Beiträge von Seph

    Ansehen kann man das, als was man möchte. Einen Anspruch in Form einer Anrechnung auf das Stundendebutat wird man nicht ableiten könne, alles andere sind akademische Diskussionen.

    Das ist insofern keine akademische Diskussion, als es für Versicherungsschutz, Kostenübernahme und entsprechender Anpassung des zeitlichen Umfangs anderer Aufgaben durchaus entscheidend ist, welche der Fahrten Anreisen von der Privatwohnung zur Dienststelle sind und welche Fahrten tatsächliche Dienstreisen sind. Den Unterschied sollte man sich im eigenen Interesse durchaus bewusst machen.

    PS: Ich teile natürlich wie oben beschrieben deine wesentliche Schlussfolgerung, dass auch eine Anerkennung als Dienstreise nicht zur Anrechnung auf das Deputat oder automatisch zu Mehrarbeit führt.

    Hallo zusammen,

    ich werde ab der kommenden Woche an eine Schule abgeordnet (für 4 Stunden). Meine tägliche Fahrzeit beträgt ca. 40 Minuten von meiner Stammschule zur Abordnungsschule (hin- und zurück), da ich später wieder an meiner Stammschule unterrichte. Laut der Verordnung in NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=449153) müsste mir diese Fahrtzeit vergütet werden bzw. in Freizeit ausgeglichen werden, da es eine Dienstreise ist.

    Ich sehe das durchaus als Arbeitszeit an (jedenfalls wenn zwischen den Dienststellen Fahrten am gleichen Tag anfallen). Keine Arbeitszeit ist die direkte Fahrt zwischen Wohnung und anderer Dienststelle. Die Schlussfolgerung, dass diese Zeiten auszugleichen oder zu bezahlen sind, greift aber zu kurz. Das träfe erst zu, wenn die Zeiten zur Erledigung des Dienstgeschäfts den geltenden Arbeitszeitrahmen überschreiten und hier keine Gegenkompensation durch Umorganisation von Arbeitszeiten möglich ist.

    Sollten sich durch diese Fahrten tatsächlich Überschreitungen ergeben, so wäre dies zunächst anzuzeigen und um Anweisung zu bitten, wie der normale Arbeitszeitrahmen eingehalten werden kann. Auszugleichen wäre erst eine angeordnete Mehrarbeit. Die Abordnung selbst stellt aber gerade noch keine solche dar.

    Das ist ja unglaublich, ich hab's erst gar nicht kapiert! Man kann auch um Antworten von Abgeordneten bitten...

    https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andrew…uessen-zu-30-in

    Das ist nichts anderes als die auch an den Schulen (zumindest bei uns in NDS) derzeit geltende Regelung, Sitzungen auf das Nötigste zu beschränken und wann immer möglich nicht in Präsenz, sondern eher online abzuhalten. Der Bundestag hat vergleichbar lediglich seinen Sitzungskalender etwas ausgedünnt und für eine Sitzung am 15.02. die Präsenzpflicht ausgesetzt.

    Ich kenne solche Klausuren noch vereinzelt aus meiner Oberstufenzeit und war davon auch kein Fan, weil hierdurch das Erreichen sehr hoher Noten erschwert wird. Aber natürlich auch sehr niedriger Noten...

    Das ist doch aber Sinn und Zweck der Sache. Bereits das gesamte Notenspektrum "sehr gut" ist reserviert für Leistungen, die den Anforderungen im besonderen Maße und nicht "nur" voll entsprechen. Das erfordert insbesondere auch den Nachweis der Fähigkeit zur selbständigen Anwendung von erworbenen Kompetenzen auf neuartige Aufgabenstellungen und nicht nur auf bereits bekannte Formate. Die Zuspitzung mit 15 Punkten erfordert dabei auch die "Vollerfüllung" dieses Kriteriums, was naturgemäß nur den wenigsten gelingen kann.

    Bei Aldi-Süd gibt es seit gestern übrigens den Epson ET 2721 3 in 1 Tintenstrahldrucker mit Tintentanks für 199,- €. Kann ich wirklich sehr empfehlen

    Die Epson ET-Reihe kann ich auch nur empfehlen. Zwar etwas höhere Einstiegspreise, dafür wird man bei der Tinte nicht mehr abgezogen. Insbesondere Farbdrucke sind dann auch wieder recht günstig.

    Wie reagierst du denn, wenn vereinzelte Schüler tatsächlich mal sagen: "In xy war ich in den letzten Schuljahren immer im Bereich 13 bis 15 Punkte" und du stellst, bei entsprechender Nachprüfung, fest, dass dem wirklich so ist?

    In einem solchen exotischen Fall ändert das zunächst dennoch nichts an der wohlüberlegten Einschätzung des aktuellen Leistungsstands, lädt aber noch einmal dazu ein, auf Ursachenforschung für die große Differenz zu gehen. Mir geht es da aber wie DeadPoet : das ist extrem selten.

    Ich unterrichte am beruflichen Gymnasium und habe da extrem andere Erfahrungswerte. Da sind 15NP die absolute Ausnahme! Die SuS freuen sich, wenn sie es in den zweistelligen Bereich geschafft haben. Der befriedigende Bereich wird akzeptiert. Wer im ausreichenden Bereich landet, ist sicher unzufrieden. Darf er finde ich auch sein. Ich fand früher eine 4 auch scheiße... Und der Rest kämpft halt um die 5 NP.

    Kann ich ebenfalls nur bestätigen. Im Übrigen helfen transparente Bewertungskriterien und der Abgleich Selbst- und Fremdeinschätzung sehr bei der Vermeidung solcher Versuche zu feilschen.

    Es gibt doch schon ganz viele Threads zum Thema. Kurz zusammengefasst: alle geben sich Mühe, alle sollten miteinander reden aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf "Arbeit beginnt erst 9 Uhr", weil eine Schule viele Personen, viele Räume, viele Bedürfnisse und viele Umstände berücksichtigen muss. Und deswegen lässt es der Gesetzgeber so offen. Oder wurde jetzt noch ein neuer Aspekt benannt?

    Dass es pauschal keinen Rechtsanspruch auf eine zu familiären Betreuungsaufgaben passenden Arbeitszeitgestaltung gibt, möchte ich so nicht stehen lassen, denn diesen gibt es (siehe z.B. die auf Seite 1 verlinkten §5 NGG für NDS und §13 LGG für NRW). Die Beschränkung dieses Rechtsanspruchs muss sich an tatsächlich gegebenen dringenden dienstlichen Belangen messen, die einige Teilnehmer hier und einige Schulleitungen an den Schulen fälschlich bereits als gegeben ansehen, wenn ein gewisser organisatorischer Planungsaufwand bei der Verwirklichung entsteht. Das sieht die Rechtsprechung jedoch anders.

    Dass solche Gründe im Ausnahmefall bei Verkettung ungünstiger Umstände (z.B. die angesprochene Kette "nur 2 Lehrer für das Fach + Fach muss unbedingt dort liegen und kann tatsächlich nicht umgelegt werden + zu enge Zeitwünsche) dennoch vorkommen können, ist dabei unbestritten. Den Regelfall stellt dies aber gerade nicht da. Für die meisten Lehrkräfte und nicht zu enge Zeitwünsche sind diese durchaus im Rahmen der Möglichkeiten zu berücksichtigen und können nicht pauschal abgelehnt werden. Das darf dabei auch nicht nur vom "Goodwill" abhängen.

    Ich kann dich nur dazu ermuntern, den Weg zu gehen und die Gelegenheit zu nutzen, solange sie da ist und sowohl für dich als auch für die Schule gut passt. Ich habe das auch in relativ jungen Jahren gemacht und bisher keinesfalls bereut. Wesentlich schlimmer hätte ich gefunden, ohne Perspektive der Weiterentwicklung festzuhängen.

    Ich will nicht ausschließen, dass es auf Ebene der regionalen Behörden Interpretationshinweise von Seite einzelner Dezernenten an die betreuten Schulen dazu gab. Ich musste an anderer Stelle schon feststellen, dass es da zwischen den Regionalabteilungen und auch zwischen einzelnen Dezernenten durchaus Uneinigkeit in einigen Punkten gibt.

    Die niedersachsenweit bindenden (Mindest-)Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitszeit gibt aber nun einmal die zitierte ArbZVO-Schule wieder, die sich natürlich an die Nds. ArbZVO anlehnt. Darüber hinaus gibt es noch Erlasse, die den Einsatz von Tarifbeschäftigten und von Lehrkräften an Internatsschulen sowie für Teilzeitbeschäftigte genauer regeln.

    (vgl. https://www.rlsb.de/themen/lehrkra…itszeitregelung)

    War das vielleicht eine interne Dienstvereinbarung, wie sie durchaus zwischen Personalrat und Schulleitung an manchen Schulen existiert? Einen solchen Korridor festzulegen, ist durchaus für beide Seiten sinnvoll und schafft einen gewissen Planungskorridor, während gleichzeitig einfacher gewährleistet wird, dass der Zielbereich von +/- 40 Stunden nicht überschritten wird.

    Hier dürfte §4 Abs. 2 Nds. ArbZVO-Schule einschlägig sein. Demnach kann die Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft aus dienstlichen Gründen wöchentlich um bis zu vier Stunden über- oder bis zur Hälfte unterschritten werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Mehr- und Minderzeiten am Schuljahresende den Umfang von 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Insofern gibt es also relativ viel Spielraum, auch bei der Anrechnung von "Negativstunden". Das können je nach Unterrichtseinsatz in Einzelwochen, in denen Klassen in Praktika, auf Klassenfahrt o.ä. sind, also durchaus bis zu ca. 12 Stunden sein.

    Der Ausgleich wiederum darf auch nicht so gestaltet werden, dass zulässige Höchstarbeitszeiten überschritten werden. Man kann also nicht eine Lehrkraft in einer Woche nur hälftig beschäftigen und diese Fehlstunden gleich in der nächsten Woche komplett ausgleichen lassen.

    Ich glaube nicht, dass man per se ein Recht darauf hat, zu wohnen wo man will, da das im Extremfall dazu führen würde, dass es Orte gibt, wo jeder wohnen will, und Orte, wo niemand wohnen will.

    Das sieht unser Grundgesetz in Art. 11 zum Glück anders als du....

    Bzgl. Elternzeit: Da gibt es doch dann die Regelung, dass die eben NICHT genau im Anschluss an die Ferien genommen werden darf? Der Abstand zu den Ferien soll doch immer der Dauer der Ferien entsprechen?

    Wenn es nachvollziehbare Sachgründe gibt, die Elternzeit nah an den Ferien zu beginnen oder zu beenden (z.B. Elterngeldbezug auf Basis voller Lebensmonate), dann ist das auch zulässig. Bei der genannten Regelung handelt es sich eher um eine Verfahrensvorschrift, um eine rechtsmissbräuchliche Nutzung der Terminierung von Elternzeit zu verhindern, die so aber nicht als zwingende Regel existiert. Mir ist bislang zumindest ein Urteil aus NDS bekannt, in dem eine Beamtin einen Elternzeitraum kurz vor den Sommerferien enden und direkt danach einen weiteren Abschnitt aufnehmen wollte, was das Gericht als rechtsmissbräuchlich erkannt hat.

    Du darfst dir das auch nicht zu einfach vorstellen. Ich finde auch, dass Seph da etwas naiv ist. Es hängt natürlich viel von den Begebenheiten vor Ort ab und wie flexibel du selber bist. Wenn du beispielsweise in einer kleinen Fachschaft arbeitest und einen Leistungskurs übernehmen muss, sind die Bänder/Zeiten in Regel fest.

    Sorry, aber spätestens wenn ich hier naiv genannt werde, muss ich etwas deutlicher werden: Dieses Urteil finde ich unglaublich vermessen. Wir reden hier noch immer von nds. Gymnasien, die eine gewisse Mindestgröße haben und mit dem System, in dem du arbeitest, nicht vergleichbar sind. Im Übrigen ist es - neben vielen anderen Dingen - genau mein Job, solche Planungen durchzuführen. Ist dir der zeitliche Ablauf von Unterrichtseinsatz, Kurs- und Leistenplanung überhaupt bewusst?

    Die Bänder sind, anders als von dir hier dargestellt, zum Zeitpunkt der Unterrichtsverteilung gerade noch nicht auf feste Zeiten gelegt. Wenn ich weiß, dass ich für einen bestimmten Leistungskurs nur 3 Lehrkräfte habe, dann schaue ich bereits beim Belegen der Leisten auf mögliche Kollisionen und nicht erst, wenn es zu spät ist. Der Rest sind Binsenweisheiten, die hier kaum zur Diskussion beitragen. Eine Klassenlehrerschaft stellt an Gymnasien kaum ein Hindernis in der Leistenbelegung dar, da man selten mehr als 6-8 Stunden in der eigenen Klasse eingesetzt ist und gerade Sek I-Klassen ziemlich frei auf den Leisten verschiebbar sind.

    Und ja: wenn das ganze Kollegium Freitag frei haben will, geht das natürlich nicht. In der Praxis lassen sich die meisten Wünsche aber problemlos umsetzen, auch wenn dann die ein oder andere "Klappstunde" entstehen kann.

    Dass ich dein Urteil vermessen finde, hängt im Übrigen auch mit der Argumentationsstragie zusammen. Wir haben bereits weiter oben festgestellt, dass Wünsche zu berücksichtigen sind, wenn dringende dienstliche Gründe entgegenstehen. Diese müssen aber bereits relativ gravierend sein. Nun stellst du meine Aussage als "naiv" dar und nennst letztlich auch nur Gründe, die eventuell unter ganz schlechten Umständen zu "dringenden dienstlichen Gründen" der Versagung einzelner Zeitwünsche führen.

    Das Entscheidende ist aber: die Schule hat grundsätzlich Zeitwünsche zum Zweck der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu berücksichtigen und diese nicht pauschal abzulehnen.

    Das verstehe ich durchaus :)

    Es gibt auch eine Handreichung zu dem Gesetz und dort steht dann, dass die dienstlichen Gründe dringend sein müssen, also die Gründe so sein müssen, dass sie eine fehlende Betreuung eines Kleinkindes überwiegen…allgemeine organisatorische und langfristig Plantage Begebenheiten (Personalmangel allgemein) sollen demnach nicht geltend gemacht werden können…

    Genau das ist das Entscheidende und wird gerne manchmal "vergessen".

    Nein, es gibt keinen Anspruch. Es gibt ja Einrichtungen, die ab 7Uhr geöffnet sind und du kannst ja einen 45-Stunden-Platz in Anspruch nehmen. (Arbeitszeit Plus Wegzeit)

    Das heißt nicht, dass es nicht Schulen gibt, die das ermöglichen!

    Ich bin zwar aus NRW, aber kann mir nicht vorstellen dass es bei euch anders geregelt ist.

    Ganz so einfach ist es dann doch nicht. @Schlaubi Schlau hat bereits vollkommen richtig §5 NGG zitiert. Eine vollkommen analoge Regelung habt ihr mit §13 Abs. 1 LGG NRW ebenfalls. Darüber hinaus greifen auch allgemeine Fürsorgepflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten.

    Du hast das Kernproblem aus deiner Sicht schon gefunden: "soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen.

    Das ist zwar tatsächlich das Kernproblem, rechtfertigt aber noch keine pauschal ablehnende Haltung des grundlegenden Ersuchens um Vereinbarkeit der Arbeitszeiten mit der Familie. Es muss schon eine gewisse Hürde der "Nichtmachbarkeit" erreicht sein, um dringende dienstliche Belange berührt zu sehen. Um das mal etwas konkreter zu machen:

    Als Lehrkraft am Gymnasium hat @Schlaubi Schlau ein Deputat von 23,5 Unterrichtsstunden bei einer Vollzeitstelle. Wenn nun lediglich an 2 Tagen ein Beginn erst zur 2. Stunde ersucht wird, dann fallen von etwa 40 Stundenslots in der Woche lediglich 2 aus. Es wird dem Stundenplaner zuzumuten sein, in der Einsatzplanung 22-24 Unterrichtsstunden in 38 Slots unterzubringen.

    Eine Grenze ist andererseits sicher überschritten, wenn eine Aufstellung kommt wie "Jeden Tag außer Montage erst zur 3. Stunde und bitte am Mittwoch kein Unterrichtseinsatz". Die damit verbundene Reduzierung auf der Einsatzmöglichkeit auf nur noch etwa 26 Slots für 22-24 Stunden dürfte kaum möglich sein. Dem werden dann wirklich dringende dienstliche Belange entgegenstehen. Das gleiche gilt für Termine am vorab bekannten "Konferenz- und Besprechungstag", sofern die Schule einen solchen festlegt.

    CDL Natürlich kann ich das gerne teilen (siehe Anhang). Ich habe mich da vor einigen Jahren auch an verschiedenen Schulen umgeschaut und auch Raster ähnlich wie das von Joker13 vorgestellte ausprobiert, welches ich schön strukturiert finde. Einige Schulen schlüsseln das noch weiter auf und geben dann noch Verteilungsschlüssel für die Einzelbereiche an, was ich aber für unnötig kompliziert und wenig handhabbar halte.

    Die bisher besten Erfahrungen - gerade auch für die Selbsteinschätzung der Schüler - habe ich mit der im Anhang zu sehenden Liste gemacht, die über die Notenbereiche hinweg mit vergleichbaren, aber wenig Items auskommt. Sowohl für mich als auch für die Schüler selbst ist im Laufe einer Unterrichtsreihe gut beobachtbar, ob die einzelnen z.B.

    -> den Unterrichtsstoff stets beherrschen und anderen sicher erklären können oder nur einfache Inhalte im Wesentlichen wiedergeben können, was auch bei hoher Quantität eben nur ausreichende Fachleistungen sind.

    -> Problemstellungen eigenständig oder mit Hilfe (ganz/teils) oder gar nicht lösen können

    usw.

    Nicht geeignet ist das Raster für Versuche, die Leistungen auf Basis von Einzelstunden zu beurteilen. Das halte ich aber wie gesagt für ohnehin nicht möglich. Natürlich kann und sollte man sich im Hintergrund kurze Notizen in den Stunden machen, ob jemand gerade mal eine entscheidene Idee mit eingebracht hat, die heutigen Übungen sicher/ mit kleinen Hilfestellungen / gar nicht geschafft hat usw.

    Präsenz als wichtigen Faktor im Umgang mit Jugendlichen lässt sich über so viel mehr erreichen als über die Körpergröße, sodass diese in der Praxis nahezu irrelevant ist. Du wirst in deiner Lehrerlaufbahn mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Handgreiflichkeiten mit Schülern haben, auf physische Stärke kommt es in diesem Job überhaupt nicht an. Das gilt auch für Brennpunktschulen.

    Ausweispflicht Mitführpflicht.

    Schon klar, aber was willst du mir jetzt genau sagen? Nichts anderes habe ich geschrieben und im Kontext dieser Diskussion ging es gerade um die Schwierigkeit des Identitätsnachweises bei Kontrolle für Inländer. Die Problematik ist in Deutschland ohne Mitführpflicht nicht anders als in Österreich ohne Ausweispflicht.

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