Verbeamtung auf Probe und Psychotherapie?

  • Hallo in die Runde,


    ich stehe kurz vor der Verbeamtung auf Probe in Niedersachsen und habe bald den Termin beim Amtsarzt.


    Während Corona (2020) hatte ich die 5 probatorischen Sitzungen bei einer Therapeutin, die bei mir eine depressive Verstimmung diagnostiziert hat. Da es mir kurz danach etwas besser ging und ich mit der Therapeutin eh nicht warm war, habe ich die Therapie nicht weiter verfolgt, bzw. es war ohnehin schwierig wen anderes zu finden. Und wegen der Verbeamtung war mir auch klar, dass ich mit Psychotherapie aufpassen muss.


    Dennoch war mir klar, dass ich irgendwann nach dem Ref nochmal eine Therapie in Angriff nehmen möchte. Ich hab einige Unsicherheiten und Ängste, mit denen ich im Alltag besser zurechtkommen will, und dafür muss ich glaub ich noch einige Sachen aus der Vergangenheit aufarbeiten.


    Das Ref ist jetzt nun durch. Aktuell muss ich auch noch mit einer Trennung fertig werden, die mich sehr an meine Grenzen bringt. Ein super Anlass, um eine Therapie anzufangen, nur, wie gehe ich das am besten an, ohne die Verbeamtung zu gefährden? Aktuell könnte ich bestimmt eine Sitzung die Woche gebrauchen, was ich allerdings nicht zahlen kann. Müsste ich also alles einreichen. Wie sieht's mit dem Amtsarzt aus? Was sage ich ihm? Wenn ich denn bald auf Probe verbamtet bin, kann ich danach ohne Risiko eine Therapie machen? Muss ich nochmal zum Amtsarzt für die Lebenszeitverbeamtung?


    Ich bin gerade von allem echt bedient. Mir geht's nicht gut, ich will mir Hilfe holen, um schlimmeres zu verhindern und ich muss mir deshalb Sorgen um die Folgen für meine Karriere machen. Kann doch echt nicht sein.


    Naja. Wie schätzt ihr denn die Situation ein? Bin für jede Antwort dankbar! :)

  • Ich denke, dass dir die KuK aus NDS da am besten weiterhelfen können.


    Allgemein gilt jedoch: Gesundheit geht immer(!) vor.


    Wenn du dich ohne Therapie allerdings stabil genug fühlst, würde ich bis nach der Verbeamtung auf Lebenszeit warten. Aber das musst du selbst entscheiden, ich weiß nicht, wie oft man in NDS zum Amtsarzt muss und wie streng Psychotherapie dort beurteilt wird. Ich denke jedoch, dass dies vom Amtsarzt und dem Erfolg der Therapie abhängt, weil der Amtsarzt ein Urteil darüber abgeben muss, wie wahrscheinlich du bis zur Pensionierung dienstfähig bleiben kannst.

  • Wann hast du denn den Termin beim Amtsarzt? Du schreibst ja "bald", ist das in wenigen Wochen? Dann könntest du ja evtl jetzt 5 Sitzungen selbst bezahlen und dann erst anfangen mit dem Einreichen (ab da erhaltene Sitzungen).

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Wann hast du denn den Termin beim Amtsarzt? Du schreibst ja "bald", ist das in wenigen Wochen? Dann könntest du ja evtl jetzt 5 Sitzungen selbst bezahlen und dann erst anfangen mit dem Einreichen (ab da erhaltene Sitzungen).

    Der Termin ist am 16.02., also wirklich nicht mehr lange hin. Das war auch meine Überlegung, Rechnungen erst später einzureichen.


    Ich weiß halt nicht, wie genau bzw. wahrheitsgetreu meine Angaben zu meiner Psyche sein müssen. Ich sehe jetzt nicht das Problem zu sagen, dass ich im Moment eine schwierige Zeit erlebe, sowas vergeht ja irgendwann. Aber darüber hinaus...?

  • Dann zahle doch bis Mitte Februar selbst und dann siehst du, ob das schon reicht oder ob du ab dann erst "richtig" beginnst und auch nicht rückwirkend einreichst, sondern erst ab nach dem Termin.

    Ob du eine schwierige Zeit gerade durchmachst, geht doch den Arzt nichts an. Finde ich.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Der Termin ist am 16.02., also wirklich nicht mehr lange hin. Das war auch meine Überlegung, Rechnungen erst später einzureichen.


    Ich weiß halt nicht, wie genau bzw. wahrheitsgetreu meine Angaben zu meiner Psyche sein müssen. Ich sehe jetzt nicht das Problem zu sagen, dass ich im Moment eine schwierige Zeit erlebe, sowas vergeht ja irgendwann. Aber darüber hinaus...?

    Eine "schwierige Zeit" ist erst einmal keine Diagnose, die einem Knüppel zwischen die Beine werfen kann. Die diagnostizierte depressive Verstimmung aus 2020 würde ich dir normalerweise empfehlen- weil du diese auf Nachfrage (sei es im Fragebogen oder Gespräch) ehrlich angeben musst- direkt durch ein ärztliches Attest aufzunehmen, aus dem hervorgeht, dass diese vollständig ausgeheilt, situativ bedingt (Pandemie blablabla), etc. ist, keine Rückfallgefahr besteht und vor allem keine Einschränkung für den Zielberuf. Nachdem du aber schreibst, es ging dir aktuell (erneut/weiterhin) psychisch nicht gut, so dass du erneuten/weiteren Therapiebedarf siehst, geht das schlecht. Es lässt sich insofern nicht vollständig ausschließen, dass du momentan nicht direkt verbeamtet werden kannst. Das kommt schlichtweg darauf an, was du im niedersächsischen Fragebogen angeben MUSST bzw. welche Nachfragen der Amtsarzt stellt (die du ebenfalls wahrheitsgemäß beantworten musst- kommt das sonst später heraus, weil du womöglich vorzeitig dienstunfähig wirst, dich verplapperst in der Schule- Lügengebilde zu kontrollieren über Jahrzehnte ist kein leichtes Unterfangen nehme ich an- weckst du damit im worst case schlafende Hunde).

    Eine unbehandelte psychische Erkrankung ist tatsächlich angesichts der bestehenden Diagnose aus 2020 ungünstiger als eine laufende Behandlung mit sehr günstiger Wasserstandsmeldung, die der Facharzt dann in ein schriftliches Attest packen könnte mit Eckpunkten wie der Diagnose, Symptomatik, (abgrenzbaren+ in einem unüberschaubaren Zeitrahmen behandelbaren) Ursachen (Pandemie, Trennung...), vollständige Heilung erwartet, keine Einschränkung für den Zielberuf.


    Sorgen um "deine Karriere" (wie eingangs von dir formuliert) musst du dir dennoch nicht machen. Die hängt nämlich in keinem Fall von der Frage der Verbeamtung ab. Auch Lehrkräfte die im Angestelltenverhältnis arbeiten können, so sie die weiteren Bedingungen dafür erfüllen, Beförderungsämter ihrer Schulart erlangen.


    Solltest du tatsächlich nicht direkt verbeamtet werden können gibt es aber in manchen Fällen die Möglichkeit, am Ende der Probezeit erneut vom Amtsarzt begutachtet zu werden, ob dann die Voraussetzungen erfüllt sind. Das könnte dir die erforderliche Zeit geben, eine Therapie erfolgreich abzuschließen. Lass dich am besten von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung (z.B. bei deiner Gewerkschaft) vor dem 16.02 beraten. Diese kennt nicht nur alle Vorgaben für Niedersachsen- kann dir also vielleicht die eine oder andere Angst noch einmal nehmen, die ich dir basierend auf meiner Kenntnis des BW- Fragebogens nicht nehmen kann-, sondern weiß auch, welche Optionen es gibt, ggf. zum Ende der Probezeit hin erneut begutachtet zu werden im Hinblick auf eine Verbeamtung zu diesem Zeitpunkt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Autofillpannen

  • Ich kenne jemanden, der hat die Psychotherapie in der Probezeit selbst bezahlt, damit da nichts in den Krankenakten steht. Es war aber so mit dem Psychotherapeuten abgesprochen, bei dem diese Person schon lange in Therapie war und diese schätzte die betroffene Person auch so ein, dass sie weiterhin arbeitsfähig sein würde.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Ich kenne jemanden, der hat die Psychotherapie in der Probezeit selbst bezahlt, damit da nichts in den Krankenakten steht. Es war aber so mit dem Psychotherapeuten abgesprochen, bei dem diese Person schon lange in Therapie war und diese schätzte die betroffene Person auch so ein, dass sie weiterhin arbeitsfähig sein würde.

    Beim Amtsarztbesuch zu lügen kann ein Strafverfahren und Rückzahlung von Bezügen zur Folge haben. Und bei der Privaten Krankenkasse dann noch mal, da ist es Versicherungsbetrug, könnte teuer werden.


    Wenn die Person und ihr behandelnder Therapeut denken, sie sei langfristig arbeitsfähig, gibt es doch keine Probleme. Wenn dies nicht der Fall ist, ist die Erschleichung des Beamtenstatus' einfach mal kriminell.

  • Gibt es eigentlich auch Leute, die vorm Amtsarztbesuch jahrelang nicht zur Physiotherapie gehen und sich nicht im Fitnessstudio anmelden, wenn sie Rückenschmerzen haben? Lieber abwarten, bis alles schlimmer wird, Hauptsache niemand erfährt, dass man Beschwerden hat? Das erscheint einem doch auch absurd.

    • Offizieller Beitrag

    es gibt zwar einen leichten gesellschaftlichen Wandel, aber ich habe noch nie jemanden gehört, der einem bei einem gebrochenen Bein oder Bandscheibenvorfall gesagt hat "Ach, gib dir einen Ruck, es ist nur eine Frage der Einstellung".
    Und doch, es gibt / gab auch hier schon Beiträge, die sich Gedanken um körperliche Diagnosen machten, und ob sie doch nicht noch ein Jahr warten...

  • Vielen Dank für die ganzen Einschätzungen! Ich versuche mich nochmal bezüglich des Fragebogens beim niedersächsischen Amtsarzt schlau zu machen. Mit lügen ist mir nämlich auch nicht wohl bei der Sache.

  • Vielen Dank für die ganzen Einschätzungen! Ich versuche mich nochmal bezüglich des Fragebogens beim niedersächsischen Amtsarzt schlau zu machen. Mit lügen ist mir nämlich auch nicht wohl bei der Sache.

    Davon würde ich auch dringend abraten. Das kann im Zweifelsfall auch später zur Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit führen, inklusive entsprechender Rückforderungen. Dass das nicht nur ein abstraktes Gedankenspiel ist, sondern bereits wirklich in der Praxis so umgesetzt wurde, kann man sich anhand einiger Gerichtsentscheidungen klar machen, z.B. VG Neustadt vom 25.09.2015, Az: 1 L 657/15.NW . Dort hatte ein Polizeibeamter im Fragebogen des Amtsarztes Vorerkrankungen verneint, obwohl er bereits einmal ambulant in psychologischer Behandlung war.

  • Würde nicht lügen, aber unbedingt warten oder privat zahlen. Steht einfach zu viel auf dem Spiel...

    Das widerspricht sich letztlich etwas. Die Zahlung hat überhaupt nichts mit der Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe von erfolgten Behandlungen zu tun.

  • Da widerspricht sich gar nichts, noch ist es im eventuellen Rahmen, der durchgeht. Was, wenn da noch 15 Sitzungen drauf kommen und es weiters aktuell ist. Deswegen kann man trotzdem von der Behandlung erzählen.


    Man schreibt ja, dass man behandelt wird oder je nach Situation würde.


    Deswegen lüge ich doch nicht und verschweige auch nicht.

  • Deswegen kann man trotzdem von der Behandlung erzählen.

    Dann kann man sie auch über die Kasse abrechnen.


    Es ist in heutiger Zeit kein Aufreger mehr, wenn jemand eine Therapie macht. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Amtsarzt erklärt, man sei mit hoher Wahrscheinlichkeit gesundheitlich nicht in der Lage, die Regelaltersgrenze im Dienst zu erreichen, ist doch recht gering und hängt von Diagnose und Prognose ab. Den Rechtsweg beschreiten könnte man im Notfall immer noch.

  • CandyAndy

    Wenn du mit Blick auf den anstehenden Amtsarzt-Termin hier empfiehlst, man solle dann tunlichst privat zahlen und unbedingt warten, suggerierst du bereits eine Verschleierungsabsicht. Das ist hier vollkommen fehl am Platz.


    Im Übrigen kann man nicht nur von der Behandlung erzählen, sondern muss (!) dies tun. Das gilt insbesondere dann, wenn diese gerade erfolgen und noch nicht abgeschlossen sind, aber je nach Fragestellung auch bereits dann, wenn diese bislang nur angeraten und noch nicht angefangen wurden.

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