Beiträge von Seph

    Das sehe ich anders. Wenn die Schule einbestellt, haben Eltern zu kommen und ggf. auch Urlaub zu nehmen. Macht man ja nicht ohne Grund.

    Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung für Eltern, von einer Lehrkraft gesetzte Termine in der Schule auch wahrzunehmen und dafür ggf. auch noch Urlaub zu nehmen, wie Bolzbold schon richtig bemerkte. Das hat mit telefonischer Erreichbarkeit in Notfällen erst einmal nichts zu tun.

    Eltern haben eben auch eine Erziehungspflicht. In besonderen Fällen, wie z.B. runde Tische mit der Schulpsychologie oder anderen wirklich dringenden Fällen, haben die eben auch zu erscheinen (und auch ggf. ihr Kind mitzunehmen). Ansonsten ist halt das Jugendamt schnell mit im Boot, wenn es das nicht sowieso schon war.

    Auch das ist so nicht zu halten. Die Erziehungs- und Fürsorgepflicht der Eltern hat erst einmal nichts mit schulischen Terminen zu tun. Das Gebot der Zusammenarbeit lässt sich jedenfalls nicht einseitig im Sinne von "Einbestellen" der Eltern realisieren.

    Abartig wie man sich sträubt Kleckerbeträge für die Fortbildung von Lehrkräften zu bezahlen.

    Meine letzte Fortbildung hat 10.000€ gekostet und musste bis auf die Fahrtkosten vom Förderverein übernommen werden.

    Es ist leider immer eine Einzelfallentscheidung und ähnelt eher einer Lotterie, als einem System.

    Das finde ich auch ein Extrembeispiel und dürfte das Fortbildungsbudget einer ganzen Schule bereits nahezu aufbrauchen. Aber vermutlich war diese so wichtig, dass der Förderverein das übernommen hat, anstatt die 10.000€ an anderer Stelle sinnvoll anzulegen.

    Es ist im Übrigen keineswegs abartig, dass Arbeitnehmer ihre Fortbildungskosten selbst finanzieren. Das gilt im Übrigen auch für die Ressource Zeit, eine Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge ist keineswegs selbstverständlich. Hier haben wir eigentlich ganz gute Bedingungen.

    Das sind keine anderen Noten. Ansonsten: vielleicht. Das würde sich dann im Ernstfall zeigen. Vielleicht hast du ja eine entsprechende Entscheidung zur Hand?

    Im oben erwähnten Beispiel wird dann bei der Bildung der Gesamtnote eben doch unzulässigerweise auf Tendenznoten zurückgegriffen. Für die Festlegung, ob ein Schüler über das Schuljahr hinweg "befriedigende" oder "gute" Fachleistungen erbracht hat, braucht es diese unzulässigen Tendenznoten aber schlicht nicht. Und sollte sich die Festlegung wie oben angedeutet doch darauf stützen, dann ist das zurecht angreifbar.

    Ich kenne mich jetzt nicht genau mit dem Schulrecht in NRW aus. In Niedersachsen wären solche Zwischennoten wie ein "voll gut" oder "noch gut" tatsächlich in der Sekundarstufe I (und ich meine auch in der Primarstufe) verboten.

    Ist doch einfach:

    Schickt mich die Schule zur Fortbildung, werden auch 100% erstattet.

    Geh ich von mir aus auf eine Fortbildung ohne direkten Nutzen für die Schule, dann in der Regel nicht.

    Geh ich von mir aus auf eine Fortbildung mit Nutzen für die Schule, dann wird auf Antrag erstattet, wenn genug Geld da ist.

    Genauso kenne ich das auch. Ich hole mir hierfür vorab jeweils die Genehmigung der SL ein, dann ist die Kostenübernahme i.d.R. kein Problem bzw. wird die Verteilung der Kosten vorher bereits schriftlich fixiert. Dann gibt es später keine unnötigen Diskussionen.

    Ob und welchen Anteil der Arbeitgeber an Fortbildungskosten übernimmt, hängt schlicht vom Einzelfall ab. Weist der AG den AN direkt an, an einer bestimmten Fortbildung teilzunehmen, sind hierfür auch die kompletten Kosten zu übernehmen. Ansonsten wird halt einerseits geschaut, wie stark das zur Verfügung stehende Budget an der Schule beansprucht ist und wie stark die Fortbildung von Kollege X im dienstlichen Interesse der Schule steht. Es kann also sein, dass deine Kollegin an einer Schule ist, bei der das Budget deutlich geringer beansprucht wird oder diese Schule gerade eine entsprechend zur Fortbildung passende Schwerpunktsetzung in der Schulentwicklungsarbeit aufweist.

    Das sehe ich genauso. Weder haben Eltern grundsätzlich ein Recht auf ein Gespräch vor Ort noch kann ich als Lehrkraft Eltern verpflichtend einbestellen. Bei Kontaktverweigerung seitens der Eltern hat man relativ wenig Handhabe und wird seiner Informationspflicht halt einseitig nachweisbar nachkommen. (Nur) im Falle einer Kindeswohlgefährdung kann man natürlich noch andere Schritte erwägen, nicht jedoch bei einfacher Kontaktverweigerung. Eltern wiederum werden sich bei Kontaktverweigerung ggf. an die Schulleitung wenden, die wiederum eine Lehrkraft m.E. auch rechtmäßig anweisen kann, ein Elterngespräch vor Ort zu den üblichen Zeiten durchzuführen.

    Ich habe bisher aber eher das Gegenteil erlebt: es gibt - zum Glück selten - Elternhäuser, bei denen die SL direkt davon abrät, mit diesen 4-Augen-Gespräche vor Ort zu führen und dringend dazu rät, andere Formate zu wählen.

    Ja, grundsätzlich wird immer neu beurteilt (jedenfalls nach Ablauf eines Jahres) und das Verfahren zur Besetzung einer SL-Stelle ist noch einmal aufwendiger. Erst wenn in einem solchen Verfahren nach allen Schritten immer noch mehrere Bewerber gleich stark wären, würden ältere Beurteilungen miteinander verglichen. Und ob man für die knapp 300€ Netto mehr wirklich noch den Schritt zur Leitung einer größeren Schule machen möchte, muss man sich wirklich gut überlegen.

    Also ja: Wenn er die Stelle mit Beurteilung D erhalten würde, dann einfach so nehmen. Wenn jedoch noch Mitbewerber im Spiel sind, dann kann es sinnvoll sein, die Bewerbung zurückzuziehen, um die Akte "sauber" zu halten für zukünftige Bewerbungen. Darüber gibt der zuständige Dezernent i.d.R. Auskunft.

    Ich dachte, in D leben auch nur Menschen, aber scheinbar siehst du das anders. Ich meinte Überbevölkerung durch Menschen:

    https://countrymeters.info/de/World

    Ob die deutsch, chinesisch oder venezolanisch sind, ist dem Planeten egal.

    Die Überbevölkerung ist nun wirklich kein spezifisches Problem hierzulande, sondern dort, wo bereits jetzt Nahrung usw. knapp sind. Die deutsche Bevölkerung hingegen wird bei der derzeitigen Fertilitätsrate mittelfristig deutlich schrumpfen. Die Freude über Nachwuchs hierzulande sollte nun wirklich kein schlechtes Gewissen auslösen!

    Wow, schon 20 Jahre? Dann erst einmal Herzlichen Glückwunsch zum runden Geburtstag an das Forum und vielen Dank an Stefan, dieses nach wie vor sehr lebendige Forum ins Leben gerufen und über so lange Zeit am Laufen gehalten zu haben! In einer Zeit, in der Foren weitgehend am Aussterben sind, ist hier noch immer erstaunlich viel los und ich genieße den lebhaften Austausch mit vielen Kolleginnen und Kollegen hier über Bundesland- und Schulformgrenzen hinweg.

    Seph

    Den Familienzuschlag und demnächst in NRW Familienzuschlag nach Wohnort empfinde ich schon als deutliche Übervorteilung von Verheirateten.

    Den Familienzuschlag gibt es auch für Unverheiratete. Das gilt sogar für den im Volksmund so bezeichneten "Verheiratetenzuschlag" (Familienzuschlag der Stufe 1), den auch Unverheiratete erhalten, sofern sie Personen in ihren Haushalt aufgenommen haben, denen sie zum Unterhalt verpflichtet sind. Das sind i.d.R. die eigenen Kinder, aber auch andere Konstellationen sind denkbar.

    Inzwischen bin ich in keiner Kirche mehr, was aber für Taufen und Kirchenmitgliedschaft spricht (zumindest, wenn man Kinder hat) sind die meines Erachtens die sehr viel besseren Schulen in kirchlichen Trägerschaften. Ich würde hier kein Kind an einer staatlichen Schule anmelden wollen, nachdem ich beides gesehen habe.

    Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie aus einer - mutmaßlich aus Kenntnis genau 1 (!) entsprechenden Schule - so stark verallgemeinert wird. Dazu nur kurz 2 Anmerkungen: Zum Einen sind auch Schulen in kirchlicher Trägerschaft für nicht wenige Lehrkräfte aufgrund der deutlich niedrigeren Bezahlung unattraktiver als der öffentliche Dienst, sodass man nicht gerade in der Breite das Spitzenpersonal abgreifen wird, sondern tendentiell eher diejenigen, die im staatlichen System keine Stelle erhalten hatten. Zum Anderen müssen Kinder - anders als die Arbeitnehmer - i.d.R. kein Mitglied einer Kirche sein, um an Schulen in kirchlicher Trägerschaft aufgenommen zu werden.

    Solange der Staat Paare, die geheiratet haben in vielen Dingen gegenüber den restlichen Paaren bevorteilt, ist die Heirat nur semi-freiwillig in einer Langzeitbeziehung.

    Dieser Satz erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Worin sind denn verheiratete Paare grundsätzlich deutlich bevorteilt? Das gilt ja nicht einmal für die oft angebrachte gemeinsame Veranlagung im Steuerrecht uneingeschränkt. Diese bevorteilt lediglich noch die Paare, in denen die Einkommen beider Partner deutlich unterschiedlich ausfallen. In anderen Konstellationen hat die gemeinsame Veranlagung sogar Nachteile. So sorgt sie z.B. bei ähnlich hohen Einkommen i.V.m. dem besonderen Kirchgeld sogar für höhere Lasten als ohne. Ähnliches gilt für die Möglichkeit, Kinder kostenfrei in der GKV eines Partners zu versichern, die bei verheirateten Paaren in der Konstellation 1x GKV und 1x PKV bei unseren Einkommen als Lehrkräfte i.d.R. wegfällt.

    Im Falle einer Trennung führt die - sonst zu begrüßende - Aufteilung der während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf Rente und Pension in der Konstellation 1x Rente und 1x Pension für die Beamten übrigens auch zu einer deutlichen Verringerung des späteren Einkommens bei gleichbleibend hoher PKV ohne eine deutliche Erhöhung der Rente für den anderen (Ex-)Partner zu erzeugen. Das sollte einem ebenfalls bewusst sein. Den einzigen deutlichen Vorteil sehe ich im Bereich der Freibeträge bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer, die bei Ehepartnern deutlich höher ausfallen.

    Eltern von Konfirmanden können einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung für den Montag danach bei der Schulleitung stellen. Die muss dann darüber befinden. In irgend einem Erlass steht, dass Schule auf religiöse Feste Rücksicht nehmen soll. Deshalb genehmigen wir solche Anträge ohne groß zu diskutieren. Werden eh immer weniger Konfirmanden und das Event ist ja nur 1x im Leben.

    Nur zur Ergänzung: Der zugehörige Erlass ist im Schulverwaltungsblatt 12/2019 zu finden: "Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen". Die Schulleitung hätte im hier angefragten Fall übrigens keinen Ermessensspielraum. Der Erlass regelt ganz klar, dass Schülerinnen und Schüler auf Antrag am Tag nach ihrer Konfirmation oder Erstkommunion vom Unterricht zu befreien sind.

    Ich sehr das auch wie s3g4..Alllimentation geht so nicht.

    Wir sind immer der " Laune" des Dienstherren ausgesetzt...und mal eben 10% Inflation mit einer Nullrunde zu begegnen passt da sicherlich nicht.

    Dann formuliere ich das gerne noch einmal um: Der Ausgangspunkt, dass die derzeitige Inflation maßgeblich durch die hohen Energiekosten getriggert ist, dürfte unstrittig sein. Diese Kosten schlagen natürlich auch auf alle anderen Sektoren durch und sind v.a. durch eine (befürchtete) Knappheit von Energieträgern bedingt.

    Der Ausgleich dieser durch Knappheit erhöhten Kosten durch eine Steigerung der Löhne beseitigt aber die Knappheit nicht und führt nur zu entsprechend noch weiteren Kostensteigerungen. Einen Kaufkraftzugewinn oder zumindest einen Ausgleich des bereits erlittenen Kaufkraftverlustes erreicht man so jedenfalls mittelfristig nicht.

    Es waren so viele Kollegen ausgefallen, dass die vorhandenen Lehrkräfte für die Vertretungen nicht ausreichten und ich drei Klassen gleichzeitig betreute.

    Bei uns passiert das öfter, dass ein Kollege mehrere Klassen betreuen muss (mir bekannter Rekord waren 7, ich bekam es mit, weil der Kollege mich bat, eine davon zusätzlich zur meinen zu übernehmen, ich war dann mehr bei den anderen, meine arbeiteten gut alleine). Ich selbst hatte einmal vier Klassen gleichzeitig zu Vertretung, zwei oder drei hatte ich bisher jedes Schuljahr mindestens einmal.

    Mir ist völlig unklar, warum man sich diese Verhältnisse antut und man sich selbst eine nicht tragbare Verantwortung auferlegt. Noch bedenklicher finde ich, dass man darauf auch noch stolz sein kann. Eine adäquate Aufsichtsführung sieht jedenfalls anders aus.

    Tja die Arbeitgeberverbände der IG Metall fordern eine Nullrunde. Komisch nur, dass sie selber ihre Verkaufspreise zwischen 6:und 15 % angehoben haben. Aber die Mitarbeiter dieser Firmen sollen ihren Verkaufspreis nich um 8% erhöhen dürfen?

    Was ist daran seltsam? Die Preiserhöhungen sind doch v.a. durch die deutlich erhöhten Energiekosten getriggert und nicht durch die Personalkosten. Wenn die noch oben drauf kommen, geht die Lohn-Preis-Spirale eben richtig los.

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