Ok, also bewirbt man sich in einem solchen Fall auf sämtliche a14 bzw. a15 Stellen? Für die Bewerbung muß man doch eine einschlägige Lehrprobe abgeben? Oder reicht da irgendeine Lehrprobe?
Also kann man eine Grundschule eine Lehrprobe für die Bewerbung auf eine a15-Stelle machen?
Wenn man sich auf alle möglichen Stellen bewirbt, wie häufig muß man dann solche Lehrproben machen? Für jede Stellenausschreibung neu oder maximal eine Lehrprobe pro Monat?
Ist ein a13z Schulleiter überhaupt befugt eine a15 Lehrprobe zu begutachten?
Ich weiß nicht, wie das in NRW ablaufen würde, für NDS wäre der Vorgang wie folgt:
Es wird bei einer Bewerbung auf eine A15-Stelle eine Beurteilung auf Basis des bisherigen Einsatzes, eines Gesprächs zum Amt, einer Unterrichtsbesichtigung und der Durchführung einer DB oder einer Konferenz erfolgen. Begutachten würde hier maßgeblich der zuständige Dezernent und für den Unterricht der zuständige Fachberater. Der Beurteilungsbeitrag kommt vom SL der Stammschule, nicht der Einsatzschule. Der "A13Z-Schulleiter" ist weitgehend raus aus der Nummer., insofern stellt sich die Frage gar nicht.
Inwiefern die Unterrichtsbesichtigung direkt an der Einsatzschule oder doch über temporäre Teilabordnung an einer anderen Schule stattfindet (wie das teils bei LAAs gemacht wird) entzieht sich meiner Kenntnis in einem solch speziellen Fall.