Arbeitszeiterfassung

  • Stelle ich mir als schwer vor, die Arbeitszeit abzugrenzen und zu tracken. Sonntags bei der langweiligen Serie meiner Frau noch einmal eben die Schülerberichte lesen, die Schulmail zwischen den Privatmails zu bearbeiten, den Terminkalender abzugleichen usw.

    Sowas mache ich nicht. Ich arbeite (zuhause) an meinem Schreibtisch, nicht auf der Couch oder im Bett.

    • Offizieller Beitrag

    Das Einzige, wo ich noch unsicher bin: Soll ich beim Schreiben hier tracken?

    Brauchst du nicht.

    Die Zeit, die du hier eingeloggt bist, wird automatisch deiner Arbeitszeit gutgeschrieben.


    Kl. Gr. Frosch, Moderator


    😉

  • Sowas mache ich nicht. Ich arbeite (zuhause) an meinem Schreibtisch, nicht auf der Couch oder im Bett.

    Ist ja deine Sache und in Ordnung. Aber das ist das reizvolle am Lehrerjob, dass jeder nach seiner Art glücklich werden darf.


    Bei einer Zeiterfassung würde ich also permanent arbeiten, auch während des Mittagsschläfchens. Würde dann Überstunden ohne Ende machen und dann?


    Genau: Stelle eine Überlastungsanzeige oder bekomme mehr Geld.


    Oder was soll am Ende dabei rauskommen?

  • Oh. Ich muss mal mein AZ-Konto checken. Ich glaube, ich kann nächstes Jahr in den Ruhestand gehen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Oh. Ich muss mal mein AZ-Konto checken. Ich glaube, ich kann nächstes Jahr in den Ruhestand gehen.

    Wenn dein AZ-Konto voll ist, darfst du hier nur noch bei den Ruheständlern schreiben. :P

  • Fortbildung ist keine Arbeitszeit? Wenn wir einen pädagogischen Tag haben und uns den ganzen Tag fortbilden, machen wir Minusstunden?

    Wie du weiter oben lesen kannst, ist angeordnete Fortbildung sehr wohl Arbeitszeit (dein Beispiel), nicht angeordnete Fortbildung jedoch nicht.

  • Bei einer Zeiterfassung würde ich also permanent arbeiten, auch während des Mittagsschläfchens. Würde dann Überstunden ohne Ende machen und dann?

    Mittagsschläfchen ist keine Arbeitszeit.

    Ganz ehrlich, so schwierig ist das nicht mit der Arbeitszeiterfassung.

  • Bei einer Zeiterfassung würde ich also permanent arbeiten, auch während des Mittagsschläfchens. Würde dann Überstunden ohne Ende machen und dann?

    Man kann es natürlich auch absichtlich falsch verstehen oder ins Lächerliche ziehen.

    Du musst Dir keine Sorgen machen: Die Wahrscheinlichkeit, dass es kommt, ist sehr klein.

  • Natürlich wird die Arbeitszeiterfassung auch dazu führen, dass ab und an so Dödelzeiten erfasst werden, wo man ineffektiv arbeitet oder mehrere Sachen gleichzeitig tut. Da das aber zumindest während des Unterrichts ausgeschlossen ist, liegen wir als Lehrer da ziemlich sicher immer noch effektiveren Bereich verglichen mit ähnlichen Jobs, wo du das quasi den ganzen Tag machen könntest.

  • Da das aber zumindest während des Unterrichts ausgeschlossen ist, liegen wir als Lehrer da ziemlich sicher immer noch effektiveren Bereich verglichen mit ähnlichen Jobs, wo du das quasi den ganzen Tag machen könntest.

    Oh, da gibt es aber fiese Gegenbeispiele an Schulformen ohne Aufsichtspflicht.

  • Mittagsschläfchen ist keine Arbeitszeit.

    Ganz ehrlich, so schwierig ist das nicht mit der Arbeitszeiterfassung.

    Natürlich nicht. Und es gibt Kollegen, die während des Unterrichts Schüler Buchseiten lesen lassen und selbst am Handy spielen.


    Meine Frage ist, was am Ende dabei rauskommen soll, wenn ich 35 Stunden und der Kollege bei derselben Stundenzahl 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt einträgt?

  • Für den Kollegen entsteht damit eine deutlich belastbarere Gesprächsgrundlage, um mit der SL mal drauf zu schauen, ob nicht doch die Arbeitsbelastung zu hoch ist. Das gilt umso mehr, wenn die Arbeitszeiterfassung auch in verschiedene Teilhandlungen differenziert erfolgt. Ich sehe auch die Missbrauchsgefahr eher nicht. Eine SL wird meist gut unterscheiden können, ob die hohe Belastung tatsächlich durch eine Vielzahl von Sonderaufgaben o.ä. besteht oder ob an bestimmten Stellen Potential zur Effizienzsteigerung besteht.

  • Siehe Beitrag #312. Aus meiner Sicht dient der Besuch hier im Lehrerforum bestenfalls der Fortbildung und ist damit keine Arbeitszeit.

    Wie du weiter oben lesen kannst, ist angeordnete Fortbildung sehr wohl Arbeitszeit (dein Beispiel), nicht angeordnete Fortbildung jedoch nicht.

    Ich hatte den Rücksprung auf #312 nicht gemacht. In #321 hast Du es allgemein formuliert.

  • Ist Fortbildung Arbeitszeit?

    Das Lesen von Fachzeitschriften beispielsweise ist Arbeitszeit. Da nehme ich mir durchaus unsere Mittelbehörde zum Vorbild, die über eine gut ausgestattete Fachbibliothek verfügen. Die wird auch genutzt und soweit ich das beurteilen kann, ausschließlich von Mitarbeitern die eingestempelt sind.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das Lesen von Fachzeitschriften in der Fachbibliothek der Behörde ist mit einiger Sicherheit Arbeitszeit, das (nicht angeordnete) Lesen von Fachzeitschriften zu Hause jedoch nicht zwangsläufig.


    Der EuGH hatte sich 2021 mal etwas genauer mit der Frage beschäftigt, wann denn Fortbildungszeit als Arbeitszeit zählt und wann nicht. Dabei wurde u.a. auf die Verfügbarkeit des AN am Arbeitsort abgestellt, wobei im Falle angeordneter Fortbildungen auch die entsprechenden Räumlichkeiten eines vom AG beauftragten Anbieters als Arbeitsort anzusehen seien. Andersherum ist die selbständige und nicht angeordnete Beschäftigung mit entsprechenden Inhalten nicht zwingend Arbeitszeit. (vgl. EuGH C-909/19)

  • Das Urteil werde ich mir sicherlich noch genauer ansehen, das klingt sehr interessant.

    Kann man im Sinne seiner Dienstobliegenheiten nicht davon ausgehen, dass wir die ständige implizite Anordnung haben, fachlich und dienstrechtlich auf em aktuellen Stand zu sein? Bzw., wenn ich jetzt eine neue Lektüre einführe oder sogar nach Lehrplan einführen muss, dann kann ich mich damit stundenlang selbst vorbereitend beschäftigen, oder ich besuche eine dreistündige FoBi dazu. Wäre es dann also so, dass meine eigenständige Einarbeitung Arbeitszeit wäre, die FoBi aber nicht, sofern sie nicht angeordnet ist?

  • Der Trick bei der Fobi ist doch nur, sich die Dienstreise auch genehmigen zu lassen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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