Also für den Wembley-Fall:
- Test gar nicht gemacht und angegeben, daß man negativ ist: 10.000 fache versuchte fahrlässige Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge. Wie sieht der Strafrahmen dafür aus?
- Test gemacht, dieser war positiv und angegeben, daß er negativ war: 10.000 fache versuchte Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge, diesmal aber nicht mehr fahrlässig sondern vorsätzlich. Wie sieht der Strafrahmen dafür aus?
zu 1.) Das deutsche Strafrecht kennt den Tatbestand der fahrlässige Körperverletzung, insofern kann das Handeln auch strafbar sein. Darüber hinaus kann das Handeln zivilrechtlicht durchaus Schadensersatzansprüche auslösen. Den Nachweis zu führen, dass der Infizierte A einen Schaden genau durch das Verhalten von Person A erlitten hat, dürfte schwer sein.
zu 2.) Spätestens bei Kenntnis der eigenen Infektion könnte das Aufsuchen Dritter und die damit verbundene billigende Inkaufnahme der Ansteckung den Tatbestand der (passiven) Körperverletzung erfüllen. Es handelt sich dann ggf. um bedingten Vorsatz statt Fahrlässigkeit. Ob ein (alleiniger) positiver (Schnell-)Test für die Kenntnis der eigenen Infektion bereits ausreicht, kann ich nicht beurteilen. In diesem Fall wäre das mögliche Strafmaß etwas höher als bei fahrlässiger Körperverletzung. Auch hier ergibt sich im Übrigen das Problem der Nachweisbarkeit.
Edit: Strafrahmen für fahrlässige KV bis 3 Jahre, für (normale) KV bis 5 Jahre. Das deutsche Recht kennt kein einfaches Aufaddieren von Einzelstrafen.