Beiträge von Seph

    Ich finde die Analogie durchaus passend da für einen Forscher das aktuelle Fachwissen zum Arbeitsmaterial gehört. Und sie passen auch wesentlich besser was das Verhältnis aus Einkommen und möglichen beruflichen Ausgaben angeht.

    Du verwechselst die Pflicht zur Fortbildung - bei der wir durchaus froh sein dürfen, diese in der bezahlten Arbeitszeit tätigen zu dürfen - mit der Ausstattung mit für die Arbeit nötigen Arbeitsmittel.

    Wenn das Familienmitglied geheim wählen möchte, kann es ja alleine in einem Raum sein. Ansonsten steht es ihm frei, andere dabei zu haben, das kann man bei Briefwahlen nicht verhindern. Auch bei Wahlen im Wahlbüro kann man ja anschließend jedem erzählen, was man gewählt hat.

    Es gibt einen guten Grund dafür, dass in die Wahlkabine keine weiteren Personen mit rein dürfen - auch nicht Ehepartner o.ä. Der Unterschied zwischen erzählt bekommen und sehen ist der gleiche wie zwischen Vertrauen und Kontrolle. Gerade letztere widerspricht aber der Idee einer freien und geheimen Wahl. Ich sehe das mit den Briefwahlen an dieser Stelle auch durchaus kritisch. Gleichzeitig bin ich froh darum, dass man mit diesen mehr Wähler einbinden kann.

    Ich weiß jetzt nicht genau was du unter einem Job verstehst, aber gerade in der Forschung und Entwicklung hat man sich durchaus auch mal Bücher selber gekauft. Klar der Arbeiter eher nicht.

    Die richtige Analogie wäre dann wohl eher Forscher, die sich ihr Labor aus Privatmitteln selber ausstatten müssen. Und nein, das wäre nicht normal.

    Vielleicht arbeitest du einfach nicht schnell genug? Es soll durchaus Kollegen geben die es schaffen hochwertigen Unterricht zu stemmen. Leistung ist nunmal Arbeit pro Zeit.
    Das mag nicht nett sein, aber diese Einstellung "dass die Qualität leidet" ist so ein typischer Beamtenspruch der halt einfach in einem normalen Umfeld nicht laufen würde.

    Ich will nicht ausschließen, dass es auch KollegInnen gibt, die gar nicht so belastet sind, wie sie manchmal tun. Viel wahrscheinlicher ist es aber, dass die Belastung doch sehr hoch ist und dann ist es auch absolut notwendig, seine eigene Arbeitszeit entsprechend zu managen, um sich nicht zu überlasten. Das was Firelilly beschreibt (Arbeitszeit beobachten und einhalten) ist professionell und notwendig.

    Erschwerend kommt hinzu, dass der TE eine 9. Klasse hat. Hier gilt zum 1. Mal der neue LP, viele Verlage haben ihre Materialien noch nicht fertig, also können die Schulen noch nichts kaufen. Gleichzeitig steht am Ende des Schuljahres die Quali-Prüfung für die Schüler an. Da kann er sich nicht einfach leisten zu sagen "nicht mein Problem". Das heißt nicht, dass er jetzt Berge an Material kaufen soll, sondern gezielt brauchbares und notwendiges, am besten nach Rücksprache mit seinen Kollegen.

    Das sind doch gerade die Argumente, die dem Arbeitgeber klar machen müssten, wie wichtig diese Anschaffungen (durch den AG!) sind, wenn die Qualität nicht deutlich leiden soll. Diesen darauf deutlich hinzuweisen ist gerade der aktive Part, der "nicht mein Problem" verhindert. Die Lösung ist doch aber nicht, Versäumnisse des AG privat auszubügeln.

    Ich denke auch, dass die eigene Anschaffung die einfachste Lösung wäre. Es kann hilfreich sein, sich einen persönlichen Fundus anzulegen, wenn auch auf eigene Kosten. Immerhin verdienen wir auch genug Geld, da können wir vielleicht auch mal etwas investieren.

    Diese Haltung empfinde ich als sehr unprofessionell. Natürlich bezahlen wir nicht für die Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zu stellen hat, auch noch aus eigener Tasche.

    Beschwerde kann ja jeder gerne einreichen, die interessiert aber juristisch gesehen niemanden. Für dein Bundesland kannst du das hier nachlesen, Andrew, das sieht woanders aber nicht viel anders aus:

    https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/…chverfahren-zur

    Was meinst du denn mit "interessiert juristisch niemanden"? Wenn du damit meinst, dass diese nicht vor einem VG verhandelt werden kann, ok. Wenn du damit meinst, diese lösen keinen Abänderungsanspruch von Noten aus, auch ok. Dennoch sind Beschwerden bereits (formlose) Rechtsbehelfe, die nicht einfach ignoriert werden können und sehr wohl juristisch interessieren. Insbesondere, wenn sie nicht bearbeitet werden ;) Im Übrigen sind Rechtsbehelfe bereits Instrumente der Anfechtung behördlicher Entscheidungen. Dein Einwand auf die Aussage von Humblebee geht daher ins Leere.

    Dein Erachten täuscht.

    Magst du das bitte auch etwas erläutern oder bleibt es bei dieser Behauptung? Warum sollte ein Patient, der offenbar vielfache Arztbesuche hinter sich hat (scheinbar insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit) vollkommen frei von Mitwirkungspflichten bei der wahrheitsgemäßen Angabe von Vorerkrankungen sein? Wie ich oben bereits schrieb, kommt es für die arglistige Täuschung nicht auf das Wissen um solche Vorerkrankungen an, es reicht bereits die billigende Inkaufnahme der Falschaussage.

    PS: Wenn du damit meinst, dass es keine generelle Pflicht gibt, vorab die Patientenakten einzusehen, bin ich vollkommen bei dir. Dann trägt man aber u.U. auch das Risiko, eine Falschangabe gemacht zu haben. Die Nichteinsichtnahme kann jedenfalls nicht in Kombination mit Behauptungen der Form "Ups, habe ich vergessen" oder "Das hat mir mein Arzt nie gesagt" dazu führen, dass man bei gemachten Falschaussagen "aus dem Schneider" ist.

    Wie würdest Du denn reagieren, wenn eine Schülerin die Frage stellt: „Kann ich die Pille (Verhütungsmittel) absetzen?“

    Sobald ich jetzt mit „Ja“ oder „Nein“ antworte, bin ich doch in der individuellen Beratung. ;(

    Das ist doch als Diskussionsstrategie unwürdig. Ich hatte oben bereits beschrieben, dass individuelle Hilfestellungen bei der eigenen Steuererklärung natürlich verboten wäre. Rückfragen von Schülern rund ums Steuersystem an sich oder zu den gewählten Fallbeispielen sind es sicher genausowenig, wie die persönliche Stellungnahme zum Thema Verhütung. Bitte trenne die (verbotene) Einzelfallberatung von der Thematisierung an sich.

    Das wird doch bei der Verbeamtung gar nicht verlangt?

    Es ist durchaus üblich und normal, dass der Amtsarzt nach Vorerkrankungen fragt. Wer dann - obwohl vielfach beim Allgemeinmediziner gewesen und sicher das ein oder andere diagnostische Gespräch geführt zu haben - einfach mal überzeugt mit "Nein" antwortet ohne vorher Akteneinsicht zu nehmen, hat dann halt möglicherweise ein Problem am Hals.

    kasperklarname Bevor du den Beruf gleich wieder verlässt, ist es vlt. sinnvoller (mit Anwalt abklären!) gegenüber dem Dienstherrn eine Klarstellung der Vorerkrankungen vorzunehmen. Viele Vorerkrankungen sind inzwischen für die Verbeamtung nicht mehr so deutliche Ausschlussgründe wie noch vor einigen Jahren, da sich hierbei eine entscheidende Formulierung geändert hatte. Inwiefern die charakterliche Eignung in Frage gestellt wird, kann ich nicht beurteilen.

    Erstaunlich, wie viele überzeugte Einschätzungen hier dann doch vorgenommen werden, obwohl jeweils nachgeschoben wird, dass man keine Ahnung habe.

    Du verwechselst da die persönliche Einschätzung der Glaubwürdigkeit und die recherchierbaren Informationen zum Abrechnungswesen mit der nur Juristen vorbehaltenen eigentlichen Rechtsberatung.

    Ich hatte mir vor einigen Monaten ein Rezept für Manuelle Therapien ausstellen lassen und auf der zugehörigen Rechnung standen sieben unterschiedliche Diagnosen, die bis zu 17 Jahren zurücklagen und diverse Disziplinen (Nerven, Bewegungsapparat, Infektion ...) berührten. Teilweise waren es nur Verdachtsdiagnosen, die von Spezialisten dann ausgeschlossen worden waren.

    Daher kann ich mir schon vorstellen, dass in jeder Akte viele Dinge stehen, von denen wir nichts wissen und die vor allem bei Kassenpatienten zur höheren Abrechnung genutzt werden.

    Das ist eher bei Privatpatienten zu erwarten, die dann aber naturgemäß aufgrund ihrer Rechnung auch sehen, was da stehen würde.

    Im Eröffnungsbeitrag war von Hausärzten die Rede. Diese rechnen mit der GKV zunächst über Besuchspauschalen (je nach Lebensalter ca.15-30€ pro Quartal) und Gesprächspauschalen ab. Chroniker- und Demenzpauschalen sind hier vermutlich noch nicht einschlägig. Darüber hinaus können die Hausärzte noch bestimmte Einzelleistungen wie Wundnaht, Ultraschall, Impfungen o.ä. abrechnen. Die Hausärzte verdienen aber gerade nicht deutlich mehr durch mehr niedergeschriebene Diagnosen. Schon gar nicht mehr genug, um sich strafbar zu machen. Der durchschnittliche Honorarbetrag für GKV-Patienten liegt bei Allgemeinmedizinern übrigens bei 55-70€ pro Quartal. Dafür erfindet man keine 50 Falschdiagnosen.

    Nur mal ergänzend: Die arglistige Täuschung ist bereits bei billigender Inkaufnahme der Nichtwahrheit eigener Behauptungen erfüllt, nicht erst beim Wissen darum. Es wäre m.E. hier vom Patienten zu erwarten gewesen, vorab seine Ärzte um Auszüge aus den Patientenakten zu ersuchen, bevor versichert wird, dass keine Vorerkrankungen vorliegen.

    Dem kann ich mich nur anschließen. Es ist m.E. völlig unglaubhaft, dass eine ganze Reihe von Diagnosen (50!) in den Patientenakten auftauchen, die man als Patient alle gar nicht kennt und über die nie mit einem gesprochen wurde. Die konkreten Auswirkungen dieser zumindest mutmaßlichen arglistigen Täuschung und die sich daraus ergebende Strategie bespricht man am Besten wirklich mit einem geeigneten Rechtsbeistand.

    Glaub mir, ich auch. Ich mache das Thema „Einkommenssteuererklärung“ auch und darf mir dann jedes Jahr von der Chefetage anhören, daß ich bloß nur den 08/15 Beispielfall mit Max Mustermann mache und auf gar keinen Fall auf Rückfragen der Schüler eingehe, weil ich sonst gegen das Steuerberatungsgesetz verstoße.

    Merke: Der Staat will nicht, daß seine Bürger diesbezüglich klug werden. :stumm:

    Spannender Ansatz, aber m.E. eine Fehlinterpretation der Chefetage. Verboten ist (den nicht dazu qualifizierten Personen i.S. des StBerG) die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen. Man dürfte also nicht konkret Schüler X bei seiner Steuererklärung helfen oder ihn gar gegenüber Finanzamt oder Finanzgerichtshof vertreten.

    Die Thematisierung des deutschen Steuersystems, das Durchspielen von Fallbeispielen und das Eingehen auf Rückfragen von Schülern hierzu stellt m.E. aber gerade keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dar, sondern dürfte durch den Bildungsauftrag von Schulen gedeckt sein.

    Ist sicher beides wichtig, aber die meisten Arbeitnehmer füllen überhaupt keine Steuererklärung aus. Für viele ist das Wissen darüber de facto irrelevant.

    ...und schenken dem deutschen Staat damit jedes Jahr einen guten drei- bis vierstelligen Betrag. Dass sie diese nicht ausfüllen, könnte irgendwie gerade damit zusammenhängen, dass sie nicht wissen, wie das geht. Meine SchülerInnen sind jedenfalls immer ganz dankbar, das mal gemacht zu haben, was deutlich die Berührungsängste mit der Thematik abbaut.

    Liegt es daran, dass sie super gut sind oder daran, dass sie nur Merkel als Kanzlerin kennen und sich nichts Anderes vorstellen können?

    Ich vermute letzteres. Während (fast) der ganzen Lebenszeit von 10.-Klässlern gab es ja nur sie als Kanzlerin. Es könnte aber auch daran liegen, dass es bei der letzten Wahl 2017 extrem lange gedauert hat, bis die Regierungsbildung nach der Wahl erfolgte (171 Tage!). Die Verhandlungen dürften in diesem Jahr nicht so viel einfacher werden. Vielleicht ist Angela Merkel daher wirklich noch zum Neujahr nach Art. 69 Abs. 3 GG ausführend im Amt.

    Aber ja, ich müsste auch ein mehrseitiges Pamphlet unterschreiben, dass ich hafte, wenn das Gerät geklaut wird, daher leihe ich keins aus. Ob das juristisch haltbar ist, weiß ich nicht, aber dass meine Schulleitung überhaupt auf die Idee kommt, finde ich unangemessen.

    Das ist m.E. unzulässig, einige Schulträger scheinen aber solche Formulierungen vorzugeben. Für Niedersachsen gibt das MK eine Mustervereinbarung für Leihgeräte für Lehrkräfte heraus, in der es heißt:

    § 10

    Haftung, Verhalten bei Verlust und Diebstahl

    (1) Im Falle der Beschädigung, des Verlustes oder des Diebstahls des Leihgeräts hat der Entleiher gegen den Verleiher keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatzbeschaffung.

    (2) Wird das Gerät während der Nutzungszeit beschädigt, ist dies dem Verleiher unverzüglich zu melden. Der Entleiher haftet nur für Schäden an dem Leihgerät, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

    (3) Bei Verlust oder Diebstahl des Leihgeräts ist der Verleiher unverzüglich durch den Entleiher zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn das Gerät wieder aufgefunden wird.

    Diese Bedingungen scheinen mir ziemlich sauber zu sein und umfassen tatsächlich nur die "normale" Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und verpflichten zur Mitwirkung und Schadensminderung im Schadensfall, was vollkommen in Ordnung ist.

Werbung