Beiträge von Seph

    Die Richtlinie habe ich, danke. Da steht das aber auch nicht explizit drin. Es sagt nur, dass die Finanzierung gesichert sein muss. Meine SL meint, das könne man auch so auslegen, dass die Eltern die Finanzierung (der Lehrerplätze) sichern. Ist das so?

    Ergänzung: Die Richtlinie nimmt doch eindeutig Bezug auf die rechtliche Grundlage zur Erstattung der Fahrtkosten (§4 BesVersEG LSA). Diese hat natürlich aus Landesmitteln zu erfolgen und nicht aus Mitteln der Eltern.

    meine SL (Schule in Sachsen-Anhalt) hat mitgeteilt, dass die bei der Klassenfahrt mitfahrenden LehrerInnen ihre Plätze aus eigener Tasche bezahlen müssen.

    Das ist selbstverständlich rechtswidrig.

    M.W. darf die SL die Fahrt nicht genehmigen, wenn die Finanzierung (auch der Begleitpersonen) nicht vollständig gesichert ist - so steht es in der Richtlinie.

    Damit liegst du genau richtig. Es ist letztlich jetzt ganz einfach und der Ball liegt bei der Schulleitung: Entweder sie genehmigt die Fahrt und damit sind auch alle anfallenden Fahrtkosten in voller Höhe zu erstatten. Oder sie genehmigt die Fahrt nicht und es wird halt nicht gefahren. Der "freiwillige" Verzicht auf Fahrtkostenerstattung als Genehmigungsbedingung ist rechtlich nicht zu halten und würde selbst bei Unterschrift der Lehrkraft unter diese Bedingung auch im Nachhinein unwirksam sein.

    Ich hatte in der fünften Klasse Kinder, die das mit dem "Sie" sprachlogisch immer noch nicht durchdrungen hatten. Die werden möglicherweise bis in den Job hinein (Regale auffüllen bei LIDL... Aushilfe im Getränkemarkt...) duzen - und die erwartbaren Probleme damit bekommen.

    Langsam wird es schräg. Bei uns im Kollegium duzen sich zumindest alle und das sind alles Akademiker. Was soll also diese seltsame Suggestion mit "Regale auffüllen bei LIDL" ? *grübel*

    Wie gesagt: Die Wahrnehmung hierzu befindet sich seit geraumer Zeit im Wandel und das "Du" ist gerade nicht mehr ausschließlich eine vertraute Anredeform. Im Gegenteil dazu wird das "Sie" immer mehr zu einer bewusst abgrenzenden, distanzierten Anredeform.

    Korrekt - wobei ich davon ausgehe, dass die wenigsten KollegInnen mit ein paar Jahren Berufserfahrung noch ganze Entwürfe oder Synopsen erstellen, wenn sie ihren Unterricht vorbereiten.
    Wenn ich einmal von mir ausgehe, so bin ich nach 20 Jahren in diesem System dann in der didaktisch-pädagogischen Planung recht schnell. Was mitunter aufwändiger ist, das ist das Suchen und Aufbereiten des Materials, wenn man eben nicht ausschließlich auf vorhandene Sachen zurückgreifen möchte, oder eben ganz bewusst einmal etwas anderes ausprobieren möchte, oder eben seinen Unterricht auch einmal mit Aktualitätsbezug gestalten möchte.

    Das stimmt einerseits und mich würde es auch wundern, wenn erfahrene Lehrkräfte - bis auf wenige Einzelstunden mal abgesehen - noch erhebliche Zeit in die Unterrichtsvorbereitung stecken müssten. Nicht selten macht es aber doch einen deutlichen Unterschied, ob man eine Unterrichtsstunde selbst in Präsenz hält, oder die Schüler genau diese Inhalte auf einmal nur mit einer - womöglich fachfremden - Aufsicht vollständig selbständig bearbeiten sollen. Eine entsprechende Überarbeitung des Materials kann dann doch etwas länger dauern und geht über "nur mal kurz in den Fundus greifen" hinaus.

    Dem kann ich jetzt nicht unbedingt folgen. Insbesondere wird dabei außer Acht gelassen, dass auch im Geschäftsleben das Duzen immer weiter auf dem Vormarsch ist. Mit dem Zwang zur Freundschaftsbekundung hat das so rein gar nichts zu tun. Solche gesellschaftlichen Wandel sind im Übrigen gar nicht so unüblich, macht man sich mal klar, dass bis Mitte des 20. Jahrhunderts auch das Siezen der eigenen Eltern noch üblich war, was heute sehr befremdlich wirken würde.

    PS: In dem Zusammenhang verlinke ich mal einen für mich interessanten Artikel zu diesem Thema und Veränderungen im Laufe der Geschichte:

    https://www.zeit.de/zett/2018-11/w…w.google.com%2F

    Wobei man fairerweise sagen muss, dass hier vom zu Vertretenden lediglich die Weitergabe von erforderlichen Unterlagen und Informationen gefordert wird (z.B. kurze Info über gerade behandeltes Thema und ggf. Verweis auf vorliegendes Lehrmaterial), nicht jedoch die oft an Schulen implizit geforderte detaillierte Unterrichtsvorbereitung für die jeweiligen Stunden. Die ist vielmehr von der Vertretungslehrkraft selbst zu erwarten (siehe hierzu §12 Abs. 4 Satz 1 ADO). Diese bekommt dafür nämlich die entsprechende Stundenanrechnung, zu der auch Vor- und Nachbereitung gehört.

    Aha. Inwiefern widerspricht das jetzt dem, was ich schrieb? In einem Raum, in dem keine Chemikalien gelagert werden, kannst du essen, wie du willst. Es wird in dem Zusammenhang auch gar kein "Unfall" passieren, der die Kasse überhaupt intetessieren müsste, weil ja keine Chemikalien dort gelagert sind, die dein Essen verunreinigen.

    Du scheinst noch immer nicht einsehen zu wollen, dass der Aufhänger gar nicht das Lagern von Chemikalien, sondern deren grundsätzlicher (und nicht nur akut in diesem Moment erfolgende) Einsatz im Raum ist. Damit sind nun einmal an typisch deutschen Schulen de facto alle NW-Räume raus aus der Nummer. Und es ist auch wesentlich einfacher, eine generelle Regel wie "In Fachräumen wird nicht gegessen" umzusetzen, als ständig prüfen zu müssen, ob das heute gerade mal geht oder nicht.

    Nebenbei: Mir hat sich bislang in Anbetracht der zeitlichen Dichte von Unterrichtspausen ohnehin noch nicht die Notwendigkeit zur Essensaufnahme auch während der Unterrichtszeit erschlossen. Vielleicht magst du dazu mal etwas ausführen.

    Und ich kenne inzwischen auch einzelne weiterführende Schulen, an denen sich alle duzen. Mich persönlich irritiert das, aber wer es mag...

    Die zwei Minuten "Arbeit" nehme ich in Kauf, weil ich dafür selber in Vertretungsstunden ganz entspannt korrigieren kann.

    Bitte nicht falsch verstehen: es spricht nichts dagegen, mal eben ohnehin griffbereites Material für eine planbare kurze Vertretungssequenz (z.B. Doppelstunde fällt aufgrund einer Fortbildung aus) reinzugeben. Da bricht sich wirklich niemand einen Zacken aus der Krone und das handhabe ich auch nicht selten so...insbesondere in Klassen, in denen die Materialien auch wirklich bearbeitet werden und sinnvoll im weiteren Unterricht genutzt werden können.

    Es spricht aber sehr viel dagegen, das auch von kranken Kollegen oder von solchen zu erwarten, die ohnehin für längere Zeit anderweitige Dienstgeschäfte übernehmen müssen. Ich hatte mich vor Jahren mal bereit erklärt, 2 Klassenfahrten unmittelbar hintereinander zu begleiten, was in Anbetracht der dortigen Aufsichtsverhältnisse, der Aktivitäten und der Klassenzusammensetzungen auch völlig in Ordnung war und ich tatsächlich gern gemacht habe. Als dann aber auch noch erwartet wurde, die 2 Wochen Unterricht und damit immerhin knapp 50 Unterrichtsstunden vorzubereiten und reinzugeben, konnte ich mir einen sehr deutlichen Kommentar nicht mehr verkneifen. Im Ergebnis wurden dann für die Zeit sogar verlässliche Dauervertretungen eingerichtet.

    Früher hätte man das Sommergrippe genannt, jetzt ist es halt Corona.

    Ich kann mich nicht daran erinnern, dass eine Sommergrippe bei einem nennenswerten Anteil von Infizierten auch längerfristige Einschränkungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeiten mit sich brachte. Bei SARS-CoV-2 macht das aber knapp 5% aller Infizierten aus, wobei der genaue Anteil noch Gegenstand diverser Studien ist.

    Das ist kein Grund, in Panik zu verfallen aber sicher auch kein Anlass, eine gewisse Vorsicht vor Infektionen ins Lächerliche zu ziehen.

    Ansonsten fallen mir noch Fitnessstudios ein. Aber auch hier werden große Ketten zumindest keinen Image-Schaden riskieren.

    Richtig, und daher werden sie wohl kaum einer als männlich gelesenen Person den Zugang zur Damenumkleide gewähren, nur weil diese im Pass als Geschlecht *weiblich* stehen hat. Ich halte diese Argumentation für völlig daneben und einen Ablenkungsversuch anhand in der Realität kaum vorkommender Fallkonstellationen vom eigentlichen Grundproblem und dessen Lösung durch das neue Gesetz.

    In NRW bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall, d.h. Klassenfahrten, Fortbildungen, sonstigen Dienstveranstaltungen während der Unterrichtszeit etc.

    Das ist in meinen Augen auch selbsterklärend.
    Aus ungeplanter Absenz, d.h. in der Regel Erkrankung, kann keine rechtliche Verpflichtung zu arbeiten abgeleitet werden.

    Da würde ich aber ein großes Fragezeichen dran setzen. Es kann nicht sein, dass man mit bereits voller Arbeitszeit auf einer Klassenfahrt eingeplant ist UND auch noch für die Vor- und Nachbereitung gleichzeitigen Unterrichts zu sorgen hat. Genau hierfür werden Vertretungsstunden doch 1:1 angerechnet, um auch deren Vor- und Nachbereitung durch die Vertretungslehrkraft abzugelten.

    Davon unbenommen schadet es überhaupt nicht, wenn an einer Schule z.B. innerhalb der Fachgruppen gemeinsame Jahresarbeitspläne, Wochenpläne o.ä. erstellt werden, auf die auch Vertretungslehrkräfte schnell zugreifen können und aus denen idealerweise auch Möglichkeiten zum selbständigen Arbeiten hervorgehen oder wenn es ein schulweites Vertretungskonzept mit sinnvollen Materialien gibt, die schnell herangezogen werden können.

    "(1) Ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 darf Beamtinnen oder Beamten erst nach einer Dienstzeit von vier Jahren oder drei Jahre nach Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 verliehen werden."

    Wenn ich es richtig verstehe, so kann man sich also nach einer Dienstzeit von vier Jahren (die natürlich nach dem Ende der Probezeit beginnt) auf eine A15 Stelle bewerben, auch wenn die Beförderung zur Besoldungsgruppe A14 noch nicht drei Jahre zurückliegt, aber mindestens ein Jahr!?

    So verstehe ich es auch. Die weiter vorne zu findende Interpretation, man müsse erst 4 Jahre Dienstzeit haben UND dann noch 3 Jahre in A14 zu sein, deckt sich gerade nicht mit der Formulierung aus der Verordnung. Ein "oder" bedingt lediglich eine der genannten Bedingungen und gerade nicht beide.

    PS: Natürlich ist nach §7 Abs. 2 der LVO nach erfolgter Beförderung nach A14 noch mind. 1 Jahr in dieser Stufe zu verbringen, bevor eine erneute Beförderung erfolgen kann....aber eben nicht mind. 3 Jahre.

    Abgesehen davon ist das mit der "diplomatischen Krise" leider nicht ganz satirisch zu verstehen. Die SBB äussert sich bis anhin gar nicht zum Unfallhergang respektive zur Ursache. Es wird aber spekuliert, dass es ein Radbruch war und die Wartung des Zuges unter der Verantwortung der Deutschen Bahn durchgeführt wurde.

    Ganz so einfach ist das nicht zu beantworten, da einerseits die Halter der entsprechenden Wagen (hier beim Unglückswagen wohl die DB) für die Wartung und andererseits der Betreiber des Zugs (hier SBB Cargo auf dem entsprechenden Abschnitt) für eine hinreichende Kontrolle der Fahrtauglichkeit zuständig sind. Ob - und wenn ja in welchem Anteil - hier von beiden Seiten überhaupt ein Verschulden vorliegt (einen Bruch einer Radscheibe vorherzusehen sei äußerst schwierig), ist noch völlig offen.

    Ich tippe auf die Iller, bzw. den Iller- Ursprung, weil der Lech und der Inn nicht in Deutschland entspringen und es die Isar nicht ist.

    Iller hatte ich auch überlegt (ich war allerdings noch nicht dort).

    Ja genau, es handelt sich um den Illerursprung in Deutschlands südlichster Gemeinde. Dass Flüsse zusammenfließen ist an sich nicht ungewöhnlich, dass sich 3 etwa gleich große Flüsse (Breitach, Stillach und Trettach) dort an genau derselben Stelle treffen (und nicht versetzt) fand ich bemerkenswert. Sehr sehenswert ist in diesem Zusammenhang übrigens auch die Breitachklamm nur einige km flussaufwärts. Erstaunlich fand ich, wie sehr sich der Charakter eines solchen Gebirgsbachs/-flusses ändern kann, je nachdem, ob es kurz vorher geregnet hat oder nicht. Hier mal kurz ein Eindruck aus der Klamm bei Regen:

    Breitachklamm.jpg

    Da Caro07 zuerst auf Iller getippt hatte, geht die Ehre der neuen Aufgabenstellung erst einmal an sie.

    Jetzt kommen wir mit großen Schritten näher, es ist aber leider nicht die Isar. Der Isarursprung ist meines Wissens nach deutlich kleiner. Dennoch ist die Verortung auf der rechten Donauseite und sehr im Süden von Deutschland schon sehr gut. Wie gesagt: besonders an dem abgebildeten Ursprung empfand ich die Anzahl der dort beteiligten Quellflüsse.

Werbung