Beiträge von Seph

    Also für den Wembley-Fall:

    • Test gar nicht gemacht und angegeben, daß man negativ ist: 10.000 fache versuchte fahrlässige Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge. Wie sieht der Strafrahmen dafür aus?
    • Test gemacht, dieser war positiv und angegeben, daß er negativ war: 10.000 fache versuchte Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge, diesmal aber nicht mehr fahrlässig sondern vorsätzlich. Wie sieht der Strafrahmen dafür aus?

    zu 1.) Das deutsche Strafrecht kennt den Tatbestand der fahrlässige Körperverletzung, insofern kann das Handeln auch strafbar sein. Darüber hinaus kann das Handeln zivilrechtlicht durchaus Schadensersatzansprüche auslösen. Den Nachweis zu führen, dass der Infizierte A einen Schaden genau durch das Verhalten von Person A erlitten hat, dürfte schwer sein.

    zu 2.) Spätestens bei Kenntnis der eigenen Infektion könnte das Aufsuchen Dritter und die damit verbundene billigende Inkaufnahme der Ansteckung den Tatbestand der (passiven) Körperverletzung erfüllen. Es handelt sich dann ggf. um bedingten Vorsatz statt Fahrlässigkeit. Ob ein (alleiniger) positiver (Schnell-)Test für die Kenntnis der eigenen Infektion bereits ausreicht, kann ich nicht beurteilen. In diesem Fall wäre das mögliche Strafmaß etwas höher als bei fahrlässiger Körperverletzung. Auch hier ergibt sich im Übrigen das Problem der Nachweisbarkeit.

    Edit: Strafrahmen für fahrlässige KV bis 3 Jahre, für (normale) KV bis 5 Jahre. Das deutsche Recht kennt kein einfaches Aufaddieren von Einzelstrafen.

    Wenn für dich eh ein Lenovo-Gerät denkbar ist, lohnt sich m.E. der Blick auf die Thinkpad-Reihe, die man von entsprechenden Händlern auch gebraucht in gutem Zustand als Leasing-Rückläufer erhalten kann. Der Vorteil von diesen Business-Notebooks ist, dass man sie deutlich besser warten kann und sie ziemlich robust sind.

    Ich selber nutze eines mit 14" (T4xx-Serie) und eines mit 13" (X-Serie), wobei mir inzwischen das kleinere aufgrund der Handlichkeit eher gefällt. In deinem Preisbereich könnte man daher z.B. nach einem T480 oder einem X1 Carbon der 5. oder 6. Generation als Leasingrückläufer schauen (mit i5, 8GB und SSD jeweils um die 700-800€).

    Mein 13" ist noch ein älteres X230t, welches als Convertible auch als eine Art Tablet genutzt werden kann, was ganz nett ist. Dafür scheint es inzwischen die X1 Yoga-Serie zu geben. Damit sollte auch eine gute Stifteingabe möglich sein.

    Du möchtest also, dass 9-10 Jahre lang die Schüler trotz ihrer kognitiven Heterogenität zusammen unterrichtet werden? Was erfhoffst du dir davon? Eines unserer Ziele in der Grundschule war ja bislang, 4 Jahre lang zu ermitteln, welcher schulische Weg der richtige für die Kids nach der Grundschulzeit wäre. Das wäre ja obsolet. Denkst du, leistungsschwache Kinder haben kein Recht auf leistungsgerechte Förderung, leistungsstarke Kinder nicht auf leistungsgerechte Forderung? In einer Klasse mit großer Leistungsspanne ist das nur sehr bedingt machbar.

    Es grenzt an Hybris, anzunehmen, nach 4 Jahren könne man bereits genau einschätzen, welchen Lebens- oder zumindest Bildungsweg ein Kind genau einschlagen könne. Das Problem am (bereits sehr früh) gegliederten Schulsystem ist doch gerade die frühe Einstufung und die dabei bestehende starke Abhängigkeit von sachfremden Faktoren wie sozialer Herkunft.

    Ich habe doch oben gerade erklärt, warum es keine IGS unter anderem Namen ist.....

    Auch habe ich eben erst erwähnt, warum das dreigliedrige Schulsystem nicht immer aufrechterhalten werden kann: Gerade für kleinere Schulträger ist eine Hauptschule, die gerade noch einzügig läuft, nicht tragbar. Dann liegt es nahe, Schulformen zusammenzufassen. Und da haben wir bislang die Kritik am deutschen gegliederten Schulsystem noch ganz außen vor gelassen.

    Wo ist der Unterschied zwischen Oberschulen und IGS, Humblebee ?

    Die Oberschulen sind 2011/12 als Kompromiss eines strukturellen Streits zur Ausgestaltung der nds. Schullandschaft eingeführt worden. Ausgangssituation war das nicht mehr tragbare "Ausbluten" der Hauptschulen und die gleichzeitige Überbelegung der Gymnasien. Die Alternative der grundsätzlichen Schaffung von Integrierten Gesamtschulen stieß auf vehementen Widerstand der Gymnasien, die darauf bestanden, die Hürden für die Gründung einer Gesamtschule hoch zu halten (z.B. mind. 5-Zügigkeit mit Prognose über mehr als 10 Jahre).

    Die Oberschulen als Zusammenfassung von Haupt- und Realschulen mit der Option auf Angliederung eines Gymnasialzweigs dürfen hingegen bereits ab 2- bzw. 3-Zügigkeit eröffnet werden und sind damit an einigen Standorten die pragmatischere Lösung.

    Die Struktur der Oberschulen ist relativ individuell. So gibt es durchaus einige, deren Ausgestaltung nahe am IGS-Konzept ist, in den meisten ist die Trennung der Schulformen intern aber deutlicher, insbesondere die Abtrennung des Gymnasialzweigs. Vielfach setzt die äußere Differenzierung in den Fächern bereits in den kleineren Jahrgängen an, während an der IGS längere Zeit gemeinsam gelernt wird.

    Dir ist dabei natürlich schon klar, dass sich die Aussage jeweils auf die betreffende Region bezieht, oder? Wenn innerhalb der gleichen Region parallel zu den bestehenden Gymnasien zusätzliche (!) Gesamtschulen mit vollen gymnasialen Oberstufen gegründet werden, dann verteilen sich die entsprechenden Schülergruppen durchaus auf nun mehr Schulen.

    Dass es insgesamt nach wie vor eine starke Präferenz für die Schulform Gymnasium gibt und sehr hohe Übertrittsquoten von den Grundschulen an die Gymnasien bestehen, ist davon unbenommen und widerspruchsfrei.

    Ich würde mal behaupten, dass eine Zunahme an Gesamtschulangeboten eher dafür sorgt, dass die Beliebtheit der überbleibenden Gymnasien steigt. Mir fällt da spontan ein Gymnasium im Landkreis ein, das einen sehr guten Ruf genießt, gerade unter Eltern, die zum Bildungsbürgertum gehören.

    Mehr als eine bloße Behauptung ist das allerdings nicht ;) Ausweichbewegungen sind allenfalls denkbar, wenn wirklich Gymnasien in Gesamtschulen umgewandelt werden würden. In Niedersachsen werden diese bislang aber eher parallel gegründet bzw. aus anderen Schulformen heraus aufgebaut und führen mit ihrem Angebot eher dazu, dass die Schülerzahlen an den Gymnasien etwas zurückgehen.

    In der ländlicheren Umgebung kann ich es leider nicht vollständig überblicken, aber die Gesamtschulen und Sekundarschulen im Umbau lassen nichts Positives für die Gymnasien vermuten. Also: wenn es in einer Kleinstadt EIN Gymnasium gibt, glaube ich, dass es "geschützt" ist. Wenn es aber immer mehr Schulformen mit Oberstufen gibt, kommen sie sich ständig in die Quere...

    In "kleinen" Städten mit mehreren weiterführenden Schulen sehe ich das Problem genau wie du. Das bedeutet aber auch, dass im wirklich ländlichen Raum (Kleinstadt, 1 Gymnasium für 20km Einzugsbereich der ganzen umliegenden Dörfer) die Gefahr einer Umwandlung des einzigen Gymnasiums sehr niedrig ist. Und damit bin ich bei der Ausgangsfrage von Midnatsol :

    1. Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass im ländlichen Raum bestehende Gymasien mittelfristig eventuell geschlossen oder in Gesamtschulen umgewandelt werden? Ist das mein Hirngespinst oder eine reelle Entwicklungsperspektive?

    2. Was geschieht mit den Kollegen an einer solchen Schule: Werden aus ihnen dann ggf. Gesamtschullehrer, oder werden sie an das nächste Gymnasium versetzt?

    1. Das einzige Gymnasium in der näheren Umgebung wird vermutlich Gymnasium bleiben, bei mehreren Gymnasien vor Ort besteht durchaus die Möglichkeit der Umwandlung einzelner Schulen.

    2. Bei Umwandlung einer Schule bleibt das Kollegium i.d.R. erhalten und wird schrittweise umgebaut. Es gibt kein spezifisches "Lehramt Gesamtschule", insofern würden die bisherigen Lehrkräfte dort einfach weiter unterrichten.

    Und ja, mag sein, dass Prüfungen wiederverwertet werden können (am BK vermutlich sogar noch eher als an anderen Schulformen), aber die Arbeit musste ich jetzt investieren.

    Die Arbeit musstest du so oder so investieren, auch wenn der Prüfling kommt. Insofern geht dir nichts verloren, wenn die Prüfung dann doch nicht angetreten wird.

    Ganz abgesehen davon gehört es sich auch einfach nicht, Termine ohne Absagen platzen zu lassen. Wir haben nunmal auch einen Erziehungsauftrag und der Umgang mit Verbindlichkeiten gehört für mich absolut ohne Diskussion dazu. Wenn jemand ohne Absage fern bleibt, liegt offensichtlich ein Erziehungsdefizit vor, daher -> Erziehungsmaßnahme absolut zu befürworten.

    Den Erziehungsauftrag sehe ich auch und mich ärgern solche Nichtantritte auch. Schulrechtlich sehe ich hier aber keinen Spielraum für Erziehungs- oder gar Ordnungsmaßnahmen. Der Nichtantritt einer Prüfung stellt für sich genommen noch keinen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, der über die Bewertung mit "nicht bestanden" hinaus noch zu ahnden wäre. Was wäre denn deiner Meinung nach eine angemessene Konsequenz darüber hinaus?

    Übrigens: Dieses Jahr war das in NDS für die Abiturprüfungen sogar explizit mit Freigabe für die Prüflinge erlaubt. Diese durften ihre Anmeldungen zu freiwilligen Nachprüfungen bis unmittelbar vor Beginn der Vorbereitungszeit schriftlich zurückziehen. Der Rücktritt hatte auch keine Konsequenzen in Form von nicht bestandenen Prüfungen. Ich muss wohl kaum erwähnen, dass nicht wenige Prüflinge taktisch mehrere Prüfungen angemeldet hatten und diese nur teilweise antraten.

    Ich finde ein unangekündigtes Nichterscheinen müsste sanktioniert werden. Wie unverschämt ist es bitte, andere Leute ganz selbstverständlich für die Tonne arbeiten und antreten zu lassen.

    Es wird doch sanktioniert: Die Prüfung gilt damit als nicht bestanden. Und das reicht auch vollkommen aus. Im Übrigen ist die Arbeit selten umsonst, die nicht genutzten Prüfungen werden doch sinnvollerweise später genutzt bzw. Teile davon entsprechend aufbereitet.

    Das hat doch damit nichts zutun sondern mit der Gesetzes- und Gesellschaftslage in Deutschland. Wenn Du als Frau im schulischen Umfeld etwas machst, ist das in Deutschland eine ganz andere Sache, als wenn ich als Mann etwas mache.

    Das mag ich so nicht stehen lassen. Mal abgesehen vom §183 StGB fällt mir nichts an der Gesetzeslage in Deutschland ein, was Männer im hier besprochenen Kontext von vorneherein stärker betrifft als Frauen. Auch im schulischen Umfeld ist das weitgehend unproblematisch. Jetzt mal im Ernst:

    Lasst uns mal wegkommen von "habe ich mal gehört", "jemand hat erzählt, dass er gehört hat, dass..." und den üblichen Horrorszenarien, die im Referandariat so verbreitet werden: Wie oft habt ihr selbst bereits erlebt bzw. direkt mitverfolgen können, dass es Probleme für eine männliche Lehrkraft gab, weil sich Schülerinnen ungerechtfertigt beschwert haben? Der erste Absatz im Eröffnungsbeitrag sagt doch in seiner Formulierung letztlich bereits das Entscheidende aus. Es handelt sich hierbei eher um eine Urban Legend als um ein weitverbreitetes Problem.

    Dass man eine professionelle Distanz zu seinen Schülerinnen und Schülern beibehält, wie es Bolzbold weiter oben schön beschrieben hat, versteht sich für Lehrkräfte gleich welchen Geschlechts von selbst.

    Ohne den Wortlaut des Arbeitsvertrags genau zu kennen, ist die Frage kaum beantwortbar. Grundsätzlich erscheint es mir aber befremdlich, wenn der Arbeitsvertrag so eng zweckgebunden geschlossen worden wäre, dass der Arbeitgeber sich selbst in seinem Direktionsrecht zu stark beschneidet. Üblich ist bei Arbeitsverträgen für Vertretungskräfte eher das Festhalten einer festen Arbeitszeit (bzw. eines Stundendeputats). Den konkreten Einsatz plant dann die entsprechende Schule in Abhängigkeit ihres Bedarfs. Insofern scheint mir das nicht seltsam zu sein.

    Ich kenne keine(n), der/die sich als so unfähig erwiesen hat, dass eine Verlängerung der Probezeit oder gar eine Entlassung erfolgt wäre.

    Idealerweise werden die entsprechenden Kandidaten auch bereits im Vorbereitungsdienst herausberaten. Dort habe ich es mehrmals beobachten können. In der laufenden Probezeit hingegen tatsächlich noch nie.

    Edit: Der "klassische" Fall für das Nichtbestehen der Probezeit sind dann auch keine Probleme im didaktischen oder pädagogischen Bereich, sondern deutliche Verfehlungen während der Probezeit, die die Eignung als Beamter in Frage stellen. Dazu gehören z.B. in dieser Zeit begangene Straftaten, die eine gewisse Schwelle überschreiten.

    Was passiert denn mit Lehrern, die die Probezeit nicht bestanden haben? Werden diese gekündigt und können nie wieder unterrichten? Oder bleiben die trotzdem an der Schule ( nur halt als Angestellte)?

    Wenn die Probezeit nicht bestanden wird, dann ja gerade, weil sich die angehende Lehrkraft nicht im Dienst bewährt hat. Logischerweise wird diese dann auch nicht weiterbeschäftigt, sondern aus dem Dienst entlassen. Die Hürden für die Feststellung der Nichtbewährung sind allerdings ziemlich hoch.

    Vorsicht! Das heißt gerade nicht, dass in diesen Fächern ein eklatanter Mangel herrscht, sondern dass Schulen ihre Wunschkombinationen nicht besetzen konnten und jetzt zielgerichtet auf die noch offene Bewerberliste schauen, was überhaupt noch am Markt ist.

    War man als Schule also vermessen genug, in der Erstrunde z.B. Kunst oder Physik auszuschreiben und ging dabei leer aus und es sind gleichzeitig gerade noch Geschichtskandidaten auf der Liste übrig, schreibt man halt zähneknirschend Geschichte aus und versucht, intern umzuverteilen. Das bedeutet gerade nicht, dass in Geschichte der Bedarf größer als die Anzahl der Bewerbungen wäre, sondern eher das Gegenteil.

    Die Schule schreibt eine Kombi aus (angenommen Mathe/EK oder Mathe/beliebig) und darf aus dem Pool an Leuten, die zu DIESER Ausschreibung passen (nicht mit anderen Argumenten, die nicht in der Ausschreibung waren) ein paar Leute einladen. Die Note der Person, die am Ende von der Schule ausgewählt wird, darf nicht zu sehr von der besten Note im Verfahren abweichen (ich glaube, ein Notenpunkt ist das Maximum, was bei normalen Ausschreibungen eh eine Menge Menschen bedeutet).

    Das ist tatsächlich noch so.

    Kort1000 Die Schulen in Niedersachsen sind bei der Einstellung also nicht zwingend auf die Reihenfolge der (hier nicht so genannten) Ordnungsgruppen angewiesen und können innerhalb eines gewissen Rahmens Lehrkräfte passend zur eigenen Schule auswählen. Allerdings darf dieser Rahmen auch nicht überdehnt werden und mit Note 3,x wird es durchaus schwierig, wenn es weitere Bewerber auf eine Stelle gibt.

    Mit Mathe/Erdkunde und der Bereitschaft auch fachfremd zu unterrichten sind die Chancen dennoch nicht so gering, wenn dazu noch Flexibilität beim Einsatzort kommt.

    Von da ab liegt alles im Nebel, es war eine Zeit lang so, dass offenbar/ scheinbar (?) nach dieser Liste vorgegangen wurde, in letzter Zeit ging es vorrangig doch nach Note, mit weit weniger Einfluss durch die Schulleitungen.

    Ist das bei euch in der Grundschule wirklich so? Wir treffen bei den Einstellungsgesprächen direkt die Auswahlentscheidung und geben diese an die Behörde weiter. Dort wird eigentlich nur noch geprüft, ob die Auswahl nicht fehlerhaft war (z.B. weil ein Bewerber mit Note 3,5 einem mit 1,5 vorgezogen wurde und damit der Spielraum überdehnt wurde) und die Formalitäten erledigt. Ich habe bisher kein einziges Auswahlverfahren erlebt, in denen wir nicht die Wunschkandidaten am Ende auch einstellen konnten, sofern diese sich nicht selbst anders entschieden haben.

    Hmmm, hmmm... Da wär ich vorsichtig, täusche dich da mal nicht.

    EDIT: Sehe gerade, dass kodi auch schon auf diese falsche Vorstellung eingegangen ist.

    Kann ich nur bestätigen. Andersherum wird dann noch eher ein Schuh draus: mit einem Physikstudium ist Mathematikunterricht eher möglich als mit einem Mathematikstudium Physikunterricht. In beiden Fällen fehlt aber die jeweils zugehörige Fachdidaktik, die nicht ganz unwichtig ist.

    Wir legen den Abschlusszeugnissen i.d.R. auch bereits 2 beglaubigte Kopien bei, erstellen auf Anfrage aber zu selbst ausgestellten Dokumente auch noch einmal eine beglaubigte Kopie. Zur Siegelführung ist in Niedersachsen laut Rd.Erl. "Bezeichnung und Siegelführung der Schulen" zunächst die SL berechtigt, kann aber durch schriftliche Ermächtigung auch eine weitere Person der Schule dazu berechtigen (i.d.R. Sekretariat).

    Was ist es dann, wenn man ein schlechtes Gewissen hat, das nicht angemessen ist? Findest du das gesund?

    Wenn es gesundheitlich für linnea78 vertretbar ist, vor der vollständigen Genesung wieder zu arbeiten, steht dem rechtlich nichts im Wege. Und solange es nicht vertretbar ist, ist es auch absolut sinnvoll und notwendig, noch nicht wieder zu arbeiten.

    Bei der Erwähnung eines schlechten Gewissens in die Richtung Verhaltenstherapie zu beraten, finde ich hingegen vollkommen anmaßend. Ähnliches gilt für die "Ferndiagnostik" ab wann denn ein schlechtes Gewissen überhaupt angemessen ist und wann nicht, ohne in der konkreten Situation zu stecken.

Werbung