Die Frage ist so doch nicht zielführend. Auch Bayern kennt doch (fachspezifische) Operatoren zur Einleitung von Aufgabenstellungen. Dazu gehören auch Operatoren wie "Nenne" oder "Gib an", die explizit eine stichpunktartige Aufzählung erfordern. Bei anderen Operatoren wie "Erkläre" ist die stichpunktartige Bearbeitung nicht ausreichend und wird wohl zur inhaltlichen Abwertung führen. Alternativ kann bei der Bewertung auch die äußere Form berücksichtigt werden und entsprechende Mängel angemessen bewertet werden (vgl. für Gymnasien z.B. §26 Abs. 1 BayGSO).
Meines Erachtens muss darüber auch nicht mehr auf jeder Arbeit separat belehrt werden. Es bietet sich aber sicher an, das zu Beginn des Schuljahres zentral zu machen. Im Übrigen dürfen sich auch Schülerinnen und Schüler gerne in die Rechtsgrundlagen ihrer Tätigkeit einlesen ![]()