Das sehe ich anders. Wenn die Schule einbestellt, haben Eltern zu kommen und ggf. auch Urlaub zu nehmen. Macht man ja nicht ohne Grund.
Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung für Eltern, von einer Lehrkraft gesetzte Termine in der Schule auch wahrzunehmen und dafür ggf. auch noch Urlaub zu nehmen, wie Bolzbold schon richtig bemerkte. Das hat mit telefonischer Erreichbarkeit in Notfällen erst einmal nichts zu tun.
Eltern haben eben auch eine Erziehungspflicht. In besonderen Fällen, wie z.B. runde Tische mit der Schulpsychologie oder anderen wirklich dringenden Fällen, haben die eben auch zu erscheinen (und auch ggf. ihr Kind mitzunehmen). Ansonsten ist halt das Jugendamt schnell mit im Boot, wenn es das nicht sowieso schon war.
Auch das ist so nicht zu halten. Die Erziehungs- und Fürsorgepflicht der Eltern hat erst einmal nichts mit schulischen Terminen zu tun. Das Gebot der Zusammenarbeit lässt sich jedenfalls nicht einseitig im Sinne von "Einbestellen" der Eltern realisieren.