Beiträge von Seph

    Das empfinde ich als rücksichtslos. Gerade für manche KuK mit Behinderung kann der Tisch hilfreich sein, um Entlastungspositionen einnehmen zu können, ohne direkt durch den Raum tigern zu müssen.

    Danke für den Hinweis, das kann ich gut nachvollziehen. Rücksichtslos empfinde ich hingegen eher Marathon-Sitzungen über 2 und mehr Stunden und bin sehr froh, dass wir selbst GKs so straffen konnten, dass diese höchstens 90min dauern und nicht selten kurze Phasenwechsel beinhalten. Dann spielen Überlegungen rund um Entlastungspositionen beim Sitzen auch tatsächlich eine untergeordnete Rolle.

    Ich weiß, dass wir beide nicht von derselben Stadt/Region sprechen, daher als Bestärkung der Aussage: Auch bei uns in der Region ist es Standard, dass die Schüler als 2. Fremdsprache die Wahl zwischen Französisch, Spanisch und Latein haben. Das haben eigentlich alle der knapp 10 weiterführenden Schulen im Angebot. Durch gemeinsame Kurse in der Kooperation sind dann in der Sek II auch noch weitere Sprachen möglich.

    Es ging aber in Catelyns Beitrag und davor, was passiert, wenn viel zu wenige KuK überhaupt für die erste oder 9. Stunde zur Verfügung stehen. Dann bleiben diese Stunden an bestimmten Menschen hängen, die dadurch natürlich viele Löcher haben, weil sie ja nicht 35-40 Unterrichtsstunden haben.

    Dass das in Einzelfällen vorkommen kann, ist unbestritten. Dass das bei weitem nicht der Regelfall ist, zeigt ein Blick in die Stundenpläne der Kollegen. Insbesondere ist es keineswegs so - wie hier von einigen suggeriert wurde - dass die Vollzeitkollegen dann grundsätzlich die A***-Karte haben und mit massiven Lücken in ihren Plänen grundsätzlich die 1./2 und 9./10. Stunde abdecken müssen. Die allermeisten Kollegen haben vergleichsweise kompakte Pläne, was auch daran liegt, dass die meisten Teilzeitkollegen eben doch an einigen Tagen auch mal zur 1. Stunde da sein können oder einige der Nachmittage übernehmen können....nur eben nicht an jedem Tag.

    Gesundheitsdaten gehören ohne Zweifel zum persönlichen Lebensbereich. Insofern dürfte es durchaus strafbar sein, wenn sich die Sozialarbeiterin zur aktuellen psychosozialen Belastung von Haubsi gegenüber der Schülerin äußert.

    ISD hat freundlicherweise ja schon weiter oben ausgeführt, dass §203 StGB hier mit hoher Sicherheit nicht einschlägig ist. Die Erwähnung, dass ein Arbeitnehmer gerade beruflich stark belastet ist, hat mit der unbefugten Weitergabe von fremden Geheimnissen des persönlichen Lebensbereichs schlicht nichts zu tun.

    Ist diese Aussage ernst gemeint? Vermutlich nicht oder?

    Was verwundert dich an der Aussage von chilipaprika ? Wie ich weiter oben auch schon schrieb, lag es in den wenigen mir bekannten Fällen gerade auch an der mangelnden Annahme von Tipps usw. ...man könnte auch sagen: ungenügende Selbstreflexion. Die Zuschreibung der Verantwortung nach einem misslungenen Prüfungstag war immer wieder dieselbe: Blöde Prüfer, die einem seit Anfang an nur böses wollen und total willkürlich bewerten, blöde Schulleitung, die einen nicht unterstützt und unfair ist, blöde Klassen usw.

    Wie ist das eigentlich bei euch in NRW geregelt, wenn man angebotene Stellen ausschlägt? Fliegt man dann aus dem Listenverfahren und muss sich später neu bewerben oder bleibt man automatisch drin, bis man etwas annimmt?

    Zum Thema Gesamtschule vs Gymnasium: Ich kann schon nachvollziehen, warum man lieber an ein Gymnasium gehen möchte, wenn man die entsprechende Chance realistisch hat. Angebotene Planstellen auszuschlagen, um evtl. später einmal - schlimmstenfalls erst in 1-2 Jahren - überhaupt eine Stelle annehmen zu können, muss man sich aber auch leisten können.

    Also wer Kinder hat bekommt die Filetstunden, so 2.-5. Stunde.

    Der kinderlose Pöbel ohne Familien Zuschlag kann ja schauen, dass er früh aufsteht und zerstückelt bis spät nachmittags in der Schule bleibt.

    Der Blick auf die Stundenpläne eines Kollegiums widerlegt diese provokative Aussage natürlich sehr schnell...vermutlich sogar an deiner eigenen Schule. Ich bin mir aber fast sicher, dass dir das ebenso bewusst ist.

    Was meinst du mit "üblich"? Den Anteil der jeweiligen Ausgangsbesoldungsgruppen unter allen erfolgreichen Stellenbesetzungen der letzten x Jahre? Ich bezweifle, dass es darüber eine öffentlich einsehbare Statistik gibt. Oder soll "üblich" im Sinne der typisch vorgesehenen Laufbahn verstanden werden? In diesem Fall wäre der "übliche" Weg wohl zunächst die Tätigkeit als Koordinator für schulfachliche Aufgaben oder als Abteilungsleiter (jeweils A15), bevor man in die stellvertrende Leitung geht.

    wie gesagt: auch in Präsenz sind Kollegen nicht immer bei der Sache. Und wer ein Tabelt offen vor sich liegen hat, oft schon gar nicht. Was zeigt, dass wir Lehrer nicht viel anders gestrickt sind als Schüler ;)

    Das stimmt und lässt sich durch das Setting der Sitzung bereits etwas abmildern. Es braucht zum Beispiel für die meisten Sitzungen mit dem gesamten Kollegium keinerlei Tische ;)

    Das dachte ich auch, denn ich sah den Sinn darin, dass die Bewertung dann gerechter und nicht einseitig ist.

    Warum sollte denn ein Dialogverfahren von 2 bis 3 Personen ungerechter und einseitiger sein, als die konsequent getrennte Bewertung und anschließende Festlegung der Note durch eine dritte Person...im schlimmsten Fall als einfaches arithmetisches Mittel? So oder so erfolgt die Bewertung auf Basis der landesweit einheitlichen Erwartungshorizonte.

    Bis jetzt hatte ich nur in Frankreich schlechte Erfahrungen mit der Kommunikation - in jedem anderen Land wurde ein Versuch in Englisch zumindest nicht abgeblockt.

    Auch in Frankreich sind viele durchaus bereit, auf Englisch umzuschwenken oder sich notfalls mit Händen und Füßen zu verständigen. Gleichzeitig wird es gerne gesehen, wenn man sich wenigstens etwas mit der Sprache auseinandergesetzt hat und zumindest rudimentäre Sprachkenntnisse mitbringt, um sich zu begrüßen u.ä.

    Mir ehrlich gesagt auch nicht. Ich weiß ganz genau, welchen Nachmittag ich mir für Besprechungen freihalten muss und eine Kinderbetreuung brauche. Ich weiß andersherum auch ganz genau, dass es an den anderen Nachmittagen keinerlei Probleme mit spontanen Terminen gibt und kann entsprechend gut planen.

    Das haben wir leider aktuell auch bei uns an der Schule. Ist dann ganz toll, wenn man als Teilzeitkraft eigentlich an dem Tag frei hat und dann trotzdem fast in jeder Woche extra für irgendwelche Besprechungen antanzen muß. :daumenrunter:

    Also wenn schon Konferenzen, dann bitte über die komplette Woche verteilt und nicht immer an einem bestimmten Wochentag.

    Das sehe ich offen gestanden anders. Der von dir beschriebene Fall kann in einzelnen Ausnahmen auftreten, gleicht sich dann aber über die Schuljahre i.d.R. wieder aus. Auch müssen Teilzeitlehrkräfte bei weitem nicht an allen Sitzungen teilnehmen und inzwischen besteht bei vielen Sitzungen auch die Option, diese hybrid stattfinden zu lassen.

    Andersherum ermöglicht ein solch fester Besprechungstag eine gute Planbarkeit von Terminen, was insbesondere Lehrkräften mit kleinen Kindern bei der Betreuungsplanung sehr hilft...jedenfalls dann, wenn wie bei uns dann auch an allen anderen Tagen verlässlich keine Termine liegen.

    Alles andere richtet sich an der Nützlichkeit aus, ist also Ausbildung. So ist in Englisch und Französisch die Literatur zurückgetreten zugunsten von anwendbaren, praktischen Sprachkenntnissen. Verhandlungssicher ist das Ziel, nicht Shakespeare.

    Das mag für die Spracherwerbsphase noch gelten, für die gymnasiale Oberstufe mit Sicherheit nicht mehr. Das gilt jedenfalls dann, wenn man auch zeitgenössische Literatur mit einbezieht.

    Bei manchen Lehren fragt man sich, was es da überhaupt zu lernen gibt (Bäckereifachverkäuferin).

    Nur mal am Beispiel:

    -> Warenpräsentation/Verkaufsraumgestaltung/Marketing

    -> Verkaufsgespräche

    -> Ernährungslehre

    -> Lebensmittelhygiene, Warenkenntnis

    -> Zubereitung kalte Küche

    -> Lagerhaltung

    -> Arbeits-/Sozial- und Vertragsrecht

    -> Betriebswirtschaft (Kalkulation, Kassenführung...)

    usw.

    Ansonsten kann man aus persönlichen Gründen bis zu fünf Tage vom Dienst fernbleiben ohne eine AU vorlegen zu müssen.

    Kieselsteinchen

    Hier wird vermutlich auf die Möglichkeit bezahlten Sonderurlaubs nach §275 Abs. 3 BGB i.V.m. §616 BGB angespielt. Diese Möglichkeit bedeutet jedoch gerade nicht, dass man einfach mal so bis zu fünf Tage vom Dienst fernbleiben kann. Die persönlichen Gründe müssen entsprechend gravierend sein und zu einer Unzumutbarkeit der Leistungspflicht führen (z.B. eigene Hochzeit, Beerdigung naher Angehöriger u.ä.).

    In Bayern fehlen die Leute da ab und an wegen allen möglichen Gründen, scheint reines Ermessen zu sein.

    ...oder eine SL, die darüber hinwegsieht und dieses (nicht selten) Fehlverhalten einfach durchgehen lässt.

    PS: Bei uns sind das manchmal witzigerweise genau die Lehrkräfte, die sich mit am lautesten über Fehlzeiten von Schülern aufregen :autsch:

    Dann ist es eher eine dienstliche Besprechung oder eine Konferenz aber keine Dienstbesprechung.

    Magst du mal den Unterschied von "Dienstbesprechung" und "dienstlicher Besprechung" erläutern? Eure Konferenzordnung scheint neben den klar definierten Konferenzen nämlich nur den Begriff der Dienstbesprechung zu kennen.

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