Beiträge von Seph

    Es ist faszinierend, wie oft man hier in diesem Forum die von Dir geäußerte Einstellung zu ModeratorInnen lesen konnte. Das belegt aber weniger die Legitimität der Kritik als den misslungenen Versuch, sich auf diese Weise gegen (berechtigte) Kritik zur Wehr zu setzen.

    ...und das innerhalb von weniger als 24h nach Anmeldung als neuer User ;)

    Der Angestellte kann zumindest mit der Kündigung drohen und sie auch realistischer durchziehen als der Beamte.

    Da sehe ich in unserem Beruf auch keinen Unterschied. Der Beamte kann sich ebenfalls aus dem Dienst entlassen lassen und schauen, wo er anderweitig sinnvoll auf dem Arbeitsmarkt unterkommt. Zwar verfallen die Pensionsansprüche, dafür erfolgt (in Höhe des AG-Anteils) eine Nachversicherung in der DRV. Die während der Zeit als Beamter eingesparten AN-Anteile in der DRV hat der Beamte sicher bereits sinnvoll in eine Altersvorsorge investiert, sodass auch hier keine Schlechterstellung gegenüber dem Angestellten vorliegt.

    Der Ingenieur verdient das auch ohne Frau und Kinder. Die machen offenbar den Unterschied, dass du keinen gravierenden Unterschied siehst. Und gleichzeitig sind sie ein Grund, warum viele Lehrkräfte Teilzeit arbeiten.

    Ohne Frau und Kind sind es (in Steuerklasse I) "nur" um die 250€ weniger Netto und wir landen bei ca. 4200€ für den angesprochenen Beamten A13/8 (statt knapp über 4400€ in Stkl. 1). Je nach PKV gehen da sicher noch einmal 300-400€ ab, für die verbleibenden 3800€ Netto muss man dennoch knapp 80k p.a. in der freien Wirtschaft verdienen.

    Mein Vorschlag wäre, den Familien- und Kinderzuschlag abzuschaffen, denn viele Lehrerinnen gehen eben wegen Familie und Kindern in Teilzeit, und das sollte man nicht auch noch attraktiv machen.

    Die Teilzeitfalle aufgrund der Familie betrifft bei weitem nicht nur Lehrerinnen, sondern ist noch immer ein generelles Problem im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit. Außerhalb des ÖD kommt da noch dazu, dass es keinen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit gibt. Im Übrigen widerspricht dein Vorschlag dem Alimentationsprinzip.

    Sie sind bereits aus 2 Gründen nicht illegal: Zum Einen findet das Mindestlohngesetz nur Anwendung auf Arbeitnehmer und nicht auf Beamte und zum Anderen würde die Vergütung der zur Berufsausbildung Beschäftigten ohnehin nicht den Regelungen zum Mindestlohn unterliegen.

    Deinen anderen Überlegungen stimme ich hingegen zu, gerade für MINT-Absolventen ist der Einstieg ins Lehramt weitgehend unattraktiv im Vergleich zu derzeitigen Optionen in der freien Wirtschaft. Dafür gab es sicher auch schon einmal andere Zeiten, aber das hilft derzeit nicht.

    Die Rechtsgrundlage dazu gibt es eh nicht, also ist das einfach ein Hirngespinst

    Für was gibt es hier keine Rechtsgrundlage? Für die Nichtgenehmigung der (anlasslosen) Teilzeit? Dann verweise ich einfach mal auf §91 BBG.

    Ja, anders als das einige Teilnehmer hier darstellen, ist die Möglichkeit der Versagung von Teilzeitanträgen (abgesehen von bestimmten Konstellationen) durchaus "Teil des Deals". Vielleicht erinnert sich der ein oder andere hier noch an seinen Diensteid, der auch auf §34 BeamtStG Bezug nimmt:

    Zitat

    (1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. (...)

    Unter anderem daraus lässt sich durchaus die Vollzeittätigkeit als Regelfall ableiten, von dem nur auf Antrag und bei Nichtentgegenstehen dienstlicher Gründe (bei Ausnahmen wie familienbedingte Teilzeit usw. "zwingende" dienstliche Gründe) abgewichen werden kann. Das kann auch dazu führen, dass aus dienstlichen Gründen Teilzeitanträge abgelehnt bzw. nicht verlängert werden. Die Unterdeckung von bestimmten Fächern kann bereits ein solcher dienstlicher Grund sein, nicht jedoch ein zwingender dienstlicher Grund.

    Hier aber fahrlässig zu raten einfach mal vor einer Lebenszeitbeamtung fröhlich drauf los zu therapieren ohne die Dame zu kennen und Arzt zu sein halte ich für nicht minder problematisch - und Gegenmeinungen dann noch ohne große Nachfragen umzuinterpretieren bis es einem in den Kram passt.

    Die deutliche Meinung der hier im Thread beteiligten Personen war es, die Therapie, die von der TE ins Spiel gebracht wurde, nicht zu verschleiern. Hier hat keiner (!) überhaupt eine Bewertung vorgenommen, inwiefern eine Therapie notwendig und dringend ist.

    Darum ging es auch nicht und es ist äußerst schlechter Diskussionsstil, nun Personen Aussagen in den Mund zu legen, die so überhaupt nie gefallen sind, um deren tatsächliche Aussagen zu diskreditieren.

    Oder noch einmal andersherum: Es ging hier um rechtliche Fragen rund um die amtsärztliche Untersuchung und damit zusammenhängende Pflichtangaben und nicht um die gesundheitliche Bewertung. Die muss ein Arzt vornehmen.

    ....und zum wiederholten Mal: dafür ist die Kostenstruktur einer Familie mit 3 Kids eine wesentlich andere als die eines Singles. Mit den Familienzuschlägen geht es dem Dienstherrn gerade darum, das hier zu verhindern:

    Im Moment sind Singles und Kinderlose ja teils in ner anderen gesellschaftlichen Schicht im Vergleich zu Papa mit 3 Kids

    Ich bin mir nicht 100% sicher, was du mit "Studienratszulage" meinst, vermute aber, dass damit die "allgemeine Stellenzulage Laufbahngruppe 2" gemeint ist. Und ja, diese gibt es auch in NDS für

    Zitat von NBesO Anlage 9

    Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13 in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2, in der das zweiteEinstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ist.

    Studienräte erhalten also auch in NDS A13Z statt A13.

    Nirgends stand auch nur ansatzweise die Suggerierung der mir in den Mund gelegten Aussagen. Dazu muss man schon nicht Gemeintes dazu erfinden und nach meinem Erstpost auch noch recht kreativ und um die Ecke - mit Verlaub.

    Wenn man weder dem Amtsarzt noch der Versicherung widerrechtlich relevante gesundheitliche Aspekte verschweigen möchte, dann gibt es auch keinerlei Grund, entsprechende Behandlungen auf die lange Bank zu schieben, privat zu bezahlen oder ähnliches.

    Weil die Krankenkasse evtl. später ein Verhalten zeigt, das den Finanzen nicht dienlich sein könnte - wer weiß, was durch Anwartschaft usw. alles schief gehen kann.

    Natürlich soll explizit dem Dienstherrn nix verschwiegen werden, ist doch klar.

    Auch der PKV darf und sollte nichts verschwiegen werden. Die arglistige Täuschung kann dazu führen, dass der Versicherer nicht nur den Vertrag an sich anfechtet, sondern auch nicht mehr zur Leistung verpflichtet ist...das macht sich besonders gut bei sehr hohen ausstehenden Rechnungen, die dann plötzlich nicht mehr übernommen werden und für die natürlich auch keine andere Versicherung kurzfristig einspringt.

    CandyAndy

    Wenn du mit Blick auf den anstehenden Amtsarzt-Termin hier empfiehlst, man solle dann tunlichst privat zahlen und unbedingt warten, suggerierst du bereits eine Verschleierungsabsicht. Das ist hier vollkommen fehl am Platz.

    Im Übrigen kann man nicht nur von der Behandlung erzählen, sondern muss (!) dies tun. Das gilt insbesondere dann, wenn diese gerade erfolgen und noch nicht abgeschlossen sind, aber je nach Fragestellung auch bereits dann, wenn diese bislang nur angeraten und noch nicht angefangen wurden.

    Die Stufen der einzelnen Bundesländer sind von der Benennung her nicht vergleichbar. Es gibt Bundesländer, die mit Stufe 1 starten und dafür vlt. nur bis zur 8 gehen (z.B. Hamburg), während andere in 4 oder 5 starten und z.B. bis 12 gehen (z.B. NDS). Die zugehörigen Besoldungen sind dennoch etwa vergleichbar. Oder anders ausgedrückt: Die Stufe A13/4 in NDS ist nicht die gleiche Erfahrungsstufe wie A13/4 in Hamburg.

    Ok, ab womit müssen die KuK in NDS dann rechnen?

    Das wird wohl der Gesetzgeber noch entscheiden müssen. Immerhin hat Frau Hamburg ja erkannt, dass es hier ein massives Problem gibt, welches angegangen werden muss und tut nicht einfach so, als wäre alles gut. Angedeutet hat sie zumindest, dass die Schulen durch weiteres nichtlehrendes Personal unterstützt werden sollen. Ob das zu einer Aufgabenverschiebung bei Lehrkräften führen soll, wurde dabei noch nicht andiskutiert. Offen gelassen hat sie bislang auch, inwiefern die Stundentafel oder die Klassenteiler angefasst werden müssen.

    Vielen Dank für die ganzen Einschätzungen! Ich versuche mich nochmal bezüglich des Fragebogens beim niedersächsischen Amtsarzt schlau zu machen. Mit lügen ist mir nämlich auch nicht wohl bei der Sache.

    Davon würde ich auch dringend abraten. Das kann im Zweifelsfall auch später zur Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit führen, inklusive entsprechender Rückforderungen. Dass das nicht nur ein abstraktes Gedankenspiel ist, sondern bereits wirklich in der Praxis so umgesetzt wurde, kann man sich anhand einiger Gerichtsentscheidungen klar machen, z.B. VG Neustadt vom 25.09.2015, Az: 1 L 657/15.NW . Dort hatte ein Polizeibeamter im Fragebogen des Amtsarztes Vorerkrankungen verneint, obwohl er bereits einmal ambulant in psychologischer Behandlung war.

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