Beiträge von Seph

    NRW Besoldungsgruppe a13, Erfahrungsstufe 8 mit Stellenzulage:

    • ausgezahlter Betrag: 3.696.98€
    • GKV+ Pflege: 828,43€
    • netto: 2.868.55 €

    Mir erschließt sich ehrlich gesagt der ausgezahlte Betrag nicht. A13Z/8 in NRW sind doch 5081,18€ brutto, oder?

    Davon gehen in Steuerklasse 1 zunächst pauschal 1269,91€ Steuern ab. Damit komme ich auf 3811,27€ und

    nicht 3696,98€ Auszahlung. Woher kommt die Differenz von über 100€ ?

    Wahrscheinlich stimmen die Zahlen ja, ich gehe davon aus, dass du die direkt aus deiner Abrechnung übernimmst.

    Mich wundert nur die Höhe der Diskrepanz.

    Da die Krankenkasse aber generell bei den Beamten noch vom ausgezahtlen Betrag bezahlt werden muß, während sie beim Angestellten vorab abgeführt wird, denke ich schon, daß das da mit rein gehört. Außerdem haben wir in NRW ja nicht das Hamburger Modell, bei dem die Beamten zwischen der Beihilfe und der Übernahme des Arbeitgeberanteils durch das Land wählen können.

    Der angesprochene Sonderfall liegt darin, dass du den vollen GKV-Betrag zahlst. Das ist bei weitem nicht typisch. Selbst unter Berücksichtigung dieses Sonderfalls dürftest du in Anbetracht eines maximalen GKV-Betrags von 769€ noch über 3000€ Netto haben.

    Wow, du vergleichst ernsthaft Gehälter von 2013 mit 2021? Im Übrigen mal ein kurzer Faktencheck:

    Selbst bei uns in Niedersachsen mit einer der niedrigsten Besoldungen im Ländervergleich hat man als A13er in Stufe 8 ohne Familienzulagen etwa 3.800€ vor Abzug der Krankenkassen. Ich kenne ehrlich gesagt niemanden, der auf Stufe 8 knapp 1.200€ Krankenversicherung zahlen würde, um in die Nähe der angeführten 2568€ Netto zu kommen.

    Es gibt schon einen deutlichen Unterschied zwischen folgenden Fällen:

    1) Schüler A ist nachweislich erkrankt und reicht lediglich 1 Tag zu spät seine Entschuldigung ein.

    2) Schüler B fragt kurz vor Ende des Schuljahres, an welchen Tagen er eigentlich so alles gefehlt habe. Einige Tage später erhält man eine Sammelentschuldigung der Eltern - oder noch schärfer: eine ärztliche Bescheinigung, B sei am 03.03., 07.04., 16.05 und 18.05, schulunfähig erkrankt gewesen....Datum: 17.06. (Daten fiktiv gewählt, Muster genau so schon erlebt und natürlich nicht akzeptiert).

    Doch, ich will mich aber sicher fühlen. Es bringt mir doch auch nichts, mich unsicher zu fühlen, nur ein ungutes Gefühl. Das ist wohl Einstellungssache. Ich bin dreimal geimpft, trag meine FFP2-Maske , versuche von ungeimpften Personen Abstand zu halten - wobei das in der Schule ja leider nicht geht- bevor ich meine Eltern und meinen Schwiegervater besuche, teste ich mich vorsichtshalber und anstonsten hoffe ich das Beste. Das muss reichen, mit ständiger Angst zu leben, ist sicher nicht gut. Ich könnte auch überfahren werden, wenn ich über die Straße gehe. Trotzdem verlasse ich das Haus.

    Super zusammengefasst. Genau das macht einen umsichtigen, vorsichtigen, aber nicht panischen Umgang mit der Pandemie aus. Ich glaube, du sprichst damit vielen Leuten hier im Forum aus der Seele. Endzeitstimmung bringt uns jedenfalls nicht weiter und diese nicht zu teilen, bedeutet nicht, dass man die Gefahren nicht sieht. Das wird von wenigen hier manchmal miteinander vertauscht ;)

    Lese ich das richtig, dass es ein Corona-Bonus herausgehandelt wurde, aber die Gehaltssteigerungen bis Dezember ausgesetzt sind?
    Kann das mal jemand alles genauer analysieren, mir kommt das wie eine sehr faule Nummer vor, oder sehe ich das falsch?

    Das liest du leider richtig. Eine Nullrunde bei 5% Inflation empfinde ich als eine Art Schlag ins Gesicht...da helfen auch und der einmalige Coronabonus und die Erhöhung um 2,8% im zweiten Jahr nicht mehr wirklich. Ich meine 2019 waren wir noch bei ca. 3% p.a. und de facto kaum Inflation. Ein sehr mageres Ergebnis....

    Es gibt eine mündliche Note, die 30% zählt und das ist wohl eine 5,3. Also würde es bei der 6 bleiben. Der Schüler ist auch noch Wiederholer, d.h. es wäre für ihn dann endgültig nicht bestanden.

    Edit: Sofern die Info stimmt, dass man eine 6 nicht ausgleichen kann.

    Auch wenn ich sonst für sehr konsequentes Vorgehen bei Entschuldigungsverfahren bin: Einen Schüler, der nachweislich erkrankt war und lediglich 1 Tag zu spät die Krankschreibung eingereicht hat, deswegen endgültig durchfallen zu lassen, hält m.E. vor keinem Verwaltungsgericht stand. Das gilt um so mehr, wenn sich die Leistungsbeurteilung eines ganzen Halbjahres im Wesentlichen auf nur einer einzelnen schriftliche Arbeit beruht.

    Lass uns doch einfach mal die tatsächlichen Zahlen nehmen und nachrechnen, diese sind ja öffentlich verfügbar. Ich mache das einfach mal am Beispiel von 2 Bundesländern, gerne kannst du das dann ergänzen.

    Die KMK führt zur Covid-19-Pandemie eine wöchentlich aktualisierte Liste über die Anzahlen betroffener Schulen mit Teilbetrieb, Schließung oder auch nur bestätigten Fällen. Diese werden zwar um etwa 2 Wochen zeitverzögert veröffentlicht, dennoch lässt sich deine Implikation daran ganz gut prüfen. Für die KW45 hatte Niedersachsen z.B. 1095 infizierte Schülerinnen und Schüler gemeldet. Bei etwa 800.000 Schülerinnen und Schülern im Bundesland ergibt sich damit eine Inzidenz von ca. 137, was ganz gut mit den allgemeinen Zahlen für Niedersachsen übereinstimmte.

    In besonders betroffenen Bundesländern wie Bayern lässt sich natürlich eine in dieser Altersgruppe höhere Inzidenz nachweisen. Konkret für Bayern in der KW45: 14.597 Infizierte von ca. 1,64 Mio Schülerinnen und Schüler (Inzidenz ca. 890). Dass die Inzidenz in dieser Altersgruppe gut doppelt so hoch ist, wie in der Gruppe der Erwachsenen, ist bei einer etwa nur halb so großen Impfquote aber auch zu erwarten.

    Daraus lässt sich gerade nicht folgern, dass Schulen maßgeblich das Ansteckungsgeschehen in dieser Altersgruppe bestimmen. Das bedeutet andersherum natürlich auch nicht, dass diese völlig unbetroffen sind. Schulschließungen führen aber nicht dazu, dass auf einmal ein großer Teil des Ansteckungsgeschehens bei Jugendlichen wegbricht.

    Quellen:

    1) Impfquoten aktuell: https://www.rki.de/DE/Content/Inf…monitoring.html

    2) Schulstatistik Covid-19: https://www.kmk.org/dokumentation-…9-pandemie.html

    Ich sehe ehrlich gesagt wenig Anlass, dir nicht Irrtum zu unterstellen. Insbesondere wenn es dabei darum geht, Aussagen von vor über einem Jahr, die damals in einem ganz anderen Szenario fielen, bewusst soweit zu zerstückeln, bis man behaupten kann, schon immer Recht gehabt zu haben. Ich teile auch nach wie vor deine Ansicht nicht, man solle vergleichbar mit China massive Grundrechtseinschränkungen ohne Wenn und Aber durchführen, um eine Zero-Covid-Strategie zu ermöglichen.

    Beispielrechnung:
    Bei einer Inzidenz von 1000 und 1 Million Schülern bedeuten 3 zusätzliche Tage schonmal 4260 zusätzliche Infektionen von Schülern. Diese würden dann über die Weihnachtsfeiertage symptomatisch (Annahme: im Schnitt fünf Tage bis Symptomeintritt), statt bei vorgezogenen Ferien vor den Familienfeiern. Dadurch besteht zusätzlich die Chance, das Kind vorher noch zu isolieren.

    Ein präventiver Schnelltest vor der Weihnachtsfeierlichkeit würde keine Abhilfe schaffen, da diese vor Symptomantritt und erst recht bei jungen Menschen überwiegend versagen. Bei Ungeimpften sowieso. Also?

    Klassische Milchmädchenrechnung. Dabei unterstellst du bereits 2 Annahmen, die nicht zu rechtfertigen sind:

    1) Schüler würden sich ausschließlich in den Schulen anstecken.

    2) Schüler bleiben in den 3 Tagen wirklich isoliert zu Hause.

    Die Fahrt ist nach aktueller Erlasslage in Niedersachsen eindeutig erlaubt.

    So eindeutig ist das wie gesagt nicht. Die aktuelle Erlasslage sieht letztlich eine Risikoabwägung pädagogisches Interesse (Notwendigkeit) vs. Infektionsrisiko vor. Ich möchte im Fall der Fälle nicht in der Haut derjenigen Lehrkraft stecken, die das begründen und verantworten muss.

    Wenn man aus anderen Gründen ausfällt, dann wird man entweder von jemandem vertreten, der in der Klasse sowieso drin ist, der dann einfach sein Fach macht oder jemand mit dem selben Fach. Da wird meist kurz Rücksprache gehalten, wo man steht und dann macht der Kollege eigenständig weiter. Ich verstehe das Problem nicht.

    Nicht immer steht zur Vertretung eine Lehrkraft zur Verfügung, die genau diese Kriterien erfüllt. Nicht wenige Schulen arbeiten im Übrigen mit Präsenzstunden, in denen sich bestimmte Lehrkräfte zur Vertretung bereithalten. Das hat andersherum den Vorteil für die Lehrkräfte, ihre unterrichtsfreie Zeit besser planen zu können.

    Fahrten ohne Übernachtung wären derzeit wirklich noch möglich und gegen das Aufsuchen außerschulischer Lernorte mit einer eng umgrenzten Lerngruppe spricht erst einmal nichts. Ich persönlich - und das ist auch nur eine ganz persönliche Meinung - würde mich in der aktuellen Lage unwohl fühlen, mit der Klasse unterwegs zu sein. Die aktuelle Rundverfügung 30/2021 zur Anwendung der Nds. Corona-Verordnung erlaubt zwar eintägige Schulfahrten, vor der Durchführung ist aber zu prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.

    Nymphikus und Karl hatten fast immer recht, es will halt nur keiner hören.

    Veranstaltungen in Präsenz gibt es bei uns schon seit Anfang Oktober nicht mehr (in unserer Stadt aber auch hohe Fallzahlen)

    Das ist eine verzerrte Wahrnehmung. Insbesondere Nymphikus führt hier seit Beginn der Pandemie Weltuntergangsszenarien an, die so schlicht nicht der Realtität entsprachen und entsprechen. Jetzt werden rückblickend einzelne Zitate von vor über einem Jahr herausgegriffen, um behaupten zu können "Hey, ich hatte schon immer Recht", während andere völlig übertriebene Aussagen unter den Tisch gekehrt werden.

    Nur mal am Beispiel: Einer der ersten Beiträge von @Nymphikus stellte bereits im Frühjahr 2020 Schulen als die eindeutigen Pandemietreiber dar, was bis dahin so aber schlicht nicht zu halten war. Dass jetzt (!) die Inzidenzen unter Minderjährigen höher sind als in der Gesamtbevölkerung ist gerade kein Indiz dafür, damals bereits Recht gehabt zu haben, sondern hängt schlicht mit den verschiedenen Impfquoten in den Altersgruppen zusammen.

    Hier im Thread fielen damals auch Forderungen kompletter Lockdowns im Stil von China mit noch deutlich massiveren Eingriffen in die Grundrechte, als die Zahlen noch extrem niedrig waren. Aufgrund der nichtisolierten Lage von Deutschland hätte das aber auch nicht dafür gesorgt, Infektionen langfristig zu verhindern. Dafür wäre unsere Gesellschaft eine deutlich andere als sie es heute noch ist. Ich bin sehr froh, dass unsere Politik - insbesondere im vergangenen Jahr - da mit kühlem Kopf vorgegangen ist, anstatt sich von solchen Forderungen leiten zu lassen.

    Abgesehen davon, dass ein Urteil noch keine Aussage über künftige Urteile enthält, ist es zumindest eine stichhaltige Information.

    Die Urteilsbegründung liefert dafür aber sehr stichhaltige Argumentationsmuster anhand der geltenden Rechtslage für vergleichbare Fälle, die dann eher schwer zu entkräften sind. Insofern geht die Bindungswirkung schon über die einer reinen Information hinaus, insbesondere wenn das Urteil wie hier von einer oberen Gerichtsinstanz als eine Art Grundsatzentscheidung ergeht. Zumindest für bayerische Verwaltungsgerichte dürfte es eher schwer sein, in vergleichbaren Fällen davon abzuweichen. Das steht nicht im Widerspruch zur Ungebundenheit von Gerichten an Urteile anderer Gerichte.

    Es geht nicht darum, ob man sich vorher wieder gesund meldet, sondern darum, einen Teil der Aufgaben zu erledigen, obwohl man noch nicht wieder unterrichtet.

    Und wie z.B. im von Seph verlinkten Urteil ersichtlich ist es halt nicht genau geklärt. Die Kollegin musste vor Gericht ziehen deswegen.

    Musste sie...und jetzt ist es geklärt ;)

    Wenn etwas passiert, hat der Kollege ein Problem. Die Krankschreibung des Arztes ist nicht willenlos und beliebig. Habe gerade in meinen Schulrechtsunterlagen nachgeschaut.(B-W) Da bekamen wir auch ähnliche Beispiele.

    Das stimmt so pauschal nicht. Natürlich ist die Krankschreibung nicht "willenlos und beliebig". Und natürlich hat der Beamte auch die Pflicht, auf eine möglichst schnelle Genesung hinzuwirken. Das schließt aber nicht pauschal die Wiederaufnahme des Dienstes aus und in diesem Fall hat man auch nicht automatisch ein Problem.

    Um das mal am Beispiel zu illustrieren: 2011 hatte sich eine Beamtin im Vorbereitungsdienst mit Schmerzen krankschreiben lassen, da sie am nächsten Tag aber schmerzfrei war, hatte sie in der Schule angerufen und signalisiert, wenigstens die ersten beiden Unterrichtsstunden halten zu wollen. Auf dem Weg zur Schule erlitt sie einen Wegeunfall, den der Dienstherr zunächst aufgrund der Krankschreibung nicht anerkennen wollte. Eine entsprechende Feststellung des VG München hatte der VGH München im Anschluss aber einkassiert.

    Zitat von Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 15.327

    Ein Unfall auf dem Weg zum Dienst (Art. 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BayBeamtVG) ist als Dienstunfall anzuerkennen, wenn der Beamte trotz ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich nicht dienstunfähig war und seinen Dienst dann auch verrichtet hat.


    PS: @karuna Wie du siehst, ist auch die Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall trotz Krankschreibung bei Beamten analog zu den arbeitsrechtlichen Regelungen möglich.

    Auch wenn er nicht in der Lage ist, zu unterrichten also ohne das Wissen oder die Zustimmung des Chefs in der Schule rumwandert?

    Eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar, der Arbeitnehmer kann die Arbeit auch früher wieder aufnehmen und ist dann ganz normal unfall- und krankenversichert. Wie gesagt: Der AG ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht lediglich gehalten, einen offensichtlich nicht arbeitsfähigen AN wieder heim zu schicken und der angeordnete Einsatz von krankgeschriebenen Arbeitnehmern kann ebenfalls gegen die Fürsorgepflicht verstoßen.

    Wart ihr schonmal krank geschrieben und habt kein Vertretungsmaterial bereit gestellt? Also rein gar nix?

    Ja klar, genauso wie für die Zeiten, in denen ich auf Dienstreisen - insbesondere Klassenfahrten - war. Wenn sich der Aufwand in Grenzen hält und in einem gesunden Verhältnis zum Nutzen steht, gebe ich den Klassen und Kursen aber auch Aufgaben zur Stillbeschäftigung bei kürzeren Ausfällen. Das gilt insbesondere bei relativ milden Erkrankungen wie mal 1-2 Tage Stimme angeschlagen o.ä., bei denen ich noch fit genug für Schreibtischarbeit, aber nicht für das Sprechen in einer Klasse bin. Mit den Erfahrungen aus dem Distanzlernen und entsprechenden Plattformen ist das schnell gemacht und ein kurzfristiger Austausch auch möglich.

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