Beiträge von Seph
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Ich habe mal gelernt, dass der Medieneinsatz zieladäquat sein soll.
Da bin ich voll bei dir. Es ist aber auch nicht mehr zu rechtfertigen, dass sich Schule als System und auch die einzelnen Lehrkräfte gar nicht mit den Möglichkeiten und den sinnvollen Einsatzmöglichkeiten digitaler Medien auseinandersetzen. Insofern ist ein Anhalten zur (natürlich sinnvollen und zielführenden) Nutzung durchaus nachvollziehbar. Und das hat dann auch nichts damit zu tun:
Es gibt halt Leute, die meinen, dass Digitalisierung a priori toll sei.
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In Teilen der USA gibt es Schießtrainings für Lehrer und es wird von Teilen der Menschen gerne gesehen, wenn die Lehrkraft ihre eigene Waffe dabei hat, damit sie im Fall der Fälle zurück schießen kann.
Ich wollte es nur mal gesagt haben.
Dass das Tragen von Waffen im öffentlichen Raum nicht zu mehr Sicherheit führt, lässt sich wunderbar an der Anzahl von Schusswaffenopfern im Vergleich USA <-> Deutschland feststellen.
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Es geht nicht darum, dass dieser einfache kaufmännische Grundsatz im Handel falsch wäre, sondern darum, dass das mit Unternehmensführung erst einmal herzlich wenig zu tun hat. Unternehmensführung gilt selbst als Produktionsfaktor und umfasst u.a. die strategische Unternehmensplanung, die Ausgestaltung der Hierarchie-Ebenen, die Verwendung geeigneter Systemstrukturen usw.
Ich hatte z.B. in Thüringen als Leistungskurs das Fach "Wirtschaft&Recht", dort sind Grundzüge der Unternehmensführung durchaus Inhalt des Unterrichts der Oberstufe, der einen gehörigen Anteil BWL beinhaltet. In Niedersachsen wiederum zielt das Fach "Politik-Wirtschaft" im Teilbereich Wirtschaft v.a. auf VWL, entsprechende Inhalte kann ich dort eher nicht finden.
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Was ist denn mit einem UB, den eine andere Person zeigt, die durch die/den Bewerbenden beraten wird?
Das ist bei der Besetzung von Didaktischen Leitungen laut RdErl. "Ergänzende Bestimmungen zu Verfahren und Zuständigkeiten bei der Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Lehrkräfte" kein Bestandteil des Verfahrens. Beim Verfahren zur Übertragung von besonderen Funktionen an den Studienseminaren gehört dieser Punkt jedoch tatsächlich dazu, dafür entfällt dort i.d.R. die Leitung einer DB oder Konferenz.
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Es stellte sich heraus, dass die Geräte seitens des Schulträger so konfiguriert sind, dass man darauf u.a. keine Apps installieren und deinstallieren kann. Somit wurden sie de facto nutzlos und alle gaben die Geräte zurück.
Natürlich kann man auf Dienstgeräten nicht einfach jede beliebige App selbst installieren, das ist auch nicht exklusiv im öffentlichen Dienst so. Standard-Apps zur Textverarbeitung, zum Browsen usw. sind bereits vorinstalliert, besondere Bedarfe müssen ganz normal beantragt und dann zentral zur Verfügung gestellt werden.
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Zum eigentlichen Bewerbungsverfahren gehört i.d.R. der UB, das Gespräch zum Amt und die Leitung einer DB oder Konferenz (Hinweis: Der Unterschied sollte dabei auch in der Planung und Durchführung sehr klar sein!). Das muss im Übrigen nicht unbedingt eine Gesamt-DB sein, sondern kann auch mit einer Teilgruppe stattfinden und sollte inhaltlich irgendeine sinnvolle Schnittstelle zum zukünftigen Tätigkeitsspektrum haben, sofern möglich.
Die Vorstellung innerhalb der Gesamtkonferenz oder des Schulvorstands gehört nicht zwingend zum Bewerbungsverfahren, gleichwohl haben viele Schulen eine solche Vorstellung bei Besetzungen ab A15 vorgesehen. Das dabei abgegebene Votum ist im Übrigen nicht bindend, ich kenne tatsächlich auch mindestens einen Fall, in dem die Besetzung gegen den Besetzungswunsch des Schulvorstands vorgenommen wurde.
Edit: Das hing natürlich damit zusammen, dass die beteiligten Bewerber gerade nicht gleich stark waren und im Sinne der Bestenauslese auch die besser geeignete Person ausgewählt wurde.
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Und noch besser: du musst den Unsinn nie wieder machen 👍
....jedenfalls, sofern man keine Beförderung anstrebt

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Davon abgesehen finde ich es persönlich ziemlich unprofessionell, wenn als Unterstützungskraft im eigenen Unterricht Familienangehörige herangezogen werden, aber rechtlich problematisch ist es nicht. Wenn ich es richtig verstehe, geht es nur darum, dass die Unterstützungskraft einen Text diktiert, wogegen nichts spricht.
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Das kann ich nur bestätigen. Die Unterschiede in der Ausgestaltung der gemeinsamen Zusammenarbeit im Kollegium, im Lernklima in den Klassen usw. sind zwischen Schulen gleicher Schulformen nicht selten größer als zwischen verschiedenen Schulformen ähnlicher Umgebungsbedingungen. Tendentiell musst du an einer Gesamtschule mit einer etwas größeren Heterogenität der Schülerschaft rechnen, wobei man sich nicht der Illusion hingeben sollte, dass es eine solche nicht auch am klassischen Gymnasium gibt. Gute Ansätze für innere Differenzierung und eine grundsätzlich wertschätzende Zugewandtheit zu seinen Schülern sind an beiden Schulformen Bedingungen erfolgreichen Arbeitens. Gleichzeitig sind - zumindest in NDS - die Gesamtschulen teils mit etwas besseren Personalschlüsseln ausgestattet und können sich auch mal Doppelsteckungen erlauben, sodass man sich gegenseitig gut unterstützen kann. Ob das in NRW auch so ist, weiß ich gerade leider nicht.
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Das ist sehr unbefriedigend und letztlich eine Fortsetzung der Konsumhaltung vieler Schülerinnen und Schüler an der Uni im Sinne einer Verantwortungsumkehr, die Lehrkraft sei für das eigene Lernen verantwortlich, nicht jedoch man selbst.
Mir fällt da spontan nur eine möglichst große Transparenz der Anforderungen im Seminar ein, kenne mich aber selbst in den Geisteswissenschaften nicht aus. Im MINT-Bereich waren begleitende Übungsserien recht üblich, die abgegeben werden mussten, sodass eine kontinuierliche Arbeit an den Inhalten durch die Studenten gegeben war und dann auch als Voraussetzung für die Weiterarbeit dienen konnten.
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Das sehe ich auch so. Insofern weist man einfach ohne weitere Erläuterungen darauf hin, dass man für die fraglichen 2 Tage leider keine entsprechende Bescheinigung mehr auffinden kann und wartet ab. Für das erste Mal wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen einer solchen Kleinigkeit noch kein Disziplinarverfahren eröffnet.
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Wir könnten folgendes festhalten:
Für das "normale Netto" sind im Wesentlichen die (mittleren) Bruttoeinkünfte abzgl. Steuern in Abh. der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben relevant.
Für das "Kindergeldnetto" sind im Wesentlichen die (mittleren) Bruttoeinkünfte abzgl. Steuern in Abh. der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben
relevant.
Im Detail unterscheiden sich die beiden Größen durch einige Besonderheiten in der Berechnungsgrundlage in den allermeisten Fällen kaum voneinander, in besonderen Einzelfällen stärker, worauf auch von einigen Teilnehmern hier explizit hingewiesen bzw. was eingeräumt wurde. Diese Fälle tauchen vor allem bei flexiblen Gehaltsbestandteilen wie größeren Sonderzahlungen u.ä. auf (war bei meiner Frau z.B. ein Thema) und spielen für Lehrkräfte eher eine untergeordnete Rolle.
Warum man so vehement dagegen argumentieren muss, dass das "normale Netto" eine gute Orientierung in den meisten Fällen sein kann, nur um das später selbst einzuräumen und gleichzeitig sich so stark auf die wenigen Einzelfälle mit stärkeren Unterschieden fokussiert, ohne zu erwähnen, dass das nur wenige Einzelfälle sind, ist mir ein Rätsel....aber gut, man kann natürlich die Diskussion beliebig ausdehnen

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Nur wenn man die ganze Zeit die selbe Steuerklasse hat, sonst führt das eben genau zu erheblichen Abweichungen (und genau deshalb lohnt sich zum richtigen Zeitpunkt der Steuerklassenwechsel, weil dann eben nicht das Netto was man wirklich hatte, entscheidend ist).
Außerdem werden eben diverse Einmalzahlungen usw. nicht berücksichtigt, was zu dem gegenteiligen Fall führt, dass man eben viel mehr Netto hatte als das, was wirklich zur Berechnung genommen wird.
Also nein, vom normalen Netto auszugehen ist nie ein guter Rat, nicht mal überschlagsweise, das Entsetzen ist dann später oft groß, wenn das Elterngeld viel niedriger ausfällt (zumal ja auch die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro auch noch abgezogen wird und nicht als Einkommen angesehen wird).Wir sind hier doch immer noch in einem Lehrerforum, oder? Welche riesigen Einmalzahlungen (die ich wie oben beschrieben auch nicht im "normalen" Netto sehen würde) gibt es denn bei Lehrkräften, die solch erhebliche Abweichungen begründen würden? Und ja, natürlich werden steuerlich geltend gemachte Pauschalen abgezogen, diese führten ja bereits zu einer verminderten Steuerlast.
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Ergänzung: Zur eigentlichen Frage bleibt festzuhalten, dass regelmäßige Einkommensbestandteile - dazu gehören auch die Familienzuschläge - bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden steuerlich als "Sonstige Bezüge" zu behandelnde Bestandteile. Dazu gehören z.B. Prämien, Weihnachtsgeld u.ä.
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Nur mal nebenbei: Das "Netto" wird auch aus dem "Brutto" abzgl. bestimmter Abzüge berechnet. Auch wenn sich das "Elterngeld-Netto" und das "tatsächliche Netto" aufgrund einiger Detailregelungen im BEEG leicht unterscheiden können, sind die maßgeblichen Abzüge (Steuern entsprechend der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben) die gleichen und führen zu Ergebnissen in der gleichen Größenordnung.
Das führt zu der oft gehörten Verkürzung, die Elterngeldhöhe basiere auf dem Nettoeinkommen, was zwar technisch nicht ganz stimmt, aber zumindest überschlagsartig zu einer besseren Prognose des zu erwartenden Elterngeldes führt, als der Annahme des Bruttoeinkommens zur Berechnung.
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Wie gesagt: nichts gegen Pragmatismus. Mit Blick auf die Geschichte unseres Landes ist es aber sehr bedenkenswert, an der Verfassung vorbei zu operieren.
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Final Fantasy VII ist mir gut bekannt, aber das abgebildete Spiel ist nicht FF VII. Im Bild ist auch Sephiroth selbst nicht zu sehen und in keinem der mir bekannten Auftritten wird der Name mit Seph abgekürzt. Daher die Frage.
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Huch, was ist das denn für ein Spiel?
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Das Grundgesetz wurde entsprechend erst nach der Sturmflug geändert.
Seine Antwort: "Es gibt Situationen, die sind so im Handbuch nicht vorgesehen."
Pragmatismus ist sicher eine wünschenswerte Eigenschaft. Das Grundgesetz lediglich als orientierendes Handbuch darzustellen und im Zweifelsfall sich darüber hinwegzusetzen, eher nicht.
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