Beiträge von Seph

    Naja, blöd nur, dass das die Genesenenzertifikate nicht wissen und hier die weiterhin 6 Monate gültig waren/sind.

    Zwar hinkte die technische Umstellung der Zertifikate der Anpassung etwas hinterher und es wurden auch noch nach der Verkürzung Zertifikate mit (scheinbarer) Gültigkeit von 6 Monaten ausgestellt, der Sprecher der ABDA wies aber im Februar schon darauf hin, dass dennoch Abweisungen der Zertifikate möglich sind, wenn die Infektion länger als 90 Tage her sei und kein zusätzliches Impfzertifikat vorliege. Insofern sind die Genesenenzertifikate gerade nicht 6 Monate gültig, auch wenn sie dies scheinbar so ausweisen.

    Die Einschränkung auf 3 Monate gilt im Übrigen nur für nicht Geimpfte.

    Wie ist es mit der Freigabe ? Welche Möglichkeiten hat man?

    Denn einer Versetzung wird man ganz sicher nicht zustimmen.

    Für eine Versetzung braucht es gerade die Freigabe oder andersherum: Die Freigabe bereitet die Versetzung vor. Man kann insofern Versetzung beantragen, wird damit leben müssen, dass diese - insbesondere in der Probezeit - erst einmal abgelehnt wird und stellt einfach jährlich einen neuen Versetzungsantrag. Nach einer bestimmten Anzahl von Wiederholungen kann diese dann i.d.R. nicht mehr abgelehnt werden.

    Wenn das Land Niedersachsen die dort erfolgte Arbeitszeitstudie nachgewiesen kennt und selbst eine Kommission einsetzt, damit sie u.a. Entlastungen vorschlägt, die das Land nachgewiesen kennt und öffentlich anerkennt, weiß das Land von der Überlastung, die in den Schulen gegeben ist.

    Das Nds.Kultusministerium weiß sehr wohl um die Arbeitszeitstudie der Uni Göttingen und hat diese mit begleitet. Herr Tonne hat hierzu auch schon umfassend Stellung genommen und u.a. mit einer "Streichliste Dokumentationspflichten" darauf reagiert. Er stellt dabei aber auch auf die ebenfalls festgestellte erhebliche Streuung der individuellen Arbeitszeiten ab und scheint daraus (aus AG-Sicht nachvollziehbar) zu folgern, dass daher pauschale Entlastungen wie eine Reduzierung des Deputats nicht angemessen sind, sondern Ausgleiche der direkten Belastungssituationen anzustreben seien. Das wiederum bedeutet aber gerade, dass individuelle Überlastungen auch angezeigt werden müssen. Sonst sind sie aus AG-Sicht schlicht nicht vorhanden.

    Hallo Passform,

    ich kann mir vorstellen, dass dich das sehr wurmt und dass folgendes nur ein sehr schwacher Trost ist: Die vorzeitige Lebenszeitverbeamtung (=Verkürzung der Probezeit) stellt den absoluten Ausnahmefall dar und erfordert weit überdurchschnittliche Leistungen. Dass sie dir das Angebot überhaupt gemacht haben, zeugt bereits davon, dass deine Arbeit gewertschätzt wird und sie dich gerne behalten möchten. Die Tatsache, nun doch keine Verkürzung zu erhalten, fühlt sich möglicherweise als Rückschlag an, bedeutet aber gerade nicht, dass du schlechte Arbeit leistest, sondern lediglich, dass die bisherigen Leistungen nicht "erheblich über dem Durchschnitt" liegen....eine Beurteilung, die nur sehr wenige Beamte überhaupt erhalten.

    Moment, wie kommst du darauf, dass wir diese Missstände nicht äußern, nur interessiert es niemanden wirklich, Konferenzen müssen ständig und überlang stattfinden, ohne wirklichen Inhalt usw. Was also ist daran dann die Dienstpflichtsverletzung (die es eh nicht geben kann, da keine Beamten?!?)

    Als Angestellte schuldest du erst Recht nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Aber du hast Recht: die Rechtsgrundlagen sind hier andere. Ich glaube dir auch gerne, dass der Unmut geäußert wird, aber ich habe hier im Forum schon öfter die Diskussion geführt und den Eindruck gewonnen, dass das bei vielen auf der Stufe des informellen Beschwerens steckenbleibt. Vor der eigenverantwortlichen Erfassung und Steuerung der Arbeitszeiten und nötigenfalls Überlastungsanzeigen scheinen doch noch zu viele zurückzuschrecken.

    Und ja, ich bin auch bei dir, dass in der Praxis die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in vielen Fällen von der geschuldeten Arbeitszeit nach oben hin abweicht. Das zeigen auch die bisherigen Arbeitszeitstudien ganz gut. Daran wird sich aber nichts ändern, wenn der Dienstherr/Arbeitgeber im Großen und Ganzen sich darauf zurückziehen kann, dass ja alles passt, da gerade nicht auf breiter Basis die Überschreitungen von Arbeitszeiten angezeigt werden. In dem Zusammenhang habe ich auch schon einmal darauf hingewiesen, dass (aus AG-Sicht) schlicht keine Mehrarbeit vorliegt und offenbar auch nicht nötig ist, da deren Notwendigkeit nicht angezeigt und diese entsprechend auch nicht angeordnet wurde.

    Auf dem Papier? Oder in Wirklichkeit?!?

    Ich vermute, dass das als zynisch empfunden werden kann: aber es gibt da keine Diskrepanz. Denn sollte es eine solche (längerfristig) geben, so dürfte so oder so eine Dienstpflichtverletzung vorliegen. Entweder, indem die Arbeit nicht umfassend genug erledigt wird oder - was wahrscheinlicher ist - indem Missstände und Fehlentwicklungen beim Arbeitspensum nicht unverzüglich gegenüber dem Dienstherrn angezeigt und Bedenken geltend gemacht wurden.

    Äh, nee, eben nicht. Man braucht ja erst einen freien Computer.

    Ich habe mitbekommen, dass du da auf Prinzipien herumreiten möchtest und das ist in Ordnung. Ich nutze die Freiheit gerne aus, selbst bestimmen zu können, wo und wann ich meine dienstlichen Mails lese. Dafür nehme ich auch gerne in Kauf, mich mit meinem Dienstgerät auch mal von zu Hause aus in das ohnehin vorhandene WLAN einzuloggen oder - halte dich fest - mein ohnehin vorhandenes Privatgerät in Rücksprache mit meiner SL von unterwegs zu benutzen. Gleichzeitig wird dies selbstverständlich nicht erwartet, sodass sich nach wie vor gerne Lehrkräfte auf den Standpunkt stellen dürfen, aus Prinzip Mails und Vertretungspläne nur vor Ort einzusehen.

    Diese tragen übrigens maßgeblich mit dazu bei:

    … hängt man der technischen Entwicklung mehrere Jahrzehnte hinterher.

    An der technischen Ausstattung mangelt es bei uns jedenfalls nicht mehr.

    Aber was ist besser an Emails im Vergleich zu handgeschriebenen Zetteln (außer der persönlichen Vorliebe und den Anhängen, die bei Zetteln schwieirg sind)?

    -> Sie gehen nicht so schnell verloren.

    -> Sie lassen sich übersichtlich und einfach archivieren.

    -> Sie können ortsunabhängig gelesen und versendet werden.

    -> Sie können an mehrere Adressaten gleichzeitig gerichtet sein.

    ....usw.

    - aber es ist schon irgendwie absurd, zur Durchsetzung der Maskenpflicht darauf zu verweisen, dass andere Berufsgruppen ja sowieso die ganze Zeit Masken tragen, deren Schutzwirkung gegen Corona aber äußerst gering ist.

    Diese Aussage ist in zweierlei Hinsicht falsch: Zum Einen geht es hier in der Diskussion nicht um die Durchsetzung der Maskenpflicht, sondern um die Entkräftung des Gegenarguments, eine Maske sei gar nicht über längere Zeit tragbar. Zum Anderen ist die Schutzwirkung für Dritte auch von OP-Masken relativ hoch. Für den Eigenschutz hingegen sind - neben den inzwischen breit verfügbaren Impfungen - FFP2-Masken vorgesehen, die zeitlich begrenzt in bestimmten Situationen zu tragen sind.

    Wunderkind

    Ist dir in den Sinn gekommen, dass Disziplinarmaßnahmen, Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten usw. nicht der Schulöffentlichkeit zugängig gemacht werden? Aus Schülerperspektive kann es dann schnell so wirken, als hätte es keine Konsequenzen gegeben...aber vor allem, da sie einen als Unbeteiligten nichts angehen.

    dass in einem AkademikerInnenforum die Erwähnung der Lippenstiftindustrie (wer soll das überhaupt sein, wenn man mal drei Sekunden nachdenkt, merkt man, dass das die selben sind, die jetzt mehr Augenmakeup verkaufen) nicht als ein Stilmittel der Übertreibung erkannt wird, das verdeutlichen soll, dass es neben absurden, eben auch valide Argumente gegen eine flächendeckende Maskenpflicht gibt - die Situation, also keineswegs so eindeutig ist, wie das hier von zB Tom123 behauptet wird - lässt mich staunen.

    Das ist ein interessanter Versuch. Erst wird ein - gerade nicht valides, sondern leicht widerlegbares - Beispiel angeführt und anschließend so getan, als sei das ein Stilmittel gewesen. Dieses ist aber gerade nicht geeignet, aufzuzeigen, dass es auch valide Argumente gegen eine flächendeckende Maskenpflicht gibt.

    Dass vielen Forenteilnehmern hier bewusst ist, dass viele Probleme sehr viel komplexer sind, als es einem reinen Schwarz-Weiß-Denken zugängig wäre, kannst du an vielen Stellen hier im Forum - und auch in dieser Diskussion - sehen.

    Genauso handhaben wir es auch. Der grundlegende Plan steht halt schon bis zum späten Nachmittag, sodass sich die meisten bereits darauf einstellen können. Sehr kurzfristige Krankmeldungen erfasst man so noch nicht, lassen sich aber mit Vertretungsbereitschaften in den ersten Stunden gut auffangen.

    Die Definition von Tom123 finde ich auch äußerst gelungen und trifft den Kern. Es geht also gar nicht darum:

    Das sind immer jeweils diejenigen, die man vom Diskurs ausschließen will, weil deren meinung unbequem ist bzw. man sich nicht mit deren Argumenten auseinandersetzen will.

    sondern im Gegenteil eher um diejenigen, die sich gerade nicht dem wissenschaftlichen Diskurs im Sinne falsifizierbarer Theorien stellen, sondern die eigene Meinung mit Fakten verwechseln.

    Zur WhatsApp-Kommunikation, so habe ich gehört, braucht man doch die Telefonnummer derjenigen, die man anschreiben möchte. Ist das so?

    Dann muss man einer Kollegin doch die eigene Nummer gegeben haben. Dann ist doch klar, dass man von der angeschrieben wird.

    Nein, ist es nicht. In der Regel befinden sich solche Nummern auf "Notfall-Kontaktlisten" in den Schulen, um in den wenigen Fällen, in denen wirklich etwas sofort zu klären ist, jemanden erreichen zu können. Das stellt jedoch noch kein Einverständnis in die Kontaktaufnahme per Whatsapp dar. Der Fehler liegt dann nicht bei der Person, die ihre Telefonnummer zur Erstellung einer solchen Liste zur Verfügung gestellt hat.

    Zur eigentlichen Fragestellung: Bei uns sind verschiedene Kanäle (Terminplan, Mitteilungen der SL, Mail, Messenger, Vertretungsplan), auf einer schulinternen Plattform zusammengeführt. Vereinbart ist der Abruf mind. 1x täglich, der Vertretungsplan steht bis 18 Uhr zur Verfügung. Auf spätere Mails o.ä. reagiere ich i.d.R. erst am nächsten Tag.

    Darf ich nicht. Vorgabe ist: alle Eltern müssen zu den Klassenlehrern kommen, und wir über sämtliche Leistungen informieren. Ich versuche, die "einfachen Gespräche" als "Pausenzeiten" entsprechend zu legen - auch wenn das auch was unfair ist.

    Ich glaube kaum, dass die Schule die Eltern in die Schule zwingen kann. Natürlich haben die Eltern ein Recht auf Informationen zum Leistungsstand. Das muss aber nicht zwingend in einem persönlichen Gespräch an einem bestimmten Tag erfolgen.

    Habt ihr irgendwelche Tipps, wie ich alleine 25 Elterngespräche an einem Tag gut überstehen kann?

    Ich habe in ähnlicher Situation den Eltern diese transparent gemacht, um Verständnis gebeten, die Gespräche etwas zu priorisieren und nicht alle am gleichen Tag halten zu können. Im Ergebnis haben relativ viele Eltern signalisiert, auf ein aktuelles Gespräch auch verzichten zu können, sodass ich wirklich nur noch die 6-8 Gespräche hatte, die auch wirklich notwendig waren.

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