Beiträge von Seph

    Maylin85

    Das kann man machen und du bist damit auch vollkommen im Recht. Den Hinweis auf den Unterschied zu anderen Sparten finde ich sehr hilfreich. Ich möchte dennoch ein ganz kleines bisschen "pieksen": Allein das Schreiben deines Beitrags hat aber bereits länger gedauert, als eine entsprechende Benachrichtigung einzurichten ;)

    Das lese ich aus dem Ausgangsport allerdings nicht so. Dort steht ja lediglich:

    "Einzelne Kollegen wollten versuchen Strafanzeige zu erstatten."

    Das bedeutet doch wohl nicht, dass dahingehend schon viel passiert ist.

    Bitte auch den unmittelbar nachfolgenden Satz mit beachten:

    Einzelne Kollegen wollten versuchen Strafanzeige zu erstatten. Dort liegt der Fall aber wohl auch nur auf einem großen Stapel unbearbeiteter Akten.

    Ich bin daher davon ausgegangen, dass diese Anzeigen gestellt wurden und entsprechend aktenkundig sind. Es ging mir vor allem aber um die - nicht untypische - Empörung von Firelilly über eine angeblich untätige Schulleitung, die jetzt endlich mal dies und das sollte. Es gibt im Ausgangsthread weder einen Hinweis, dass die SL hier etwas unter den Teppich kehrt oder untätig wäre, noch dass eine Anzeige von seiten der SL überhaupt notwendig wäre, da diese ja scheinbar bereits durch Betroffene erhoben wurde. Es gibt im Übrigen keine Bearbeitungspriorität von Fällen in Abhängigkeit davon, ob eine Lehrkraft oder die Schulleitung eine Anzeige stellt.

    Das vom TE angesprochene Problem geht aber weit über die strafrechtliche Seite - und nur in diese Richtung werden polizeiliche Ermittlungen laufen - hinaus, sondern tangiert sowohl das Zivilrecht (hier einen Unterlassungsanspruch) als auch schulinterne Maßnahmen. Dafür ist es weder zielführend, die polizeilichen Ermittlungen abwarten zu müssen noch sind Kollektivmaßnahmen möglich oder angezeigt.

    Den von Djino ins Spiel gebrachten Ansatz, erst einmal den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des internen Netzwerks aufzugreifen, halte ich für zielführend. Eventuell erfährt man dadurch etwas über die (angeblichen) Mitbeteiligten, eventuell auch nicht. Dennoch hätte man intern bereits deutlich gemacht, dass diese Vorgänge nicht ohne Reaktion der Schule bleiben. Das kann man im Übrigen auch nüchtern sachlich durchziehen, ohne jemanden "die Hölle heiß zu machen".

    Da muss die Schulleitung unverzüglich und mit riesigem Nachdruck die Polizei einschalten.

    Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, warum das so lasch gehandhabt wird.

    Ich sage es ganz klar, wenn Schüler meine Privatnummer anrufen würden um so etwas zu veranstalten und das dann sogar öffentlich irgendwo hochladen, dann wäre die Hölle los. Mal ganz abgesehen davon, dass ich der SL signalisieren würde, dass durch so einen Vertrauensbruch kein Unterrichten mehr möglich wäre, da der / die Täter in jeder Klasse sitzen könnten. Das müsste erst geklärt werden, es handelt sich um eine massive Straftat.

    Die Polizei ist doch laut TE längst involviert, entsprechende Strafanzeigen bereits ergangen. Dass die zugehörigen Ermittlungen eine Weile dauern werden, liegt in der Natur der Sache. Daran ändert sich auch nichts, wenn zusätzlich die SL "riesigen Nachdruck" bei der Polizei macht.

    Ich bin bei dir, dass hier ein Vertrauensbruch vorliegt und der oder die Verantwortlichen neben der strafrechtlichen Seite sich auch schulintern disziplinarischen Maßnahmen zu stellen haben. Dafür müssen sie aber erst einmal ermittelt werden. Der Ansatz, nicht mehr zu unterrichten, bis entsprechende Ermittlungen abgeschlossen sind, dürfte fehlgehen.

    Behaupten kann der Junge viel. Dem sollte die Polizei ordentlich die Hölle heiß machen, vielleicht kommen so dann auch die (eventuell) tatsächlichen Täter ans Licht.

    Ich persönlich würde den Jungen bei der Strafanzeige wohl auch erst einmal als Tatverdächtigen benennen. Was die Ermittlungsbehörden damit machen, ist ihnen überlassen und das ist auch gut so. Für Ermittlungen zu Straftatbeständen sind diese die Profis und nicht wir.

    Das wäre ein Ansatz dazu. Ich persönlich würde es eher bevorzugen, eine Kategorie "Rechtliche Grundlagen" zu schaffen, in der sich dann z.B. "Dienstrecht", "Schulrecht" o.ä. befinden. Dann haben auch andere Themen wie die derzeitige Diskussion rund um prüfungsrechtliche Fragen einen Raum.

    Bisher war aus dem Kontext immer ganz gut erkennbar, was sich auf Angestellte und was auf Beamte bezieht, wenn die Unterscheidung nötig war. Die Auftrennung könnte jetzt dazu führen, dass die jeweiligen Beschäftigtengruppen nur noch in ihre Kategorie schauen und dadurch übergreifende Fragestellungen nicht mehr mit allen diskutiert werden.

    Aber vielleicht muss sich das einfach in der von Stefan ins Spiel gebrachten Probephase zeigen.

    Die Idee, aktuelle Themen und dienstrechtliche Fragestellungen in eigenen Kategorien zu kanalisieren, finde ich gut. Bei den dienstrechtlichen Fragestellungen finde ich die Unterteilung Angestellte - Beamte - Ruheständler nur bedingt hilfreich, da die meisten hier diskutierten dienstrechtlichen Fragestellungen alle Lehrkräfte betreffen, nur teils auf verschiedenem Weg (z.B. Direktionsrecht des AG vs Gehorsamspflicht des Beamten). Ich wüsste derzeit nicht, wo man nun übergreifende dienstrechtliche Fragestellungen erörtern soll, ohne Parallelthemen in beiden Kategorien zu eröffnen.

    Meine SL würde never ever unterstützen, wenn wir einen Betrugsversuch unterstellten, nur, weil ein Schüler sein Handy nicht abgegeben hat. Ich halte das auch für rechtlich fragwürdig.

    Hab früher auch immer in meiner Belehrung auf den angeblichen Täuschungsversuch hingewiesen, bis ich mich selbst hinterfragt hab, was ich eigentlich mach, wenn wirklich einem Schüler das Handy aus der Hosentasche rutscht.

    Zum Einen: Wenn in einer Prüfung nicht erlaubte Hilfsmittel unerlaubt bereit gehalten werden (nichts anderes ist das Beisichbehalten eines Handys), dann liegt bereits ein Betrugsversuch vor. Auf die tatsächliche Verwendung kommt es beim Betrugsversuch nicht an.

    Zum Anderen: Die SL hat - zumindest bei uns in NDS - schlicht nichts mitzureden bei der Bewertung einer Klausur.

    PS: Wir hatten so einen Fall im Abitur und haben mit voller Rückendeckung des Dezernenten die entsprechende Teilprüfung mit "ungenügend" gewertet und werten dürfen.

    PPS: Zur rechtlichen Einschätzung des Mitführens von Smartphones bei Prüfungen gibt es eine Reihe von Urteilen (auch höherinstanzliche), die sich genau damit befassen. So hat z.B. das OVG NRW 2021 die bewusste Mitführung des eingeschalteten Smartphones am Prüfungsplatz gar als besonders schweren Fall des Täuschungsversuchs gewertet (AZ 6 B 1868/20). In einem solchen Fall wäre z.B. im Abitur nicht nur die einzelne Klausur, sondern die gesamte Prüfung als "ungenügend" zu werten.

    Deine Grundannahme...

    ...zu überprüfen.

    Man kommt nicht auf eine Intensivstation, weil man ungeimpft ist. Man kommt auf eine Intensivstation, weil man entsprechend schwer krank ist.

    Auch viele kommen nicht auf eine Intensivstation, weil sie ungeimpft sind, sondern, wenn überhaupt, weil sie entsprechend schwer krank sind.

    Wer sich auch nur etwas mit bedingten Wahrscheinlichkeiten auskennt, kann anhand der vorliegenden Zahlen leicht die Wahrscheinlichkeiten für eine Hospitalisierung in der ITS in Abhängigkeit vom Impfstatus vergleichen. Für solche, die sich damit nicht auskennen - oder hier bewusst in die Irre führen wollen - ein kleiner Tipp: da liegt ungefähr der Faktor 10 dazwischen.

    Im Übrigen hat hier niemand behauptet, der Status "Nicht geimpft" führt automatisch zur Notwendigkeit einer Intensivbehandlung. Die Wahrscheinlichkeit dafür, schwer zu erkranken, ist für Ungeimpfte aber nachweislich sehr viel höher als für Geimpfte. Daran ändert auch dein Versuch einer Entkopplung nichts.

    Ich hatte, als ich noch Handys nach vorne legen ließ, den Fall häufiger. Das war für mich eigentlich der Hauptauslöser, auf das Handyablegen zu verzichten, da es in letzter Konsequenz doch nicht erzwingbar ist. Somit ließ ich es irgendwann sein.

    Das nimmt man einfach zur Kenntnis und gut ist. Sollte sich dann im Lauf der Klausurzeit dennoch irgendwie zeigen, dass noch ein entsprechendes Gerät vorhanden ist, liegt ein Betrugsversuch vor. Darüber sind die Schüler belehrt.

    Lass sie doch ungeimpft sein, wo ist dein Problem bzw. das deiner Eltern?

    Und weil jemand irgendwelcher Propaganda auf den Leim geht (was dann natürlich dynamisch angepasst wird und immer auf diejenigen zutrifft, die nicht zu 150% auf der eigenen Linie liegen...) brauchen wir eine Impfpflicht?

    Keine Ahnung, warum man das nach 2 Jahren ernsthaft noch immer feststellen muss: Das Problem ist das deutlich erhöhte Risiko schwerer Verläufe und damit notwendiger kostenintensiver Behandlungen, die bei uns nun einmal automatisch zu einem entsprechenden - und mit Impfpflicht niedrigerem - Kostendruck für alle Versicherten führt.

    Nur kurz einige Gedanken hierzu:

    Das Abschreiben lässt sich auch weitgehend verhindern, indem man auf einfachere Aufgabenformate der Form "Kreuze an" oder "Nenne" weitgehend verzichtet. Sobald die Textform gefordert ist ("Beschreibe", "Erläutere" usw.) ist abschreiben deutlich schwerer und auch im Nachhinein noch erkennbar (->Anscheinsbeweis).

    Auf das Einsammeln von Handys und Smartwatches verzichte ich trotz der - meines Erachtens eher selten gehandhabten - Gefahr eines Zweitgeräts dennoch nicht und handhabe das konsequent. Auch um das deutliche Signal zu senden, dass diese ab jetzt verboten und deren weitere Nutzung oder Bereithaltung ein Täuschungsversuch ist. Dann vermeidet man so lästige Diskussionen rund um "Ups, ich hatte mein Handy ja noch in der Hosentasche beim Gang zur Toilette...aber das war natürlich ausgeschaltet" oder "Ja, das liegt da offen in meiner Tasche...ich habe es aber nicht verwendet".

    Das vorher Besprechen handhabe ich auch so und nimmt wirklich viel Unruhe aus der eigentlichen Bearbeitungszeit heraus. Bei der Toilettenregelung muss man glaube ich etwas differenzieren. Dass Toilettengänge in kurzen Klausuren grundsätzlich verboten sind, heißt natürlich nicht, dass jemand, der schon total hibbelig auf dem Stuhl sitzt, nicht dennoch ausnahmsweise gehen dürfte. Die Anzahl der Toilettengänge reduziert sich dennoch enorm.

    Das kann aber das LRS-Kind doch individuell mit Kopfhörer anhören, das musst du nicht für alle vorlesen?

    Es spricht aber auch nichts dagegen. Das vorab aufzunehmen ist zumindest nicht weniger aufwendig und beim gemeinsamen Durchgehen der Aufgabenstellungen lassen sich Fragen bereits vor Beginn der Bearbeitungszeit gemeinsam klären. Das beugt auch Unterbrechungen durch Zwischenfragen vor.

    Besser kann man nicht belegen, dass der Verwaltungsaufwand Lehrqualität kostet.

    Kostet es gerade nicht, wie du leider in meinem letzten Kommentar überlesen hast. Die wenigen Minuten werden deutlich wieder aufgewogen durch das bessere Betreuungsverhältnis in den nun kleineren Lerngruppen aufgrund der fehlenden Schüler.

    Das läpperte sich, wenn man es mal aufaddierte. Der springende Punkt: die Schlumpfinen kosten uns Zeit, die nicht zum Lernerfolg beiträgt. Die Zeit fehlt den anderen (oder wir erarbeiten sie zusätzlich).

    Naja, dafür wird eine intensivere Betreuung der anderen im Unterricht möglich, weil ja nicht mehr so viele gleichzeitig da sind ;)

    Wie jetze? Ihr habt 2 Wochen? Wir müssen noch 8 Tage und haben erst ab Gründonnerstag frei. :(

    Wir haben seit heute Ferien bis Dienstag nach Ostern. Dafür gibt es in NDS keine Winterferien und keine Pfingstferien....naja, jeweils 1-2 Tage. Ihr habt in Ba-Wü dafür ja lange zu Pfingsten frei, andere Bundesländer haben dafür 1 Woche Winterferien.

    Ja, GS und Mittelschule sind unglaublich großzügig mit Stunden ausgestattet.

    Förderschule ähnlich.

    Das sieht an größeren Sek II Schulen glücklicherweise etwas anders aus. Die Gymnasien haben in Nds. meist direkt eine Koordinationsstelle rein für Stunden- und Vertretungsplanung, die mit 5 Stunden ausgestattet ist. An den Gesamtschulen ist das i.d.R. neben anderen Aufgaben Job der stellv. SL, die dafür aber auch insgesamt mehr als 5 Stunden hat. Die Komplexität von Stunden- und Vertretungsplan wird wahrscheinlich mit der Größe der Schule und der Anzahl der Jahrgangsstufen skalieren. Ich wage aber nicht einzuschätzen, in welchem Maße.

    Da sich die Unterrichtszeit der Lehrkräfte nach Deputatsstunden bemisst, liegt angeordnete Mehrarbeit i.d.R. nur bei angeordneten Deputatsüberschreitungen vor. Mehrarbeit darf nach §67 Abs. 3 LBG (BaWü) nur bei Vorliegen von zwingenden dienstlichen Verhältnissen angeordnet werden. Das betrifft dann meist die Übernahme von kurzfristigen oder Langzeitvertretungen. Falls dies zu einer Beanspruchung von mehr als 5 Stunden (Bagatellgrenze) im Monat führt, ist innerhalb eines Jahres entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Das kann auch über Unterrichtsausfälle (z.B. Hitzefrei o.ä.) erfolgen.

    Die Wahrnehmung sonstiger Pflichten als Lehrkraft, die nicht in den Unterricht fallen (Korrekturen, Fortbildungen, Aufsichten usw.), führen i.d.R. nicht zu Mehrarbeit. Ja, ich weiß.....alte Diskussion.

    PS: Die Bagatellgrenze bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte und ist bei Teilzeit anteilig zu verstehen, bei angestellten Teilzeitlehrkräften entfällt diese ganz.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich nach einer 3-monatigen Fortbildung dort vor einer Klasse stehen kann und die Kinder entsprechend unterrichten kann.

    Diese Überlegung gilt - wie du hier schon gehört hast - genauso für die Grundschule.

    Zur eigentlichen Frage: Letztlich ist das LaSuB genau die Stelle, die dir mit deinen Fragen weiterhelfen kann. Wir können hier letztlich nur raten, was anerkannt wird und was nicht, das LaSuB kann es dir bei Vorlage deiner Qualifikationen genau sagen. Ich vermute mit Blick auf die Einstellungsbedingungen in Sachsen, dass dir kein an einer Schule unterrichtetes Fach anerkannt werden wird und du - ggf. berufsbegleitend - entsprechend nachstudieren müsstest. Wenn das nicht zu deiner Lebensrealität passt, ist vermutlich der Blick in ein anderes Berufsfeld, welches passender ist, angezeigt. Schau doch aber einfach erstmal, wie von dort die Rückmeldung ist.

    Gerade weil ich Fächer habe in denen ich immer korrigieren muss, mache ich andere Aufgaben, wenn ich dafür Entlastung bekomme. Nachschreibeklausuren organisieren, Klausurplanung, Stundenplan, Vertretungsplan,... aktuell mache ich nur noch 2 davon, aber das entspricht einem Klausurstapel weniger.

    Das lag mir bei den Ausführungen von Maylin85 auch auf der Zunge. Die Übernahme weiterer Aufgaben kann gerade dann sinnvoll sein, wenn diese mit Entlastungsstunden in angemessenem Umfang einhergehen. Selbst 0,5 Entlastungsstunden sind bereits fast 1 Zeitstunde, die man pro Schulwoche mal zur Abwechslung mit anderen Aufgaben als Unterricht und Korrekturen verbringen kann.

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