Normalerweise muss eine Woche vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Grundsätzlich bist du verpflichtet hin zu gehen, es sei denn es geht aus dienstlichen Gründen nicht. Wenn du z.B. an dem Tag auf Fortbildung bist.
Das gilt für Konferenzen, nicht aber für einfache Dienstbesprechungen, die auch sehr spontan (z.B. SL ruft alle mal kurz während einer Hofpause im Lehrerzimmer zusammen) stattfinden können. Natürlich wird bei sehr spontanten Besprechungen kaum von einer Anwesenheit aller auszugehen sein, bei einem angemessenen Vorlauf hingegen schon.
Zwei Fragen zum Thema DB:
1. Wie werdet ihr über den Termin informiert (per Aushang, Mail, Schreiben im Fach)?
2. Welche Konsequenzen drohen bei unentschuldigtem Fehlen? (Ist ja quasi ein Fernbleiben vom Dienst, oder?)
Bei uns finden nahezu alle Besprechungen und Konferenzen verlässlich an einem bestimmten Tag nachmittags statt, sodass sich die entsprechenden Termine freizuhalten sind und eine Anwesenheit aller gewährleistet wäre. Auch Besprechungen werden i.d.R. mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben. Es gibt in Ausnahmefällen dennoch Lehrkräfte, die ausgerechnet dann ganz spontan einen wichtigen Termin haben. Im Ermessen der SL kann hier (analog zu Freistellungsgesuchen von Schülern) eine Beurlaubung für die Besprechung gewährt werden. Ein einfaches Nichterscheinen kann natürlich dienstrechtliche Konsequenzen haben, vor allem bei häufigem Fehlen (selten) geht das über eine einfache Ansprache hinaus.