PS: Nur beim Anderkonto sind die darauf befindlichen Guthaben auch aus der Insolvenzmasse auszusondern, wenn es zur Insolvenz kommt. Bei anderen Formen von Treuhandkonten kann das dort befindliche Guthaben in das Vermögen des Kontoinhabers einfließen und gepfändet werden.
Das spielt z.B. bei WEGs eine Rolle, hier gab es z.B. 2016 einen größeren Fall der Veruntreuung, bei der eine Bonner Wohnungsverwaltung massiv Gelder von Wohnungseigentümern über solch ein Konto veruntreut hat, die dann mit Insolvenz weg waren.
Was ich damit sagen möchte: Warum sollte man sich diese unsaubere Form der nur scheinbaren Trennung von Privatvermögen und dienstlich zu verwaltenden Geldern denn antun? Dafür gibt es Schulkonten!
Wenn man zum Gehaltskonto ein extra Unterkonto eröffnet, sind alle Ein- und Ausgänge strikt voneinander getrennt, so als ob man ein ganz anderes Konto bei einer anderen Bank hätte und man kann alles exakt nachweisen. Es gibt auch getrennte Kontoauszüge dazu.
Sehe da jetzt nicht so den Unterschied zu "Ich gehe zur Sparkasse und eröffne dort ein neues Konto für die Klasse".
Das Problem ist - wie oben beschrieben - die Stellung der dort liegenden Gelder als Privatvermögen. Daran ändern auch getrennte Kontoauszüge nichts.
PS: Tom123 siehe Antwort hier. Warum sollte man sich als Beamter in ein solches Konstrukt der unsauberen Trennung von Privatvermögen und dienstlichen Geldern begeben?