Mir hat beispielsweise ein Kollege erzählt, dass er in Probezeit jede Behandlung einer "heiklen" Erkrankung nicht bei der Beihilfe eingereicht hat, weil diese dann Probleme machen könnten.
Das basiert nicht nur auf einem nicht haltbaren Mythos, sondern sorgt eigentlich andersherum eher für Probleme. Hier besteht ja bereits eine Täuschungsabsicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn. Viel problematischer als eventuelle gesundheitliche Bedenken wäre hier beim Auffliegen die charakterliche Eignung, die zumindest fragwürdig wäre.
Abgesehen davon, dass ohnehin keine weitere amtsärztliche Untersuchung mehr erfolgen dürfte, hat sich vor nunmehr bereits 10 Jahren die rechtliche Bewertung der Einschätzung der gesundheitlichen Eignung von Beamten massiv verändert, sodass die noch immer verbreitete Panik vor der amtsärztlichen Untersuchung überhaupt nicht mehr angebracht ist.