Du würdest dich wirklich als Nerd bezeichnen?
Ist das echt das einzige, was dir aus der langen Antwort von Andrew relevant erscheint?
Du würdest dich wirklich als Nerd bezeichnen?
Ist das echt das einzige, was dir aus der langen Antwort von Andrew relevant erscheint?
Seph vielleicht unterliege ich da einer Lehrerzimmerlegende, derer gibt es ja viele. Vielleicht weiß jemand anderes aus NRW darüber genaueres.
Diese Art der Erzählung gibt es hier auch und es stimmt schon: Bei Bewerbungen von A13er und A14ern auf die gleiche Stelle können die A14er (durchaus zurecht) einen Laufbahnvorteil ausspielen. Im Regelfall sind die A13er dann de facto raus aus dem Rennen. Es kommt aber durchaus auch vor (wenn auch seltener), dass bei deutlich besserer Eignung des A13er dennoch dieser ausgewählt wird. Zumindest hier wird es so gehandhabt, dass der Laufbahnvorteil durch eine um eine Stufe bessere Beurteilung (z.B. B - "übertrifft erheblich die Anforderungen" vs. C- "entspricht voll den Anforderungen") ausgeglichen wird. Wenn dann weitere Umstände in der Feinabstufung für den A13er sprechen, erhält er halt die Stelle.
Ach es geht um eine Sprungbeförderung? Ohje, da muss sich ja nur ein externer A14-er bewerben und schon hast du per Aktenlage keine Chance mehr auf die Stelle.
Ist das in NRW so viel anders als in Niedersachsen? Wenn die Beurteilungen beider Bewerber entsprechend starke Leistungsunterschiede erkennen lassen, ist es durchaus möglich, dass der A13er dennoch am Ende die Stelle erhält. Bei vergleichbaren Beurteilungen wird es natürlich der A14er, da sich dessen Beurteilung auf ein höheres Statusamt bezieht und dementsprechend "gewichtiger" ist.
Man könnte theoretisch, und ich sage bewusst theoretisch, einen Körper erfinden, bei dem x+y immer = xy.
Nein, kann man auch theoretisch nicht, denn hier wären die Körpereigenschaften nicht mehr erfüllt.
Man müsste sich halt von allem lösen, was wir konventionell unter Mathematik verstehen
Klar, wenn wir von Mathematik ins Gebiet "Wir erfinden neue Geschichten" wechseln, kann man so etwas natürlich schreiben und erhält zumindest einen sinnvollen Satz. Das hat aber - wie du bereits festgestellt hast - nichts mehr mit Mathematik zu tun.
Aber klar, im Grunde ist es wirklich so, dass 2+2=4 nur deswegen gilt, weil wir vorher mathematische Regeln so festlegen, dass die Gleichung stimmt. Gleichermaßen gäbe es auch Möglichkeiten, die dazu führen, dass 2+2=11. (...)Am Ende brauchen wir als Gesellschaft ein gemeinsames Zahlen- und Buchstabenverständnis, um miteinander kommunizieren zu können und DAS ist, woran 2+2=22 am Ende scheitert.
Es stimmt zwar, dass sowohl Zahlen selbst als auch das Anwenden von Operatoren auf diese axiomatisch verankert sind, beliebig sind diese aber anders als hier suggeriert nicht. Es geht also nicht einfach um einen gesellschaftlichen Konsens, dass 2+2=4 ist und genauso gut auch verabredet werden könnte, dass ab sofort 2+2=22 sein soll. Dabei klammere ich erst einmal bewusst andere Zahlschreibweisen aus und bleibe im dezimalen Darstellungssystem.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts gibt es verstärkte (und weitgehend erfolgreiche) Versuche einer Axiomatisierung der Mathematik. Die natürlichen Zahlen und die Arbeit mit diesen wird dabei oft auf die Peano-Axiome zurückgeführt und letztlich über diese auch definiert. Ein anderer - und weitreichenderer Ansatz - ist die Beschreibung über ein mengentheoretisches Modell, die von Neumann vorgeschlagen hat und die sich heute in der Zermelo-Fraenkel-Mengenlehre wiederfindet. Rechenoperationen mit Zahlen lassen sich dann innerhalb dieser Axiomatik beschreiben und sind gerade nicht beliebig austauschbar.
https://faire-nachhilfe.de/mathematik-ler…seine-probleme/
...und ist an dieser Antwort vielleicht auch etwas wahres dran?
Ich kann einfach nicht anders (Auch wenn ich evtl. vorbelastet bin, da Mathe bis heute für mich ein Buch mit sieben Siegeln ist), ich kann diesem Artikel in großen Teilen etwas abgewinnen...
Der Artikel leistet nicht viel mehr, als ein schönes Beispiel für fehlerhafte logische Schlüsse abzugeben. Wenn man von falschen Voraussetzungen ausgeht, kann man halt logisch auch falsches schließen. Letztlich werden in ihm Rechenoperationen vollkommen unnötig an festen Messgrößen eingeführt, die natürlich dann zu scheinbaren Widersprüchen führen. Das Problem ist, dass suggeriert wird, es ginge nicht anders.
Für mich stimmt da das Preis-Leistungs-Verhältnis überhaupt nicht mehr, Bluebrixx nähert sich immer mehr Lego-Preisen an, über die Thomas Panke so gerne herzieht, während Bluebrixx hochgelobt wird. An der Teilequalität ist das nur begrenzt ablesbar, auch wenn sie sich dort etwas verbessert haben. Vom Design her gefallen mir von ihnen sehr viele Sets und das macht es durchaus schwer zu widerstehen, ich habe mich aber auch schon manchmal beim Gedanken ertappt, ein Bluebrixx-Modell mit Legosteinen zu rebricken...genau umgekehrt zu so manchem Fremdhersteller ![]()
Ich denke schon, dass das sehr kulant bewilligt werden wird - Verweise ggf. auf das entsprechende Gleichstellungsgesetz des Landes NRW und die Fürsorgepflicht (aber erst, wenn es wirklich zu Diskussionen kommt)….
Ich habe meinen Antrag mit Elternzeitabschnitten für zwei Jahre zurückbekommen mit der Info, dass eine kurzfristige Anmeldung zum gegebenen Zeitpunkt ausreicht…eine Kollegin hat erst kürzlich mitten im zweiten Lebensjahr einen Monat genommen, für sich, war kein Problem mit sieben Wochen Vorlauf…
Das ist i.d.R. auch kein Problem. Die gezielte Aussparung der Sommerferien hingegen ist rechtsmissbräuchlich und geht daher i.d.R. nicht durch, wie hier zutreffend bereits von einigen bemerkt wurde.
Hier wird es dann wieder einfach: Wer etwas fordert, muss es auch bezahlen. Dann kann ich halt meinen privaten PKW nicht für Dienstfahrten einsetzen.
Da bin ich vollkommen bei dir und so ist es ja auch gedacht. Im Regelfall ist für Dienstfahrten auf den ÖPNV zurückzugreifen und der Dienstherr kann - wenn das in seinem zwingenden Interesse steht - die Nutzung von privaten Kfz zulassen, muss dann aber auch im Fall der Fälle die Konsequenzen tragen. Ein Problem bekommt man selbst dann, wenn man aus eigenem Interesse heraus (z.B. Bequemlichkeit) ohne zwingende Notwendigkeit lieber das private Kfz für eine Dienstreise nutzt.
Widerspruch einlegen. Dienstreise ist Dienstreise. Wer dabei einen Schaden erleidet, erhält (als Beamter) Schutz und Fürsorge.
Die Aussage ist etwas pauschal, sofern sie eine 100% Schadensdeckung suggerieren soll. Dass dem nicht so ist, wird klar, wenn man mal einen Blick in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Beamtenversorgungsgesetz wirft. Diese sind - wie so oft - zwar bundeslandabhängig, orientieren sich aber an der Bundesversion, weswegen ich der Einfachheit halber aus dieser zitiere und dabei nur mal auf einige Aspekte eingehe:
1) Eine Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen kommt natürlich generell nur in Frage
a) sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und
b) sofern die entsprechenden privaten Gegenstände als Arbeitsmittel zur Ausübung des Dienstes erforderlich waren und deren Einsatz durch den
Dienstvorgesetzten veranlasst oder ausdrücklich genehmigt wurden.
c) für den Einsatz von Privat-Kfz schwerwiegende Gründe, vor allem dienstlicher Art, vorliegen (z.B. sehr schlechte Erreichbarkeit der Dienstorte mit
ÖPNV, außergewöhnliche Gehbehinderung des Beamten, umfangreiches Dienstgepäck u.ä.)
2) Gibt es Höchstgrenzen der Erstattung, die sich bei Kleidung z.B. am Wert funktionsgleicher Gegenstände mittlerer Art und Güte orientieren. Für den Einsatz des Privat-Kfz ist zudem zunächst die Versicherung zu bemühen, der Dienstherr trägt dann den Schaden nur in Höhe des nachgewiesenen Selbstbehalts zzgl. des Verlusts an Schadensfreiheits-Rabatten, ohne Nachweis ist dies auf 350€ gedeckelt.
3) Ohne Versicherung müsste der Dienstherr den Schaden theoretisch komplett zu regulieren, es scheint aber umstritten zu sein, ob der Abschluss einer Kasko-Versicherung für den Einsatz eines Privat-Kfz bei Dienstfahrten ohnehin vorab zu fordern ist.
(vgl. Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum BeamtVGVwV v. 11.02.2021, Ausführungen zu §32)
Seph warum würdest du die Arbeit als Sonderpädagoge/in an einer Regelschule für manche als Belastung einschätzen?
Grundsätzlich stelle ich es mir als abwechslungsreich u. interessant vor, zwischendrin auch in Einzelgesprächen Diagnosen u. Beratungsgespräche zu führen. Vielleicht bin ich da aber auch fernab der Realität?
Ich kenne im Bekanntenkreis beide Fälle: für die einen ist die Abordnung an eine weiterführende Schule und die Zusammenarbeit mit anderen Lehrkräften eine interessante und willkommene Abwechslung. Für andere ist die Abordnung - im schlimmeren Fall als Teilabordnungen an mehrere andere Schulen - durch die damit verbundenen Fahrten eine zusätzliche Belastung. Das hängt neben möglichen Fahrten auch damit zusammen, ob man sich an der "Gastschule" willkommen fühlen kann oder eher als Störung wahrgenommen wird.
Im Übrigen besteht der Einsatz gerade nicht nur aus Gesprächen, sondern es geht um direkten Unterrichtseinsatz in Doppelsteckung und/oder im Förderunterricht.
Da das Bundesland nicht dabei steht, weise ich nur vorsichtig darauf hin, dass es nicht mehr in allen Bundesländern die "klassische" Sonderschule gibt. Der Trend zur Inklusion führt teilweise dazu, dass Sonderpädagogen vielfach an andere Schulformen (z.B. Grundschulen, Gesamtschulen...) abgeordnet werden. Anders ausgedrückt: Die Entscheidung für die Sonderpädagogik kann auch dazu führen, dass man öfter mal an andere Schulen abgeordnet ist. Das wiederum kann - je nach persönlichem Befinden - eine gewollte Abwechslung, aber auch eine Belastung sein.
Das stimmt. Und das stellt den zentralen Unterschied zu den anderen Beamten im öffentlichen Dienst dar. Außerhalb des Schuldienstes gibt es klare Arbeitszeiten und vor allem eine klare Arbeitszeiterfassung - sprich "Stempeln".
Damit nehmen wir Lehrkräfte aber auch keine absolute Sonderrolle ein. Auch in anderen Branchen liegt es im Wesen der dortigen Tätigkeit, sich die Arbeitszeit (zumindest einen Teil davon wie bei uns auch) frei einteilen zu dürfen und zu müssen. Das hat aber rein gar nichts mit Überstunden zu tun. Wie du sicher inzwischen weißt, bin ich ein großer Fan der eigenen Zeiterfassung zur selbständigen Steuerung der eigenen Arbeitszeit und habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Bei der Arbeitszeit gilt bei Lehrern dasselbe wie für leitende Angestellte:
Überstunden sind mit dem Grundgehalt abgegolten.
Das stimmt schlicht nicht. Die Arbeitszeit der Lehrkräfte bemisst sich anhand der Deputatsstunden und der darüber hinaus zur freien Einteilung verfügbaren Zeit, innerhalb der die dienstlichen Aufgaben zu erledigen sind. Überstunden im engeren Sinn können und dürfen damit überhaupt nicht entstehen. Für den Fall angeordneter Mehrarbeit sind entsprechende Zeiten id.R. durch Freizeitausgleich abzugelten und können unter ganz bestimmten Umständen auch ausbezahlt werden.
Es sind für Lehrkräfte gerade keine Überstunden vertraglich vereinbart, dafür fehlt es - zumindest bei Beamten - bereits am Arbeitsvertrag.
Also, in der Probezeit bedarf es bei Tarifbeschäftigten keinerlei Begründung....(das ist prinzipiell anders als bei Beamten auf Probe)
Schon klar, in dem entsprechenden Beitrag war aber genauso wie im Eröffnungsbeitrag nie von Probezeit die Rede. Die Diskussion dreht sich insgesamt um mögliche Kündigungsgründe.
Das kann und darf nie nicht für eine Kündigung reichen!
Was denn genau? Das Aufrufen von Pornoseiten während der Arbeit? Das reicht mit Sicherheit für eine Kündigung aus. Ich gehe davon aus, dass es der Kollegin gerade nicht gelungen ist, überzeugend darzustellen, dass sie es nicht selbst war. Und falls doch, hatte sie wahrscheinlich eine Aufsichtspflichtverletzung einzuräumen, die zumindest abmahnungswürdig wäre.
Man muss sich nur hier im Forum etwas umschauen, was einige User immer mal wieder zu bestimmten Situationen empfehlen. Sollte dies auch nur halbwegs ernst gemeint sein, dann gibt es auch unter uns hier leider Lehrkräfte, die bewusst gegen Vorgaben arbeiten und bewusst Minderleistungen zeigen.
Aber ja, der Regelfall ist das mit Sicherheit nicht. Und wie oben bereits ausgeführt bestehen in der Praxis sinnvollerweise relativ hohe Hürden für eine personenbedingte Kündigung.
Personenbedingte Kündigungen aufgrund von Minderleistung sind relativ schwer, da einerseits kurze Leistungsdefizite dafür nicht ausreichen und andererseits zu Gunsten des AN altersbedingte Leistungsdefizite, Beeinträchtigungen durch eine Krankheit u.ä. zu berücksichtigen sind. Das BAG hat als Maßstab eine Pflichterfüllung dann als gegeben angesehen, wenn der AN "unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er müsse also tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann". (vgl. BAG 11.12.2003, Az. 2 AZR 667/02).
Die Nichteinhaltung von Vorgaben oder nicht ausreichende Bezugnahme ist m.E. abmahnungswürdig und kann im Wiederholungsfall zur verhaltensbedingten Kündigung führen.
Das hatte ich auch kurz überlegt, für eine ordentliche Kündigung seitens des AN braucht es jedoch keinen Kündigungsgrund. Außer hier ist nach typischen Gründen gefragt, aus dem Lehrkräfte aus ihrem Beruf aussteigen wollen. Das war dem Eröffnungsbeitrag jedenfalls nicht direkt entnehmbar.
Diese unterscheiden sich nicht von den möglichen Kündigungsgründen von Arbeitnehmern. Hierfür gibt es im Wesentlichen 4 Optionen:
1) Ordentliche Kündigung
a) Personenbedingt (z.B. lange Krankheit, deutliche Minderleistung, Freiheitsstrafen....)
b) Verhaltensbedingt (z.B. Arbeitsverweigerung, Unentschuldigtes Fehlen, Unerlaubte Nebentätigkeit....)
c) Betriebsbedingt (eher nicht in der öffentlichen Hand)
2) Außerordentliche Kündigung (z.B. Straftaten, erhebliche Pflichtverstöße....)
Werbung