Beiträge von Seph

    An welche Themen denkst du da so? Den Workshop "Wie klaue ich Abituraufgaben?" wird der TE wohl kaum anbieten wollen.

    Mal abgesehen von klar strafbaren Inhalten (z.B. "Wie koche ich Crystal Meth?"u.ä.) denke ich da auch an Themen wie z.B. das Leiten eines Audits bei Scientology (und damit die Mitgliedschaft in dieser Sekte), welche ernsthafte Zweifel an der Verfassungstreue und/oder der charakterlichen Eignung aufkommen lassen kann. Aber auch legale und relativ unkritische Tätigkeiten in der Freizeit bedürfen einer Prüfung: das VG Stuttgart hatte 2009 z.B. entschieden, dass Table-Dancing vor Publikum nicht mit dem Polizeidienst vereinbar sei. Wie das bei Lehrkräften aussieht, vermag ich nicht zu übertragen.

    Bei uns sind die Elterngespräche auf Zeitfenster von 10min beschränkt, sodass sich auf das Wesentliche konzentriert werden kann. Ich frage bei Terminanfragen immer auch nach einem Anlass bzw. nenne bei einem Gesprächswunsch meinerseits einen solchen vorab. Anlasslose Gespräche lehne ich hingegen i.d.R. ab. Brisantere Gespräche, für die man mehr Zeit benötigt, finden separat und nicht im Rahmen eines Elternsprechtags statt.

    Nehmen wir die Anzahl aller Schüler:innen in den Hauptschulen und die Anzahl aller Schüler:innen in der SekI in den Gymnasien.

    Wie viele zusätzliche Funktionsstellen bekommen die Hauptschulen und wie viele die Gymnasien?

    Die Frage ist so nicht sinnvoll. Der Stellenkegel an den Schulen hängt von der Schüleranzahl an der jeweiligen Schule ab und nicht von den Schülerzahlen im Bundesland. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine 5-6 zügige Schule mit 9 Jahrgängen (Gesamtschulen und Gymnasien mit Oberstufe) etwas mehr Leitungstätigkeit (und damit mehr Leitungspersonal außer der SL und der stellv. SL) erfordert, als eine lediglich 1-2 zügige Hauptschule oder Grundschule mit nur 6 bzw. 4 Jahrgängen.

    Humblebee

    In meiner Region ist das definitiv so. Bis auf eine verbleibende in privater Trägerschaft sind die anderen Oberschulen innerhalb der letzten 10 Jahren zu Integrierten Gesamtschulen umgewandelt worden. Ich habe gerade noch einmal in die Statistiken geschaut und für ganz NDS hast du Recht: Tatsächlich ist die Anzahl der Oberschulen relativ konstant geblieben, dafür hat die Anzahl der reinen Haupt- und Realschulen spürbar abgenommen und dafür die Zahl der IGS deutlich zugenommen.

    Vermutlich entstand mein Eindruck auch durch den Effekt, den du beschrieben hast: Die Zusammenlegung von HS und RS zu neuen OBS bei gleichzeitiger Umwandlung von OBS zu IGS hält am Ende dennoch die Anzahl der OBS auf gleichem Niveau.

    Ich weiß nicht, wie das inzwischen ist, aber ich hatte vor 10 Jahren eine ähnliche Frage und was mich an Sachsen deutlich abgeschreckt hat, war die Art und Weise der Stellenausschreibungen. Dort wurde damals die eigene Bewerbernote in Abhängigkeit der Wunschregion modifiziert und anschließend nach Liste eingestellt und gerade nicht schulscharf. Im Kern wollen nahezu alle Bewerber nach Leipzig oder Dresden und nicht in die ländlichen Regionen, sodass hier gegengesteuert wurde. Für mich kam das - neben der damals fehlenden Verbeamtung - nicht in Frage.

    Deine Fächerkombination ist zwar wirklich recht häufig, durch das Kernfach und deine Bereitschaft, auch an Sek1-Schulen zu arbeiten, sollte das aber dennoch möglich sein. Neben den inzwischen seltener werdenden Oberschulen kämen auch Gesamtschulen in Frage. Zusatzqualifikationen wie Deutsch als Zweitsprache oder Darstellendes Spiel können die Chancen noch einmal deutlich verbessern.

    Übrigens: Er bat mich, falls ich mich wo anders auf eine Beförderungsstelle bewerben sollte, vor einer Bewerbung zu ihm zu kommen. Um vorab dort schon einmal abzuklopfen, ob ich überhaupt eine Chance hätte, oder das sowieso eine Scheinausschreibung für jemand Internes sei.

    Ich weiß nicht, wie ich diese "Angebot" einschätzen soll.

    Die Bitte kannst du getrost ignorieren. Ob du eine Chance hast, erfährst du zuverlässiger direkt von der SL der ausschreibenden Schule und/oder der Schulbehörde.

    Palim

    Das ist in dieser Absolutheit nicht korrekt. Die Besoldungsgruppe der GS-SL hängt - wie im Übrigen auch die Besoldungsgruppen der Funktionsstellen an den weiterführenden Schulen - an der Schülerzahl. Es leuchtet durchaus ein, dass eine SL einer einzügigen Grundschule mit nur 4 Klassen nicht die gleiche Besoldungsgruppe erreicht, wie ein Abteilungsleiter einer weiterführenden Schule, in dessen Abteilung sich bereits eine deutlich zweistellige Anzahl von Klassen befindet.

    Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern werden in NDS mit A14 besoldet, die Dezernenten im GS-Bereich erreichen dann auch A15. Im Falle der - auch für GHRS-Lehrkräfte - möglichen Übernahme der Leitung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe ist sogar A16 drin...wie bei allen anderen Lehrämtern auch.

    So große Sprünge macht man mit halben Rentenpunkten aber halt auch nicht. Wenn die Karriere des Partners u.a. auch darauf beruht, dass ihm bei der Grundsteinlegung durch den Partner zu Hause der Rücken freigehalten wurde, und er auf dieser Basis bis zum Renteneintritt (d.h. auch über die Scheidung hinaus) noch diverse Beförderungen durchlaufen kann, kann man es schon fragwürdig finden, wenn die ExPartnerin mit halben Rentenpunkten für Zeitpunkt x abgegolten wird und darüber hinaus selbst im fortgeschrittenen Alter ganz unten selbst neu anfangen muss. Rechtlich sicherlich alles okay, einen faktischen Nachteil hat sie aber trotzdem.

    Ist dir klar, dass dem vermeintlich stärkerem Partner auch nur noch die Hälfte der Rentenpunkte bleibt? Es teilen sich einfach beide ihre während der Ehe erworbenen Rentenpunkte auf. Damit tragen auch beide die Entscheidung, dass ein Partner weniger arbeitet als der andere, bei der späteren Versorgung mit.

    Nein, ich meinte eigentlich kein getrennt wirtschaftendes Ehepaar, sondern Aspekte wie einen Ausgleich der verringerten erworbenen Rentenansprüche. Besitzstand aufzuteilen ist ja eher der einfachere Teil, wenn jemand aber über einen Großteil des erwerbsfähigen Alters kaum in Rentenkassen eingezahlt hat, ist auch der spätere Versorgungsausgleich nicht unbedingt eine vollwertige Kompensation dafür. Ebenso macht es einen Unterschied, ob jemand Kindesunterhalt "nur" strikt nach Düsseldorfer Tabelle zahlt, sein Gehalt und Vermögen je nach Konstellation evtl. sogar noch kleinrechnen kann, oder sich hier großzügiger zeigt. Damit eine Frau, die wenig gearbeitet hat, ihren Lebensstandard einigermaßen halten kann, muss der Partner schon wohlwollend mitspielen wollen, sonst kann es böse ausgehen.

    Auch das wird - sofern kein gesonderter Ehevertrag vorliegt - automatisch bei der Scheidung erledigt. Der Versorgungsausgleich führt gerade dazu, dass die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte fair geteilt werden. Es ist auch durchaus zu begrüßen, dass Eheverträge, die diesen Ausgleich per Klausel ausschließen regelmäßig als sittenwidrig verworfen werden.

    Es dürfte dafür keine Regelungen über Erlasse oder Verordnungen geben, sondern lediglich schulinterne Festlegungen. In der Regel sind Vergleichsarbeiten tatsächlich identisch, es spricht aber nichts gegen leicht angepasste Aufgabenstellungen. Ich hatte z.B. in der Sek 2 mal einen Mathe-Kurs parallel mit einem Kollegen. Wir haben beide nach einem vergleichbaren Sequenzplan gearbeitet, für das Modellieren von Wachstumsprozessen aber in einem Detail leicht unterschiedliche Zugänge primär geübt (Differentialgleichung vs. durchschnittliche Änderungsraten). Entsprechend hatten wir dann halt in einer der Aufgaben eine an die jeweilige Lerngruppe angepasste Aufgabenstellung gewählt.

    Das ist der Verordnung des KM über die Notenbildung bei euch so nicht zu entnehmen. Auch dort steht ziemlich deutlich drin:

    Und auch aus folgendem Absatz, lässt sich die Zulässigkeit von Zwischennoten nicht folgern. Dieser verhindert lediglich, dass durch irgendwelche obskuren Berechnungen von Noten dann Zwischennoten bei Zeugnissen entstehen:

    (4) In den Halbjahres- und Jahreszeugnissen sowie in den Abgangs-, Abschluß- und Prüfungszeugnissen sind nur ganze Noten zulässig.

    Leo13

    Ich habe nichts anderes behauptet. Es muss nur klar sein, dass eine Notation wie " 2 (+) " dennoch eine glatte Note "gut" beschreibt und gerade keine Note "voll gut", die unzulässig wäre. Das ist bei der Bildung der Endnote entsprechend zu berücksichtigen.

    Also kann man doch zumindest festhalten, dass es ein sehr individueller Weg war und darum ging es. Ich kenne eine Menge Menschen, die viel machen und vergeblich darauf warten, von ihrer Schulleitung dafür protegiert zu werden. Du bist 'von oben' auf eine solche Stelle gekommen, die sonst aller Wahrscheinlichkeit nach nie ausgeschrieben worden wäre.

    Du missverstehst, glaube ich, wie diese Stellen ausgeschrieben bzw. besetzt werden und überhaupt werden können. Jeder Schule ist eine ziemlich genau bestimmbare Anzahl von Funktionsstellen zugewiesen. Wenn diese aktuell besetzt sind, dann kann niemand befördert werden. Es kann dann auch niemand von außen darauf eingesetzt werden. Dann kann auch eine Schulleitung trotz Anerkennung der hohen Leistungen nicht weniger Kollegen nichts ändern und es entsteht ein Beförderungsstau.

    Erst wenn eine solche Stelle frei wird, dann wird sie i.d.R. landesweit ausgeschrieben. Einzige Ausnahme kann dabei das (zwingende!) Einsetzen eines (ebenfalls nach gewisser Zeit zwingenden) Rückkehrers aus der Behörde sein. Das alles hat aber in keiner Weise etwas mit protegieren oder Vetternwirtschaft zu tun.

    PS: Die persönlichen Kontakte sorgen hier lediglich für einen Überlick, wo es denn perspektivisch überhaupt möglich wäre, unterzukommen. Auch diese Information ist im Übrigen nicht exklusiv, sondern lässt sich im Telefonat mit den zuständigen Dezernenten besprechen.

    Tut ihr um der Provokation willen nur so oder ist euch wirklich nicht klar, dass ein (sofortiges) Betretungsverbot der Praxis bei (Corona-) Symptomen einerseits dem Schutz anderer Patienten und v.a. der Mitarbeiter dient und andererseits gerade nicht bedeutet, dass man nicht dennoch ärztliche Behandlung erhält?

    Auch in ein Krankenhaus kann man nicht einfach mit hochansteckenden Krankheiten hineinspazieren, sondern wird dazu aufgefordert, sich durch Gegensprechanlage zunächst von außen anzumelden. Das lief im Übrigen auch schon lange vor Covid-19 so.

    Auf die entsprechende Stelle im Amt muss man sich erst mal bewerben und genommen werden, dort Verantwortung übernehmen und viel arbeiten. Und die Rückkehr in den Schuldienst bei doch fürstlicher Entlohnung gelang, weil der TE jemanden kennt, also letztlich Vetternwirtschaft. Auch das ist nicht für jeden oder überhaupt für viele eine Option. Insofern ist es schon individuell sehr gut gelaufen und definitiv besser als ein Burnout, Letzteres dürfte aber leider häufiger der eingeschlagene Weg sein.

    Zum Einen sieht fürstliche Entlohnung etwas anders aus als das, was im ÖD überhaupt möglich ist. Zum Anderen hat es nichts mit Nepotismus zu tun, wenn man berufliche Kontakte pflegt und über diese von alternativen Stellen erfährt. Wie du bereits sagst: man muss sich am Ende dennoch erfolgreich auf diese öffentlich ausgeschriebene Stelle bewerben, genommen werden und erfolgreich darin arbeiten.

    Das könnte man so interpretieren, dass das System - entgegen aller Unkenrufe - doch dafür sorgt, dass gute, reflektierte Leute die Chance zum Aufstieg erhalten und nicht nur solche, die lediglich auf die Karriere aus sind.

    Ja, und dass man auch nicht so stark auf das Wohlwollen der eigenen Schulleitung angewiesen ist, wie man das manchmal annehmen mag. Es öffnen sich manchmal einfach Türen, von denen man selbst vorher nicht wusste, dass es diese gibt. Es bedeutet aber auch, dass es nicht schadet, eine der zahlreichen "Zusatzaufgaben" an einer Schule zu übernehmen und sich damit ein Profil zu geben.

    Danke für den Bericht Bolzbold . Ich hatte mir dein Thema hier damals sehr genau durchgelesen, als ich das Angebot für eine solche Stelle erhalten hatte und das hatte mir sehr dabei geholfen, einzuordnen, auf was ich mich dabei einlasse. Mir geht es heute auch sehr gut damit und kann die Nebenbedingungen (kein hausinterner Gegenbewerber, weitgehend gut funktionierende Schule, Möglichkeit eigene Akzente zu setzen) für eine gute Berufszufriedenheit nur bestätigen.

    Besonders wichtig ist mir allerdings auch folgende deiner Feststellungen, da sie sich exakt mit meiner Erfahrung in diesem Prozess deckt:

    In der Rückschau ist es faszinierend zu sehen, dass ich mir vor sechs Jahren und insbesondere in der Zeit davor eigentlich gar keine großen Gedanken über Karriere oder ähnliches hätte machen müssen. Es hat sich alles irgendwie gefügt. Ohne Druck. Einfach so. Und meine Biographie ist voll davon, dass sich Dinge einfach irgendwie zum Guten fügen. Leider sieht man das nicht immer, wenn man sich im "Transformationsprozess" befindet.

    Ich hatte mich im Vorfeld lange gefragt, ob ich mit meinen Tätigkeiten gut aufgestellt bin oder letzlich chancenlos bleibe. Und auf einmal hatten sich gleich mehrere passende Varianten zur Weiterentwicklung aufgetan....nur halt nicht an der ursprünglichen Stammschule.

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