Ist diese veränderte Rechtslage denn bundesweit? Ich frage, weil ich sehe, dass du aus Niedersachsen kommst. Soweit ich weiß, ist das ja in jedem Bundesland noch mal anders.
Die entsprechende Änderung geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück, nach der die gesundheitliche Eignung nur noch abzusprechen ist, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist oder wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (...) über Jahre hinweg mit regelmäßigen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist" (vgl. BVerwG v. 25.07.2013, Az: 2 C 12/11 und BVerwG v. 30.10.2013, Az: 2 C 16/12).
Wie gesagt: das reine Vorhandensein von Übergewicht dürfte diese Annahmen nicht rechtfertigen, bei Begleiterkrankungen kann das anders aussehen. Aber das kann nur der Profi bei der amtsärztlichen Untersuchung dann konkret einschätzen.
PS: Die Regelung ist also nicht bundeslandabhängig.