Beiträge von Seph

    Möglicherweise, weil der AG nicht darum gebeten hat, während der AU an der Dienststelle aufzutauchen?

    Kollege X hat ein gebrochenes Bein und trägt Gips. Er möchte im Schulhaus etwas erledigen und klettert dort mit Krücken die Treppen zum Klassenzimmer hoch und stürzt. Ein Dienstunfall?

    Ja, der Kollege X darf, wenn er sich fit genug fühlt, trotz AU den Dienst wieder aufnehmen und ist während seiner Arbeitstätigkeit ganz normal versichert. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist es allerdings, erkennbar nicht fitte Arbeitnehmer wieder nach Hause zu schicken.

    Fristen zum Noteneintrag gibt es doch nur zum Ende des Halbjahres. Bei allen anderen Arbeiten kann mans ich beliebig Zeit lassen, dieses "die müssen dann und dann fertig sein" ist eine Urban Legend und hausgemachter Druck.

    Zumindest für Niedersachsen kann ich aussagen, dass das so nicht ganz stimmt. Korrekturzeiten sollen im Sekundarbereich I zwei Wochen, im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang einfach mal an die Bedeutung von "soll" im rechtlichen Sinne. Ein Ermessen ist hier in Grenzfällen sicher möglich, z.B. bei Erkrankung der Lehrkraft. Und ja, ich bin bei dir: Keine Lehrkraft muss extreme Überstunden schieben, nur um die Arbeit nach zwei statt nach drei Wochen zurückgeben zu können. Beliebig Zeit lassen geht aber eben auch nicht, und da sind nicht nur die Noteneintragungen limitierend.

    klingt megakompetent!

    Mal abgesehen davon, dass es eine sehr billige Diskussionsstragie ist, die Kompetenz des Diskussionspartners auf Basis (scheinbarer) Fehler sprachlicher Natur herabzuwürdigen, geht das hier auch noch deutlich schief. Während der Begriff "Virus" zunächst als Neutrum Einzug in die deutsche Sprache hielt, wird in der Alltagssprache zunehmend die maskuline Form "der Virus" verwendet, die im Übrigen auch passender zur oft bei maskulinen Formen verwendeten Endung -us ist. Zumindest in der Alltagssprache gelten heute beide Formen als korrekt.

    Schlimm, mit welcher Inbrunst und Selbstüberzeugung hier Menschen in Bausch und Bogen verleumdet, verunglimpft und beschimpft werden. 300 Jahre Aufklärung und 70 Jahre pluralistische Gesellschaft in nur anderthalb Jahren einfach so runtergespült. Die gefühlte Angst muss nur groß genug sein, um andere vom öffentlichen Leben auszuschließen, sie per Dokument zu Menschen zweiter Klasse zu machen, sie ungestraft zu diffamieren und zuweilen auch schonmal grundlegende Rechte abzusprechen. Da wird fantasiert vom Verrecken lassen in der Klinik, von Internierung, vom Arm umdrehen und Impfen mittels unmittelbaren Zwangs und jeder Menge Uniformierter.

    Ich muss Menschen, die eine Impfung ablehnen, nicht verstehen. Ich muss ihren Gedankengängen nicht folgen können. Dennoch gelten doch grundlegende Regeln unserer Gesellschaft, unseres Staates doch vorgeblich für alle. Eine Entmenschlichung und Kriminalisierung, wie sie auch hier passiert, finde ich erschreckend.

    Man kann das natürlich so herum formulieren und ja, aus dieser Perspektive bin ich darüber auch entsetzt. Genauso entsetzt mich aber die Erwartungshaltung, uneingeschränkt Solidarität der Gesellschaft zu erwarten, dazu selbst aber nicht entsprechend beizutragen. Man kann das Ganze aber auch etwas nüchterner betrachten:

    Zum Einen gibt das Infektionsschutzgesetz Möglichkeiten her, zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung entsprechend geeignete Maßnahmen zu treffen. Dass diese diejenigen stärker betreffen, die ein größeres Risiko darstellen, liegt dabei auf der Hand und hat nichts mit Absprechen von Rechten oder Menschen 2. Klasse zu tun.

    Zum Anderen ist es Fakt, dass die ersten Kliniken mindestens eine "weiche Triage" durchführen und andere lebensbedrohliche Erkrankungen (wie z.B. dringend notwendige Tumor-OPs) nicht mehr hinreichend behandeln können. Es braucht auch nicht viel Fantasie zu erahnen, dass direkte Triage-Maßnahmen nicht mehr weit entfernt sind. Dabei wird man zunächst keine Unterscheidung treffen, die ausschließlich auf den Impfstatus abzielt, sondern entscheidend ist die Einschätzung der Dringlichkeit der Behandlung und der Überlebenswahrscheinlichkeit. Gerade letztere ist im Mittel bei den Geimpften Personen (gleichen Alters/gleicher Komorbiditäten) aber nach bisherigen Erfahrungen höher. Diese sind dann ggf. auch zu priorisieren.

    Ich finde halt merkwürdig, noch nie erlebt zu haben, dass nach einem Verfahren einer mit B und einer mit C beurteilt wurde und der mit B bekommt dann die Stelle, sondern bei einem heißt es dann immer "völlig aussichtslos, ziehen Sie besser zurück, dann steht nichts in der Akte und Sie können sich ohne diesen Malus erneut auf eine andere Beförderungsstelle bewerben" o.Ä. , teilweise verbunden mit katastrophalen, nicht nachvollziehbaren Abwertungen. In Nds. muss man etwa für A15/16 auch eine Gesamtkonferenz leiten, wenn dann Dezernent*in sagt, dass sei megaschlecht gewesen, das gesamte anwesende Kollegium ist anderer Meinung, dann ist das einfach intransparent, merkwürdig und nicht nachvollziehbar und hat zumindest mein Vertrauen in diese Entscheidungsträger*innen verstört.

    Ich bin ebenfalls in Niedersachsen und kenne mehrere entsprechende Verfahren. In keinem dieser Verfahren wurden Bewerber "katastrophal und nicht nachvollziehbar" abgewertet. In der Regel ging es bei den Auswahlentscheidungen um Nuancen der besseren Passung zur Stelle (wie es auch sein soll) und Bewerbernoten von B vs. C bei nicht gleichrangigen Bewerbern. In einem der mir bekannten Fälle gab es auch eine Konkurrentenklage, deren Urteilsbegründung ich ebenfalls kenne. Auch hier wurde jedoch der zunächst abgelehnte Bewerber nicht unzulässig abgewertet, sondern es lagen - unzulässigerweise - lediglich unterschiedliche Beurteilungszeiträume in verschiedensten Statusämtern vor. Dahinter steckte nicht gerade böse Absicht.

    Dass andersherum die Eignung für ein bestimmtes Amt nicht ausschließlich am Vergleich des Verlaufs einer Unterrichtsstunde oder einer Dienstbesprechung fest gemacht werden sollte, ist hoffentlich auch klar. Daher steht insbesondere im Gespräch zum Amt durchaus ein gewisser Beurteilungsspielraum zur Verfügung.

    Das heißt, du hast das Beurteilungsverfahren selbst abgebrochen? Das dürfte - zumindest für dieses Verfahren - nicht widerruflich sein, hat für zukünftige Verfahren aber zum Glück auch keine Relevanz. Für das nächste Mal ist es sicher hilfreich zu wissen, dass der angesprochene Eintrag in die Personalakte überhaupt erst nach Eröffnung und Besprechung der schriftlichen Beurteilung erfolgt.

    Das wurde bei uns auch schon versucht und kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit flächendeckend vor. Ich habe mit Verweis auf das BGH-Urteil remonstriert, woraufhin die Anweisung schnell zurückgezogen wurde und seitdem (zumindest mir gegenüber) nie wieder kam. Im Zweifelsfall muss dann eben Unterricht entfallen. Erst wenn das flächendeckend geschieht, sehen sich die zuständigen Landesregierungen vlt. doch einmal genötigt, etwas gegen die chronische Unterbesetzung des Systems zu tun.

    Meine bisherigen Leistungen und auch die dienstliche Beurteilung waren immer herausragend und ich kann mir nicht vorstellen, dass fachlich ein mangelhaft begründet werden kann.

    Hat jemand eine Idee, wie ich nun vorgehen kann?

    Kann ich Widerspruch einlegen?

    Kann ich meinen Rücktritt von der Bewerbung rückgängig machen?

    Wie finde ich die „wahren Gründe“ für meine Bewertung raus?

    Kleine Ergänzung: Liegt dir bereits die Abschrift der Beurteilung vor? Diese muss vor Aufnahme in die Personalakte eröffnet werden und Gelegenheit zur Besprechung eingeräumt werden. Dann kann man immer noch überlegen, zurückzuziehen. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, eine Gegenäußerung zur Beurteilung abzugeben, die ebenfalls in die Personalakte aufzunehmen wäre.

    Bevor du weitere Maßnahmen einleitest, benötigst du m.E. erst einmal Einsicht in die Abschrift, um zu schauen, auf was sich die mangelhafte Beurteilung stützt und ob es hierbei objektiv zu groben Fehlern kam oder nicht. Alles andere führt dich erst einmal nicht weiter.

    Es kann durchaus sein, dass sich bei besserer Passung von Kandidaten leichte Leistungsunterschiede in einer leicht unterschiedlichen Beurteilung niederschlagen, um die Auswahlentscheidung sauberer begründen zu können. Dabei reden wir dann aber i.d.R. von Beurteilungen "B- die Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen" vs. "C - die Leistungsanforderungen werden gut erfüllt". Eine Beurteilung im mangelhaften Bereich (in Nds. wäre das E- "die Leistungsanforderungen werden nicht erfüllt") wird auch nur vergeben, wenn die Anforderungen wirklich nicht erfüllt werden. In diesem Fall würde man hier die Stelle übrigens auch nicht erhalten, wenn man der einzige Bewerber wäre.

    @karuna also unser Schulleitung vertritt nur die langfristig erkrankte Schulleitung. Sie hat nebenbei auch noch eine Klasse zu betreuen. Wenn Du ohne Genehmigung vom Schulamt eine Klasse ins Homeschooling schickst, oder die Schule eine Woche schließt, kannst Du mit Konsequenzen des Schulamts rechnen…. Unsere Gesundheitsämter schicken keine Klassen mehr in Quarantäne, auch wenn fast alle Kinder der Klasse infiziert wären. Sind völlig überlastet. Zur Zeit bearbeiten sie die Fälle vom 8.11.!! Homeschooling ordnet das Schulamt an…aber das ist seit Tagen nicht erreichbar. Es ist hier eine absolute Katastrophe 😳

    Mit Konsequenzen haben Vorgesetzte ebenfalls zu rechnen, wenn sie anordnen, eine andere Klasse mit zu beaufsichtigen oder gar mit zu unterrichten. Die Aufsichtsführung vom Nebenzimmer aus genügt nicht und würde eine rechtswidrige Dienstanweisung darstellen, wie der BGH bereits 1972 feststellte.

    Zitat von BGH, Urteil vom 19.06.1972 III ZR 80/70

    Tenor:

    Es genügt nicht, daß eine Schulklasse, von 14- bis 15jährigen deren Lehrer verhindert ist, von der Lehrkraft einer im benachbarten Klassenzimmer unterrichtenden Lehrkraft während der Unterrichtsstunde mitbeaufsichtigt wird.

    Ordnet der Schulleiter eine solche Mitbeaufsichtigung an, so begeht er eine Amtspflichtverletzung.

    Nein, ich beziehe mich damit auf die Studien, die eine gleich hohe Viruslast zeigten. Diese stammten aber aus der Frühzeit des Impfzeitraums, dementsprechend habe ich mich blöde ausgedrückt, da eine Durchbruchsinfektion früh nach der Impfung aller Logik nach nicht vergleichbar sein dürfte mit einer, die durch sinkende Antikörpertiter passiert. Im ersteren Fall ist nämlich eher davon auszugehen, dass die Impfung garnicht erst ordentlich anschlug. Aber bei dem Schluss bleibe ich, man sollte vorsichtig bleiben, da wir so früh nach den Impfungen hinsichtlich ihrer Schutzwirkung quasi täglich Neuland betreten.

    Derzeit scheint vieles darauf hin zu deuten, dass die Viruslast zwar vergleichbar hoch ist, diese aber bei Geimpften schneller abfällt als bei Ungeimpften. Damit wird die infektiöse Zeitspanne verkürzt. Auch gibt es Hinweise, dass ein bedeutender Anteil der gemessenen Viruslast auf bereits inaktivierte, nicht mehr vermehrungsfähige Viren zurückgeht. Gleichzeitig haben Geimpfte im Mittel eine schwächere Ausprägung von Symptomen und ein signifikant niedrigeres Hospitilationsrisiko. Deine Behauptung aus #8591, die Erkrankung verlaufe bei Geimpften nicht wesentlich leichter, ist m.E. durch nichts zu halten. Aus der reinen Viruslast lässt sich gerade nicht auf den Schweregrad der Erkrankung folgern (s.o.).

    Bolzbold: Doch. Und zwar genau nach dem Wortlaut des Paragraphen. Notabene: Da steht nichts von Gefängnis oder dergleichen. Da steht nur, dass der Tatgehilfe der gleichen Strafe verfällt wie der Täter. Und das, so finde ich, lässt sich hier sehr gut anwenden.

    Es ist überhaupt nicht die Aufgabe von Schule, zu bestrafen. Bei Kindern kommt dies ohnehin nicht in Frage. So oder so ist der Verweis auf das StGB nicht wirklich zielführend. Durchaus zu den Aufgaben von Schule gehört es jedoch, Kinder auch zu erziehen, insbesondere bzgl. der Ausgestaltung des gemeinsamen Zusammenlebens in einer Gesellschaft. Hierfür ist es sicher sinnvoll, geeignete pädagogische Einwirkungen über Erziehungsmittel und ggf. Ordnungsmaßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, diesen Erziehungsauftrag für die Beteiligten sinnvoll umzusetzen.

    PS: Im Übrigen ist es bereits fraglich, ob eine einvernehmlicher Rangelei rechtswidrig ist.

    Wir lassen - soweit dies nicht explizit anders vorgegeben ist - derzeit möglichst alles online stattfinden. Das betrifft insbesondere alle Formen von Teamsitzungen/Dienstbesprechungen. Die letzte Gesamtkonferenz fand zwar in Präsenz statt, aber mit geeigneten Mindestabständen vorbestuhlt in der Turnhalle und mit Diskussionsphasen in Kleingruppen (die eh enger zusammenarbeiten) mit Zusammentragen der Ergebnisse über kollaborative Tools. Elterngespräche finden soweit möglich ebenfalls online oder telefonisch statt, in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung vor Ort.

    Andere Studien haben nämlich den Zusammenhang deutlich gemacht, dass bei erfolgter Durchbruchsinfektion diese nicht wesentlich leichter verläuft. Angesichts dessen, dass Reinfektionen im Schnitt auch nicht milder verlaufen, wäre ich an deiner Stelle vorsichtig aus Studien der vergangenen Monate dahingehend irgendwas abzuleiten.

    Das mag provokant klingen, aber diese Studien würde ich gerne sehen. Aus welchen Studien konkret nimmst du deine Behauptung, eine Infektion nach Impfung verlaufe im Wesentlichen ähnlich schwerwiegend wie eine Infektion ohne Impfung? Ich finde derzeit nur Hinweise auf zwar ähnliche, aber im Mittel deutlich weniger häufige und weniger intensive Symptome bei Geimpften.

    Ich hoffe, du tappst nicht in die Falle, einfache Absolutanzahlen von Hospilitationen Geimpfter und Nichtgeimpfter ohne Berücksichtigung von Alterskohorten und Impfquote heranzuziehen.

    PS: ....oder Symptome von bereits Hospitalisierten zu vergleichen ohne Berücksichtigung der zugehörigen bedingten Wahrscheinlichkeiten für dieses Ereignis.

    Es ist doch wohl selbstverständlich, dass jemand, der von außen kommt und nicht zur festen Lerngruppe gehört, eine Maske im Klassenraum trägt. Man könnte allenfalls fragen, ob jeder Besuch an Schulen durch die Ministerin derzeit sinnvoll ist, da sie ja in der Regel nicht allein kommt.

    Und zur Situation, dass einige SchülerInnen keine Maske tragen möchten: Wer Hilfestellung haben will, hat eine Maske aufzusetzen. Fertig.

    Bei den aktuellen Zahlen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, immer während des Aufenthalts in Innenräumen mit vielen Personen Masken zu tragen. Ich verstehe ehrlich nicht, warum das noch nicht wieder bundesweit eingeführt ist.

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    Doch, nach den neusten Zahlen der Universität Umea stehen sie sogar ganz ohne Schutz da, ggbf sind sie jetzt sogar anfälliger.

    Die Grafik ist ja ganz niedlich, zeigt aber nur einen Teil der Studie, nämlich die Wirksamkeit des Schutzes vor Infektion an sich. Gleichzeitig haben die Autoren festgestellt, dass der Schutz vor schweren Verläufen deutlich länger anhält und effektiver bleibt - insbesondere bei jüngeren (U80 ;) ) Geimpften.

    Was ich damit sagen möchte. Mit großer Wahrscheinlichkeit hast du juristisch am Ende Recht. Trotzdem kann die SL auch durchaus mal ihre Grenze austesten ohne dass sie sich gleich strafbar macht.

    Ich kann ja nachvollziehen, dass du Recht behalten möchtest anstatt einzuräumen, dass deine Aussage etwas über das Ziel hinausschoss. Eine SL wäre damit jedenfalls schlecht beraten. Man muss sich im Übrigen auch nicht gleich strafbar machen, um disziplinarrechtlich Probleme zu bekommen.

    Seph: Tatsächlich lese ich das auch so raus. Ich glaube aber, Bolzbold hat seine Auffassung nicht umsonst geschrieben, da er wirklich immer sehr umfassend informiert ist

    Mit seinem zweiten Beispiel hat er auch vollkommen Recht, dort ist tatsächlich eine Einschränkung des Bewerberkreises gegeben. Manchmal gibt es auch für A14-Stellen die Einschränkung "Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.2 im Einstiegsamt" o.ä. Die Einschränkung auf die Laufbahngruppe 2.2. an sich ermöglicht aber durchaus Versetzungsbewerbungen.

    Hier mal ein Beispiel aus Münster:

    Bewerben können sich ausschließlich Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.2 LBesO ( ehem. A 13 - höherer Dienst) des Regierungsbezirks Münster mit einer der folgenden Lehrbefähigungen: Sek II/Sek I Gymnasium oder Gymnasium/Gesamtschule.

    Also nicht mindestens A13 sondern ausschließlich Laufbahngruppe 2.2 LBesO.

    Den Schluss teile ich nicht. Zur Laufbahngruppe 2.2 gehören nicht nur diejenigen im Einstiegsamt des höheren Dienstes, sondern auch diejenigen in den Beförderungsämtern des höheren Dienstes.

    Bei uns wird es auch wieder (wie bei den ersten beiden Impfterminen) eine Möglichkeit für alle Lehrkräfte zur Boosterimpfung an der Schule geben, was mich sehr gefreut hat.

    Bleibt ihr aktuell auch mit einer Erkältung zu Hause? Ich hab heute Nacht ziemlich gehustet und mich dann heute lieber krank gemeldet. Jetzt lieg ich im Bett und hab trotzdem ein schlechtes Gewissen.

    Mal ganz abgesehen von Covid-19 und vergleichbaren Symptomen: Das Vorgehen bei stärkerem Husten zunächst wenigstens einen Tag zu Hause zu bleiben, finde ich auch so sinnvoll. Oft ist man dann recht schnell wieder fit und riskiert gerade keine längere Ausfallzeit, die z.B. beim "Durchschlagen auf die Stimme" gegeben wäre. Bei nur leichtem Schnupfen oder leichtem Husten bei gutem Allgemeinbefinden würde ich mich wohl testen und dann zur Arbeit gehen.

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