Trotzdem Auslegungssache. Wenn ich eine Klausur nach 6 Wochen zurück geben und das geht vor Gericht, bin ich mir ziemlich sicher es geht zu meinen Gunsten aus. Wenn diese Klage überhaupt zugelassen wird. Daher würde ich mich davon überhaupt nicht unter Druck setzen lassen.
P.s. länger als 3 Wochen habe ich bisher nie gebraucht, weil mich Klausurenstapel extrem nerven 🤣
So etwas geht überhaupt nicht vor Gericht, das ist doch klar. Wir reden hier eher von einer möglichen Dienstpflichtverletzung, auf die entsprechend reagiert werden kann.
PS: Damit das niemand in den falschen Hals bekommt. Ich rede hier natürlich nicht über die Verlängerung einer Korrekturzeit auf 4 Wochen, weil man zwischenzeitlich krank war oder weil man überraschend irgendwo einspringen musste. Ich rede von den wenigen Kolleginnen und Kollegen, die trotz planbarem Verlauf mit Schulterzucken eine Arbeit erst nach 2 Monaten zurückgeben. Diesen muss klar sein, dass die Korrekturzeiten nicht in der völligen Beliebigkeit liegen, sondern die entsprechenden Vorgaben im Regelfall einzuhalten sind. Ich rede auch von den (noch weniger) Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bewertungen des gesamten Schuljahres noch 2 Tagen vor der Zeugnisausgabe bei längst vergangener Abgabefrist nicht einreichen, weil sie noch nicht fertig seien und damit die Situation droht, dass Prüflinge nicht zum Abitur zugelassen werden können. Und ja, leider alles schon erlebt.