A13 in Niedersachsen für alle

  • Wenn es wirklich nach der Anzahl der Schüler:innen ginge, müsste es ja auch im SekI- und im GS-Bereich entsprechend der Schüler:innenzahl Funktionsstellen geben, ggf. schulübergreifend. Gibt es aber nicht. Es gibt auch erst seit kurzem A13-Stellen für RS-LuL, die an Aufgaben gekoppelt sind. Die in den Ausschreibungen genannten Aufgaben gibt es an anderen Schulen auch. Wo sind da die Stellen?

    1. Gehobener Dienst ≠ Höherer Dienst, daher keine A15 außerhalb der Schulleitung an diesen Schulen.


    2. Die Anzahl richtet sich zum Teil nach der Schülerzahl, es richtet sich hauptsächlich nach dem Stellenkegel (der von der Anzahl der Schülern abhängig ist)

  • Nehmen wir die Anzahl aller Schüler:innen in den Hauptschulen und die Anzahl aller Schüler:innen in der SekI in den Gymnasien.

    Wie viele zusätzliche Funktionsstellen bekommen die Hauptschulen und wie viele die Gymnasien?

  • Nehmen wir die Anzahl aller Schüler:innen in den Hauptschulen und die Anzahl aller Schüler:innen in der SekI in den Gymnasien.

    Wie viele zusätzliche Funktionsstellen bekommen die Hauptschulen und wie viele die Gymnasien?

    Die Frage ist so nicht sinnvoll. Der Stellenkegel an den Schulen hängt von der Schüleranzahl an der jeweiligen Schule ab und nicht von den Schülerzahlen im Bundesland. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine 5-6 zügige Schule mit 9 Jahrgängen (Gesamtschulen und Gymnasien mit Oberstufe) etwas mehr Leitungstätigkeit (und damit mehr Leitungspersonal außer der SL und der stellv. SL) erfordert, als eine lediglich 1-2 zügige Hauptschule oder Grundschule mit nur 6 bzw. 4 Jahrgängen.

  • Inwieweit wirkt sich eigentlich das Vorhandensein des Schulamts auf die notwendigen Leitungstätigkeiten aus?

    Kann das jemand vergleichen?


    Oder ist das in NI nicht so geregelt, dass die Personalverantwortung bei Grundschulen nicht bei der Schulleitung liegt?

  • Die Frage ist so nicht sinnvoll. Der Stellenkegel an den Schulen hängt von der Schüleranzahl an der jeweiligen Schule ab und nicht von den Schülerzahlen im Bundesland.

    Doch, die Frage ist genau so sinnvoll.

    Wer legt denn fest, dass es nach der Schule geht und nicht nach der Schülerzahl?


    Und warum gibt es an den HRS keine Funktionsstellen, von den neuen A13er-Stellen abgesehen?

    Warum wurden diese Stellen für Realschullehrkräfte an RS, OBS udn KGS geschaffen, nicht aber für GH-Lehrkräfte

    und nicht an den HS, obwohl an den Schulen die gleichen Aufgaben übernommen werden müssen? (z.B. Fachleitungen, Koordinierung von Praktika und Inklusion (dürfte an der HS weit größerer Bedarf sein), Schulveranstaltugen, Medien und Schulbücherei, Digitalisierung, Schulentwicklungsplanung, Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen)


    Werden an den Gymnasien für die SekII-Funktionsstellen allein die Schüler:innen in der SekII gezählt?

    Werden an den Gymnasien für die SekI-Funktionen allein die Schüler:innen in der SekI gezählt?

    Gibt es Zahlen, mit welcher Größe der SekI oder SekII es Funktionsstellen gibt?

  • Auch wenn du es nicht hören magst - die Besoldung bspw an Gymnasien richtet sich auch nach dem Vorhandensein einer Oberstufe und dem zusätzlichen Korrektur- und Vorbereitungssufwand… das ist nicht nur dahin gesagt, sondern Fakt…

    Ja, stimmt, ich mag es nicht hören,

    aber es bestätigt, dass es eben nicht allein nach Schulgröße und Schüler:innenzahl geht,

    sondern Gewichtungen vorgenommen werden, die wer auch immer irgendwann auf welcher Grundlage auch immer festgelegt hat.

    Und genau das kritisiere ich.

    Es ist intransparent und benachteiligt Lehrkräfte an anderen Schulen mit ihren eigenen Anforderungen und Aufgaben.


    Vor allem aber gibt es an einigen Schulen Stellen für Tätigkeiten, die an anderen Schulen genauso erledigt werden müssen.

    Bei der Festlegung des Deputats und bei den Entlastungsstunden sieht es dann wieder genauso aus.

  • Es ist intransparent und benachteiligt Lehrkräfte an anderen Schulen mit ihren eigenen Anforderungen und Aufgaben.


    Vor allem aber gibt es an einigen Schulen Stellen für Tätigkeiten, die an anderen Schulen genauso erledigt werden müssen.

    Bei der Festlegung des Deputats und bei den Entlastungsstunden sieht es dann wieder genauso aus.

    1. Es ist nicht intransparent. Es ist ganz klar festgelegt, wie der Stellenkegel an welcher Schulform so ist.


    2. Eine Schule erhält die Mitteilung, dass es X Beförderungsstellen zu verteilen gibt. Die Schule entscheidet dann über die genauen Aufgabentätigkeiten (die einem Katalog entnommen werden) und sie werden ausgeschrieben und besetzt. Dafür sind in der Regel die Entlastungsstunden weg.


    3. Die Deputate werden von der Schulleitung festgelegt.


    4. Die Anzahl der Entlastungsstunden wird der Schule anhand bestimmter Kriterien zugewiesen. Die Verteilung derer erfolgt durch die Schulleitung.



    Ich glaube, dir geht es darum, dass alle gleich sind. Das ist leider nicht möglich.



    Die Anzahl an Beförderungsstellen soll über alle Schulformen gleich sein?

    Es soll immer die gleichen Aufgaben an jeder Schule zu erledigen sein?


    Worum geht es dir eigentlich?

  • Die Aussage von Schlaubi ist sicherlich nicht so richtig. Es ist ein Aspekt, der insbesondere von den Gymnasiallehrkräften gerne vorgetragen wird. Er stimmt aber auch nicht so. Es gibt Gymnasiallehrer, die nie in der Oberstufe arbeiten. Es gibt Kurse auf der Oberstufe, die keineswegs Mehrarbeit bedeuten. Denken wir an den Sportlehrer oder einfach nur kleine Leistungskurse. Dazu muss man auch Bedenken, dass die wenigsten Gymnasiallehrer etwas mit Inklusion zu tun haben. Die Mehrarbeit am Gymnasium wird auch durch die Deputate ausgeglichen. Immerhin sind es an der GS 28 und am Gymnasium 23,5 Stunden.


    Es hilft auch der Blick in die Vergangenheit. Vor der Einführung von GHR wurden die alten Realschullehrer auch nach A13 besoldet, obwohl klar war, dass sie nicht an einer Oberstufe arbeiten werden. Man hat uns damals erklärt, dass das am unterschiedlichen Studium liegt. Dadurch sind auch nach GHR die neuen Lehrer mit A12 und die alten weiterhin mit A13 eingestellt worden.


    Man muss überlegen, warum man Funktionsstellen benötigt. Eine Menge Arbeit X kann man der Schulleitung zumuten. Irgendwann kommt aber der Punkt, wo man sagt, dass das eine SL nicht alleine kann. Dann braucht man eine entsprechende Anzahl von Funktionsstellen. Das ist sicherlich auch schon an mittleren Grundschulen gegeben. 1-2 Funktionsstellen für Lehrkräfte, die zusätzliche Aufgaben übernehmen sind sicherlich sinnvoll. Am Ende muss man doch von den Anforderungen ausgehen, was die Schule leisten soll.


    P.S.

    Wenn ich das teilweise im Sek 1 sehe, frage ich mich wirklich, warum manche Person dort eine Funktionsstelle hat. Ich kenne mehrere Person, die kaum etwas dafür tun. Auf der anderen Seite wird an den Grundschulen momentan alles "ehrenamtlich" gemacht. Natürlich nicht wirklich ehrenamtlich, aber wer sich bereit erklärt macht es halt einfach oben drauf. Andere machen nichts.


    P.S.S.

    Ich frage mich da auch immer nach dem Verhältnis zu den Förderschullehrkräften. Unsere SL verdient genauso viel wir unsere Förderschullehrkraft. Das finde ich nicht wirklich richtig. Dazu leisten oft normale Lehrkräfte dank der guten Umsetzung der Inklusion die Hauptarbeit bei der Inklusion. Es wird aber nicht angerechnet.

  • Denken wir an den Sportlehrer oder einfach nur kleine Leistungskurse

    Kleine Leistungskurse bedürfen trotzdem einer vertieften Vorbereitung. Da ist lediglich die Korrekturzeit vielleicht weniger.


    Denken wir an den Sportlehrer

    Der Sportlehrer an der Grundschule ist ebenfalls wenig belastet.

    Unterschied: ein Sportlehrer am Gymnasium hat ein zweites Fach, das höchstwahrscheinlich in der Oberstufe unterrichtet wird.


    Es hilft auch der Blick in die Vergangenheit. Vor der Einführung von GHR wurden die alten Realschullehrer auch nach A13 besoldet, obwohl klar war, dass sie nicht an einer Oberstufe arbeiten werden. Man hat uns damals erklärt, dass das am unterschiedlichen Studium liegt. Dadurch sind auch nach GHR die neuen Lehrer mit A12 und die alten weiterhin mit A13 eingestellt worden.

    Es liegt auch daran, dass die KMK es Anfang der 70er nicht hinbekommen hat, sich auf eine einheitliche Besoldungsordnung für Lehrer zu verständigen.


    Ich kenne mehrere Person, die kaum etwas dafür tun.

    Dann haben sie eine schlechte Schulleitung, die nicht genug von ihnen fordert.


    Natürlich nicht wirklich ehrenamtlich, aber wer sich bereit erklärt macht es halt einfach oben drauf. Andere machen nichts.

    Wie an allen Schulen. Es gibt immer Kollegen, egal ob sie befördert sind oder nicht, die darüber hinausgehen.



    Unsere SL verdient genauso viel wir unsere Förderschullehrkraft.

    Hat die Schulleitung genau so lange studiert, wie der Förderlehrer?

  • Kleine Leistungskurse bedürfen trotzdem einer vertieften Vorbereitung. Da ist lediglich die Korrekturzeit vielleicht weniger.

    Für die vertiefte Vorbereitung gibt es aber auch das reduzierte Deputat. Am Ende ist auch sehr Fach- und Themenspezifisch und hängt davon ab, was man schon gemacht hat.

    Dann haben sie eine schlechte Schulleitung, die nicht genug von ihnen fordert.

    Nur zum Teil. Es liegt auch daran, wie viele Funktionsstellen eine Schule hat. Wenn viele Stellen da sind, gibt es auch mehr Stellen mit wenig Arbeit.

    Der Sportlehrer an der Grundschule ist ebenfalls wenig belastet.

    Unterschied: ein Sportlehrer am Gymnasium hat ein zweites Fach, das höchstwahrscheinlich in der Oberstufe unterrichtet wird.

    Warum sollte das höchstwahrscheinlich sein? Die Lehrkraft könnte genauso ein Fach im Sek I-Bereich unterrichten. Oder nur Sport. Übrigens haben auch Sport-Lehrkräfte an Grundschulen mindestens ein weiteres Fach.

    Hat die Schulleitung genau so lange studiert, wie der Förderlehrer?

    Wenn ich es richtig sehe, studieren momentan alle Lehrämter gleich lang. Aber die Besoldung von Schulleitern hängt doch nicht von der Studiendauer ab? Das haben wir doch oben schon geklärt. Hier geht es vor allem um Aufgaben und Verantwortung.

  • Es ist ein Trauerspiel. Erst kündigt Frau Willie Hamburg an, dass die Anpassung in 2023 nicht zu erwarten sei, weil es ja ach so schwer wäre, diese umzusetzen. Und als wäre das noch nicht genug, lässt Herr Weil heute noch die Bombe platzen, dass es die Erhöhung vielleicht noch nicht mal in den Haushalt 2024!!!!!!!!! schaffen könnte. Natürlich beteuern beide, dass es ihnen jeweils ein persönliches Anliegen sei, das Wahlversprechen einzulösen und dieses eine besondere Bedeutung für sie hätte.


    Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte. So viel zur "schnellstmöglichen Umsetzung". Ich werde darauf jedenfalls reagieren und mein Arbeitspensum weiter auf das absolut Notwendige (den Unterricht) reduzieren. Ich lasse mich nicht mehr verarschen und werde gewisse Dinge auch nur noch "schnellstmöglich" abarbeiten.


    Fünf Jahre haben die Grünen in der Opposition zurecht beklagt, dass die letzte Landesregierung es nicht hinbekommen hat, die Gehälter auf A13 anzuheben. Und jetzt???


    Man muss sich das mal vorstellen: Alle (!!!) Parteien haben vor der Wahl damit geworben und wieder mal sieht man, wie sehr man sich auf die Wahlversprechen verlassen kann. Die CDU soll bitte auch ihre Klappe halten und jetzt nicht gegen die Landesregierung schießen, wo sie es selbst 5 Jahre lang blockiert haben. Und da wundern sie sich, dass die Politikverdrossenheit immer mehr zunimmt. Das Ganze ist nur noch unfassbar.

  • Die CDU soll bitte auch ihre Klappe halten und jetzt nicht gegen die Landesregierung schießen, wo sie es selbst 5 Jahre lang blockiert haben. Und da wundern sie sich, dass die Politikverdrossenheit immer mehr zunimmt. Das Ganze ist nur noch unfassbar.

    In NRW war es nicht anders.

    2010 warben die SPD und die Grünen damit, dass das Problem untersuchen würden.

    2012 Ebenfalls. 2017 auch.

    2022 hat es die CDU mit den Grünen gemacht.

  • Ach, jetzt schreibe ich es doch: bei allem Verständnis für den Frust einer nicht unmittelbaren Umsetzung muss man sich vlt. mal die haushaltsrechtlichen Hintergründe klar machen. Dafür hilft auch ein Blick in die Artikel 65ff der Nds. Verfassung.


    Unsere neue Regierung ist seit Oktober 2022 im Amt, das Haushaltsgesetz für den Doppelhaushalt 2022/2023 wurde bereits im Dezember 2021 und damit 10 Monate vor Antritt der neuen Regierung beschlossen. Der mit heißer Nadel gestrickte Nachtragshaushalt von November 2022 hingegen darf überhaupt nur für unvorhergesehene und unabweisbare Bedarfe beschlossen werden, die im ursprünglichen Haushaltsgesetz noch nicht absehbar waren (hier: Energiekrise u.ä.). Es ist haushaltsrechtlich insofern völlig klar, dass eine solch umfassendes Vorhaben wie die Anhebung aller Lehrkräfte auf A13 mit einem Volumen von ca. 189 Millionen Euro p.a. noch nicht im Haushaltsjahr 2023 erfolgen konnte.

  • Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Der Nachtragshaushalt beträgt 2,9 Milliarden Euro, wovon 200 Millionen eh schon auf Kitas und Schulen entfallen. Und was als „nicht absehbar“ oder „unvorhersehbar“ gilt, ist doch einfach Auslegungssache. Da sind unsere Politiker doch auch sonst immer sehr kreativ.

    Für mich ist der Lehrermangel ein so unfassbar gravierendes Problem im Bildungssystem (vor allem wenn dieses auf der anderen Seite immer mehr leisten soll -> Inklusion, Ganztag, etc.), dass man das einfach schnellstmöglich (und zwar im wahrsten Sinne des Wortes) angehen muss. Und die unfaire, weil ungleiche Bezahlung im Sek-I und Primarbereich ist dabei ein ganz entscheidender Punkt.


    Mal abgesehen davon, dass das Thema schon zu meinen Studienzeiten (2008-2013) auf dem Tisch lag und es schon damals immer hieß, das wird bald angeglichen, ist es einfach lächerlich, dass jetzt immer weiter aufzuschieben.

  • Ich glaube, dir ist noch immer nicht klar, was in einem Nachtragshaushalt auftauchen darf und was nicht. Das politische Vorhaben der Anhebung der Einstiegsbesoldung aller Lehrkräfte auf A13 gehört jedenfalls nicht dazu. Dabei handelt es sich mit Sicherheit nicht um einen unvorhergesehenen Bedarf im Sinne des Artikels 67 der Nds. Verfassung. Das wiederum hast du selbst bereits festgestellt:


    Mal abgesehen davon, dass das Thema schon zu meinen Studienzeiten (2008-2013) auf dem Tisch lag und es schon damals immer hieß, das wird bald angeglichen, ist es einfach lächerlich, dass jetzt immer weiter aufzuschieben.

  • Seph, es ist nicht böse gemeint, aber ich denke, das Rezitieren von Paragraphen evoziert in diesem Fall eher noch größeres Unverständnis, da es doch gerade das Vorgehen spiegelt, was hier moniert wird… objektiv, de jure sicherlich korrekt; subjektiv katastrophal, oder sagen wir, Öl ins Feuer der Enttäuschung… aber das hast du sicher selbst geahnt, als du deinen ersten Post löschtest…


    *Ärger Modus an* Vllt. wird ja parallel auch für die Anhebung der Studienräte gearbeitet … ;)


    *aus*

  • Ach, ich habe mich etwas an die Rolle des Advocatus Diaboli hier im Forum gewöhnt. Ich finde das persönlich auch nicht unbedingt gut, wenn Wahlversprechen lange hingeschoben werden. Und doch ist es mir ein Anliegen, zu verdeutlichen, dass eine Umsetzung bereits unmittelbar nach der Wahl rechtlich unrealistisch wahr und man deswegen nicht gerade die neue Regierung verteufeln muss. Das mag anders aussehen, wenn sie nicht innerhalb der Legislaturperiode "abliefern".

  • Ich glaube, dir ist noch immer nicht klar, was in einem Nachtragshaushalt auftauchen darf und was nicht. Das politische Vorhaben der Anhebung der Einstiegsbesoldung aller Lehrkräfte auf A13 gehört jedenfalls nicht dazu. Dabei handelt es sich mit Sicherheit nicht um einen unvorhergesehenen Bedarf im Sinne des Artikels 67 der Nds. Verfassung. Das wiederum hast du selbst bereits festgestellt:

    Eine Anhebung zum 1.1.2024 stehen sicherlich keinerlei haushaltsrechtlichen Hindernisse gegenüber. Außerdem gab es auch immer die Möglichkeit Zusatzzahlungen durchzuführen. Bei einem Tarifabschluss wird ja nichts anderes gemacht. Dafür braucht man nicht zwingend einen neuen Haushalt. Man hätte beispielsweise sagen können, dass die Einführung zum 1.1.2024 erfolgt. Dann wären die meisten zufrieden gewesen. Ggf. hätte man für 2023 noch eine Einmalzahlung mache können.

  • Eine Anhebung zum 1.1.2024 stehen sicherlich keinerlei haushaltsrechtlichen Hindernisse gegenüber. Außerdem gab es auch immer die Möglichkeit Zusatzzahlungen durchzuführen. Bei einem Tarifabschluss wird ja nichts anderes gemacht. Dafür braucht man nicht zwingend einen neuen Haushalt. Man hätte beispielsweise sagen können, dass die Einführung zum 1.1.2024 erfolgt. Dann wären die meisten zufrieden gewesen. Ggf. hätte man für 2023 noch eine Einmalzahlung mache können.

    Es steht derzeit überhaupt noch nicht fest, ob die Anhebung nicht 2024 kommt. Herr Weil hat lediglich ausgesagt, dass er dies noch nicht versprechen kann. In meiner Aussage ging es um den Haushalt 2023 und die Feststellung, dass nach nur 2 Monaten in der Regierungsverantwortung ein solcher Schritt noch nicht erwartbar war.

  • Ach, jetzt schreibe ich es doch: bei allem Verständnis für den Frust einer nicht unmittelbaren Umsetzung muss man sich vlt. mal die haushaltsrechtlichen Hintergründe klar machen. Dafür hilft auch ein Blick in die Artikel 65ff der Nds. Verfassung.


    Unsere neue Regierung ist seit Oktober 2022 im Amt, das Haushaltsgesetz für den Doppelhaushalt 2022/2023 wurde bereits im Dezember 2021 und damit 10 Monate vor Antritt der neuen Regierung beschlossen. Der mit heißer Nadel gestrickte Nachtragshaushalt von November 2022 hingegen darf überhaupt nur für unvorhergesehene und unabweisbare Bedarfe beschlossen werden, die im ursprünglichen Haushaltsgesetz noch nicht absehbar waren (hier: Energiekrise u.ä.). Es ist haushaltsrechtlich insofern völlig klar, dass eine solch umfassendes Vorhaben wie die Anhebung aller Lehrkräfte auf A13 mit einem Volumen von ca. 189 Millionen Euro p.a. noch nicht im Haushaltsjahr 2023 erfolgen konnte.

    Es betrifft mich zwar nicht, aber es ist klar, dass du Zustimmung von Leuten bekommst, die das nicht betrifft. Dich betrifft es ja auch nicht.

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