Beiträge von Seph

    Gibt es denn ein konkretes Gesetz, das Lehrern auf Klassenfahrt untersagt, unerlaubte Gegenstände zeitlich begrenzt zu konfiszieren? Mir ist keines bekannt (und da das durchaus häufig auf Klassenfahrten praktiziert wird, müsste es vielen Kollegen ähnlich gehen), aber vielleicht kennst du es ja und magst es gerade mit uns teilen.

    Das Problem ist, dass Handys mit Sicherheit keine "unerlaubten Gegenstände" sind, auch wenn Lehrkräfte dies so definieren. Ein generelles Handyverbot auf Klassenfahrten ist rechtlich nicht zu halten. Klammern wir aber mal die Diskussion, inwiefern Handys überhaupt auf Fahrt konfisziert werden dürfen, zunächst aus. Dann bleibt dennoch auch für konfiszierte Gegenstände (übrigens: gerade dann, wenn es die Pflicht zur Abgabe gibt!) natürlich die Verantwortungsübernahme für die sichere Verwahrung.

    PS: Ich war bislang in keiner Herberge/Hostel/Schullandheim usw., in dem ein hinreichend sicherer Safe gewesen wäre, dem ich einen Gegenwert eines Kleinwagens anvertraut hätte. Auch haben mindestens Angestellte der Einrichtung i.d.R. Zweitschlüssel und damit möglichen Zugang zum Zimmer. Bei Entwendung ohne Einbruchsspuren dürfte zunächst auf Basis des Beweises des ersten Anscheins die Vermutung aufkommen, man habe sein Zimmer offen stehen gelassen bzw. nicht abgeschlossen, was hier bereits ein grob fahrlässiges Handeln darstellen würde. Das wiederum führt gerade zu entsprechenden Regressansprüchen.

    Für Beamte - aber ausdrücklich nicht für Lehrer. Sonst wären z. B. Klassenfahrten gar nicht möglich oder benötigten deutlich mehr Personal.

    Das stimmt für NRW, dort sind Lehrkräfte explizit ausgeschlossen. Die vergleichbare Arbeitszeitverordnung für Beamte in NDS hingegen kennt einen solchen Ausschluss nicht, die entsprechende Regelung zur 11-stündigen Ruhezeit hingegen sehr wohl. Im Übrigen hatte ich hier im Forum auch schon einmal angeboten, darzulegen, wie auch eine Klassenfahrt im Rahmen der Arbeitszeitverordnung möglich ist....dafür aber damals einen solchen Shitstorm erhalten, dass ich eine Weile Pause vom Forum nehmen musste. Wenn daran ernsthaftes Interesse besteht, lade ich aber gerne zu einem konstruktiven Austausch zur Gestaltung von Fahrten im Rahmen der Vorgaben von Arbeitszeitverordnungen ein.

    Ach was, wer von Hartz IV lebt, kauft keine 3 Handys pro Kind. Allein das Guthaben ist für viele Familien gar nicht leistbar.

    Es geht doch gar nicht darum, 3 neue Handys für das Kind als "Backup" zu kaufen. Es reicht vollkommen aus, ein älteres, nicht mehr genutztes Handy bei der Lehrkraft abzugeben und das eigentliche Handy bei sich zu behalten.

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    Ade, Tina!

    Auch gerade gelesen ;(

    chilipaprika Den Gedanken hatte ich auch. Gerade Sport darf zurecht nicht einfach so fachfremd unterrichtet werden, sondern setzt auch ganz formal bestimmte Qualifizierungen für die einzelnen Bewegungsfelder voraus. Daher sehe ich bei einem Mediziner eher noch Biologie/Chemie als ableitbar denn Sport...insbesondere wenn keinerlei Übungsleiterscheine vorliegen.

    Und somit hättest du dich genauso verhalten, wie wir das seit Jahren tun, aber bei uns ist es falsch und bei dir dann richtig.

    Naja, muss man nicht verstehen.

    Echt? Hast du auch vorab gegen die m.E. rechtswidrige Anweisung der Einrichtung eines privaten Kontos für dienstliche Zwecke schriftlich remonstriert und dann wirklich eine konkrete schriftliche Dienstanweisung des oberen Dienstherrn erhalten, in einem konkreten Fall genauso zu verfahren? Oder ist das eher ein "Macht man bei uns seit Jahren so, wird schon stimmen"? Das ist ein erheblicher Unterschied! Auch der abstrakte Verweis auf die Möglichkeit zum Anlegen von "Klassenkonten" ist noch keine Absicherung eines rechtlich unbedenklichen Vorgehens.

    Was aufs selbe hinausläuft. Genau genommen ging es darum was passiert, wenn jedes Jahr Kollegin A darauf verweist und Kollegin B, C oder D dann seufzend ihre Kontodaten zur Verfügung stellt, eben weil ohne Schulkonto keine Klassenfahrten möglich sind.

    Bitte noch einmal meinen Beitrag lesen. Es wurde nicht das Konto einer anderen Kollegin, sondern das schuleigene Girokonto zur Verfügung gestellt....so wie es von vorneherein hätte laufen sollen.

    PS: Selbstverständlich hätte ich die Gelder auch nicht über Konten von Kollegen laufen lassen, da auch das rechtswidrig gewesen wäre. Einzige Ausnahme wäre eine entsprechende schriftliche Anweisung aus der Behörde gewesen, genau so zu verfahren.

    Ich würde das nicht unbedingt als Trotz bezeichnen. Ich habe ja probiert, der ursprünglichen Anweisung zu folgen, musste feststellen, dass diese nicht rechtssicher umsetzbar ist und habe dann konstruktiv nach Alternativen gesucht und entsprechende Rücksprache gehalten. Am Ende gab es ja auch eine rechtssichere Lösung und eine - im übrigen sehr schöne - Schulfahrt konnte dann auch problemlos stattfinden.

    PS: An meiner aktuellen Schule stand es überhaupt nie zur Debatte, dass Lehrkräfte eigene Konten für dienstliche Zwecke eröffnen sollen. Wir nutzen natürlich ein gemeinsames Schulgirokonto und haben - wie weiter oben beschrieben - softwareseitig eine Lösung zur gruppenbasierten Verwaltung der Gelder.

    Und diese werden offiziell als Klassenkonten angeboten und vom Land so vorgeschlagen zu nutzen, also sind wir damit save.

    Wenn du immer noch nicht gemerkt hast, wie skurril es ist, dass dein Arbeitgeber von dir erwartet, ein Konto auf eigenen Namen für dienstliche Zwecke zu eröffnen, dann kann ich dir leider auch nicht mehr helfen. Diese "Klassenkonten" gibt es hier wie gesagt auch im Angebot bei z.B. Sparkasse, Volksbank Raiffeisenbank und Co. Und gerne noch einmal: Trotz dieser Bezeichnung und expliziten Kooperationsvereinbarungen stellten sich diese als klassische Privatgirokonten und gerade nicht als Anderkonten heraus.

    Ich persönlich habe mich dementsprechend geweigert, ein solches Konto zu eröffnen, meinen SL um schriftliche (!) Dienstanweisung zum weiteren Vorgehen gebeten und hatte prompt die IBAN des Schulkontos zur Nutzung ;)

    Noch einmal, wir haben Klassenkonten und ich wüsste immer noch nicht, warum die nicht gehen sollten.

    Deshalb finde ich es verwirrend, dass das die einzige Lösung sein soll, zumal dann doch bitte auch die Lösung, wie die ohne zusätzliche Belastung des Personals geführt werden soll gleich dazu kommen muss.

    Weil diese Klassenkonten bei genauerer Betrachtung eben doch nichts anderes als Privatgirokonten sind. Echte Treuhandkonten lassen sich nicht auf den Namen einer Klasse führen, sondern setzen ein entsprechendes (vertraglich vereinbartes) Treuhandverhältnis zu natürlichen Personen voraus und sollten auch entsprechend offengelegt werden, um sich nicht dem Verdacht der Geldwäsche aussetzen zu müssen. Die Eröffnung eines Kontos auf eigenen Namen mit dem Zusatz "Klassenkonto 7a" erfüllt das jedenfalls noch nicht.

    PS: Wie auch mit einem zentralen Schulkonto höchstens der gleiche Aufwand entsteht, wie bei der Verwaltung von zig lehrkräfteigenen Konten, hatte ich weiter oben bereits angerissen.

    Gilt das dann eigentlich auch für Textilien aus Wolle (und damit lieber die Nutzung ökologisch sehr bedenklicher Ersatzmaterialien) oder der Verzicht auf Daunenfedern bei Schlafsäcken und Bettdecken (und damit wiederum die Nutzung synthetischer Erdölprodukte)?

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