Verbeamtung auf Probe und Psychotherapie?

  • Dann kann man sie auch über die Kasse abrechnen.


    Es ist in heutiger Zeit kein Aufreger mehr, wenn jemand eine Therapie macht. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Amtsarzt erklärt, man sei mit hoher Wahrscheinlichkeit gesundheitlich nicht in der Lage, die Regelaltersgrenze im Dienst zu erreichen, ist doch recht gering und hängt von Diagnose und Prognose ab. Den Rechtsweg beschreiten könnte man im Notfall immer noch.

    Achso, das ist die Logik. Ja, das kann man natürlich so sehen.

  • Es geht nicht darum, wie einzelne Personen das hier so sehen, sondern um die Rechtslage. Die dürfte hier hinreichend deutlich geworden sein, ansonsten gerne nachfragen.

  • Und warum dann privat zahlen?

    Weil die Krankenkasse evtl. später ein Verhalten zeigt, das den Finanzen nicht dienlich sein könnte - wer weiß, was durch Anwartschaft usw. alles schief gehen kann.


    Natürlich soll explizit dem Dienstherrn nix verschwiegen werden, ist doch klar.

  • Eben nicht. Deswegen würde ich ja unbedingt warten. So komplex kann dieser Gedankengang doch nicht sein.


    Das wäre übrigens wie ausreichend geklärt rechtlich hoch problematisch. Privat zahlen hätte den Vorteil, dass man hier durchaus auch Möglichkeiten hat, die nicht unbedingt angabepflichtig sind.


    Wenn es natürlich eine echte anerkannte medizinische Therapie sein MUSS, kommt sie ja bzgl. einer Angabe nicht herum.


    Woher kommt eigentlich die holde Frage, dass eine Lösungssuche gleich halb einer grenzrechtlichen Tätigkeit gleichgesetzt wird.


    Nirgends stand auch nur ansatzweise die Suggerierung der mir in den Mund gelegten Aussagen. Dazu muss man schon nicht Gemeintes dazu erfinden und nach meinem Erstpost auch noch recht kreativ und um die Ecke - mit Verlaub.

  • Weil die Krankenkasse evtl. später ein Verhalten zeigt, das den Finanzen nicht dienlich sein könnte - wer weiß, was durch Anwartschaft usw. alles schief gehen kann.


    Natürlich soll explizit dem Dienstherrn nix verschwiegen werden, ist doch klar.

    Auch der PKV darf und sollte nichts verschwiegen werden. Die arglistige Täuschung kann dazu führen, dass der Versicherer nicht nur den Vertrag an sich anfechtet, sondern auch nicht mehr zur Leistung verpflichtet ist...das macht sich besonders gut bei sehr hohen ausstehenden Rechnungen, die dann plötzlich nicht mehr übernommen werden und für die natürlich auch keine andere Versicherung kurzfristig einspringt.

  • Auch der PKV darf und sollte nichts verschwiegen werden. Die arglistige Täuschung kann dazu führen, dass der Versicherer nicht nur den Vertrag an sich anfechtet, sondern auch nicht mehr zur Leistung verpflichtet ist...das macht sich besonders gut bei sehr hohen ausstehenden Rechnungen, die dann plötzlich nicht mehr übernommen werden und für die natürlich auch keine andere Versicherung kurzfristig einspringt.

    Das stimmt natürlich, keine Frage. Ist auch nicht das Ziel, weil Betrug. Aber ich denke, dass jetzt mein Standpunkt weitestgehend geklärt sein sollte.

  • Nirgends stand auch nur ansatzweise die Suggerierung der mir in den Mund gelegten Aussagen. Dazu muss man schon nicht Gemeintes dazu erfinden und nach meinem Erstpost auch noch recht kreativ und um die Ecke - mit Verlaub.

    Wenn man weder dem Amtsarzt noch der Versicherung widerrechtlich relevante gesundheitliche Aspekte verschweigen möchte, dann gibt es auch keinerlei Grund, entsprechende Behandlungen auf die lange Bank zu schieben, privat zu bezahlen oder ähnliches.

  • Wenn man weder dem Amtsarzt noch der Versicherung widerrechtlich relevante gesundheitliche Aspekte verschweigen möchte, dann gibt es auch keinerlei Grund, entsprechende Behandlungen auf die lange Bank zu schieben, privat zu bezahlen oder ähnliches.

    Natürlich, wenn man es noch aushält, kann man warten bis nach der Lebenszeitverbeamtung - sofern alternative Entspannungsdinge usw hypothetisch für sie eine Option wären ; was ich mir nicht zugestehe beurteilen zu können - weder kenne ich sie noch bin ich Arzt . Ich sehe da keinerlei rechtliche Probleme.


    Hier aber fahrlässig zu raten einfach mal vor einer Lebenszeitbeamtung fröhlich drauf los zu therapieren ohne die Dame zu kennen und Arzt zu sein halte ich für nicht minder problematisch - und Gegenmeinungen dann noch ohne große Nachfragen umzuinterpretieren bis es einem in den Kram passt.

  • Natürlich, wenn man es noch aushält, kann man warten bis nach der Lebenszeitverbeamtung - sofern alternative Entspannungsdinge usw hypothetisch für sie eine Option wären ; was ich mir nicht zugestehe beurteilen zu können - weder kenne ich sie noch bin ich Arzt . Ich sehe da keinerlei rechtliche Probleme.


    (PS: natürlich ohne etwas zu verschweigen, bevor das wieder losgeht)


    Hier aber fahrlässig zu raten einfach mal vor einer Lebenszeitbeamtung fröhlich drauf los zu therapieren ohne die Dame zu kennen und Arzt zu sein halte ich für nicht minder problematisch - und Gegenmeinungen dann noch ohne große Nachfragen umzuinterpretieren bis es einem in den Kram passt.

  • Hier aber fahrlässig zu raten einfach mal vor einer Lebenszeitbeamtung fröhlich drauf los zu therapieren ohne die Dame zu kennen und Arzt zu sein halte ich für nicht minder problematisch -

    Moment mal, hier rät keiner keinem zu einer Therapie sondern die Frage war, ob eine Person, die selbst eine Therapie in Anspruch nehmen möchte warten sollte, um sich die Lebenszeitverbeamtung nicht zu versauen. fahrlässig ist es da allenfalls, zu fragen, ob es jemand nicht noch 4 Jahre ohne Therapie aushält.


    Das stimmt natürlich, keine Frage. Ist auch nicht das Ziel, weil Betrug. Aber ich denke, dass jetzt mein Standpunkt weitestgehend geklärt sein sollte.

    Nein, du redest dich um Kopf und Kragen, weil du hinterher versuchst, zu definieren ob du Therapie 'Entspannungsdinge' oder vielleicht was ganz anderes meinst. Relevant ist, was die oder der TE jetzt an therapeutischer Hilfe braucht und das gibt man da an, wo man danach gefragt wird.


    Edit

    Noch mal die rhetorische Frage, ob man jemandem raten würde, den Arztbesuch ein paar Jahre aufzuschieben und es erst mal mit Voodoo zu probieren, um es sich mit keiner Versicherung zu verscherzen?

  • Das muss doch der Arzt zusammen mit ihr entscheiden und nicht du... oder wir. Das ist die Frage wie du sagst und meine Meinung ist anders als Eure, entscheiden können wir es aber nicht. Und ein Verschweigen wurde schlicht unterstellt und erfunden.

  • Hier aber fahrlässig zu raten einfach mal vor einer Lebenszeitbeamtung fröhlich drauf los zu therapieren ohne die Dame zu kennen und Arzt zu sein halte ich für nicht minder problematisch - und Gegenmeinungen dann noch ohne große Nachfragen umzuinterpretieren bis es einem in den Kram passt.

    Die deutliche Meinung der hier im Thread beteiligten Personen war es, die Therapie, die von der TE ins Spiel gebracht wurde, nicht zu verschleiern. Hier hat keiner (!) überhaupt eine Bewertung vorgenommen, inwiefern eine Therapie notwendig und dringend ist.


    Darum ging es auch nicht und es ist äußerst schlechter Diskussionsstil, nun Personen Aussagen in den Mund zu legen, die so überhaupt nie gefallen sind, um deren tatsächliche Aussagen zu diskreditieren.


    Oder noch einmal andersherum: Es ging hier um rechtliche Fragen rund um die amtsärztliche Untersuchung und damit zusammenhängende Pflichtangaben und nicht um die gesundheitliche Bewertung. Die muss ein Arzt vornehmen.

  • Die deutliche Meinung der hier im Thread beteiligten Personen war es, die Therapie, die von der TE ins Spiel gebracht wurde, nicht zu verschleiern. Hier hat keiner (!) überhaupt eine Bewertung vorgenommen, inwiefern eine Therapie notwendig und dringend ist.


    Darum ging es auch nicht und es ist äußerst schlechter Diskussionsstil, nun Personen Aussagen in den Mund zu legen, die so überhaupt nie gefallen sind, um deren tatsächliche Aussagen zu diskreditieren.


    Oder noch einmal andersherum: Es ging hier um rechtliche Fragen rund um die amtsärztliche Untersuchung und damit zusammenhängende Pflichtangaben und nicht um die gesundheitliche Bewertung. Die muss ein Arzt vornehmen.

    Eben, der Meinung schließe ich mich natürlich an. Dieser Diskussionsstil galt dann wohl für beide Seiten gleichermaßen, wobei ich mich hier eher auf der reaktiven Seite sehe. :D

  • Hallo,

    ich kann deine Verunsicherung gut verstehen, so ist es bei mir auch.

    Ich habe allerdings mal beim amtsärztlichen Dienst angerufen und mit einer Amtsärztin über das Thema Psychotherapie und Verbeamtung gesprochen. Kurz zusammengefasst: Psychische Erkrankungen sind genauso behandelbar wie körperliche Erkrankungen. Ob man nun ein orthopädisches oder ein psychisches Problem hatte, ist heutzutage komplett bedeutungslos. Es geht allein um die Frage, ob man frühzeitig dienstunfähig oder erhebliche Fehlzeiten haben wird. Außerdem gibt es im Falle einer Ablehnung immer noch den Rechtsweg (schau da mal nach ein paar Gerichtsverfahren aus der Vergangenheit).

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