Beiträge von Seph

    In der Rundberfügung steht:

    „i) Zutrittsverbot: Wenn Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte weder ein negatives Testergebnis noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis am von der Schule fest- gelegten Testtag vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die Schü- lerinnen und Schüler müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und werden mit Lern- aufgaben versorgt.

    Für Personen, die unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule einen Test auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 durchführen oder durchführen lassen, be- steht kein Zutrittsverbot, sofern der Test ein negatives Ergebnis aufweist.“

    Wenn man es darauf ankommen lassen will, kann man es doch auch so auslegen, dass man Distanzlernen machen kann, wenn kein Testergebnis vorliegt.

    Wo findest du das denn? In der aktuellsten Rundverfügung Nr. 22/2021 vom 26.08. steht sogar eindeutig drin, dass

    Schülerinnen und Schüler, die weder vollständig geimpft oder genesen sind noch die Härtefallregelung in Anspruch nehmen können, und sich weigern, ihrer Testpflicht nachzukommen, verletzen ihre Schulpflicht.

    Oder ist das von Region zu Region unterschiedlich geregelt?

    Okay, dann könnte ich also mit einer befreundeten Schulleiterin in Castsrop-Rauxel an einem Gymnasium ausmachen, dass sie mich anweist, nächste Woche zu unterrichten und vergisst, mir den Vertrag zu geben und dann bin ich dort unbefristet als Förderschullehrerin tätig?

    Die befreundete Schulleiterin in Castrop-Rauxel wird dieses Ansinnen mit Sicherheit ablehnen, da sie genau weiß, dass sie damit ein schwerwiegendes Dienstvergehen begehen würde. Aber ja, theoretisch ist das so.

    Es geht doch auch nicht darum, dass das nicht möglich wäre. Sondern darum, dass es unnötig ist, da es für solche Fälle problemlos Briefwahlen gibt. Warum denn unnötig kompliziert noch mit Schichttausch usw. arbeiten, wenn es doch soviel eleganter geht.

    Rein rechtlich sieht es so aus, daß auch heute noch Arbeitsverträge per Handschlag geschlossen werden können. Sie müssen "nur" innerhalb der ersten 4 Wochen verschriftlicht werden.

    Da würde ich aber schon gerne noch differenzieren: der fehlende Nachweis innerhalb dieser Frist führt lediglich zu Problemen für den AG (insbesondere bei der Beweisbarkeit von getroffenen Vereinbarungen im gerichtlichen Streitfall), nicht zur Unwirksamkeit des mündlich geschlossenen Vertrags. Danke aber für die Präzisierung!

    Die Entwicklung unserer Zivilisation beruht von Anfang an u.a. darauf, dass immer wieder Möglichkeiten gefunden wurden, Arbeitsroutinen des Alltags zu vereinfachen oder durch Spezialisten erledigen zu lassen. Erst dadurch wurde Zeit frei, um auch anderen Tätigkeiten nachgehen zu können.

    Ich persönlich habe z.B. nicht gerade so viel Spaß beim Rasen mähen oder beim Pendeln, dass ich das unbedingt beibehalten muss, wenn es sinnvolle Alternativen gibt. Tage im Homeoffice sparen mir weit über eine 1 Stunde Auto fahren und den damit verbundenen Stress (vom ökologischen Gesichtspunkt ganz zu schweigen). Warum sollte man das unbedingt beibehalten möchten?

    Ein gewisses Interesse für die eigenen Fächer und den typischen Denkweisen und Arbeitstechniken sollte schon da sein. Wichtiger jedoch scheint es mir, für den Lehrerberuf an sich zu "brennen". Nicht im Sinne von sich selbst aufopfern zu wollen, sondern eine gewisse Freude und Leidenschaft an der Arbeit mit jungen Menschen mitzubringen.

    Danke für die Antwort. Darf man auch e-Kurse unterrichten ? Auf Gesamtschulen ist es ja getrennt in Grund- und Erweiterungskursen. Habe an einigen Unis gesehen, dass die GymGe Lehramt zum studieren anbieten, da habe ich gedacht, dass es nur für diese GymGe vorbehalten ist, an Gesamtschulen zu unterrichten und real- oder Hauptschullehrer sich eine entsprechende "reine" real- oder Hauptschule suchen müssen.

    Viele der Gesamtschulen sind aus vorherigen Haupt- oder Realschulen hervorgegangen und das Personal wurde einfach weitgehend übernommen. Daher findet man nach wie vor auch viele Sek I - Lehrkräfte an den Gesamtschulen. In den letzten Jahren geht der Trend dahin, dass die Gesamtschulen überwiegend Sek II Stellen erhalten und entsprechend ausschreiben (müssen), während die Sek I Stellen tatsächlich eher an Oberschulen oder die wenigen verbliebenen Haupt- und Realschulen wandern, um deren Bedarf zunächst zu decken.

    Aber ja: Grundsätzlich dürfen Sek I - Lehrkräfte auch an Gesamtschulen alle Kursniveaus in der Sek I (und ggf. auch in der E-Phase) unterrichten.

    Musst du auch nicht, weil eine Befristung immer der Schriftform bedarf, also mündlich vereinbart befristet ist egal, sobald ohne Vertrag gearbeitet ist dies ein unbefristeter Vertrag, egal was mündlich vereinbart wurde!

    Das ist schon klar und habe ich oben selbst beschrieben. Wenn man aber unmittelbar danach einen befristeten schriftlichen Vertrag unterschreibt, könnte es da dennoch Argumentationsprobleme geben, dass man bereits vorher mit einem anderen Vertrag gearbeitet hat.

    ach herrje :ohh:

    ja dann mach ich das wohl. Und dich kann dann ganz normal den befristeten Vertrag unterschreiben, der hebt dann den mündlichen unbefristeten nicht auf? ...dass ist echt total schräg

    Warum solltest du denn einen befristeten Vertrag unterschreiben, wenn du bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag hättest? Das wiederum wäre nicht schlüssig und könnte mir vorstellen, dass es dann schwer wird, zu argumentieren, es sei nicht von vorneherein die Befristung vereinbart gewesen. Andersherum bedingt die Vereinbarung der Befristung gerade der Schriftform, sodass mündlich geschlossene Arbeitsverträge tatsächlich unbefristet sind. Wenn man es wirklich darauf anlegen will, sollte man es dabei auch belassen.

    Entscheidend für das Zustandekommen ist im Übrigen wirklich wie kleiner gruener frosch bereits beschrieb, die Arbeit auf Anweisung. Es reicht also nicht aus, einfach so freiwillig aufzutauchen und loszulegen. Hier käme es auf die Nachweisbarkeit der Anweisung an, um den wirksamen Vertragsschluss belegen zu können.

    PS: Es gibt noch eine kleine Hürde bei der Durchsetzung des unbefristeten mündlichen Arbeitsvertrags. Ohne weitere Nachweise lehnt sich dieser - sofern bestehend - weitgehend am jeweiligen Tarifvertrag an. Dieser sieht im öffentlichen Dienst aber gerade die "klassische" Probezeit mit kurzer Kündigungsfrist vor. Man sollte dann also nicht zu schnell auf die Entfristung pochen ;)

    Hallo,

    da der Lehrermangel laut Prognosen in den kommenden Jahren immer weniger werden soll, habe ich folgende frage: Wer würde bevorzugt werden, wenn es vor allem einen Überhang an Gymnasiallehrer gäbe und diese sich auch an Haupt,- Real, und Gesamtschulen ohne Oberstufe bewerben würden. Würde man die Haupt-, Real- und Gesamtschullehrer bevorzugen oder die Gymnasiallehrer?

    Bevorzugt werden BewerberInnen mit dem passenden Lehramt für die ausgeschriebene Stelle. Insbesondere wenn man unbedingt in gefragten Regionen unterkommen möchte, kann es daher taktisch klug sein, ein entsprechendes Lehramt zu studieren, insbesondere in Nicht-Mangelfächern.

    Aufwandsentschädigungen seitens des eigenen Arbeitgebers sind aber gerade lohnsteuerpflichtig, wie ich bereits weiter oben beschrieben hatte. Aber vlt. hast du ja Glück und das Finanzamt drückt dabei mal ein Auge zu.

    Die Kriterien für personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung liegen im Arbeitsrecht beim unbefristeten Tarifbeschäftigten aber ungleich niedriger als bei der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im Verwaltungsrecht ;)

    Woher nimmst du diese Behauptung denn? Der Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst ist außerordentlich gut. Um das zu verdeutlichen, lohnt sich die Auseinandersetzung mit Fallbeispielen, an denen das deutlich wird. So musste sich z.B. das LAG NDS 2013/14 mal mit einem Fall auseinandersetzen, in dem das Arbeitsverhältnis einer Lehrkraft sogar bei Untersagungsverfügung der Tätigkeit aufgrund angeblich fehlender fachlicher Eignung (man erinnere sich: auch Entlassungsgrund bei Beamten) trotz versuchter außerordentlicher und hilfsweiser ordentlicher Kündigung fortbestand.

    Die Urteilsbegründung ist ziemlich erhellend. Das LAG hatte sich sehr detailliert mit den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigung von angestellten Lehrkräften auseinandergesetzt und deutliche Hürden sowohl bei verhaltensbedingter als auch bei personenbedingter Kündigung aufgezeigt.

    Wen es interessiert: LAG NDS, Az: 12 Sa 443/13

    Wenn der Tarifbeschäftigte auf einer Planstelle die Probezeit überstanden hat, ist auch im weiterem Verlauf der Beschäftigung seine Kündigung von Arbeitgeberseite eigentlich ungleich einfacher, als die eines 'Beamten auf Probe'.

    Von "ungleich einfacher" würde ich dann nicht mehr sprechen. Es greift hier aufgrund der Größe des Arbeitgebers mit Sicherheit der Kündigungsschutz, eine ordentliche Kündigung ist dann nur noch in 3 Fällen möglich:

    1) Betriebsbedingte Kündigung : Im öffentlichen Dienst wohl extrem unwahrscheinlich, selbst bei Schulschließung wäre vorher zu prüfen, ob für den AN alternative Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.

    2) Personenbedingte Kündigung: Kommt z.B. analog zu Beamten bei der Nichtbewährung in Frage, kann aber auch durch Langzeiterkrankungen bedingt sein. Bei diesen würde aber auch bei Beamten die Dienstfähigkeit überprüft werden und ggf. in den Ruhestand versetzt werden.

    3) Verhaltensbedingte Kündigung: Führt auch bei Beamten (über den Umweg des Disziplinarrechts) u.U. zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis.

    Moebius

    Valerianus

    Es steht doch vollkommen außer Frage, dass die Gesamtschulen eine andere Durchmischung der Schülerschaft haben als die Gymnasien. Und natürlich ist diese im Mittel leistungsschwächer als am Gymnasium. Und logischerweise manifestiert sich dieser mittlere Leistungsunterschied dann auch in im Mittel schlechteren Abschlussnoten, wenn man das gleiche Niveau in der gleichen Oberstufe fährt. Das ist doch überhaupt kein Widerspruch.

    Die Behauptung, das Abitur an einer Gesamtschule sei einfacher zu erhalten, fällt damit aber in sich zusammen.

    PS: Ich durfte beide Systeme schon kennenlernen und wie gesagt: sehr große Unterschiede in der Ausgestaltung der Sek I, in der Sek II gerade nicht mehr. Und ja: die Lücken insbesondere im Fach Mathematik sind bei nicht wenigen SchülerInnen frappierend. Es hat einen Grund, warum der Notendurchschnitt im Abitur sich gerade in diesem Fach eklatant zwischen Gymnasien und Gesamtschulen unterscheidet. Aber auch das ist eher ein Beleg dafür, dass tatsächlich mit gleichen Kriterien gearbeitet und nichts "verschenkt" wird.

    PPS: Die Lücken im Fach Mathematik sind auch am Gymnasium bei nicht wenigen frappierend :autsch:

    Die Realität ist heute schon, dass auf Gymnasien und Gesamtschulen formal die gleichen Abschlüsse gemacht werden können, aber Welten zwischen den dafür nötigen Kompetenzen liegen. Und das ist nicht herabblickend auf die andere Schulform gemeint, ich habe großen Respekt vor der Arbeit der Kollegen dort (noch mehr allerdings vor der Arbeit derjenigen an den wenigen verbliebenen Hauptschulen). Beide Schulformen haben nicht nur ihre Berechtigung sondern auch ihre Notwendigkeit. Die Gemeinheit besteht darin, dass man Teilen der Eltern und Schüler vormacht, man könne ja überall das gleiche Abi machen und dann mit den gleichen Voraussetzungen in das Studium starten.

    Dir ist aber schon klar, dass es keine "Gesamtschul-Oberstufe" gibt, oder? Die Gesamtschulen mit Oberstufe haben alle eine stinknormale gymnasiale Oberstufe mit exakt gleichen Stundentafeln, zu belegenden Schwerpunkten und Kursen mit exakt gleichen Kerncurricula. Auch die Abiturprüfungen sind genau die gleichen wie an den Gymnasien auch und die Gesamtschulen nehmen wie die Gymnasien regelmäßig am (fachweisen) Austausch von Prüfungsarbeiten zur Korrektur und am sogenannten Dezernentenabitur teil.

    So unterschiedlich die Sek I an den beiden Schulformen ist: die Sek II unterscheidet sich in ihrer Gestaltung und dem notwendigen fachlichen Niveau sicher nicht mehr.

    Edit:

    Bevor es Missverständnisse gibt: Die Aussagen oben beziehen sich natürlich auf NDS, in dem Moebius und ich arbeiten.

    Vlt. bin ich da zu idealistisch eingestellt, würde aber mal auch im Namen meiner Kollegen behaupten, dass wir sehr viel die Schüler dazu ermuntern, ihr volles Potential zu zeigen, dass es aber die Kids sind, die sich selbst im Weg stehen, weil sie z.B. entscheiden, lieber herumzublödeln als im Unterricht aufzupassen. Glaubst du wirklich, dass jemand (im Jahr 2021) einem Kind, das wirklich will, sagen würde "Lass das! Das kannst du eh nicht."?

    Und Kinder (!!!!), die herumblödeln werden dann lieber aussortiert nach dem Motto "Selbst schuld", oder wie ist das zu verstehen? Es sind Kinder und ja, die funktionieren nicht immer so, wie Erwachsene das erwarten. Nicht wenige schaffen das aber, auch wenn sie dafür mehr als die ersten 4 Jahre benötigen. Gerade darum ist es so fraglich, entsprechende Vorsortierungen so früh durchzuführen.

    Freut mich, dass ich dir helfen konnte. Ein Vorteil, den ich bei den Lenovo Thinkpads sehe, ist dass man problemlos Ersatzakkus erhält und diese auch fix tauschen kann. Diese sind nicht allzu teuer und werten ein Gebrauchtgerät ganz schnell wieder deutlich auf, was die Einsatzdauer angeht.

    Man stelle sich vor Ronaldo oder Messi würde täglich mit Kreisklassespielern trainieren anstatt mit anderen Top Spielern. Das würde deren fußballerische Fertigkeiten mit Sicherheit ruinieren.

    In der Schule ist es ebenfalls Verschwendung von Potential, wenn man zu viele schwache SuS hat. Das schadet den Leistungsträgern und hemmt deren Vorankommen.

    Man stelle sich vor, nur Ronaldo und Messi würden fußballerisch stark gefördert werden und die Fähigkeiten aller anderen Spieler würden auf Kreisklasseniveau weiterentwickelt werden. Mit wem spielen die beiden dann in Zukunft zusammen?

    Ich will damit nur zeigen, dass solche überspitzten Aussagen vollkommen verfehlt sind. Die Verschwendung liegt auch darin, dass potentielle Leistungsträger zu früh aussortiert und auf die Ersatzbank geschickt werden. Damit sind wir wieder bei der frühen Auslese und mangelnden Durchlässigkeit.

    Übrigens: Messi litt bis zur Jugend an einer hormonell bedingten Wachstumsstörung und wäre in Analogie zur Schule von dir wahrscheinlich als Inklusionskind schon längst aussortiert worden.

    Ich kann da durchaus auch dem Finanzamt folgen. Eine nebenberufliche Tätigkeit muss sich von der hauptberuflichen Tätigkeit inhaltlich deutlich unterscheiden. Die Lehrtätigkeit in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen sind hingegen gleichartige Tätigkeiten.

    Hier kommt verschärfend noch hinzu, dass - soweit ich das sehe - die Tätigkeit sogar für denselben Dienstherrn erfolgt. Mit diesem Fall musste sich der Bundesfinanzhof 2017 schon einmal auseinandersetzen und entschied, dass eine weitere Beschäftigung für denselben Arbeitgeber als Teil einer nichtselbständigen Haupttätigkeit anzusehen ist, wenn ein entsprechender Zusammenhang besteht. Im konkreten Fall ging es gerade darum, dass Mitarbeiter zusätzliche ehrenamtliche Schichten übernahmen, für die sie Aufwandsentschädigungen erhielten.

    Dass solche Leute überdurchschnittlich oft Sek. 1 Lehrer werden kann (!) damit zusammenhängen, dass sie anderen SuS diesen Aufstiegsweg ermöglichen wollen und sie fördern wollen. Es kann aber auch, und das halte ich für sehr wahrscheinlich, damit zusammenhängen, dass z.B. ein Sek II Studium in Mathe dann doch über ihren Niveau liegen würde und sie deshalb lieber Sek I studieren.

    You made may day :D

    Woher nimmst du eigentlich solche "Weisheiten"? Oder sind das mal wieder völlig unreflektierte Behauptungen von dir?

    1. Das sind dann aber anscheinend SuS, die sich eben anscheinend stark anstrengen müssen, um Leistungen zu erbringen. Für mich eben weiterhin ein Fall für eine andere Schulform.

    Ähm nein. Es gibt nicht wenige Kinder, deren Leistungsstärke sich erst in späteren Jahren zeigt. Ich habe es immer wieder mit SchülerInnen zu tun, die ursprünglich keine Gym-Empfehlung erhielten und dennoch problemlos die Sek II bewältigen. Die Kinder bereits nach der 4. Klasse in eine Schublade zu stecken ist anmaßend.

    2. Wenn man SuS auf Verdacht da könnte ja doch noch irgendwann eine "Entwicklung" stattfinden erstmal auf das Gymnasium schickt, dann ist das Gymnasium voll von schwachen SuS (von denen hier oder da sich eine(r) noch mal entwickelt). Und selbst wenn (!) sich dann jemand in späteren Jahren dort noch entwickelt, hat er oder sie in den ersten Jahren der weiterführenden Schule schon genug andere ausgebremst oder mit ihrer Einstellung (wenn es z.B. wirklich daran lag, dass sie einfach noch keine Lust zu lernen hatten) angesteckt! Sowas gucken sich leider auch die engagierten SuS manchmal ab.
    3. Für mich spricht das Beispiel mit den Sek. I Lehrern dafür, dass man das System durchlässig machen sollte. Also lieber stärker Vorselektieren und verbindliche Grundschulempfehlungen (stärkt nebenbei die Kompetenz der Grundschullehrkräfte) wieder einführen, es aber ermöglichen, dass die wenigen besten eines Jahrgangs eben aufs Gymnasium wechseln dürfen.

    Außerdem gibt es ja für "spätberufene" noch die Möglichkeit das Abitur noch nachzuholen.

    Diese Überlegungen sprechen gerade nicht dafür, möglichst früh mit verbindlichen Empfehlungen zu arbeiten, sondern dafür, Kinder möglichst lange gemeinsam lernen zu lassen und schulintern sehr durchlässig zu arbeiten.

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