Beiträge von Seph

    ... RICHTIGE Gestaltungsmöglichkeiten hat man ja auch nicht, wie in einer vergleichbaren Führungsposition woanders, sondern darf nur in einem engen Raum die Order von oben nach unten treten, und dies bei kaum vorhandenen Mitteln, sowohl personell als auch sachlich.

    Das möchte ich ehrlich gesagt nicht unterschreiben. Natürlich bewegt man sich mit dem System Schule in vielfältigen Rahmenbedingungen und doch kann in diesen durchaus eine Menge individuell ausgestaltet werden. Mit "Durchtreten" von Anweisungen von weiter oben nach unten hat die Leitungstätigkeit an Schule m.E. eher wenig zu tun, während der möglichst sinnvolle Einsatz begrenzter Ressourcen genauso ein Thema in Unternehmen ist.

    Und seien wir mal ehrlich: ein unglaublich großter Teil der Lehrkräfte (fast alle?!) reagieren allergisch und durchaus nicht freundlich, wenn ein Student / junger Kollege von Zielen in Leitungsebenen spricht, oder wenn ein Kollege davon spricht, dass er auch gerne etwas machen will als Unterricht. Da wird einem auch mal die Lust an Verantwortung / Schulentwicklung und -gestaltung schnell weggenommen.

    Die Erfahrung hingegen durfte ich durchaus auch machen, was mich glücklicherweise dennoch nicht davon abgehalten hat.

    gerade bei so großen Schulen Frage ich mich häufiger, warum Schulleitungen aus dem Lehramt entstammen müssen. Sie unterrichten am Ende ja meist nur noch wenige Stunden.

    Vielleicht könnte da eine Öffnung was bringen.

    Weil es sicher nicht schadet, wenn eine Führungskraft noch genau weiß, welche spezifischen Tätigkeiten und Arbeitsbelastungen die MitarbeiterInnen ausführen bzw. haben.

    kleiner gruener frosch

    Es gibt in Ausnahmefällen noch die noch viel besc**** Variante

    d) Die SL einer benachbarten Schule muss auch die Leitung an der zweiten Schule kommissarisch übernehmen (und dann noch mehr Aufgaben an der eigenen Stammschule delegieren oder liegen lassen).

    Diese Option kann man niemandem wünschen, kam aber leider auch schon vor.

    PS: Der Vorteil davon liegt immerhin darin, dass neben einer gewissen Erfahrung auch die Problematik der Stellung als Vorgesetzter umgangen wird. Wenn das innerhalb eines Kollegiums gelöst werden muss, kann das erhebliche Verwerfungen mit sich bringen.

    Während als normale Lehrkraft und wahrscheinlich auch im ersten Beförderungsamt die Work-Life-Balance noch ganz gut funktioniert, ist der nächste Schritt schon spürbar mit sinkenden Stundenlöhnen bzw. erhöhten Arbeitszeiten verbunden. Die Differenz in der Arbeitsbelastung zum Schulleiter/zur Schulleiterin ist dann aber doch noch einmal bemerkenswert. Der Gehaltsanstieg steht in keiner Relation zur zusätzlichen Verantwortung und Arbeitsbelastung.

    Die Einschränkung des Bewerberkreises bezieht sich rein auf die Formulierung "Studiendirektor als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben" - und das ist die Standardformulierung für A15.

    Welche aktuell auf Stella ausgeschriebene Stelle für A15 sieht denn explizit etwas anderes vor?

    Nein, im Urteil wird explizit darauf Bezug genommen, dass der Bewerberkreis eingeschränkt war auf Personen, denen (unmittelbar) der Posten als StD übertragen werden kann. Ein aktuelles Beispiel ist die Stelle als Didaktische Leitung an der Gesamtschule Ennigerloh-Neubeckum, für die sich explizit alle Angehörigen der zweiten Laufbahngruppe im ersten und zweiten Einstiegsamt bewerben können. Voraussetzung ist lediglich mehrjährige Erfahrung als Lehrkraft an einer Gesamtschule.

    Edit: Sorry, natürlich ist der Beschluss des OVG gemeint. Ein Urteil ist ja gar nicht gefällt worden.

    in NRW ist das so nicht mehr möglich:

    https://openjur.de/u/141908.html

    Mit einer Bewerbung als A13er auf "Studiendirektor als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben" (Standardformulierung für A15) darf man eigentlich gar nicht mehr zum Verfahren zugelassen werden. Es gibt demnach auch keine "Zwischenverweildauer" in A14.

    Sorry, aber das ist so umfassend nicht richtig. Für die im Urteil konkret behandelte Stelle war eine Einschränkung des Bewerberkreises vorgesehen und deshalb (!) hatte der Antrag des StR auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Erfolg.

    Ich habe gerade mal in Stella geschaut: Dort sind durchaus A15-Stellen ausgeschrieben, die auch BewerberInnen im ersten Einstiegsamt offen stehen.

    Wenn jemand sagt, dass Studien über Langzeitfolgen fehlen und derjenige die Risikoabwägung dann nicht vollziehen kann und dadurch ernsthafte Bedenken hat, dann finde ich das nachvollziehbar.

    Erschreckend, dass das immer wieder kommt. Dennoch gerne noch einmal: Ein Impfstoff kann anders als ein dauerhaft eingenommenes Medikament gar keine Langzeitfolgen haben, die erst nach Monaten oder Jahren auftauchen, da der Impfstoff selbst innerhalb weniger Wochen im Körper abgebaut ist. Langfristige Nebenwirkungen hingegen zeigen sich spätestens nach diesen wenigen Wochen und sind daher bereits gut erforscht und erforschbar. Entsprechende Beobachtungsstudien laufen bereits seit Sommer 2020 europaweit durch die EMA.

    Die Übertragung einer Planstelle A15 an einen A13er ist gerade keine Sprungbeförderung. Die Person, der das Amt übertragen wird, muss dennoch ganz regulär alle Stufen durchlaufen, wird also nach einer gewissen Zeit zunächst auf A14 befördert und dann wiederum nach einer gewissen Zeit erst auf A15. In NDS sind die entsprechenden Laufzeiten 6 Monate für A13->A14 und weitere 12 Monate für A14->A15.

    Liegen mehrere Bewerbungen mit A13 und A14 vor, dann haben die A14er bei uns einen Laufbahnvorteil, der durch eine um mind. 1 Stufe bessere Beurteilung der A13er ausgeglichen werden kann. Da die Beurteilungsrichtlinien aber stark bundeslandabhängig sind, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das in NRW anders gehandhabt wird. Es scheint auch Bundesländer zu geben, die überhaupt gar keine Bewerbungen von A13 auf A15 zulassen.

    Kann man schon, aber über die Chancen muss ich wohl nicht viel sagen.

    So ungewöhnlich ist das gar nicht. Wenn die Person auf A13 wirklich besser für die Stelle geeignet ist, als entsprechende MitbewerberInnen, dann wird sich das in der passenden Beurteilung widerspiegeln. Schlechtere Chancen gibt es eigentlich nur bei gleich starken BewerberInnen, bei denen dann der Laufbahnvorteil zum Tragen kommt.

    Aber klar, bei entsprechenden Ambitionen verschafft eine A14-Stelle bessere Ausgangsvoraussetzungen. Möchte man hingegen auf dieser Stufe bleiben, muss man sich wirklich überlegen, ob die geringe zusätzliche Bezahlung die entfallende Entlastung rechtfertigt. Das ist in Niedersachsen genauso, wie es yestoerty für NRW beschreibt.

    Vielen Dank für die Aufschlüsselung. Ich denke, wir reden beide von nahezu der gleichen Ausgangslage. Die in §2c BEEG vorgenommene Berechnung führt nahezu auf das vorhandene Netto, auch wenn die Pauschalen für Steuer und Sozialabgaben nicht auf den Euro genau die tatsächlich ausgezahlten Werte treffen, was in der Praxis selten eine Rolle spielt.

    Mir ging es vor allem um die Beeinflussbarkeit des späteren Elterngeldes durch die Wahl der Steuerklasse, die im Ansatz "entscheidend sei das Bruttogehalt" als Ausgangspunkt nicht so deutlich heraussticht. Was wir leider selbst schon feststellen durften, ist die Nichtberücksichtigung sonstiger Einkommensquellen wie Bonuszahlungen.

    ElternGeld wird nicht vom Netto berechnet, sondern vom Brutto abzüglich bestimmter Pauschalen, das ist das sogenannte Elterngeldnetto und kann deutlich vom realen Netto abweichen.

    Ausgangspunkt für das Elterngeld ist gerade nicht Brutto abzgl. bestimmter Pauschalen, sondern durchaus das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate. Abweichungen können auftreten, wenn das Einkommen aus verschiedenen Bestandteilen besteht, da Bonuszahlungen u.ä. nicht anrechenbar sind. Deutlich wird der Unterschied u.a. daran, dass durch geeeignete Wahl der Steuerklassen (und damit lediglich der Beeinflussung des Nettoeinkommens) auch die Elterngeldzahlung beeinflusst werden kann.

    Für Beamte ist das aber letztlich nur ein theoretisches Konstrukt. Das Grundgehalt in A13 dürfte bereits ausreichen, um das maximale Elterngeld von 1800€ im Monat zu beziehen.

    Den weiteren Ausführungen von Susannea möchte ich indes vorbehaltlos zustimmen, diese sind treffend zusammengefasst.

    Ich kenne dafür ebenfalls Beispiele und das wäre auch der klassische Weg, um trotz Funktionsstelle eine Versetzung auf dem "normalen" Weg möglich zu machen. Die Alternative Versetzungsbewerbung funktioniert eher selten, aber auch dafür gibt es Beispiele. So oder so gilt: Die Übernahme einer Funktionsstelle verhindert keine spätere Versetzung, insbesondere nicht, wenn man bereit ist, sich dafür zurückstufen zu lassen.

    Kürzlich fragte ich meine Schüler, ob sie in den Urlaub fahren würden und falls ja, wohin.

    Einer Schülerin fiel erst nicht der richtige Name ihrer Destination ein und sie sagte 'Makrele'. Was kann das wohl sein?

    :D

    Kleiner Tipp: Eine Insel im Mittelmeer...

    Sardinien?

    Ich hoffe nicht, dass die Noten an irgendwelchen Schulen auf diese Weise entstehen.

    Die Leistung wird nach Kriterien beurteilt, nicht nach Sozialnorm.

    Es ist in einer guten Klasse mit tollen Elternhäusern sicher leichter, einen gewissen Stand zu erreichen, da die Anreize zu Hause andere sein können.

    Mit standardisierten Tests, wie HSP oder Lesetests mit großer Bezugsgruppe, kann man die eigene Lerngruppe dann auch gut einschätzen. Dann ist eben auch der beste Schüler der Lerngruppe nicht „sehr gut“, wenn die geforderten Leistungen nicht erbracht werden.

    Natürlich wird die Leistung nach Kriterien beurteilt, aber diese werden durchaus an die Klassen angepasst. Das kann auch unbewusst geschehen, indem der Unterricht (insbesondere die Übungstiefe) an die Klasse angepasst wird und die Leistungstests und Klassenarbeiten wiederum an den gehaltenen Unterricht. Damit meine ich gar nicht den Extremfall, immer eine Art Normalverteilung erzeugen zu müssen. Wobei es da gerade in BY doch vor einigen Jahren einen aufsehenerregenden Fall gab, bei dem eine Kollegin strafversetzt wurde, da ihre Klasse "zu gute" Noten hatte.

    Standardisierte Tests gibt es meines Wissens nach auch nur in Ausnahmefällen (ich denke da an Vera 3 bzw. 8) oder arbeitet ihr in den Grundschulen verstärkt mit weiteren Varianten? Wenn ja, würde mich persönlich tatsächlich interessieren, welche es noch im praktischen Einsatz gibt.

    Die Lüftungsanlagen fehlen vielerorts, das stimmt. Was aber auch stimmt, ist das der Lockdown Schäden bei der sozialen Interaktion (Ich würde die verpassten Fachinhalte jetzt auch nicht zu hoch bewerten.) der Kinder verursachte, und daher jetzt wichtig ist, dass so viel Präsenz wie möglich nach den Ferien stattfinden wird.

    Sehe ich auch so. Dafür ist es allerdings nötig, dass sich auch jetzt alle weiterhin an bestimmte Hygienemaßnahmen halten, nicht unbedingt in Variantengebiete reisen usw., um dafür zu sorgen, dass wir halbwegs unbeschadet durch Herbst und Winter kommen können. Vorkommnisse wie die Abiparties auf Mallorca mit vielen Infizierten sind da irgendwie kontraproduktiv.

    Macht ja auch Sinn, wenn die durchschnittliche Klassenarbeit in der Grundschule mit etwa 3 ausfällt, die im Gymnasium aber auch, obwohl die leistungsschwächeren Grundschüler nicht mehr dabei sind.

    Damit sprichst du eines der vielen Probleme beim Festmachen der Schullaufbahnempfehlung an Noten an: Diese kommen immer mit Bezug auf die Sozialnorm unter Berücksichtigung der Leistungsverteilung innerhalb einer Klasse zustande. Eine Note 3 in einer Klasse A von Grundschule X ist weder mit der Note 3 aus Klasse A von Grundschule Y noch mit der Note 3 aus Klasse B von Grundschule X wirklich vergleichbar. Warum dann also diese Noten als (alleiniges) Kriterium verwenden? Diese sind letztlich nicht aussagekräftig bzgl. der Laufbahnprognose zehnjähriger SchülerInnen.

    Ich sehe ehrlich gesagt eine 2,3 in Bezug auf das Gymnasium bereits problematisch. Da muss mindestens eine 3 im Spiel gewesen sein und da hätte ich kein gutes Gefühl, jemanden damit auf das Gymnasium zu schicken, da aus einer Grundschul-3 schnell eine gymnasiale 5 wird.

    Die Noten in den 3 Hauptfächern sollten mindestens im guten 2er-Bereich mit der Tendenz Richtung 1 sein, um erfolgreich den Übergang ans Gymnasium angehen zu können.

    Die Schullaufbahnempfehlung nur an Noten festzumachen halte ich für vollkommen überholt. Viel entscheidender ist doch der Blick insgesamt auf das Kind (Lernentwicklung, Arbeitsweise, Merkfähigkeit, Motivation usw.). Im Übrigen sind auch schlechtere Leistungen in einem Kernfach noch kein K.O.-Kriterium für einen erfolgreichen Weg bis durchs Abitur.

    Ist gerade wieder lieferbar!

    Heute glücklicherweise gesehen und schon bestellt :) Leider ist die Erweiterung natürlich noch nicht (oder schon wieder nicht?) da. Naja, mit der Burg hat man erst einmal genug zu tun! Freue mich darauf. PS: Nun ist auch die Burg selbst wieder vergriffen.

    Oh bei uns gibt es Teilzeit + Klassenlehrkraft + führen eines Profilkurses (wo man auch wieder Tutor/in) ist.

    Nur fairerweise: Die Klassenleitung an Gymnasien ist mit der an Grundschulen bzgl. Zusatzbelastung wenig vergleichbar. Und dennoch finde ich es ebenfalls frech, Teilzeitlehrkräfte dann noch als Klassenlehrkraft + Tutor/in einzusetzen. Zumindest eines davon ist ab einer gewissen Teilzeitquote von Beschäftigten aber kaum zu vermeiden.

    Das Problem mit der unglücklichen Prioriserung von Zielstellungen bei den Gewerkschaften sehe ich auch und frage mich manches Mal, ob diese wirklich in der Lage sind, die Interessen der Beschäftigen an Schule durchzusetzen oder lediglich bildungspolitisch agieren.

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