Beiträge von Seph

    Rundumschlag:

    Es ist einfach unfassbar, wie schlecht sich viele mit dem Thema Steuern generell auskennen. Das reicht vom Gedanken "was man absetzen kann ist geschenkt" bis hin zu der Fehlvorstellung, die Gesamtsteuerlast würde sich ändern, je nach gewählter Kombination. Sehr seltsam.

    Das ist der Grund, warum ich vor Jahren angefangen habe, mit Oberstufenschülern eine Einheit zum Steuersystem, Steuererklärungen u.ä. einzuschieben. Ich finde es wirklich bedenklich, dass das in der Schule kaum behandelt wird.

    Alles gut, ich nehme so etwas nicht persönlich oder sehe es zu eng.

    Du hast natürlich Recht, meine Vermutung richtet sich auf die zwei Schulen.

    Nichtsdestotrotz gibt es unterschiedliche Studien, die zeigen, dass die Erwartungen der Medienkompetenz für junge Lehrkräfte höher sind, als auf ältere Lehrkräfte. Hinzu kommt, dass es in der Tat viele jüngere Lehrkräfte in die Stadt zieht. Deshalb ebenfalls die Vermutung, dass die Berufsschulen in der Stadt die digitalen Medien öfter verwendet werden, als z.B auf dem Land.

    Alles nur Vermutungen und Hypothesen, die auf Studien aufgebaut sind!

    Einer der logischen Fehler liegt doch bereits darin, aus der Tendenz junger Leute, in die Stadt zu ziehen (die übrigens bei Familiengründung dann auch tendentiell wieder ins ländliche ziehen) auf die Alterszusammensetzung von Kollegien an Schulen zu schließen. Im Übrigen ist die scheinbare Verjüngung der Städte stark durch die Ballung (nicht selten bildungsferner) Großfamilien und seit Mitte der 2010er Jahre den Zuzug vieler junger Migranten, die insbesondere die Großstädte als Zielorte gewählt hatten, beeinflusst.

    Das sind aber nicht gerade die Effekte, die zu durchschnittlich jüngeren Kollegien in den Städten führen....zumal die Verteilung der Lehrkräfte und der Neueinstellungen nach Bedarf der Schulen zentral gesteuert wird. Es ist ja nicht so, dass die jungen, frisch ausgebildeten Lehrkräfte verstärkt in den Städten eingestellt werden und daher Abordnungen älterer Lehrkräfte aufs Land erfolgen.

    Ich habe beides kennenlernen dürfen und bisher ist mein Eindruck, dass die Schulen auf dem Dorf besser digital ausgestattet sind, jedoch das die Lehrkräfte in der Stadt öfter digitale Medien im Unterricht verwenden bzw. dass die Kompetenzen im digitalen Bereich weiterentwickelt sind.

    Ohne dir nahe treten zu wollen: Deine bisherige Erfahrung beruht vermutlich auf dem Einblick in genau 2 Schulen und dort in den Unterricht einiger weniger Kolleginnen und Kollegen. Wie kommst du auf eine solche Generalisierung?

    Die digitale Ausstattung der Schulen ist sehr vom jeweiligen Träger abhängig, aber auch davon, wie stark die Schulleitungen vor Ort diesen antreiben wollen und können. Das führt dazu, dass selbst Schulen beim gleichen Träger und am selben Standort teils sehr unterschiedliche Ausstattung haben können. Die Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien sind so stark personenabhängig, dass man in einem typischen Kollegium den ganzen Querschnitt von "Wie öffne ich eigentlich meine Dienst-E-Mails?" bis hin zu Leuten mit sehr großer Bandbreite sinnvoller Nutzung digitaler Technologien im Unterricht dabei hat.

    Ich hoffe sehr Sie gehen mit der Meinung der SuS anders um. Ich habe nie geschrieben ich mache es nicht, nur dass ich es kritisch sehe. Nur gleich zu sagen, meine Meinung ist nicht relevant, ist nicht gerade pädagogisch ansprechend formuliert.

    Zum diskutieren, selbstverständlich wird das getan, aber wenn nicht bekannt wäre würde viele 5er es gab, dann muss seine Note nicht jeder preisgeben. Evtl ist die Note für einen Schüler etwas sehr negatives und jetzt wird drauf rumgehackt und sein Selbstwertgefühl ist noch weiter angeschlagen.

    Aber hier ist auch jeder Austausch irrelevant, da meine Meinung nicht zählt.

    Sie mögen hier pikiert reagieren und wir können im Forum gerne über Notenspiegel und deren Sinn diskutieren. Die Rechtslage ist aber eindeutig: in RLP ist dieser anzugeben und dabei gibt es kein Ermessen seitens der Lehrkraft.

    Für die Sekundarstufe finde ich das sogar relativ einfach zu beurteilen, da man sich hier gut an den Operatoren orientieren kann. So sind z.B. Aufgabenstellungen der Form "Nenne", "Gib an", "Beschreibe" überwiegend dem AFB I, "Erkläre", "Berechne" usw. überwiegend dem AFB II und "Beurteile", "Beweise", "Begründe" überwiegend dem AFB III zuzuordnen (außer man hat das genau so vorab im Unterricht geübt).

    Nicht beurteilen kann ich leider, wie das bei euch in der Grundschule gesteuert wird, da hier vermutlich noch nicht so stark operationalisiert gearbeitet wird. Dennoch lässt sich vermutlich einschätzen, welche Teilaufgaben lediglich Reproduktion unmittelbar bearbeiteter Sachverhalte erfordern, bei welchen es um das Anwenden erlernter Verfahren geht und wann Transfer auf neue Situationen erforderlich ist.

    Die meisten Schulen dürften mit einem festen Notenschlüssel arbeiten, dann muss entsprechend beim Design der Arbeiten darauf geachtet werden, dass die Anforderungsbereiche in einem entsprechenden Verhältnis zu diesem Notenschlüssel stehen.

    Das ist soweit richtig, außer dass ein Kind mit Sicherheit keine Leistungen im AFB 3 erbringen muss, um die Note ausreichend zu erreichen. Das kommt bei dir jetzt so rüber.

    Ich habe doch ganz eindeutig geschrieben, dass nur Leistungen im AFB 1 keine "ausreichende" Leistung darstellt und dass Leistungen im AFB 1 und 2 zusammen (ohne AFB 3) bereits "gute" Leistungen darstellen können. Wie du daraus folgern kannst, dass man AFB 3 benötige, um eine "ausreichende" Note zu erlangen, erschließt sich mir nicht.

    Kollegin A stellt zu 60% Aufgaben aus dem AFB 1, 30% aus dem AFB 2 und 10% aus dem AFB 3. Max erreicht die volle Punktzahl im AFB 1, die halbe Punktzahl im AFB 2 und null Punkte im AFB 3. Sagen wir, er hat 7,5 von 10 Punkten erreicht. Note bei uns: befriedigend.


    Kollegin B stellt zu 40% Aufgaben aus dem AFB 1, 30% aus dem AFB 2 und 30% aus dem AFB 3. Max erreicht wieder die volle Punktzahl im AFB 1, die halbe Punktzahl im AFB 2 und null Punkte im AFB 3. Diesmal er damit aber nur 5,5 von 10 Punkten erreicht. Note bei uns: ausreichend.

    Genau deswegen hat sich entweder der Notenschlüssel an die Punktverteilung der AFBs anzupassen oder andersherum die Verteilung der Rohpunkte zu den AFBS dem Notenschlüssel anzupassen. Das hatte ich bereits in Beitrag #7 ausgeführt.

    Ja natürlich reicht es aus, das als Frühaufsicht auf dem Hof auszugestalten. Es gibt aber auch keine feste Begrenzung der Anzahl der Aufsichtsführenden, bis eine Anweisung zum Führen der Aufsicht unzulässig wäre. Dass das nicht sinnvoll und eine massive Verschwendung personeller Ressourcen ist, steht außer Frage.

    Klingt vernünftig...

    Frühaufsicht auf dem Schulhof ist bei uns 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. 2 Kolleg*innen im Aufsichtsplan reichen, und nicht 13 Lehrkräfte in den Klassenräumen.

    Da bin ich ja vollkommen bei dir. Mein Hinweis bezog sich auf die zuvor (nicht von dir) geäußerte Haltung, die Eltern seien bis Unterrichtsbeginn aufsichtspflichtig.

    Ich sehe da keinen Widerspruch. Die Noten sind doch fest definiert (z.B. : "ausreichend :wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen* noch entspricht."). Die Anforderungen an die Schüler umfassen doch aber gerade solche aus allen Anforderungsbereichen. Die bloße Reproduktion von erlernten Inhalten entspricht aber gerade nicht noch den Anforderungen im Ganzen. Analog für "sehr gut:

    wenn die Leistung den Anforderungen* in besonderem Maße entspricht." Das erfordert doch gerade die Leistung in allen Anforderungsbereichen und nicht nur in ausgewählten.

    Davon entkoppelt ist die Verteilung von Rohpunkten und die zugehörigen Notenschlüssel. Je nachdem, wie mein Notenschlüssel aussieht, muss ich dann die Rohpunkte auf die Anforderungsbereiche verteilen. Oder andersherum: Wenn die Verteilung der Rohpunkte anders erfolgt (z.B. 60% AF1), dann muss ich meinen Notenschlüssel entsprechend anpassen.

    Die durch die Schule zu besorgende Aufsichtspflicht erstreckt sich auch auf einen angemessenen Zeitraum vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende und hängt etwas von den konkreten Gegebenheiten vor Ort ab (z.B. Ankunft und Abfahrt der Schulbusse). Als angemessenen Zeitraum findet man häufig 10-15min vor Unterrichtsbeginn.

    In der Summe nicht, aber durch Inflation wird die Kaufkraft gemindert. Aktuell sehr spürbar, aber normalerweise soll es ja "nur" 2% sein. Je weniger man also vorauszahlt, desto besser.

    Das spielt aber eigentlich auch nur eine Rolle, wenn zum Ende der Periode hin deutliche Lohnsteigerungen durchgesetzt werden könnten. Das ist jedoch nicht absehbar. Ansonsten muss die Steuerlast so oder so aus der gleichen Summe von Einkünften bestritten werden.

    Eine bekannte Fachleitung hat mir noch vor ein paar Monaten erzählt (wir sind zufällig auf das Thema gekommen) dass mindestens 7 Jahre (probezeit + 4 Jahre) zu erfüllen sind.

    Ich empfinde die konkreten Ausschreibungen auf Stella hierfür belastbarer als ein Hörensagen durch Bekannte. Und dort ist wie erwähnt als Bedingung "Probezeit beendet oder Amt der Stufe A14 innehaben" festgehalten.

    Dafür hilft evtl. ein Blick in die Kerncurricula/Lehrpläne. In NDS ist dort zumindest für die Sek I und Sek II angedeutet, wie die Anforderungsbereiche verteilt sein müssen. Als eine grobe Orientierung kann dann gelten, dass der AF1 nicht für ein "ausreichend" reichen darf, Aufgaben des AF1 und AF2 zusammen ein "gut" ergeben können und ein "sehr gut" erst zu erteilen ist, wenn auch Leistungen im AF3 bewältigt werden.

    Danke für deine Antwort. Wo könnte man die 50 Minuten abknappsen? Ich suche gerade wirklich nach Ideen, die ich der Schulleitung unterbreiten könnte. Mich macht das Ganze so sauer. Alternativ müsste sich doch die Vergütung der Mehrarbeit fordern lassen, oder?

    Ich möchte kurz hier noch einmal darauf eingehen, da es hierzu immer wieder Missverständnisse gibt: Die - gerade bei Grundschülern notwendige - Beaufsichtigung stellt keine Mehrarbeit dar. Es handelt sich hier lediglich um die Anweisung, die Arbeitszeit anders zu verteilen. Daher kann auch keine Vergütung einer Mehrarbeit gefordert werden.

    Es ist nicht so unüblich, zu Aufsichten eingeteilt zu sein. Um nichts anderes geht es hier und insofern ist das erst einmal zulässig. Wie die anderen bereits aufgeführt haben, muss man dann halt an anderer Stelle, z.B. der Unterrichtsvorbereitung, Zeit abziehen.

    Bist du dir da sicher? Ich habe gerade mal selbst in Stella reingeschaut und dort ist eigentlich immer die Rede von "Probezeit beendet oder bereits ein Amt der Besoldungsgruppe A14 innehaben".

    Mehr als 41 Stunden sind aber keine Überschreitung.

    Und nicht die Korrekturen sind das Problem, sondern die Konferenzen.

    Dir ist mir Sicherheit aufgefallen, dass ich immer bewusst von "durchschnittlicher Wochenarbeitszeit" spreche. Und dann sind mehr als 41 Stunden natürlich eine Überschreitung! Da sich die Arbeitszeit aus vielen Teilaspekten zusammensetzt, ist die Summe all dieser Aspekte das Problem und keine Einzelmaßnahme. Und wenn ich von täglichen Korrekturen höre, dann habe ich eher den Eindruck, dass es nicht die Konferenzen alleine sind, die unnötige Zeitfresser sein können.

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