Beiträge von Seph

    Ich verstehe den Gedankengang und wir haben diese Diskussionen auch erst kürzlich im Kollegium gehabt, als es darum ging, die vielen kleinen "Zusatz"-Aufgaben im Kollegium möglichst breit auf alle zu verteilen. Dort wie hier muss ich dazu einfach einmal anmerken, dass der Wunsch nach Abgeltung von Routineaufgaben mit Abminderungsstunden zwar nachvollziehbar, aber nicht vorgesehen sind. Das beruht auf der fehlerhaften Annahme nicht weniger Kollegen, es handele sich hierbei überhaupt um Zusatzaufgaben. Dem ist aber nicht so und jede Lehrkraft ist auch verpflichtet, über ihren Unterricht hinaus Tätigkeiten an der Schule zu übernehmen. Die wenigen zur Verfügung stehenden Abminderungsstunden sind für "besondere Belastungen" reserviert und können entsprechende Ungleichgewichte abmildern.

    Wenn ich es aber richtig verstanden habe (und ich will keine Horrorszenarien an die Wand malen): neben der Kajaktour geht es doch auch ums Meer, Strand und einfach so Baden/Schwimmen, oder?

    Ja, und auch dafür gelten (zumindest in NDS) die o.g. verschärften Bedingungen an die Aufsichtsführenden. Ohne explizite Ortskenntnis (z.B. Strömungsverhältnisse u.ä.) kommt ein Badebetrieb im Rahmen einer Schulveranstaltung nicht in Frage. Das mag in anderen Bundesländern weniger scharf formuliert sein, mich würde aber wundern, wenn das nicht auch dort der Maßstab für baden in offenen Gewässern wäre.

    PS: Die wenigsten als Rettungsschwimmer qualifizierten Lehrkräfte dürften überhaupt Erfahrung damit haben, in Strömung zu schwimmen. In unbekannten Verhältnissen dann auch noch zu retten, dürfte die meisten überfordern...und das ist nicht böse gemeint, sondern eher aus Fürsorgeerwägungen heraus geschrieben.

    Während einem Schulträger, der Lehrkräfte für Kopien zur Kasse bittet, diese egal zu sein scheinen, könnte ich mir nämlich vorstellen, dass ein paar kritische Zeitungsbeiträge doch zu einem Umdenken führen könnten.

    Auch wenn ich die grundsätzlichen Überlegungen von dir in deinem gesamten Beitrag teile, möchte ich das hier doch einmal herausgreifen und darauf hinweisen, dass genau das nicht geht. Beamten ist die "Flucht in die Öffentlichkeit" zum Aufdecken von Missständen explizit verboten. Eine Lehrkraft, die das durchführt, muss mit deutlichen Disziplinarmaßnahmen rechnen.

    Dem Ansinnen, Kopien im Nachgang doch selbst zu begleichen, kann man gelassen entgegentreten und höflich, aber bestimmt verneinen. Das reicht vollkommen aus.

    Ähm. Bei uns ist der Schlüssel 1: 15.

    Wenn du dann in Berlin oder Hamburg bist und um 8.30 Uhr die JH verlässt, um verschiedene Programmpunkte durchzuführen, dann kann eben keiner sich zurück ziehen. Ich fahre jedenfalls nicht mit 30 Schülern alleine durch die Großstadt. Zumal wir auch noch 4 Inklusionsschüler und einen nicht deutschsprachigen dabei haben werden.

    Dann kommt ihr andersherum vermutlich nicht mit einem Personalschlüssel von 2 Lehrkräften für 30 Schüler aus. Oder man darf mit einer solchen Klasse halt nicht mitten in die Großstadt fahren, sondern muss sich etwas mit einfacheren Aufsichtsverhältnissen suchen.

    Als ich das letzte Mal in Berlin war, waren wir für zwei 10. Klassen nur zu dritt und damit unterbesetzt. Neben den gemeinsamen Programmpunkten blieb für jeden von uns genug Freizeitmöglichkeit außer Dienst, da sich die Schüler in Kleingruppen auch zu einigen Zeiten selbst bewegen konnten. Mir ist klar, dass das von den konkreten Lerngruppen abhängt und andersherum würde ich auch immer davon Ziel und Tätigkeiten während einer solchen Fahrt abhängig machen.

    Mittlerweile habe ich mich an zwei Stellen erkundigt und es scheint wohl tatsächlich nicht so zu sein. Man kann während der Krankheitszeit weder Stunden ab- noch aufbauen. Und die halbe Stunde, die in deinem hier niedergeschriebenen Beispiel (bei Gesundheit) in die Bugwelle geschrieben werden würde, würde im Krankheitsfall tatsächlich verfallen. Finde ich schon ein bisschen krass...

    Das wundert mich offen gestanden wirklich. Im Krankheitsfall müsste eine Anrechnung entsprechend des geplanten Einsatzes erfolgen. Auch in der Privatwirtschaft dürfen Arbeitgeber nicht einfach Dienstpläne umstricken, um geringere anzuerkennende Einsatzzeiten im Krankheitsfall zu generieren.

    Wir können ja mal weiter sprechen, wenn diese Zeiten angefangen haben werden.

    Sinnentnehmendes Lesen hilft. Hier wurde nach den Zuständen an unseren jeweiligen Schulen gefragt und ich hatte mich in meinem Beitrag erkennbar auf genau meine Schule bezogen.

    Ja, kann man. Allerdings weiß ich nicht, ob das wirklich gut ist. Das fängt damit an, dass ich bei den meusten Tabletts den Bildschirm zu klein finde, um dort etwas übersichtlich darzustellen. DIN A4 passt in vielen Fällen besser.

    Selten benötigt man ganze Buchseiten oder komplette A4-Blätter in der Volldarstellung zum gleichen Zeitpunkt. Einzelne Artikel/Kästen/Aufgaben usw. sind oftmals im Buch und auch auf dem Arbeitsblatt kleiner als ein Tabletmonitor dargestellt. Im Übrigen habe ich einen Geheimtipp für dich: nennt sich "Bildschirmlupe". Ernsthaft...einfach mal ausprobieren ;)

    Analog kann man ein Buch auf dem Tisch liegen haben, daneben das Heft mit den Aufzeichnungen der Vorwoche und dann noch das Arbeitsblatt. Auf dem Tablet arbeitet man dann anders. Statt räumlicher Aufteilung des Arbeitsplatzes muss man diesen zeitlich aufteilen, d. h. man schaltet zwischen den verschienen Inhalten um, wischt und zoomt. Ich wollte so nicht lernen.

    Mir fällt kaum ein Unterrichtssetting ein, indem ich diese 3 Dinge wirklich nebeneinander bräuchte. Im Übrigen gibt es durchaus auch noch analoge Schulbücher bei uns. Aber ja, in dem von dir skizzierten - vermeidbaren - Setting, ergäbe sich ein Problem.

    Die Guides haben den Rettungsschwimmer laut Auskunft unseres Veranstalters - würde ja dann doch gehen, oder? Ich blicke nicht mehr durch...

    Ich weiß nicht, wie das genau bei euch im Bundesland geregelt ist, ich möchte nur noch einmal deutlich daran erinnern, dass Kajak fahren auf dem Meer etwas deutlich anderes ist, als mit Schülern im Hallen- oder Freibad schwimmen zu gehen. Für NDS bin ich mir sicher, dass für den ersten Fall anders als für den zweiten kein einfacher Rettungsschwimmer (auch nicht Silber) ausreicht, sondern eine spezielle Zusatzausbildung für Kajaks notwendig ist, die 3-stufig angelegt ist.

    Desweiteren gilt (in NDS) u.a. folgendes:

    Zitat von Bestimmungen für den Schulsport

    Für den Aufenthalt in nicht beaufsichtigten Gewässern gelten die Nummern 3.1.1 bis 3.1.9 entsprechend. Ohne eine

    genaue Kenntnis des Gewässers wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Untiefen, Strömungen, Wassertemperatur darf kein

    Badebetrieb aufgenommen werden.

    Insofern reicht es nicht aus, wenn die Guides einfach nur Rettungsschwimmer sind, entsprechende Kenntnisse der Lage vor Ort sind ebenfalls unumgänglich und zu überprüfen. Ein blindes Vertrauen darauf, dass sie diese Kenntnisse haben, könnte als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden.


    PS: Wie oben schon zu sehen ist, finden sich bei uns die einschlägigen Bestimmungen hierzu weniger im Erlass zur Durchführung von Schulfahrten, sondern in den Bestimmungen für den Schulsport, zu dem eben auch sportliche Veranstaltungen im Rahmen von Schulfahrten gehören.

    Bemerkbar macht sich das bei Beförderungsstellen - und ganz eklatant z.B bei der Fachleiterbesoldung bemerkbar (bislang A13+Zulage - im Sek II-Bereich durchgehend: A15, einfach deshalb, weil Sek. II höherer Dienst ist)

    Da du laut Signatur aus Thüringen bist: nach meinem Kenntnisstand sind in Thüringen bestenfalls die stellvertretenden Seminarleitungen A15, die normalen Fachseminarleiter werden in A13 mit einer Zulage zwischen 100 und 300€ je nach Anzahl der LAA abgespeist. So läuft das übrigens auch für knapp die Hälfte der Fachseminarleitungen in NDS.

    Wie gesagt, das ist ein Konstruktionsfehler bei Klassenfahrten. Man bräuchte mehr Personal, um in Schichten Dienst zu tun.

    Das gilt sicher für eine gute Reihe von tatsächlich durchgeführten Fahrten, nicht aber für Klassenfahrten an sich. Bereits bei nur einer Klasse gibt es mind. 2 Aufsichtspersonen, die wirklich nicht beide bis 22 oder 23 Uhr warten müssen, um sich zurückzuziehen. Es müssen auch nicht beide Punkt 8 wieder auf der Matte stehen, sondern können das gut versetzt anlegen. Fährt man mit der Parallelklasse zusammen, ist man schon einmal zu viert und kann sich auch tagsüber gut in verschiedene Schichten einteilen. Für viele Aktivitäten braucht es nämlich keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit einem Personalschlüssel von 10:1.

    Kopien werden selbstverständlich bei uns aus dem Schulbudget übernommen. Um das dennoch etwas steuern zu können, betrifft das zunächst nur Schwarz-Weiß-Kopien und jede Lehrkraft erhält zunächst ein (deutlich vierstelliges) Kontingent, welches aber i.d.R. auf Anfrage problemlos erweitert wird. Bei häufigeren Erweiterungsanfragen wird dann doch mal geschaut, warum das notwendig ist. Farbkopien gibt es ebenfalls auf Anfrage.

    Man muss aber auch klar sagen, dass in Zeiten flächendeckend digitaler Ausstattung die Zeiten analoger Kopierorgien eigentlich vorbei sein sollten. Arbeitsblätter und insbesondere längere Texte u.ä. lassen sich bei uns auch problemlos digital zur Verfügung stellen.

    Habt ihr evtl. einen Schüler mit Rettungsschwimmer? Das reicht nämlich in einigen Bundesländern dann auch aus.
    Ehrlich gesagt verstehe ich die Absage nicht so recht, wo auch immer das höhere Risiko liegt.

    Dann müsste man vermutlich Schwimmunterricht eigentlich immer absagen, aber egal, wir wissen alle, das wir da eh immer mit einem Bein im Gefängnis stehen, da gewöhnt man sich dran.

    Kann es sein, dass du den Unterschied zwischen "Schwimmunterricht im Hallenbad" und "Kajak fahren auf dem offenen Meer" übersehen hast?

    Anders erschließt es sich mir überhaupt nicht, da kein höheres Risiko zu sehen.

    Danke euch!

    D.h. die KuK müssen immer schauen, dass ihr Unterrichtseinsatz genau um die Anrechnungsstunden reduziert wird. Sonst sind die Anrechnungsstunden im Krankheitsfall weg! Das ist ja schon irgendwie der Hammer.

    Wie kommst du darauf? Nein, natürlich müssen die KuK da gar nichts speziell schauen. Im Krankheitsfall sind Anrechnungsstunden genauso als erteilt zu werten wie der normale Unterrichtseinsatz und können nicht einfach von der SL gekürzt werden.

    PS: Falls du das meinst: das bedeutet selbstverständlich auch, dass wenn man bei einem fiktiven Deputat von 25 Stunden und Unterrichtseinsatz von 24 Stunden bei 1,5 Anrechnungsstunden auch über das Schuljahr hinweg eine halbe Stunde pro Woche auf dem Arbeitszeitkonto anspart...und zwar unabhängig davon, ob man nun anwesend oder krankgeschrieben ist.

    Danke euch!

    Offenbar ist es so, dass in der Krankheitszeit weder Stunden auf- noch Stunden abgebaut werden können. Das erscheint mir auch logisch. In der Krankheitszeit wird also das Regeldeputat “normal” weitergerechnet.

    Aber im Fall der Kollegin ist es eben so gewesen, dass sie nur 23 Stunden Unterricht hatte, weil sie ja die Anrechnung von 25 Stunden hatte.

    Und jetzt möchte die Schulleitung wegen der Krankheitszeit eben nur 1 Stunde Entlastung anrechnen (statt 2 Stunden). Dann würde sie doch Minus machen? Oder sehe ich das falsch?

    Wenn die Kollegin ein Deputat von 25 Stunden hat und davon 23 unterrichten soll und 2 weitere für eine besondere Aufgabe verwenden soll, dann sind natürlich auch die 25 Stunden während der Krankheitszeit anzurechnen.

    Hallo ihr Lieben,

    die Schulleitung, die ich gestern Abend dann anschrieb, hat die Kajakfahrt untersagt, weil kein ausgebildeter Rettungsschwimmer dabei sei. Das Gefahrenpotential sei ihm zu hoch. Gut, Entscheidung getroffen. Mir geht es auch besser damit.

    Ich bin auch echt bedient gerade, weil der Lehrer so kurzfristig und ohne für uns nachvollziehbaren Grund absagte. Ich hingegen kann alles mit Kleinkind stemmen - bzw. mein Mann. Wird auch das Letzte mal bei mir sein - ist jetzt schon Chaos leider. Naja, die Ecke in Frankreich soll zumindest sehr schön sein.;)

    Danke für die Rückmeldung. Eine konsequente und m.M.n. genau richtige Entscheidung der Schulleitung. Das gibt euch vor allem Rechtssicherheit.

    Das auf jeden Fall. Ich möchte aber auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Aufsichtspflicht es gerade nicht erfordert, sich die Nächte auf dem Gang herumzuschlagen. Diese erfordert bestenfalls noch eine Art Rufbereitschaft für besondere Gefahrenlagen.

    Soll heißen, A13 bleibt A13, auch wenn das Land noch so dringend Informatiklehrkräfte braucht. Man kann sie nicht für A15 einstellen oder den Hausmeister mit Computerkenntnissen auf die Stelle setzen. Kein Markt regelt da meiner Ansicht nach irgendwas.

    Das ist nicht korrekt. Spätestens mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz von 2020 wurden - gerade aus der Erkenntnis heraus, hier marktgerechte (!) Bedingungen bieten zu müssen - Möglichkeiten für eine deutliche Attraktivitätssteigerung von Stellenausschreibungen geschaffen. Insbesondere im IT-Bereich sind damit nicht nur sehr hohe "Handgelder" bei der Rekrutierung, sondern auch Halteprämien u.ä. möglich.

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