Beiträge von Seph

    PS: Nur beim Anderkonto sind die darauf befindlichen Guthaben auch aus der Insolvenzmasse auszusondern, wenn es zur Insolvenz kommt. Bei anderen Formen von Treuhandkonten kann das dort befindliche Guthaben in das Vermögen des Kontoinhabers einfließen und gepfändet werden.

    Das spielt z.B. bei WEGs eine Rolle, hier gab es z.B. 2016 einen größeren Fall der Veruntreuung, bei der eine Bonner Wohnungsverwaltung massiv Gelder von Wohnungseigentümern über solch ein Konto veruntreut hat, die dann mit Insolvenz weg waren.

    Was ich damit sagen möchte: Warum sollte man sich diese unsaubere Form der nur scheinbaren Trennung von Privatvermögen und dienstlich zu verwaltenden Geldern denn antun? Dafür gibt es Schulkonten!

    Wenn man zum Gehaltskonto ein extra Unterkonto eröffnet, sind alle Ein- und Ausgänge strikt voneinander getrennt, so als ob man ein ganz anderes Konto bei einer anderen Bank hätte und man kann alles exakt nachweisen. Es gibt auch getrennte Kontoauszüge dazu.

    Sehe da jetzt nicht so den Unterschied zu "Ich gehe zur Sparkasse und eröffne dort ein neues Konto für die Klasse".

    Das Problem ist - wie oben beschrieben - die Stellung der dort liegenden Gelder als Privatvermögen. Daran ändern auch getrennte Kontoauszüge nichts.

    PS: Tom123 siehe Antwort hier. Warum sollte man sich als Beamter in ein solches Konstrukt der unsauberen Trennung von Privatvermögen und dienstlichen Geldern begeben?

    Ich finde das durchaus auch weiterhin bedenkenswert. Zwar ist es möglich, offene Treuhandkonten einzurichten und diese durch "Treuhand" zu kennzeichnen, der Bank gegenüber ist dann aber auch Name und Anschrift des Auftraggebers anzugeben. Welche natürliche Person hast du denn der Bank als Treuegeber angegeben? Würde es sich wiederum um ein verdecktes Treuhandkonto handeln, so wärst du als Privatperson der Bank gegenüber voll haftbar.

    Zumindest steht es bei mir auch auf jedem Kontoauszug und im Konto der Sparkasse so hinterlegt. Also warum sollten sie das dann nicht sein?

    Du wirst sicher nicht erwarten, dass ich ohne Vorliegen des Vertrags beurteilen kann, ob du wirklich ein sogenanntes Ander-Konto einrichten konntest oder ob dies - wie mir eben von mehreren Banken angeboten wurde mit der Aussage, man richte Anderkonten nur noch für RAs, Notare u.ä. ein - ein Privatgirokonto ist, was nur das Label "Klassenkonto" führt.

    Das klingt am Ende etwas nach Haarspalterei und das Führen eines Klassenkontos ist schon einmal besser als die Nutzung des eigenen Gehaltskontos. Dennoch ist es entscheidend, wem die darauf liegenden Gelder wirtschaftlich zuzuschreiben sind, solange sie auf dem Konto liegen. Damit meine ich explizit keine Schuldverhältnisse.

    Wenn ich meinen SuS sage, dass ich bei Leistungsnachweisen nur ärztliche Atteste akzeptiere, dann ist das eine feste Regel.

    Dann lehnst du dich bereits ohne erfolgte Beurlaubung durch den Klassenlehrer entschieden zu weit aus dem Fenster. Lediglich die Schulleitung kann bei längeren Erkrankungen, längerem Fernbleiben vom Unterricht oder in sonstigen besonders begründeten Fällen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Eine pauschale "Attestpflicht" ist nicht zulässig, schon gar nicht durch eine Fachlehrkraft.

    (vgl.Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 NSchG)

    Weißt du, für wie viele Menschen die Steuererklärung die totale Überforderung darstellt? Ich bin sehr froh, dass es so nicht gelöst wurde.

    Wenn ich sehe, dass Geringverdiener auch mal eine kleinere Reise unternehmen können, die sonst völlig unmöglich wäre, finde ich das schön. Oder meine Oma auf dem Land, wir haben ihr das Ticket gekauft, damit sie auch öfter mal einen Stadtbummel machen kann, ohne gleich 12 Euro los zu sein oder gefahren werden zu müssen.

    Dein Argument zu Geringverdienern kann ich gut nachvollziehen und im Sinne der Teilhabe ist das wirklich begrüßenswert. Das Eintragen der nötigen Werte für die Pendlerpauschale dauert in der Steuererklärung keine 2 Minuten. Man benötigt lediglich die Anzahl der Arbeitstage (für die man notfalls auch einen Pauschalwert eintragen kann, den das FA i.d.R. akzeptiert und man sucht einmal online die Entfernung Wohnort <-> Arbeitsstelle heraus). Das war es dann bereits. Zumindest beim Benzin- und Dieselpreis hätte das eine sinnvolle Lösung sein können, statt private Ausfahrten noch zu subventionieren.

    Es sieht ganz so aus, als müssten viele Menschen in Deutschland in jeweils unterschiedlicher Hinsicht an ihrer Mitnahmementalität arbeiten. Das würde eine Menge Probleme verkehrstechnischer Art zumindest verkleinern.

    Es sieht ganz so aus, als müsste der Gesetzgeber spezifischere Maßnahmen zur Umsetzung seiner Ziele suchen als Subventionen nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen.

    Wenn es z.B. um die finanzielle Entlastung der Menschen insbesondere beim beruflich notwendigen Pendeln und die Reduzierung des Energiebedarfs geht, dann ist mir völlig unklar, warum das 9€-Ticket an allen Wochentagen mit beliebigen Distanzen gilt und warum eine pauschale Steuerminderung bei Mineralölen durchgeführt wurde. Man hätte beides auch über eine - zeitlich begrenzte - deutliche Erhöhung der Pendlerpauschale als wesentlich spezifischeres Mittel lösen können.

    Letztendlich ist es mir egal, ob ein Kollege eine Beurlaubung ausspricht oder nicht.

    Ein Test ist ebenso wie eine Klausur oder verabredete Präsentation ein Leistungsnachweis.

    Ein Fehlen wird nur per Attest oder ähnliches entschuldigt. Ansonsten ist der Leistungsnachweis ungenügend.

    In der Regel bin ich kulant und akzeptiere weitere wichtige Gründe. Nur eine Beurlaubung reicht mir nicht.

    Dir ist hoffentlich klar, dass das nicht einmal ansatzweise zu halten ist. Eine genehmigte Beurlaubung stellt den Schüler selbstverständlich entschuldigt frei. Die Bewertung von Leistungsnachweisen mit ungenügend wäre dann ein ziemlich klarer Formfehler, gegen den erfolgreich vorgegangen werden kann. Vielleicht besprecht ihr intern noch einmal das Beurlaubungsverfahren an sich (Wer ist zuständig, wie wird kommuniziert....).

    Wir waren heute mal mit RE unterwegs. Ja, der war zwar vergleichsweise voll, aber ehrlich gesagt auch nicht schlimmer, als ich das an einem Pfingstwochenende nicht ohnehin erwartet hätte und normal wäre. Für Sitzplätze hat es jedenfalls hin und zurück gereicht und es war definitiv angenehmer, als die Strecke mit Auto zu fahren.

    Und damals war noch BAT ....es gibt heute aber arbeitsrechtlich keinen privilegierten Kündigungsschutz mehr für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (mit TVL/TVöD abgeschafft)

    Das ist auch nicht nötig. Das deutsche Kündigungsschutzgesetz ist bereits relativ stark und führt mögliche Kündigungsgründe bzw. deren Kategorien abschließend auf.

    Genereller Lehrerüberhang wäre z.B. so eine betriebliche Ursache (damals in den neuen Bundesländern haben die Länder ja Bedarfskündigungen von tarifbeschäftigten Planstelleninhabern angekündigt, falls die Gewerkschaften sich einem 80% AZ/Entlohnungs-Tarifvertrag verweigern würden)...in anderen Teile der öffentlichen Verwaltung auch Dienststellenschließungen (z.B. wegen Privatisierung)

    kleinerfetterFrosch wies ja bereits auf die Schwierigkeiten hin, die bei betriebsbedingten Kündigungen von Lehrkräften bestehen. Bei Schließungen sehr spezialisierter Dienststellen ist das natürlich möglich, insofern passt dein Beispiel dort durchaus.

    Dann muss die Stadt das schaffen. Würde dir anwaltliche Hilfe nehmen. Wenn sie den Platz nicht schaffen können, müssen sie dir entsprechend Lohnausfall etc erstatten.

    ...wenn denn nachgewiesen werden kann, dass es kausal durch den nicht zur Verfügung stehenden Platz zum Verdienstausfall gekommen ist. Die Eltern tragen hierfür die Beweispflicht und eine einfache Stellungnahme des AG reicht hierfür nicht aus. Es müsste u.a. der Nachweis geführt werden, dass auch ein Umorganisieren der Arbeitszeiten beider Elternteile nicht möglich war.

    Die Gerichte sind sich zudem in der Auslegung des Rechts auch noch uneinig. Während das OLG FFM der Mutter eines einjährigen Kindes tatsächlich Schadensersatz aufgrund ihres Verdienstausfalls zugesprochen hatte, steht das OLG Dresden in mehreren Entscheidungen auf dem Standpunkt, dies sei nicht möglich, da Anspruchsberechtigte auf den Platz die Kinder und nicht deren Eltern seien, sodass trotz festgestellter Amtspflichtverletzung der Kommune diese auf ihren Verdienstausfällen sitzenblieben.

    Aber ich bin bei dir: den Hebel sollte man gegenüber seiner Kommune durchaus in Bewegung setzen und vlt. reicht ja bei Ablehnung auch schon der deutliche Hinweis darauf, dass man Schadensersatzansprüche prüft und rechtlich gelten machen will.

    Auch bei einer Vollzeitstelle kann der tarifbeschäftigte Planstelleninhaber bei Vorliegen von Gründen (etwa: kein Bedarf) per Änderungskündigung auf Teilzeit gesetzt werden. Durchaus keine theoretische Möglichkeit - in den 90er Jahren in den Neuen Bundesländern breitflächig praktiziert...(Tarifparteien hatten sich zudem global auch darauf geeinigt - schon war es verbindlich für die TBs)

    Ich kenne die Rechtsverhältnisse in den 90er Jahren nicht genau, aber auch eine Änderungskündigung unterliegt den für Kündigungen entsprechenden Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes. Wenn wir mal personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen außer Acht lassen - für die man wahrscheinlich ohnehin direkt kündigen und keine Änderungskündigung anstreben würde - dann kommen nur noch betriebsbedingte Kündigungsgründe in Frage. Bei Lehrkräften im öffentlichen Dienst fallen mir kaum betriebliche Ursachen ein, die überhaupt die Kündigung rechtfertigen könnte. Insofern empfinde ich das schon als eher theoretisches Konstrukt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Ich glaube, das ist hier nicht ganz korrekt dargestellt worden. Ich hatte mir - da mir diese Regelung auch seltsam schien - die Grundlagen mal angeschaut. Auch in Bayern gibt es Klassenkonferenzen, die im Wesentlichen diese beschriebenen Aufgaben haben. Diese scheinen grundsätzlich auch für die Versetzungsentscheidung zuständig zu sein (vgl. Art. 53 Abs. 4 Satz 1 BayEUG). Lediglich bei Entscheidungen über Ausnahmeregelungen bei der Wiederholung von Jahrgangsstufen ist die Lehrerkonferenz einzubinden. Insofern dürfte die Aussage, die Lehrerkonferenz sei für die Zeugnisse formal zuständig, nicht ganz zutreffend sein.

    Anmerkung: Den Begriff der Gesamtkonferenz gibt es in Bayern nicht.

    Ist diese veränderte Rechtslage denn bundesweit? Ich frage, weil ich sehe, dass du aus Niedersachsen kommst. Soweit ich weiß, ist das ja in jedem Bundesland noch mal anders.

    Die entsprechende Änderung geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück, nach der die gesundheitliche Eignung nur noch abzusprechen ist, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist oder wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (...) über Jahre hinweg mit regelmäßigen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist" (vgl. BVerwG v. 25.07.2013, Az: 2 C 12/11 und BVerwG v. 30.10.2013, Az: 2 C 16/12).

    Wie gesagt: das reine Vorhandensein von Übergewicht dürfte diese Annahmen nicht rechtfertigen, bei Begleiterkrankungen kann das anders aussehen. Aber das kann nur der Profi bei der amtsärztlichen Untersuchung dann konkret einschätzen.

    PS: Die Regelung ist also nicht bundeslandabhängig.

    Ich musste vor dem Ref nicht zum Amtsarzt, daher wurde das bisher nicht thematisiert. Ich weiß aber was kommt und mir graut es davor.
    Fakt ist, meine gesamte Familie ist übergewichtig und es hat noch niemanden am Arbeiten gehindert. Meine Eltern sind beide über 60 und arbeiten immer noch. Meine Mutter geht nächstes Jahr in Rente. Beide raten mir dazu gegen eine mögliche Ablehnung vorzugehen.

    Soweit wird es vermutlich nicht kommen. Wie Alasam und übrigens auch Theatralica gleich im 2. Beitrag bereits dankenswerterweise festgehalten haben, hat sich die Rechtsprechung zur gesundheitlichen Eignung 2013 radikal geändert. Das reine Vorliegen von Übergewicht dürfte inzwischen nicht mehr zur Ablehnung der Verbeamtung führen können.

    Mir ist bewusst, dass ich mich mit diesem Beitrag angreifbar mache. Aber ich bin wirklich gespannt, wie ihr den Umgang in diesem Forum wahrnehmt.

    Das von dir Geschilderte hat meines Empfindens nach in der Pandemie sehr zugenommen und ist v.a. im Corona-Sonderbereich zu finden. In den meisten anderen Unterforen erlebe ich noch immer gute Diskussionen mit durchaus kontroversen Standpunkten, aus denen man aber viel mitnehmen kann. Dass es in Internetforen etwas rauer zugeht, als im persönlichen Gespräch, scheint mir relativ normal zu sein.

    Mich persönlich nervt in letzter Zeit das Anwenden manipulativer Argumentstechniken, wie das immer mal wieder vorkommende Verdrehen von Aussagen, welches auch durch unvollständiges Zitieren entsteht und in diesen Fällen dazu führen soll, dass der Diskussionspartner schlecht dargestellt werden soll. Ich meine damit u.a. folgende Form: Person A sagt "Es gilt These X, wenn die Einschränkung Y gegeben ist." Danach zitiert Person B daraus : ""Person A schrieb: Es gilt These X", damit hat A aber unrecht, da Y gar nicht bedacht wurde".) Das natürlich in entsprechendem Ton.

    Solange die starre und unflexible Gehaltsstruktur im ÖD erhalten bleibt, solange wird es schwierig werden, entsprechende Fachleute zu finden. Das Problem gibt es ja nicht nur im Lehramt, sondern auch in der Verwaltung und bei den Sicherheitskräften. Auch wenn ich in das hier manchmal gehörte allgemeine Murren ÖD vs. freie Wirtschaft nicht einsteigen möchte und das in vielen Fällen ungerechtfertigt ist, so muss man gerade für kaum zu erhaltende Fachrichtungen (Informatik, Physik usw.) schon einmal die Frage stellen, warum so wenige in diesen Fächern den Weg in Richtung Lehramt gehen. Es gibt gerade für Informatiker im Moment keinen Grund, sich an den ÖD zu binden.

    Hoffentlich.

    Offensichtlich rechtswidrige Anweisungen darf man nicht ausführen. Wenn z. B. die Schulleiterin (Übertreibung) dich an anwiese, das Geld in der Pausenhalle unter die Fußmatte zu legen.

    Das ist nicht rechtswidrig, sondern nur ein Haftungsproblem. Die Haftung läge dann bei der SL.

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