Bei mir sind die Schüler zumeist nicht mehr schulpflichtig. Da hängt dann das Bleiberecht davon ab, ob sie entweder in einer Qualifizierungsmaßnahme sind oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Ich hatte da über Jahre einen Vollzeitschüler, der nebenbei noch Hausmeistertätigkeiten im "eigenen" Wohnblock durchgeführt hat und deswegen vom Vermieter mit 521,- € monatlich bezahlt wurde, eben damit es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung war und eben kein Mini-Job, weil an der Beschäftigung der Auffenthaltstitel hing.
Bei dem Kindergeld ist es dann halt auch die Frage, ob das Kind, für das das Kindergeld gezahlt wird, überhaupt existiert und ob es wirklich hier in Deutschland lebt und nicht im Ausland. Da kommt uns schon eine gewisse Kontrollfunktion zu, wir sehen schließlich dieses Kind bzw. sehen es nicht.