Ja klar, aber als ob diesen Weg wirklich jemand geht. Wenn du nicht gerade über einen Veranstalter gebucht hast, der das Geld für dich eintreibt, dann musst du dich um die rechtliche Abwicklung kümmern. Als ob eine Lehrkraft da Zeit und Nerven für hat.
Kannst du rechtlich bindende Mahnschreiben oder Bußgeldbescheide aufsetzen?
Gerne noch einmal: es liegt überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vor und deswegen ist auch kein Bußgeldbescheid angezeigt. Das Mahnverfahren führt das Bundesland, mit dem die Eltern den öffentlich-rechtlichen Vertrag eingegangen sind. Als Schule gibt man das insofern einfach an die übergeordneten Behörden ab.