Ich bin nicht Piksieben, aber für mich wäre das z.B.: das Teilzeitkräfte wirklich nur entsprechend ihrer Teilzeitquote eingesetzt werden und zwar überall, nicht nur bei den Unterrichtsstunden und dass man das auch konkret einfordern kann.
Das gilt doch bereits. Ja, ich weiß: oft genug nur auf dem Papier. Das liegt aber auch daran, dass es gerade nicht eingefordert wird, obwohl dies möglich wäre. Lehrkräfte in Teilzeit sind natürlich auch abseits der Unterrichtsstunden nur entsprechend ihrer Teilzeitquote einsetzbar. Da einige Aufgaben (wie z.B. Konferenzteilnahme) nicht teilbar sind, müssen andere teilbare Aufgaben (z.B. Aufsichten, Frequenz der Teilnahme an Fahrten u.ä.) mit entsprechend höherem Umfang herabgesetzt werden.
PS: In Niedersachsen ist deine - vollkommen berechtigte - Forderung im Übrigen im Runderlass "Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen" (RdErl. d. MK v. 07.04.2017) normiert:
Zitat2.1 Lehrkräfte, denen eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt worden ist, dürfen für außerunterrichtliche Aufgaben nur entsprechend ihrer Teilzeitquote herangezogen werden. Die Schulleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte durch die Wahrnehmung außerunterrichtlicher Tätigkeiten im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten nicht quantitativ relativ stärker beansprucht werden.
(....)
Sofern eine entsprechende Reduzierung bestimmter teilbarer und nicht teilbarer außerunterrichtlicher Tätigkeiten (z. B. Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen) auch durch alternierenden Einsatz nicht ermöglicht werden kann, ist die dadurch im Verhältnis zu Vollzeitkräften entstehende stärkere Belastung an anderer Stelle zumindest annähernd auszugleichen, soweit ein Ausgleich nicht schon durch die Erleichterungen der Nummern 2.1.1 bis 2.1.6 erreicht wird.