Wenn es vor Gericht geht, dann hat das auch keinen Bestand. Also vorsichtig mit so Absolutismen. Ich verstehe eh nicht wieso sich an solche Fristen in Schule so krass geklammert wird.
Woher nimmst du diese Gewissheit? Ist dir ein entsprechender Fall denn bekannt, indem wirklich wegen Fehlzeiten vor Gericht gegangen wurde? Würde mich persönlich tatsächlich mal interessieren. Ansonsten hatte Susannea ja bereits auf die Notwendigkeit der unverzüglichen Meldung hingewiesen. Man muss mit hoher Sicherheit keine um Monate verspäteten Sammelentschuldigungen mehr akzeptieren. In NDS darf die Schule im Übrigen explizit eine Ausschlussfrist festsetzen.