Beiträge von Seph
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Wie gesagt, das ist ein Konstruktionsfehler bei Klassenfahrten. Man bräuchte mehr Personal, um in Schichten Dienst zu tun.
Das gilt sicher für eine gute Reihe von tatsächlich durchgeführten Fahrten, nicht aber für Klassenfahrten an sich. Bereits bei nur einer Klasse gibt es mind. 2 Aufsichtspersonen, die wirklich nicht beide bis 22 oder 23 Uhr warten müssen, um sich zurückzuziehen. Es müssen auch nicht beide Punkt 8 wieder auf der Matte stehen, sondern können das gut versetzt anlegen. Fährt man mit der Parallelklasse zusammen, ist man schon einmal zu viert und kann sich auch tagsüber gut in verschiedene Schichten einteilen. Für viele Aktivitäten braucht es nämlich keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit einem Personalschlüssel von 10:1.
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Kopien werden selbstverständlich bei uns aus dem Schulbudget übernommen. Um das dennoch etwas steuern zu können, betrifft das zunächst nur Schwarz-Weiß-Kopien und jede Lehrkraft erhält zunächst ein (deutlich vierstelliges) Kontingent, welches aber i.d.R. auf Anfrage problemlos erweitert wird. Bei häufigeren Erweiterungsanfragen wird dann doch mal geschaut, warum das notwendig ist. Farbkopien gibt es ebenfalls auf Anfrage.
Man muss aber auch klar sagen, dass in Zeiten flächendeckend digitaler Ausstattung die Zeiten analoger Kopierorgien eigentlich vorbei sein sollten. Arbeitsblätter und insbesondere längere Texte u.ä. lassen sich bei uns auch problemlos digital zur Verfügung stellen.
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Habt ihr evtl. einen Schüler mit Rettungsschwimmer? Das reicht nämlich in einigen Bundesländern dann auch aus.
Ehrlich gesagt verstehe ich die Absage nicht so recht, wo auch immer das höhere Risiko liegt.Dann müsste man vermutlich Schwimmunterricht eigentlich immer absagen, aber egal, wir wissen alle, das wir da eh immer mit einem Bein im Gefängnis stehen, da gewöhnt man sich dran.
Kann es sein, dass du den Unterschied zwischen "Schwimmunterricht im Hallenbad" und "Kajak fahren auf dem offenen Meer" übersehen hast?
Anders erschließt es sich mir überhaupt nicht, da kein höheres Risiko zu sehen.
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Danke euch!
D.h. die KuK müssen immer schauen, dass ihr Unterrichtseinsatz genau um die Anrechnungsstunden reduziert wird. Sonst sind die Anrechnungsstunden im Krankheitsfall weg! Das ist ja schon irgendwie der Hammer.
Wie kommst du darauf? Nein, natürlich müssen die KuK da gar nichts speziell schauen. Im Krankheitsfall sind Anrechnungsstunden genauso als erteilt zu werten wie der normale Unterrichtseinsatz und können nicht einfach von der SL gekürzt werden.
PS: Falls du das meinst: das bedeutet selbstverständlich auch, dass wenn man bei einem fiktiven Deputat von 25 Stunden und Unterrichtseinsatz von 24 Stunden bei 1,5 Anrechnungsstunden auch über das Schuljahr hinweg eine halbe Stunde pro Woche auf dem Arbeitszeitkonto anspart...und zwar unabhängig davon, ob man nun anwesend oder krankgeschrieben ist.
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Danke euch!
Offenbar ist es so, dass in der Krankheitszeit weder Stunden auf- noch Stunden abgebaut werden können. Das erscheint mir auch logisch. In der Krankheitszeit wird also das Regeldeputat “normal” weitergerechnet.
Aber im Fall der Kollegin ist es eben so gewesen, dass sie nur 23 Stunden Unterricht hatte, weil sie ja die Anrechnung von 25 Stunden hatte.
Und jetzt möchte die Schulleitung wegen der Krankheitszeit eben nur 1 Stunde Entlastung anrechnen (statt 2 Stunden). Dann würde sie doch Minus machen? Oder sehe ich das falsch?
Wenn die Kollegin ein Deputat von 25 Stunden hat und davon 23 unterrichten soll und 2 weitere für eine besondere Aufgabe verwenden soll, dann sind natürlich auch die 25 Stunden während der Krankheitszeit anzurechnen.
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Hallo ihr Lieben,
die Schulleitung, die ich gestern Abend dann anschrieb, hat die Kajakfahrt untersagt, weil kein ausgebildeter Rettungsschwimmer dabei sei. Das Gefahrenpotential sei ihm zu hoch. Gut, Entscheidung getroffen. Mir geht es auch besser damit.
Ich bin auch echt bedient gerade, weil der Lehrer so kurzfristig und ohne für uns nachvollziehbaren Grund absagte. Ich hingegen kann alles mit Kleinkind stemmen - bzw. mein Mann. Wird auch das Letzte mal bei mir sein - ist jetzt schon Chaos leider. Naja, die Ecke in Frankreich soll zumindest sehr schön sein.;)
Danke für die Rückmeldung. Eine konsequente und m.M.n. genau richtige Entscheidung der Schulleitung. Das gibt euch vor allem Rechtssicherheit.
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Das auf jeden Fall. Ich möchte aber auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Aufsichtspflicht es gerade nicht erfordert, sich die Nächte auf dem Gang herumzuschlagen. Diese erfordert bestenfalls noch eine Art Rufbereitschaft für besondere Gefahrenlagen.
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Soll heißen, A13 bleibt A13, auch wenn das Land noch so dringend Informatiklehrkräfte braucht. Man kann sie nicht für A15 einstellen oder den Hausmeister mit Computerkenntnissen auf die Stelle setzen. Kein Markt regelt da meiner Ansicht nach irgendwas.
Das ist nicht korrekt. Spätestens mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz von 2020 wurden - gerade aus der Erkenntnis heraus, hier marktgerechte (!) Bedingungen bieten zu müssen - Möglichkeiten für eine deutliche Attraktivitätssteigerung von Stellenausschreibungen geschaffen. Insbesondere im IT-Bereich sind damit nicht nur sehr hohe "Handgelder" bei der Rekrutierung, sondern auch Halteprämien u.ä. möglich.
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Freut mich, dass deine SL doch ein offenes Ohr für das Problem hatte und hier eine durchaus sinnvolle Lösung gefunden werden konnte.
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https://www.afd.de/unvereinbar/
Deine Aussage, die AfD bediene sich bei so vielen Parteien wie du sie genannt hast etc., ist hiermit entkräftet.Nein, ist sie nicht. Diese Liste stellt lediglich eine Selbstverpflichtung der Partei dar, dass keine gleichzeitigen (!) Mitgliedschaften zulässig sein sollen. Dass sich in AfD-Kreisen aber auch ehemalige Kader entsprechender "unvereinbarer" Gruppierungen befinden, ist kein Geheimnis.
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weil es Vorgabe ist (zumindest in Thüringen bei schriftlichen Aufgaben). So eigenartig ist es also gar nicht.
Die schriftlich fixierte Vorgabe in einer Verordnung oder gar nur einem Erlass würde ich aber auch gerne mal sehen. Für NDS ist mir ehrlich gesagt keine schulrechtliche Vorgabe bekannt, nach der Aufgaben in der Oberstufe mit "Sie" als Anrede zu formulieren sind.
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Muss man dafür nicht vorsätzlich handeln? Bzw grob fahrlässig? Also um dann persöhnlich haften zu müssen?
Ja natürlich. Das hat mit strafbarem Verhalten aber erst einmal wenig zu tun. Und eine grobe Fahrlässigkeit ist relativ schnell erreicht, wenn man - aus welchem Grund auch immer - einfache und naheliegende Verhaltensweise außer Acht lässt....was mit hoher Sicherheit jedem von uns schon einmal in Stresssituationen passiert ist, meist zum Glück ohne Folgen. Bei den Schulleitungen treten solche Situationen aber aufgrund der hohen Entscheidungsdichte sehr gebündelt auf, womit das Risiko und teils auch die Folgen spürbar größer sind.
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Nimm ihn einfach als Hinweis von jemandem, der den Segelsport etwas mitverfolgt

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Ich empfinde ihn auch als wahnsinnig naiv. Spätestens seitdem Greta medienwirksam mit einer Segelyacht über den Atlantik gefahren wurde und so sechs Flugtickets für die Crew notwendig wurden anstatt zwei Tickets für sie und ihren Vater, sie war damals noch nicht volljährig, bin ich raus.
Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass bei einer Schmutzkampagne genau solcher auch hängen bleibt. Dabei wird völlig ausgeblendet, dass das Team der Malizia ohnehin entsprechende Trainingsfahrten mit wechselnden Besatzungen durchführt...wir reden hier von einer Hochsee-Rennyacht. Es wird auch vergessen zu erwähnen, dass das Team schon vor längerer Zeit beschlossen hatte (und dies auch durchführt) sämtlichen CO2-Ausstoß in Verbindung mit ihren Aktivitäten durch Spenden an klimafreundliche Projekte und den damit möglichen CO2-Einsparungen gegenzukompensieren.
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Ich würde nicht den Dienst quittieren.
Aber wahrscheinlich würde ich dann über kurz oder lang quittiert werden.
Den Gedanken hatte ich auch. Die Eigenkündigung führt nur dazu, dass man sich selbst ins eigene Fleisch schneidet. Ich wüsste aber auch, dass ich viele Vorhaben der AFD in der Bildungspolitik keinesfalls mittragen würde und da vermutlich ordentlich anstoßen würde.
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Ich hatte offen gestanden noch nie das Bedürfnis, mir in Lehrwerken Notizen zu machen. Aber ja, wer das unbedingt möchte, braucht vlt. doch ein privates Exemplar. Ansonsten kommt man mit den vom AG zu stellenden Materialien eigentlich auch gut zurecht.
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In dem Fall waren die Schulleitungen nicht untätig sondern straftätig. Ist ja schon ein Unterschied. Aber was passiert, wenn eine SL nur das Allernötigste macht, keine richtige Schulentwicklung betreibt, die Verantwortung abwälzt bzw. nicht wahrnimmt, etc. ?
Dann wird es über kurz oder lang - bei Schulleitern eher kurz - genau wie bei einer normalen Lehrkraft Disziplinarmaßnahmen geben.
Es gibt eigentlich keinen wirklichen Unterschied. Beamte tragen gar keine wirkliche Verantwortung. Weil zu dieser gehört, dass man im Fall des Scheitern drastische persöhnliche Nachteile hat. Da ist die Beamtenwelt einfach anders.
Das stimmt schlicht nicht. Setze dich gerne mal mit dem Begriff des Organisationsverschuldens auseinander, welches zu erheblichen Schadensersatzansprüchen gegen den Schulleiter führen kann. Dafür bedarf es gerade keines strafrechtlich relevanten Vergehens. Ein klassisches Beispiel ist die fehlerhafte Organisation der Pausenaufsichten, die auf den Schulleiter, der dafür die Gesamtverantwortung trägt, zurückfallen kann.
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Und dagegen hilft an Kreuzungen kleben?
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