Beiträge von Seph

    Die Frage ist so doch nicht zielführend. Auch Bayern kennt doch (fachspezifische) Operatoren zur Einleitung von Aufgabenstellungen. Dazu gehören auch Operatoren wie "Nenne" oder "Gib an", die explizit eine stichpunktartige Aufzählung erfordern. Bei anderen Operatoren wie "Erkläre" ist die stichpunktartige Bearbeitung nicht ausreichend und wird wohl zur inhaltlichen Abwertung führen. Alternativ kann bei der Bewertung auch die äußere Form berücksichtigt werden und entsprechende Mängel angemessen bewertet werden (vgl. für Gymnasien z.B. §26 Abs. 1 BayGSO).

    Meines Erachtens muss darüber auch nicht mehr auf jeder Arbeit separat belehrt werden. Es bietet sich aber sicher an, das zu Beginn des Schuljahres zentral zu machen. Im Übrigen dürfen sich auch Schülerinnen und Schüler gerne in die Rechtsgrundlagen ihrer Tätigkeit einlesen :)

    Ich sehe die Tätigkeit der A13 Sonderpädagogen jeden Tag an meiner Schule. Weniger Arbeit und 500 Euro monatlich mehr. Ist leider so. Die anderen 26 Stunden wo die Sopä nicht da ist, mache ich deren Job für die 3 GL-Kinder und betreue die anderen 25 Kids auch noch...

    Mal abgesehen von dem Logikfehler, von persönlichen Beispielen auf alle zu schließen, frage ich mich, ob du den Tätigkeitsumfang der Sonderpädagogen adäquat einschätzen kannst oder dich lediglich auf Beobachtungen beziehst, wie "die setzen sich ja nur mal so nebenbei mit 2-3 Kids etwas hin und sehen beim Malen zu". Woher kommt denn deine Einschätzung, diese würden deutlich weniger Arbeiten? Übersiehst du da vielleicht auch Aspekte im administrativen Bereich wie das Erstellen geeigneter Fördergutachten oder den besonderen didaktischen Aufwand bei der individuellen Anpassung von Lernmaterial und Zugängen für die einzelnen GL-Kinder? Ausbildungsbedingt sind Sonderpädagogen zudem im Bereich der Diagnostik häufig besser geschult und managen häufig auch die Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Institutionen im Kontext ihrer pädagogischen Verantwortung für die Kinder mit Förderbedarf.


    Ich bin mir sicher, dass du ebenfalls probieren wirst, eine gute Balance von Differenzierung in deinem Unterricht zu finden und in Zuarbeiten für die Gutachten eingebunden bist. Gerade hierbei können dich die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen aber auch gut unterstützen. Sinnvoll kann es auch sein, an der Schule für den gemeinsamen Unterricht ein klares Konzept für die Zusammenarbeit und Rollenverteilung im Unterricht zu haben.

    Also das ist mit Abstand das sympathischste, was ich je von Dir gelesen habe! :rose:

    Das sehe ich auch so. Und dann sehe ich so etwas:

    Zitat von Firelilly

    Ich bin da ganz bei Dir, ich habe das auch nicht verstanden, warum Sonderpädagogen A13 bekommen. Ich hätte die automatisch auf A12, wenn nicht gar A11 gesetzt (und auf jeden Fall auch das Studium gekürzt!). Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso sich der Staat es sich leistet A13 dafür auszugeben, dass besonders schwache SuS von extrem gut ausgebildeten, teuren Lehrkräften beschult werden.

    Ich kann mir bei dieser Argumentation kaum vorstellen, dass auch nur eine Ahnung über die tatsächliche Tätigkeit von Sonderpädagogen vorhanden ist. Ähnliches scheint für das Verständnis unserer Rechtsordnung zu gelten, wenn Menschen mit Förderbedarf das Recht auf adäquate Förderung abgesprochen wird. Das mag vlt. auch daran liegen, dass man als Gymnasiallehrkraft eher selten in die Verlegenheit kommen wird, diese zu benötigen. Das sieht an Gesamtschulen schon sehr viel anders aus. Dann ist man um jede entsprechend geschulte Lehrkraft dankbar, die mit der eigenen Expertise unterstützen kann.

    Hier noch etwas zur Thrombosegefahr: UK, jeweils ca. 10 Mio Dosen verimpft.

    Danke, genau nach diesem Vergleich hatte ich heute schon einmal gesucht. Bei vergleichbaren Zahlen steht Astrazeneca im Kreuzfeuer, während Biontech (zurecht) hochgelobt wird. Der Unterschied in der Wahrnehmung ist nicht nachvollziehbar.

    Habe eben im Radio gehört, in Hessen soll der Impfstoff ausgelost werden (also das Produkt).

    Ich dachte immer etwaige Kontraindikationen bespricht man mit 'nem Arzt?

    Bin mal gespannt ob bei anderen Medikamenten auch jemand auf solche Ideen kommt.

    Mal abgesehen davon, dass Impfstoffe keine Medikamente sind: an welche Kontraindikationen denkst du denn da konkret? Die "klassischen" Fälle wie Schwangerschaften bei Lebendimpfstoffen spielen hier keine Rolle und das Vorliegen einer akuten Erkrankung ist ein Impfhindernis bei allen eingesetzten Impfstoffen. Daneben bleiben noch ggf. allergische Reaktionen, wie sie insbesondere für Biontech beschrieben sind. Das weiß man aber i.d.R. erst nach der ersten Impfung.

    Wer schürt denn Panik? Ich erwarte natürlich Informationen über solche Vorfälle und dass ausgesetzt wird ebenfalls. Dass die Verzögerung problematisch ist, stimmt natürlich genauso. Aber was will man weiter machen?

    Warum erwartest du denn, dass Impfungen ausgesetzt werden, wenn die Inzidenz der Vorfälle gerade nicht höher ist als in der Gesamtbevölkerung? Genau das meine ich doch mit Panikmache: Hier wird ein Zusammenhang konstruiert, der schlicht nicht da ist, weil "vergessen" wird, zu erwähnen, dass in der betrachteten Gruppe völlig unabhängig von der Impfung mit einer bestimmten Anzahl von Thrombosen zu rechnen wäre.

    Seltsamerweise schaffen es die dokumentierten Nebenwirkungen anderer Impfstoffe, wie z.B. Fazialsparese oder Lymphadenopathie, die bei Biontech in der Verumgruppe deutlich häufiger als in der Placebogruppe auftauchen, nicht so prominent in die Nachrichten. Mag daran liegen, dass die Effekte auch hier im Hintergrundrauschen der Grundinzidenz untergehen. Warum wird dann aber bei Astrazeneca so ein Aufriss gemacht?

    Die Reaktionen auf diese Form der Berichterstattung sieht man sowohl hier im Forum als auch in den Kommentarspalten der einschlägigen Nachrichtenmagazine: eine nennenswerte Anzahl von Personen will sich keinesfalls mit AZ impfen lassen, obwohl inzwischen deutlich wird, dass auch dieser Impfstoff (1) eine hohe Wirksamkeit aufweist, (2) doch auch wunderbar für >65-jährige funktioniert, (3) frei von unerwarteten Nebenwirkungen ist.

    Hm, glaubst du wirklich, dass in allen Ländern, in denen es einen vorübergehenden Impfstoff mit AZ gibt, nur unwissende, übertrieben vorsichtige Laien solche Entscheidungen treffen? Haben Dänemark, Norwegen etc. keine ernstzunehmenden Experten?

    Ich glaube, dass auch in diesen Ländern entsprechende Entscheidungen durch Politiker getroffen werden, die in der Situation mit den zum Zeitpunkt vorliegenden Daten und oft auch mit Blick auf die Stimmung in Presse und Bevölkerung reagieren müssen. Ich persönlich bin aber immer wieder überrascht, welches "Cherry Picking" betrieben wird, wenn es um Pro und Contra geht. Hier betrifft das eben die deutliche Überbewertung von zeitparallel auftretenden Thrombosen, deren Inzidenz gerade nicht über der Inzidenz in der Bevölkerung liegt.

    Wenn dann Panik geschürt wird und Leute deswegen Impfungen ablehnen, dann ist das kontraproduktiv für alle, insbesondere auch wegen des vermeidbaren erhöhten Thromboserisikos durch (!) eine Coronainfektion.

    Nur mal so zur Einordnung 3 auf 50 entspricht einer Inzidenz von 6000 auf 100.000.

    Die EMA hat derzeit etwa 30 Fälle insgesamt erfasst...bei ca. 5 Millionen Geimpften. Die damit verbundene Inzidenz von 0,006/100.000 entspricht eher dem Hintergrundrauschen. Als Vergleich: Venöse Thrombosen haben eine Inzidenz von etwa 1/100.000 p.a. bei Erwachsenen. Es ist ja schön und gut, alle (scheinbaren) Nebenwirkungen zu untersuchen, aber die Panikmache, die seit geraumer Zeit rund um Astrazeneca betrieben wird, ist einfach nur übertrieben.

    Nebenbei: Das Thromboserisiko steigt gerade bei einer Coronainfektion deutlich an. Ein Impfstopp, wie ihn einige europäische Länder derzeit handhaben, ist daher deutlich kontraproduktiv.

    Nie, nie, nie werden sie behaupten können was sie angeblich in der Physik überhaupt noch nicht gemacht haben. Und ich muss niemanden fragen, ob ich in der Chemie wohl Radioaktivität machen darf. Grenzenlose Freiheit!!

    Es wäre nicht das erste Mal, dass Schülerinnen und Schüler behaupten, etwas noch nie gemacht zu haben....bei der gleichen Lehrkraft....keine drei Wochen entfernt :autsch:

    Da man in einer Hörgeschädigtenschule aber als Lehrer nicht ohne Kamerabild unterrichten kann, werde ich mit sofortiger Wirkung in dieser Klasse keinen Videounterricht mehr anbieten. Alternativ würde ich es machen, wenn besagter Schüler von der Schulleitung vom Videounterricht ausgeschlossen würde.

    Ich sehe da das Vertrauensverhältnis auch beschädigt, plädiere aber wenn dann eher für die 2. Maßnahme als durchaus angemessene Ordnungsmaßnahme. Was können die anderen Schüler für das Fehlverhalten des Mitschülers? Gegen diesen würde ich persönlich bei entsprechendem Lebensalter noch mindestens einen Unterlassungsanspruch durchsetzen wollen. Das tut finanziell etwas weh und ist nicht von der Gefahr einer konsequenzenlosen Verfahrenseinstellung begleitet.

    Mag sein, dass man das kann. Es wird aber sicher auch Leute geben, die die Notwendigkeit trotz prekärer Umstände aus Vernunft erkennen und garnicht erst auf die, sagen wir mal vorsichtig, egozentrische Idee kommen den Gesundheitsschutz von Millionen für monetäre Gewinne zu kompromittieren.

    Das was du hier abfällig als "monetäre Gewinne" klassifizierst, ist für viele Einzelhändler die Lebensgrundlage. Für diese geht es um die Existenz und nicht um die x-te Million auf dem Konto. Ich glaube nicht, dass jemand von uns hier schon einmal ernsthaft Existenzängste verspüren musste, insofern dürfte es auch schwer sein, sich in diejenigen einzufühlen.

    Da die derzeit angebotenen Impftermine nicht frei wählbar sind und daher kein Verschulden der Lehrkraft vorliegen dürfte, ist m.E. §616 BGB einschlägig. Man hätte demnach das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für den Impftermin. Für Tarifbeschäftigte ist das auch im Tarifvertrag geregelt. Diese könnten sich auf Paragraph §29 Abs. 1 f) TV-L stützen.

    Die Abschlussklassen sind ja auch in der Schule, oder nicht?

    Die Klausurproblematik betrifft auch die anderen Sek II - Jahrgänge, die derzeit noch im Distanzlernen sind. In der Q1 sind die Klausuren (zumindest die in den Prüfungsfächern laut neuem Erlass) relevant für die Halbjahresbewertungen, die wiederum in das Abitur einzubringen sind und in der E-Phase hängt da die Versetzung in die Q-Phase dran, die letztlich das Potential zur erfolgreichen Mitarbeit in der Q-Phase bestätigen soll. Wir können zwar stellenweise im Klausurenplan etwas schieben, aber bei noch längerem Lockdown wird es irgendwann nötig, die betreffenden Jahrgänge auch aus dem Distanzlernen mal für Klausuren einzubestellen.

    Kam diese Aussage vom KuMi? Und gilt sie nur für Grundschulen?

    In den 13. Klassen und in den weiteren Abschlussklassen (also 9. und 10. Klassen) werden ja Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben. Bei uns wurden auch schon verschiedenen Bildungsgänge, z. B. die FOS-Klassen für Klausuren in die Schule einbestellt (die sind aber ab nächster Woche eh wieder im Präsenzunterricht, hat die SL entschieden).

    Es wird dabei tatsächlich unterschieden zwischen der Sekundarstufe II und den jüngeren Jahrgängen. In Sek I und offenbar auch in der Primarstufe sind Klassenarbeiten zunächst zu vermeiden, in der Sek II auf die unbedingt notwendigen zu beschränken.

    Es sei der Aussage meiner Bekannten nach nämlich so, dass man beim Einstellungsverfahren bevorzugt behandelt wird, wenn man schon für's Ref in einer bestimmten Region war und dort auch wohnhaft ist.

    Ich bin da voll bei Humblebee. Mir ist kein Bundesland bekannt, bei dem die Wohnortnähe ein relevantes Einstellungskriterium wäre. Das stünde auch im Widerspruch zur im Grundgesetz festgeschriebenen notwendigen Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

    Schulen sind nicht für die Einstellung von Lehrern oder Referendaren zuständig. Wende dich an das Schulamt / Regierungspräsidium, das für deinen Wunschbezirk zuständig ist.

    Selbst in Bundesländern wie Thüringen oder Sachsen, in denen es kaum schulscharfen Ausschreibungen gibt, haben die Schulen dennoch ein Wörtchen mitzureden bei der Bedarfsplanung und können in gewissen Grenzen die Einstellungen durch das Schulamt mitsteuern. Sind schulscharfe Ausschreibungen möglich, ist der Einfluss noch größer. Wir schreiben sehr gezielt aus, wenn wir bereits vorab geeignete Bewerber/innen kennen und können teils in Rücksprache mit dem Studienseminar auch gezielt Fächer anfragen.

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