Beiträge von Seph

    In einer Großstadt im Rheinland wurden die Geräte quasi "nackt" ausgeteilt. Es ist nichts an Software drauf - und niemand außer der Stadt selbst kann Software installieren.

    Das war während der Corona-Pandemie schlichtweg Aktionismus pur in der Hoffnung, ein paar WählerInnenstimmen zu bekommen.

    Sieh mein Beitrag direkt darüber: Woher soll die Stadt den spezifischen Bedarf der einzelnen Fachschaften kennen? Es ist doch gerade die Forderung hier, die verfügbare Hardware für die eigenen Bedürfnisse (nicht als Einzellehrkraft, sondern als Fachschaft/Schule) anpassen zu können.

    Der Dienstherr kann gerne Arbeitsgeräte zur Verfügung stellen, sollte aber individuelle Bedürfnisse berücksichtigen. Die sind beim Englischlehrer wahrscheinlich anders als beim Informatiker. So werden wieder von Bürokraten unglaublich viele Steuergelder verschwendet.

    Man könnte auch einfach mal andersherum die - durchaus auch in der freien Wirtschaft anzutreffende - Perspektive verfolgen, dass dem AN zuzutrauen (und zu erwarten) ist, sich in das zur Verfügung stehende System einzuarbeiten.

    PS: Es ist auch eine Aufgabe der Fachbereiche, sich mit ihren Anforderungen beim Einsatz von Medien unter Berücksichtung des zur Verfügung stehenden Systems auseinanderzusetzen und den daraus resultierenden Bedarf an Software/Apps anzumelden.

    k_19 Kann ich nur bestätigen und auch bei uns werden die Geräte flächendeckend so genutzt. Ich wundere mich durchaus: erst wird ewig gemeckert, dass der Dienstherr kein Arbeitsmaterial stellen würde und nun ist das gestellte Arbeitsmaterial auch nicht recht und wird nicht genutzt. Dass ein Tablet, welches zu Hause nur rumgammelt, dann erst einmal Updates zieht, wenn es doch mal eingeschaltet wird, liegt in der Natur der Sache.

    Ich glaube, das sagen vor allem Gymnasiallehramtsstudenten, die damit das Fachstudium ihrer Fächer betonen wollen. Die sagen dann statt "Ich studiere Gymnasiallehramt mit den Fächern X und Y" lieber "Ich studiere X und Y auf Lehramt" (und nicht auf Bachelor, Diplom, Magister, ...).

    Das ist vermutlich so, ich kenne diese Sprechweise ebenfalls. Und tatsächlich ist (oder war?) das Studium weitgehend auch so gestaltet: man hat primär die beiden Fachwissenschaften studiert - nicht selten mit den regulären Diplomstudenten (bzw. Bachelor/Master begann da gerade) zusammen. Dazu mussten dann halt noch einige Seminare in den Erziehungswissenschaften belegt werden, aber das hat sich nie als "Lehramtsstudium" angefühlt, sondern als Fachstudium mit einem anderen Zielabschluss.

    Dann ist die Ausbildung auch die gleiche wie an einem klassischem Gymnasium. Insbesondere in der (nicht grundlos "gymnasial") genannten Sekundarstufe II gibt es keinerlei Unterschied zwischen der IGS und dem Gym. Du erhälst am Ende ganz klassisch das 2. Staatsexamen für das Lehramt Gymnasium und es gibt keine speziellen Hürden für die Einstellung an ein Gymnasium.

    Wie die „Beziehung“ aus der anderen Richtung wahrgenommen wird, sieht man, wenn man die jungen Menschen jubeln hört, wenn sie erfahren, dass (vermutlich wegen Krankheit einer Kollegin) Unterricht ausfällt.

    Sich über entfallenden Unterricht (kurzfristig) zu freuen und sich gleichzeitig auch Sorgen um (langzeit-)erkrankte Lehrkräfte zu machen, schließt sich bei den Schülern, mit denen ich zu tun habe, nicht aus.

    Fällt das nicht unter Glaubensfreiheit?

    Scientology ist in Deutschland keine anerkannte Religionsgemeinschaft, sondern ganz klar eine Sekte, die zudem totalitäre Strukturen aufweist und aufgrund der vermutlichen Verfolgung verfassungswidriger Ziele seit geraumer Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Eine Tätigkeit in dieser Organisation dürfte schwer mit dem Amtseid eines Beamten vereinbar sein.

    Im Kern ging es mir auch gar nicht um das konkrete Beispiel, sondern lediglich darum, dass es im Einzelfall Themen gibt, die auch eine sonst unkritische Dozententätigkeit nicht genehmigungsfähig machen. Wie fossi74 das aber schon festgestellt hat, ist das i.d.R. unkritisch. Nur muss die Genehmigung dieser Tätigkeit dennoch vorab beantragt werden und kann nicht einfach so ausgeübt werden.

    An welche Themen denkst du da so? Den Workshop "Wie klaue ich Abituraufgaben?" wird der TE wohl kaum anbieten wollen.

    Mal abgesehen von klar strafbaren Inhalten (z.B. "Wie koche ich Crystal Meth?"u.ä.) denke ich da auch an Themen wie z.B. das Leiten eines Audits bei Scientology (und damit die Mitgliedschaft in dieser Sekte), welche ernsthafte Zweifel an der Verfassungstreue und/oder der charakterlichen Eignung aufkommen lassen kann. Aber auch legale und relativ unkritische Tätigkeiten in der Freizeit bedürfen einer Prüfung: das VG Stuttgart hatte 2009 z.B. entschieden, dass Table-Dancing vor Publikum nicht mit dem Polizeidienst vereinbar sei. Wie das bei Lehrkräften aussieht, vermag ich nicht zu übertragen.

    Bei uns sind die Elterngespräche auf Zeitfenster von 10min beschränkt, sodass sich auf das Wesentliche konzentriert werden kann. Ich frage bei Terminanfragen immer auch nach einem Anlass bzw. nenne bei einem Gesprächswunsch meinerseits einen solchen vorab. Anlasslose Gespräche lehne ich hingegen i.d.R. ab. Brisantere Gespräche, für die man mehr Zeit benötigt, finden separat und nicht im Rahmen eines Elternsprechtags statt.

    Nehmen wir die Anzahl aller Schüler:innen in den Hauptschulen und die Anzahl aller Schüler:innen in der SekI in den Gymnasien.

    Wie viele zusätzliche Funktionsstellen bekommen die Hauptschulen und wie viele die Gymnasien?

    Die Frage ist so nicht sinnvoll. Der Stellenkegel an den Schulen hängt von der Schüleranzahl an der jeweiligen Schule ab und nicht von den Schülerzahlen im Bundesland. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine 5-6 zügige Schule mit 9 Jahrgängen (Gesamtschulen und Gymnasien mit Oberstufe) etwas mehr Leitungstätigkeit (und damit mehr Leitungspersonal außer der SL und der stellv. SL) erfordert, als eine lediglich 1-2 zügige Hauptschule oder Grundschule mit nur 6 bzw. 4 Jahrgängen.

    Humblebee

    In meiner Region ist das definitiv so. Bis auf eine verbleibende in privater Trägerschaft sind die anderen Oberschulen innerhalb der letzten 10 Jahren zu Integrierten Gesamtschulen umgewandelt worden. Ich habe gerade noch einmal in die Statistiken geschaut und für ganz NDS hast du Recht: Tatsächlich ist die Anzahl der Oberschulen relativ konstant geblieben, dafür hat die Anzahl der reinen Haupt- und Realschulen spürbar abgenommen und dafür die Zahl der IGS deutlich zugenommen.

    Vermutlich entstand mein Eindruck auch durch den Effekt, den du beschrieben hast: Die Zusammenlegung von HS und RS zu neuen OBS bei gleichzeitiger Umwandlung von OBS zu IGS hält am Ende dennoch die Anzahl der OBS auf gleichem Niveau.

    Ich weiß nicht, wie das inzwischen ist, aber ich hatte vor 10 Jahren eine ähnliche Frage und was mich an Sachsen deutlich abgeschreckt hat, war die Art und Weise der Stellenausschreibungen. Dort wurde damals die eigene Bewerbernote in Abhängigkeit der Wunschregion modifiziert und anschließend nach Liste eingestellt und gerade nicht schulscharf. Im Kern wollen nahezu alle Bewerber nach Leipzig oder Dresden und nicht in die ländlichen Regionen, sodass hier gegengesteuert wurde. Für mich kam das - neben der damals fehlenden Verbeamtung - nicht in Frage.

    Deine Fächerkombination ist zwar wirklich recht häufig, durch das Kernfach und deine Bereitschaft, auch an Sek1-Schulen zu arbeiten, sollte das aber dennoch möglich sein. Neben den inzwischen seltener werdenden Oberschulen kämen auch Gesamtschulen in Frage. Zusatzqualifikationen wie Deutsch als Zweitsprache oder Darstellendes Spiel können die Chancen noch einmal deutlich verbessern.

    Übrigens: Er bat mich, falls ich mich wo anders auf eine Beförderungsstelle bewerben sollte, vor einer Bewerbung zu ihm zu kommen. Um vorab dort schon einmal abzuklopfen, ob ich überhaupt eine Chance hätte, oder das sowieso eine Scheinausschreibung für jemand Internes sei.

    Ich weiß nicht, wie ich diese "Angebot" einschätzen soll.

    Die Bitte kannst du getrost ignorieren. Ob du eine Chance hast, erfährst du zuverlässiger direkt von der SL der ausschreibenden Schule und/oder der Schulbehörde.

    Palim

    Das ist in dieser Absolutheit nicht korrekt. Die Besoldungsgruppe der GS-SL hängt - wie im Übrigen auch die Besoldungsgruppen der Funktionsstellen an den weiterführenden Schulen - an der Schülerzahl. Es leuchtet durchaus ein, dass eine SL einer einzügigen Grundschule mit nur 4 Klassen nicht die gleiche Besoldungsgruppe erreicht, wie ein Abteilungsleiter einer weiterführenden Schule, in dessen Abteilung sich bereits eine deutlich zweistellige Anzahl von Klassen befindet.

    Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern werden in NDS mit A14 besoldet, die Dezernenten im GS-Bereich erreichen dann auch A15. Im Falle der - auch für GHRS-Lehrkräfte - möglichen Übernahme der Leitung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe ist sogar A16 drin...wie bei allen anderen Lehrämtern auch.

    So große Sprünge macht man mit halben Rentenpunkten aber halt auch nicht. Wenn die Karriere des Partners u.a. auch darauf beruht, dass ihm bei der Grundsteinlegung durch den Partner zu Hause der Rücken freigehalten wurde, und er auf dieser Basis bis zum Renteneintritt (d.h. auch über die Scheidung hinaus) noch diverse Beförderungen durchlaufen kann, kann man es schon fragwürdig finden, wenn die ExPartnerin mit halben Rentenpunkten für Zeitpunkt x abgegolten wird und darüber hinaus selbst im fortgeschrittenen Alter ganz unten selbst neu anfangen muss. Rechtlich sicherlich alles okay, einen faktischen Nachteil hat sie aber trotzdem.

    Ist dir klar, dass dem vermeintlich stärkerem Partner auch nur noch die Hälfte der Rentenpunkte bleibt? Es teilen sich einfach beide ihre während der Ehe erworbenen Rentenpunkte auf. Damit tragen auch beide die Entscheidung, dass ein Partner weniger arbeitet als der andere, bei der späteren Versorgung mit.

    Nein, ich meinte eigentlich kein getrennt wirtschaftendes Ehepaar, sondern Aspekte wie einen Ausgleich der verringerten erworbenen Rentenansprüche. Besitzstand aufzuteilen ist ja eher der einfachere Teil, wenn jemand aber über einen Großteil des erwerbsfähigen Alters kaum in Rentenkassen eingezahlt hat, ist auch der spätere Versorgungsausgleich nicht unbedingt eine vollwertige Kompensation dafür. Ebenso macht es einen Unterschied, ob jemand Kindesunterhalt "nur" strikt nach Düsseldorfer Tabelle zahlt, sein Gehalt und Vermögen je nach Konstellation evtl. sogar noch kleinrechnen kann, oder sich hier großzügiger zeigt. Damit eine Frau, die wenig gearbeitet hat, ihren Lebensstandard einigermaßen halten kann, muss der Partner schon wohlwollend mitspielen wollen, sonst kann es böse ausgehen.

    Auch das wird - sofern kein gesonderter Ehevertrag vorliegt - automatisch bei der Scheidung erledigt. Der Versorgungsausgleich führt gerade dazu, dass die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte fair geteilt werden. Es ist auch durchaus zu begrüßen, dass Eheverträge, die diesen Ausgleich per Klausel ausschließen regelmäßig als sittenwidrig verworfen werden.

    Es dürfte dafür keine Regelungen über Erlasse oder Verordnungen geben, sondern lediglich schulinterne Festlegungen. In der Regel sind Vergleichsarbeiten tatsächlich identisch, es spricht aber nichts gegen leicht angepasste Aufgabenstellungen. Ich hatte z.B. in der Sek 2 mal einen Mathe-Kurs parallel mit einem Kollegen. Wir haben beide nach einem vergleichbaren Sequenzplan gearbeitet, für das Modellieren von Wachstumsprozessen aber in einem Detail leicht unterschiedliche Zugänge primär geübt (Differentialgleichung vs. durchschnittliche Änderungsraten). Entsprechend hatten wir dann halt in einer der Aufgaben eine an die jeweilige Lerngruppe angepasste Aufgabenstellung gewählt.

Werbung