du nicht"

    NRW

    Das klingt natürlich nach einer sehr validen Quelle ;) Da scheint mir der Verweis auf staatliche Quellen sinnvoller:

    Lehrkräfte, die das Fach Englisch an Grundschulen unterrichten wollen, benötigen die Lehramtsbefähigung für die Grundschule.

    Dort wird auch Material zur Lehrerfortbildung für Lehrkräfte angeboten, die nun Englisch unterrichten sollen und welches zum Selbststudium geeignet ist.


    Um das kurz zu erläutern: Bezogen auf die Einstellungschancen ist es absolut sinnvoll, sich entsprechend zu qualifizieren und die Qualifizierungsebene durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen. Das gilt grundsätzlich für alle Fächer. Zwingend sind diese - soweit ich das sehe - jedoch nicht, um eine entsprechende Aufgabe übertragen zu bekommen.

    Hallo, aber Englisch darf man ohne Zertifikst nicht unterrichten? Sport ebenfalls, unabhängig davon wie die Schulleitung die Stunden benannt hat.. Einige Schulleiter fragen immer.nach, ob man Englisch-Zertifikat, Sport, etc. hat.. Alles andere geht ja..

    in der 1 Woche habe ich diese Diagnostiktests gemacht (über 28 Stunden)..

    Um welches Bundesland geht es denn eigentlich und woher nimmst du die Gewissheit? Natürlich fragt man bei Einstellungsgesprächen nach besonderen Qualifikationen, das bedeutet aber gerade nicht, dass nur dann auch unterrichtet werden darf.

    Für NDS gilt für den Schulsport zum Beispiel, dass dieser durch "Lehrkräfte" (Nicht zwingend: "Lehrkräfte mit absolviertem Sport-Studium") zu erteilen ist und diese die fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen haben. Diese sind in eigener Verantwortung zu erwerben und aktuell zu halten. Lediglich in bestimmten Bewegungsfeldern mit besonderem Gefahrenpotential sind die fachlichen Voraussetzungen auch durch besondere Qualifikationen nachzuweisen. Das klassische Anwendungsbeispiel hierfür ist der Schwimmunterricht, aber auch einen Skikurs würde ich nur Lehrkräften mit entsprechender Quali übertragen. Das Beaufsichtigen eines Ausdauerlaufs hingegen ist nicht gerade das Problem.

    Ein fachfremder Unterrichtseinsatz ist an vielen Schulen nicht so unüblich, Ausnahme hiervon ist oft - aber auch nicht immer - noch das Gymnasium. Ob das immer sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln, aber bevor Unterricht ganz ausfällt, oft nicht zu umgehen. Und dass zur Tätigkeit als Lehrkraft nicht nur der reine Unterricht gehört, sollte sich herumgesprochen haben.

    Inwiefern es bei den Diagnostiktests zu ggf. unzulässigen Arbeitszeitüberschreitungen kam, kann ich nicht beurteilen.

    Ich sehe im breit gefächerten Einsatz - der insbesondere im Grundschulbereich durchaus das normale Tätigkeitsspektrum einer Lehrkraft widerspiegelt - keinen Widerspruch zu einer Befristung des Arbeitsverhältnisses aufgrund vorübergehender Abwesenheit einer "regulären" Lehrkraft. Die Vertretung einer Lehrkraft bedeutet nicht zwingend, auch deren vorherige Aufgaben 1:1 zu übernehmen. Entsprechende Anpassungen der Stundenzuweisungen u.ä. liegen im Direktionsrecht des AG, eine sogenannte mittelbare Vertretung ist also explizit möglich.

    Verboten sicher nicht, aber es ist weder üblich noch sinnvoll, einen uralten und bereits abgeschlossenen Thread wiederzubeleben, wenn nicht gerade neue Informationen eine fortgeführte Diskussion notwendig erscheinen lassen.

    PS: Ich würde vorschlagen, dass wir weitere Meta-Diskussionen auf PN auslagern.

    Ich hab schon bei Beitrag 1 Lunte gerochen.

    Welche Lehrerin verleiht ihr Fahrzeug denn bitte an Referendare?

    Das macht wohl kein normaler Mensch.

    Und dafür holst du einen Thread, in dem seit fast 1 Jahr keine Beiträge mehr geschrieben wurden, wieder heraus? Ansonsten bin ich da voll bei CDL : Das mag zwar ungewöhnlich scheinen, mal einen Kollegen das eigene Auto fahren zu lassen, ganz unüblich und super selten ist so etwas jedoch auch nicht. Auch bei uns an der Schule kommt so etwas hin und wieder mal vor, insbesondere rund um Veranstaltungen, für die noch Material transportiert werden muss.

    1. Kein Pisa und co.. Ok, wenn mir ein Ergebnis nicht passt, lehne ich es einfach ab.

    Zitat:

    Die AfD lehnt den Einfluss von internationalen Konzernen, Stiftungen und anderen Lobbygruppierungen, wie z.B. der OECD und des PISA-Konsortiums, auf unser Bildungssystem und damit auf die Zukunftsfähigkeit Deutschlands ab.

    Der Witz ist ja, dass gerade die Zukunftsfähigkeit Deutschlands von einem auch im internationalen Vergleich leistungsfähigem Bildungssystem abhängen wird. Aber man kann sich wie die AfD natürlich diesem Blick auch verwehren, darf dann aber auch nichts von Zukunftsfähigkeit schwafeln ;)

    Soooo, dann mal ein neues Rätsel aus einem meiner Foto-Projekte "Dinge, die da nicht hingehören":

    Rätsel1_autoscaled.jpg

    PS: Mich kotzt diese Unachtsamkeit des Hinterlassens von Müll und insbesondere das Einritzen und Beschmieren mit

    "Ich war auch schon hier" wirklich an :sauer:

    Aber hier soll es darum gehen, wo das Bild entstanden ist.

    Wenn die Arbeit von 7:30 bis 21:00 Uhr geht, ist aber praktisch unter Woche gar keine Freizeitaktivität mehr möglich, oder wie schaffst du das?

    Das schaffe ich nicht einmal mitten im Abitur, wenn noch gleichzeitig Elternabende o.ä. wären. Und das erst Recht nicht als dauerhaften Zustand über mehrere Tage oder gar Wochen hinweg. Eine solche Arbeitszeit wäre im Übrigen auch nicht zulässig.

    Wir wohnen seit 2 Jahren in einem Haus zur Miete in einer sehr beliebten Großstadt in NRW. Nun wird völlig überraschend unser Haus verkauft und die neuen Eigentümer werden uns entweder per Eigenbedarfskündigung hier raus bitten, oder die Miete den ortsüblichen Standards anpassen.

    Nur als Hinweis: Die neuen Eigentümer können Mieterhöhungen auch nur im zulässigen Rahmen (also maximal um +20% innerhalb von 3 Jahren, in manchen Regionen sogar nur +15%) anheben und damit u.U. nicht sofort auf marktübliche Standards gehen.

    Das Problem sind weniger die üblichen Nachfrageschwankungen zwischen Latein und Französisch, sondern eher die Tendenz an vielen Schulen, Spanische als weitere zweite Fremdsprache ein zu führen. Bei uns hat sich dadurch der Bedarf an Lateinstunden halbiert, mehrere Latein-Kollegen unterrichten nur noch ihr zweites Fach und es ist absehbar, dass wir den nächsten neuen Latein-Kollegen frühestens in 15 Jahren brauchen können.

    Ja, das ist bei uns und auch bei den umliegenden Schulen genauso. Von den ganzen Naturwissenschaften ist Biologie sicher diejenige mit den meisten Bewerbern und daher nicht ganz so stark nachgefragt.

    Davon rede ich doch, siehe meine weiteren Ausführungen in dem Beitrag :)

    Auch hier als kleine Ergänzung:

    Wenn Dir eine Lehrkraft darlegt, dass sie andere Tätigkeiten in dieser Zeit erledigt hat und trotzdem auf ihre mindestens 41 Stunden pro Woche gekommen ist, hast Du da schlechte Karten.

    Von einer solchen Lehrkraft ist zu erwarten, dass sie im Falle einer solchen Überlastung, diese auch anzeigt und nicht erst nach deutlicher Fristüberschreitung rückwirkend erklärt, dass es da Probleme gab. Eine gewisse Mitwirkung ist hier durchaus notwendig.

    Trotzdem Auslegungssache. Wenn ich eine Klausur nach 6 Wochen zurück geben und das geht vor Gericht, bin ich mir ziemlich sicher es geht zu meinen Gunsten aus. Wenn diese Klage überhaupt zugelassen wird. Daher würde ich mich davon überhaupt nicht unter Druck setzen lassen.

    P.s. länger als 3 Wochen habe ich bisher nie gebraucht, weil mich Klausurenstapel extrem nerven 🤣

    So etwas geht überhaupt nicht vor Gericht, das ist doch klar. Wir reden hier eher von einer möglichen Dienstpflichtverletzung, auf die entsprechend reagiert werden kann.

    PS: Damit das niemand in den falschen Hals bekommt. Ich rede hier natürlich nicht über die Verlängerung einer Korrekturzeit auf 4 Wochen, weil man zwischenzeitlich krank war oder weil man überraschend irgendwo einspringen musste. Ich rede von den wenigen Kolleginnen und Kollegen, die trotz planbarem Verlauf mit Schulterzucken eine Arbeit erst nach 2 Monaten zurückgeben. Diesen muss klar sein, dass die Korrekturzeiten nicht in der völligen Beliebigkeit liegen, sondern die entsprechenden Vorgaben im Regelfall einzuhalten sind. Ich rede auch von den (noch weniger) Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bewertungen des gesamten Schuljahres noch 2 Tagen vor der Zeugnisausgabe bei längst vergangener Abgabefrist nicht einreichen, weil sie noch nicht fertig seien und damit die Situation droht, dass Prüflinge nicht zum Abitur zugelassen werden können. Und ja, leider alles schon erlebt.

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