Beiträge von Seph

    Was macht ihr denn dienstlich (!) mit euren Notebooks, dass man den Unterschied bei den CPUs wirklich spüren würde? Ich bekomme mit den typischen dienstlichen Anwendungen (Office, Präsentationen, Video-Wiedergabe, CAS-Programm u.ä.) nicht einmal den völlig veralteten Ivy-Bridge i5 zum schwitzen. Die SSD hingegen ist spürbar schneller als eine HDD.

    Kann ich offen gestanden kaum nachvollziehen. Ich habe mir vor inzwischen 6 Jahren ein wiederaufbereitetes Thinkpad für keine 300€ vom Fachhändler gekauft. Das Notebook ist inzwischen gute 10 Jahre alt und läuft noch immer tadellos. Das booten dauert keine 10 Sekunden und ich kann damit problemlos jede Art von Officeanwendung, Dateiverwaltung, Abspielen von Videos usw. durchführen.

    Was sagt ihr denn zu dem Thema? und macht es überhaut Sinn, nur einen Teil zu arbeiten oder sind die die Aufgaben, die neben dem unterricht anfallen einfach zu viel, sodass man keinen Effekt hat?

    Mit einer Gehaltsreduktion auf einen zu großen Aufgabenumfang zu reagieren (und am Ende dennoch nahezu Vollzeit zu arbeiten) kann nicht die Antwort auf die Situation sein. Meines Erachtens ist eine konsequente Einhaltung der vorgesehenen Wochenarbeitszeiten, strikte Trennung von Arbeits- und Freizeit und entsprechender Priorisierung von Aufgaben weitaus zielführender....gerne in Verbindung mit einer lückenlosen Arbeitszeiterfassung.

    Das ist ja auch von 1983!

    ...und immer wieder angepasst und noch immer gültig, soweit ich sehe das letzte Mal 2012! Du kannst aber gerne den Nachweis erbringen, dass diese Verordnung doch nicht mehr gilt, so wie du das hier suggerierst. Vielleicht übersehe ich ja irgendwo das "außer Kraft gesetzt".

    Komisch, dass noch niemand darauf hingewiesen hat, dass eine Überlastungsanzeige hier der formal falsche Schritt ist.

    Die Remonstration ist das Mittel der Wahl in diesem Fall und sogar deine Pflicht, @TE.

    Danke dafür! Ich sehe das genauso: es geht hier nicht um die durch eine Dienstanweisung ausgelöste Überlastung, sondern darum, dass bereits die Anweisung an sich rechtswidrig ist. Ich hatte das bereits an mehreren Stellen hier im Forum geschrieben: Der BGH hat bereits in den 70er Jahren entschieden, dass eine SL, die Doppelaufsichten anordnet, eine schwere Amtspflichtverletzung begeht. Hier MUSS (tatsächlich ist das Pflicht als Beamter) sofort (möglichst schriftlich und mit Verweis auf das BGH-Urteil) remonstriert werden.

    Edit: Wer das Urteil mal im Volltext lesen möchte, findet es unter dem hier genannten Aktenzeichen in den entsprechenden juristischen Datenbanken:

    Zitat von BGH, Urteil vom 19.06.1972, III ZR 80/70

    Es genügt nicht, daß eine Schulklasse, von 14- bis 15jährigen deren Lehrer verhindert ist, von der Lehrkraft einer im benachbarten Klassenzimmer unterrichtenden Lehrkraft während der Unterrichtsstunde mitbeaufsichtigt wird. Ordnet der Schulleiter eine solche Mitbeaufsichtigung an, so begeht er eine Amtspflichtverletzung.

    Wobei bei der F-35 aber auch an die atomare Teilhabe der NATO zu denken ist. Wir haben einfach kein europäisches Kampfflugzeug, das in der Lage ist amerikanische Atombomben beim Feind abliefern zu können.

    Fairerweise: Bislang hat der Tornado - eine rein europäische Entwicklung - diese Aufgabe erfüllt. Dieser ist inzwischen nur veraltet und soll halt ersetzt werden. Theoretisch wäre auch der Eurofighter in der Lage, als Träger zu dienen, ist hierfür aber nicht zertifiziert. Man mag darin auch industriepolitische Erwägungen sehen, aber das kann auch ein Zufall sein ;)

    Müßte man jetzt Deiner Meinung nach entsprechend den Bau einer deutschen Wasserstoffbombe samt Trägersystem forcieren, um das Abschreckungspotential aufrecht erhalten und damit den Frieden sichern zu können?

    Diese Überlegungen sollte man nicht sofort vom Tisch werfen. Deutschland tut sich derzeit keinen Gefallen damit, mit Blick auf die sich perspektivisch zurückziehenden Amerikaner auch noch wichtige europäische Verbündete vor den Kopf zu stoßen (z.B. die Atommächte Frankreich und UK) und gleichzeitig durch den zivilen Ausstieg aus der Kernenergie auch noch jede Option auf die Eigenentwicklung entsprechenden Abschreckungspotentials aufzugeben.

    In einer Großstadt im Rheinland wurden die Geräte quasi "nackt" ausgeteilt. Es ist nichts an Software drauf - und niemand außer der Stadt selbst kann Software installieren.

    Das war während der Corona-Pandemie schlichtweg Aktionismus pur in der Hoffnung, ein paar WählerInnenstimmen zu bekommen.

    Sieh mein Beitrag direkt darüber: Woher soll die Stadt den spezifischen Bedarf der einzelnen Fachschaften kennen? Es ist doch gerade die Forderung hier, die verfügbare Hardware für die eigenen Bedürfnisse (nicht als Einzellehrkraft, sondern als Fachschaft/Schule) anpassen zu können.

    Der Dienstherr kann gerne Arbeitsgeräte zur Verfügung stellen, sollte aber individuelle Bedürfnisse berücksichtigen. Die sind beim Englischlehrer wahrscheinlich anders als beim Informatiker. So werden wieder von Bürokraten unglaublich viele Steuergelder verschwendet.

    Man könnte auch einfach mal andersherum die - durchaus auch in der freien Wirtschaft anzutreffende - Perspektive verfolgen, dass dem AN zuzutrauen (und zu erwarten) ist, sich in das zur Verfügung stehende System einzuarbeiten.

    PS: Es ist auch eine Aufgabe der Fachbereiche, sich mit ihren Anforderungen beim Einsatz von Medien unter Berücksichtung des zur Verfügung stehenden Systems auseinanderzusetzen und den daraus resultierenden Bedarf an Software/Apps anzumelden.

    k_19 Kann ich nur bestätigen und auch bei uns werden die Geräte flächendeckend so genutzt. Ich wundere mich durchaus: erst wird ewig gemeckert, dass der Dienstherr kein Arbeitsmaterial stellen würde und nun ist das gestellte Arbeitsmaterial auch nicht recht und wird nicht genutzt. Dass ein Tablet, welches zu Hause nur rumgammelt, dann erst einmal Updates zieht, wenn es doch mal eingeschaltet wird, liegt in der Natur der Sache.

    Ich glaube, das sagen vor allem Gymnasiallehramtsstudenten, die damit das Fachstudium ihrer Fächer betonen wollen. Die sagen dann statt "Ich studiere Gymnasiallehramt mit den Fächern X und Y" lieber "Ich studiere X und Y auf Lehramt" (und nicht auf Bachelor, Diplom, Magister, ...).

    Das ist vermutlich so, ich kenne diese Sprechweise ebenfalls. Und tatsächlich ist (oder war?) das Studium weitgehend auch so gestaltet: man hat primär die beiden Fachwissenschaften studiert - nicht selten mit den regulären Diplomstudenten (bzw. Bachelor/Master begann da gerade) zusammen. Dazu mussten dann halt noch einige Seminare in den Erziehungswissenschaften belegt werden, aber das hat sich nie als "Lehramtsstudium" angefühlt, sondern als Fachstudium mit einem anderen Zielabschluss.

    Dann ist die Ausbildung auch die gleiche wie an einem klassischem Gymnasium. Insbesondere in der (nicht grundlos "gymnasial") genannten Sekundarstufe II gibt es keinerlei Unterschied zwischen der IGS und dem Gym. Du erhälst am Ende ganz klassisch das 2. Staatsexamen für das Lehramt Gymnasium und es gibt keine speziellen Hürden für die Einstellung an ein Gymnasium.

    Wie die „Beziehung“ aus der anderen Richtung wahrgenommen wird, sieht man, wenn man die jungen Menschen jubeln hört, wenn sie erfahren, dass (vermutlich wegen Krankheit einer Kollegin) Unterricht ausfällt.

    Sich über entfallenden Unterricht (kurzfristig) zu freuen und sich gleichzeitig auch Sorgen um (langzeit-)erkrankte Lehrkräfte zu machen, schließt sich bei den Schülern, mit denen ich zu tun habe, nicht aus.

    Fällt das nicht unter Glaubensfreiheit?

    Scientology ist in Deutschland keine anerkannte Religionsgemeinschaft, sondern ganz klar eine Sekte, die zudem totalitäre Strukturen aufweist und aufgrund der vermutlichen Verfolgung verfassungswidriger Ziele seit geraumer Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Eine Tätigkeit in dieser Organisation dürfte schwer mit dem Amtseid eines Beamten vereinbar sein.

    Im Kern ging es mir auch gar nicht um das konkrete Beispiel, sondern lediglich darum, dass es im Einzelfall Themen gibt, die auch eine sonst unkritische Dozententätigkeit nicht genehmigungsfähig machen. Wie fossi74 das aber schon festgestellt hat, ist das i.d.R. unkritisch. Nur muss die Genehmigung dieser Tätigkeit dennoch vorab beantragt werden und kann nicht einfach so ausgeübt werden.

    An welche Themen denkst du da so? Den Workshop "Wie klaue ich Abituraufgaben?" wird der TE wohl kaum anbieten wollen.

    Mal abgesehen von klar strafbaren Inhalten (z.B. "Wie koche ich Crystal Meth?"u.ä.) denke ich da auch an Themen wie z.B. das Leiten eines Audits bei Scientology (und damit die Mitgliedschaft in dieser Sekte), welche ernsthafte Zweifel an der Verfassungstreue und/oder der charakterlichen Eignung aufkommen lassen kann. Aber auch legale und relativ unkritische Tätigkeiten in der Freizeit bedürfen einer Prüfung: das VG Stuttgart hatte 2009 z.B. entschieden, dass Table-Dancing vor Publikum nicht mit dem Polizeidienst vereinbar sei. Wie das bei Lehrkräften aussieht, vermag ich nicht zu übertragen.

    Bei uns sind die Elterngespräche auf Zeitfenster von 10min beschränkt, sodass sich auf das Wesentliche konzentriert werden kann. Ich frage bei Terminanfragen immer auch nach einem Anlass bzw. nenne bei einem Gesprächswunsch meinerseits einen solchen vorab. Anlasslose Gespräche lehne ich hingegen i.d.R. ab. Brisantere Gespräche, für die man mehr Zeit benötigt, finden separat und nicht im Rahmen eines Elternsprechtags statt.

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