Beiträge von Seph

    Meine SL würde never ever unterstützen, wenn wir einen Betrugsversuch unterstellten, nur, weil ein Schüler sein Handy nicht abgegeben hat. Ich halte das auch für rechtlich fragwürdig.

    Hab früher auch immer in meiner Belehrung auf den angeblichen Täuschungsversuch hingewiesen, bis ich mich selbst hinterfragt hab, was ich eigentlich mach, wenn wirklich einem Schüler das Handy aus der Hosentasche rutscht.

    Zum Einen: Wenn in einer Prüfung nicht erlaubte Hilfsmittel unerlaubt bereit gehalten werden (nichts anderes ist das Beisichbehalten eines Handys), dann liegt bereits ein Betrugsversuch vor. Auf die tatsächliche Verwendung kommt es beim Betrugsversuch nicht an.

    Zum Anderen: Die SL hat - zumindest bei uns in NDS - schlicht nichts mitzureden bei der Bewertung einer Klausur.

    PS: Wir hatten so einen Fall im Abitur und haben mit voller Rückendeckung des Dezernenten die entsprechende Teilprüfung mit "ungenügend" gewertet und werten dürfen.

    PPS: Zur rechtlichen Einschätzung des Mitführens von Smartphones bei Prüfungen gibt es eine Reihe von Urteilen (auch höherinstanzliche), die sich genau damit befassen. So hat z.B. das OVG NRW 2021 die bewusste Mitführung des eingeschalteten Smartphones am Prüfungsplatz gar als besonders schweren Fall des Täuschungsversuchs gewertet (AZ 6 B 1868/20). In einem solchen Fall wäre z.B. im Abitur nicht nur die einzelne Klausur, sondern die gesamte Prüfung als "ungenügend" zu werten.

    Deine Grundannahme...

    ...zu überprüfen.

    Man kommt nicht auf eine Intensivstation, weil man ungeimpft ist. Man kommt auf eine Intensivstation, weil man entsprechend schwer krank ist.

    Auch viele kommen nicht auf eine Intensivstation, weil sie ungeimpft sind, sondern, wenn überhaupt, weil sie entsprechend schwer krank sind.

    Wer sich auch nur etwas mit bedingten Wahrscheinlichkeiten auskennt, kann anhand der vorliegenden Zahlen leicht die Wahrscheinlichkeiten für eine Hospitalisierung in der ITS in Abhängigkeit vom Impfstatus vergleichen. Für solche, die sich damit nicht auskennen - oder hier bewusst in die Irre führen wollen - ein kleiner Tipp: da liegt ungefähr der Faktor 10 dazwischen.

    Im Übrigen hat hier niemand behauptet, der Status "Nicht geimpft" führt automatisch zur Notwendigkeit einer Intensivbehandlung. Die Wahrscheinlichkeit dafür, schwer zu erkranken, ist für Ungeimpfte aber nachweislich sehr viel höher als für Geimpfte. Daran ändert auch dein Versuch einer Entkopplung nichts.

    Ich hatte, als ich noch Handys nach vorne legen ließ, den Fall häufiger. Das war für mich eigentlich der Hauptauslöser, auf das Handyablegen zu verzichten, da es in letzter Konsequenz doch nicht erzwingbar ist. Somit ließ ich es irgendwann sein.

    Das nimmt man einfach zur Kenntnis und gut ist. Sollte sich dann im Lauf der Klausurzeit dennoch irgendwie zeigen, dass noch ein entsprechendes Gerät vorhanden ist, liegt ein Betrugsversuch vor. Darüber sind die Schüler belehrt.

    Lass sie doch ungeimpft sein, wo ist dein Problem bzw. das deiner Eltern?

    Und weil jemand irgendwelcher Propaganda auf den Leim geht (was dann natürlich dynamisch angepasst wird und immer auf diejenigen zutrifft, die nicht zu 150% auf der eigenen Linie liegen...) brauchen wir eine Impfpflicht?

    Keine Ahnung, warum man das nach 2 Jahren ernsthaft noch immer feststellen muss: Das Problem ist das deutlich erhöhte Risiko schwerer Verläufe und damit notwendiger kostenintensiver Behandlungen, die bei uns nun einmal automatisch zu einem entsprechenden - und mit Impfpflicht niedrigerem - Kostendruck für alle Versicherten führt.

    Nur kurz einige Gedanken hierzu:

    Das Abschreiben lässt sich auch weitgehend verhindern, indem man auf einfachere Aufgabenformate der Form "Kreuze an" oder "Nenne" weitgehend verzichtet. Sobald die Textform gefordert ist ("Beschreibe", "Erläutere" usw.) ist abschreiben deutlich schwerer und auch im Nachhinein noch erkennbar (->Anscheinsbeweis).

    Auf das Einsammeln von Handys und Smartwatches verzichte ich trotz der - meines Erachtens eher selten gehandhabten - Gefahr eines Zweitgeräts dennoch nicht und handhabe das konsequent. Auch um das deutliche Signal zu senden, dass diese ab jetzt verboten und deren weitere Nutzung oder Bereithaltung ein Täuschungsversuch ist. Dann vermeidet man so lästige Diskussionen rund um "Ups, ich hatte mein Handy ja noch in der Hosentasche beim Gang zur Toilette...aber das war natürlich ausgeschaltet" oder "Ja, das liegt da offen in meiner Tasche...ich habe es aber nicht verwendet".

    Das vorher Besprechen handhabe ich auch so und nimmt wirklich viel Unruhe aus der eigentlichen Bearbeitungszeit heraus. Bei der Toilettenregelung muss man glaube ich etwas differenzieren. Dass Toilettengänge in kurzen Klausuren grundsätzlich verboten sind, heißt natürlich nicht, dass jemand, der schon total hibbelig auf dem Stuhl sitzt, nicht dennoch ausnahmsweise gehen dürfte. Die Anzahl der Toilettengänge reduziert sich dennoch enorm.

    Das kann aber das LRS-Kind doch individuell mit Kopfhörer anhören, das musst du nicht für alle vorlesen?

    Es spricht aber auch nichts dagegen. Das vorab aufzunehmen ist zumindest nicht weniger aufwendig und beim gemeinsamen Durchgehen der Aufgabenstellungen lassen sich Fragen bereits vor Beginn der Bearbeitungszeit gemeinsam klären. Das beugt auch Unterbrechungen durch Zwischenfragen vor.

    Besser kann man nicht belegen, dass der Verwaltungsaufwand Lehrqualität kostet.

    Kostet es gerade nicht, wie du leider in meinem letzten Kommentar überlesen hast. Die wenigen Minuten werden deutlich wieder aufgewogen durch das bessere Betreuungsverhältnis in den nun kleineren Lerngruppen aufgrund der fehlenden Schüler.

    Das läpperte sich, wenn man es mal aufaddierte. Der springende Punkt: die Schlumpfinen kosten uns Zeit, die nicht zum Lernerfolg beiträgt. Die Zeit fehlt den anderen (oder wir erarbeiten sie zusätzlich).

    Naja, dafür wird eine intensivere Betreuung der anderen im Unterricht möglich, weil ja nicht mehr so viele gleichzeitig da sind ;)

    Wie jetze? Ihr habt 2 Wochen? Wir müssen noch 8 Tage und haben erst ab Gründonnerstag frei. :(

    Wir haben seit heute Ferien bis Dienstag nach Ostern. Dafür gibt es in NDS keine Winterferien und keine Pfingstferien....naja, jeweils 1-2 Tage. Ihr habt in Ba-Wü dafür ja lange zu Pfingsten frei, andere Bundesländer haben dafür 1 Woche Winterferien.

    Ja, GS und Mittelschule sind unglaublich großzügig mit Stunden ausgestattet.

    Förderschule ähnlich.

    Das sieht an größeren Sek II Schulen glücklicherweise etwas anders aus. Die Gymnasien haben in Nds. meist direkt eine Koordinationsstelle rein für Stunden- und Vertretungsplanung, die mit 5 Stunden ausgestattet ist. An den Gesamtschulen ist das i.d.R. neben anderen Aufgaben Job der stellv. SL, die dafür aber auch insgesamt mehr als 5 Stunden hat. Die Komplexität von Stunden- und Vertretungsplan wird wahrscheinlich mit der Größe der Schule und der Anzahl der Jahrgangsstufen skalieren. Ich wage aber nicht einzuschätzen, in welchem Maße.

    Da sich die Unterrichtszeit der Lehrkräfte nach Deputatsstunden bemisst, liegt angeordnete Mehrarbeit i.d.R. nur bei angeordneten Deputatsüberschreitungen vor. Mehrarbeit darf nach §67 Abs. 3 LBG (BaWü) nur bei Vorliegen von zwingenden dienstlichen Verhältnissen angeordnet werden. Das betrifft dann meist die Übernahme von kurzfristigen oder Langzeitvertretungen. Falls dies zu einer Beanspruchung von mehr als 5 Stunden (Bagatellgrenze) im Monat führt, ist innerhalb eines Jahres entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Das kann auch über Unterrichtsausfälle (z.B. Hitzefrei o.ä.) erfolgen.

    Die Wahrnehmung sonstiger Pflichten als Lehrkraft, die nicht in den Unterricht fallen (Korrekturen, Fortbildungen, Aufsichten usw.), führen i.d.R. nicht zu Mehrarbeit. Ja, ich weiß.....alte Diskussion.

    PS: Die Bagatellgrenze bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte und ist bei Teilzeit anteilig zu verstehen, bei angestellten Teilzeitlehrkräften entfällt diese ganz.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich nach einer 3-monatigen Fortbildung dort vor einer Klasse stehen kann und die Kinder entsprechend unterrichten kann.

    Diese Überlegung gilt - wie du hier schon gehört hast - genauso für die Grundschule.

    Zur eigentlichen Frage: Letztlich ist das LaSuB genau die Stelle, die dir mit deinen Fragen weiterhelfen kann. Wir können hier letztlich nur raten, was anerkannt wird und was nicht, das LaSuB kann es dir bei Vorlage deiner Qualifikationen genau sagen. Ich vermute mit Blick auf die Einstellungsbedingungen in Sachsen, dass dir kein an einer Schule unterrichtetes Fach anerkannt werden wird und du - ggf. berufsbegleitend - entsprechend nachstudieren müsstest. Wenn das nicht zu deiner Lebensrealität passt, ist vermutlich der Blick in ein anderes Berufsfeld, welches passender ist, angezeigt. Schau doch aber einfach erstmal, wie von dort die Rückmeldung ist.

    Gerade weil ich Fächer habe in denen ich immer korrigieren muss, mache ich andere Aufgaben, wenn ich dafür Entlastung bekomme. Nachschreibeklausuren organisieren, Klausurplanung, Stundenplan, Vertretungsplan,... aktuell mache ich nur noch 2 davon, aber das entspricht einem Klausurstapel weniger.

    Das lag mir bei den Ausführungen von Maylin85 auch auf der Zunge. Die Übernahme weiterer Aufgaben kann gerade dann sinnvoll sein, wenn diese mit Entlastungsstunden in angemessenem Umfang einhergehen. Selbst 0,5 Entlastungsstunden sind bereits fast 1 Zeitstunde, die man pro Schulwoche mal zur Abwechslung mit anderen Aufgaben als Unterricht und Korrekturen verbringen kann.

    Naja, blöd nur, dass das die Genesenenzertifikate nicht wissen und hier die weiterhin 6 Monate gültig waren/sind.

    Zwar hinkte die technische Umstellung der Zertifikate der Anpassung etwas hinterher und es wurden auch noch nach der Verkürzung Zertifikate mit (scheinbarer) Gültigkeit von 6 Monaten ausgestellt, der Sprecher der ABDA wies aber im Februar schon darauf hin, dass dennoch Abweisungen der Zertifikate möglich sind, wenn die Infektion länger als 90 Tage her sei und kein zusätzliches Impfzertifikat vorliege. Insofern sind die Genesenenzertifikate gerade nicht 6 Monate gültig, auch wenn sie dies scheinbar so ausweisen.

    Die Einschränkung auf 3 Monate gilt im Übrigen nur für nicht Geimpfte.

    Wie ist es mit der Freigabe ? Welche Möglichkeiten hat man?

    Denn einer Versetzung wird man ganz sicher nicht zustimmen.

    Für eine Versetzung braucht es gerade die Freigabe oder andersherum: Die Freigabe bereitet die Versetzung vor. Man kann insofern Versetzung beantragen, wird damit leben müssen, dass diese - insbesondere in der Probezeit - erst einmal abgelehnt wird und stellt einfach jährlich einen neuen Versetzungsantrag. Nach einer bestimmten Anzahl von Wiederholungen kann diese dann i.d.R. nicht mehr abgelehnt werden.

    Wenn das Land Niedersachsen die dort erfolgte Arbeitszeitstudie nachgewiesen kennt und selbst eine Kommission einsetzt, damit sie u.a. Entlastungen vorschlägt, die das Land nachgewiesen kennt und öffentlich anerkennt, weiß das Land von der Überlastung, die in den Schulen gegeben ist.

    Das Nds.Kultusministerium weiß sehr wohl um die Arbeitszeitstudie der Uni Göttingen und hat diese mit begleitet. Herr Tonne hat hierzu auch schon umfassend Stellung genommen und u.a. mit einer "Streichliste Dokumentationspflichten" darauf reagiert. Er stellt dabei aber auch auf die ebenfalls festgestellte erhebliche Streuung der individuellen Arbeitszeiten ab und scheint daraus (aus AG-Sicht nachvollziehbar) zu folgern, dass daher pauschale Entlastungen wie eine Reduzierung des Deputats nicht angemessen sind, sondern Ausgleiche der direkten Belastungssituationen anzustreben seien. Das wiederum bedeutet aber gerade, dass individuelle Überlastungen auch angezeigt werden müssen. Sonst sind sie aus AG-Sicht schlicht nicht vorhanden.

    Hallo Passform,

    ich kann mir vorstellen, dass dich das sehr wurmt und dass folgendes nur ein sehr schwacher Trost ist: Die vorzeitige Lebenszeitverbeamtung (=Verkürzung der Probezeit) stellt den absoluten Ausnahmefall dar und erfordert weit überdurchschnittliche Leistungen. Dass sie dir das Angebot überhaupt gemacht haben, zeugt bereits davon, dass deine Arbeit gewertschätzt wird und sie dich gerne behalten möchten. Die Tatsache, nun doch keine Verkürzung zu erhalten, fühlt sich möglicherweise als Rückschlag an, bedeutet aber gerade nicht, dass du schlechte Arbeit leistest, sondern lediglich, dass die bisherigen Leistungen nicht "erheblich über dem Durchschnitt" liegen....eine Beurteilung, die nur sehr wenige Beamte überhaupt erhalten.

    Moment, wie kommst du darauf, dass wir diese Missstände nicht äußern, nur interessiert es niemanden wirklich, Konferenzen müssen ständig und überlang stattfinden, ohne wirklichen Inhalt usw. Was also ist daran dann die Dienstpflichtsverletzung (die es eh nicht geben kann, da keine Beamten?!?)

    Als Angestellte schuldest du erst Recht nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Aber du hast Recht: die Rechtsgrundlagen sind hier andere. Ich glaube dir auch gerne, dass der Unmut geäußert wird, aber ich habe hier im Forum schon öfter die Diskussion geführt und den Eindruck gewonnen, dass das bei vielen auf der Stufe des informellen Beschwerens steckenbleibt. Vor der eigenverantwortlichen Erfassung und Steuerung der Arbeitszeiten und nötigenfalls Überlastungsanzeigen scheinen doch noch zu viele zurückzuschrecken.

    Und ja, ich bin auch bei dir, dass in der Praxis die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in vielen Fällen von der geschuldeten Arbeitszeit nach oben hin abweicht. Das zeigen auch die bisherigen Arbeitszeitstudien ganz gut. Daran wird sich aber nichts ändern, wenn der Dienstherr/Arbeitgeber im Großen und Ganzen sich darauf zurückziehen kann, dass ja alles passt, da gerade nicht auf breiter Basis die Überschreitungen von Arbeitszeiten angezeigt werden. In dem Zusammenhang habe ich auch schon einmal darauf hingewiesen, dass (aus AG-Sicht) schlicht keine Mehrarbeit vorliegt und offenbar auch nicht nötig ist, da deren Notwendigkeit nicht angezeigt und diese entsprechend auch nicht angeordnet wurde.

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