Beiträge von Seph

    Im Netz steht, dass die Mindestversorgung von Beamten nach 5 Dienstjahren 1866 € beträgt? Kann das sein? Wofür gehe ich dann überhaupt arbeiten? Ich habe jetzt 31 Dienstjahre und meine Pensionsansprüche sind in etwa die gleichen.

    Die Größenordnung ist definitiv richtig, mit Familienzuschlag der Stufe 1 sind es sogar etwas über 1900€ bei euch in BW. Bezogen auf das Endgrundgehalt in A12 sind das aber nur ca. 34,5% und damit nur ca. 19 "Vollzeitäquivalentjahre" im Dienst. Dass du nach 25 Dienstjahren also noch nicht deutlich darüber liegst, ist gar nicht so seltsam. Mit den maximal möglichen 40 Dienstjahren wäre die Pension allerdings gut doppelt so hoch wie die Mindestversorgung.

    Wie ich irgendwo oben schon einmal schrieb:

    es gibt genauso wenig die Pflicht für den Schulträger, ein Konto zur Verfügung zu stellen, wie für den Lehrer, ein Konto zur Verfügung zu stellen.

    Sich hinzustellen und zu sagen "Ich würde ja fahren, wenn ..." funktioniert daher nicht, da man dem Schulträger (mangels Pflicht) nicht die Schuld in die Schuhe schieben kann.

    Und wenn man dann noch die Kollegen als unkollegial bezeichnet, die dann (im rechtlichen Rahmen) selber agieren, finde ich etwas ... unkollegial. Vielleicht sollte man da dann einfach mal den Ball flach halten.

    Das führt nicht weiter. Im Zweifelsfall ist selbstverständlich der Arbeitgeber zuständig für die Bereitstellung von Konten für Zahlungsflüsse und nicht der Arbeitnehmer!

    Nach meiner ersten Klassenfahrt, vor der ich 4500€ in cash eingesammelt und im Rucksack nach Hause geradelt hatte, habe ich ein Onlinekonto eröffnet. Das ist kostenlos und macht die Buchhaltung so einfach, dass ich damit nun auch sämtliches Klimpergeld überweisen lasse. Ob das nun 100% rechtssicher ist, ist für mich da auch eher nachrangig. Wenn Eltern, Kinder und Kollegen erwarten, dass Klassenfahrten stattfinden, muss eine praktikable Lösung her.

    Da fällt mir nur eins ein: :autsch:

    Die größte Gefahr als Privatversicherter ist eh, dass man unnötige Behandlungen aufgequatscht kriegt, die die Versicherung dann (zu Recht) zurückweist. Im Zweifel bleibt man dann auf den Kosten sitzen.

    Ja, davor habe ich auch Sorge und ist vlt. der größte Nachteil als Privatversicherter :angst:

    Das klingt nach einer Unterstellung und nichts weiter, damit sie ihn loswurden.

    Das kann ich natürlich ohne Kenntnis des Falls nicht einschätzen. Ich gehe davon aus, dass auch du nicht die kompletten Krankenakten und die vorvertraglichen Anzeigen deiner Bekannten kennst, um das genauer einzuschätzen. Dass eine solche Kündigung individuell als ungerecht erlebt wird, ist nachvollziehbar. Gegen ungerechtfertigte Kündigungen hingegen ließe sich auf dem Rechtsweg gut vorgehen.

    Ich wollte in dem Zusammenhang vor allem darauf hinweisen, dass ein solches Gebahren sehr typisch für Versicherungsgesellschaften ist und gerade nicht nur bei der Debeka vorzufinden ist. Vergleichbare Fälle sind auch von den anderen großen "Playern" am Markt hinreichend bekannt.

    Wie gesagt, man könnte jetzt natürlich am ganz großen Rad drehen, die Schulanmeldung gar nicht unterschreiben und auf die Schulpflicht pochen: "Ihr habt das Kind gefälligst zu beschulen, auch ohne Einwilligung der Eltern." Aber ob man das Theater dann wirklich soweit eskalieren lassen will? Am Ende würde dann das Jugendamt unterschreiben, das Gerät vorfinanzieren und sich das Geld bei den Eltern mittels Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher zurückholen samt Bearbeitungsgebühr.

    Nein, man meldet das Kind erst ganz normal an der Schule an und weist nach erfolgter Annahme zu Beginn des neuen Schuljahres auf die Rechtswidrigkeit und die damit verbundene Nichtigkeit dieser "Verpflichtung" hin. Da geht dann auch kein Jugendamt in Vorfinanzierung und holt sich bei den Eltern per Gerichtsvollzieher Geld zurück. Spätestens nach Einschalten der übergeordneten Behörden (und zugegeben viel Ärger) wird die Schule vermutlich von oben gezwungen werden, eine entsprechende Anzahl von Leihgeräten zur Verfügung zu stellen.

    PS: Mit "entsprechende Anzahl" sind im Zweifelsfall genau soviele gemeint, wie sich Eltern vehement beschwert haben...also ggf. nur 1 ;)

    PPS: Falls das jemand als "blauäugig" bezeichnen möchte: wir haben so etwas von Schulseite bereits durch und da ging es nur um BYOD ohne vorgeschriebene Geräteklasse. Bei einer so engen Bindung an ein konkretes Gerät wie in deinem Fall dürfte das sehr klar ausgehen. Wir haben inzwischen im Übrigen hinreichend viele Geräte, die wir in der Schule zum Arbeiten vorhalten und auch nur diese für Abschlussprüfungen nutzen werden. Damit sind schülereigene Geräte im Unterricht zwar zugelassen, aber weder verpflichtend, noch müssen sie in ein MDM eingepflegt werden.

    Ich finde ide Art und Weise, wie die iPads durchgedrückt wurden, auch daneben. aber an die DSGVO habe ich da noch nicht gedacht. Habe im letzten Jahr das Gerät gekauft und unbenutzt direkt an die Schule übergeben. Also von mir waren da noch gar keine Daten drauf.

    Das Problem sind gar nicht vorher bereits vorhandene Daten, sondern dass die Geräte nach Einbindung in die zentrale Verwaltung auch permanent überwacht werden können. Das würde ich mit einem Privatgerät nicht machen lassen wollen.

    Selbstverständlich mußten wir in der Folge das private Gerät abgeben, damit die Schule es verdongeln konnte… MDM halt.

    Wie absurd ist das denn? Entweder das Gerät ist privat und damit ganz sicher nicht zentral durch die Schule zu verwalten und zu überwachen. Oder es handelt sich um ein (von der Schule anzuschaffendes) Leihgerät, welches dann auch zentral administriert wird.

    War es die Debeka oder eine andere?

    Das dürfte bei allen Versicherern recht ähnlich sein und dient durchaus auch dem Schutz der Versichertengemeinschaft.

    Man wollte die Behandlungen nicht zahlen, als er erkrankt ist und hat ihn letztendlich rausgeworfen, weil er die Krankheit angeblich hätte vorher ahnen (ach nee, wissen) müssen :autsch:

    Das klingt nach einer Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten und ist auch nicht spezifisch für einen speziellen Versicherer.

    Nuja, die offenen Schulleiterstellen rühren ja auch daher, dass keine ADÄQUATEN Bewerber zur Verfügung stehen. Man darf ja nicht vergessen, dass die Auswahl von ungeeigneten Bewerbern fatale Folgen haben kann und kaum rückgängig gemacht werden kann. Da kann man ein 'Zögern' der Schulbehörden bei der Auswahl gut nachvollziehen.

    Mir wäre nicht bekannt, dass es die zuständigen Behörden in einer nennenswerten Anzahl von Fällen geschafft hätten, bereits laufende Bewerbungsverfahren abzubrechen, weil ihnen die Bewerber "nicht gefallen" haben. Ähnlich selten dürfte der denkbare Fall sein, dass die Beurteilung des einzigen Bewerbers wirklich mit "nicht geeignet" ausging. In der Mehrzahl der Fälle dürfte sich tatsächlich schlicht kein Bewerber gefunden haben.

    Spielt natürlich auch eine Rolle, dass A13 schon ganz auskömmlich ist und auch die weitgehende Feminisierung des Lehrerberufs. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte ist zudem 'Karriere' finanziell völlig uninteressant.


    Man kann jetzt aber auch Grundschulleitern schlecht per se A16 geben, da fehlt einfach die Relation zur Besoldung anderer Führungspositionen im öffentlichen Dienst (jenseits des Schuldienstes).

    Diese Einschätzung teile ich.

    Nun - vielleicht solltest du die Verordnung von Anfang an lesen und zitieren - das geht mit §1 los. Nicht mit § 12. ;)
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…r=2&menu=0&sg=0

    Und was willst du uns damit jetzt genau sagen? Dass die hier im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten von Beamten zitierte Verordnung tatsächlich für Beamte gilt? Ich glaube, soweit waren wir hier auch ohne diesen Hinweis schon.

    Hast du für diesen Zusammenhang Belege?

    Alleine in NDS sind seit Jahren um die 150-170 SL-Stellen vakant (natürlich nicht immer die gleichen). Das betrifft die Sek II Schulen - insbesondere die Gymnasien - kaum, sondern eher sehr ländliche Schulen und dabei v.a. Grundschulen.

    (vgl. u.a. https://www.haz.de/der-norden/meh…L2VZO33ETU.html von 2019 und auch 2 Jahre später nahezu das gleiche Bild https://www.haz.de/der-norden/in-…XBCRF56SSY.html).

    PS: Mich würde wundern, wenn das in den anderen Bundesländern signifikant anders wäre.

    PPS: Das Gehalt mag dafür nicht der alleinige Grund sein. Wir hatten hier im Thread aber bereits schon, dass sich die wenigsten durch die paar Hundert Euro mehr davon locken lassen, wenn sie es nicht ohnehin schon vorhaben, SL zu werden. Mich persönlich schreckt das Missverhältnis von zusätzlicher Bezahlung zu zusätzlicher Verantwortung und Belastung jedenfalls ab.

    Die Sache mit der Versetzung und Freigabe ist z.B. eine andere, dann sind da noch die Sachen mit den Arbeitszeiten und eben auch diverse Regelungen, die für Beamte nicht gelten aus dem Arbeitsrecht.

    Vielleicht magst du da mal etwas konkreter werden!? Mal abgesehen vom Streikrecht und der höheren Anzahl von "Kindkranktagen" vermag ich auf den ersten Blick keine nennenswerten Vorteile in der Tätigkeit als Angestellter erkennen, die in der Praxis de facto auch zum Tragen kommen.

    So sind zum Beispiel die Hürden für die Versetzung von Angestellten scheinbar etwas höher, eine entsprechende Abwägung der Angemessenheit muss aber rudimentär auch bei Beamten vorgenommen werden. Die mir bekannten Fälle, bei denen eine Versetzung von Angestellten wirklich wieder einkassiert wurde, waren eher Extrembeispiele wie eine kurzfristige Versetzung von Berlin nach Dresden (LAG Berlin-Brandenburg, Az. 2 Sa 965/17). In der Praxis kommt bei Lehrkräften gerade in Berlin wohl so oder so nur eine innerstädtische Versetzung in Frage, die sowohl bei Angestellten als auch bei Beamten gut möglich scheint.

    Was ich hingegen leicht finde, sind die Nachteile im Angestelltenverhältnis, die deutlich über die Sache mit dem Nettogehalt hinausgehen. Ich denke da u.a. an die deutlich kürzere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder die geringeren Hürden zur Kündigung.

    Und die Seite ist legal??? :dollar:

    In den USA (Sitz des Unternehmens) möglicherweise. Nach deutschem Recht wäre es zumindest spannend, ob sich die Betreiber tatsächlich der Urkundenfälschung strafbar machen oder dies aufgrund der Konstruktion der Seite (Generierung der Dokumente durch den Kunden) auf den Kunden abwälzen. Die dort eingepflegten Hinweise auf Urteile deutscher Gerichte zur angeblichen Rechtmäßigkeit der Verwendung dieser Dokumente sind jedenfalls weitgehend unhaltbar, da zu stark verkürzt.

    Rechtlich ist die Pension wie keine andere Altersversorgungsform geschützt (man sieht es ja auch mit der Besoldung, aktuelle Diskussion mit 'Amtsangemessenheit')

    Diese Gewissheit nimmst du genau woher? Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2005 entschieden, dass der Gesetzgeber weder verpflichtet ist, bei Anpassung der Bezüge auch eine strikte parallele Anpassung der Versorgungsentwicklung zu gewährleisten noch dass der Höchstversorgungssatz mindestens 75% der ruhegehaltfähigen Bezüge betragen müsse, wie es vorher noch war. Das Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, welches zu dieser Anpassung mit Ziel einer zur damaligen Rentenform adäquaten Kostensenkung kam, wurde damit für verfassungsgemäß erklärt.

    Dabei wurde u.a. darauf abgestellt, dass die Frage der amtsangemessenen Alimentierung nicht an der (durch einfachgesetzliche Änderung mögliche) Ausgestaltung des prozentualen Höchstsatzes hängt, sondern am zur Verfügung stehenden Nettoeinkommen und dass die Beurteilung der Amtsangemessenheit einen gewissen Ermessensspielraum hergibt. Es wurde explizit auch darauf eingegangen, dass die absehbare Verringerung des Versorgungsniveaus im Hinblick auf die Entwicklung des Alterseinkommens der Rentner gerechtfertigt sei.

    So ein Unsinn. Welcher laden denn? Alsob das Land pleite gehen könnte. Der Schuldenberg wächst natürlich weiter. Aber das wird sich eh nie ändern bis zur nächsten Währungsreform. Und dann fängt das Spiel von vorne an.

    Es braucht keine Glaskugel, um sich klar zu machen, dass ein Pensionsniveau von 71,75% nicht zu halten sein wird. Dass eine Absenkung des Höchstsatzes durchaus erfolgen kann, konnte man Anfang der 2000er Jahre gut beobachten.

    Das irritiert mich offen gestanden, wenn in einem Personalentwicklungsgespräch nicht auch über persönliche Ziele gesprochen werden kann, sondern dafür ein weiterer Extratermin notwendig ist. Das erscheint mir eine unnötig künstliche Trennung zu sein.

    PS: Ich meine damit nicht ein mögliches Gespräch aus Anlass der Bewerbung auf eine bereits existierende Ausschreibung, sondern tatsächlich das Verbalisieren eigener Karriereziele und Gespräch über mögliche Wege dahin. Aus meiner Sicht gehört so etwas genau in ein solches Personalentwicklungsgespräch hinein.

    Naja, mit Blick darauf, dass gerade die Funktionsstellen des 1. Beförderungsamts ziemlich maßgeschneidert ausgeschrieben werden, sollte man ein solches Gespräch durchaus auch dazu nutzen, eigene Ambitionen auch zur Sprache zu bringen. Dass das nicht der Hauptinhalt der Gespräche sein muss, steht dazu ja nicht im Widerspruch.

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