Beiträge von Seph

    Vlt. bin ich da zu idealistisch eingestellt, würde aber mal auch im Namen meiner Kollegen behaupten, dass wir sehr viel die Schüler dazu ermuntern, ihr volles Potential zu zeigen, dass es aber die Kids sind, die sich selbst im Weg stehen, weil sie z.B. entscheiden, lieber herumzublödeln als im Unterricht aufzupassen. Glaubst du wirklich, dass jemand (im Jahr 2021) einem Kind, das wirklich will, sagen würde "Lass das! Das kannst du eh nicht."?

    Und Kinder (!!!!), die herumblödeln werden dann lieber aussortiert nach dem Motto "Selbst schuld", oder wie ist das zu verstehen? Es sind Kinder und ja, die funktionieren nicht immer so, wie Erwachsene das erwarten. Nicht wenige schaffen das aber, auch wenn sie dafür mehr als die ersten 4 Jahre benötigen. Gerade darum ist es so fraglich, entsprechende Vorsortierungen so früh durchzuführen.

    Freut mich, dass ich dir helfen konnte. Ein Vorteil, den ich bei den Lenovo Thinkpads sehe, ist dass man problemlos Ersatzakkus erhält und diese auch fix tauschen kann. Diese sind nicht allzu teuer und werten ein Gebrauchtgerät ganz schnell wieder deutlich auf, was die Einsatzdauer angeht.

    Man stelle sich vor Ronaldo oder Messi würde täglich mit Kreisklassespielern trainieren anstatt mit anderen Top Spielern. Das würde deren fußballerische Fertigkeiten mit Sicherheit ruinieren.

    In der Schule ist es ebenfalls Verschwendung von Potential, wenn man zu viele schwache SuS hat. Das schadet den Leistungsträgern und hemmt deren Vorankommen.

    Man stelle sich vor, nur Ronaldo und Messi würden fußballerisch stark gefördert werden und die Fähigkeiten aller anderen Spieler würden auf Kreisklasseniveau weiterentwickelt werden. Mit wem spielen die beiden dann in Zukunft zusammen?

    Ich will damit nur zeigen, dass solche überspitzten Aussagen vollkommen verfehlt sind. Die Verschwendung liegt auch darin, dass potentielle Leistungsträger zu früh aussortiert und auf die Ersatzbank geschickt werden. Damit sind wir wieder bei der frühen Auslese und mangelnden Durchlässigkeit.

    Übrigens: Messi litt bis zur Jugend an einer hormonell bedingten Wachstumsstörung und wäre in Analogie zur Schule von dir wahrscheinlich als Inklusionskind schon längst aussortiert worden.

    Ich kann da durchaus auch dem Finanzamt folgen. Eine nebenberufliche Tätigkeit muss sich von der hauptberuflichen Tätigkeit inhaltlich deutlich unterscheiden. Die Lehrtätigkeit in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen sind hingegen gleichartige Tätigkeiten.

    Hier kommt verschärfend noch hinzu, dass - soweit ich das sehe - die Tätigkeit sogar für denselben Dienstherrn erfolgt. Mit diesem Fall musste sich der Bundesfinanzhof 2017 schon einmal auseinandersetzen und entschied, dass eine weitere Beschäftigung für denselben Arbeitgeber als Teil einer nichtselbständigen Haupttätigkeit anzusehen ist, wenn ein entsprechender Zusammenhang besteht. Im konkreten Fall ging es gerade darum, dass Mitarbeiter zusätzliche ehrenamtliche Schichten übernahmen, für die sie Aufwandsentschädigungen erhielten.

    Dass solche Leute überdurchschnittlich oft Sek. 1 Lehrer werden kann (!) damit zusammenhängen, dass sie anderen SuS diesen Aufstiegsweg ermöglichen wollen und sie fördern wollen. Es kann aber auch, und das halte ich für sehr wahrscheinlich, damit zusammenhängen, dass z.B. ein Sek II Studium in Mathe dann doch über ihren Niveau liegen würde und sie deshalb lieber Sek I studieren.

    You made may day :D

    Woher nimmst du eigentlich solche "Weisheiten"? Oder sind das mal wieder völlig unreflektierte Behauptungen von dir?

    1. Das sind dann aber anscheinend SuS, die sich eben anscheinend stark anstrengen müssen, um Leistungen zu erbringen. Für mich eben weiterhin ein Fall für eine andere Schulform.

    Ähm nein. Es gibt nicht wenige Kinder, deren Leistungsstärke sich erst in späteren Jahren zeigt. Ich habe es immer wieder mit SchülerInnen zu tun, die ursprünglich keine Gym-Empfehlung erhielten und dennoch problemlos die Sek II bewältigen. Die Kinder bereits nach der 4. Klasse in eine Schublade zu stecken ist anmaßend.

    2. Wenn man SuS auf Verdacht da könnte ja doch noch irgendwann eine "Entwicklung" stattfinden erstmal auf das Gymnasium schickt, dann ist das Gymnasium voll von schwachen SuS (von denen hier oder da sich eine(r) noch mal entwickelt). Und selbst wenn (!) sich dann jemand in späteren Jahren dort noch entwickelt, hat er oder sie in den ersten Jahren der weiterführenden Schule schon genug andere ausgebremst oder mit ihrer Einstellung (wenn es z.B. wirklich daran lag, dass sie einfach noch keine Lust zu lernen hatten) angesteckt! Sowas gucken sich leider auch die engagierten SuS manchmal ab.
    3. Für mich spricht das Beispiel mit den Sek. I Lehrern dafür, dass man das System durchlässig machen sollte. Also lieber stärker Vorselektieren und verbindliche Grundschulempfehlungen (stärkt nebenbei die Kompetenz der Grundschullehrkräfte) wieder einführen, es aber ermöglichen, dass die wenigen besten eines Jahrgangs eben aufs Gymnasium wechseln dürfen.

    Außerdem gibt es ja für "spätberufene" noch die Möglichkeit das Abitur noch nachzuholen.

    Diese Überlegungen sprechen gerade nicht dafür, möglichst früh mit verbindlichen Empfehlungen zu arbeiten, sondern dafür, Kinder möglichst lange gemeinsam lernen zu lassen und schulintern sehr durchlässig zu arbeiten.

    Also für den Wembley-Fall:

    • Test gar nicht gemacht und angegeben, daß man negativ ist: 10.000 fache versuchte fahrlässige Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge. Wie sieht der Strafrahmen dafür aus?
    • Test gemacht, dieser war positiv und angegeben, daß er negativ war: 10.000 fache versuchte Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge, diesmal aber nicht mehr fahrlässig sondern vorsätzlich. Wie sieht der Strafrahmen dafür aus?

    zu 1.) Das deutsche Strafrecht kennt den Tatbestand der fahrlässige Körperverletzung, insofern kann das Handeln auch strafbar sein. Darüber hinaus kann das Handeln zivilrechtlicht durchaus Schadensersatzansprüche auslösen. Den Nachweis zu führen, dass der Infizierte A einen Schaden genau durch das Verhalten von Person A erlitten hat, dürfte schwer sein.

    zu 2.) Spätestens bei Kenntnis der eigenen Infektion könnte das Aufsuchen Dritter und die damit verbundene billigende Inkaufnahme der Ansteckung den Tatbestand der (passiven) Körperverletzung erfüllen. Es handelt sich dann ggf. um bedingten Vorsatz statt Fahrlässigkeit. Ob ein (alleiniger) positiver (Schnell-)Test für die Kenntnis der eigenen Infektion bereits ausreicht, kann ich nicht beurteilen. In diesem Fall wäre das mögliche Strafmaß etwas höher als bei fahrlässiger Körperverletzung. Auch hier ergibt sich im Übrigen das Problem der Nachweisbarkeit.

    Edit: Strafrahmen für fahrlässige KV bis 3 Jahre, für (normale) KV bis 5 Jahre. Das deutsche Recht kennt kein einfaches Aufaddieren von Einzelstrafen.

    Wenn für dich eh ein Lenovo-Gerät denkbar ist, lohnt sich m.E. der Blick auf die Thinkpad-Reihe, die man von entsprechenden Händlern auch gebraucht in gutem Zustand als Leasing-Rückläufer erhalten kann. Der Vorteil von diesen Business-Notebooks ist, dass man sie deutlich besser warten kann und sie ziemlich robust sind.

    Ich selber nutze eines mit 14" (T4xx-Serie) und eines mit 13" (X-Serie), wobei mir inzwischen das kleinere aufgrund der Handlichkeit eher gefällt. In deinem Preisbereich könnte man daher z.B. nach einem T480 oder einem X1 Carbon der 5. oder 6. Generation als Leasingrückläufer schauen (mit i5, 8GB und SSD jeweils um die 700-800€).

    Mein 13" ist noch ein älteres X230t, welches als Convertible auch als eine Art Tablet genutzt werden kann, was ganz nett ist. Dafür scheint es inzwischen die X1 Yoga-Serie zu geben. Damit sollte auch eine gute Stifteingabe möglich sein.

    Du möchtest also, dass 9-10 Jahre lang die Schüler trotz ihrer kognitiven Heterogenität zusammen unterrichtet werden? Was erfhoffst du dir davon? Eines unserer Ziele in der Grundschule war ja bislang, 4 Jahre lang zu ermitteln, welcher schulische Weg der richtige für die Kids nach der Grundschulzeit wäre. Das wäre ja obsolet. Denkst du, leistungsschwache Kinder haben kein Recht auf leistungsgerechte Förderung, leistungsstarke Kinder nicht auf leistungsgerechte Forderung? In einer Klasse mit großer Leistungsspanne ist das nur sehr bedingt machbar.

    Es grenzt an Hybris, anzunehmen, nach 4 Jahren könne man bereits genau einschätzen, welchen Lebens- oder zumindest Bildungsweg ein Kind genau einschlagen könne. Das Problem am (bereits sehr früh) gegliederten Schulsystem ist doch gerade die frühe Einstufung und die dabei bestehende starke Abhängigkeit von sachfremden Faktoren wie sozialer Herkunft.

    Ich habe doch oben gerade erklärt, warum es keine IGS unter anderem Namen ist.....

    Auch habe ich eben erst erwähnt, warum das dreigliedrige Schulsystem nicht immer aufrechterhalten werden kann: Gerade für kleinere Schulträger ist eine Hauptschule, die gerade noch einzügig läuft, nicht tragbar. Dann liegt es nahe, Schulformen zusammenzufassen. Und da haben wir bislang die Kritik am deutschen gegliederten Schulsystem noch ganz außen vor gelassen.

    Wo ist der Unterschied zwischen Oberschulen und IGS, Humblebee ?

    Die Oberschulen sind 2011/12 als Kompromiss eines strukturellen Streits zur Ausgestaltung der nds. Schullandschaft eingeführt worden. Ausgangssituation war das nicht mehr tragbare "Ausbluten" der Hauptschulen und die gleichzeitige Überbelegung der Gymnasien. Die Alternative der grundsätzlichen Schaffung von Integrierten Gesamtschulen stieß auf vehementen Widerstand der Gymnasien, die darauf bestanden, die Hürden für die Gründung einer Gesamtschule hoch zu halten (z.B. mind. 5-Zügigkeit mit Prognose über mehr als 10 Jahre).

    Die Oberschulen als Zusammenfassung von Haupt- und Realschulen mit der Option auf Angliederung eines Gymnasialzweigs dürfen hingegen bereits ab 2- bzw. 3-Zügigkeit eröffnet werden und sind damit an einigen Standorten die pragmatischere Lösung.

    Die Struktur der Oberschulen ist relativ individuell. So gibt es durchaus einige, deren Ausgestaltung nahe am IGS-Konzept ist, in den meisten ist die Trennung der Schulformen intern aber deutlicher, insbesondere die Abtrennung des Gymnasialzweigs. Vielfach setzt die äußere Differenzierung in den Fächern bereits in den kleineren Jahrgängen an, während an der IGS längere Zeit gemeinsam gelernt wird.

    Dir ist dabei natürlich schon klar, dass sich die Aussage jeweils auf die betreffende Region bezieht, oder? Wenn innerhalb der gleichen Region parallel zu den bestehenden Gymnasien zusätzliche (!) Gesamtschulen mit vollen gymnasialen Oberstufen gegründet werden, dann verteilen sich die entsprechenden Schülergruppen durchaus auf nun mehr Schulen.

    Dass es insgesamt nach wie vor eine starke Präferenz für die Schulform Gymnasium gibt und sehr hohe Übertrittsquoten von den Grundschulen an die Gymnasien bestehen, ist davon unbenommen und widerspruchsfrei.

    Ich würde mal behaupten, dass eine Zunahme an Gesamtschulangeboten eher dafür sorgt, dass die Beliebtheit der überbleibenden Gymnasien steigt. Mir fällt da spontan ein Gymnasium im Landkreis ein, das einen sehr guten Ruf genießt, gerade unter Eltern, die zum Bildungsbürgertum gehören.

    Mehr als eine bloße Behauptung ist das allerdings nicht ;) Ausweichbewegungen sind allenfalls denkbar, wenn wirklich Gymnasien in Gesamtschulen umgewandelt werden würden. In Niedersachsen werden diese bislang aber eher parallel gegründet bzw. aus anderen Schulformen heraus aufgebaut und führen mit ihrem Angebot eher dazu, dass die Schülerzahlen an den Gymnasien etwas zurückgehen.

    In der ländlicheren Umgebung kann ich es leider nicht vollständig überblicken, aber die Gesamtschulen und Sekundarschulen im Umbau lassen nichts Positives für die Gymnasien vermuten. Also: wenn es in einer Kleinstadt EIN Gymnasium gibt, glaube ich, dass es "geschützt" ist. Wenn es aber immer mehr Schulformen mit Oberstufen gibt, kommen sie sich ständig in die Quere...

    In "kleinen" Städten mit mehreren weiterführenden Schulen sehe ich das Problem genau wie du. Das bedeutet aber auch, dass im wirklich ländlichen Raum (Kleinstadt, 1 Gymnasium für 20km Einzugsbereich der ganzen umliegenden Dörfer) die Gefahr einer Umwandlung des einzigen Gymnasiums sehr niedrig ist. Und damit bin ich bei der Ausgangsfrage von Midnatsol :

    1. Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass im ländlichen Raum bestehende Gymasien mittelfristig eventuell geschlossen oder in Gesamtschulen umgewandelt werden? Ist das mein Hirngespinst oder eine reelle Entwicklungsperspektive?

    2. Was geschieht mit den Kollegen an einer solchen Schule: Werden aus ihnen dann ggf. Gesamtschullehrer, oder werden sie an das nächste Gymnasium versetzt?

    1. Das einzige Gymnasium in der näheren Umgebung wird vermutlich Gymnasium bleiben, bei mehreren Gymnasien vor Ort besteht durchaus die Möglichkeit der Umwandlung einzelner Schulen.

    2. Bei Umwandlung einer Schule bleibt das Kollegium i.d.R. erhalten und wird schrittweise umgebaut. Es gibt kein spezifisches "Lehramt Gesamtschule", insofern würden die bisherigen Lehrkräfte dort einfach weiter unterrichten.

    Und ja, mag sein, dass Prüfungen wiederverwertet werden können (am BK vermutlich sogar noch eher als an anderen Schulformen), aber die Arbeit musste ich jetzt investieren.

    Die Arbeit musstest du so oder so investieren, auch wenn der Prüfling kommt. Insofern geht dir nichts verloren, wenn die Prüfung dann doch nicht angetreten wird.

    Ganz abgesehen davon gehört es sich auch einfach nicht, Termine ohne Absagen platzen zu lassen. Wir haben nunmal auch einen Erziehungsauftrag und der Umgang mit Verbindlichkeiten gehört für mich absolut ohne Diskussion dazu. Wenn jemand ohne Absage fern bleibt, liegt offensichtlich ein Erziehungsdefizit vor, daher -> Erziehungsmaßnahme absolut zu befürworten.

    Den Erziehungsauftrag sehe ich auch und mich ärgern solche Nichtantritte auch. Schulrechtlich sehe ich hier aber keinen Spielraum für Erziehungs- oder gar Ordnungsmaßnahmen. Der Nichtantritt einer Prüfung stellt für sich genommen noch keinen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, der über die Bewertung mit "nicht bestanden" hinaus noch zu ahnden wäre. Was wäre denn deiner Meinung nach eine angemessene Konsequenz darüber hinaus?

    Übrigens: Dieses Jahr war das in NDS für die Abiturprüfungen sogar explizit mit Freigabe für die Prüflinge erlaubt. Diese durften ihre Anmeldungen zu freiwilligen Nachprüfungen bis unmittelbar vor Beginn der Vorbereitungszeit schriftlich zurückziehen. Der Rücktritt hatte auch keine Konsequenzen in Form von nicht bestandenen Prüfungen. Ich muss wohl kaum erwähnen, dass nicht wenige Prüflinge taktisch mehrere Prüfungen angemeldet hatten und diese nur teilweise antraten.

    Ich finde ein unangekündigtes Nichterscheinen müsste sanktioniert werden. Wie unverschämt ist es bitte, andere Leute ganz selbstverständlich für die Tonne arbeiten und antreten zu lassen.

    Es wird doch sanktioniert: Die Prüfung gilt damit als nicht bestanden. Und das reicht auch vollkommen aus. Im Übrigen ist die Arbeit selten umsonst, die nicht genutzten Prüfungen werden doch sinnvollerweise später genutzt bzw. Teile davon entsprechend aufbereitet.

    Das hat doch damit nichts zutun sondern mit der Gesetzes- und Gesellschaftslage in Deutschland. Wenn Du als Frau im schulischen Umfeld etwas machst, ist das in Deutschland eine ganz andere Sache, als wenn ich als Mann etwas mache.

    Das mag ich so nicht stehen lassen. Mal abgesehen vom §183 StGB fällt mir nichts an der Gesetzeslage in Deutschland ein, was Männer im hier besprochenen Kontext von vorneherein stärker betrifft als Frauen. Auch im schulischen Umfeld ist das weitgehend unproblematisch. Jetzt mal im Ernst:

    Lasst uns mal wegkommen von "habe ich mal gehört", "jemand hat erzählt, dass er gehört hat, dass..." und den üblichen Horrorszenarien, die im Referandariat so verbreitet werden: Wie oft habt ihr selbst bereits erlebt bzw. direkt mitverfolgen können, dass es Probleme für eine männliche Lehrkraft gab, weil sich Schülerinnen ungerechtfertigt beschwert haben? Der erste Absatz im Eröffnungsbeitrag sagt doch in seiner Formulierung letztlich bereits das Entscheidende aus. Es handelt sich hierbei eher um eine Urban Legend als um ein weitverbreitetes Problem.

    Dass man eine professionelle Distanz zu seinen Schülerinnen und Schülern beibehält, wie es Bolzbold weiter oben schön beschrieben hat, versteht sich für Lehrkräfte gleich welchen Geschlechts von selbst.

    Ohne den Wortlaut des Arbeitsvertrags genau zu kennen, ist die Frage kaum beantwortbar. Grundsätzlich erscheint es mir aber befremdlich, wenn der Arbeitsvertrag so eng zweckgebunden geschlossen worden wäre, dass der Arbeitgeber sich selbst in seinem Direktionsrecht zu stark beschneidet. Üblich ist bei Arbeitsverträgen für Vertretungskräfte eher das Festhalten einer festen Arbeitszeit (bzw. eines Stundendeputats). Den konkreten Einsatz plant dann die entsprechende Schule in Abhängigkeit ihres Bedarfs. Insofern scheint mir das nicht seltsam zu sein.

    Ich kenne keine(n), der/die sich als so unfähig erwiesen hat, dass eine Verlängerung der Probezeit oder gar eine Entlassung erfolgt wäre.

    Idealerweise werden die entsprechenden Kandidaten auch bereits im Vorbereitungsdienst herausberaten. Dort habe ich es mehrmals beobachten können. In der laufenden Probezeit hingegen tatsächlich noch nie.

    Edit: Der "klassische" Fall für das Nichtbestehen der Probezeit sind dann auch keine Probleme im didaktischen oder pädagogischen Bereich, sondern deutliche Verfehlungen während der Probezeit, die die Eignung als Beamter in Frage stellen. Dazu gehören z.B. in dieser Zeit begangene Straftaten, die eine gewisse Schwelle überschreiten.

    Was passiert denn mit Lehrern, die die Probezeit nicht bestanden haben? Werden diese gekündigt und können nie wieder unterrichten? Oder bleiben die trotzdem an der Schule ( nur halt als Angestellte)?

    Wenn die Probezeit nicht bestanden wird, dann ja gerade, weil sich die angehende Lehrkraft nicht im Dienst bewährt hat. Logischerweise wird diese dann auch nicht weiterbeschäftigt, sondern aus dem Dienst entlassen. Die Hürden für die Feststellung der Nichtbewährung sind allerdings ziemlich hoch.

    Vorsicht! Das heißt gerade nicht, dass in diesen Fächern ein eklatanter Mangel herrscht, sondern dass Schulen ihre Wunschkombinationen nicht besetzen konnten und jetzt zielgerichtet auf die noch offene Bewerberliste schauen, was überhaupt noch am Markt ist.

    War man als Schule also vermessen genug, in der Erstrunde z.B. Kunst oder Physik auszuschreiben und ging dabei leer aus und es sind gleichzeitig gerade noch Geschichtskandidaten auf der Liste übrig, schreibt man halt zähneknirschend Geschichte aus und versucht, intern umzuverteilen. Das bedeutet gerade nicht, dass in Geschichte der Bedarf größer als die Anzahl der Bewerbungen wäre, sondern eher das Gegenteil.

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