Beiträge von Seph

    Ich glaibe, du verkennst da etwas die Rolle der Kirchen beim Religionsunterricht - die haben nicht "von außen [...] irgendwie ihre Finger mit im Spiel", die haben die Spielanleitung geschrieben und sind die eigtl. Spielleiter, Religionslehrer spielen das Spiel in ihrem Namen; wer als Religionslehrer nicht "den SuS die Inhalte der Bibel als Realität [verkauft]"", nicht einen der "Kirche hörigen [...] Religionsunterricht" veranstaltet, der sich eben doch "zwingend aus de[m] Staatsvertrag" ergibt, riskiert im Zweifelsfall, falls sich zu ostentativ gegen all das gerichtet wird, seine Vokation resp. missio canonica (s.o.). Frag deine Kollegen mal, wie 'frei' die in diesen Belangen wirklich sind...

    Du scheinst das Wesentliche überlesen zu haben: der Religionsunterricht wird in Niedersachsen überkonfessionell angeboten. Das verhindert dann auch gleichzeitig den einseitigen Zugriff einer Konfession auf die Art und Weise der Durchführung von Religionsunterricht ziemlich gut. Und ja, die Kirchen haben natürlich auch Vertreter (neben vielen anderen) in der zugehörigen Kommission zur Erarbeitung des neuen KC gehabt. Von den Vorwürfen "den SuS die Inhalte der Bibel als Realität verkaufen" usw. kann jedoch keine Rede sein.

    Möglich. Etwas kritische Distanz wäre aber hilfreich. Die Reproduktion der religiösen Innenansichten hilft nämlich wenig. Man muss sich schon die Mühe machen zu erkennen, dass ethisches Handeln aus der Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln entsteht. Das Befolgen religiöser Regeln ist so ziemlich das Gegenteil davon.

    Die kritische Distanz ist im Ethik-Unterricht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben, keine Sorge.

    Ach du Lieber! Das ist doch kein Ethik-Unterricht. Das ist Unterricht über Religion.
    Im Ethik Unterricht sollte vermittelt werden, wie es läuft, dass man zu Werten und Normen kommt, ohne Religion dafür bemühen zu müssen.

    Die Ethik als Teilbereich der Philosophie beschäftigt sich mit Voraussetzungen und Bewertung menschlichen Handelns. Dazu gehört auch ein grober Blick auf wesentliche Aspekte weitverbreiteter Religionen. Und keine Sorge: es wird durchaus vermittelt, dass nicht die Religion A der einzig richtige Weg zu Werten und Normen darstellt.


    Andersherum wäre es ziemlich strange, sich gerade im Ethik-Unterricht nicht damit auseinanderzusetzen, woraus ein großer Teil der Menschheit ihre Werte und Normen so alles ableiten.

    Mal abgesehen von der bereits gemeldeten offensichtlichen Werbung im Erstbeitrag: Man kennt sie, die ganzen Grundschüler, die mit KI im Unterricht arbeiten ;)


    PS: Kein Tool kann hinreichend rechtssicher KI-generierter Texte erkennen.

    Doofe Zusatzfrage: Stellt es ein Problem dar, wenn man seine Ernennungsurkunde (Verbeamtung auf Lebenszeit) noch nicht erhalten hat? Ich warte da schon einige Zeit drauf..

    Sollte es für die Bewerbung zunächst nicht, diese muss nicht beiliegen. Unabhängig davon ist es natürlich immer gut, dass auch wirklich in den Händen zu haben.

    Es sind Vorgaben der Schule und der Schulleitung.

    Als ich mal krank war, ist durch den Vertretungsnterricht aufgeflogen, das ich anders als die Parallelkollegen gearbeitet habe. Danach hatte ich ein Gespräch mit der Schulleitung ...

    Alle müssen den gleichen Wochenplan haben, damit der Unterricht im Vertretungsfall auch reibungslos ablaufen kann (weil man notfalls die Parallelkolleginnen fragen kann).

    Alle müssen die gleichen Hausaufgaben aufhaben, damit es für die Hausaufgabenbetreuung leichter ist.

    Es gibt viele gute Gründe, in den parallelen Lerngruppen auch möglichst parallel zu arbeiten. Ganz parallel (z.B. zur selben Zeit exakt dieselben Hausaufgaben) kann es aber schon deswegen nicht laufen, weil die eingesetzten Kollegen i.d.R. nicht parallel zueinander krank werden, die Klassen nicht zur selben Zeit dieselben Fragen stellen und man diese gemeinsam ausführt u.v.m.

    Wir sprechen auch Themenreihenfolgen, die Gestaltung unserere Klausuren usw. miteinander ab, was ich als sehr entlastend finde. Dabei ist aber immer klar, dass es dennoch leicht unterschiedliche individuelle Schwerpunktsetzungen und zeitliche Verschiebungen gibt.

    "Kompetenzen" > Wissen, das ist seit der orchestrierten PISA-Studie um die Jahrtausendwende klar. Die Wirtschaft braucht neues Kanonenfutter, dass nicht denkt, sondern "kompetent" ist. Worin auch immer.

    Was für eine polemische Verkürzung. Dass sich in den KCs durchgesetzt hat, dass neben der reinen Kenntnis von Fachinhalten auch der Austausch über diese, deren Anwendung und Beurteilung eine Rolle im Unterricht und bei der Bewertung eine Rolle spielen, halte ich nach wie vor für begrüßenswert.

    Im Zweifel, das habe ich dieses Jahr bei zwei Schülern der 12. gemacht, holt man sich denjenigen ran und zeigt ganz klar auf, dass sie nicht mal die verwendeten Fremdwörter definieren oder erklären können.
    Wenn sie das nicht hinbekommen reicht das bei uns als Nachweis für den Betrug. Deswegen machen wir das seit diesem Jahr auch zu dritt (Fachlehrkraft, OSKO, Tutor) mit kurzem Protokoll.

    Ganz genauso handhaben wir das auch. Das Vorgehen ist auch rechtlich ziemlich gut abgesichert: Beweis des ersten Anscheins, dessen durchaus möglich Erschütterung aber gerade nicht gelingt.

    Okay, also CAS nutzen wir gar nicht. Ich finde die Polynomdivision eigentlich ganz schön. Aber die Lösungen meines Beispiels quasi mitzuliefern um Sie dann zu "diskutieren" hat doch eher keinen Mehrwert, weil man gar nicht weiß wo sie denn überhaupt herkommen!

    Natürlich weiß man, "woher" sie kommen. Man spart sich nur den vergleichsweise zeitintensiven Weg dahin. Und wie state_of_Trance schon korrekt bemerkte: das Verfahren der Polynomdivision ist ohnehin nur auf wenige idealisierte Beispiele beschränkt nutzbar.

    Ich kenne einen Fall. Der Kollege hatte das Fach sechs/sieben Jahre nicht mehr unterrichtet und sollte dann einen Grundkurs übernehmen. Dagegen hat er sich erfolgreich gewehrt, indem er gegen das Deputat remonstriert hat. In diesem Zusammenhang wurden wir informiert, dass man nach fünf Jahren seine Fakultas abgeben kann. (Der Dienstherr müsste also regelmäßig abfragen, ob so ein Kollege freiwillig besagtes Fach nicht unterrichtet, so dass die Fakultas nicht "erloschen werden" kann.)

    Dazu würde mich dann mal die Rechtsgrundlage interessieren. Der einzige Fall einer "freiwilligen Abgabe" einer Fakultas, den ich kenne, hängt mit dem Fach Religion und der kirchlichen Lehrerlaubnis zusammen. Die Missio canonica kann nämlich tatsächlich zurückgegeben werden...allerdings sind wir da im Kirchenrecht und nicht im Verwaltungsrecht unterwegs.

    Wir machen die Polynomdivision in Klasse 10. Wie bestimmt ihr denn Schnittstellen des Graphen eines Polynoms mit der Abszissenachse, wenn der Grad des Polynoms höher als 2 ist und der konstante Summand ungleich 0 ist?

    Dafür werden "inzwischen" (also seit deutlich über einem Jahrzehnt) Computer-Algebra-Systeme genutzt. Es ist schlicht nicht mehr notwendig, diese aufwendig per händischer Polynomdivision zu ermitteln und es bringt auch kaum Mehrwert, das doch zu tun. Dann doch lieber auf die Bedeutung der Lösungen und deren Diskussion konzentrieren....

    LVO §7 Abs. 2a Satz 1 Quelle

    "(2a) Eine Beförderung ist außerdem nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn,

    1. es liegen besondere Leistungen vor..."


    Wenn du also entsprechend gut bewertet worden bist, dann geht es auch ohne die Wartezeit von einem Jahr.

    Weder die Bewerbung auf eine A14-Stelle noch deren Übertragung sind bereits eine Beförderung. Diese kann auch zeitversetzt erfolgen.

    Wenn ich dies zulasse, muss ich keine Klausur mehr schreiben lassen, sondern kann allen gleich 15 Punkte geben, alles andere wäre Zeitverschwendung. 5 Minuten reicht locker für ein oder zwei Fotos, die Lösung gibt es anschließend diktiert per Kopfhörer im Innenohr versteckt. Es gibt Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben.

    Mir ist offen gestanden auch nicht klar, wofür man bei diesem Szenario überhaupt auf Toilette gehen müsste. Das geht doch auch alles ohne den Raum zu verlassen.

    Es spricht überhaupt nichts dagegen, zusätzlich zum eingeführten "Standardlehrwerk" Anregungen aus weiteren Werken in den Unterricht einzubauen. Das ist durch die pädagogische Verantwortung einer jeden Lehrkraft gedeckt. Absprachen in Schulen sind gut und wichtig, dürfen aber nicht so weit gehen, haargenau vorzuschreiben, welche Teilaufgaben aus welchen Heften/Büchern usw. nun genau zu bearbeiten sind.

    Wie schafft ihr es als Lehrer euch zu erinnern, wer sich wie oft gemeldet hat und wie gut die Beiträge waren? Ich bin oft nach mehreren Unterrichstunden so reizüberflutet und direkt im oder nach dem Unterricht kann ich auch nicht immer alles aufschreiben, weil ja zum Beispiel auch Pausenaufsichten gemacht werden müssen etc ... Außerdem konzentriere ich mich im Unterricht auf den Fortgang des Unterrichts ... Natürlich kenne ich die 1 bis 2 "Überflieger" in der Klasse und auch ganz leise stille SuS. Aber die SuS dazwischen? Ich kann mich manchmal noch erinnern, wen ich drangenommen habe. Aber nicht wieviele und wer sich sonst noch gemeldet hat ...

    Ich nutze schlicht eine Kriterienliste, in der die Anzahl von Beiträgen kaum eine Rolle spielt, sondern die v.a. auf fachliche Qualität abzielt. Wie sicher die Schülerinnen und Schüler z.B. im Umgang mit Problemstellungen sind, ob sie bei der Lösung Hilfe brauchen und ob sie mit Hilfestellungen dann selbständig weiterkommen, nur teilweise weiterkommen oder ziemlich lost sind, lässt sich über einen längeren Zeitraum hinweg für alle ziemlich gut einschätzen....übrigens auch von ihnen selbst.

    Das halte ich für kriminelles Handeln (also das Verschwindenlassen von Vermögen, natürlich nicht die Vorsorge).

    Ja, die Einschätzung teile ich...und dennoch kommt es vor. Da hat der Ex-Partner halt mal den Safe mit den Wertsachen vor der Trennung ausgeräumt oder im Laufe der Beziehung größere Abhebungen durchgeführt und das Bargeld "verbraucht". Das ist im Zweifelsfall ziemlich schwer nachzuweisen. Sich dann voll auf die Vorsorge durch den anderen verlassen zu haben, kann deutlich nach hinten losgehen.


    PS: Auch ohne kriminelle Energie ist das schwierig. Spätestens wenn einer der Partner überschuldet ist und das angesparte Vermögen quasi aufgezehrt wurde.

    Die Vorsorge greift doch automatisch, weil die in der Ehe erworbenen Renten-/Pensionsansprüche bei einer Scheidung doch sowieso geteilt werden?


    Und der Zugewinn in der Ehe auch, also wenn der Mann bspw. nur auf seinen Namen in einen ETF investiert, ist das doch auch der Zugewinn in der Ehe und muss geteilt werden. Genauso wie bspw. das Tilgen eines Kredits sich positiv auswirkt, falls dann eine Immobilie wieder veräußert wird. Das erhöht doch auch den Zugewinn.

    Es geht vermutlich viel mehr um die Altersvorsorge außerhalb der 1. Säule. Die werden nämlich nicht zwingend aufgeteilt...insbesondere, wenn sie plötzlich nicht mehr auffindbar sind.

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