Beiträge von Seph

    Ansonsten fallen mir noch Fitnessstudios ein. Aber auch hier werden große Ketten zumindest keinen Image-Schaden riskieren.

    Richtig, und daher werden sie wohl kaum einer als männlich gelesenen Person den Zugang zur Damenumkleide gewähren, nur weil diese im Pass als Geschlecht *weiblich* stehen hat. Ich halte diese Argumentation für völlig daneben und einen Ablenkungsversuch anhand in der Realität kaum vorkommender Fallkonstellationen vom eigentlichen Grundproblem und dessen Lösung durch das neue Gesetz.

    In NRW bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall, d.h. Klassenfahrten, Fortbildungen, sonstigen Dienstveranstaltungen während der Unterrichtszeit etc.

    Das ist in meinen Augen auch selbsterklärend.
    Aus ungeplanter Absenz, d.h. in der Regel Erkrankung, kann keine rechtliche Verpflichtung zu arbeiten abgeleitet werden.

    Da würde ich aber ein großes Fragezeichen dran setzen. Es kann nicht sein, dass man mit bereits voller Arbeitszeit auf einer Klassenfahrt eingeplant ist UND auch noch für die Vor- und Nachbereitung gleichzeitigen Unterrichts zu sorgen hat. Genau hierfür werden Vertretungsstunden doch 1:1 angerechnet, um auch deren Vor- und Nachbereitung durch die Vertretungslehrkraft abzugelten.

    Davon unbenommen schadet es überhaupt nicht, wenn an einer Schule z.B. innerhalb der Fachgruppen gemeinsame Jahresarbeitspläne, Wochenpläne o.ä. erstellt werden, auf die auch Vertretungslehrkräfte schnell zugreifen können und aus denen idealerweise auch Möglichkeiten zum selbständigen Arbeiten hervorgehen oder wenn es ein schulweites Vertretungskonzept mit sinnvollen Materialien gibt, die schnell herangezogen werden können.

    "(1) Ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 darf Beamtinnen oder Beamten erst nach einer Dienstzeit von vier Jahren oder drei Jahre nach Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 verliehen werden."

    Wenn ich es richtig verstehe, so kann man sich also nach einer Dienstzeit von vier Jahren (die natürlich nach dem Ende der Probezeit beginnt) auf eine A15 Stelle bewerben, auch wenn die Beförderung zur Besoldungsgruppe A14 noch nicht drei Jahre zurückliegt, aber mindestens ein Jahr!?

    So verstehe ich es auch. Die weiter vorne zu findende Interpretation, man müsse erst 4 Jahre Dienstzeit haben UND dann noch 3 Jahre in A14 zu sein, deckt sich gerade nicht mit der Formulierung aus der Verordnung. Ein "oder" bedingt lediglich eine der genannten Bedingungen und gerade nicht beide.

    PS: Natürlich ist nach §7 Abs. 2 der LVO nach erfolgter Beförderung nach A14 noch mind. 1 Jahr in dieser Stufe zu verbringen, bevor eine erneute Beförderung erfolgen kann....aber eben nicht mind. 3 Jahre.

    Abgesehen davon ist das mit der "diplomatischen Krise" leider nicht ganz satirisch zu verstehen. Die SBB äussert sich bis anhin gar nicht zum Unfallhergang respektive zur Ursache. Es wird aber spekuliert, dass es ein Radbruch war und die Wartung des Zuges unter der Verantwortung der Deutschen Bahn durchgeführt wurde.

    Ganz so einfach ist das nicht zu beantworten, da einerseits die Halter der entsprechenden Wagen (hier beim Unglückswagen wohl die DB) für die Wartung und andererseits der Betreiber des Zugs (hier SBB Cargo auf dem entsprechenden Abschnitt) für eine hinreichende Kontrolle der Fahrtauglichkeit zuständig sind. Ob - und wenn ja in welchem Anteil - hier von beiden Seiten überhaupt ein Verschulden vorliegt (einen Bruch einer Radscheibe vorherzusehen sei äußerst schwierig), ist noch völlig offen.

    Ich tippe auf die Iller, bzw. den Iller- Ursprung, weil der Lech und der Inn nicht in Deutschland entspringen und es die Isar nicht ist.

    Iller hatte ich auch überlegt (ich war allerdings noch nicht dort).

    Ja genau, es handelt sich um den Illerursprung in Deutschlands südlichster Gemeinde. Dass Flüsse zusammenfließen ist an sich nicht ungewöhnlich, dass sich 3 etwa gleich große Flüsse (Breitach, Stillach und Trettach) dort an genau derselben Stelle treffen (und nicht versetzt) fand ich bemerkenswert. Sehr sehenswert ist in diesem Zusammenhang übrigens auch die Breitachklamm nur einige km flussaufwärts. Erstaunlich fand ich, wie sehr sich der Charakter eines solchen Gebirgsbachs/-flusses ändern kann, je nachdem, ob es kurz vorher geregnet hat oder nicht. Hier mal kurz ein Eindruck aus der Klamm bei Regen:

    Breitachklamm.jpg

    Da Caro07 zuerst auf Iller getippt hatte, geht die Ehre der neuen Aufgabenstellung erst einmal an sie.

    Jetzt kommen wir mit großen Schritten näher, es ist aber leider nicht die Isar. Der Isarursprung ist meines Wissens nach deutlich kleiner. Dennoch ist die Verortung auf der rechten Donauseite und sehr im Süden von Deutschland schon sehr gut. Wie gesagt: besonders an dem abgebildeten Ursprung empfand ich die Anzahl der dort beteiligten Quellflüsse.

    Jetzt wo du es sagst, sieht es wirklich ein bisschen so aus. Aber das ist nur ein etwas größerer Stein. Ich habe versucht, auf die Insel zu kommen, aber das Wasser war trotz der Sommermonate erheblich zu kalt, um auch nur mit den Füßen etwas länger drin zu bleiben. Das Foto entstand am Ursprung eines der Donau-Nebenflüsse. Die Besonderheit liegt in der Anzahl der beteiligten Quellflüsse.

    Das müsste die Burgbergseilbahn in Bad Harzburg sein, wenn mich nicht alles täuscht. Die ist vom Bautyp mit der Hafenseilbahn in Barcelona vergleichbar. Nur halt in weiß statt in rot ;)

    Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Es geht durchaus - wie übrigens oft in der freien Wirtschaft auch - darum, sich möglichst schwer ersetzbar zu machen. Und ja, es gibt Tätigkeiten an einer Schule, die möglicherweise schneller zu einer Funktionsstelle führen als andere. Wobei auch das von Schule zu Schule sehr unterschiedliche Tätigkeiten sein können. Aber auch der "Pflanzen- und Kopiererbetreuer" wird vermutlich nicht als erstes abgeordnet, wenn es gleichzeitig noch andere Lehrkräfte mit ähnlichem Profil, aber keinen weiteren Verantwortlichkeiten gibt.

    Wir können uns natürlich darüber streiten, ob du mit deinen ersten Aussagen hier im Thread die Einrichtung eines ganzen Klassenraums oder nur eines halben Klassenraums gemeint haben könntest, aber deine Aussagen zielten schon sehr deutlich darauf ab, dass das Lehrpersonal als Möbelpacker missbraucht werden soll und du das für ganz normal hälst:

    Aber wessen Aufgabe dann? Genau wie die Möbel in die Klassenräume tragen, es wurde vom AG der Hausmeister (der Bezirk im Gegensatz zum Land bei Lehrern) klar mitgeteilt, dass es nicht Aufgabe der Hausmeister ist.

    Tja, aber rein müssen die Möbel ja nun mal.
    Genauso wie die Türschilder getauscht werden müssen usw.

    Wessen Aufgabe ist es denn dann?

    Genau, bei uns machen das dann oft die Fachlehrer.

    Die gibt es alle nicht. Der Schulträger bezahlt niemanden zusätzlich, weil eben alle Möbel immer in die Räume fliegen. Bei euch nicht?!?


    Möbel schleppen ist dem Hausmeister eben genauso untersagt wie der Reinigungsfirma.


    Also muss es irgendwer machen.


    Wenn das die Anweisung vom Vorgesetzten ist, ist es nicht mein Problem ;)


    Und ganz ehrlich, wir können uns immer hinstellen und sagen, nicht meine Aufgabe. Alle, aber das ist nicht die Lösung des Problems. Also macht jeder ein Teil, der Hausmeister, die LehrerInnen, die ErzieherInnen usw. dann kriegt man das gemeinsam gelöst. Die Garderobenschränke haben das letzte Mal die Eltern beim 1. Elternabend getragen. Hätten sich auch hinstellen können und sagen, nicht ihr Problem. Nunja, dann hätten ihre Kinder sie nicht nutzen können, so wie wir eben die Möbel in den Klassenräumen nicht nutzen können, wenn sie niemand aus dem Keller dort reinstellt.

    Wir haben dir inzwischen deutlich aufgezeigt, dass die angesprochene Aufgabe eine der Kernaufgaben des Schulträgers ist, der an deiner Schule mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Bezirk ist. Es ist gerade nicht die Aufgabe des Lehrpersonals, die sachliche Ausstattung der Schulen sicherzustellen. Eine entsprechende Dienstanweisung dürfte rechtswidrig sein.

    Vielleicht wollte es die Person auch? Ich kenne durchaus Kollegen aus dem Sek 1 Bereich, die freiwillig für eine Abordnung an die GS gemeldet haben. Auch um das System besser kennen zu lernen.

    Manchmal kann das auch einfach mit einem kürzeren Anfahrtweg einhergehen. Als wir mal abordnen mussten, hätte ich das gerne mit Blick auf eine bestimmte Zielschule für den Umfang von 1-2 Tagen in Anspruch genommen, durfte aber leider nicht.

    Hmhmhm. Hier steht, die Bezirke seien die Schulträgerinnen:

    https://www.berlin.de/ba-tempelhof-s…20Schulen%20dar.

    Zumindest nimmt das der Bezirk Tempelhof-Schöneberg für sich in Anspruch. Vielleicht ist das in anderen Bezirken anders:

    Also machen die anscheinend genau das, was z. B. in NRW die Kommunen als Schulträgerinnen machen. Ich sehe nicht, warum die nicht auch für das Mobiliar zuständig sein sollten.

    Wer kauft denn nun die Möbel für die Berliner Schulen? Das Land? Der Bezirk? Ein Verein?

    Danke,genau so sieht es aus. Und selbstverständlich sind auch die Bezirke jeweils für das Mobiliar der Schulen zuständig, wie u.a. auch aus einer schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie von 2018 hervorgeht:

    Jetzt muss man nur fairerweise noch sagen, dass es durchaus Schulen gibt, deren Träger direkt die Senatsverwaltung und nicht der jeweilige Bezirk ist, das betrifft aber i.d.R. gerade nicht die Grundschulen. Bei den zentral verwalteten Schulen handelt es sich weitgehend um die beruflichen Schulen und einige wenige Spezialschulen wie z.B. die Staatliche Schule für Ballet und Artistik oder die Schulfarm Insel Scharfenberg.

    Da Susannea aber an einer Grundschule arbeitet, wundert mich ihre Aussage, zuständiger Träger sei gerade nicht der Bezirk, schon sehr.

    PS: Auch an zentral verwalteten Schulen ist es nicht die Aufgabe des Lehrpersonals, für die sachliche Ausstattung der Schulgebäude zu sorgen. Bei getrenntem Träger wird dies nur noch deutlicher.

    Selbst wenn die Privatschule nicht teuer oder sogar kostenlos ist (gibt es das?) haben Eltern sicher gewisse Vorstellungen, wie sich Privatschule und Regelschule unterscheiden. Sonst könnte man es ja auch gleich ganz sein lassen.

    Diese Vorstellungen haben aber nicht grundsätzlich etwas mit "elitär" zu tun. Das kann schon ein besonderes pädagogisches Konzept im sonst regulären Ordnungsrahmen sein, aber auch eine reformpädagogische oder spezielle konfessionelle Ausrichtung. Mir ist bei uns in der Region auch eine Privatschule bekannt, die schon allein deswegen Ziel einiger Schüler ist, da sie die einzige Schule dieser Schulform in der Region ist.

    Auch in Berlin gibt es den - zugegeben kleineren als in anderen Bundesländern - und dennoch feinen Unterschied zwischen Schulträger (hier der jeweilige Bezirke mit seinem zuständigen Bezirksamt), der für die äußeren Angelegenheiten der Schulen (und damit auch für die Ausstattung mit Mobiliar) zuständig ist und dem Land Berlin (genauer der Schulaufsichtsbehörde), welche die inneren Angelegenheiten beaufsichtigt. Diese ist Dienstbehörde für die Lehrkräfte und nicht die jeweiligen Bezirksämter, welche wiederum u.a. das Gebäudemanagement betreuen.

    Wieso sollte also eine Aufgabe, die bei den Bezirksämtern liegt, gerade nicht durch deren Personal erfolgen, sondern durch Personal einer ganz anderen Behörde?

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