Beiträge von Seph

    Hausaufgabe 1: Ermittle für deine Kleidung anhand der Etiketten die Hersteller-Länder.

    Hausaufgabe 2: Informiere dich über die Löhne und Arbeitsbedingungen in den Nähereien dieser Länder.

    Hausaufgabe 3: Prüfe, ob du selbst aufgrund deines Konsumverhaltens ein „Kotzbrocken“ im zitierten Sinne sein könntest.

    Hausaufgabe 4: Mache dir klar, dass die Verharmlosung von Schwarzarbeit nichts damit zu tun hat.

    Ich vergaß zu sagen, dass dies in unseren Dimensionen so ist. Selbstverständlich ist es ne Straftat wenn ich wie im obigen Beispiel ne Horde Rumänen schwarz für mich arbeiten lasse. Dies kommt dann aber auf den Einzelfall an. Deshalb kann Schwarzarbeit eine Straftat sein.

    Per se ist Schwarzarbeit aber keine Straftat aber per se eine Ordnungswidrigkeit.

    Das ist noch immer falsch. Für die Einschätzung, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, spielt weniger die Dimension der Tat eine Rolle, sondern die Begleitumstände. In deinem eigenen Beispiel darf wohl eher nicht von leichtfertigem Handeln ausgegangen werden...

    PS: Im Übrigen finde ich es völlig unabhängig von der Einstufung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat unsäglich,wenn man als Staatsbediensteter rechtswidriges Handeln schönredet.

    Nein nicht immer, aber nach Möglichkeit schon. Keine SL will sich die Katze im Sack kaufen.

    Darauf hatte ich ja explizit hingewiesen. Gerade bei "frei ausschreibbaren" Stellen hat man i.d.R. jemanden in Hinterhand, auf den man passend ausschreiben kann. Bei den "gebundenen" Stellen hat man nicht immer genau für das auszuschreibende Profil die passende Person und muss dennoch ausschreiben.

    https://www.zoll.de/DE/Privatperso…ahndet%20werden.

    Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“

    Klar ist es nicht erlaubt…wollte aber halt Geld sparen 🤷‍♂️

    Und wenn es aufgefallen wäre hätte ich eine Strafe zahlen müssen. Wie auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. So ist es halt 😊

    Aber relevant im Beamtenrecht dürfte es nicht sein. Zumindest bei uns Lehrern. Bei Richtern dürfte es anders sein.

    Dann noch einmal zum Mitdenken: Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt grundsätzlich immer (mindestens) eine Ordnungswidrigkeit dar. Zusätzlich (!) stellt sie eben oft auch eine Straftat dar! (vgl. u.a. §266a StGB). Deine Schlussfolgerung, aus der Tatsache sie sei mindestens eine Ordnungswidrigkeit zu folgern, sie sei keine Straftat, ist erkennbar falsch.

    🤣 Man schreibt doch keine Stelle aus, wenn man nicht schon jemand im Kopf hat.

    Das gilt für die konkrete Ausgestaltung von Stellen im 1. Beförderungsamt, wobei hier in NDS auch nur die Realschulen und Gymnasien entsprechende Gestaltungsspielräume haben. An den Gesamtschulen sind die Stellen schon wieder fast zwingend mit einem bestimmten Profil (Jahrgangs- oder Fachbereichsleitung für den frei werdenden Bereich) versehen, für die Stellen im 2. Beförderungsamt gilt das erst Recht. Und nicht immer hat man schon einen "Thronfolger" zur Hand, wenn eine entsprechende Stelle nachzubesetzen ist.

    Ich stimme Firelilly in sehr vielen Punkten nicht zu, aber tatsächlich haben in der Wirtschaft unterschiedliche Gehaltsstrukturen selten etwas mit (fehlender) Wertschätzung, sondern vor allem mit Marktmechanismen zu tun (Angebot und Nachfrage an bestimmten Professionen am Arbeitsmarkt). Hier kann der Öffentliche Dienst in einigen Bereichen (v.a. MINT, insbesondere IT) schlicht nicht mithalten. Das betrifft noch gar nicht mal so sehr die Schulen an sich, sondern vielfach andere, auch sicherheitsrelevante, Bereiche im ÖD. Oder glaubt ihr, gute ITler lassen sich mit E13 oder gar nur E10 hinter dem Ofen hervorlocken? Vergleiche doch mal die Durchschnittsgehälter von Germanisten mit denen von Mathematikern oder Informatikern. Fällt dabei etwas auf?

    Und nein, das hat nichts damit zu tun, dass eine Gruppe besser oder schlechter als die andere wäre, sondern ist einfach ein Ergebnis von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt.

    Dass sich das im ÖD nicht abbildet, entsprechende Mangelfächer dann oft fachfremd unterrichtet werden oder Stunden ausfallen, macht die Situation perspektivisch nicht besser und ist durchaus problematisch für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.

    PS: Das bedeutet im Übrigen nicht, dass MINT-Kollegen dann einfach weniger arbeiten dürften, um ihre im Vergleich zur Wirtschaft empfundene "Teilzeitbezahlung" wieder "hereinzuholen". Wir haben uns alle bewusst für den vorher transparent bekannten Deal "Besoldung X für Arbeitszeit Y" entschieden.

    PPS: So "unterbezahlt" wie hier manchmal getan wird, sind auch MINT-Kollegen an Schulen nun wirklich nicht. Spürbar höhere (Netto-)Gehälter sind auch in diesen Professionen eher selten in der Wirtschaft zu erreichen.

    Die Beauftragung von Schwarzarbeit und Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nur Ordnungswidrigkeiten.

    Das stimmt so nicht. Die Beauftragung von Schwarzarbeit und die damit verbundene Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen sind i.d.R. Straftaten. Letzteres wird nur dann lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt, wenn die Handlung nur leichtfertig begangen wird.

    PS: Ich habe keinerlei Verständnis für die Relativierung von Straftaten...insbesondere nicht von Beamten. Das sieht der Dienstherr im Übrigen ähnlich.

    Um das noch etwas auszuführen:

    Eine gute Schulleitung (ich weiß, ich weiß: gibt es ja gar nicht ;) ) achtet soweit möglich durchaus auf die Vermeidung von Belastungsspitzen und legt z.B. nicht noch ein größeres Entwicklungsvorhaben parallel zu den Abschlussprüfungen. Man selbst kann - und muss - da allerdings auch auf sich und die eigene Arbeitszeiten achten. Bedeutet konkret: Wenn ich im Abitur tätig bin, bleiben so ziemlich alle anderen Korrekturen parallel dazu liegen und ich werde in dieser Zeit mit Sicherheit auch kaum Arbeitszeit für andere Projekte erübrigen können. Die wiederum lassen sich hier bei mir oft ganz gut im Herbst oder Anfang des 2. Halbjahres unterbringen, ohne Arbeitszeitüberschreitungen hervorzurufen.

    Der Fehler liegt nicht im System, sondern in deiner Behauptung, es handele sich hier um Mehrarbeit (oder gar "unbezahlte Mehrarbeit in gigantischen Umfang"). Zu den Aufgaben von Lehrkräften gehört - wie hinreichend bekannt sein dürfte - eben nicht nur der eigentliche Unterricht mit Vor- und Nachbereitung, sondern u.a. auch die Mitwirkung bei der Schulentwicklung. Die Heranziehung zu diesen Aufgaben hat auch nichts mit "Unrecht" oder ähnlichen starken Begriffen, wie von dir verwendet, zu tun.

    Dass bei solchen Gelegenheiten einige Kolleginnen und Kollegen von anderen zeitgleichen Aufgaben entbunden werden ("Freisetzung"), steht nicht im Widerspruch dazu und ist immer mal wieder erforderlich. Über das Jahr gemittelt dürfte sich das tatsächlich die Waage halten. Und damit ist nicht gemeint, dass alle mal zu Mehrarbeit herangezogen werden (was wie gesagt sachlich falsch ist), sondern dass die Heranziehung zu weiteren Aufgaben über den Unterricht und dessen Vor- und Nachbereitung bei allen Lehrkräften entsprechend ihrer Teilzeitquote/Vollzeit vergleichbar ist und innerhalb der mittleren vorgegebenen Arbeitszeit zu bewältigen ist.

    Andersherum schadet es überhaupt nicht, die eigene Arbeitszeit zu erfassen, um rechtzeitig Häufungen solcher Aufgaben auf unterrichtsfreien Zeiten anzeigen und ins Gespräch gehen zu können, an welcher Stelle dafür andere Arbeiten kürzer ausfallen sollen.

    Finde ich auch nach wie vor eine unglaubliche Frechheit, jede Stunde müsste sofort ab der ersten (und zwar nach ordentlichem Satz, nicht dieser Abzockersatz!) Stunde bezahlt werden.

    Da wundert es mich persönlich z.B. nicht, wenn KuK sich die Zeit der unbezahlten Überstunden "wiederholen", sie wird ja schließlich auch gestohlen.

    Das System ist auch einfach pervers!

    Als ob es in der freien Wirtschaft nicht auch unbezahlte Überstunden in einem vorab abgesteckten Rahmen gäbe...ach warte, das ist dort eher der Standard und entsprechend arbeitsvertraglich geregelt.

    Wenn Ärzt "erschwerte" Bedingungen haben, z.B. bei einer Magenspiegelung der Patient rülpst (ungelogen!), dann rechnen die 3,5 fachen Satz ab.

    Wenn die Technik ausfällt und ich erschwerte Bedingungen habe, weil ich meinen Unterricht spontan umwerfen und improvisieren muss (ggf. ein Backup haben muss), wie rechne ich das ab? Achso, gar nicht?

    Der Vergleich hinkt...mal abgesehen davon, dass es durchaus Ärzte geben mag, die aus absurden Gründen eine überhöhte Rechnung auszustellen versuchen (ich kenne das bislang nur von einer großen Klinikkette, die auf entsprechenden Hinweis die Rechnung zähneknirschend korrigierte), führen tatsächlich erschwerte Bedingungen zu längeren Behandlungsdauern als üblich, sodass der erhöhte Satz den Verdienstausfall durch weniger behandelbare Patienten oder einen Überstundenausgleich kompensiert. Als Lehrkraft führen erschwerte Bedingungen gerade nicht zu längeren Arbeitszeiten oder gar zu Verdienstausfällen und müssten daher auch nicht gesondert abgerechnet werden.

    PS: Auch Ärzte müssen oft sehr spontan reagieren und improvisieren. Das schlägt sich nicht zwingend in einem anderen Abrechnungssatz nieder und gilt auch für den Umgang mit GKV-Patienten.

    Das ist deine Perspektive - seit Jahren.

    Die andere Perspektive ist, dass du trägst und an andere weitergibst, was von oben noch dazu kommt und dazu und dazu und dazu...

    Ja, Führungskräfte delegieren die im System anfallende Aufgaben...das ist nun wirklich nichts neues und branchenübergreifend Kernaufgabe von Führungskräften in ihren jeweiligen Systemen. Aber sicher nicht wie hier suggeriert wurde, indem sie sich selbst aus Aufgaben herausnehmen und "einen lauen Lenz machen" und diese einfach nur anderen aufdrücken.

    Jupp, das klappt bei den großen Fernsehern natürlich nicht. Die Boards mit Projektor kann man auch ganz analog beschreiben.

    Deswegen sind selbst die mit "großen Fernsehern" bei unserem Träger grundsätzlich mit Whiteboard-Flügeln ausgestattet. Man hat da als Schule bei der Beschaffung durchaus ein Mitspracherecht, was man nutzen sollte...

    Ich habe noch nirgends erlebt, dass Schule sich in die Anschlussbeschäftigung reinhängt. KAoA, Berufsberatung, Praktikum in der EF -> ja. Aber alles andere liegt dann beim Schüler und ich wüsste auch nicht, dass irgendwo festgehalten wurde, wer welche Pläne für nach dem Abgang hat. Und ob. Ich würde mich da als Klassenlehrer auch absolut nicht verantwortlich fühlen.

    Sich selbst verantwortlich für den weiteren Weg nach der Schule zu fühlen sicher nicht, aber ein gewisses Interesse daran ist mit Blick auf eine sinnvolle Berufs- oder zumindest Schullaufbahnberatung schon sinnvoll. Ich habe z.B. immer mal wieder (Oberstufen-)Schüler im Gespräch, die gerade überlegen, ob das Abitur das richtige Ziel für sich selbst ist und wir schauen da schon genau darauf, ob es schon konkrete Alternativideen gibt oder nicht. Wir haben als Schule auch sehr gute Kontakte in die lokale Wirtschaft und können nicht selten auch direkt an bestimmten Firmen und weitere Ausbildungsmöglichkeiten verweisen. Wir nehmen den Schülern andersherum natürlich nicht Bewerbung, Vorstellungsgespräche usw. ab. Für die konkrete Umsetzung sind sie schon selbst verantwortlich.

    In NRW liegt das häufig daran, dass sie einfach nicht genug schreiben, weil sie beim dem Geschwafel nicht mitmachen können/ wollen/ darin berechtigt keinen Sinn sehen.

    Die Korrektur per Abhaken im Erwartungshorizont honoriert aber keine prägnante, scharfen Analysen der Texte.

    Deswegen gibt es in diesen Fächern - zumindest in NDS - gerade kein einfaches Abhaken im Erwartungshorizont. Ansonsten führt "Geschwafel" i.d.R. gerade nicht zu auch nur annähernd guten Noten. Andersherum sind Aufgabenstellungen wie "Interpretieren Sie den Text ...... Gehen Sie dabei insbesondere auf die erzählerische Gestaltung des Textes ein und setzen Sie die Ergebnisse Ihrer Interpretation in Beziehung zu folgender Aussage: ...."(Deutsch Leistungskurs) auch bei prägnanter und nicht redundanter Formulierung schlicht nicht auf einer A4-Seite sinnvoll zu stemmen. Das sind aber tatsächlich manchmal Textumfänge, die man von Prüflingen so erhält.

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