Leerlauf zwischen dem Unterrichten

  • Hallo an euch ;-)


    weiß jemand, ohne dies in den Gesetzestexten nachzulesen, wie lange der Zwischenraum zwischen zwei Unterrichtseinheiten sein muss - im Hinblick auf "Erholungsphase"?

    Sprich, wenn der Abendunterricht bis 20:15 Uhr geht und am nächsten Tag zur 1. Stunde, um 7:45 Uhr, wieder unterrichtet wird; ist dies konform...


    Vielen Dank für Infos...

  • Für die Lehrkraft gilt auch das Arbeitszeitgesetz und hier müssen immer 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn liegen. Bei SuS gilt das meine ich aber nicht.

  • Moin,

    die EG-Richtlinie zu den Arbeitszeiten schreibt vor:

    • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Einsätzen (=Nachtruhe). Der Arbeitsweg ist allerdings Privatvergnügen. Wenn Du abends bis 20.15 Uhr in der Abendschule arbeiten mußt, darfst Du am nächsten Morgen ab 7.15 Uhr wieder eingesetzt werden. Die Ruhe darf nicht unterbrochen werden, auch nicht durch ein Telefonat oder durch die Verpflichtung eMails abzurufen. Wird sie doch unterbrochen, beginnen die 11 Stunden ab der Unterbrechung von vorne.
    • Einmal in der Woche hat jeder einen Anspruch auf eine 36-stündige Pause, also ein Wochenende. Dieses Wochenende muß aber nicht am Sonntag sein. Sollte der Schulleiter einfordern, daß man am Sonntag die eMails checkt, um dne Vertretungsplan für Montag zu sehen, ist das Wochenende von Freitagabend bis Sonntagmorgen, eben ein 36-stündiger Block. Der muß dann aber wirklich frei sein. Da gibt es dann auch keine Ausnahme in Form von der samstaglichen Einschulung der Erstklässler und ähnliche Scherze.

    Nachtrag: Die einschläige EU-Richtlinie hierzu ist die Richtlinie 2003/88/EG
    --> https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32003L0088

  • ... verstößt er gegen die verfassungsgemäße Sonntagsruhe. Keine Chance.

    Das ist richtig, das wird aber nicht in einer EU-Richtlinie geregelt.

  • O. Meier

    Dann hättest Du nicht bloß in §9 des ArbZG geguckt sondern auch in §10 ArbZG.


    Auszug aus Letzterem:

    "Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,"


    Und gemäß allgemeiner Rechtsauffassung ist die Schule eine Verwaltungsbehörde.


    "Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Zur öffentlichen Verwaltung gehören nach der Negativformel alle staatlichen Tätigkeiten, die nicht Rechtsetzung und Rechtsprechung sind. Auch die schulische Ausbildung an einer staatlichen Schule gehört im Rahmen der Daseinsvorsorge zur öffentlichen Verwaltung. Die Schule, die diese Aufgaben selbstverantwortlich und außenwirksam für ihren Rechtsträger wahrnimmt, ist also eine Behörde."


    Quelle: https://www.fernuni-hagen.de/v…/1112_55111_2010ss_ml.pdf

  • Für die Lehrkraft gilt auch das Arbeitszeitgesetz und hier müssen immer 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn liegen.

    Vielen Dank für die Info!
    Das hatte ich mir "leider" schon gedacht. Wobei es echt heftig ist, besonders mit der entsprechenden Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt.

    Dann sind es definitiv keine 11 Stunden mehr ;-)

  • Ich hatte die Kombination aus Abendunterricht und am nächsten Morgen zur ersten Stunde auch schon - das waren exakt 11 Std Ruhe. Nach ein paar Wochen habe ich die SL um Änderung gebeten und sie war auch einsichtig, sodass ich fortan erst zur dritten Stunde hatte.

  • dasselbe Problem kann nach Elternabenden auftreten

    Oh je, wie lange dauern denn bei euch die Elternabende? Oder beginnen sie erst so spät?


    Dadurch, dass wir ja wenig mit den Erziehungsberechtigten zu tun haben, weil viele unserer SuS schon volljährig sind, haben wir nur einen Elternabend pro Schuljahr (wo es dann Infos zur jeweiligen Schulform gibt und die Elternvertretung der Klasse gewählt wird). Der dauert max. 1,5 Stunden; Beginn ist um 18 Uhr, Ende also spätestens um 19:30 Uhr.

    Unser Elternsprechtag (ebenfalls nur einer pro Schuljahr) geht von 16 bis 20 Uhr. Da unsere erste Stunde erst um 8:10 Uhr startet, können wir also die 11 Stunden Ruhezeit auch danach locker einhalten.


    Abendunterricht gibt es an meiner BBS ja zum Glück nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Vielen Dank für die Info!
    Das hatte ich mir "leider" schon gedacht. Wobei es echt heftig ist, besonders mit der entsprechenden Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt.

    Dann sind es definitiv keine 11 Stunden mehr ;-)

    Fahrzeiten sind keine Dienstzeiten.

  • Unabhängig davon, dass es anstrengend ist, fragt mal Menschen im Schichtdienst, wenn die einen Wechsel von Spät auf Früh haben, z.B. im KH. Die können von 11 Stunden nur träumen.

  • Das hatte ich mir "leider" schon gedacht. Wobei es echt heftig ist, besonders mit der entsprechenden Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt.

    Wem sagst Du das?

    Ich hatte gerade um 21 Uhr Schichtende in der Abendschule und morgen früh geht es zur 1. Stunde wieder los. :flieh:

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