Beiträge von Seph
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Soll heißen, A13 bleibt A13, auch wenn das Land noch so dringend Informatiklehrkräfte braucht. Man kann sie nicht für A15 einstellen oder den Hausmeister mit Computerkenntnissen auf die Stelle setzen. Kein Markt regelt da meiner Ansicht nach irgendwas.
Das ist nicht korrekt. Spätestens mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz von 2020 wurden - gerade aus der Erkenntnis heraus, hier marktgerechte (!) Bedingungen bieten zu müssen - Möglichkeiten für eine deutliche Attraktivitätssteigerung von Stellenausschreibungen geschaffen. Insbesondere im IT-Bereich sind damit nicht nur sehr hohe "Handgelder" bei der Rekrutierung, sondern auch Halteprämien u.ä. möglich.
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Freut mich, dass deine SL doch ein offenes Ohr für das Problem hatte und hier eine durchaus sinnvolle Lösung gefunden werden konnte.
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https://www.afd.de/unvereinbar/
Deine Aussage, die AfD bediene sich bei so vielen Parteien wie du sie genannt hast etc., ist hiermit entkräftet.Nein, ist sie nicht. Diese Liste stellt lediglich eine Selbstverpflichtung der Partei dar, dass keine gleichzeitigen (!) Mitgliedschaften zulässig sein sollen. Dass sich in AfD-Kreisen aber auch ehemalige Kader entsprechender "unvereinbarer" Gruppierungen befinden, ist kein Geheimnis.
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weil es Vorgabe ist (zumindest in Thüringen bei schriftlichen Aufgaben). So eigenartig ist es also gar nicht.
Die schriftlich fixierte Vorgabe in einer Verordnung oder gar nur einem Erlass würde ich aber auch gerne mal sehen. Für NDS ist mir ehrlich gesagt keine schulrechtliche Vorgabe bekannt, nach der Aufgaben in der Oberstufe mit "Sie" als Anrede zu formulieren sind.
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Muss man dafür nicht vorsätzlich handeln? Bzw grob fahrlässig? Also um dann persöhnlich haften zu müssen?
Ja natürlich. Das hat mit strafbarem Verhalten aber erst einmal wenig zu tun. Und eine grobe Fahrlässigkeit ist relativ schnell erreicht, wenn man - aus welchem Grund auch immer - einfache und naheliegende Verhaltensweise außer Acht lässt....was mit hoher Sicherheit jedem von uns schon einmal in Stresssituationen passiert ist, meist zum Glück ohne Folgen. Bei den Schulleitungen treten solche Situationen aber aufgrund der hohen Entscheidungsdichte sehr gebündelt auf, womit das Risiko und teils auch die Folgen spürbar größer sind.
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Nimm ihn einfach als Hinweis von jemandem, der den Segelsport etwas mitverfolgt

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Ich empfinde ihn auch als wahnsinnig naiv. Spätestens seitdem Greta medienwirksam mit einer Segelyacht über den Atlantik gefahren wurde und so sechs Flugtickets für die Crew notwendig wurden anstatt zwei Tickets für sie und ihren Vater, sie war damals noch nicht volljährig, bin ich raus.
Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass bei einer Schmutzkampagne genau solcher auch hängen bleibt. Dabei wird völlig ausgeblendet, dass das Team der Malizia ohnehin entsprechende Trainingsfahrten mit wechselnden Besatzungen durchführt...wir reden hier von einer Hochsee-Rennyacht. Es wird auch vergessen zu erwähnen, dass das Team schon vor längerer Zeit beschlossen hatte (und dies auch durchführt) sämtlichen CO2-Ausstoß in Verbindung mit ihren Aktivitäten durch Spenden an klimafreundliche Projekte und den damit möglichen CO2-Einsparungen gegenzukompensieren.
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Ich würde nicht den Dienst quittieren.
Aber wahrscheinlich würde ich dann über kurz oder lang quittiert werden.
Den Gedanken hatte ich auch. Die Eigenkündigung führt nur dazu, dass man sich selbst ins eigene Fleisch schneidet. Ich wüsste aber auch, dass ich viele Vorhaben der AFD in der Bildungspolitik keinesfalls mittragen würde und da vermutlich ordentlich anstoßen würde.
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Ich hatte offen gestanden noch nie das Bedürfnis, mir in Lehrwerken Notizen zu machen. Aber ja, wer das unbedingt möchte, braucht vlt. doch ein privates Exemplar. Ansonsten kommt man mit den vom AG zu stellenden Materialien eigentlich auch gut zurecht.
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In dem Fall waren die Schulleitungen nicht untätig sondern straftätig. Ist ja schon ein Unterschied. Aber was passiert, wenn eine SL nur das Allernötigste macht, keine richtige Schulentwicklung betreibt, die Verantwortung abwälzt bzw. nicht wahrnimmt, etc. ?
Dann wird es über kurz oder lang - bei Schulleitern eher kurz - genau wie bei einer normalen Lehrkraft Disziplinarmaßnahmen geben.
Es gibt eigentlich keinen wirklichen Unterschied. Beamte tragen gar keine wirkliche Verantwortung. Weil zu dieser gehört, dass man im Fall des Scheitern drastische persöhnliche Nachteile hat. Da ist die Beamtenwelt einfach anders.
Das stimmt schlicht nicht. Setze dich gerne mal mit dem Begriff des Organisationsverschuldens auseinander, welches zu erheblichen Schadensersatzansprüchen gegen den Schulleiter führen kann. Dafür bedarf es gerade keines strafrechtlich relevanten Vergehens. Ein klassisches Beispiel ist die fehlerhafte Organisation der Pausenaufsichten, die auf den Schulleiter, der dafür die Gesamtverantwortung trägt, zurückfallen kann.
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Und dagegen hilft an Kreuzungen kleben?
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*btw: wie viel lego kann man für den A14/A15-Unterschied kaufen.
Naja, von den größeren Sets (und damit meine ich noch nicht einmal die ganz hochpreisigen) eigentlich auch nur etwa 1 pro Monat.
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Es ging darum, dass man Mitarbeiterinnen motivieren kann, indem man sie anständig behandelt.
Das ist natürlich unbestritten.
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Der große Unterschied gegenüber der Nicht-Beamtenwelt ist halt, dass ein Großteil der Attraktivität über die Pension läuft.....Führungspositionen haben halt lebenslang finanzielle Auswirkungen (man beachte auch, dass die HöchstRENTE 3384€ beträgt, die haben bundesweit 50 Personen). 30% sind da schon eine ganze Menge (auch, da die Sozialversicherungsbeiträge im Beamtentum wegfallen). Der Sprung von A14 auf A 15 ist schon okay. A16er Pension ist auch schon in Ordnung.......das ist schon ein sehr attraktives Gesamtpaket (mit Beihilfe usw. - und vor allem keiner 'Abstiegsmöglichkeit').
Das gilt aber auch nur, wenn man typische Benefits von Führungspersonen in der Wirtschaft (Aktienpakete, Betriebsrenten u.ä.) ausklammert.
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Weil den Job ohne Schmerzensgeld sonst keiner macht. Oder ist das zu trivial?
Ja, und das Schmerzensgeld ist wirklich nicht hoch genug. Während die Einstiegsgehälter bei Lehrkräften wirklich in Ordnung sind, sind die späteren Abstände der Stufen deutlich zu niedrig. Ich meine, selbst ein Schulleiter einer großen weiterführenden Schule mit 1000+ Schülern und 100+ Lehrkräften, für die er die Verantwortung trägt, verdient gerade einmal um 30% mehr als die "normale" Lehrkraft. In anderen Schulformen sind die Unterschiede teils noch deutlich niedriger. Dafür muss man erst einmal Leute finden, die das auch wirklich machen wollen.
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Ich bin mit einer Kollegin darüber schon mehrfach im Austausch gewesen und wir haben kontroverse Meinungen dazu.
Ich will mich ja gern belehren lassen, wenn ich falsch liege; deshalb interessiert mich eure Einstellung dazu…?
Welche Meinung vertrittst du denn selbst dazu?
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Ab A13 ist dann höherer Dienst. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht. Ich mein, A13, das wäre mal eben ’ne Korvettenkap’tänin. Das ist der Dienstgrad von James Bond. Dem zahlt die Krone das Doppelzimmer nicht zum Teilen mit Kolleginnen, sondern zur Unterbringung betriebsfremder Personen. Und Beluga-Kaviar zum Frühstück.
Im Film kann man auch mit einer Paintpallwaffe auf Schüler schießen, um sie vom Schwänzen abzuhalten und wird dafür eher gefeiert als sofort suspendiert. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht der passende Maßstab ist

PS: Der Commander ist OF-4 und entspricht damit eher einem Fregattenkapitän (A14-A15).
PPS: Wusstet ihr, dass Daniel Craig tatsächlich zum Commander (ehrenhalber) befördert wurde?
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Den Passus möchte die bitte jemand in den Vorschriften zeigen. Im so-called Wandererlass steht lediglich „dienstliche Aufgaben“. Damit greift aber insbesondere auch die Fürsorgepflicht der Dienstherrin. Erinnere mal die Leitenden daran.
Es wäre schön, wenn du durchziehst. Danach ist nämlich an eurer Schule Ruhe mit so einem Unfug.
Klassenfahrten gehören in NRW grundsätzlich zu den dienstlichen Aufgaben. Als solche sind sie natürlich rechtskonform auch anweisbar und werden damit auch zur Pflicht. Den Hinweis auf die Fürsorgepflicht finde ich aber durchaus sinnvoll und einen geeigneten Hebel zur Durchsetzung zumutbarer Rahmenbedingungen bei der Durchführung der Fahrt. Das fängt damit an, dass kaum ein Dienstschluss möglich ist, wenn ich auch noch mit Kollegen ein Zimmer teilen muss und damit die Einhaltung der Ruhezeiten nicht gewährleistet wäre.
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6 Kolleginnen teilen sich ein Zimmer (mit einem Bad), die zwei Kollegen ein anderes. Es findet sich in der Unterkunft dann nach der Hälfte der Fahrt noch ein weiteres "Lehrerzimmer". Das erhält die Kollegin, die auf der Klassenfahrt noch Abiturarbeiten korrigiert. So kann sie dann bis spät in die Nacht konzentriert arbeiten und den Rest der Nacht recht entspannt schlafen.
Dazu muss man vielleicht anmerken, dass die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung in NDS auch für Lehrkräfte freiwillig ist. Insofern hat man vorab eigentlich einen guten Hebel, für sich passende Bedingungen zur Voraussetzung zu machen. Wie man aber auf die Idee kommen kann, eine Klassenfahrt in die Hochphase des Abiturs zu legen, ist mir ein Rätsel.
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