Beiträge von Seph

    Es ist der 14. März. Klar ist, ab dem 20. März gelten die bisherigen Corona-Regelungen nicht mehr. Was dann gilt, steht - eine Woche vorher - in den Sternen. Alles, von dem man liest, das es gelten soll, ist allenfalls Gegenstand von Diskussionen oder Entwürfen.

    Wieso gewöhnen wir uns an dieses Dilettieren, diese Kurzfristigkeit? Noch dazu, wo es nicht um Pillepalle geht und der Ablauf der Frist lange bekannt war?

    Schnöde Klassenarbeiten muss ich mindestens eine Woche vorher ankündigen, aber für die Folgeregelungen eines bundesweiten Gesundheitsnotstandes gelten softere Standards.

    Weil sich der äußerst dynamische Verlauf dieser Epidemie nicht an den Terminplan von politischen Entscheidungen hält. Insofern kann man so etwas nicht mit langem Vorlauf exakt planen.

    Da bin ich mir für NDS nicht sicher, ob es über die Anzahl der Gesamtkonferenzen eine Regelung gibt. Aber evtl. weiß Seph dazu mehr!

    Das NSchG schweigt sich darüber aus, es gibt aber eine ältere Konferenzordnung, die bis zur Einführung der eigenverantwortlichen Schule 2007 für alle Schulen und (Teil-)Konferenzen Bestand hatte. Seitdem darf sich die Gesamtkonferenz nach §37 NSchG eine eigene besondere Ordnung (->Geschäftsordnung) geben und damit von den alten Regelungen in einigen Punkten abweichen. Sofern die Gesamtkonferenz keine solche besondere Ordnung beschlossen hat, ist aber noch immer die "alte" Konferenzordnung anzuwenden. Diese sieht i.d.R. eine Sitzung pro Schulhalbjahr vor (gilt auch für die Teilkonferenzen). Davon wiederum darf nach oben hin abgewichen werden, wenn ein bestimmter Anteil der Konferenzmitglieder eine Sitzung fordert oder wenn die SL eine entsprechende weitere Sitzung einberuft.

    Die grundsätzlich aufgeworfene Frage finde ich aus schulrechtlicher Perspektive aber durchaus interessant. Vielleicht können wir diese ja losgelöst vom TE noch etwas diskutieren. Im Kern geht es ja um 2 Ebenen:

    1) Ist es für die Abizulassung der Schülerinnen und Schüler entscheidend, ob die Lehrkraft Klausuren hat schreiben lassen?

    2) Was droht der Lehrkraft als Konsequenz dieser Dienstpflichtverletzung?

    Ich habe - zumindest zu erstem Punkt - keine Präzedenzfälle gefunden. Vermutlich, weil allein die Vorstellung so absurd ist, dass das noch niemand umgesetzt hat. Ich nutze im Folgenden erst einmal die nds. Verordnungen. Vermutlich könnte man im Sinne der Schüler den Passus über entschuldigt verpasste Klausuren nutzen, die zur Ersatzleistung berechtigen, die wiederum eine Klausur sein kann, aber nicht muss. Damit wäre die Bewertbarkeit im Kurs trotz fehlender Klausuren dennoch möglich. Ob eine Mitwirkungspflicht der Schüler bei Meldung an die SL der von der Lehrkraft verweigerten Klausuren besteht, kann ich gerade nicht sicher sagen.

    Noch übler wird ja der Fall, wenn die Lehrkraft generell jede Form von Bewertung des Kurshalbjahres verweigert. Dass davon nicht die Belegverpflichtung oder in der E-Phase die Versetzung abhängen darf, ist noch weitgehend klar. Welche Bewertung dann für die Abiturqualifikation anzusetzen ist, hingegen nicht. Wenn andersherum doch die Belegverpflichtung des Kurses dadurch gefährdet ist oder keine Bewertung angesetzt werden kann, so müssten die Schüler das Kurshalbjahr ja möglicherweise wiederholen. Damit kommen wir zu 2.):

    Spätestens hier kann ich mir - neben den dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Lehrkraft - noch Regressforderungen der Schüler gegen die Lehrkraft vorstellen. Basis wäre der Verlust eines fiktiven Jahreseinkommens. Ich vermute aber eher, dass die Kursanrechnung dennoch erfolgt - notfalls auf Basis von 15 Punkten für alle. Arbeitsrechtlich dürfte das Verhalten der Lehrkraft zunächst zur Abmahnung und dann zur Kündigung führen, dienstrechtlich steht die ganze bekannte Palette von Maßnahmen zur Verfügung.

    Die "jungen" Leute kriegen sehr häufig erstmal Klasse 5/6 und aufwärts in Mathe bzw. 7/8 und aufwärts in Physik.

    Mehr als einen LK und 1-2 GKs pro Jahrgang gibt es selten und das machen dann die "erfahrenen" Kollegen.

    Das mag für Thüringen mit seinen vergleichsweise kleinen Gymnasien gelten. In einem typischen Gymnasium in NDS sprechend wir eher von um die 2 LKs und 4-6 GKs pro Jahrgang in Mathe und noch einmal 1-2 LKs und 2-3 GKs in Physik. Dazu kommen je nach Zügigkeit noch einmal 4-6 Klassen der E-Phase hinzu. Wie das im angefragten Bundesland NRW aussieht, weiß ich leider nicht genau.

    Aber es stimmt schon: Auch wenn die Schule auf Einsatzwünsche eingeht, ist ein reiner Sek II- Einsatz eher nicht zu erwarten. Typisch sind eher Quoten um 1/3 der Deputatsstunden in der Sek II - auf Wunsch teils auch mehr.

    Fehlende Stellenausschreibungen in diesem Bereich sind nicht unbedingt auf fehlenden Bedarf zurückzuführen - selbst, wenn gerade die Zeit für Einstellungsrunden ist. Wir schreiben Stellen in vielgefragten Fächern i.d.R. nur aus, wenn wir auch Bewerber an der Hand haben, die dafür in Frage kommen. Ansonsten kann es passieren, dass man als Schule bei der ersten Runde leer ausgeht, auch die "2. Wahl" dann bereits vom Markt ist und man in der nächsten Runde nur noch "3. Wahl" hat.

    Insofern kann ich nur empfehlen, mit Wunsschulen Kontakt aufzunehmen und sich schon einmal vorzustellen und ggf. initiativ zu bewerben.

    PS: Den Jargon "x. Wahl" benutzen wir nicht und ist nicht auf die Personen selbst, sondern eher auf die Passung der Fachkombinationen zum eigenen Bedarf bezogen. Mal als Beispiel: Ich will als Schule unbedingt Kunst oder Physik besetzen, weiß aber, dass die einzige Kunstbewerberin in der Region noch 3 andere Schulen vorfinden wird. Ich könnte andererseits auch gut mit z.B. En/Powi leben, da ich dann durch interne Umbesetzung dennoch Kunst abdecken kann. Bevor ich also in der Hauptrunde mit 3 anderen Schulen um eine Kunstbewerberin kämpfe, schreibe ich doch lieber En/Pw aus und laufe nicht Gefahr, sonst in der Zweitrunde nur noch z.B. De/Ge einstellen zu können. Das sieht anders aus, wenn die Kunstbewerberin vorher bereits signalisiert hat, kommen zu wollen.

    Ich zitiere mich mal selbst.

    Teilzeit in Elternzeit ist vertragliche Teilzeit und daher ein Reduktionsgrund nach § 24 II TV-L.

    Und auf den wird nunmal leider im Corona-Sonderzahlungstarifvertrag Bezug genommen. Insofern war da bei dir im Ergebnis wohl finanziell eher nachteilige Teilzeit.

    Und ich weise noch einmal darauf hin, dass diese Aussage in dieser Form falsch ist. Die Tätigkeit von *Jazzy* ist gerade eine elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung im Sinne des §20 TV-L. Liegt diese Beschäftigung im Kalenderjahr der Geburt des Kindes, so ist für die Berechnung der Jahressonderzahlung als fiktives Gehalt der Beschäftigungsumfang vor der Elternzeit zugrunde zu legen.

    (vgl. hierzu auch juristische Kommentare, u.a. unter folgenden Links, die sich zwar auf den TVöD statt den TV-L beziehen, die entsprechenden Regelungen sind aber de facto wortgleich)


    https://www.haufe.de/oeffentlicher-…_HI3538549.html

    https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/s…%27tvoedm%27%5D

    Ich kann dir *Jazzy* daher nur empfehlen, auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, falls deine Teilzeittätigkeit im Geburtsjahr aufgenommen wurde. Sollte diese jedoch erst im Jahr nach der Geburt aufgenommen worden sein, so greift die von mir angesprochene Regelung leider nicht.

    Ich kann sagen, dass ich diese Stunden mittlerweile für mich selbst erfasse und wenn ich zu dem Schluss komme, dass das Ungleichgewicht zu sehr Überhang nimmt, kürze ich meine Unterrichtsvorbereitung auf das absolute Minimum und verlege Korrekturen in Schülerarbeitsphasen. Woanders kann ich ja nunmal nicht selbst abhelfen.

    Das ist m.E. ein sinnvolles und professionelles Vorgehen bei der eigenverantwortlichen Ausgestaltung unserer Arbeitsprozesse. Gerne noch ergänzt um Gespräche mit Vorgesetzten bzgl. angedachten Änderungen, wenn z.B. die Besprechungszeiten deutlich überhandnehmen.

    Was bei der Arbeitszeit zumindest exakt erfasst werden sollte, sind Konferenzen. Wir haben unendlich viele, unendlich schwachsinnige, unendlich ineffektive Konferenzen, in denen ein Teil der Belegschaft gerne redet um zu reden und die keinerlei ernsthaften Mehrwert haben. Ich bin überzeugt, dass das SO nicht stattfinden würde, wenn wir eingestempelt nach anwesenden Minuten bezahlt werden würden.

    Vermutlich nicht mal ein schwacher Trost: Das Phänomen ist auch in der Wirtschaft bekannt. Dort hilft - im Gegensatz zum ÖD - das Erfassen der "verbrannten Gelder". Als ich meiner SL nach einer solchen Sitzung mal mitgeteilt hatte, dass wir gerade über 1000€ Steuergeld verschwendet hatten, wirkte sie irritiert ;)

    PS: Eine gute Nachricht noch: das war - neben vielen anderen Dingen - durchaus Anlass zur kritischen Reflexion. Wir schauen inzwischen sehr genau, welche Informationen auch über ein Mitteilungssystem laufen können, für welche Aspekte wirklich Besprechungen notwendig sind und wer bei diesen auch wirklich benötigt wird.

    (Mit "mageren Vorteilen aus den Umständen" meine ich ganz konkret die Situation um die freie Zeiteinteilung und dem fehlenden Arbeitsplatz mit Ausstattung. An anderer Stelle sind die Vorteile, die wir haben, vor allem wenn wir Beamtet sind, alles andere als mager, sondern sehr substantiell.)

    Diese Betrachtungsweise hängt doch sehr von der persönlichen Situation ab. Ich persönlich genieße diese freie Zeiteinteilung, bedeutet sie doch, dass ich oft genug problemlos am frühen Nachmittag zu Hause und Zeit mit meinen Kindern verbringen kann. Dafür arbeite ich dann einfach abends noch einmal. Ich kann auch situativ auf das Wetter reagieren und bei schlechtem Wetter einfach mal etwas vorarbeiten, um dann schönes Wetter gezielt für Freizeit nutzen zu können. Den häuslichen Arbeitsplatz hätten viele (klar, nicht alle) heutzutage vermutlich ohnehin in der ein oder anderen Form.

    1.) Feste Arbeitszeiten und feste, angemessen ausgestattete Arbeitsplätze würden viele (wenn auch natürlich nicht alle) unserer Probleme lösen - und sei es nur, dass man eine klar nachweisbare Grundlage für die Aussage hat, dass man XY nicht zusätzlich leisten kann.

    Ich betone es hier im Forum gerne immer wieder: Niemand hindert einen jetzt schon daran, die eigene Arbeitszeit konsequent zu erfassen und entsprechend selbst zu steuern. Ich kann das nur empfehlen - auch als belastbare Gesprächsgrundlage für genau solche Gespräche.

    Edit: Im Übrigen hilft auch eine "9 to 5"-Anwesenheit im Büro nicht, Gespräche der Form "Warum haben Sie Ihre Aufgaben noch nicht erledigt?" zu vermeiden.

    Wenn ich mich nicht irre, sind es hier in NDS 23,5 (das gilt bei uns an den BBS nämlich auch für die Lehrkräfte, die hauptsächlich im BG eingesetzt sind). Oder Seph ?

    Es sind in Niedersachsen für Sek II - Lehrkräfte 23,5h am Gymnasium und 24,5h an Gesamtschulen. Warum bei tatsächlich gleichen Aufgaben inklusive Sek II Unterricht und Abikorrekturen im gleichen Bundesland da ein Unterschied gemacht wird, muss keiner verstehen. Der reine Vergleich des Deputats über Bundeslandgrenzen hinweg ist wirklich kaum sinnvoll, wie chilipaprika schon am Beispiel unterschiedlicher Korrekturanzahlen angedeutet hat. Auch unterscheiden sich die Bundesländer in der Anzahl und möglichen Gründen für Anrechnungsstunden.

    Ich würde der Schulleitung einfach nicht mehr mitteilen, wann ihr euch dienstlich besprecht.

    Und wenn sie dann diesbezüglich was will: "Das haben wir schon besprochen."

    Eine SL, die so wie von Sawe beschrieben drauf ist, setzt dann halt zusätzliche DBs an und kaut das eben nochmal mit allen durch. Im Übrigen halte ich es für fraglich, die scheinbar vorgenommene Dienstanweisung, es habe immer ein SL-Mitglied dabei zu sein, einfach zu unterlaufen, indem sich heimlich getroffen wird. Hier ist doch viel eher ein offenes Gespräch über Erwartungshaltungen und die Art und Weise zielführender Zusammenarbeit notwendig.

    Das Schlümme ist, dass Schulleitungen mit so etwas durchkommen. Es finden dich genug, die Fäkalien fressen, nur weil jemand sagt, dass müsste man.

    Was soll denn eine solche Aussage? Als ob es eine vollkommen absurde Sache wäre, dass SL-Mitglieder in Dienstbesprechungen anwesend sind. Im Übrigen dienen diese gerade auch der Schul- und Unterrichtsentwicklung, für die schlussendlich die SL verantwortlich zeichnet. Insofern ist es sogar sinnvoll, wenn SL-Mitglieder hier mitwirken, um entsprechende Entwicklungsvorhaben der Schule anzuschieben und mit zu steuern.

    Fraglich ist hier doch lediglich die Art und Weise wie das ablief. Für eine einseitige Kommunikation reichen Infobriefe aus, da braucht es keine Besprechung (!).

    PS:

    Weil ich gerade gesehen habe, dass du in einem Parallelthread nach Vorbereitungsdienst fragst: die oben genannten Zahlen gelten für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf liegt die Altersgrenze bei 40 Jahren bzw. bei Schwerbehinderten bei 45 Jahren. Insofern dürfte eine Verbeamtung nicht mehr möglich sein.

    Wie kommst du denn auf 47 Jahre + Bundeswehrzeit? Die Verbeamtung kann in Niedersachsen grundsätzlich bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres, für Schwerbehinderte bis zur Vollendung des 48. Lebensjahres erfolgen (vgl. §18 Abs. 3 NBG). Zeiten in der Bundeswehr sind anders als Kindererziehungszeiten grundsätzlich nicht anrechenbar, davon abweichend gibt es aber Ausnahmen zur Eingliederung von Soldaten mit sehr langer Dienstzeit (siehe §16 NLVO i.V.m. §7 Abs. 6 SVG und §9 SVG). Diese Bedingungen liegen hier aber scheinbar nicht vor.

    Gibt es dazu wirklich einen Erlass, oder kann die Schulleitung das einfach so bestimmen?

    Von schulrechtlicher Seite muss weder bei Dienstbesprechungen noch bei den eigentlichen Fachkonferenzen ein SL-Mitglied dabei sein. Gleichzeitig ist es nicht so unüblich, dass ein/e Koordinator/in zum entsprechenden Aufgabenfeld auch bei den entsprechenden Sitzungen anwesend ist. Auch kann die SL entsprechende Sitzungen selbst einberufen und an diesen selbstverständlich auch teilnehmen, wenn sie es für angezeigt hält (vgl. u.a. §36 Abs. 4 NSchG). Insofern ist das beschriebene Vorgehen zwar nicht zwingend, doch aber zulässig.

    Bolzbold

    Das ist mir vollkommen bewusst, ändert sich doch aber nicht dadurch, dass man die Arbeitszeit in Präsenz verbringt. Dieses Phänomen sieht man doch in anderen Behörden, die rein in Präsenz arbeiten, ebenfalls. Auch dort bleibt Arbeit halt irgendwann einfach liegen, was bei uns genauso möglich wäre.

    Wenn der aufgeschobene Berg zu groß ist (eigentlich schon weit vorher), ist es dringend Zeit, über Strukturierung von Arbeitsprozessen und Priorisierung zu sprechen und bei sich nicht abzeichnender Änderung die Überlastung anzuzeigen und selbst zu entscheiden, was dann liegen bleibt.

    Aber Sie lässt sich, im Hinblick auf die Arbeitsrechtliche geschuldete Arbeit mittlerer Art und Güte nach deinen Fähigkeiten viel besser steuern, kontrollieren und umsetzen mit der Festlegung fester Arbeitszeiten, anstatt mit "Vertrauensarbeitszeit". Was wir derzeit neben dem Deputat faktisch haben.

    Was hindert dich denn im Moment genau daran, dir eine feste Arbeitszeit zu definieren und diese auch einzuhalten? Für mich persönlich macht es keinen Unterschied, ob ich vom AG gezwungen von 8 bis 16 Uhr im Büro zu sitzen habe oder mir diese 8 Arbeitsstunden selbst in feste Bänder verteile : z.B. ich bin 8 bis 14 Uhr in der Schule und plane mir dann noch einmal von genau 19 bis 21 Uhr Arbeitszeit zu Hause ein. Dann nehme ich die Arbeit auch erst 19 Uhr wieder auf und höre 21 Uhr auf.

    Nee, 50 % . Du meinst wegen der Ferien? Ja, im Moment arbeite ich die definitiv alle vor. Das kann dann gerne auch so sein, wenn ich ausschließlich in der Schule arbeite. Dann gehe ich halt erst nach 4,5 Stunden. Auch prima. Dafür mache ich dann aber in sämtlichen Ferien genau NICHTS. Das fände ich auch super.

    Die Fähigkeit, die eigene Arbeitszeit selbst zu steuern und nach Erreichen der Zeitgrenzen die Arbeit liegen zu lassen (und vorher die Einzeltätigkeiten entsprechend zu priorisieren) hängt nicht an der Pflicht zur Arbeit in Präsenz! Die von dir beschriebenen Aspekte der strikten Trennung von Arbeits- und Privatzeit lässt sich bereits jetzt selbständig realisieren - bei besserer Vereinbarung von Arbeit und Familie durch die höhere Flexibilität.

    Bolzbold

    Sorry, aber da möchte ich deutlich widersprechen. Zum Einen darf die Tatsache, dass eine Forderung auch unangenehm ist, nicht dazu führen, auf diese berechtigte Forderung - deren Umsetzung noch dazu verpflichtend ist - zu verzichten.

    Zum Anderen entsteht nicht zwingend eine übermäßige Belastung der VZ-Kräfte, auch wenn diese individuell nur feststellen mögen, dass sie mit bestimmten Aufgaben öfter an der Reihe sind. Das gilt insbesondere für teilbare Aufgaben bzw. solche, deren Frequenz einstellbar ist. Das Klassenfahrtbeispiel gehört gerade dazu. Mal vereinfacht: Ob nun eine Vollzeitkraft alle 2 Jahre fährt oder die beiden 50%-Teilzeitkräfte, die den gleichen Stundenbedarf der Schule abdecken, jeweils nur alle 4 Jahre, macht überhaupt keinen Unterschied und führt an keiner Stelle zu einer höheren Belastung anderer Lehrkräfte.

    Als Gegenargument wittere ich natürlich, dass es durch die unteilbaren Aufgaben wie Konferenzteilnahmen und die damit verbunden nötige überproportionale Reduzierung anderer Aufgaben durch eine erhöhte Teilzeitquote in einem Kollegium zu Verschiebungen der Belastungen zu anderen Lehrkräften kommen könnte (z.B. Aufsichten). Das mag subjektiv so wirken, der Vergleich der Lehrkräfte untereinander ist aber nicht zielführend. Am Ende ist lediglich erheblich, dass in keinem Fall die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der einzelnen Lehrkräfte überschritten wird. Die Aufgaben müssen dafür nicht zwingend gleich verteilt sein. Sollte das nicht gewährleistet sein, muss die Schule Aufgaben umstrukturieren.

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