Beiträge von Seph

    Und was ist, wenn die Person mit einem solchen Abitur dann in den Schuldienst geht in Deutsch oder Englisch? Dann kommt man erst durchs Studium und wird ganz am Ende im Referendariat rausgekegelt, weil die Orthographie der Tafelbilder nicht hinreichend ist.

    Ich weiß nicht, wie es bei dir war, aber ich musste weder zur Bewerbung zum Referendariat noch für die Planstelle jemals mein Abiturzeugnis vorzeigen. Eine verpflichtende Bemerkung zur Aussetzung der Bewertung sprachlicher Richtigkeit würde in einem solchen Szenario also schlicht keinen Unterschied machen.

    Hat jemand einen Tip? Vieles ähnelt sich, habe ich den Eindruck, oft muss man Begriffe zeichnen, pantomimisch darstellen oder mit Würfeln nachbauen...

    Naja, es gibt ja zig verschiedene Spielmechanismen in Brettspielen, insofern gibt es da schon ganz gute Auswahl. Über welches Alter reden wir denn etwa und kommen mit dem Begriff "kurzweilig" nur einfache Spielprinzipien und kurze Spieldauern oder auch "strategischere" Kennerspiele in Frage?

    Sehr schön unter den aktuellen Spielen fand ich dieses Jahr das aktuelle Spiel des Jahres "Dorfromantik", welches weitgehend kooperativ und vergleichsweise einfach, dafür mit einer Art kleinem Kampagnenmodus ist, in dem man sich schrittweise weiteres Material freischaltet. Wir spielen hier aber auch sehr gerne komplexere Spiele mit verschiedensten Thematiken, extrem süß und dennoch sehr fordernd ist "Everdell". Mit jeweils sehr kurzen Spieldauern und dennoch tollen und sehr unterschiedlichen Mechanismen können z.B. Spiele wie "7 Wonders", "Colt Express" oder "Magic Maze" aufwarten.

    Ich teile die Einschätzung, dass das kein Hindernis für eine Verbeamtung darstellen sollte. Das beurteilt aber nicht der Bewerber, sondern der Amtsarzt. Insofern darf man nicht einfach entsprechende Angaben weglassen, sofern sie in den Abfragezeitraum fallen.

    Sowohl mehr Zeit als auch die Nichtbewertung von Teilleistungen müsste meines Erachtens vermerkt werden. Der Sinn eines Abschlusszeugnisses besteht nunmal u.a. darin, dass ein potentieller Arbeitgeber ein Instrument zur Vorselektion an der Hand hat. Jemand, der defizitär schreibt oder für Abeitsprozesse länger braucht als der Durchschnitt, dürfte für viele Positionen von vornherein ungeeignet sein. Das sollte man entsprechend sehen können.

    Welche Relevanz soll denn das defizitäre Schreiben in der Wirtschaft mit Blick auf Programme zur Textverarbeitung mit entsprechenden automatischen Korrekturmechanismen und die Möglichkeit zur Nutzung von KI zur Ausformulierung noch haben? Hier hält das Schulsystem mal wieder einfach nicht Schritt.

    Aus meiner Sicht kann keine Konferenzordnung die vorgegebene Anwesenheit der Stimmberechtigten aushebeln.

    ...wenn diese Vorgabe wirklich in "ranghöheren" Vorgaben enthalten ist, teile ich diese Einschätzung. Die Frage ist doch, ob das wirklich so ist. In NDS macht das NSchG quasi nur Aussagen über das Stimmrecht bestimmter Personengruppen in entsprechenden Gremien, nicht aber über deren dafür nötige Anwesenheit. Eine entsprechende Einschränkung des Stimmrechts auf nur Anwesende habe ich bislang nur in der (wie gesagt veralteteten und außer Kraft gesetzten) Konferenzordnung gefunden, die quasi "ranggleich" ja ersetzt werden darf. Vielleicht übersehe ich aber auch irgendeine Verordnung gerade. Indirekt folgern könnte man das vermutlich aber sonst aus dem Begriff der Beschlussfähigkeit eines Gremiums.

    PS: Ich persönlich halte eine solche Einschränkung im Übrigen für sehr sinnvoll. Nur die direkt Anwesenden erleben ja auch die zur Meinungsbildung wesentliche Diskussion zu den Tagesordnungspunkten mit und können dann auch eine adäquate Entscheidung treffen.

    Weg mit den Bemerkungen und keine Nachteilsausgleiche. Das führt Noten ad absurdum... naja noch mehr als sie eh schon Absurd sind.

    Das kann ich nicht nachvollziehen. Nachteilsausgleiche sind ja gerade so zu stricken, dass sie lediglich die objektiv feststellbaren Nachteile ausgleichen und gerade nicht zu einer Veränderung der Leistungsanforderungen führen. Insbesondere im Bereich der Abschlussprüfungen wird da sehr genau drauf geschaut.

    Aber eine schuleigene Verordnung hebelt nicht die landesweit geltenden Erlasse und Gesetze aus (Stichwort Normenhierarchie). Egal, was die Schule da festgelegt haben könnte: Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Festlegungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen, ist in diesem Fall hoch.

    Nur eine kurze Anmerkung, da du selbst in NDS tätig bist: bei uns ist explizit im SchulG vorgesehen, dass sich die Gesamtkonferenz (und damit auch den Teilkonferenzen) eine eigene Ordnung auferlegen kann. Diese muss dementsprechend nicht deckungsgleich sein mit der per (bereits außer Kraft gesetztem) Erlass geregelten Verfahrensordnung für Konferenzen.

    Wie das in den anderen Bundesländern im Einzelnen geregelt ist, kann ich gerade nicht vollständig beurteilen.

    PS: Ansonsten ist dein Hinweis auf die Normenhierarchie natürlich goldrichtig.

    Daher meine Frage: Was tut ihr, um effektiver zu arbeiten? Wie bereitet ihr effektiv Unterricht vor? Wie sorgt ihr für eure work-life-balance?

    Eine deutliche Entlastung ist die Zusammenarbeit mit anderen Lehrkräften. Seitdem wir auf Ebene der Fachlehrkräfte eines Jahrgangs uns die Vorbereitung von Unterrichtssequenzen aufgeteilt haben (jeder bereitet reihum mal den Sequenzplan, Arbeitsblätter, Tests, Klassenarbeiten u.ä.) vor, habe ich deutlich weniger Zeitaufwand für die Unterrichtsvorbereitung insgesamt. Das bedingt natürlich, dass man auch wirklich Kollegen hat, die dazu bereit sind.

    5000 Euro sind für Umzug, Neueinrichtung und alles was man zahlt eher ein Witz. Ich weiß nicht, wo du lebst. Vielleicht irgendwo auf dem Dorf, aber meine Rechnungen sind mehr als realistisch.

    Genau da beginnt doch das Problem. Wenn man keine Ersparnisse hat, aber dafür eine komplette Neueinrichtung haben will, muss sich nicht wundern, dass das nicht hinkommen kann. Auf die Einrichtung mit Bestandsmöbel und günstige Alternativen wie Haushaltsauflösungen, Kleinanzeigen u.ä. wurde bereits einige Male hingewiesen.

    Für den Umzug reicht bei den scheinbar wenigen bis keinen vorhandenen Möbel vermutlich ein einfacher Kleintransporter, den man sich für um die 100€/Tag anmietet. Wenn dann noch 1-2 Helfer mit anpacken, ist das schnell und kostengünstig erledigt. Die Wohnung selbst kann man dann auch Step by Step weiter einrichten. Ich hatte die Situation tatsächlich direkt nach dem Referendariat und habe halt erstmal nur eine sehr günstige gebrauchte Küche für ca. 400€ gekauft, die weit weg von schön, aber zumindest funktional war, einen Schreibtisch mit Bürostuhl hingestellt und eine Matratze auf Palette als Bett genutzt. Danach ging es schrittweise mit "richtigem" Bett, 2 Kommoden usw. weiter.

    Hier vergessen einige auch, dass man die 1500 Euro ja nicht direkt als netto raus hat.

    Hier ist bereits mehrfach beschrieben worden, dass das durchaus so ist. Darauf scheinst du leider nicht eingehen zu wollen. Und ja, es gibt sicher Gegenden, in denen die Wohnung sehr teuer werden kann. Ob das ausreicht, um (aufstockend) Leistungen zu beziehen, kann hier niemand seriös ohne genaue Kenntnis der finanziellen Umstände beurteilen. Im Regelfall sollte das aber bei der Anwärterbesoldung nicht notwendig sein.

    Was aber genauso gilt und schon von einigen hier geschrieben wurde: Das Nichtvorhandensein von Rücklagen ist mit Sicherheit auch aktuell kein zwingender Grund, das Referendariat noch nicht anzutreten und nach hinten aufzuschieben. Die damit verbundenen Einbußen im Lebenseinkommen dürften deutlich höher ausfallen, als bei möglichst zügigem Absolvieren dieses Ausbildungsabschnitts.

    Das sollte so theoretisch sein, ich kenne aber kleine Vereine und Träger, die das weniger streng handhaben.

    ...die in der Regel auch gerade nicht mit Hauptamtlichen, sondern eher mit Ehrenamtlichen arbeiten...

    Und nein. Das Pärchen hatte definitiv kein erweitertes Führungszeugnis im Gepäck dabei. Geht auch gar nicht, weil die Dinger ja stets aktualisiert werden müssen.

    Siehe oben. "Pärchen auf Durchreise" werden wohl eher nicht als hauptamtlich Beschäftigte verpflichtet, sondern vlt. kurz zur Aushilfe. Ansonsten klingt das sehr nach Hörensagen.

    Seph: 800€ Wohnkosten incl. Nebenkosten sind ein absolut realistischer Wert bei Neuvermietung (muss man in vielen Gegenden erstmal bekommen)

    Es gibt sicher Gegenden - insbesondere in den Großstädten - in denen das selbst für kleinere Wohnungen gilt. Das ist aber nun wirklich nicht zwingend der Fall. Selbst in der nahen und beliebten Uni-Großstadt bei uns findet man kleinere 1-Raum-Wohnungen auch schon für knapp 300€ (kalt). Wenn es nur um eine vorübergehende Bleibe für das Referendariat geht, reicht das durchaus mal aus.

    Weiß jemand wie es mit staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten aussieht?

    Du wirst im Referendariat um die 1550€ Brutto bzw. rund 1480€ nach Steuern verdienen. Davon geht die Krankenkasse noch ab, was aufgrund günstiger Anwärtertarife noch relativ günstig ausfallen dürfte. Wenn man jetzt nicht gerade 800€ für eine Wohnung aufbringen muss, sollte es mit dem Einkommen eigentlich ganz gut machbar sein, auch ohne bestehendes Vermögen. Wie hier schon viele beschrieben haben, ist die Ausgangssituation, ohne nennenswerte Rücklagen ins Referendariat zu starten, eher der Regelfall als die Ausnahme. Ob bei dir wirklich Anspruch auf Bürgergeld bestünde, kann hier niemand ohne die entsprechenden Parameter vorhersagen. Es gibt Online-Rechner, mit denen man das für sich selbst aber zumindest unverbindlich prüfen kann.

    Hey, ich wünsche dir auf jeden Fall erst einmal alles Gute beim Genesungsprozess. Dass der Amtsarzt hier eingeschaltet wird, ist bei längerfristigen Sachen relativ normal, muss dir aber wohl keine Sorgen machen. Es scheint ja gerade auch absehbar zu sein, dass die DU nicht von dauerhafter Natur ist.

    Kollegen aus dem Referendariat zahlen mit voller Stelle jetzt hingegen nur ca. 200€ an die Private. Das ist und bleibt einfach nur unfair. Vielleicht wechsel ich einfach mal das Land ;)

    Sei gewiss, dass sich das bei den Kollegen noch sehr schnell ändern wird. Ich bin jetzt auch noch nicht so ewig im Dienst, die Beitragssteigerungen in der PKV lagen aber in Summe bereits bei deutlich über 50%. Da ist der Ärger mit der Beihilfe und die teils sehr freche Abrechnungspraxis von Ärzten ggü. Privatversicherten noch genauso wenig berücksichtigt, wie die nicht kostenfreie Mitversicherung der eigenen Kinder.

    Kernkraftwerke sind keine Selbstläufer, aber es gibt nach wie vor nur ein Land, das ausgestiegen ist: Deutschland. Die Technik bei Wind und Solar ist recht ausgereizt, aber bei Kernkraft kann sich noch einiges tun.

    Obwohl ich selbst durchaus für den Betrieb von Kernkraftwerken bin (insbesondere die in der westlichen Hemisphäre genutzten Reaktortypen sind vergleichsweise sicher...zumindest wenn sie nicht in Erdbeben- und Tsunami-Gebieten liegen ;) ), halte ich das für eine geostrategische Sackgasse. Die derzeitige Uranförderung konzentriert sich auf nur sehr wenige Länder und führt zu hoher Abhängigkeit.

    In der Diskussion hier werden fast durchgängig Funktion und Amt vermischt.

    Der Hinweis ist - genau wie die näheren Erläuterungen - vollkommen richtig. Das gilt insbesondere auch für diese Anmerkung:

    Funktionen können aber auch völlig unabhängig von Ämtern vergeben werden, auch ein ganz normaler "A13er" kann zB die Koordination der Unterstufe übernehmen und erhält dann eine Stundenentlastung dafür.

    Was jedoch zumindest formal und ehrlich gesagt auch in der Praxis nicht zwingend stimmt, ist diese Aussage:

    Grundsätzlich gilt die Faustregel: Mit jeder Beförderungsstufe steigt die Wochenarbeitszeit und sinkt der Stundenlohn.

    Die zusätzlichen Aufgaben der A14er sind nicht immer so umfangreich, dass sie wirklich zu einer längeren durchschnittlichen Wochenarbeitszeit führen, insbesondere wenn man - übrigens richterlich bestätigt - davon ausgehen muss, dass die hierfür ausgewählten Beamten ja gerade diejenigen sind, die besonders leistungsfähig sind und daher etwas effektiver arbeiten als der Durchschnitt....ich weiß, dass das zynisch klingt.

    Die Entlastung von (mindestens) 5 Deputatsstunden bei den Koordinatoren fängt doch einige der vielfältigen weiteren Aufgaben ab, ansonsten gilt insbesondere auch hier der o.g. Kommentar. Nicht selten sind die tatsächlich gewährten Entlastungen aber noch ein kleines Stück höher und kommen aus dem jeweiligen SL-Entlastungstopf. Ich persönlich kann jedenfalls sagen, dass meine Arbeit auch innerhalb der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit über das Schuljahr verteilt gut zu bewältigen ist.

    Ob das auch noch für die Ebene der hauptverantwortlichen Schulleitung gilt, wage ich allerdings auch zu bezweifeln. Ich kenne jedenfalls keinen Schulleiter, der seine Arbeit innerhalb dieses Pensums schafft.

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