Wenn ich z.B. in einem Büro arbeiten würde und Arbeitsbeginn um 8 Uhr wäre und mein AG wollte, dass ich bis 16 Uhr bleibe, dann muss er mich auch angemessen beschäftigen. Er kann doch nicht verlangen, dass ich meine Arbeitszeit an einem Tag in 2 Teile teile und dann noch mit so einem geringen Abstand, dass man es gar nicht schafft, nach Hause zu fahren.
Ähm...genau so ist es aber. Das Konzept heißt "Pausenzeit". Dein AG kann nichts dafür, dass du weit weg von der Arbeit wohnst. Man kann im Übrigen auch Alltagsbeschäftigungen außerhalb von Schule und Wohnung nachgehen.
Aber nein, ich denke nicht, dass es legal ist, dem Arbeitnehmer automatisch eine Pause von 2 Stunden abzuziehen, wenn die Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr geht. Üblich sind 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden.
Deine angeordnete Arbeitszeit geht aber nicht von 8-16 Uhr. Angeordnet ist vermutlich eine gebundene Arbeitszeit von 8 bis ca. 13 Uhr und dann noch einmal ein Termin von vlt. 15-17 Uhr. Ob du die Pause dazwischen vollständig als Pause nutzt, oder nach einer Mindestpausenzeit von 30min deiner Tätigkeit nachgehst, ist im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit erst einmal dein Ding. Die eigentliche Besprechungszeit beträgt dennoch nur 2h. Im von dir beschriebenen Fall, sind natürlich die 1,5h davor als normale Arbeitszeit zu sehen, die aber offenbar auch ohne die Besprechung angefallen wäre, da sie ja mit den ohnehin anfallenden normalen Routine-Tätigkeiten gefüllt werden.