Beiträge von Seph

    Lächerlich. Über den Versorgungsausgleich bekommt sie die Hälfte der Pensionsansprüche plus dem Zugewinn während der Ehe.

    Und als Lehrerin steigt sie einfach wieder in den Job.

    ...sofern es einen nennenswerten Zugewinn gab und die Ehe lang genug hielt, um über den Versorgungsausgleich auch genug Ansprüche zu generieren, die über der Armutsgrenze liegen. Das ist in der beschriebenen Konstellation, bei der einer der Partner gar nicht arbeiten konnte, gar nicht so einfach.

    Du ignorierst dabei - wie einige andere hier auch - vollkommen, dass zum einen das Beispiel mit 5 Kindern in Anbetracht einer durchschnittlichen Kinderanzahl um 1,5 deutlich übertrieben ist und zum anderen, dass diese Kinder nicht nur "Einnahmen generieren", sondern vor allem Kosten.

    aber Tatsache ist, dass es in jedem anderen Beschäftigungsverhältnis überhaupt keine Zusatzzahlungen von Arbeitgeber für Kinder gibt

    Das ist definitiv nicht richtig wie Lehrerin2007 bereits schrieb. Es gibt auch in der freien Wirtschaft durchaus Arbeitgeber, die familienbezogene Benefits gewähren. Das können einfache Zusatzzahlungen, zusätzliche Urlaubstage, die Übernahme der (je nach Region sehr hohen) Kita-Kosten u.ä. sein. Das gilt insbesondere in den Branchen, in denen sich die AG Seite zunehmend um geeignete AN bemühen muss.

    Dann löse ich eben schnell: Burg und Festung Regenstein bei Blankenburg.

    Sissy, du bist dran. ;)

    Ja, genau :) Die Burg selbst ist teilweise wirklich direkt in den Sandstein gehauen und wurde später zur Festung ausgebaut. Von dort hat man einen super Blick auf das Harzvorland. Und direkt fußläufig daneben gibt es noch 2 Attraktionen: eine alte Mühlenanlage mitten im Wald (Regensteinmühle) und die "Sandhöhlen im Heers".

    kleiner gruener frosch Falls es dich jemals in die Gegend verschlagen sollte, dann sag Bescheid. Falls du Lust dazu hast, komme ich da gerne nochmal mit hin, auch wenn das von mir aus auch ein gutes Stück zu fahren ist :)

    Ja, ist sie...genau wie die nähere und weitere Umgebung. Daher sollte man sich auch die Anreise nicht sparen. Aber dazu gerne gleich etwas mehr, wenn sich endlich jemand traut, hier zu lösen ;)

    Da muss man ja sehr rege beim Burghopping sein, wenn man die alle sammeln will.

    Und dann hat man bestimmte auch viele schöne Rätselfotos.

    Wie gesagt: die weit überwiegende Anzahl aller Stempelstellen stehen eher bei Naturdenkmälern, Aussichtspunkten u.ä. Nicht wenige drehen sich auch um die frühere Bergbaugeschichte des Harzes. Insbesondere das Oberharzer Wasserregal gilt als das weltweit bedeutendste vorindustrielle Wasserwirtschaftssystem im Bergbau.

    Was ist an der Ruine außergewöhnlich, frage ich mich. Burgen gibt es ja recht viele... Die Stufen sind in den Stein gemeißelt, ist noch mehr in den Fels direkt gehauen?

    Ja, die meisten Höhenburgen sind zwar auf Fels gebaut, sodass Mauern und manchmal auch einzelne Treppenstufen aus Fels gehauen sind, bei dieser Burgruine ist tatsächlich noch einiges mehr direkt in den Felsen gehauen.

    Tatsächlich umfasst die Harzer Wandernadel inzwischen 222 Stempel quer über den Harz verteilt, die an besonders attraktiven Landmarken stehen und damit schöne Ausflugsziele abbilden. Aber nur ein Bruchteil davon gehört zu Kulturdenkmälern und davon wiederum nur ein kleiner Bruchteil zu Burgruinen auf Sandsteinfelsen ;)

    Also, Pepe war im Harz, da gab es auch schon ein Rätsel.

    Wenn es nicht Niedersachsen ist, dann vermutlich Sachsen-Anhalt, da gibt es Berge und Ruinen.

    Das ist schon sehr nahe dran :) Kleiner Tipp: Die betreffende Stelle ist in das (meiner Meinung nach wunderbare) System der Harzer Wandernadel eingepflegt. Auch in unmittelbarer Nähe gibt es weitere sehr sehenswerte und außergewöhnliche Stellen, die man gut in eine kleine Wanderung integrieren kann und von der auch Kinder etwas haben.

    Genau das meinte ich ja. Es ist klar, dass kurze Austausche mit Kollegen für 3 Minuten keine eigenständige Pause sind und natürlich muss das auch mal drin sein. Diese Situation gibt es quer durch alle Branchen und gehört zur Zusammenarbeit auch dazu. "Richtige" Pausen bedeuten ohnehin eine echte Unterbrechung der Arbeit für mindestens 15 Minuten. Auch solche sollte man sich bewusst in solche langen Tage einbauen. Ob man die nun zu Hause oder auf dem Schulgelände verbringt, kann man davon unabhängig ja auch entscheiden. Und ja, es gibt Kollegen, die in der oben beschriebenen Konstellation "13 Uhr Unterrichtsschluss, 16 Uhr Gesamtkonferenz" dazwischen durcharbeiten. Der Regelfall scheint mir das aber nicht zu sein.

    Jetzt kannst du dir aber was von kaufen, dass ich mich verschrieben habe.

    Was für ein Kindergarten.

    Man könnte sich auch für den Hinweis, dass es sich bei Real- und Regelschule eben nicht um den gleichen Schultyp handelt, einfach bedanken. Um einen Schreibfehler handelte es sich dabei ganz offensichtlich nicht. Du kannst natürlich selbst für dich entscheiden, ob du Hinweise annimmst oder diese einfach abtust. Und nein, davon kann ich mir nichts kaufen, dennoch helfe ich hier gerne beim Verständnis.

    Ich finde vor lauter Aufgaben gar keine Zeit, die ich totschlagen könnte.

    Die Aussagen, es sei keine Arbeit, knüpft daran an, dass allein die 45 min Unterricht als solche gewertet werden, nicht die Pausen und Zwischenpausen. Verstehe ich nicht, ebensowenig wie die Zeit zwischen Unterricht und Konferenz.

    Nein, da reden wir aneinander vorbei. Mir ging es um Konstellationen wie "13 Uhr Unterrichtsschluss, 16 Uhr noch eine Gesamtkonferenz". Ich persönlich fahre da meist nicht nach Hause, arbeite aber mit Sicherheit nicht die 3 Stunden dazwischen durch, sondern baue mir selbstverständlich eine längere Erholungspause ein, die dann auch keine Arbeitszeit darstellt.

    Ich habe das schon häufig im Pausengesprächen (und auch im Internet) gehört.... Aber niemand konnte mit bisher sagen, wo zum Teufel diese Hol- und Bringschuld schriftlich festgelegt?

    Das frage ich mich auch immer wieder. Schüler haben völlig unabhängig von ihrer Klassenstufe das Recht und die Pflicht, an der Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule mitzuwirken, dafür u.a. regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Schriftlich fixiert ist das i.d.R. in den jeweiligen Schulgesetzen der Länder, in NDS z.B. in §58 NSchG.

    Die Frage ist doch immer: würde ich in meiner Freizeit auch genau an diesem Ort sitzen und auf die Konferenz warten oder auf genug Ruhe, um mich auf die Korrektur/ Vorbereitung konzentrieren zu können etc.?

    Das stimmt zwar grundsätzlich, man muss aber dennoch folgende Unterscheidung einziehen: Nur weil ich zwischen Unterrichtsschluss und Beginn einer Konferenz nicht extra nach Hause fahren möchte und lieber die Zeit im Lehrerzimmer totschlage, handelt es sich noch nicht zwangsläufig dabei um Arbeitszeit. Das sieht lediglich anders aus, wenn ich in dieser Zeit wirklich dienstlich tätig bin oder dazu aufgefordert bin, auch wirklich vor Ort in Bereitschaft zu bleiben.

    Da hängt durchaus eine ganze Menge auch administrativer Arbeit dran, allerdings tatsächlich mit Fokus auf der didaktischen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Schule. Im Gegensatz zur eigentlichen Schulleitung gibt es keine direkte Personalverantwortung. Dafür gehören (bei weitem nicht abschließend) folgende Aufgaben zum Tätigkeitsspektrum:

    -> Entwicklung Schulprogramm und pädagogische Rahmenkonzepte

    -> Koordination der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen

    -> Koordination der Beratungsangebote

    -> Planung und Organisation Ganztag

    -> Koordination der Elternarbeit in der Schule

    -> Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen

    -> Koordination der Schulentwicklungsprozesse, insbesondere in Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

    usw.

    Ja, ist es ja auch. Das gleiche gilt aber auch für die Strafanzeige, die bei "Bagatellbeleidigungen" ebenfalls im Sand verlaufen wird. Der Verursacher wird das dann als Bestätigung erfahren, wenn er irgendwann den Einstellungsbescheid erhält. Daher ja der Verweis auf die Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen und in schwereren Fällen eher auf das Zivilrecht.

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