Beiträge von Seph

    Ist diese veränderte Rechtslage denn bundesweit? Ich frage, weil ich sehe, dass du aus Niedersachsen kommst. Soweit ich weiß, ist das ja in jedem Bundesland noch mal anders.

    Die entsprechende Änderung geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück, nach der die gesundheitliche Eignung nur noch abzusprechen ist, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist oder wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (...) über Jahre hinweg mit regelmäßigen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist" (vgl. BVerwG v. 25.07.2013, Az: 2 C 12/11 und BVerwG v. 30.10.2013, Az: 2 C 16/12).

    Wie gesagt: das reine Vorhandensein von Übergewicht dürfte diese Annahmen nicht rechtfertigen, bei Begleiterkrankungen kann das anders aussehen. Aber das kann nur der Profi bei der amtsärztlichen Untersuchung dann konkret einschätzen.

    PS: Die Regelung ist also nicht bundeslandabhängig.

    Ich musste vor dem Ref nicht zum Amtsarzt, daher wurde das bisher nicht thematisiert. Ich weiß aber was kommt und mir graut es davor.
    Fakt ist, meine gesamte Familie ist übergewichtig und es hat noch niemanden am Arbeiten gehindert. Meine Eltern sind beide über 60 und arbeiten immer noch. Meine Mutter geht nächstes Jahr in Rente. Beide raten mir dazu gegen eine mögliche Ablehnung vorzugehen.

    Soweit wird es vermutlich nicht kommen. Wie Alasam und übrigens auch Theatralica gleich im 2. Beitrag bereits dankenswerterweise festgehalten haben, hat sich die Rechtsprechung zur gesundheitlichen Eignung 2013 radikal geändert. Das reine Vorliegen von Übergewicht dürfte inzwischen nicht mehr zur Ablehnung der Verbeamtung führen können.

    Mir ist bewusst, dass ich mich mit diesem Beitrag angreifbar mache. Aber ich bin wirklich gespannt, wie ihr den Umgang in diesem Forum wahrnehmt.

    Das von dir Geschilderte hat meines Empfindens nach in der Pandemie sehr zugenommen und ist v.a. im Corona-Sonderbereich zu finden. In den meisten anderen Unterforen erlebe ich noch immer gute Diskussionen mit durchaus kontroversen Standpunkten, aus denen man aber viel mitnehmen kann. Dass es in Internetforen etwas rauer zugeht, als im persönlichen Gespräch, scheint mir relativ normal zu sein.

    Mich persönlich nervt in letzter Zeit das Anwenden manipulativer Argumentstechniken, wie das immer mal wieder vorkommende Verdrehen von Aussagen, welches auch durch unvollständiges Zitieren entsteht und in diesen Fällen dazu führen soll, dass der Diskussionspartner schlecht dargestellt werden soll. Ich meine damit u.a. folgende Form: Person A sagt "Es gilt These X, wenn die Einschränkung Y gegeben ist." Danach zitiert Person B daraus : ""Person A schrieb: Es gilt These X", damit hat A aber unrecht, da Y gar nicht bedacht wurde".) Das natürlich in entsprechendem Ton.

    Solange die starre und unflexible Gehaltsstruktur im ÖD erhalten bleibt, solange wird es schwierig werden, entsprechende Fachleute zu finden. Das Problem gibt es ja nicht nur im Lehramt, sondern auch in der Verwaltung und bei den Sicherheitskräften. Auch wenn ich in das hier manchmal gehörte allgemeine Murren ÖD vs. freie Wirtschaft nicht einsteigen möchte und das in vielen Fällen ungerechtfertigt ist, so muss man gerade für kaum zu erhaltende Fachrichtungen (Informatik, Physik usw.) schon einmal die Frage stellen, warum so wenige in diesen Fächern den Weg in Richtung Lehramt gehen. Es gibt gerade für Informatiker im Moment keinen Grund, sich an den ÖD zu binden.

    Hoffentlich.

    Offensichtlich rechtswidrige Anweisungen darf man nicht ausführen. Wenn z. B. die Schulleiterin (Übertreibung) dich an anwiese, das Geld in der Pausenhalle unter die Fußmatte zu legen.

    Das ist nicht rechtswidrig, sondern nur ein Haftungsproblem. Die Haftung läge dann bei der SL.

    Wieso denn ich? Ich sage doch die ganze Zeit, dass das Problem existiert und ich eben nicht mehr bereit bin, das privat zu regeln. Die Schulleitung hatte aber auch keine Lust, einen Vertrag bei der Sparkasse mit ihrem Namen zu unterschreiben. Aber meine Kolleginnen machen das, die Lehrerinnen meiner Kinder haben es gemacht und hier auch, Frau Anna Lisa schrieb mit 3??? Wo sie denn biddeschön das Geld hintun solle, wenn nicht zu Hause.

    Zahlen wären mal interessant, ich weiß nicht, wir viele Klassenfahrten jährlich deutschlandweit stattfinden und wie viele Lehrkräfte das Geld in der Zuckerdose im Küchenschrank aufbewahren. Wenn 28 SuS 300 Eur überweisen, kommt ja bissel was zusammen. 10,9 Mio SuS gibt es deutschlandweit... (minus die in Hessen, die ja das offenbar klar haben)

    Die meisten Lehrkräfte werden sofern kein Schulkonto zur Verfügung gestellt wird das auf - natürlich nicht schriftliche - Anweisung ihrer Leitungen über diese "Klassenkonten" machen, welche nur zu diesem Zweck geführt und damit im Graubereich vlt. gerade noch so außerhalb des Vorwurfs einer Bereicherungsabsicht laufen könnten. Dennoch sind diese nichts anderes als privat geführte Girokonten, sodass auch von dieser Lösung nur abzuraten ist.

    Im Endeffekt ist es doch ziemlich einfach: Sl ordnet Klassenfahrt an, ist ohnehin die einzig zeichnungsberechtigte Person für Verträge in diesem Zusammenhang und hat eine entsprechend rechtssichere Zahlungsmöglichkeit zu gewährleisten. Ist diese nicht möglich und wird etwas rechtswidrig angeordnet, remonstriert man natürlich und bittet um schriftliche Anweisung eines rechtssicheren Vorgehens. Andernfalls kann die Fahrt halt nicht stattfinden.

    Gibt es eine Rechtsgrundlage wie oder ob überhaupt die Verschriftlichung der UB-Stunde vom FL bewertet werden darf? IN NRW!!!

    Klar normiert ist das für den Prüfungsunterricht, für die "normalen" UBs dürften die Studienseminare geeignete Kriterienkataloge haben, wie die Beobachtungen, Vor- und Nachbereitungen der UBs in die Langzeitbeurteilung eingehen. Diese Kriterien werden den LAAs mit hoher Sicherheit offengelegt. Den Vorwurf mangelnder Transparenz finde ich daher nicht angezeigt.

    Eben doch dein Problem, darum geht es ja.

    Auch das stimmt so pauschal nicht. Der Beamte haftet hier grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die ist aber i.d.R. nicht erkennbar, wenn Gelder - insbesondere auf Dienstanweisung der SL - in der Schule abgeschlossen aufbewahrt werden.

    Seph , wenn ich richtig google, ging es im zitierten Urteil um einen Schulleiter, der nach und nach 250.000 DM entwendete, um seine Spielsucht zu befriedigen. Das Problem was er dann hatte, wird das eingesammelte Klassenfahrtgeld wohl selten machen.

    Nein, es ging um den Versuch der Unterschlagung einiger Geräte, u.a. eines Folienschweißgeräts durch eine Beamtin. Ihr hat dabei auch nicht geholfen, dass sie im Nachgang versucht hat, die Geräte doch wieder ins Schulinventar zu überführen und sich damit zu entlasten. Und jetzt ziehen wir mal die Parallele zu einem Beamten, der Gelder mit nach Hause nimmt....

    PS: Es gibt auch keine "Unerheblichkeitsschwelle" und im Endergebnis wäre es auch egal, ob ein Beamter versucht 250.000 oder 100 Währungseinheiten zu unterschlagen. So oder so wäre ihm die charakterliche Eignung abzusprechen und er entsprechend aus dem Dienst zu entlassen.

    Wo denn sonst??? Offen auf meinem Tisch im Lehrerzimmer, wo jeder dran kann??? Was Abschließbares habe ich in der Schule nicht.

    Die Antwort wurde ja bereits gegeben: es handelt sich eindeutig um Gelder, deren Einsammlung dienstlich veranlasst ist. Nie im Leben würde ich auf die Idee kommen, diese in meine Privatsphäre mitzunehmen und mich dem Vorwurf der Bereicherungsabsicht auszusetzen. Die Gelder gehören ausschließlich in die dienstliche Sphäre und werden entweder im Schultresor aufzubewahren oder vom Sekretariat auf das Schulkonto einzuzahlen sein.

    Bereits das (ungenehmigte) Mitnehmen von Gegenständen aus der Schule stellt eine Dienstpflichtverletzung dar, die ernsthafte Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen kann. Ich zitiere hier mal exemplarisch aus einem Urteil des VG Trier:

    Zitat von VG Trier, Beschluss vom 11.09.1992, Az. 3 L 2/92

    Ein Beamter, der sich an ihm dienstlich anvertrauten Gegenständen oder Geld vergreift, zerstört regelmäßig das in ihn gesetzte Vertrauen so nachhaltig, daß er aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden muß. Dies trifft wegen seiner Vorbildfunktion in besonderer Weise auf einen Schulleiter zu.

    Hierfür reicht i.d.R. bereits der Versuch der Aneignung aus. Gerade bei Bargeld ist aber nicht zu unterscheiden zwischen dem Versuch der Aneignung und der tatsächlichen Aneignung. Also bitte Finger davon lassen!

    Warum nicht dafür ein klassenkonto mit dem Klassenpflegschaftsvorsitzrnden eröffnen? Geht bei der Sparkasse in der Nähe unserer Schule mit dem Protokoll der Wahö problemlos.

    Weil diese von den Sparkassen so nett angebotenen "Klassenkonten" nichts anderes sind als Privatgirokonten, wenn man genauer in die Bedingungen rein schaut. Ein echtes Anderkonto wird inzwischen fast ausschließlich entsprechenden Berufsgruppen (RAs, Wirtschaftsprüfer u.ä.) eingeräumt.

    Das habe ich vor Jahren auf Weisung meiner damaligen SL mal bei mehreren Banken probiert zu erhalten und bin immer abgewiesen worden bzw. mir wurden genau die Vertragsbedingungen vorgelegt, aus denen das Konto als Privatgirokonto deutlich wurde. Den Hinweis meiner SL, ich solle dieses dann doch als Und-Konto mit der SL zusammen führen, habe ich dankend abgelehnt und auf Nutzung eines schuleigenen Kontos bestanden. Wurde dann irgendwann murrend mitgemacht.

    Auch hier dran sieht man, dass die Problematik in den USA nicht an den Waffen liegt, sondern eher eine Scheinkorrelation ist.

    Vielleicht erwähnt man in dem Zusammenhang aber ruhig auch, dass die Schweiz weltweit den traurigen zweiten Platz bei den Schusswaffentoden pro Millionen Einwohner aufweist. Fairerweise: der überwiegende Teil davon geht auf Suizide zurück. Vielleicht erwähnt man aber auch, dass es in der Schweiz im Vergleich zur USA doch auch eine ganze Reihe von Unterschieden in der Waffengesetzgebung gibt. Denn der reine Blick auf die Zahl zu Hause aufbewahrter Waffen, verstellt vlt. den Blick darauf, dass es einen erheblichen Unterschied bei Anforderungen zur Aufbewahrung und beim Führen von Waffen in der Öffentlichkeit gibt. Letztere ist auch in der Schweiz nur in sehr engen Grenzen - vergleichbar zu Deutschland - erlaubt.

    PS: Bevor hier gleich jemand Bilder von Schweizern mit Ordonnanzwaffen über der Schulter auf dem Fahrrad postet, erläutere ich das lieber noch kurz: das Führen von (einsatzbereiten) Schusswaffen ist auch in der Schweiz an eine besondere Erlaubnis gebunden und wird vergleichbar zum deutschen Waffenschein - nicht zu verwechseln mit der WBK oder dem kleinen Waffenschein - nur bei Nachweis eines besonderen Bedürfnisses gewährt (Sicherheitsgewerbe, Ordnungskräfte, Jagd....). Aufbewahrung und Transport haben - ebenfalls vergleichbar zu Deutschland - mit Trennung von Waffe, Munition und bei vielen Waffengattungen auch des Verschlusses zu erfolgen.

    Die hohe Anzahl von Waffen in Schweizer Haushalten geht im Übrigen überwiegend auf zu Hause aufbewahrte Armeewaffen zurück (Privatwaffen in nur ca. 10% der Haushalte), deren Munition seit 2007 weitgehend in Zeughäusern aufbewahrt wird.

    Wenn das mal ginge …

    Was meinst du denn damit? Ich kann in meinen Fächern sehr genau ausweisen/transparent machen, welche Art von Aufgabenstellungen jemand für eine ausreichende Prüfung mit 05 Punkten oder für eine gute Prüfung mit 11 Punkten beherrschen muss. In nicht wenigen Fächern sind die Erwartungshorizonte im Abitur bei uns in NDS sogar genau so beschrieben.

    Entsprechend macht es für den Prüfling in der Vorbereitung schon einen Unterschied, ob er weiß, dass eine Prüfung mit 05 Punkten zum Bestehen ausreicht oder eine mit 11 Punkten oder gar 13 Punkte. Dann wird man auch darüber sprechen müssen, ob letzteres wirklich realistisch zu erreichen ist und kann den Prüfling darüber beraten. Was am Ende tatsächlich für eine Leistung gezeigt wird, liegt natürlich in der Hand des Prüflings selbst.

    Echt? Wozu wäre das gut? Ich wartete auf Prüfungsergebnis und ermittelte dann die End-/Gesamt-/Whatever-Note.

    Um die Prüflinge angemessen beraten zu können und aufzeigen zu können, auf welches Zielniveau sie sich mindestens vorbereiten müssen. Gerade für Nachprüfungen ist es für die Prüflinge auch wichtig zu wissen, was sie mindestens erreichen müssten, um einschätzen zu können, ob das für sie realistisch ist oder sie lieber gleich zurücktreten.

    Ich weiß, ich bin ja nicht komplett dumm. Ich hab ja Informatik teilweise schon studiert, und weiß dass man Mathematik braucht um Informatik und Physik zu verstehen. Denoch unterschiedet sich Stoff sonst wären das ja keine getrennten Fächer.

    Nur kurz als Ergänzung dazu: Ich habe mir mit dem Wechsel damals im Grundstudium ca. 12 Semesterwochenstunden eingespart, die wegen notwendiger Mathevorlesungen sonst noch dazu gekommen wären und im Mathematikstudium eh enthalten waren.

    PS: Pro Semester 12 Wochenstunden weniger versteht sich ;)

    Mir wurde nun geraten eines der Fächer mit Mathe zu ersetzen.

    Jedoch muss ich ehrliche sagen, dass ich persönlich kein Intresse an einem Mathestudium habe und es mir nicht vorstellen kann zu unterrichten.

    Was denkt ihr, bringen mir Physik und Informatik als Fächer keine sichere Einstellungschanc?

    Ich hatte ursprünglich auch mal angefangen Physik/Informatik zu studieren. Da in beiden Fächern gefühlt dennoch 1/3 bis 1/2 der begleitenden Vorlesungen Mathematik war und mit Blick auf den späteren Einsatz habe ich schnell gewechselt und dies nie bereut.

    Beide Fächer sind für sich genommen extrem gefragt. Es ist aber wirklich nicht so einfach, eine Lehrkraft mit 2 Nebenfächern adäquat einzusetzen, insbesondere da Informatik derzeit noch nicht den großen Stellenwert hat, den es bräuchte. Hier könnte der Bedarf aber absehbar noch etwas zunehmen. Ansonsten besteht weniger das Problem, nicht eingestellt zu werden, sondern die damit verbundenen Arbeitsbedingungen (viele verschiedene Lerngruppen und ggf. notwendige (Teil-)Abordnungen).

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