Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Begriff der Aufsicht hier nicht mehr ganz passend ist, den Kern der Sache aber dennoch trifft. Zwar besteht bei Volljährigen bei Verletzung der Aufsicht keine deliktische Haftung mehr für Schäden, die die zu beaufsichtigende Person Dritten zufügt (§832 BGB), insbesondere die Fürsorgepflicht von Lehrkräften für ihre (auch volljährigen) Schüler geht aber dennoch deutlich weiter als die eines Reiseleiters gegenüber seiner Reisegruppe.
Beiträge von Seph
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Frage steht oben. Es handelt sich um eine Gesamtschule mit 1300 Sus. Kl. 5-13. Fachbereich beinhaltet 3 Hauptfächer. Es geht um die SEK 1. SEK 2 Obfrau/ Mann erhält jeweils 0,5 aus dem Oberstufentopf. Wieviele Entlastungsstunden stehen euch für den gesamten Fachbereich zu? SEK 1. ( Teilweise wird was abgegeben für die / den Zuständige für ein Fach)
Danke schon mal
Das ist in NDS ziemlich klar geregelt. Als Fachbereichsleitung an einer Gesamtschule stehen dir je nach Anzahl der stimmberechtigten Lehrkräfte in deiner Fachkonferenz folgende Entlastungsstunden zu:
bis zu 7 : 1 Stunde
8-20 : 2 Stunden
mehr als 20: 3 Stunden
(vgl. Anlage 1 Nds. ArbZVO-Schule)
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Offtopic: Aufsichtspflicht für volljährige Schüler? Das habe ich bisher immer anders gelernt.
Wird doch in der Quelle direkt ausgeführt: auch die Volljährigen sind bzgl. der schulischen Veranstaltung weisungsgebunden, dürfen also nicht einfach eine ungezwungene Urlaubsreise daraus machen, bei der nur zufällig eigene Lehrkräfte in der selben Unterkunft untergebracht sind. Andersherum wird die Lehrkraft auch gegenüber Volljährigen eine Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht übernehmen müssen.
PS: Ableitbar ist das bis hinauf zum Art. 34 GG, aber auch aus den Schulgesetzen der Länder lässt sich das i.d.R. entnehmen. In NDS normiert z.B. §62 NSchG die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte für alle Schülerinnen und Schüler der Schule während der Schulzeit und entsprechenden Schulveranstaltungen.
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Tragisch ist vlt. das falsche Wort in Anbetracht dessen, dass es neben dem Medikament auch sehr wirksame Impfstoffe gibt, die die Medikamenteneinnahme von vorneherein unnötig machen.
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Das mag auch an der fehlenden Zielgruppe liegen. Diejenigen, die Covid-19 ernstnehmen, sind mit hoher Sicherheit bereits mehrfach geimpft und dadurch ebenfalls gegen schwere Verläufe gut geschützt. Diejenigen, die das nach wie vor für eine einfache Erkältung halten oder die bereits die angeblich "kaum erforschten" Impfstoffe ablehnen, sind wohl eher nicht diejenigen, die gleich nach Bekanntwerden einer Infektion ein ebenfalls neues Medikament gegen die angeblich eh nicht existierenden schweren Verläufe einnehmen.
PS: Ich denke, dass Paxlovid ab Herbst in einer neuen saisonalen Welle v.a. für Risikopatienten eine bedeutendere Rolle spielen wird.
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Da hatte ich mich tatsächlich verschrieben. Wenn die Samstage wirklich nicht mitzählen sollten, dann wäre das sicher im Sinne aller Lehrkräfte und tatsächlich ist der Begriff "Werktag" wohl in verschiedenen Rechtstexten unterschiedlich definiert und manchmal mit dem Begriff "Arbeitstag" vermischt. Insofern wage ich im Moment nicht zu behaupten, die Definition aus dem Bundesurlaubsgesetz sei allgemeingültig. Ich war mir nur selbst unsicher, habe nach Quellen für den Begriff gesucht und diese gefunden.
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Samstage sind zwar keine Arbeitstage, aber Werktag (siehe u.a. §3 BUrlG).
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Ich komme jedoch auf Dienstag, den 14.6. als erstem anzurechnenden Tag für Minusstunden.
Das kam ich auch erst, der Dienstag nach Pfingsten ist aber ein normaler Werktag und kein Feiertag, auch wenn dieser noch unterrichtsfrei ist.
Danke für den Hinweis zur maximalen Gegenrechnung von 4 Stunden, das hatte ich leider vergessen.
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Hier in NDS ist es meines Wissens (ich bin nicht allzu oft im BG eingesetzt) so, dass Minusstunden im BG und im Gym, die durch das Abitur entstehen, erst "gezählt" werden dürfen, wenn der letzte offizielle Termin für die mündlichen Abi-Prüfungen vorbei ist (dieses Jahr enden die mdl. Prüfungen am 03.06.). Habe ich das richtig auf dem Schirm Seph ?
Um ganz genau zu sein, gelten "stundenplanmäßige Unterrichtsstunden bis zum Ablauf des sechsten Werktags nach dem letzten Prüfungstag als erteilt, wenn die Lehrkraft die Unterrichtsstunden wegen der Freistellung der Schülerinnen und Schüler von Prüfungsklassen bzw. Prüfungsjahrgängen vom Unterricht nicht erteilen kann".
Als letzter Prüfungstag gilt der letztmögliche Prüfungstag der mündlichen Prüfungen nach Festlegung des MK und nicht - wie an manchen Schulen probiert - der intern festgelegte letzte Prüfungstag. Werktage sind alle Wochentage außer Feiertage und
SamstageSonntage. Für dieses Jahr ist also Freitag, der 03.06. maßgeblich. Nach diesem Tag sind noch 6 Werktage zu zählen, sodass Minusstunden m.E. erst ab Montag, 13.06. anzurechnen wären. -
Vorbemerkung: Die Bundesländer unterscheiden sich da v.a. in der Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten und damit, ob Minder- und Mehrarbeitsstunden wöchentlich, monatlich oder schul(halb)jährlich auszugleichen oder in einem bestimmten Korridor zu halten sind. Sie unterscheiden sich de facto nicht in der Frage, was denn nun Minder- und Mehrarbeit eigentlich ist.
Grundlage der Arbeitszeitberechnung ist bei Lehrkräften - anders als bei anderen Angestellten oder Beamten im ÖD - gerade nicht primär die wöchentliche Arbeitszeit von 40-42 Stunden, sondern das jeweilige Deputat. Die Summe aus Unterrichtszeit, weiterer gebundener Arbeitszeit (DBs u.ä.) und der ungebundenen Zeit für Vor-/Nachbereitungen und sonstige Aufgaben soll im Durchschnitt eines bestimmten Zeitraums (bundeslandspezifisch) die wöchentliche Arbeitszeit im jeweiligen Bundesland nicht über- oder unterschreiten.
Mehrarbeit und auch Minderarbeit kann aufgrund dieser Berechnung der Arbeitszeit grundsätzlich auch nur im Bereich des gebundenen Unterrichts auftauchen. Mehrarbeit entsteht z.B. durch kurzfristige oder längerfristige Vertretungen oder in NDS z.B. auch durch notwendige Deputatsüberschreitungen für ein halbes oder ganzes Schuljahr. Minderarbeit kann z.B. durch Ausfälle aller Art (Exkursionen, Praktika, Hitzefrei usw.), außer natürlich durch krankheitsbedingten eigenen Ausfall, Feiertage usw. entstehen. Aber nur dann (!), wenn die Lehrkraft nicht auf Weisung der SL andere dienstliche Aufgaben vor Ort wahrnimmt. Hierzu gehören Aufsichten in Prüfungen mit Sicherheit dazu @Belledejour .
Da Lehrerin2007 konkret nach der Regelung in NDS gefragt hatte: Um der Korrekturbelastung im Abitur gerecht zu werden, werden hier z.B. alle durch den Wegfall der Prüfungsgruppen frei werdenden Unterrichtsstunden noch über den größten Teil des Prüfungszeitraums angerechnet und erst in den letzten wenigen Wochen als Minusstunden gerechnet. In NDS sollen sich die Mehr- und Minderstunden in einem Korridor von +/- 40 Stunden bewegen und sind i.d.R. im nächsten Halbjahr wieder auszugleichen. An der Besoldung ändern diese nichts.
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Sorry, ich wusste nicht, dass das unterschiedliche Gremien sind. In meinem Bundesland gibt es keine "Schulkonferenzen" und "Gesamtlehrerkonferenzen" sondern nur ein Gremium, das "Gesamtkonferenz" heißt. Und dort werden eben Dinge besprochen und beschlossen, die die gesamte Schule - und damit natürlich auch die Erziehungsberechtigten - etwas angehen.
Naja, ehrlich gesagt gibt es auch hier noch ein weiteres Gremium, den Schulvorstand. Die Schulkonferenz in NRW scheint weitgehend dem nds. Schulvorstand zu entsprechen, während die Lehrerkonferenz quasi der nds. Gesamtkonferenz, allerdings ohne Eltern- und Schülvertretern entspricht. Interessanterweise können in NRW beide Gremien Teilkonferenzen einrichten, während das in NDS der Gesamtkonferenz vorbehalten ist. Zumindest in den Fachkonferenzen sind auch in NRW Eltern- und Schülervertreter einzuladen.
Dass bei uns Eltern- und Schülervertreter in beiden großen entscheidungsrelevanten Gremien (Schulvorstand und Gesamtkonferenz), aber auch in den Teilkonferenzen in den Fächern und Klassen mitwirken, trägt erheblich zur Transparenz bei. Ich erleben den engen Austausch mit allen an Schule beteiligten Personengruppen als sehr gewinnbringend für die tägliche Arbeit.
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Generell seltsam, wenn Eltern dabeisitzen, wegen Datenschutz und so
Welcher Passus in der DSGVO würde denn genau dazu führen, dass es hier Probleme gibt? Das Argument "...wegen Datenschutz.." höre ich in letzter Zeit etwas häufig, nicht selten steckt dahinter die Bequemlichkeit, sich nicht genauer mit der genauen Rechtslage auseinandersetzen zu wollen.
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Die Leserin muss sich nicht mehr Mühe geben als die Schreiberin. Ich habe schon ganze Absätze durchgestrichen und als „unverständlich“ gekennzeichnet.
Mach das in abschlussrelevanten Prüfungen mal, dann hast du im Nachgang mit hoher Sicherheit mehr Mühe, sauber zu begründen, dass das wirklich unleserlich war, als das einfach nochmal zu lesen. In der Regel bezieht sich die nicht sofortige Lesbarkeit nur auf wenige Wörter oder Sätze, da kann man schon nochmal genauer hinschauen. Wenn natürlich sowohl Referent als auch Korreferent und Fachprüfungsleitung zum selben Ergebnis der Nichtlesbarkeit kommen, dann mag das so sein. Aber ja, in diesem sehr seltenen Extremfall kann man den entsprechenden Absatz dann wirklich nicht werten.
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Aufgeschmissen sicher nicht, aber wir nutzen das sehr breite Angebot unserer Stadtbibliothek ausgiebig und dankbar.
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Für mich riecht der Eröffnungsbeitrag (immerhin der 1. überhaupt des TE im Forum gleich mit expliziter Nennung eines Produkts) nach dem nicht ganz neuen Versuch einer Produktplatzierung anstatt echten Interesses, aber sei´s drum: Für den angefragten Zweck benötigt man nicht unbedingt ein Grafiktablett als "Mittel der Wahl". Wenn man nicht gerade sonst auch im Bereich Grafikdesign/Fotobearbeitung unterwegs ist und wirklich nur etwas benötigt, um seine Handschrift digital zu übertragen, tut es auch ein einfaches Tablet, welches nicht teurer als ein Grafiktablett ist, dafür aber mehrzweckfähig ist. Alternativ gibt es auch Notebooks als Convertibles oder schlicht die Möglichkeit, von einer Handschrift ein Foto zu übertragen, wenn es nur um eine kurze Skizze und keine simultane Mitschrift geht.
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Das tut jeder freiwillig, der nicht immer schon mit FFP2-Maske rumgelaufen ist, oder in einer Höhle lebt.
Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen "Ich trage gerne das Risiko einer Infektion" und "Ich infiziere mich freiwillig". Den gibt es übrigens auch zwischen "Ich trage eine Maske" und "Ich muss in meiner Höhle bleiben". Ich persönlich vermeide ganz gerne das Risiko einer Infektion, wenn mich das im Alltag nicht zu sehr beschränkt. Das Tragen einer Maske in bestimmten Situationen beschränkt mich persönlich nicht gerade. Das mögen andere anders sehen und können das inzwischen ja auch wieder ausleben.
Und sollte es doch mal zu einer Infektion kommen, so ist diese vermutlich auch nicht so schlimm, dass man als mehrfach Geimpfter große Sorge haben müsste. Provozieren muss man das aber auch nicht. Die muss man meist auch nicht vor z.B. Brechdurchfall haben und dennoch kenne ich niemanden, der scharf auf eine Norovirusinfektion wäre. Auch hier ergreifen viele einfache Schutzmaßnahmen, die wirksam sind, wie z.B. Händewaschen vor dem Essen. Ich habe noch niemanden gehört, der Leute, die sich die Hände waschen, blöd angemacht hat. Gegenüber Leuten, die weiterhin Masken zum Selbstschutz tragen, scheint das inzwischen aber doch vorzukommen. *grübel*
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Es darf natürlich nicht darum gehen, eine Konferenz "glatt durchlaufen zu lassen" im Sinne von: es darf nicht diskutiert werden. Es geht sogar viel mehr darum, die reine Informationsweitergabe auszulagern in ein Mitteilungssystem (intern + Schüler-/Elternbriefe) und die Konferenzzeit genau für Diskussionen nutzen zu können. Allerdings nach festen Spielregeln wie der Zeitbegrenzung der einzelnen Tagesordnungspunkte, Rednerliste, Rednerzeit und vorbereitende Gespräche und Einbringungsmöglichkeiten aller Beteiligter zu heiklen Punkten.
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Da diese Diskussion immer auch in die Richtung geht, kein Verständnis für die aus unserer Sicht seltsame Mentalität des Schusswaffenbesitzes in den USA zu haben, möchte ich nur kurz daran erinnern, dass wir das einzige Land sind, in dem es nach wie vor nicht mehrheitsfähig zu sein scheint, auf die Möglichkeit, mit deutlich über 200 km/h in einem Auto unterwegs zu sein, zu verzichten. Ich empfinde das als ähnlich befremdlich.
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Dieses Forum - stellvertretend für die Lehrerbubble - hat sich ideologisch so radikalisiert, dass hier mit Verstand gar nicht beizukommen ist. Widerworte gegen die hier waltende Herrschaftsmeinung werden in Oberlehrerart auseinandergenommen und die üblichen Verdächtigen beklatschen das Ganze dann mit den üblichen Smileys. Toller Diskurs, da bekommt man gleich Lust.
Es ist eine einfach durchschaubare Argumentationsstratgie, die Position, die nicht der eigenen Meinung entspricht, als "oberlehrerhaft", "ideologisch radikalisiert" u.ä. zu diffamieren.
Im Übrigen wiederholst du hier noch immer die Argumente, die bei genauerer Betrachtung in sich zusammenkippen. Es ist wissenschaftlich auf breiter Basis untersucht und gilt als gesichert, dass die Impfungen gut gegen schwere Verläufe geschützt haben und die wenigen Fälle von Impfkomplikationen dazu in keinem Verhältnis stehen. Die entsprechenden Zahlen liegen transparent vor und wer sich etwas mit bedingten Wahrscheinlichkeiten auskennt, kann dies leicht nachprüfen. Die Behauptung, die Impfstoffe seien gar nicht erprobt genug gewesen, ist ebenfalls schon lange nicht mehr zu halten.
Insofern darfst du dich nicht wundern, wenn den bereits seit langen als nicht haltbar herausgestellten Thesen von dir hier auch weiterhin entschieden entgegengetreten wird.
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Ich wollte mal fragen, wie bei euch Konferenzen ablaufen. Und zwar gerne mit Beispielen, wie ihr es nicht machen würdet als auch, was sich als gut erwiesen hat und wie konkret das eingeführt wurde.
Als sehr sinnvoll haben sich u.a. folgende Punkte erwiesen:
1. Verabschiedung einer Geschäftsordnung, an die sich dann auch zu halten ist und der viele der folgenden Punkte geregelt sind. (Grundlage in NDS: §37 NSchG)
2. Wesentliche Informationen, Mitteilungen usw. werden bereits vorab über das Mitteilungssystem bekannt gegeben
3. Frühzeitige Bekanntgabe der Tagesordnung incl. aller Beschlussvorlagen, Materialien usw. mit Bitte um Ergänzung
4. Klare Begrenzung der Konferenzlänge
5. Antizipation schwieriger Tagesordnungspunkte und ggf. vorherige Einzelgespräche (man kennt die 2-3 Kollegen, die bei bestimmten Themen mit Ansage lange Monologe aufmachen würden)
6. Zeitbegrenzung von Tagesordnungspunkten über die Tagesordnung, Rednerliste bei Diskussionen und Beschlussmöglichkeit zum Schließen der Rednerliste zur Zeitbegrenzung
7. Vorherige Transparenz zu Abstimmungsmodus und -berechtigung, Vorbereitung der technischen Umsetzung
8. Delegieren von Entscheidungsprozessen, die nur bestimmte Bereiche betreffen, an die entsprechenden Teilkonferenzen
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