Konrektorenamt niederlegen...

  • Hallo in die Runde,

    ich hoffe, ihr könnt mir den ein oder anderen Tipp geben. Im Netz bin ich bisher leider nicht fündig geworden und im Forum hier auch (noch) nicht.

    Ich bin Konrektor einer hess. Grundschule und möchte mein Amt niederlegen.

    Weche rechtlichen Bestimmungen gibt es und welche Konsequenzen zieht das mit sich? Welche Kündigungsfrist habe ich?


    Weiß hier jemand bescheid?

    Vielen Dank im Voraus! :)

    Snoopy

  • Ich bin zwar nicht aus Hessen, aber ich nehme an, die formalen Vorgänge dürften überall ähnlich sein:

    Beantrage eine Rückernennung auf A12. Rechtliche Konsequenzen dürfte es keine geben, außer halt, dass du dann wieder den Titel Lehrer führst und in die Besoldungsgruppe A12 eingestuft wirst. Formaljuristisch müsstest du sogar die Möglichkeit haben, dich zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf ein Beförderungsamt zu bewerben. Ob dann deine Rückernennung ein Hinderungsgrund ist, dürfte unter "Verschwörungstheorie" fallen, die ja allerdings auch nicht in jedem Fall falsch sein müssen.

    Am besten lässt du dich offiziell beraten, entweder von deinem Verband oder deiner Gewerkschaft oder direkt von deinem Dezernenten.

  • Ich kann nur bestätigen, was WillG geschrieben hat. Über den Weg der Rückernennung sollte das gut möglich sein. Konsequenz der Rückernennung ist nicht nur die Einstufung in die entsprechend niedrigere Besoldungsgruppe, sondern auch die Bemessung der späteren Pension an der dann möglicherweise auch kurz vor Pensionierung niedrigeren Besoldungsgruppe.


    Eine Ausnahme hiervon ist möglich, wenn die Rückernennung nicht nur im eigenen Interesse geschieht, sondern ein dienstliches Interesse daran besteht. Das kann z.B. angenommen werden, wenn die Rückernennung erfolgt, um eine dauerhafte Dienstunfähigkeit zu vermeiden.

  • Wir hatten bei uns einen ziemlich identischen Fall (BY). Rückernennung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragen. Kündigungsfristen gibt es keine. Konsequenzen? Weniger Geld/Pension.

    Und ja, zu den Verschwörungstheorien. Die vorgesetzte Behörde mag solche Handlungen nicht. Immerhin warst Du dort vor der Besetzung zum Auswahlgespräch. Und die haben entschieden, dass Du geeignet bist... Alles klar?!

  • Guten Abend zusammen und vielen Dank für diese guten Infos!! Die helfen schon mal sehr weiter.

    Habt ihr noch einen Tipp, wo ich im Beamtengesetz die entsprechenden Rechtstexte dazu finde? Egal, unter welchem Suchbegriff ich suche, ich finde leider gar nichts. :(


    Wenn es quasi keine Kündigungsfrist gibt, könnte ich theoretisch auch von einem auf den nächsten Monat kündigen oder eben nur zum Halbjahr bzw. Schuljahresende?


    Und ist das mit der Versetzung schulamtsintern geregelt oder gibt es auch hier einen entsprechenden Passus im Beamtenrecht?

    Interessant ist nämlich, dass es in Hessen wohl auch so ist, dass man an eine andere Schule versetzt wird. Jedoch kenne ich Kontektoren, die trotz Rückernennung nicht versetzt wurden. Also müsste es doch auch Wege und Möglichkeiten geben, nicht versetzt zu werden oder?

  • Zumindest hier in NRW wirst du dann in der Regel noch an eine andere Schule versetzt.

    Das ist nur der Fall, wenn die Konrektorenstelle nach der neuen Ausschreibung an eine/n externen Bewerber/in fällt. Dann wäre beim Verbleib eine neue Planstelle notwendig.

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  • Guten Abend, hier nach langer Zeit eine kurze Info, wie das Ganze ausging. Ich habe mein Amt niedergelegt zum Schuljahresende, damit Schulleitung und Schualmt planen konnten und nach einer Alternative für mich Ausschau halten konnten. Das wurde mir tatsächlich auch positiv ausgelegt, denn ich hätte quasi meine Amt auch sofort niederlegen können.

    Somit wurde ich zum Lehrer zurückernannt und sollte zuerst in der Tat auch die Schule wechseln. Nach einem längerem Gespräch mit der Schulaufsicht konnte ich am Ende dann doch an meiner Schule bleiben.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für das Update. Das klingt doch nach einer sehr guten Lösung.

    ... wenn Snoopy jetzt nicht scheinbar in der Situation ist, dass er als Dienstältester der Schule (und aufgrund seiner Erfahrung sicherlich auch) mangels Schulleiter und Stellvertreter die Aufgabe kommissarisch übernehmen soll.

  • Ja, die Option ist zumindet möglich. Zwar sind noch zwei vor mir (Dienstälteste), aber die haben gute Argumente, wieso sie nicht infrage kommen für die Konkretorenvertretung... Daher auch mein zweiter Post.


    Somit war die Lösung bis jetzt wirklich gut. Aber ob sie es auch für mich bleibt, ist die nächste Frage...

  • Ja, die Option ist zumindet möglich. Zwar sind noch zwei vor mir (Dienstälteste), aber die haben gute Argumente, wieso sie nicht infrage kommen für die Konkretorenvertretung... Daher auch mein zweiter Post.


    Somit war die Lösung bis jetzt wirklich gut. Aber ob sie es auch für mich bleibt, ist die nächste Frage...

    Lass dich von deiner Gewerkschaft und/oder dem Personalrat beraten in der Frage der kommissarischen Leitung. Du hast ja letztlich auch gute Gründe für das Niederlegen des Amtes, die nicht minder relevant sein dürften als die der KuK, die dienstälter wären als du und damit die Stelle kommissarisch übernehmen müssten. Das kann nicht komplett irrelevant sein, gerade auch, wenn man dein Entgegenkommen bedenkt, die Stelle im Sinne der Schule erst zum Schuljahresende niederzulegen. Setz dich dennoch auch damit auseinander, dass es sein kann, dass du die Stelle kommissarisch am Ende noch länger an der Backe hast, je nachdem, warum du diese niedergelegt hast.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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