Beiträge von Seph

    Mir hat beispielsweise ein Kollege erzählt, dass er in Probezeit jede Behandlung einer "heiklen" Erkrankung nicht bei der Beihilfe eingereicht hat, weil diese dann Probleme machen könnten.

    Das basiert nicht nur auf einem nicht haltbaren Mythos, sondern sorgt eigentlich andersherum eher für Probleme. Hier besteht ja bereits eine Täuschungsabsicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn. Viel problematischer als eventuelle gesundheitliche Bedenken wäre hier beim Auffliegen die charakterliche Eignung, die zumindest fragwürdig wäre.

    Abgesehen davon, dass ohnehin keine weitere amtsärztliche Untersuchung mehr erfolgen dürfte, hat sich vor nunmehr bereits 10 Jahren die rechtliche Bewertung der Einschätzung der gesundheitlichen Eignung von Beamten massiv verändert, sodass die noch immer verbreitete Panik vor der amtsärztlichen Untersuchung überhaupt nicht mehr angebracht ist.

    Abendgymnasium sind WBKs, das ist der Oberbegriff in NRW.

    WBKs umfassen auch den Bildungsgang des Abendgymnasiums, das ist mir vollkommen klar. Ich bezog mich auf Presseberichte zu den zu schließenden WBKs, deren Studenten dann eben zum Beispiel an andere Abendgymnasien verwiesen werden. Im Kern ging es doch darum, dass nicht die zugehörigen Bildungsgänge an sich abgeschafft werden, sondern lediglich eine Schließung zu kleiner Standorte erfolgt, wie es auch im allgemeinbildenden Bereich vorkommt.

    Man sollte fairerweise dazu schreiben, dass es sich hier um die "Bodentemperatur" und nicht um die "Lufttemperatur" handelt.

    Man sollte fairerweise schreiben, dass die ursprüngliche Nachricht der ESA mit den zu diesem Zeitpunkt erwarteten (!) Lufttemperaturen bis 48°C durchaus richtig war, die ESA aber gleichzeitig auch eine Karte mit gemessenen Bodentemperaturen veröffentlichte, die zu Verwirrungen der Medien bzgl. Luft- und Bodentemperatur führte. Daraus machten dann rechtspopulistische Hetzseiten Schlagzeilen bzgl. angeblicher Klimalügen der Medien draus.

    Die ursprüngliche Vorhersage der ESA stammte im Übrigen bereits von Montag, es liegt in der Natur der Sache, dass sich daran im Laufe der Tage noch etwas ändert und dann tatsächlich Lufttemperaturen von "nur" über 40°C erreicht wurden.

    So wie du schon sagst, geht es ja nicht um die generelle Abschaffung von WBKs, sondern um die Schließung einiger Standorte, die inzwischen deutlich zu wenige Studierende haben und deren Weiterbetrieb nicht mehr sinnvoll ist. Die betreffenden Studierenden können dann z.B. an Abendgymnasien ausweichen.

    Solche Vorhaben gibt es auch im Primar- und Sekundarbereich immer wieder, wenn bestimmte Mindestschülerzahlen dauerhaft und absehbar auch in Zukunft verfehlt werden.

    Kaum jemand erbt 500 000 €, die meisten Erben eine Immobilie, die der Familie schon ewig gehört und die auf dem Papier jetzt auf einmal 500k wert ist, weil die Preise für Immobilien in den letzten Jahren so gestiegen sind.

    ...und könnten dann die Immobilie auch für 500k verkaufen. Natürlich haben sie im Erbfall einen steuerfreien Vermögenszuwachs von 500.000€. Ich sehe offen gestanden keinen Grund, bei darüber hinausgehenden Beträgen (auch wie von fossi74 vorgeschlagen bei mehreren Erbfällen) dann keine Erbschaftssteuer zu erheben.

    Ich denke, in beiden Fällen handelt es sich um Mindest- und nicht um Maximalangaben?

    Nein, die Stundentafel gibt nicht nur einen dehnbaren Orientierungsrahmen oder eine Mindestanzahl von Stunden vor, sondern ist durchaus verbindlich. In der zugehörigen Verordnung ist generell vom notwendigen Ausgleich von Abweichungen und nicht nur von Unterschreitungen die Rede:

    Zitat von §2 Abs. 1 Satz 3 Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I

    Die Summe der Wochenstundenzahlen am Ende der Primarstufe und der Mittelstufe ist jeweils verbindlich einzuhalten. Die Schule dokumentiert die Abweichungen von den Stundentafeln und den Ausgleich. Über alle Entscheidungen sind die Eltern zu informieren.


    Ergänzend zu den im Mittel 25 Wochenstunden sind wie gesagt noch im Mittel 2 zusätzliche Stunden möglich, die zweckgebunden für besondere Fördermaßnahmen zu verwenden sind. Darüber hinaus natürlich noch Betreuungsmöglichkeiten im Ganztag, die aber nicht einfach durch Pflichtunterricht zu ersetzen sind.

    Ich frage mich offen gestanden auch, wie eine deutliche Ausweitung des Unterrichts finanziert wird. Die Lehrersollstunden basieren i.d.R. ja auch auf der Stundentafel. Da kenne ich mich für Hessen aber zu wenig aus, um das konkret einzuschätzen. Vielleicht kann dazu jemand mal was schreiben.

    Hier gab es dieses Jahr auch hitzefrei für die Großen.

    Das ist schön. Der nds. Erlass "Unterrichtsorganisation" sieht dies ausschließlich für den Primar- und den Sekundarbereich I vor.

    Zitat von UOrgRdErl NDS Abschnitt 4

    4.5 Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.

    Wo sind 500.000 Euro großzügig? Freunde von uns haben vor 12 Jahren ein Haus für 250.000 Euro gekauft. Das ist jetzt rund 750.000 Euro wert, unter anderem auch, weil sie da ordentlich Geld und Arbeit reingesteckt haben. Ein durchschnittlich großes Haus (140 qm Wohnfläche, 700 qm Grundstück) gibt es hier gar nicht mehr unter 500.000 Euro.

    Und trotzdem sind 500.000€ verdammt viel Geld. Das auch noch steuerfrei erben zu können, ist ein deutliches Privileg.

    In der freien Wirtschaft wäre das vermutlich eine simple Frage des Arbeitsschutzes. Gefährliches Halbwissen, aber eine kurze Googlesuche ergab: Für Angestellte mit leichter sitzender Tätigkeit werden dem Arbeitgeber ab 26 ° Raumtemperatur Maßnahmen wie Lüftungseinrichtungen, Sonnenschutzverglasung oder Anbau von Vordächern angeraten. Ab 30 ° wird aus diesen Vorschlägen wohl eine Verpflichtung. Ab 35 ° gilt ein Raum als nicht mehr als Arbeitsstätte nutzbar.

    Das ist durchaus eine korrekte Wiedergabe. Temperaturen von 35°C haben wir in den Räumen zum Glück noch nie gehabt, um die 30°C möglicherweise schon. Die dann zu ergreifenden Maßnahmen können bereits in an Schulen oft ohnehin bestehenden Dingen festgemacht werden: Lüften über Nacht/ in den frühen Morgenstunden, das Anbieten von Getränken, Nutzen von Rolläden usw.

    Ich bin die letzten Wochen, wenn es mal zu heiß wurde, mit den Kids einfach rausgegangen und wir haben dann eben unter einem Baum auf dem Schulhof weitergemacht. Besonders effektives arbeiten kann dann ohnehin nicht mehr vorausgesetzt werden. Manchmal hilft auch schon ein Raumwechsel, sofern möglich.

    PS: Mir fällt gerade ein, dass einige meiner Schüler sich dann auch schlicht nasse Handtücher in den Nacken gelegt oder immer mal am Waschbecken das Gesicht benetzt hatten. Und es schadet sicher nicht, die Schüler gezielt zum Wasser trinken auch während des Unterrichts zu animieren und kurze Pausen einzulegen.

    Ein Beispiel was für allgemeinschulische Kollegen so nicht bekannt ist; Prüfungszeiträume in beruflichen Schulen erstrecken sich von April bis Juli.

    Man mag es sich nicht vorstellen, aber das ist an allgemeinbildenden Schulen seltsamerweise auch so ;)

    Deine Argumente sind insofern gut nachvollziehbar und stichhaltig, als dass eine frühzeitige Verteilung aller Klassenarbeiten erfolgen sollte. Das spricht aber gerade dafür, diese gemeinsam mit den anderen Lehrkräften zu Jahresbeginn zu koordinieren und nicht ad hoc auf Überschneidungen reagieren zu müssen. Denn genau so etwas löst dann Stress aus.

    Nein. Hat natürlich keiner abgesegnet. Ich hab mir den selbst ausgedacht und werde danach nun die 3 Kinder, die ich auf der Strasse eingesammelt habe, heimlich in meiner Garage unterrichten...:autsch:

    Bei so deutlichen Abweichungen von der Stundentafel für Grundschulen ist die Frage durchaus ernst gemeint gewesen.

    Danke. Das hatte ich auch gefunden. Da steht aber, dass es nicht mehr gültig ist. Daher meine Frage hier.

    Die aktuelle Version ist hier (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/…tdTafVHE2011pP6) zu finden und unterscheidet sich von der alten im wesentlichen durch eine Flexibilisierung der Stundenverteilung in Doppeljahrgängen. Dennoch bleiben die durchschnittlichen Stundenanzahlen der Fächer und auch die Gesamtstundenzahl nahezu gleich. Ich verdeutliche das mal an 2 Beispielen:

    (1) Die Stundentafel sieht für Deutsch z.B. im Doppeljahrgang 3/4 insgesamt 10 Wochenstunden Deutsch vor. Davon habt ihr alleine 7 im Jahrgang 3. Ich bezweifle, dass dann nur 3 Stunden Deutsch im Jahrgang 4 stattfinden sollen.

    (2) Die Stundentafel sieht für alle Fächer zusammen im Doppeljahrgang 3/4 50 Wochenstunden (+ 4 Flexstunden für besondere Schwerpunkte) vor. Davon finden bei euch alleine im Jahrgang 3 bereits 34 Wochenstunden statt....dann nur 16 bis 20 im Jahrgang 4? Wohl kaum.

    Dazu können beispielsweise Unterschiede im Lehrplan, in der Schulstruktur, in den Schülerpopulationen oder in den allgemeinen pädagogischen Herausforderungen zählen. Indem ich die Studie auf Gymnasiallehrer begrenze, versuche ich, diese Unterschiede in den Schulformen zu "kontrollieren".

    Die Unterschiede im Lehrplan usw. sind teilweise zwischen den Bundesländern bei gleicher Schulform größer als der zwischen verschiedenen Schulformen im gleichen Bundesland. Mir scheint, dass sich vorab überhaupt nicht mit einem sauberen Design einer Umfrage beschäftigt wurde.

    Ergänzung: Dabei handelt es sich aber um keine abschließende Auflistung zugelassener Apps, sondern soll den Schulen eher eine Orientierung für praktikable Varianten an die Hand geben. Gleichzeitig gibt es einen Erlass, der die grundsätzlichen Anforderungen für den Einsatz digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen definiert. Innerhalb dieses Rahmens können Schulen auf Wunsch also auch andere Lösungen nutzen.

    Relevante Verordnung für BW....eine Soll-Vorschrift. Das nicht von Mo-Fr Klassenarbeiten geschrieben werden ist allerdings die Regel. Andererseits eine gute Übung für den Abschlussprüfungszeitraum.

    Weil du das "Soll" so betonst, sei mir der Hinweis gestattet, dass "Soll" keineswegs einen weiten Ermessenspielraum eröffnet, wie man das in der Alltagssprache fälschlich benutzt. In Rechtsvorschriften bedeutet "Soll", dass genau so zu verfahren ist, außer in gut begründeten Ausnahmefällen.

    Die Verweigerung, sich als Lehrkraft mit der Koordination von Terminen zu beschäftigen, ist kein solch zwingender Ausnahmefall!

    Meine Klausuren sind in meinem Kalender. Die Klausurtermine werden in der ersten Woche von mir festgelegt für das gesamte Jahr.

    Wo die anderen Termine sind ist mir egal. Es ist Aufgabe der Schüler Überschneidungen zu melden und selbstständig eine Übersicht für sich anzulegen.

    Ähm nein. Es ist deine Aufgabe (und die deiner Kollegen), die Termine zu koordinieren und sicherzustellen, dass keine zu starke Häufung von Arbeiten im Jahresverlauf auftreten. Es ist gerade nicht die Aufgabe der Schüler, diesen Job für euch zu erledigen und womöglich noch zu vermitteln, wenn 2 Lehrkräfte sich bei Überschneidungen nicht einigen können.

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