Beiträge von Seph

    Die Frage ist doch immer: würde ich in meiner Freizeit auch genau an diesem Ort sitzen und auf die Konferenz warten oder auf genug Ruhe, um mich auf die Korrektur/ Vorbereitung konzentrieren zu können etc.?

    Das stimmt zwar grundsätzlich, man muss aber dennoch folgende Unterscheidung einziehen: Nur weil ich zwischen Unterrichtsschluss und Beginn einer Konferenz nicht extra nach Hause fahren möchte und lieber die Zeit im Lehrerzimmer totschlage, handelt es sich noch nicht zwangsläufig dabei um Arbeitszeit. Das sieht lediglich anders aus, wenn ich in dieser Zeit wirklich dienstlich tätig bin oder dazu aufgefordert bin, auch wirklich vor Ort in Bereitschaft zu bleiben.

    Da hängt durchaus eine ganze Menge auch administrativer Arbeit dran, allerdings tatsächlich mit Fokus auf der didaktischen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Schule. Im Gegensatz zur eigentlichen Schulleitung gibt es keine direkte Personalverantwortung. Dafür gehören (bei weitem nicht abschließend) folgende Aufgaben zum Tätigkeitsspektrum:

    -> Entwicklung Schulprogramm und pädagogische Rahmenkonzepte

    -> Koordination der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen

    -> Koordination der Beratungsangebote

    -> Planung und Organisation Ganztag

    -> Koordination der Elternarbeit in der Schule

    -> Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen

    -> Koordination der Schulentwicklungsprozesse, insbesondere in Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

    usw.

    Ja, ist es ja auch. Das gleiche gilt aber auch für die Strafanzeige, die bei "Bagatellbeleidigungen" ebenfalls im Sand verlaufen wird. Der Verursacher wird das dann als Bestätigung erfahren, wenn er irgendwann den Einstellungsbescheid erhält. Daher ja der Verweis auf die Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen und in schwereren Fällen eher auf das Zivilrecht.

    Schmerzensgeld? Echt jetzt, wegen sowas würdest du so ein Fass aufmachen?

    Das ist deutlich erfolgversprechender als eine Strafanzeige bei Minderjährigen. Also ja, das ist ein möglicher Weg. Ich persönlich würde ausschließlich auf das schulische Disziplinarrecht zurückgreifen, mehr war bislang schlicht nicht nötig.

    Nein, das muss man sicher nicht und es steht jedem frei, das auch zur Anzeige zu bringen. Man muss sich aber auch klar machen, dass das oft ein vergleichsweise stumpfes Schwert ist, da insbesondere bei ehrverletzenden Delikten mangels öffentlichem Interesse meist auf den Privatklageweg verwiesen wird. Das bedeutet für einen selbst erheblichen Aufwand und ein Kostenrisiko, welches im keinem sinnvollen Verhältnis zum Ausgang eines solchen Verfahrens steht (insbesondere bei Jugendlichen)...mal ganz abgesehen davon, dass der Ausgang des Verfahrens erst lange nach der eigentlichen Tat zu erwarten ist.

    Effektiver erscheint mir da die kreative Nutzung der möglichen Disziplinarmaßnahmen aus dem jeweils einschlägigen Schulrecht und auf persönlicher Ebene - sofern man das durchfechten möchte - eher der Rückgriff ins Zivilrecht über Schmerzensgeld. Auch die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung schreckt vermutlich weit mehr ab, als die Anzeige bei der Polizei...die man ergänzend natürlich dennoch vornehmen kann.

    PS: Wir sind uns da vollkommen einig, dass überhaupt adäquat darauf reagiert werden muss und das nicht so stehen gelassen werden darf.

    NRW

    Genau..

    Das sehe ich nicht so, das Sport, egal wie man es benennt oder wo es stattfindet.. was, wenn sich jemand sein Fuß bricht? Wer ost dann verantwortlich? Jemand, der sich mit den Sicherheitsregeln nicht auskennt?

    Deswegen wird ja unterschieden zwischen verschiedenen Bewegungsfeldern. Diejenigen mit besonderem Gefahrenpotential erfordern zurecht entsprechende Qualifizierungsnachweise. Aber noch einmal: Das Beaufsichtigen eines Ausdauerlaufs o.ä. erfordert nun wirklich kein Sportstudium. Im Verletzungsfall springt hier i.d.R. die zuständige Gemeindeunfallversicherung ein, über die die Schüler versichert sind.

    Bei einem Bewerbungsgespräch hat mich eine Schulleiterin gefragt, was ich unterrichtet habe, als ich Englisch gesagt habe, meinte sie"wie? Englisch? Das darfst du nicht"

    NRW

    Das klingt natürlich nach einer sehr validen Quelle ;) Da scheint mir der Verweis auf staatliche Quellen sinnvoller:

    Lehrkräfte, die das Fach Englisch an Grundschulen unterrichten wollen, benötigen die Lehramtsbefähigung für die Grundschule.

    Dort wird auch Material zur Lehrerfortbildung für Lehrkräfte angeboten, die nun Englisch unterrichten sollen und welches zum Selbststudium geeignet ist.


    Um das kurz zu erläutern: Bezogen auf die Einstellungschancen ist es absolut sinnvoll, sich entsprechend zu qualifizieren und die Qualifizierungsebene durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen. Das gilt grundsätzlich für alle Fächer. Zwingend sind diese - soweit ich das sehe - jedoch nicht, um eine entsprechende Aufgabe übertragen zu bekommen.

    Hallo, aber Englisch darf man ohne Zertifikst nicht unterrichten? Sport ebenfalls, unabhängig davon wie die Schulleitung die Stunden benannt hat.. Einige Schulleiter fragen immer.nach, ob man Englisch-Zertifikat, Sport, etc. hat.. Alles andere geht ja..

    in der 1 Woche habe ich diese Diagnostiktests gemacht (über 28 Stunden)..

    Um welches Bundesland geht es denn eigentlich und woher nimmst du die Gewissheit? Natürlich fragt man bei Einstellungsgesprächen nach besonderen Qualifikationen, das bedeutet aber gerade nicht, dass nur dann auch unterrichtet werden darf.

    Für NDS gilt für den Schulsport zum Beispiel, dass dieser durch "Lehrkräfte" (Nicht zwingend: "Lehrkräfte mit absolviertem Sport-Studium") zu erteilen ist und diese die fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen haben. Diese sind in eigener Verantwortung zu erwerben und aktuell zu halten. Lediglich in bestimmten Bewegungsfeldern mit besonderem Gefahrenpotential sind die fachlichen Voraussetzungen auch durch besondere Qualifikationen nachzuweisen. Das klassische Anwendungsbeispiel hierfür ist der Schwimmunterricht, aber auch einen Skikurs würde ich nur Lehrkräften mit entsprechender Quali übertragen. Das Beaufsichtigen eines Ausdauerlaufs hingegen ist nicht gerade das Problem.

    Ein fachfremder Unterrichtseinsatz ist an vielen Schulen nicht so unüblich, Ausnahme hiervon ist oft - aber auch nicht immer - noch das Gymnasium. Ob das immer sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln, aber bevor Unterricht ganz ausfällt, oft nicht zu umgehen. Und dass zur Tätigkeit als Lehrkraft nicht nur der reine Unterricht gehört, sollte sich herumgesprochen haben.

    Inwiefern es bei den Diagnostiktests zu ggf. unzulässigen Arbeitszeitüberschreitungen kam, kann ich nicht beurteilen.

    Ich sehe im breit gefächerten Einsatz - der insbesondere im Grundschulbereich durchaus das normale Tätigkeitsspektrum einer Lehrkraft widerspiegelt - keinen Widerspruch zu einer Befristung des Arbeitsverhältnisses aufgrund vorübergehender Abwesenheit einer "regulären" Lehrkraft. Die Vertretung einer Lehrkraft bedeutet nicht zwingend, auch deren vorherige Aufgaben 1:1 zu übernehmen. Entsprechende Anpassungen der Stundenzuweisungen u.ä. liegen im Direktionsrecht des AG, eine sogenannte mittelbare Vertretung ist also explizit möglich.

    Verboten sicher nicht, aber es ist weder üblich noch sinnvoll, einen uralten und bereits abgeschlossenen Thread wiederzubeleben, wenn nicht gerade neue Informationen eine fortgeführte Diskussion notwendig erscheinen lassen.

    PS: Ich würde vorschlagen, dass wir weitere Meta-Diskussionen auf PN auslagern.

    Ich hab schon bei Beitrag 1 Lunte gerochen.

    Welche Lehrerin verleiht ihr Fahrzeug denn bitte an Referendare?

    Das macht wohl kein normaler Mensch.

    Und dafür holst du einen Thread, in dem seit fast 1 Jahr keine Beiträge mehr geschrieben wurden, wieder heraus? Ansonsten bin ich da voll bei CDL : Das mag zwar ungewöhnlich scheinen, mal einen Kollegen das eigene Auto fahren zu lassen, ganz unüblich und super selten ist so etwas jedoch auch nicht. Auch bei uns an der Schule kommt so etwas hin und wieder mal vor, insbesondere rund um Veranstaltungen, für die noch Material transportiert werden muss.

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