Beiträge von Seph

    Und dennoch weiß ich von einer WBK-Kollegin, bei der auch die A14-Stelle sie nicht vor der Abordnung an die Gesamtschule bewahren konnte. Ganz sicher vor einer Abordnung ist man vermutlich in keiner Position.

    Das stimmt und spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn aus einer Fachgruppe schon relativ viele mal abgeordnet waren, da nicht immer wieder die gleichen Personen gezogen werden können.

    Ja, das habe ich damals schon bei der Auswahl der abgeordneten Kollegen bemängelt, nämlich nur A13 und kinderlos, bislang.

    Es ist nahezu selbstverständlich, dass bei notwendigen Abordnungen zunächst Nicht-Funktionsträger in die engere Auswahl kommen und es ist zudem nicht ungewöhnlich, dass bei der Abwägung der Auswahl neben den Fächern auch soziale Kriterien eine Rolle spielen können. Das beschriebene Vorgehen ist insofern gar mangelfrei ;)

    Ja, es geht sicher auch irgendwie ohne und man kann auch ständig seinen Stundenplaner mit Anfragen nerven - sofern er überhaupt greifbar ist. Bequemer und je nach Aufgabe in der Schule durchaus auch öfter notwendig ist aber der Direktzugriff auf die langfristigen Stundenpläne der Kollegen. Dass das je nach Ausgestaltung bzgl. der enthaltenen Daten und des Umfangs der "Öffentlichkeit" kein Problem bis kritisch sein kann, ist hier über mehrere Seiten diskutiert worden. Zur Ausgangsfragestellung bleibt aber insbesondere festzuhalten, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, die Einsatzpläne der Kollegen einsehen zu können.

    Können wir bitte erst einmal festhalten, dass der Deutsche Städte- und Gemeindebund gerade nicht "der Staat" ist?

    Dass ein Ausbau des ÖPNV auch im ländlichen Bereich erfolgen muss, ist unbestritten. Das geht allerdings auch anders als durch Enteignung von Eigentümern...

    Wie ist denn das, wenn man erst das Gewerbe hatte und dann verbeamtet wird? Beim Ref und beim Angestelltenverhältnis stands im Lebenslauf, der zur Personalakte einzureichen war, also ist das für mich eine stillschweigende Genehmigung (wobei ich es dann bei Ref noch mal beantragt habe und da wurden wir von der Seminarleitung aufgefordert die durchschnittliche Wöchentliche Arbeitszeit zu benennen, damit waren wir meist alle fein raus).

    Sorry, auch wenn du es nicht einsehen magst: Die Erwähnung einer vorherigen Nebentätigkeit im Lebenslauf stellt weder einen Antrag auf Genehmigung und erst Recht keine Genehmigung dieser Nebentätigkeit dar.

    Es wurde ja auch nicht gesagt, dass das grundsätzlich unmöglich wäre und es nicht auch Personen mit guten Erfahrungen dabei gibt. Ich persönlich halte die Konstellation als ehemaliger Schüler an die eigene Schule zurückzukehren, durchaus für problematisch. Das hat mit möglichen Rollenkonflikten zu tun, insbesondere aber mit dem hier bereits einmal angesprochenen "Blick über den Tellerrand". Es kann für die Ausschärfung der eigenen Lehrerpersönlichkeit sehr sinnvoll sein, mal verschiedene Systeme und Arbeitsweisen kennenzulernen.

    Mein Auto fährt keine 200. Klar blockiere ich damit dann auch nicht die linke Spur und nutze die nur, wenn es entsprechend frei ist und ich niemanden behindere. Ist ja auch so vorgesehen...?

    Die linke Spur ist nicht für Fahrzeuge, die 200+ fahren, reserviert und kann selbstverständlich auch mit deutlich geringeren Geschwindigkeiten überholen, sofern der Überholvorgang zügig abgeschlossen ist. Die Rücksichtnahme ist insbesondere von denjenigen Verkehrsteilnehmern zu erwarten, die unbedingt deutlich schneller fahren wollen.

    Ein befriedigende Leistung entspricht nach §13 Abs. 1 APVO-Lehr eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung und ist durchaus "normal". Dass Anwärter den Anforderungen voll entsprechen (Note "gut") ist mit Blick auf die gesamten geforderten Kompetenzen nicht unbedingt der Regelfall. Wo hier nun genau noch die Entwicklungspotenziale liegen können wir natürlich aus der Ferne nicht beurteilen. Es liegt aber - auch wenn das viele in der Rückschau so subjektiv erlebt haben mögen - i.d.R. nicht gerade an den bösen Fachseminarleitungen, wenn keine Bestnoten vergeben werden.

    Viele Dinge, die wir uns jahrelang einfach so gemacht haben und für richtig hielten, stellten sich im Nachhinein als falsch heraus.

    ...und einige Dinge, die mal jahrelang gemacht hat, sind noch immer richtig und möglich, da sie sich auf noch immer gültige Rechtslage stützen. Im konkreten Fall von Stundenplänen (nicht Vertretungsplänen!) handelt es sich u.U. gar um eine Art Geschäftsverteilungsplan, der im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur schulintern, sondern gar öffentlich zugänglich zu machen wäre.

    Wesentlich kritischer sind kurzfristig aktualisierte Vertretungspläne zu sehen, zu denen wirklich nur eine geschlossene Nutzergruppe Zugang erhalten sollte. Wen das alles umfassen kann, hängt auch vom Detailgrad des Plans und damit den enthaltenen Daten ab.

    Nun habe ich das §17 Gutachten mit der Note 3 erhalten, was absolut nicht mit meiner durchgehenden Leistung und meinen Kompetenzentwicklungen übereinstimmt.

    Auch auf den Gutachten, die ich zum Abschluss des Halbjahres erhalten habe und in denen keine Note vergeben wurde, wurden die positiven Aspekte, die im §17 Gutachten mit einer 3 bewertet wurden, als besondere Stärken hervorgehoben. Das letzte Gutachten wurde ende Januar ausgestellt, ich hab mich also in knapp einem Monat so plötzlich verschlechtert, ohne UB...?

    Es muss gar keine Verschlechterung vorliegen und Aspekte, die damals als Stärken zu erkennen waren, sind es offenbar noch immer. Gleichzeitig kann es durchaus sein, dass andere Teilaspekte noch immer nicht "gut" und entwicklungsbedürftig sind und man daher trotz der Identifikation einiger Stärken damit zum Gesamturteil "befriedigend" kommen wird.

    Grundsätzlich geht einen Kollegen nur das an, was zur Erfüllung des Dienstes notwendig ist.

    Das sind die Stundenpläne der anderen Kollegen sicher nicht, sondern der eigene und vielleicht der der Klasse.

    ...das gilt vlt. wenn man sich auf den auch hier im Forum manchmal geäußerten Standpunkt stellt, der Dienst sei mit der Durchführung des eigenen Unterrichts bereits hinreichend erledigt.

    Also so lange Radfahrer, E-Bikes, ... im fließenden Verkehr schneller sind, sollen sie alle gerne überholen. Nur bei uns sind sie im fließenden Verkehr ja eben gerade nicht schneller. Sie drücken sich rechts an der Warteschlange vorbei, stellen sich vorne an die Ampel und sobald es wieder losgeht, halten sie alle anderen auf.

    (....)

    Die Radfahrer haben einfach das System einer Warteschlange noch nicht verstanden und halten sich für was Besseres. Zumindest wenn ich den Fahrstil mancher Fahrradkurriere sehe, frage ich mich ob sie nicht schon in suizidaler Absicht unterwegs sind. Rote Ampeln sind für die nur eine Empfehlung, genauso wie Einbahnstraßen, Fußwege, ...

    Es empfiehlt sich - auch für gestandene Verkehrsteilnehmer - hin und wieder mal ein Blick in die StVO. Es geht hier nicht um "vorbeidrücken" oder "vordrängeln", sondern um einen explizit erlaubten Überholvorgang nach §5 Abs. 8 StVO. Möglicherweise haben einige hier im Forum die Verkehrsregeln nicht richtig verstanden ;)

    Jogginghosen in der Schule hatte ich noch nie an....ich bin allerdings mal de facto in Badehose in eine Gesamt-DB gegangen. War halt unmittelbar vorher mit einer AG Beachvolleyball spielen ;)

    Das Teilzeitgeheule wegen Kinderbetreuung geht mir bei den mehrheitlich weiblichen Kolleginnen schon auf den Zeiger.

    8-10h Deputat, die Unterrichtsstunden dürfen nur innerhalb eines klar umrissenen Intervalls sein (meist 8-12 Uhr) und Freitags frei :teufel

    Ja klar sollen die Unterrichtsstunden nur innerhalb eines umrissenen Intervalls liegen und natürlich gibt es ab einer bestimmten Teilzeitquote sogar das Recht auf einen freien Arbeitstag. Das hat auch wenig mit Geheule, sondern eher mit Notwendigkeiten zu tun. Man reduziert seine Arbeitszeit ja nicht gerade, um dann dennoch rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen...

    Alles andere hängt im Übrigen auch sehr viel von der Verfügbarkeit eines eigenen Unterstützungssystems ab. Es macht da schon einen großen Unterschied, ob und für wie lange Kinderbetreuung zur Verfügung steht, ob die eigene Familie in greifbarer Nähe ist usw.

    In dieser Variante bin ich da gar bei 5 Zahlen und 2 elementaren Rechenoperationen.

    Neben den beiden bedeutendsten irrationalen Zahlen hat man es hier noch geschafft, die beiden neutralen Elemente bezüglich der Addition und Multiplikation, die beiden Rechenoperationen selbst, die imaginäre Einheit und damit die Zahlenbereichserweiterung auf den m.E. vollständigsten Zahlenraum im Sinne seiner Strukturmerkmale zusammenzubringen. Gleichzeitig deutet sich in dieser Gleichung ein Zusammenbringen der Analysis und der Trigonometrie an, die in der Eulerschen Formel konkret greifbar wird.

    Ich würde es gut finden, wenn auch die anderen Vergehen mal geahndet werden würden, ich denke da z.B. an das Mittel- und Linksspurschleichen auf der Autobahn. Das das 80€ + 1 Punkt kostet, wissen wohl leider die Wenigsten.

    Das "Problem" wäre mit einem generellen Tempolimit relativ leicht zu erledigen. Dann gibt es schlicht keine Gefährdung mehr durch Vollidioten, die meinen, mit gut 100 km/h Differenzgeschwindigkeit zu dicht auffahren zu müssen.

    Nicht ganz, wenn es der zweite Abschnitt ist, also man nach der Elternzeit schon ohne Elternzeit war und es nun wieder Elternzeit ist, ist es der zweite Abschnitt. Wenn es aneinander anschließt kann es auch in 10 Teilen ANGEMELDET werden, denn Elternzeit wird nicht beantragt!

    Das ist so nicht wirklich korrekt. Zwar besteht ein unabweisbarer Anspruch auf Elternzeit inzwischen auch für Beamte, dennoch muss die Elternzeit vom AG verlangt werden (siehe §16 Abs. 1 Satz 1 BEEG) und dieser nicht einfach nur darüber informiert werden. Wir können noch ein bisschen Wortklauberei spielen, aber zumindest in NDS nennt sich das entsprechende Formblatt auch nach neuer Rechtslage noch immer "Antrag".

    Desweiteren kann der Arbeitgeber die Verteilung der Elternzeit auf mehr als 3 Zeitabschnitte durchaus ablehnen, wenn weitere Abschnitte im Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegen.

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