So handhaben wir das auch regelmäßig, sofern die Eltern entsprechend zustimmen. Es ist völlig unnötig, alle erst einmal wieder mit zur Schule zu nehmen und dann mit den Bussen wieder zurückfahren zu lassen. Und es spricht auch nichts dagegen, Kinder/Jugendliche vor Ort in die Obhut ihrer Eltern oder Volljährige vor Ort zu lassen ohne sie erst mit zurückfahren zu lassen.
Beiträge von Seph
-
-
-
1) Hilft zwar wahrscheinlich nicht, aber: Entspannt bleiben und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und zeitlichen Ressourcen gute Arbeit leisten.
2) Mit was am geschicktesten vorgehen?
3) Nein. Der SL wird im Übrigen auch wenig Interesse daran haben, die dringend nötige personelle Unterstützung wieder abzusägen. Auch wenn er das scheinbar anders kommuniziert.
4) Nein, das ist falsch. Ausnahmen mögen grobe persönliche Verstöße sein (Straftaten im Amt usw.), die die Eignung für das Lehramt in Frage stellen.
5) Vermutlich nicht, da innerhalb der Probezeit nicht einmal eine (angreifbare) Begründung für die Kündigung nötig wäre.
6) Bei einem möglicherweise stattfindendem Bossing kann der Personalrat eine Hilfe sein.
7) Meines Erachtens innerhalb der Probezeit nahezu aussichtslos.
-
Klar stellt man sich nicht auf die Straße und outet sich. Aber wenn man weiß, dass der andere soo verliebt in einen ist. Wäre es da nicht fair? Was meinst du, wie man sich fühlt, wenn man es dann von anderen erfährt. Nach Jaaahren der "Freundschaft."
Ist das wirklich so viel anders, als wenn er nicht schwul, aber kein romantisches Interesse an dir gehabt hätte? Vermutlich war ihm deine - für ihn platonische - Freundschaft so wichtig, dass er dich nicht verprellen wollte.
-
Ja, das kann ich nachvollziehen und Einsätze am Wochenende sollten wirklich gut bedacht werden. Mich betrifft das höchstens 1-2x im Jahr und dann auch nur am Vormittag, sodass dennoch ein großer Teil des Wochenendes zur Verfügung steht und die Ruhezeiten auch eingehalten werden können. Wichtig ist dann, dass diese wenigen Einsätze nicht auch noch in Zeiten anderer Belastungsspitzen fallen.
Innerhalb der Schule sollte zudem genau darauf geschaut werden, was denn nun wirklich an einem Samstag sein muss und was nicht vlt. auch an einem der anderen Werktage stattfinden kann. Der Tag der offenen Tür ist nicht selten wirklich zentral mit dem Schulträger und anderen Schulen für Samstage abgestimmt, andere Informationsveranstaltungen können aber auch gut mal an einem späten Nachmittag während der Schultage terminiert werden.
-
Danke. Da frage ich mal nach.
Wie ist eigentlich woanders die Teilnahme an Sonderveranstaltungen geregelt, wie Beratungstage am Wochenende, Tag der offenen Tür am Samstag oder ähnliches.
Gibt's dafür einen Extratag in den Sommerferien oder wird die Schule als Ausgleich für einen Tag geschlossen?
Harhar.
Wenn ihr arbeitet, ist es Arbeitszeit. Macht der Schulleiterin klar, dass in der Zeit, in der ihr irgendeinen Quatsch machen müsst, etwas anderes liegen bleibt.
Das Anfallen von Arbeitszeit sorgt noch nicht automatisch für die Notwendigkeit von Ausgleichstagen. Die Mitwirkung auch an "Sonderveranstaltungen" wie Beratungstagen, Tag der offenen Tür u.ä. gehört zu den normalen Tätigkeiten im Lehrerberuf und ist innerhalb der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zu integrieren. Das kann oft sogar ohne erhebliche Belastungsspitzen erfolgen, wenn man sich z.B. nicht gerade noch in die Woche des Tages der offenen Tür 2 Korrekturen reinlegt, sondern diese anderweitig platziert.
-
-
Man kann das in (schriftlicher!) Absprache mit den Eltern durchaus machen, dass man die Schulveranstaltung zu einem fest definierten Zeitpunkt auch an einem fest definierten anderen Ort als der Schule beendet. Zumindest bei Minderjährigen ergibt sich dann u.U. dennoch die Frage, wer denn die Aufsicht im Anschluss übernimmt. Hierfür reicht es m.E. nicht aus, dass die Eltern die Lehrkräfte einfach von der Aufsicht freistellen. Idealerweise werden die Schüler vor Ort an einige Eltern in deren Obhut übergeben.
-
Dürfte zumindest einfache sein, als Bürocontainer für 50 Mitarbeiter zu kaufen

Gekauft werden die nicht, sondern - wie üblich in der öffentlichen Hand - zu extremen Kosten angemietet, da das dann in den selbst zu verantwortenden Haushalten während der eigenen Legislaturperiode nicht so stark einschlägt.

-
Alles anzeigen
Wir haben eine Jahresnorm (altes Dienstrecht)
A-Topf: Unterrichtsstunden in der Klasse (ca 1776h/Jahr)
B-Topf: Unterrichtsvor- und nachbereitung (50min/Unterrichtsstunde)
C-Topf: Rest, was anfällt (maximal ca 700h/Jahr)
Mehr darf ich nicht arbeiten oder es wird bezahlt.
Das ändert sich alles jedes Jahr ein bisschen, je nach Anzahl der Schultage. Daher muss ich das jedes Jahr neu machen. Wenn ich das nächste Woche bei mir gemacht habe, kann ich meine Jahresnorm für dieses Jahr gerne mitteilen (ohne Namen natürlich 😉).
Neues Dienstrecht weiß ich nicht so genau.
Kann das sein, dass sich da ein Fehler in die Berechnung eingeschleust hat? DIe 1776 Stunden/Jahr beziehen sich doch bereits auf die Summe aus allen einzelnen Töpfen. Für den Unterricht selbst sind das je nach Schulart 720-792 Stunden, für die Vor- und Nachbereitung 600-660 Stunden und der übrig bleibende Restbetrag für den C-Topf.
-
Ich frage mich auch gerade was für eine Stundenzahl dann für Krankmeldungen gelten. Theoretisch fällt ja nur der Unterricht weg, die Vorbereitungen und Korrekturen muss man ja wann anders machen. Was aber bei längerer Krankheit ja gar nicht möglich ist aufzuholen, bzw. auch unnötig, wenn jemand den Kurs kurzfristig übernimmt...
Die Stunden, die wegen einer Erkrankung von mir ausfallen, fallen auch vollständig aus. Dafür fällt weder Vorbereitung noch Nachbereitung an. Man rechnet als Arbeitszeit bei Erkrankung einfach die typischerweise an dem entsprechenden Tag anfallende Arbeitszeit an.
-
Während der Fahrt. „Hey, Siri/Ok, Google/Jarvis/Mother/Computer, notiere bitte vier Minuten Unterrichtsplanung.“
Ist das dein Ernst? Sensible Daten wie die eigene Arbeitszeit und deren Verteilung an solche Datenkraken zu geben?
-
Das Phänomen kenne ich und beantworte daher keine Mails mehr zwischendurch, sondern habe mir feste Zeiten dafür definiert, die ich entsprechend auch erfasse. Der Wechsel von Klassenräumen und ähnliche Wege zählen in meiner Erfassung analog zur nds. Arbeitszeitstudie als Teil der Unterrichtsvorbereitung. Gespräche im Lehrerzimmer sind nicht selten pädagogische Kommunikation und nur dann als Pausen anrechenbar, wenn es wirklich arbeitsferne Gespräche sind, die in eine arbeitsfreie Pause von mind. 15 Minuten eingebettet sind.
-
Ich denke derzeit nicht, dass das auch für Lehrkräfte ein Thema wird. Die Arbeitszeit von uns wird ohnehin per definitionem nicht über eine Zeitstundenanzahl, sondern über Deputatsstunden abgerechnet. Und diese werden von den Schulen bereits minutiös erfasst.
Ich bin aber auf die Entscheidungsgründe des BAG gespannt, aus denen erst näheres hervorgehen dürfte. Neben all den aufgeregten Pressetexten - die scheinbar aus derselben Feder stammen und nahezu wortgleich sind - gibt es auch Quellen, die sich bereits etwas differenzierter damit beschäftigt haben. Das BAG hat nämlich scheinbar das Initiativrecht des klagenden Betriebsrats bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung abgelehnt und auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen verwiesen, die aber noch recht unkonkret sind. Andere Quellen machen daraus aktuell die Schlagzeilen "Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und mögliches Ende des Home Office". Das scheint mir etwas übereilt.
-
Das Konzept des "genehmigen lassens" grenzt doch geradezu an Erpressung. Manche Kurse sind einfach stinkefaul, da mache ich doch nicht deshalb die Klausuren leichter.
Das lässt sich zusammen mit der Angemessenheit der Aufgabenstellungen im Antrag der Genehmigung i.d.R. gut darstellen und in solchen Fällen steht einer Genehmigung meist nichts im Wege.
-
Es geht konkret also „nur“ noch um die Verteilung der SuS auf die Bänder, z.B. auf die 3 Bänder mit Leistungskursen. Bio-LK gibt es z.B. in zwei Bändern, Mathe nur in einem. Das ist so vorgegeben. Wer also Mathe-LK und Bio-LK hat, muss Mathe und Bio in unterschiedlichen Bändern haben. Das ist mMn nicht so komplex. Aber Untis scheitert selbst daran, da haben dann z.B. zwei Kurse desselben Fachs in einem Band stark unterschiedliche Schülerzahlen, also 5 und 30 oder so. Obwohl das eigentlich nicht sein darf, denn dazu gibt es ja eine Voreinstellung, die Untis oft ignoriert.
Das ist gar nicht so ungewöhnlich und hängt - wie ich weiter oben schon mitteilte - von den konkreten Kurswahlen ab und ist keine spezifische Schwäche von Untis. Wenn du z.B. 40 Schüler mit Bio-LK (-> 2 Kurse anlegen) und nur 15 mit Mathe-LK (-> 1 Kurs anlegen) hast, dann gibt es am Ende eben schnell durch die Setzung der Leistungskurse auf nur 3 Leisten einen Bio-LK mit 15 und einen mit 25 Schülern, da für die restlichen 25 Schüler nahezu zwangsläufig andere benötigte Kurse auf den anderen Leisten liegen.
Anders ausgedrückt: Die Einschränkung für Untis, dass die Leistungskurse nur auf 3 verschiedenen Leisten (Bändern) liegen dürfen, sorgt fast zwangsläufig zu ungleich verteilten Kursgrößen. Gibt man diese Einschränkung wiederum auf, wird dafür der Leistenplan deutlich durcheinander gewürfelt und führt zwar evtl. zu besserer Verteilung der Kursgrößen, dafür teils zu mehr Leisten.
Wir haben das Problem regelmäßig mit dem eher schwach angewählten sprachlichen Schwerpunkt, bei dem ein weiterer Sprachen-LK generiert werden muss, den man sonst nicht zwingend bräuchte. Dieser ist dann durch die Setzung in den Leistungskursleisten auch nur für die (wenigen) Anwahlen des sprachlichen Schwerpunkts belegbar, außer man zieht ihn aus der sonst festen Leistenstruktur heraus und legt ihn etwas wild auf andere unbetroffene Leisten.
-
Konstruieren kann man so natürlich alles. Klar kann "Beurteilen" auch AFB I sein, wenn ich vorher exakt das 1:1 im Unterricht mit meinen Schülern geübt habe und sie das entsprechend nur auswendig lernen und niederschreiben müssen. Ich kenne aber ehrlich gesagt niemanden, der diesen Operator so missbraucht.
-
An meiner Schule gibt es nicht einen einzigen, der lieber in eine Unistadt will. Wieso überhaupt Unistadt?
Nicht selten, weil man dort selbst studiert hatte und noch Teile des Freundeskreises vor Ort sind. Auch das vielfältige Sportangebot, Nachtleben usw. ist durchaus attraktiv als Umfeld. Das mag sich dann mit eigener Familie etwas ändern, da sich die Schwerpunkte verschieben können.
-
Dem Einwand möchte ich mich mal anschließen, das Problem dahinter ist durchaus komplex und rechnergestützt gar nicht so einfach zu lösen. Das fängt damit an, dass nicht bereits von Anfang an alle notwendigen Parameter für den PC bekannt sind/sein können und daher eine Berechnung ohne Nacharbeit kaum zu sinnvollen Ergebnissen führt.
So kann z.B. die Vorgabe, mit möglichst wenig Kursen auszukommen zu zuvielen Kursleisten und damit erheblichen Lücken im Stundenplan und viel Nachmittagsunterricht führen, während zuviele Kurse zwar ein leichteres Austauschen von Kursteilnehmern ermöglichen, aber evtl. unnötige Lehrerstunden verbrät und ggf. zu Kursen mit starkem Ungleichgewicht führt. Auch nicht ohne weiteres abbildbar in den Programmen ist die Variante, einzelne Schüler in ihrer Fachwahl umzuberaten, um eine bessere Verteilung der Kurse und Leisten hinbekommen zu können.
Um es kurz zu machen: Eine manuelle Nacharbeit der rechnergestützt erhaltenen Vorschläge ist m.E. unabdingbar und kein spezielles Problem von Untis. Das ist bei den mir bekannten Programmen Indiware und Apollon ganz genauso und vermutlich auch bei Davinci, welches ich nicht kenne, nicht anders.
-
Die Operatoren sind in Mathematik doch völliger Unfug um damit die Anforderungsbereiche zu definieren (auch wenn das jahrelang so gemacht wurde, das wird ja gerade geändert). Ich kann doch problemlos "Berechne"-Aufgaben aus AFB I-III stellen, je nachdem was ich im Unterricht geübt habe und welche Themen ich angeschnitten habe und jetzt vertiefen möchte.
Sorry, aber das möchte ich so nicht stehen lassen. Zum Einen ist dir sicher aufgefallen, dass ich die Operatoren nicht fest den AFBs zugeordnet habe, sondern diese als mögliche Orientierungspunkte bezeichnet habe. Zum Anderen ist die geforderte Komplexität im Vorgehen zwischen Operatoren wie "Beschreibe" und "Beurteile" erkennbar unterschiedlich.
Wie gesagt: Die Operatoren können eine Orientierung für die geforderte Anforderung der Aufgabenstellung liefern. Eine feste Definition erfolgte darüber noch nie.
Werbung