Ist es zulässig, dass aufgrund von weiteren Aufgaben neben dem Unterricht (Klassenfahrten, Sprechtag, Konferenzen, etc.) die täglichen 8 Stunden und 12 Minuten Arbeitszeit überschritten werden dürfen, so dass es ggf. auch zu einer Verletzung der Ruhezeit kommt?
Die Überschreitung der Arbeitszeit von knapp 8 Stunden täglich kollidiert noch nicht mit der einzuhaltenden Mindestruhezeit von 11 Stunden. Das ist selbst mit einem Elternabend bis 20 Uhr kaum problematisch.
Solche Situationen treten auf, wenn zum Beispiel am Vortag Elternabend war von 18 Uhr bis 20 Uhr, einzelne Lehrkräfte aber schon seit 8 Uhr in der Schule sind.
Nein, es ist eher unrealistisch, dass diese Lehrkräfte tatsächlich von 8-20 Uhr durcharbeiten mussten. In der Regel besteht zwischen Unterrichtsschluss und Beginn des Elternabends eine längere Pause, die nicht zwingend Arbeitszeit darstellt, nur weil man zwischendurch nicht nach Hause fährt.