Beiträge von Seph

    Ich denke auch, dass Reallohnverluste für die große Mehrheit der Bevölkerung nicht zu vermeiden sind. Unser bisheriger hoher Lebensstandard beruhte maßgeblich auf der Verfügbarkeit (und hohen Abhängigkeit von) sehr günstiger Energie aus Russland und dem nahen Osten sowie der Auslagerung von Produktion in Billiglohnländer. Beides wird in Zukunft in dieser Breite nicht aufrechtzuerhalten sein und bei nahezu allen zu einer Kaufkraftverringerung führen.

    Der Versuch, diese nicht mehr vorhandene Kaufkraft kurzfristig durch hohe Lohnerhöhungen künstlich wieder herbeizuführen, heizt nur eine Lohn-Preis-Spirale an.

    Ich hatte den Beitrag eigentlich gleich wieder gelöscht, da es letztlich hier um ein anderes Thema geht. Aber wenn er schon zitiert wird: Es ging mir nicht um den Fakt, dass das Geld im Referendariat (und auch in der Ausbildung) sicher knapp bemessen ist, sondern darum, dass der Vergleich der Bezahlung im Referendariat mit der Bezahlung einer Vollzeittätigkeit in einem Beruf noch hinkt.

    Ja, Datenschutz. Klassenassistenten sind meist so 18/19 Jahre alt und haben ganz andere Aufgaben als wir. Sie werden oft auch gar nicht Lehrer, so dass wir sie nicht unbedingt mit den Aspekten des Berufes vertraut machen müssen.

    Praktikanten, die noch jünger wären, haben wir so gut wie nie. Für sie würde dasselbe gelten.

    Bei Referendaren ist das natürlich ganz anders. Sie werden später Kollegen und zählen auch während des Refs schon ganz dazu. Und sind natürlich auch im Lehrerzimmer.

    Der Begriff "Datenschutz" wird mir hier im Forum viel zu oft unreflektiert in den Raum geworfen, um die scheinbare Unmöglichkeit von Dingen zu erklären. Natürlich haben Schulbegleitungen und Praktikanten ein anderes Aufgabenspektrum als die normale Lehrkraft. Und dennoch bekommen sie sowohl im Unterricht als auch im Gespräch mit Schülern und Lehrkräften viele Informationen mit, die grundsätzlich dem Datenschutz unterliegen. Gerade die Schulbegleiter erlangen zwangsläufig auch äußerst sensible persönliche Daten ihrer Schützlinge (z.B. ärztliche Gutachten u.ä.). Insofern sind sie so oder so über ihre Verschwiegenheitspflicht zu belehren.

    Wenn es 4 Klassen sind und 2 Lehrerinnen krank, wer soll dann rein gehen?

    Wenn es 4 Klassen mit nur 4 Lehrerinnen gibt, von denen 2 krank sind, dann können zu dieser Zeit offensichtlich 2 Klassen nicht "verlässlich" versorgt werden. Außer man bekommt es doch irgendwie hin, in dieser Zeit Gruppen so zusammenzulegen, dass eine adäquate Aufsichtsführung möglich ist. An Unterricht ist dann wohl eher nicht mehr zu denken.

    Und dieses Problem kann man durchaus auch über die Eltern und deren Unmut an die Politik weitertragen. Schon klar, auch der Dienstherr kann sich nicht einfach mal so neue Lehrkräfte "backen". Im Moment ist doch aber der Regelfall, dass man nicht einmal nach welchen suchen darf.

    Bei uns brennt es im Moment personell auch an allen Ecken, derzeit befinden sich über 20% des Kollegiums im Krankenstand und selbst wenn alle da sind, liegt die Unterrichtsversorgung gerade mal so bei 100%. Da sind aber Langzeiterkrankte, Elternzeiten u.ä. bereits als anwesend berücksichtigt. Diese Woche kam erst wieder die Nachricht, dass wir - "natürlich" möchte man fast sagen - keine Stelle ausschreiben dürfen.

    Bei uns verbringen sie die Pausen in einem Raum der OGS, der zu der Zeit ungenutzt ist.

    Im Lehrerzimmer möchten wir keine Personen haben, die keine Lehrer sind.

    Was spricht denn dagegen? Irgendwie erscheint mir das als etwas seltsames "Kastendenken", wenn ich an einer Schule in multiprofessionellen Teams arbeite. Der Datenschutz mit Sicherheit nicht Quittengelee . Hierfür reicht eine einfache Belehrung über dienstliche Verschwiegenheitspflichten. Im Lehrerzimmer passieren nun wirklich keine Dinge, die streng geheim wären und andersherum sollen Praktikanten gerade die (gesamte) Tätigkeit als Lehrkraft mitbekommen und nicht nur den Unterricht.

    Bei mir kam die Saalbauerweiterung zur Burg Blaustein endlich an :) Jetzt brauche ich nur noch sehr viel Platz und noch mehr Zeit.

    Auch eine "verlässliche Grundschule" kann nur verlässlich sein, wenn genügend Personal zur Verfügung steht. Im Regelfall wird man wohl versuchen, zunächst Schüler auf noch vorhandene Klassen aufzuteilen oder im nächsten Schritt ggf. die Unterrichtsstruktur der Schule auflösen und jahrgangsübergreifende Lösungen finden müssen, bevor man nur noch Notgruppen fahren kann und doch Kinder zu Hause lassen muss. Die Option 2 ist jedoch wie schon mehrfach beschrieben rechtswidrig und gerade keine praktikable Lösung.

    Ketfesem

    All das ist zwar nachvollziehbar, aber noch lange kein Grund, warum man das als Lehrkraft stillschweigend hinnehmen sollte und sich damit selbst in die Schussbahn bringt. Die Dienstanweisung ist trotz der nachvollziehbaren Gründe dennoch rechtswidrig und damit muss (!) man als Lehrkraft dagegen remonstrieren.

    Was die SL damit dann macht (z.B. Klassenzusammenlegung, Unterrichtsentfall, Umorganisation des Unterrichts u.ä.), ist erst einmal nicht das Problem der einzelnen Lehrkraft.

    Danke! Das habe ich auch gelesen. Die Praxis ist bei uns dann wohl illegal. Manchmal sitzen auch Schüler als Übersetzer für die Eltern dabei,

    Nur um einem Missverständnis durch einen möglicherweise vorhandenen logischen Fehlschluss vorzubeugen: Nur weil die Klassenpflegschaft (ausschließlich) aus Eltern und Lehrern besteht, ist es nicht gleich illegal, bei Treffen dieser Klassenpflegschaft auch Schüler anwesend zu haben. Üblich ist es jedoch eher nicht und mir fallen auch kaum Punkte ein, bei denen dies sinnvoll wäre, abgesehen von der Tätigkeit als Übersetzer.

    @WillG Das trifft es exakt! Wichtig ist v.a. die Absicherung gegen eventuelle Schadensersatzforderungen aufgrund der unvermeidbaren, aber aufgrund rechtswidriger Dienstanweisung zwangsläufigen und dann nicht grob fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung.

    Auch hier: Wie geht das? Du kommst aus der Pausenaufsicht und erfährst, dass du jetzt 2 Stunden die Paraklasse mitbetreust. Zimmer neben dir. ... Also baust du dich vor dem Chef auf und sagst: Nein, ich remonstriere? Inzwischen geht in den beiden Klassen der Bär ab, weil niemand kommt...

    Nein, das machst du natürlich nicht mündlich dem Chef gegenüber, sondern selbstverständlich nachweislich schriftlich. Davon unbenommen spricht wenig dagegen, dennoch mal kurz nach dem rechten zu schauen, wenn denn die Aufsichtsverhältnisse in der eigenen Klasse dies gerade zulassen. Da dies gerade in einer Grundschulklasse aber wohl eher selten vorkommen dürfte, sollte man sich dem Risiko der Vernachlässigung der eigenen Aufsichtspflicht nicht unbedingt aussetzen.

    In der Regel bedeutet das, dass man alle fünf Minuten von einem ins andere Klassenzimmer geht (weil ständig jemand Blödsinn macht) und den Kindern was zu arbeiten gibt.
    Alternativ irgendwie beide Klassen in einem Klassenzimmer unterbringen und bespaßen.


    Beide Alternativen sind kein Spaß!

    Ich hatte es an anderer Stelle schon einmal geschrieben, aber man kann es nicht oft genug betonen: Der BGH hatte bereits 1972 (AZ III ZR 80/70)

    entschieden, dass eine SL, die "Mitaufsicht" anordnet, eine Amtspflichtverletzung begeht. Im konkreten Fall ging es damals um die Haftung für einen durch die ungenügende Aufsichtsführung bedingte Verletzung in einer der beiden Klassen.

    Ich möchte jeder Lehrkraft unbedingt anraten, auf entsprechende Anweisungen hin unmittelbar schriftlich zu remonstrieren, um sich nicht selbst dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit bei der Aufsichtsführung aussetzen zu müssen.

    Die Anhebung auf "A13 für alle" wird mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit durch das Land anderweitig gegenfinanziert. Sie wird m.M.n. nicht automatisch dazu führen, dass bisher mit A13 bewertete Stellen auf einmal mit A14 bewertet werden. Andersherum verliert man - bis auf überschaubar wenig Zeit zur Vorbereitung der Beurteilung - nichts, wenn man sich frühzeitig für eine Funktionsstelle bewirbt.

    Da das Referendariat bereits eine Vollzeittätigkeit darstellt, ist auch kein Aufstocken von Stunden vorgesehen. Man wird vermutlich auch keine Genehmigung erhalten, parallel hierzu eine Vertretungsstelle zu übernehmen. Andersherum hat auch die Schulleitung keine Möglichkeit, den erhöhten Stundeneinsatz einfach so finanziell zu vergüten. Eine Vergütung solcher Stunden kann lediglich erfolgen, wenn die Mehrarbeit auch schriftlich angeordnet und genehmigt wurde, was gegenüber Lehramtsanwärtern m.M.n. gar nicht rechtmäßig wäre.

    Besteht evtl. die Möglichkeit, das Geld durch Nachhilfe (nicht Schüler der eigenen Schule!) oder andere Aushilfstätigkeiten zu erhalten. Nebenjobs mit geringem Stundenumfang sind i.d.R. zu genehmigen.

    Im Gymnasium, das meine Kinder besuchten wird in der 5. Klasse gleich am Anfang ein Diktat geschrieben. Wer mehr als 10 Fehler hat, hat LRS und erhält einen Nachteilsausgleich. Schnelle Diagnose,... steht aber glaube ich im Zeugnis und nicht jeder will das. Kann auch sein, dass es erst ab 7 oder 9 im Zeugnis steht, wenn man den Nachteilsausgleich weiterhin möchte. Das weiß ich jetzt leider nicht genau.

    Das ist hoffentlich als Witz gemeint und den zuständigen Lehrkräften hoffentlich klar, dass man eine LRS nicht anhand eines Diktates diagnostizieren kann.....ganz abgesehen davon, dass Lehrkräfte schlicht nicht berechtigt und befähigt sind, überhaupt solche Diagnosten zu stellen.

    Es ist vielleicht noch zu früh, aber versuche mal irgendwann den Perspektivwechsel: Deine Kollegin hat offensichtlich auch sehr gute Arbeit geleistet und das bereits seit langer Zeit. Nur so ist eine ebenfalls außerordentlich gute Beurteilung zu erklären. Dieser außerordentlich gute Arbeit abzuwerten, nur um dich in eine Position zu heben, wäre wohl kaum angemessen gewesen.

    Die Grundidee, Schüler zu etwas differenzierter Ausdrucksweise und v.a. zur Unterscheidung von Meinung und Fakten zu animieren, ist ja grundsätzlich begrüßenswert. Bei der Charakterisierung des Klans als rassistisch und gewalttätig handelt es sich allerdings um Fakten und nicht lediglich um eigene Meinungen. Da gibt es wenig Interpretationsspielraum.

    Ich werde auch wieder damit anfangen, eine zu tragen. Im Sommer war das mit offenen Fenstern und etwas Abstand zu den Schülern weniger ein Problem, aber ich muss es wirklich nicht auf eine Infektion anlegen. Dass man sie damit nicht zu 100% verhindern kann, steht nicht im Widerspruch dazu.

Werbung