Unter Umständen ist auch eine spätere Versetzung unter freiwilliger Rückstufung möglich, wenn es dann partout an der Nichtverfügbarkeit von A14-Stellen scheitern sollte. Zumindest in NDS habe ich eine solche Versetzung bereits gesehen.
Beiträge von Seph
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Danke für die Info
Was ich interessanter finde, als die Verdünnerei ist der Umstand, wie Hahnemann auf die Idee mit der Homöopathie kam und wie hartnäckig sich diese Idee bis heute hält.Soweit ich weiß, geht das auf ein fundamentales Fehlverständnis zur experimentellen Methode und medizinischen Grundkenntnissen zurück. Er soll wohl u.a. mit Chinarinde experimentiert haben, welche bereits als Mittel gegen Malaria bekannt war, und festgestellt haben, dass die regelmäßige Einnahme teilweise vergleichbare Symptome hervorgerufen hat, wie sie für Malaria selbst typisch sind und daraus das Ähnlichkeitsprinzip formuliert.
Dass es sich dabei lediglich um unspezifische Allgemeinsymptome wie Abgeschlagenheit, Herzklopfen u.ä. handelte, spielt ja keine Rolle

Auch war ihm völlig unbekannt geblieben, wie Chinin eigentlich wirklich bei Malaria wirkt (Verhinderung der Biomineralisierung von Häm zu Hämozoin).
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Interessant an der ganzen Verdünnungsgeschichte ist ja das entstehende Umweltproblem.
Beim Potenzieren wird ja immer 9/10 der Lösung weg geschüttet und der Rest aufgefüllt, geschüttelt, 9/10 weggeschüttet...Das halte ich für kein Problem. In Anbetracht erzielbarer Ladenpreise entsprechender Globuli von ca. 700€/kg für letztlich reine Saccharose (Großhandelspreis um die 2€/kg, in hochreiner Form bis 50€/kg) sind die Margen so groß, dass während der Verdünnung natürlich nichts entsorgt wird, sondern entsprechend mehr Einheiten daraus hergestellt werden.
PS: Zugegeben, bei höheren Potenzen übersteigt das die Lagerkapazitäten jeder Fabrik. Dann ist aber ohnehin nicht mehr zwischen Tinktur und Lösungsmittel zu unterscheiden, da bereits ab ca. D6 der Anteil der Verunreinigungen die der Urtinktur übersteigt.
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Kann man das kabellos mit dem Beamer verbinden? Gerade das und Airdrop finde ich ungemein praktisch am iPad im Unterricht.
Als alleiniges Arbeitsgerät taugt es freilich nicht, als mobile Lösung in der Schule möchte ich es allerdings für meine Zwecke (!) nicht mehr missen.
Auf die bei uns flächendeckend eingesetzten interaktiven Tafeln kann man sich mit beliebigen Endgeräten problemlos aufschalten. Das funktioniert mit Windows-Notebooks genauso wie mit Android- oder IOS-Tablets und Smartphones.
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Das ist z. B. gerade für mich eines der Ausschlusskriterien für das iPad. Wir haben nen ganzen Schrank voll Vernier-Sonden, die damit nicht kompatibel sind. Vernier hat jetzt neue Sonden, die auch mit dem iPad gehen, aber wir schmeissen deswegen sicher nicht tausende von CHF an Material weg, das noch völlig in Ordnung ist.
Genau das ist es ja. Es bringt hier überhaupt nichts, eine große Lobes-Hymne auf Ipads als Ideallösung für jede Schule anzustimmen. Entscheidender ist doch, welche Hardware bereits vorhanden ist und welche Bedürfnisse überhaupt bestehen. Und dann kann man sich damit auseinandersetzen, welches System gut dazu passt.
Beim TE habe ich eher den Eindruck, dass andersherum ein System als Ideallösung feststeht und erst dann geschaut wird, was dieses System eigentlich alles tolles kann ohne zu berücksichtigen, dass das eben auch andere können.
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Zudem habe ich nie jemanden ein iPad aufschwatzen wollen - von wegen Provision. Ich wollte wissen ob mein Blick auf die unterrichtliche Arbeitswelt im Schnitt die der anderen Lehrkräfte entspricht oder nicht. Ich kann nur für das sprechen, was ich selbst erlebt und erfahren habe. In meiner Schule und meinen geschulten Schulen war auf jeden Fall klar, dass 90% aller Lehrkräfte nicht wissen, was ein iPad kann und wie man es bedienen kann. Heißt nicht, dass diese Menschen wissen, wie man andere Geräte zeiteffizient einsetzt. Ich weiß nicht, was diese Posts so negativ gestimmt hat. Vielleicht war ich zu forsch - falls ja, entschuldige ich mich.
Das "Problem" ist, dass du dennoch sehr auf das Ipad fixiert bist. Natürlich kann man damit tolle Dinge machen. Das kann man mit anderen Systemen von anderen Herstellern aber genauso und die kosten nicht selten bei gleichen Leistungsdaten nur einen Bruchteil davon. Ich nutze zum Beispiel mein Dienst-Ipad nur sehr rudimentär für bestimmte Anwendungssituationen (z.B. Messwertaufnahme, da hierfür die entsprechenden Schnittstellen vorhanden sind).
Nein, der erste Post in dem das drinsteht, was du lesen willst: "Habe ein iPad benutzt". Ich nutze ein hochwertiges Convertible. Das kann alles, was auch ein iPad kann. Es hat ausserdem eine riesige Festplatte, einen riesigen Graphikspeicher, einen riesigen Arbeitsspeicher, ein ultrahochauflösendes Touchscreen mit einem sehr guten Stift und ich kann jedes Programm drauf installieren, das ich benutzen will. Ich bin überhaupt kein "Windows-Fan", für mich sind Hardware und Kompatibilität entscheidend und da kommt ein Apple-Gerät einfach nicht in Frage.
So handhabe ich das auch und komme damit bestens klar. Auch passt das Gerät zu meiner privaten IT-Architektur, sodass keine Kompatibilitätsprobleme auftauchen und lässt sich je nach Bedürfnissen entsprechend konfigurieren.
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Moment, das stimmt doch so nicht, oder bin ich jetzt ganz verwirrt? Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist in NDS den Prüflingen doch sehr wohl bekannt; siehe § 12 APVO-Lehr: "Mitglieder des Prüfungsausschusses sind die Ausbildenden des Prüflings und die Schulleiterin oder der Schulleiter der Schule, an der der Prüfling den überwiegenden Teil seines Ausbildungsunterrichts erteilt hat." Dabei schlägt das Studienseminar vor, welches Prüfungsausschussmitglied den Vorsitz übernehmen soll; evtl. kann dieser auch von der Leiterin/dem Leiter des Studienseminars übernommen werden. (Quelle: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) (schure.de))
Sorry, du hast natürlich Recht. Da habe ich zu flüchtig gelesen und mich zu sehr auf den Unterschied zum zitierten Beitrag von Brick in the wall konzentriert, bei dem ja die Mehrzahl der Prüfer unbekannt seien und den Unterschied bei den Vorsitzenden überlesen.
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D12 bedeutet die Auflösung von 1 g Wirkstoff in dem Wasservolumen von 400 olympischen Schwimmbecken bzw. in 1.000.000 m³
Die höchste von Herstellern regulär lieferbare D-Potenz ist D1000 (sic!) .
Wobei bereits bei D60 einem Molekül einer beliebigen Substanz in einer Wasserkugel mit einem Durchmesser von 150 Millionen Kilometern (der Abstand von der Erde zur Sonne)entspricht oder weniger als ein Zuckerstückchen … in Milliarden von Galaxien.
D60 ist die von Hahnemann bevorzugte und für die Arzneimittelprüfungen empfohlene Potenz. (Hochpotenzen von Belladonna haben bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen keinen Unterschied zu Placebos ergeben.)
D400 entspräche bereits der Menge eines Moleküls der Ausgangssubstanz im 10320-fachen des gesamten beobachtbaren Universums.
Mal abgesehen von der abwegigen Annahme von Homöopathie-Anhängern, dass eine chemisch nicht mehr nachweisbare Substanz überhaupt eine Wirkung haben kann, wird dort immer so getan, als sei in einer solchen Verdünnung überhaupt nur die Ausgangssubstanz und das Verdünnungsmittel eingeflossen. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass es nahezu zwangsläufig zu Verunreinigungen kommt. Wie sich diese bei der Potenzierung auswirken sollen, wird dann schlicht nicht mehr erwähnt.
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Auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum. Humblebee ist sicher schon einmal eine gute Ansprechpartnerin für dich für Fragen und den Austausch rund um das System BBS in NDS. Warum hattest du dich bewusst für die berufsbildenden Schulen entschieden?
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In BW würde es beispielsweise genauso laufen, wie von dir beschrieben.
Wäre in Thüringen und NDS auch so.
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Anstrengungen im Bereich der Unterrichtsplanung lohnen sich nicht. (....) Am wichtigsten sind meiner Erfahrung nach leider Organisations-und Verwaltungsaufgaben (Stichwort: "Respizienz").
Das hängt schlicht von der Funktion ab, die man mit dem Aufstieg übertragen bekommen möchte. Während sich Erfahrungen und Anstrengungen im Bereich der Unterrichtsplanung zum Beispiel für Funktionen am Studienseminar, in der Unterrichtsentwicklung oder z.B. als didaktische Leitung sehr wohl niederschlagen und insofern lohnen, sind z.B. für Stunden-/Vertretungsplaner oder Koordinatoren im Gebäudemanagement u.ä. ganz andere Fähigkeiten im Vordergrund.
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Alkohol, Drogen, Waffen und Nacktheit haben in der Schule absolut nichts zu suchen.
Schon einmal was von Präventionsarbeit und Sexualpädagogik gehört? Natürlich gehören "diese Dinge" auch in Schule thematisiert.
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Danke für die Info. Das muss ich dann nochmal recherchieren. Ich gehe jetzt recht kurzfristig zum Monatsende. Und es sind Stunden fürs ganze Jahr.. also dann wahrscheinlich 60? Hab mich noch nie mit der Berechnung beschäftigt.
Was heißt denn fürs ganze Jahr, wenn du jetzt kurzfristig Ende April gehst? Wie schon gesagt wurde, wäre neben der Angabe des Bundeslandes auch die genaue Kenntnis des Umfangs geleisteter Mehrarbeit wichtig. Auskunft darüber kann dir vermutlich euer Stunden-/Vertretungsplaner geben.
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Keine Sorge, das musst du auch nicht verstehen. Wenn man nur eigenen Unterricht und hin und wieder Einzeltermine mit Kollegen im Tätigkeitsprofil hat, dann reicht vermutlich eine direkte Absprache. Für andere Dinge ist der Zugriff auf Pläne (direkt oder eben indirekt) sehr hilfreich und kürzt aufwendigere "hin und her - Kommunikation" deutlich ab.
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Verständlich. Trotzdem kann man (sich) die Frage stellen, inwiefern ein Kind zuhause eine Rolle spielt, wenn man an eine andere Schule gehen soll (ich spreche nicht von Teilabordnungen mit verrückten Stundenplänen oder von einer Abordnung um 50km...).
Wenn der Grund der Möglichkeit der Abordnung "Landesbeamte" lautet, dann gilt er für Alle. Dass auf Vereinbarkeit mit Familie weiterhin geguckt wird, ist klar, aber es hat nichts mit dem Dienstort an sich zu tun.
Als rein theoretisch.Das ist korrekt und daher ist es ja auch nicht so, dass der Familienstatus eine entscheidende Rolle bei der Auswahl spielt. Ein zulässiges Kriterium (unter vielen) ist er jedoch, was gerade auf die Vereinbarkeit mit Familie abzielt.
PS: Der Eindruck, dass generell nur A13er ohne Familie abgeordnet würden, mag der subjektiven und sicher verkürzten Einzelfalldarstellung von Aviator geschuldet sein und stimmt im Allgemeinen natürlich nicht.
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Und dennoch weiß ich von einer WBK-Kollegin, bei der auch die A14-Stelle sie nicht vor der Abordnung an die Gesamtschule bewahren konnte. Ganz sicher vor einer Abordnung ist man vermutlich in keiner Position.
Das stimmt und spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn aus einer Fachgruppe schon relativ viele mal abgeordnet waren, da nicht immer wieder die gleichen Personen gezogen werden können.
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Ja, das habe ich damals schon bei der Auswahl der abgeordneten Kollegen bemängelt, nämlich nur A13 und kinderlos, bislang.
Es ist nahezu selbstverständlich, dass bei notwendigen Abordnungen zunächst Nicht-Funktionsträger in die engere Auswahl kommen und es ist zudem nicht ungewöhnlich, dass bei der Abwägung der Auswahl neben den Fächern auch soziale Kriterien eine Rolle spielen können. Das beschriebene Vorgehen ist insofern gar mangelfrei

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Ja, es geht sicher auch irgendwie ohne und man kann auch ständig seinen Stundenplaner mit Anfragen nerven - sofern er überhaupt greifbar ist. Bequemer und je nach Aufgabe in der Schule durchaus auch öfter notwendig ist aber der Direktzugriff auf die langfristigen Stundenpläne der Kollegen. Dass das je nach Ausgestaltung bzgl. der enthaltenen Daten und des Umfangs der "Öffentlichkeit" kein Problem bis kritisch sein kann, ist hier über mehrere Seiten diskutiert worden. Zur Ausgangsfragestellung bleibt aber insbesondere festzuhalten, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, die Einsatzpläne der Kollegen einsehen zu können.
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Können wir bitte erst einmal festhalten, dass der Deutsche Städte- und Gemeindebund gerade nicht "der Staat" ist?
Dass ein Ausbau des ÖPNV auch im ländlichen Bereich erfolgen muss, ist unbestritten. Das geht allerdings auch anders als durch Enteignung von Eigentümern...
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Wie ist denn das, wenn man erst das Gewerbe hatte und dann verbeamtet wird? Beim Ref und beim Angestelltenverhältnis stands im Lebenslauf, der zur Personalakte einzureichen war, also ist das für mich eine stillschweigende Genehmigung (wobei ich es dann bei Ref noch mal beantragt habe und da wurden wir von der Seminarleitung aufgefordert die durchschnittliche Wöchentliche Arbeitszeit zu benennen, damit waren wir meist alle fein raus).
Sorry, auch wenn du es nicht einsehen magst: Die Erwähnung einer vorherigen Nebentätigkeit im Lebenslauf stellt weder einen Antrag auf Genehmigung und erst Recht keine Genehmigung dieser Nebentätigkeit dar.
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