Beiträge von Seph

    Aber zeige mir doch bitte die Regelung im BEEG die den Entgeltanspruch in Teilzeit reduziert.

    Eine solche explizite Festschreibung ist weder nötig noch sinnvoll. Das sieht man schon daran, dass grundsätzlich Teilzeit in Elternzeit auch bei einem anderen Arbeitgeber (mit Zustimmung des bisherigen) zu dann natürlich auch anderen Konditionen möglich ist. Es ist z.B. auch möglich, beim bisherigen Arbeitgeber während der Elternzeit eine ganz andere Position mit anderer Gehaltsstruktur auszufüllen, wenn sich beide Seiten darauf einigen.

    Daher hat der Gesetzgeber in §15 Abs. 5 BEEG lediglich normiert, dass sich AG und AN über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit innerhalb von vier Wochen zu einigen haben (z.B. durch zeitlich befristete Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag). Erfolgt eine solche Einigung nicht, greift §15 Abs. 6 i.V.m. §15 Abs. 7 BEEG. Das Entgelt bemisst sich dann quasi automatisch am Anteil des Stundenumfangs zum bisherigen Entgelts.

    Nun, macht es nicht allgemein Sinn, dass Lehrer die „Welt draußen“ auch kennen sollen?! 🤷‍♂️

    Das ist ja gerade das lediglich floskelhafte. Es geht doch gerade darum, in welcher Hinsicht dies für den Beruf förderlich sein sollte?

    Im Übrigen ist es auch vermessen, anzunehmen, dass Lehrkräfte, die einen "geraden" Weg zur Schule genommen haben, keinerlei Ahnung von der "Welt da draußen" hätten.

    Argument könnte evtl. sein das BEEG Teilzeit keine Teilzeit gem. § 11 TV-L darstellt.

    Genau darum geht es. Der §11 TV-L regelt abschließend die Teilzeittätigkeit im Sinne des Tarifvertrags. Für die Teilzeittätigkeit nach BEEG gelten ganz andere Fristen, Bedingungen für Veränderung der Arbeitszeiten usw.

    Wobei dann § 20 III Satz 4 TV-L wäre dann ja allerdings auch nicht nötig, weil von vornherein keine Reduktion nach § 24 II.

    Ich kann dir da nicht ganz folgen, da das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun hat. Natürlich liegt keine Reduktion der Beschäftigung im Sinne des Tarifvertrags vor, sondern es wird lediglich beim "alten" Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit nach BEEG geleistet. Der §20 Abs. 3 Satz 4 TV-L normiert für diesen Fall, dass sich die Sonderzahlung anhand des Beschäftigungsumfangs vor(!) der Elternzeit bemisst.

    Richtig, dafür gibt es auch diverse Sonderregelungen, auf die die Tarifvereinbarung zur Corona Prämie keinen Bezug nimmt. Aber ich lasse mich gerne eines besseren Belehren, vielleicht zeigst du mir die Regelung des BEEG, die § 24 II TV-L außer kraft setzt.

    Das hat Susannea doch bereits erklärt: Der §24 II TV-L ist bei "Teilzeit in Elternzeit" überhaupt nicht einschlägig, da dies ein völlig anderes Rechtsverhältnis darstellt als "Teilzeitbeschäftigt" im Sinne des Tarifvertrags. Insofern muss er auch nicht außer Kraft gesetzt werden, sondern findet schlicht keine Anwendung.

    Wenn da jemand vor ner Klasse steht, der etwas Lebenserfahrung hat, ist das oft wohl schon was anderes, als wenn man selbst nur wenige Jahre älter ist (z.B. bei ner 13) und noch nie was anderes als Schule und Uni gesehen hat.

    Das ist eine immer wieder vorgebrachte Floskel. Welche konkrete zusätzliche und schulfremde Lebenserfahrung schätzt du denn für förderlich für das Lehramt ein? Längere Auslandsaufenthalte leuchten mir da bei Fremdsprachenlehrkräften irgendwie noch ein und Kontakte zur Wirtschaft, wenn man ganz explizit den Bereich Berufsorientierung übernimmt. Aber sonst?

    Wo schrieb die das?

    Beitrag #25. Auf meinen Einwurf, dass ich vermute, die Bezahlung erfolge nach Haustarifvertrag lediglich in Anlehnung der Stufen des TVL erfolgte die explizite Richtigstellung, sie sei sogar äquivalent zum TVL.

    MarieJ Genau diese Vermutungen hatte ich ja bereits vorher ebenfalls aufgestellt, woraufhin die entsprechende Entgegnung der Äquivalenz kam.

    Wie eine Schule im Aufbau in Anbetracht noch nicht zuteilbarer staatlicher Unterstützung dies finanzieren will, ist mir allerdings unklar.

    Die TE wirbt hier in einem Forum, in dem die meisten einen festen Job haben, um Personal. Meint sie denn, man wechselt von A13 zu „Wir kucken mal, was die Bezirksregierung sagt“?

    Die TE hatte bereits geantwortet, dass die Bezahlung dann analog zu E13 (TVL) wäre, was für Beamte zwar noch immer unattraktiv, aber immerhin nachvollziehbar ist. Die sehr offene Formulierung ist an Privatschulen auch deswegen notwendig, da diese nicht immer mit voll ausgebildetem (2. Staatsexamen vorhanden) Lehrpersonal arbeiten, sondern Stellen manchmal zwangsweise auch anders besetzen müssen. Dann ist die Bezahlung natürlich auch anzupassen und dürfte sich offenbar nach der Einstufung der entsprechenden Qualifikation im TVL richten.

    Und das steht dann so im Arbeitsvertrag? Dass man nicht weiß, wieviel Geld man bekommen wird?

    Das dürfte heißen, dass je nach mitgebrachter Qualifikation eine analoge Einstufung zu TVL vorgenommen wird (z.B. E11, E13...) und sich eine entsprechende Stufenregelung in einer Art hausinternem Tarifvertrag wiederfinden wird. Die sehr vorsichtige Formulierung lässt erahnen, dass die eigentliche Bezahlung nicht äquivalent zu TVL und schon gar nicht zur Besoldungsstruktur erfolgen wird.

    48 EUR für die fehlenden Klassenbücher vielleicht?

    Aber nur wenn der Lehrkraft diesbezüglich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Dafür müsste man das Klassenbuch schon vorsätzlich zerstören oder wegen mir mit nach Hause nehmen und im Lieblingscafé auf dem Tisch liegen lassen.

    PS: Schlimmer als die Schadensersatzforderung dürfte dann eher disziplinarrechtliche Fragestellungen sein :)

    Und genau das ist ja der Grund, warum solche Belehrungen zu festgelegten Zeitpunkten (z.B. zu Schuljahresbeginnn oder bei Erstnutzung eines Fachraums) erfolgen und dann auch im Klassenbuch/Tagebuch dokumentiert werden müssen. Wird bei uns regelmäßig auf Konferenzen angesprochen, wenn z.B. wieder wegen Corona eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass wir darauf achten sollen das auch im Klassenbuch zu dokumentieren als Absicherung und Nachweis. Die Gefährdungsbeurteilungen für Versuche hat letztes Jahr aufwendig ein Kollege aktualisiert, damit diese wieder auf dem neuesten Stand sind in Chemie, Physik, BNT und von den anderen KuK dieser Fächer einfach übernommen werden können.

    Du hast damit vollkommen Recht. Ich sehe in der Rolle als Fachlehrer aber jedes Schuljahr wieder Klassenbücher, in denen das gerade nicht dokumentiert ist...auch ein halbes Jahr nach Schuljahresbeginn nicht.

    Um das mal etwas zu ordnen: bei Regressforderungen geht es mit Sicherheit nicht darum, ob alle Stunden ordnungsgemäß eingetragen wurden. Ich kann mir auf dieses Gerücht nur im Zusammenhang von Schadensereignissen und der Unterstellung nicht erfolgter Sicherheitsbelehrungen (Nachweis durch Klassenbucheinträge) einen Reim machen. Ich denke da an ein schief gegangenes Experiment im NW-Unterricht, dadurch verursachte Verletzung eines Schülers und bei der Ermittlung tauchen erhebliche Zweifel daran auf, dass die verantwortliche Lehrkraft entsprechende Sicherheitsvorschriften eingehalten hat. Indikatoren dafür können (nicht müssen!) fehlende Einträge zu Belehrungen, aber auch fehlende Gefährdungsbeurteilung des Versuchs sein. Dann kann u.U. von grober Fahrlässigkeit ausgegangen und in Regress genommen werden.

    Man kann als Ministerium schlecht ein Jahr lang propagieren wie unersetzlich der Präsenzunterricht ist und dann bei Bedrohungslage wie selbstverständlich den Distanzunterricht zelebrieren. Dafür ist die Digitalisierung auch nicht weit genug fortgeschritten. Ich rede hier von JEDEM Kind.

    Zudem gehe ich davon aus, dass der Erlass keinen Distanzunterricht vorsieht. Man sollte sich an Erlasse eben auch im Wortlaut halten. Sonst regiert die Willkür der/des gerade amtierenden Minsiterin/Ministers. Und wir haben jetzt zwei Jahre lang in NRW gesehen wohin Ministerinnenwillkür uns bringt.

    Den Widerspruch siehst du schon selbst, oder? Ansonsten bin ich gerne behilflich: Distanzunterricht mag weniger wirksam sein als Präsenzunterricht. Wirksamer als gar kein Unterricht ist er mit großer Sicherheit.

    Mal abgesehen davon auch ein schulrechtlicher Hinweis: Das Ministerium ist gerade durch Gesetz dazu ermächtigt, das Gesetz konkretisierende Verordnungen und Erlasse ohne Rücksprache mit dem Parlament auf den Weg zu bringen. Insofern ist ein Erlass per definitionem von der "Willkür" der übergeordneten Behörde bzw. des Ministeriums abhängig.

    Ein für mich wenig überraschendes Urteil. Natürlich kommt das Urteil viel zu spät, da die Testpflicht zumindest hier in NRW wieder sehr zurückgefahren wird.

    Da bin ich bei dir. Interessant finde ich an dem Urteil auch weniger die Bestätigung der Aufsichtspflicht von Tests an sich, sondern die Verankerung an deutlich über den Unterricht hinausgehenden Obliegenheiten und auch die Entgegnung zu datenschutzrechtlichen Bedenken. Hier scheiterte der Kläger bereits daran, dass er überhaupt nicht berechtigt ist, die - ohnehin in diesem Fall nicht verletzten - Rechte Dritter geltend zu machen.

    Da hier im Forum die ein oder andere Diskussion sehr emotional geführt wird - was ja durchaus seinen Reiz hat - und gleichzeitig sich nicht selten um unterschiedliches Verständnis der Rechte und Pflichten von Lehrkräften dreht, hatte ich schon länger überlegt, mal eine Reihe zu aktuellen schulrechtlichen Fragestellungen und Urteilen zu starten. Aus Anlass einer - zugegeben noch erstinstanzlicher - Entscheidung von gestern zu einem hier ebenfalls schon oft andiskutierten Thema, fange ich damit einfach mal an.

    Das VG Trier stellte mit gestern bekanntgegebenem Urteil (Az. 7 K 3107/21.TR) fest, dass die Testbeaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern bei Corona-Schnelltests jedenfalls für Lehrkräfte des Landes RLP eine amtsangemessene Aufgabe darstelle. Gegen die Anordnung einer solchen dienstlichen Verpflichtung klagte ein beamteter Gymnasiallehrer, der neben dem persönlichen Gesundheitsrisiko auch datenschutz- und haftungsrechtliche Bedenken vorbrachte. Zur Begründung führten die Trierer Richter unter anderem aus, dass sich der Aufgabenbereich von Lehrkräften neben dem Unterricht auch auf die organisatorische Unterstützung des allgemeinen Schulbetriebs erstrecke. Dazu gehöre in gewissem Umfang auch die Sicherstellung der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.

    Da neben der eigentlichen Fragestellung auch auf allgemeine Aufgabenfelder von Lehrkräften, Datenschutz und Haftungsrecht Bezug genommen wird, lohnt sich sicher für den ein oder anderen ein Blick in die genaue Urteilsbegründung.

    PS: Besteht überhaupt Interesse am Einbringen und Diskussion aktueller Rechtsprechung im schulrechtlichen Umfeld?

    Mal ne Frage an alle, die sagen wir mal über 40 Lenze auf dem Buckel haben. Könnt Ihr Euch erinnern, dass die Schule in Eurer Schulzeit im ganzen Land wegen eines Sturms ausgefallen ist?

    Da kann ich sogar als U40 antworten, weil das noch gar nicht so lange her ist (zumindest partiell). Bei Friederike 2018 wurde die Schule bei uns auch früher abgebrochen und die geplante Dienstbesprechung ausgesetzt, damit es alle noch rechtzeitig heil nach Hause schaffen...das war durchaus knapp, da von beiden möglichen Straßen für mich eine bereits komplett gesperrt und die andere gerade wieder freigesägt war.

    Edit: Sorry, gerade erst die Betonung "im ganzen Land" gelesen. Nein, dann nicht.

    Wir sind angehalten in Distanz zu beschulen und anwesend zu sein. Ich persönlich würde die Mail anders auffassen... gerade auch, was die Präsenz angeht, denn meinen Dienst in Form einer VK antreten könnte ich auch von zu Hause aus. Aber nun gut, ich hinterfrage nix mehr.

    Das ist doch widersinnig. Distanzlernen bieten wir natürlich auch an, aber selbstverständlich von zu Hause aus. Es geht ja gerade darum, dass aufgrund des Sturms die Anfahrt zu gefährlich wäre.

    PS: Damit will ich nur sagen: ich kann deinen Ärger nachvollziehen!

    Die Idee "OHNE Lösungsvorschläge" finde ich schon einmal spitze! Bei mir ist es weniger der Unterricht, sondern eher die Auseinandersetzung mit einigen...ich nenne es mal "beratungsresistenten"....Kollegen. Ich finde es anstrengend, einigen immer wieder deutlich machen zu dürfen, dass bestimmte Vorgaben und Absprachen für alle gelten und nicht nur nach Gutdünken angewendet werden können. Das kommt nicht häufig vor und objektiv nimmt das wenig Zeit in Anspruch, anstrengend ist es dennoch.

    Ach, ich habe auch nach dem aktuellen G9-Lehrplan (NRW; "Die SuS beschreiben den Einfluss der naturräumlichen Bedingungen in den einzelnen Landschaftszonen auf die landwirtschaftliche Nutzung") in Lehrwerken (Plural!) Fragen gesehen, die darauf abzielen, ob z.B. Sibirien nicht Profiteur des Klimawandel sein könne, da dort ja mit weniger Permafrost ganz neue landwirtschaftliche Möglichkeiten erschlossen werden könnten...

    Ich frage mich offen gestanden, was an dieser Art Fragestellung falsch sein soll. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es Regionen der Welt geben wird, die vom Klimawandel eher profitieren werden, während es in vielen anderen Regionen massive Verwerfungen geben wird. Es geht dann doch auch nicht darum, den Klimawandel schön zu reden. Zensieren muss man solche Überlegungen jedoch auch nicht.

    PS: Hierzu gibt es (neben wahrscheinlich vielen anderen) z.B. eine in Nature veröffentlichte eher wirtschaftswissenschaftliche Studie der Universität San Diego (Katharina Ricke et al.) zu den voraussichtlichen öknomischen Schäden durch die Kohlendioxid-Emissionen. Einbezogen wurden direkte Kosten ökologischer Schäden, Vermeidungs- und Anpassungskosten und Abmilderungskosten. Während Länder wie Indien, die USA, Saudi-Arabien usw. deutlich schlecht wegkommen, stehen u.a. Deutschland und Russland da ziemlich gut da.

    (vgl. https://www.nature.com/articles/s41558-018-0282-y) (Leider Paywall)

    Diese Beförderungsstellen werden mit A13 besoldet, weil die KollegInnen sonst nicht A13 bekommen.

    Auch diesen KollegInnen wird also trotz entsprechender Ausbildung samt Abschlüssen A13 vorenthalten, dazu die Beförderungsstelle ebenfalls geringer als an anderen Schulformen besoldet.

    An GS in Niedersachsen erhalten dann Schulleitungen A13,

    die dort eingesetzten Förderschullehrkräfte A13 und die an die GS abgeordneten Gymnasiallehrkräfte ggf. A14.

    Glaub mir, ich kann auch lesen und das ist mir vollkommen bewusst. Hier ging es doch aber ganz konkret um die Beförderungsstellen in NRW und gerade nicht wieder um die Diskussion "A13 für alle".

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