Beiträge von Seph

    Ich habe an meiner Schule die Masse an KuK, die anhand einer Vielzahl verschiedener Leistungsnachweise die Note feststellt. Und Standard ist auch, dass die KuK bei der Abteilungsleitung die KAen vorlegt, so dass diese feststellen kann, ob im nötigen Umfang schon mal schriftliche Leistungen vorliegen. Das von dir beschriebene Verhalten würde ganz schnell auffallen.

    Einerseits würde es schnell auffallen und hätte andererseits für die betreffenden Kollegen bei uns auch tatsächlich Konsequenzen, die dafür sorgen, dass die Arbeit nicht mehr so chillig abläuft. Insofern ist das beschriebene anekdotische Beispiel sicher nicht exemplarisch für Lehrkräfte, sondern mal ein klares Beispiel für Führungsversagen an einer konkreten Schule.

    Am Gym in NRW sind sie schon in 1 Woche wieder vorbei - wir sind ja alle per Dekret Ende Juli wieder in der Schule, um Nachprüfungen in der EF abzunehmen.

    Dafür braucht man doch sicher nicht das gesamte Kollegium, oder? Das fängt doch damit an, dass hier anders als im mündlichen Abitur bei weitem nicht der ganze Jahrgang zu prüfen ist, sondern vlt. mal 1-2 Schüler pro Klasse.

    Ich finde es einfach nach wie vor völlig absurd, Sportübertragungen im Unterricht zu zeigen. Das interessiert viele doch überhaupt nicht und dafür soll man dann extra morgens aufstehen und zur Schule kommen...? Hochseltsam.

    Sehe ich auch so....und das ist das Stöckchen, dass German uns hinhält und nicht etwa

    Das Stöckchen, das ich hinhalte ist tatsächlich die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Sachen Fußballhype.

    Den Begriff höre ich auch das erste Mal....klingt aber teuer. Bei uns ist es oft so, dass die Kollegen, die verabschiedet werden, Getränke zum vom Personalrat organisierten Abschlussgrillen beisteuern oder die Schülerfirma mit der Gestaltung eines kleinen Buffets beauftragen. Geschenke gibt es i.d.R. für diese Kollegen und nicht andersherum.

    ...oder man macht halt einfach genau das, was eigentlich vorgesehen ist: Unterricht nach Plan.

    Heute war ja nun das Spiel. Es lief etwa in jedem zweiten Klassenzimmer und die Schüler konnten sich auch entscheiden, ob sie das Spiel schauen oder in der Parallelklasse spielerisch den Ferien entgegenfiebern.

    Das ist für mich offen gestanden nicht nachvollziehbar, dass Schule hier auf eine reine Betreuungszeit reduziert wird.

    Ergänzend möchte ich die Kolleginnen und Kollegen noch einmal daran erinnern, dass Beamten die "Flucht in die Öffentlichkeit" verboten ist. Ohne Rücksprache mit den Dienstvorgesetzten würde ich auf keinen Fall

    authentisch aus dem Arbeitsalltag von Problemen in unserem Schulsystem berichtet, unverblümt Tacheles redet und kritisieren

    Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann hierbei u.U. mit der Pflicht zur Treue und Loyalität kollidieren. Das gilt insbesondere, wenn vorab noch nicht die internen Wege ausgeschöpft sind, festgestellte Misstände zu beseitigen.


    PS: Ich finde gut, wenn von Seiten der Presse über die angesprochenen Punkte berichtet wird und hoffe, es finden sich Lehrkräfte, die nach Rücksprache mit ihren Vorgesetzten Beiträge dafür liefern können.

    Kannst du das bitte etwas ausführen oder begründen?

    Muss ich jetzt ernsthaft genauer erläutern, warum private Tätigkeiten am Arbeitplatz nichts zu suchen haben? Von arbeitsrechtlicher Seite gibt es hierzu natürlich auch bereits Urteile, so hatte das ArbG Köln zum Beispiel 2018 eine Abmahnung eines Ford-Mitarbeiters für rechtmäßig erklärt, der nur kurz mit einem anderen Mitarbeiter auf einem Dienstgerät ein Fußballspiel anschaute. Bereits diese kurze Sequenz von ca. 30 Sekunden wurde als "massive Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten" anerkannt. Und dabei ging es noch nicht einmal um ein komplettes Spiel. Ich kann mir offen gestanden nicht vorstellen, dass ein Verwaltungsgericht bei Beamten zu anderweitigen Schlüssen käme. (ArbG Köln, Az.: 20 Ca 7940/16)

    Mal abgesehen vlt. von einem Sportkurs, der sich gerade ohnehin mit Fußballtaktik beschäftigt, sehe ich auch keinen unterrichtlichen Zweck, der das Anschauen eines kompletten WM-Spiels auch nur annähernd rechtfertigen würde.

    Immerhin sind es auch mehr als die von dir errechneten 3%.

    Eine 5,5% Erhöhung im 2. Jahr sind nun einmal nicht mehr als ca. 3% Erhöhung pro Jahr. Die zusätzliche Einmalzahlung hatte ich explizit erwähnt, diese wirkt aber gerade nicht in die Zukunft als prozentuale Gehaltserhöhung.

    Edit: Ok, zugegeben: Durch den zusätzlichen Sockelbetrag von 200€ vor der 5,5% Erhöhung landet man je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe bei ca. 4-5% p.a., was schon einmal deutlich besser klingt.

    Wie macht ihr das bei den Spielen der deutschen Frauen bei der Fußball WM?

    Bei den Herren gäbe es schon lange Pläne mit Großleinwand. Morgen früh läuft es ja nach Kollege im Klassenzimmer. Aber es gibt auch Kollegen, die ganz normal unterrichten, was eben bei der Männer WM nie der Fall war.

    Da ist noch keine Gleichberechtigung habe ich den Eindruck.

    Ich gehe da noch ein bisschen weiter: auch bei der Männer-WM war es undenkbar, statt regulären Unterrichts WM-Spiele zu streamen. Das halte ich im Übrigen auch für einen klaren Dienstpflichtverstoß.

    Von Steuerfreiheit kann bei der Jubiläumszuwendung keine Rede sein, eine solche Angabe findet sich auch in der zugehörigen Verordnung nicht. Insofern ist davon auszugehen, dass diese mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert wird. Genauer gesagt wird die Zuwendung bei Auszahlung vermutlich zunächst sogar mit dem Spitzensteuersatz berücksichtigt, ein entsprechender Ausgleich erfolgt über die Steuererklärung.

    Um das kurz noch auszuführen:

    Ich war einerseits schon einmal an einer Schule, die in großen Pausen letztlich mit knapp 3 Aufsichten auskam, da es nur einen Pausenhof gab, der gut einsehbar war und das Gebäude konsequent verlassen werden musste von allen. Ich war aber auch schon einmal an einer Schule, die in großen Pausen gut 8 Aufsichten brauchte, da das Schulgelände weitläufig und rund ums Gebäude lief, Jahrgänge sich auch in ihren Bereichen aufhalten durften und ein gewisses Konfliktpotenzial vorlag. Wenn man dann Aufsichten einsparen möchte, muss man etwas am Pausenkonzept ändern, was ja durchaus möglich ist. Der Mehrbedarf an Aufsichten hing jedenfalls nicht mit einer anderen Teilzeitquote zusammen.

    ja, das verstehe ich ja. Ich gebe in meiner Situation nur eben exemplarisch zu bedenken, dass ich regulär doppelt so viele Pausenaufsichten führe als an jeder anderen Schule zuvor (eben, weil es kaum VZ-Leute gibt, die Aufsichten aber eben übernommen werden müssten). Die absolute Anzahl der Aufsichten müsste meiner Meinung nach also gekürzt werden...

    Das hat doch aber nichts mit den Teilzeit-Lehrkräften zu tun, oder? Diese übernehmen doch sicher anteilig ebenso Aufsichten. Vielleicht muss man insgesamt mal einen Blick darauf werfen, wie viele Aufsichten überhaupt notwendig sind. Die Gesamtanzahl der Aufsichten unterscheidet sich durchaus von Schule zu Schule je nach Aufsichtsverhältnissen (z.B. Überschaubarkeit Schulhof und Bushaltestellen, besonders kritische Stellen, Aufenthalt während der Pausen auch im Inneren möglich oder nicht, Konfliktpotenzial usw.).

    Wir hatten die Diskussion neulich schon einmal und ich möchte auch hier noch einmal betonen, dass Teilzeit-Lehrkräfte natürlich auch andere Aufgaben nur passend zu ihrer Teilzeitquote übernehmen müssen und damit natürlich weniger davon erledigen als Vollzeit-Lehrkräfte. Dafür gibt es dann aber auch entsprechend mehr Teilzeitlehrkräfte, sodass die Aufgaben entsprechend stärker verteilt werden können.

    Aber ja: genau eine solche transparente Verteilung kann ein sinnvoller Baustein eines entsprechenden schuleigenen "Teilzeit-Konzepts" sein.

    Mein Schulkind hat seit der 1. Klasse einen Schlüssel dabei und findet an dem Tag, an dem es wirklich mal deutlich früher zu Hause ist als alle anderen im Kühlschrank ein vorgekochtes Mittagessen, welches es selbständig in der Mikrowelle warm machen kann. Das ist echt kein Hexenwerk.

    Bei Bundesbeamten summieren sich die Abschlüsse auf ca. 12% im gehobenen Dienst und 10% im höheren, da wird es auf Landesebene sicher nicht zu 1,5% kommen, ich würde mit Abschlüssen knapp unter dieser Marke rechnen.

    Das mag ich so nicht stehen lassen, da es m.E. irreführend ist. Die Abschlüsse bedeuten gerade keine Anhebung der Besoldung um 10% bzw. 12%. Für 2023 erfolgt lediglich eine (man möchte sagen: natürlich) nicht pensionswirksame Zahlung eines "Inflationsausgleichgeldes", welches dadurch ja gerade keinen Inflationsausgleich liefert. Im Jahr 2024 soll es dann zur tatsächlichen Anhebung der Besoldung um 200€ zzgl. 5,5% bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren kommen.

    Unterm Strich werden die Besoldungen also lediglich um knapp 3% p.a. angehoben und daneben eine einmalige nicht pensionswirksame Sonderzahlung geleistet. Von einem Inflationsausgleich ist man so jedenfalls meilenweit entfernt.

    mir graut es vor der garantiert noch kommenden Hitzeperiode im August, wenn wir hier wieder arbeiten dürfen

    Mir ist kein einziges Prognosemodell der Meteorologie bekannt, welches eine auch nur annähernd verlässliche Vorhersage des Wetters für einen Zeitraum jenseits von 2 Wochen in der Zukunft zulässt. Von "Garantie" kann insofern keine Rede sein. Aber ja, ich mag es auch nicht, bei hohen Temperaturen vor einer Klasse stehen zu müssen.

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